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Bachelor Thesis, 2000, 17 Pages
Author: Dirk Kalusa
Subject: American Studies - Comparative Literature
Details
Institution/College: Humboldt-University of Berlin
Tags: System, Verbände, Vergleich, Proseminar, Systeme, Vergleich
Year: 2000
Pages: 17
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-97573-5
File size: 166 KB
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Fulltext (computer-generated)
Humboldt-Universität zu Berlin
Sommersemester 2000
Philosophische Fakultät III
Institut für Sozialwissenschaften
Proseminar:
Die politische Systeme der BRD und USA im Vergleich
Das System der Verbände der USA und der BRD im Vergleich
von
Dirk Kalusa
Berlin, den 28.07.2000
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 2
2. Pluralismus und Korporatismus ... 3
3. Das Verbändesystem der USA ... 4
3.1. Typologie der Verbände der USA ... 4
3.2. Methoden und Adressaten der Verbände in den USA ... 7
4. Das Verbändesystem der BRD ... 10
4.1. Typologie der Verbände der BRD ... 10
4.2. Methoden und Adressaten der Verbände der BRD ... 11
5. Fazit ... 13
6. Literaturverzeichnis ... 15
1. Einleitung
Vergleicht man die politischen Systeme zweier Staaten, noch dazu westliche Industriestaaten, erscheint das System der Verbände nicht sonderlich vordergründig. Parteien, Regierung und Opposition scheinen das politische Geschehen zu bestimmen. Das liegt zum einem daran, daß Verbände bzw. Interessenvertretungen eher hinter der Kulisse agieren, und zum anderen, daß ihre Machtbereiche und ihre Einflußmöglichkeiten oft gar nicht bekannt sind oder unterschätzt werden. Dabei liefern sie einen nicht ganz unerheblichen Beitrag zum politischen Alltag. Keine noch so gute Regierung könnte ohne die volksnahen und sachkundigen Verbände ihrem Geschäft nachgehen. Und in den USA sind die Verbände teilweise mächtiger als die beiden großen Parteien. Gegnerisch stehen diese Verbände manchmal der öffentlichen Meinung gegenüber und können sie sogar zu ihren eigenen Gunsten umgehen. So zum Beispiel der Ärzteverband der USA (AMA), der erfolgreich seine Politik gegen eine gesetzliche Krankenversicherung betrieb und betreibt.
Wie üben aber nun im Einzelnen diese Organisationen ihren Machteinfluß aus? Und welche Unterschiede gibt es zwischen dem amerikanischen und bundesrepublikanischen Verbändesystem? Diese beiden Fragen sollen Gegenstand und Mittelpunkt dieser Untersuchung sein, ohne jedoch den vergleichenden Charakter zwischen den beiden Systemen zu vernachlässigen. Hierbei wird der Schwerpunkt auf die Methoden und Adressaten und die Typologie der jeweiligen Verbände und Interessenvertretungen gelegt.
Durch den Lauf der Geschichte und die daraus resultierenden unterschiedlichen Demokratieauffassungen der USA und der BRD entstanden zwei, zum Teil andersartige Verbändesysteme. Zwei Theorien beeinflussen dahingehend das Geschehen: die Pluralismustheorie in den USA und die (Neo-) Korporatismustheorie in der BRD. Auch diese beiden sollen Erwähnung finden, doch nur, insofern sie zur Erklärung der beiden Systeme notwendig sind. Eine vollständige Untersuchung würde den Rahmen dieser Ausarbeitung übersteigen.
Zunächst sollen die unterschiedlichen Arten und Formen der Verbände aufgezeigt werden, um die rein objektiven Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Systeme zu verdeutlichen. Danach werden (wie schon erwähnt) die Methoden und Adressaten analysiert und abschließend soll ein direkter Vergleich die oben gestellten Fragen beantworten.
2.Pluralismus und Korporatismus
Setzt man sich mit dem Verbändesystem der USA und der BRD auseinander, kommt man nicht umhin, die Theorien des Pluralismus und Korporatismus zu erläutern, da diese sozusagen der Grundstein der beiden Systeme sind.
Der Kern des Pluralismus ist vereinfacht gesagt, die Auffassung, ,,(...), daß politische Macht kein Monopol des Staates ist, daß vielmehr eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen an ihr Anteil hat. Dem Einzelnen bietet sich dabei die Möglichkeit, auf die politische Willensbildung Einfluß zu nehmen."1 Aufgrund der vielschichtigen und multikulturellen Gesellschaft der USA entwickelte sich die Auffassung, daß eine möglichst demokratische Reflexion aller Interessen dadurch erreicht würde, wenn die Interessenvertretungen gleichen Anteil bzw. gleiche Möglichkeiten bezüglich der politischen Einflußnahme hätten. Um dabei eine Ausweitung der Staatsbefugnisse zu verhindern, befinden sich die Interessenvertretungen in einem selbstregulierenden Wettbewerb. Somit hat also jeder Bürger die Chance, politischen Einfluß auszuüben. Wenn auch im Rahmen seiner Interessengruppe. Dabei ist zu sagen, daß das Idealmodell des Pluralismus nicht erfüllt wird, da zum Beispiel kein Machtgleichgewicht und keine Chancengleichheit zwischen den Verbänden herrschen.
Der in der BRD herrschende Korporatismus ist sozusagen ein Teil des Pluralismus, kein System, ,,(...) sondern nur eine Strategie, ein Instrument, manchmal auch nur eine kleine politische Taktik."2 Er garantiert die Einbindung von organisierten Interessen in die Politik und die Teilnahme an Formulierungen und Ausführungen von politischen Entscheidungen. Er wird als ,,liberaler Korporatismus" bezeichnet, wenn ein Zusammenwirken von Staat und großen Verbänden auszumachen ist, was in Deutschland der Fall ist. Weiterhin besteht der Unterschied zum Pluralismus, daß im Korporatismus eher Konsense gesucht werden. Das System basiert auch auf dem Prinzip des Austausches. Im Gegensatz zur Unbeschränktheit des reinen Pluralismus, in dem die Einmischung des Staates als demokratiehemmend angesehen wird, ist der Staat im Sinne der Subsidiarität gefragt. Er soll die Aufgaben übernehmen, die die kleinen Einheiten der Gesellschaft (Familien, kleine Gruppen und Verbände) nicht erledigen können.
3. Das Verbändesystem der USA
3.1. Typologie der Verbände der USA
Aufgrund des pluralistischen Systems und der pluralistischen Gesellschaft der USA entwickelte sich eine Vielzahl von Interessenvertretungen. Von sogenannten pressure groups über public interest groups bis hin zu den Wahlkampforganisationen reicht das Spektrum. Die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit der Typologie erschließt sich, wenn man bedenkt, daß nicht alle Verbände den gleichen Einfluß in der Politik bzw. gar keinen Einfluß haben.
Die mächtigsten der Interessenvertretungen sind die pressure groups. Sie beinhalten die business groups, die Gewerkschaften und die Bauernverbände.
Die business groups vertreten Interessen aus der Industrie. Sowohl Großindustrie (,,National Association of Manufactures" - NAM), als auch Handelskammern und kleinere Firmen (,,United States Chamber of Commerce") und die mittleren und kleineren Unternehmen (,,National Federation of Independent Business" - NFIB). Die business groups sind verständlicherweise sehr an der Politik interessiert, da Wirtschaft eng mit der Politik verknüpft ist und sie mögliche Einschränkungen verhindern oder Verbesserungen herbeiführen wollen. Zudem haben sie den nötigen finanziellen Hintergrund, um auf hohen Ebenen zu agieren.
Die Gewerkschaften sind in den USA nicht unbedeutend, doch sind sie nicht so stark wie in anderen westlichen Industrieländern. ,,Ein starker Glaube an die Möglichkeit sozialen Aufstiegs und die Neigung des individuellen Arbeiters, seinen sozialen Status nicht als dauerhaft fixiert zu betrachten, hat die Entwicklung einer klassenbewußten, polisierten Arbeiterbewegung nach europäischen Muster immer gehemmt. Dementsprechend haben die Gewerkschaften nie versucht, die wirtschaftliche Ordnung grundlegend zu verändern; sie stand immer auf der Seite des Prinzips privatwirtschaftlichen Unternehmertums, (...)"3 Die Dachorganisation ist die ,,American Federation of Labor - Congress of Industrial Organization" (AFL - CIO). Sie tendiert politisch in Richtung der demokratischen Partei, doch ist das durch die unterschiedlichen Ansichten der Arbeiterschaften von geringer Bedeutung. Im übrigen arbeiten beide Parteien mit den Arbeitnehmern zusammen.
Die beiden führenden Organisationen im Agrarbereich sind die ,,American Farm Bureau Federation" - AFBF und die ,,National Farmers Union" - NFU. Die AFBF vertritt die Großfarmer aus dem Süden und mittleren Westen. Sie steht für konservative Marktorientierung. Die NFU ist die wichtigste Vertretung der Weizenfarmer und setzt sich vor allem für den Erhalt staatlicher Subventionen ein.
Die pressure groups sind es vor allen Dingen, die den Lobbyismus forcieren und die Druck auf die einzelnen Amtsträger ausüben, um ihre Entscheidung zu beeinflussen. Zumeist sind es private Organisationen, die diesen Druck von ,,außen" ausführen. Begünstigt werden die pressure groups durch die heterogene Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur. Dazu kommt, daß die politische Struktur sehr dezentral angelegt ist und daher sehr gut im Entscheidungs- und Verwaltungsapparat Entscheidungen beeinflußt werden können. Die pressure groups betreiben auch eine Meinungspflege gegenüber der Öffentlichkeit, damit sie, wenn nötig, das Volk kurzfristig mobilisieren können.
Auf vier Ebenen haben die pressure groups Möglichkeiten ihren Einfluß geltend zu machen:
1. Personenbeeinflussung im Kongreß;
2. Präsidentielles Veto fordern oder verhindern;
3. Verfassungsmäßigkeit eines neuen Gesetzes in Frage stellen;
4. Beeinflussung von Behörden oder Beamten bei der Durchführung des neuen Gesetzes.
Zu den wirtschaftlichen Interessenvertretungen gehören auch die Berufsorganisationen. Sie repräsentieren Meinungen eines bestimmten Berufszweiges. Meist haben die gehobenen Berufe eigene Vertretungen, die die Status- und Standesinteressen gewahrt wissen wollen. Zu diesen Organisationen gehören beispielsweise die ,,American Medical Association" (AMA) und die ,,National Bar Association" (ABA). Ihr Einfluß kann beträchtlich sein, so die AMA, die Anfang der 50er erfolgreich mit antibolschewistischen Parolen eine Reform des Krankenversorgungssystems verhinderte.
,,Andere Organisationen haben sich staatsbürgerliche Ziele gesetzt (...)"4 . Diese werden in der Regel als public interest groups bezeichnet. So zum Beispiel die ,,National Association for the Advanced of Colored People" (NAACP), die sich für die Besserstellung der Schwarzen einsetzt. Eine Sonderform sind hier die sogenannten single interest groups. Sie vertreten auch öffentliche Meinungen, aber mit dem Unterschied, daß sie nur eine Forderung haben. Paradebeispiel ist die ,,National Rifle Association" (NRA), die eine ernsthafte Waffenkontrolle ablehnt. Den Umweltschutzorganisationen, wie zum Beispiel Greenpeace, konnte erst in neuerer Zeit Erfolge zugesprochen werden. Den aber auch auf Staats- und Nationalebene.
Zu den wichtigsten Vereinigungen zählen die ,,Political Action Commitees" (PAC). Diese meist privaten Organisationen werden einzig für die Finanzierung von Wahlkämpfen ins Leben gerufen. Privatmänner, die sich von bestimmten Kandidaten einige Vorteile für sich versprechen, falls diese an die Macht gelangen, unterstützen sie mit Wahlkampfspenden. Die Höhe einer solchen Spende ist zwar festgelegt, aber nicht die Anzahl der Spender. Darüber hinaus kann man einen Kandidaten auch indirekt unterstützen. D.h., daß ohne sein Wissen beispielsweise kostspielige Werbekampagnen initiiert werden könne, die dann nicht der Finanzobergrenze unterliegen. Es gibt eine große Spannbreite von PACs. Und sie stellen in gewisser Weise ,,(...) eine problematische Entwicklung dar, da PACs offensichtlich in den innerparteilichen Vorwahlen jegliche Chancengleichheit verhindern."5 Die Höhe der Wahlkampfausgaben steht in Relation mit den Erfolgsaussichten eines Kandidaten. Zumeist werden jene Kandidaten unterstützt, die die Interessen der Wirtschaft und Besserverdienenden vertreten, da sie durch diese - weil sie den nötigen finanziellen Hintergrund haben - hauptsächlich gesponsored werden. Dabei verfolgen die PACs das Ziel, einen Einfluß auf Entscheidungen auszuüben.
3.2. Methoden und Adressaten der Verbände in den USA
Der Einflußbereich der Verbände erstreckt sich in den USA auf die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Die Legislative ist dabei der wichtigste Gewaltenbereich, in dem Einfluß ausgeübt wird [,,Das Interesse zahlreicher Gruppen an der Beeinflussung politischer Entscheidungen offenbart sich am stärksten im legislativen Bereich."6 ], weil hier die politische Macht personalisiert ist und sich somit bessere bzw. klarere Angriffsmöglichkeiten bieten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessengruppe sind öffentliches Ansehen, Organisation und genügend finanzielle Mittel.
Um den Gesetzgebungsprozeß effektiv und nachhaltig zu beeinflussen, bedienen sich die Interessenvertretungen u.a. zwei Methoden: dem ,,direct lobbying" und dem ,,indirect lobbying". Beim ,,direct lobbying" wird ein Kongreßabgeordneter oder dessen Mitarbeiter kontaktiert, die mit den für den Verband interessanten Entscheidungen beauftragt sind. Vertreter eines Verbandes sollen dann diesen Politiker mit Informationen versorgen und dahingehend auch Druck ausüben. Oftmals wird ein Kompromiß ausgehandelt, der die Entscheidung mit einer entsprechenden Gegenleistung aufwiegt. Bestechungen sind dabei nicht auszuschließen.
Hingegen der direkten Methode kommen bei der indirekten Methode der Interessenvertretung mehrere Menschen zum Einsatz. Hier werden die jeweiligen Mitglieder mobilisiert, um Abgeordnete zu kontaktieren. Dies geschieht beispielsweise durch Massenbriefsendungen. Sozusagen wird dann der Politiker zum Zuhören gezwungen. Weitere Wege sind auch Wahlaufrufe, Werbekampagnen oder Wählermanipulation.
Eine andere Möglichkeit, den politischen Entscheidungsprozeß mitzubestimmen, ist das sogenannte ,,grass roots lobbying". Der Unterschied liegt darin, daß eine Konfrontation zwischen den Verbandsforderungen und den Abgeordneten in ihrem jeweiligen Wahlkreis stattfindet. Ähnlich wird hier auch der postalische Weg genutzt, etwa durch vorgefertigte Briefe einzelner Personen eines Wahlkreises, um auf das Gruppeninteresse aufmerksam zu machen.
Ein vehementer Eingriff in das politische Geschehen seitens der Verbände liegt darin, daß sie teilweise das Abstimmverhalten kontrollieren. Da die Abgeordneten recht viele Freiheiten besitzen, werden sie natürlich zum Zielpunkt Nummer eins. Ihr Verhalten bezüglich Abstimmungen bei verbandsrelevanten Themen wird beobachtet und daraus geschlossen, ob einzelne Abgeordnete eine mögliche Kompatibilität mit den Interessen eines Verbandes aufweisen, um sie dann für die eigene Sache zu gewinnen. Im Laufe seiner Legislatur wird dann sein Verhalten weiter verfolgt, mit dem Ziel, seine Loyalität bzw. Illoyalität festzustellen.
Daraus ergibt sich die Bereitschaft, den Abgeordneten bei der nächsten Kandidatur zu unterstützen bzw. es nicht zu tun. Da ein Wahlkampf in den USA sehr kostspielig ist, werden die einzelnen Abgeordneten (insofern sie an ihrer Wiederwahl interessiert sind) auf die Unterstützung der Verbände bauen müssen, und sich daher verbandskonform im Senat verhalten.
Diese Möglichkeiten der Druckausübung läßt sich nicht zuletzt auf die schwache Position der beiden Parteien zurückführen. Da es etwas Vergleichbares wie eine Parteidisziplin in den USA nicht gibt, haben auch die Abgeordneten nicht die Möglichkeit, sich hinter einer solchen zu ,,verstecken". Sie sind dem Druck der Verbände allein ausgesetzt. Die schwache Parteienstruktur erklärt auch, warum Vertreter eines Verbandes kaum in den beiden Parteien zu finden sind. Es ist auch durchaus möglich, daß beide Parteien von demselben Verband unterstützt werden, weil er sich mögliche ,,Träger" von Verbandsinteressen wahren möchte.
Die Öffentlichkeitsarbeit unterstreicht den politischen Standpunkt der einzelnen Verbände. Darüber hinaus kann sie taktisch gesehen auch wichtig sein, da das Volk ebenso als Druckmittel eingesetzt werden kann (z.B Demonstrationen gegen den Vietnamkrieg).
Besonders beliebte Objekte des Lobbyismus sind unabhängige Kommissionen, die Teile der Wirtschaft beaufsichtigen. Meist sind diese nicht nur Kontrollorgane, sondern oft auch Sprecher der jeweiligen Wirtschaftszweige. Auch in Ausschüssen kommt den Interessengruppen eine gewisse Bedeutung zu und zwar in Form von ,,hearings". In diesen Anhörungen können sie ihre Interessen darstellen. Dabei entscheiden aber die Ausschußvorsitzenden nach Absprachen wer angehört werden soll. Der Verdacht liegt nahe, daß jene Vorsitzenden somit ebenfalls zum Ziel werden und dem Druck standhalten müssen.
Alles in allem leisten die Interessengruppen aber primär Informationsarbeit für die Abgeordneten.
Auch in der Exekutive üben die Verbände Einfluß aus. Damit der Präsident sich einer starken Position gewiß sein kann, braucht er Unterstützung aus vielen unterschiedlichen Lagern. Die Interessenvertreter wiederum nutzen meist ehemalige Beamte als Lobbyisten. Sie sind deshalb gut geeignet, da sie oftmals noch aus ihrer aktiven Laufbahn Kontakte zu höheren Stellen besitzen. Diese Lobbyisten versorgen nun ihre Kontaktpartner mit Informationen, die ihnen vom Verband bereitgestellt wurden. ,,Ideologische Grenzen haben kaum Bedeutung, republikanische Präsidenten suchen ebenso die Unterstützung der Gewerkschaften wie ihre demokratischen Amtskollegen die Hilfe von Wirtschaftsverbänden."7 Der Lobbyismus intensiviert sich dann sogar bezüglich der Behörden. Dort gibt es dann sogenannte ,,advisory commitees", welche die Interessengruppen vertreten. Lassen sich Gesetze nicht auf nationaler Ebene verhindern, so versuchen Verbände, diese auf Verwaltungsebene einzuschränken bzw. zu blockieren. Zusätzlich steht der öffentliche Sektor mit dem privaten Sektor in Verbindung.
Die Gerichtsbarkeit ist genauso dem Druck der Verbände ausgesetzt, da der Richter auf der lokalen und regionalen Ebene gewählt wird. Darüber hinaus sind einige Interessengruppen offiziell in Entscheidungsprozesse eingebunden, beispielsweise stellen sie Gutachten über die Bestellung von Höchstrichtern aus. Wirksam nehmen sie auch in bestimmten, für sie relevanten Gerichtsfällen Stellung, ohne aber direkten Einfluß auf die Verhandlung auszuüben. Dieses jedoch können sie auch tun, indem sie eine Partei (Partei hier im juristischen Sinne) vor Gericht vertreten. Diesbezüglich kommt den Bürgerrechtsfällen besondere Bedeutung zu, da durch Gerichtsurteile Ziele erreicht und verwirklicht werden können. So zum Beispiel bei der Aufhebung der Rassentrennung. Diese Methode hat aber den Nachteil, daß sie finanziell sehr aufwendig ist und dadurch nicht von allen Interessenvertretungen praktiziert werden kann.
Wichtig ist auch zu erwähnen, daß oftmals Präzedenzfälle genutzt werden, um ein Gesetz außer Kraft zu setzen. So zum Beispiel das aktuelle Urteil zugunsten der Plattenindustrie, die gegen den Internet-Musiktauschdienst ,,Napster" geklagt hatte. Doch bevor die eigentliche Verhandlung beginnt, besteht schon die Möglichkeit für die Interessengruppen, ihren Einfluß geltend zu machen. ,,Einzelne Interessengruppen werden bereits aktiv, bevor ein Richter Fälle entscheidet, nämlich bei seiner Bestellung. An erster Stelle ist die gescheiterte Nominierung von James Bork als Richter des Supreme Court im Jahr 1987 zu nennen."8
4. Das Verbändesystem der BRD
4.1. Typologie der Verbände der BRD
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verbände zu klassifizieren (z.B. nach der Größe, nach der Rechtsform, nach dem Organisationstyp oder nach der Art des Interesses), obwohl jede recht vielfältig ist. "Es herrscht viel Unübersichtlichkeit (...)" mit der ,,(...) wir im Bereich der lebendigen Verbändevielfalt leben (...)"9 müssen. Um aber eine Typologie der deutschen Verbände vorzunehmen, empfiehlt es sich folgende Handlungsfeldern zu unterscheiden: Wirtschaft und Arbeit; Soziales Leben und Gesundheit; Freizeit und Erholung; Religion, gesellschaftliches Engagement; Kultur, Bildung, Wissenschaft.
Die Verbände im Wirtschaftsbereich sind die wichtigsten, da sie am meisten Einfluß auf die Politik nehmen. Die Unternehmer sind gleich dreifach vertreten. An erster Stelle sind die Wirtschaftsverbände zu nennen. Der größte (Dach-) Verband ist der ,,Bundesverband der Deutschen Industrie" (BDI). In ihm sind zahlreiche Fachspitzenverbände vertreten. Er führt die Tarifverhandlungen und hat somit beachtlichen Einfluß auf die Politikgeschehnisse. Die Arbeitgeberverbände vertreten die Arbeitgeber in staatlichen und sozialpolitischen Organen (z.B. Krankenkasse, Bundesanstalt für Arbeit). Also, die Unternehmen organisieren sich in Verbänden und sind dann an die Tarifverträge der Gewerkschaften gebunden.
Als drittes gibt es noch Kammern. Ihre Aufgabe ist es, Inhalte , Formen und Ziele der beruflichen Fortbildung zu organisieren. Desweiteren beraten sie den Staat in wirtschafts- und strukturpolitischen Fragen. Die stärkste Vertretung der Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften. Sie sind das Gegengewicht zu den Unternehmerverbänden, doch meist auf eine Reaktion angewiesen, da das Kapital in der Marktwirtschaft die aktive Macht ist. Größter Verband ist der ,,Deutsche Gewerkschaftsbund" (DGB). Sein Zuständigkeitsbereich liegt in der Wirtschafts- und Sozialpolitik, im Rechtsschutz und in der Vertretung in der Öffentlichkeit. Die Selbständigen übernehmen halböffentliche Aufgaben, so zum Beispiel das ,,Deutsche Institut für Normen" (DIN). Es entwickelt Normen und Richtlinien für die Technik. Zum Teil kontrollieren sie auch gesetzliche Bestimmungen (z.B. TÜV). Verbraucherverbände spielen eine eher geringe Rolle. Sie leisten Aufklärung und bieten Schutz (Deutscher Mieterbund, ADAC), handeln aber nicht immer uneigennützig.
Während die Interessenverbände in der Wirtschaft naturgemäß materielle Ziele verfolgen, zielen die Vertretungen im sozialen Bereich auf gemeinnützige Aufgaben ab. Sie sind ebenso vielfältig wie die wirtschaftlichen Organisationen, leisten soziale Arbeit und bieten Schutz und Hilfe. Man kann drei Typen unterscheiden. Die leistungsbringenden Wohlfahrtsverbände; die leistungsfordernden Wohlfahrtsverbände und die Selbsthilfegruppen. Zwar beeinflussen sie den Gesetzgebungsprozeß, sind aber im hohem Maße von staatlichen Subventionen abhängig, was ihren Aktionsradius erheblich einschränkt.
Verbände im Bereich ,,Freizeit und Erholung" sind zwar zahlenmäßig am stärksten, doch setzt sich dieser Bereich meist aus kleineren Vereinen zusammen, als aus großen Verbänden. Außer im kommunalen Bereich (da Einfluß auf politische Bewußtseinsbildung der Mitglieder) tragen sie kaum zu politischen Entscheidungen bei. Doch kämpfen die Vereine im ,,(...) Zuge einer sich entfaltenden Individualisierungsdynamik (...)"10 mit Mitgliederschwund.
Religiöse Vereinigungen (wie auch die Kammern) sind in ihrem Handeln den Verbänden sehr ähnlich und werden - wenn auch nicht von allen - zum Verbändesystem dazugezählt. Ihr Einfluß ist nicht zu unterschätzen, wie die aktuelle Debatte um die gleichgeschlechtliche Ehe zeigt. Ihr Wirkungsfeld liegt vor allem in der Öffentlichkeit, aber auch in der Politik (z.B. CDU/CSU).
Verbände im Bereich ,,Kultur, Bildung und Wissenschaft" sind die traditionsreichsten, haben aber kaum politischen Einfluß. Nur gelegentlich (z.B. die aktuelle Forcierung der Genforschung) üben sie erfolgreich Druck in der Politik aus.
4.2.Methoden und Adressaten der Verbände der BRD
Auch in Deutschland finden die Verbände auf allen Ebenen Zugang: Parlament, Ministerialverwaltung, Parteien, Gerichtsbarkeit und Öffentlichkeit. Die Verbände besitzen sowohl externe Möglichkeiten (z.B. Mobilisierung der Öffentlichkeit, Streik) und interne Möglichkeiten (z.B. personelle Vertretungen, Informationsfluß), um ihren Interessen Nachdruck zu verleihen. Dabei konzentrieren sie sich zumeist auf die zuständigen Institutionen.
Im Parlament haben Vertreter bei Anhörungen die Chance, ihre Interessen darzulegen. Der Bundestag seinerseits nutzt diese Anhörungen von Experten in Ausschüssen, wenn er eine Enquete-Kommission einsetzt. Längerfristige Einflüsse werden aber eher durch Kontaktpflege mit Abgeordneten erreicht. Darüber hinaus sind für die Verbände wichtige Posten in Ausschüssen lukrativ. Vor allem in den Ausschüssen für: Ernährung, Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Arbeit und Sozialordnung; Wirtschaft. ,,Entscheidender aber noch ist, daß das Parlament insgesamt an Bedeutung gegenüber Regierung und Verwaltung verloren hat."10
Das Hauptziel der Verbände liegt bezüglich des Parlamentes aber darin, selbst Verbandsmitglieder in den Bundestag zu bringen, quasi um von innen Druck auszuüben.
Um dieses realisieren zu können, brauchen sie die Parteien. Die Parteien sind für die Nominierung der Wahlkreiskandidaten und für die Aufstellung der Landeslisten zuständig. Somit werden sie zum Zielpunkt politikorientierter Interessen, da sie ihre Vertreter auf so einer Liste sehen möchten, damit dieser - insofern er eine Wahl für sich entscheiden kann - die Möglichkeit erhält, direkte Macht zu entfalten. Da das Wahlrecht den starken Verbänden aussichtsreiche Aufstellungen garantiert, befinden sich relativ viele Interessenvertreter in den Ausschüssen und Arbeitsgremien. Trotz dieser personellen Durchdringung, müssen sich die in einer Partei vertretenden Verbandsmitglieder nach der Parteilinie richten, sie haben also keine unbeschränkte Handlungsfreiheit. Auch ohne eine Großzahl von Vertretungen in der Partei kann ein Verband Druck auf sie ausüben. Er kann sich in positiven oder negativen finanziellen Zuwendungen, Informationsvergabe oder -entzug oder auch Wählerstimmenmanipulation (z.B. durch negative Propaganda) widerspiegeln.
Am größten aber ist der Einfluß in der Regierung und Verwaltung, da dort der Gesetzgebungsprozeß mitbestimmt werden kann. Bei der Vorbereitung von Gesetzen können die Verbände um Bereitstellung von Unterlagen gebeten werden. Der Verwaltungsapparat verfügt nicht über ein solches Netzwerk, um allein die nötigen Informationen zu beschaffen. Daraus resultiert eine Tauschbeziehung: Informationen gegen Mitbestimmung. Bei Gesetzesentwürfen von hoher politischer Bedeutung muß der Bundeskanzler dem Hinzuziehen der Verbände zustimmen und sie dürfen nicht die Entscheidung beeinträchtigen. Darüber hinaus gilt, daß nur Verbände mit nationaler Wirkung befragt werden. Diese Handlungen haben den Vorteil, daß gesellschaftliche Interessen effektiv die Richtung des Gesetzgebungsprozesses mitbestimmen und Konflikte im vorhinein aus dem Weg geschafft werden können. Der Nachteil dabei ist, daß im Vorstadium abgesegnete Entwürfe im Bundestag nur noch bedingt veränderbar sind und der Kompromißzwang die Verhandlungen erschweren können, da die Verbände zum Teil sehr unflexibel sind, wenn sie sich aus dem Vorhandenem keinen Gewinn versprechen.
Die Öffentlichkeitsarbeit wird von den Interessengruppen betrieben, um die eigenen Ziele einer breiten Masse zu verdeutlichen und sich damit zu repräsentieren, mit der Hoffnung, daß ihre Sympathiebekundungen zunehmen und ihre Popularität steigen wird. Aufklärungskampagnen mögen dem ebenso zuträglich sein und haben den einseitigen positiven Effekt, die Fragwürdigkeiten gegnerischer Positionen aufzuweisen. Wichtiger ist aber die Tatsache, daß der Verband Informationen aus seiner Sicht schildert und so die öffentliche Meinung mitbestimmt. Zwei Formen der Öffentlichkeitsarbeit gibt es, die, weil sie kostenaufwendig sind, nur von den größeren Organisationen genutzt werden. Zum einen die Herausgabe eigener Medien (z.B. die ADAC - Zeitschrift) oder die Einwirkung auf die Massenmedien.
In der Gerichtsbarkeit spielen die Arbeits- und Sozialgerichte eine besondere Rolle. Dort gibt sogenannte ,,ehrenamtliche Beisitzer", die von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden o.ä. vorgeschlagen werden können. Diese Nebenrichter stehen dann dem vorsitzenden Richter in Rechtsfragen zur Verfügung. Das besondere an diesen Interessengruppen ist, daß ,,(...) diese Verbände auch an der Auswahl der Berufsrichter beteiligt sind."110 Den übrigen Gerichten wird Aufmerksamkeit zuteil, da sie Musterprozesse führen können. Dabei lassen Verbände Rechtsfragen durch Vergabe von Rechtsgutachten klären und haben somit keinen geringen Einfluß auf den Verhandlungsverlauf. Die ,,herrschende Meinung" beeinflussen sie auch durch rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen. Die Wichtigkeit der Verbände in der Justiz wird deutlich, da sie immer wieder Möglichkeiten zu Stellungnahmen bei Verfahren erhalten. Ihre Meinung und ihr Sachwissen ist dementsprechend allgemein anerkannt.
5. Fazit
Die vorangegangenen Erläuterungen sollen nun in einem direkten Vergleich die Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten verdeutlichen. Die Schwerpunkte ergeben sich ebenfalls aus den bereits erwähnten hauptsächlichen Handlungsfeldern.
Überblickt man die Verbändelandschaft, lassen sich auf den ersten Blick keine Unterschiede feststellen. Durch die vielfältigen Interessenvereinigungen werden beide Systeme recht unübersichtlich. Eine vollständige, durch eindeutige Maßstäbe gekennzeichnete Klassifizierung aller Verbände mit vergleichendem Charakter ist nahezu unmöglich. Trotzdem zeigt das amerikanische System gegenüber dem deutschen Differenzen auf. Zum einen spielen Wohlfahrtsverbände eine geringe Rolle, was aber daran liegt, daß die USA nicht über eine ähnliche Sozialstruktur wie die BRD verfügt.
Ein weiterer Punkt sind die eher schwachen Gewerkschaften. Sie verfügen zwar über ein gewisses Potential, sind aber nicht in der Lage es auszunutzen. Darüber hinaus sind die Gewerkschaften in den USA nicht so tief in die Gesellschaft integriert, welches eine Konsequenz der Geschichte und der Mentalität der US - Amerikaner ist. Am deutlichsten wird ein Unterschied aber im Blick auf die PACs. Derartige Organisationen sind in der BRD nicht vorhanden. Zwar werden Parteien und Kandidaten im Wahlkampf finanziell unterstützt - im übrigen sind die Spendenhöhen (anders als in den USA) nicht begrenzt - , aber direkt von den Verbänden oder Lobbyisten. Unbestritten ist dabei, daß finanzielle Hilfe in beiden Systemen Vorteile bringen und eine Abhängigkeit daraus entsteht.
Daraus wiederum entsteht die Tatsache, daß meist nur die Interessen der ,,Reichen" vertreten werden. ,,Jenseits der Gewerkschaften, die sich in der amerikanischen Geschichte als sehr schwach erwiesen, zeigt sich, daß die Interessengruppen vor allem Anliegen der bessergestellten, höher gebildeten, politisch stärker aktivierten Amerikaner aus höheren gesellschaftlichen Schichten vertreten (...)"121
Hinsichtlich der Methoden und der Adressaten kann man allgemein anmerken, daß in den USA personalisierter Einfluß, in der BRD institutionalisierter Einfluß geltend gemacht wird. Dies hat seine Ursache darin, daß die Macht in den USA eher auf Personen, in der BRD auf Institutionen übertragen wurde. Dies schlägt sich vor allem im Lobbyismus nieder, der in der USA stärker und mit radikaleren Mitteln betrieben wird. Die Schwäche der Parteien ist dabei hilfreich. Während in der BRD die Parteien in das Politikgeschehen fest integriert sind, spielen sie im amerikanischen System eine geringere Rolle. Das ist auch der Grund dafür, daß kaum Vertreter von amerikanischen Interessengruppen in einer Partei vorhanden sind.
Diese Tatsache erklärt zum Teil auch, warum der Druck auf Abgeordnete des Senats viel stärker ist, als auf Vertreter des Bundestages. Die deutschen Abgeordneten müssen sich der Parteilinie richten und eine Beeinflussung der gesamten Partei ist nahezu unmöglich. Amerikanische Abgeordnete haben keinen solchen ,,Vorwand". Sie sind sozusagen ,,auf sich gestellt" und gehen eine Symbiose ein. Abstimmverhalten und Wahlkampfunterstützung stehen in gleicher Relation. Der Gesetzgebungsprozeß wird also in den USA über einzelne Abgeordnete und sogar über den Präsidenten zu beeinflussen versucht, in der BRD durch Mitwirkung von Vertretern in Parteien, Ausschüssen und Gremien. Der Druck auf die Politik wird - allgemein formuliert - in den USA von außen, in der BRD von innen ausgeübt. Wie schon angedeutet finden die Verbände auf der Regierungs- und Ministerialebene ihren größten Einfluß. Sie werden als Sachverständige und Informationslieferanten hinzugezogen, um eventuelle Probleme im vorhinein zu klären. Während der Ausarbeitung neuer Gesetze ,,tauschen" sie also Information gegen Mitbestimmung.
Die Möglichkeiten auf der judikativen und öffentlichen Ebene sind in beiden Systemen recht gleich. Zwar werden amerikanische Richter im lokalen Bereich gewählt und brauchen somit ebenfalls finanzielle Unterstützung, doch werden in der BRD Berufsrichter auch bestimmt. Verbände treten in den USA genauso als Experten, Gutachter und Meinungsrepräsentant wie in der BRD auf. Gerichte zur Zieldurchsetzung werden in beiden System genutzt. Der einzige Unterschied bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit ist der, daß die Mentalität der US-Bürger eher geneigt ist einer Interessengruppe beizutreten. Die öffentliche Meinung wird ansonsten von Verbänden meist als Druckmittel benutzt, um politische Ziele zu verwirklichen.
Interessenvertretungen und Verbände sind in beiden Staaten von unbestrittener Wichtigkeit. Es hat sich gezeigt, daß beide ein relativ ähnliches, aber dennoch unterschiedlich gewichtetes Verbändesystem entwickelt haben, was nicht zuletzt auf die unterschiedlichen Herrschaftsformen (repräsentative und präsidentielle Demokratie) und die grundlegenden Theorien (Pluralismus und Korporatismus) zurückzuführen ist.
6. Literaturverzeichnis
Verbände der USA:
Mathews, David: ,,Politics for People. Finding a Responsible Public Voice", University of Illinois Press, 1994, S.79-95
Merkel, Peter H./ Raabe, Dieter: ,,Politische Soziologie der USA", Akademische Verlagsgesellschaft Wiesbaden, 1977,S.105-120
Kleinsteuber, Hans J.: ,,Die USA", Hoffmann von Campe Hamburg, 1984, S.50-62
Filzmaier, Peter/Plasser, Fritz: ,,Die amerikanische Demokratie", Wien, 1997, S.217-233
Lösche, Peter: ,,Verbände, Gewerkschaften und das System der Arbeitsbeziehungen", in: Willi Paul Adams/peter Lösche (hrsg): ,,Länderbericht USA", Frankfurt 1998, S. 340-374
Verbände der BRD:
Alemann, Ulrich von: ,,Vom Korporatismus zum Lobbyismus?", in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 26-27, 23.06.2000
Sebaldt, Martin Verbände und Demokratie Funktionen bundesd. I.gruppen in Theorie u. Praxis, in: Aus Politik und Zeitgeschichte b36-37/97 S. 27-37.
Steinberg, Rudolf: ,,Herrschaft der Verbände? Interessenverbände in der Verfassungsordnung, in: Helmut de Rudder: ,,Herrschaft der Verbände?", Berlin, 1988, S.11-29
Informationen zur politischen Bildung: ,,Interessenverbände", 4. Quartal 1996, S.3-45
Beck, Ulrich: ,,Jenseits von Stand und Klasse? Soziale Ungleichheit, gesellschaftliche Individualisierungsprozesse und die Entstehung neuer sozialer Formationen und Identitäten.", in: Kreckel, Reinhard (Hg.): ,,Soziale Ungleichheiten" (Soziale Welt: Sonderband 2), Göttingen: Schwartz, 1983, S.35-74
1 Merkel, Peter H./ Raabe, Dieter: ,,Politische Soziologie der USA" Akademische Verlagsgesellschaft, Wiesebaden, 1977, S.105
2 Aus Politik und Zeitgeschichte Nr. 26-27, 23.06.2000, Alemann, Ulrich von: ,,Vom Korporatismus zum Lobbyismus?", S.1
3 Merkel, Peter H./ Raabe, Dieter: ,,Politische Soziologie der USA", Akademische Verlagsgesellschaft Wiesbaden, 1977, S.110
4 Kleinsteuber, Hans J.: ,,Die USA", Hoffmann von Campe Hamburg, 1984, S.53
5 ?
6 Merkel, Peter H./Raabe, Dieter: ,,Politische Soziologie der USA", Akademische Verlagsgesellschaft Wiesbaden, 1977, S.114
7 Filzmaier, Peter/ Plasser, Fritz: ,,Die amerikanische Demokratie.", Wien, 1997, S.230
8 Filzmaier, Peter/ Plasser, Fritz: ,,Die amerikanische Demokratie.", Wien, 1997, S.231
9 Alemann, Ulrich von:,,Vielfalt der Verbände"in: Informationen zur politischen Bildung, 4.Quartal 1996,S.21
10 Beck, Ulrich: ,,Jenseits von Stand und Klasse? Soziale Ungleichheiten, gesellschaftliche Individualisierungprozesse und die Entstehung neuer sozialer Formationen und Identitäten. in: Kreckel, Reinhard (Hg.): ,,Soziale Ungleichheiten", Göttingen: Schwartz, 1983, S.41
11 0 Steinberg, Rudolf: ,,Herrschaft der Verbände? Interessenverbände in der Verfassungsordnung", in Helmut de Rudder: ,,Herrschaft der Verbände?", Berlin, 1988, S.18
12 1 Kleinsteuber, Hans J.: ,,Die USA", Hoffmann von Campe, Hamburg, 1984, S.56
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