Das Ende des karolingischen Klosters Rotaha


Trabajo de Investigación, 2008

64 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Die Grablege Rotahas

2. Die Ausgrabungen in Rödermark im Hinblick auf die Grablege Rotahas

3. Die seelsorgerische Versorgung in Nieder-Roden bis zum 13. Jahrhundert

4. Geschichtliche Ereignisse im Erzbistum Mainz

5. Allgemeiner geschichtlicher Abriss im 13. Jahrhundert

6. Die Herren von Eppstein im 13. Jahrhundert

7. Das Ende des Klosters Rotaha

8. Die Wahl des Ordens

9. Die möglichen Erben des Klosters Rotaha?

10. Die Wirtschaftsbedingungen für das Kloster Rotaha

11. Die Existenz des Niwenhofes

12. Zusammenfassung

Quellenverzeichnis

Vorwort

Im Jahre 2008 ist vom gleichen Autor das Buch „Hier!? lag das karolingische Kloster Rotaha“ erschienen, das sich mit allen bisherigen Argumenten auseinander setzte, die seither zum Thema „Rotaha“ und der vermuteten Lage des Klosters ins Feld geführt worden sind.

Der Autor weist aber gute Gründe nach, die für den Standort im Stadtteil Rollwald / Nieder-Roden der Stadt Rodgau sprechen.

Bekanntlich wird das Kloster Rotaha bisher dem Standort Oberroden der Stadt Rödermark, insbesondere auf Grund Aussagen von Prof. Schallmayer, zugeordnet.

Vorliegender Beitrag beschäftigt sich mit dem Ende des Klosters.

Im ersten Teil dieses Beitrages geht es um das individuelle Ende der Klosterinsassen, um die Grablege.

Im zweiten Teil geht es um das plötzliche Verschwinden des Klosters und seiner möglichen Ursachen. Hierbei werden die Gründe untersucht, die eventuell in der Schenkungsurkunde der Äbtissin Aba vom 25.2.786 schon auf eine Klosterauflösung hindeuten. Aber auch die politischen Wirren im 13. Jahrhundert können die Ursachen des Verschwindens vom Kloster Rotaha gewesen sein.

Im dritten Teil beschäftigt sich der Autor mit dem Verbleib der Klosterinsassen zum Zeitpunkt der Klosterauflösung. Es werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, was mit ihnen geschehen sein könnte.

Zuletzt wird aufgrund neuerer Erkenntnisse auf die Lage des „Niwenhofes“ eingegangen.

In der Schenkungsurkunde wird der „Niwenhof“ als topographisches Merkmal für die Lage von Rotaha angezeigt. Die vermutete Lage des „Niwenhofes“ kann durch das Auffinden einer Urkunde und die dortige Erwähnung historisch greifbar gemacht werden.

In diesem Zusammenhang steht die Frage nach dem Zeitpunkt des Verschwindens des „Niwenhofes“.

So stellt diese Schrift eine Ergänzung des ersten Bandes über die heimatkundlichen Forschungsergebnisse dar und hilft, das Bild über Rotaha zu vervollständigen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Ergebnisse die Ansicht untermauern, dass das Kloster Rotaha in der Gemarkung Nieder-Roden / Rollwald der Stadt Rodgau situiert war.

1. Die Grablege Rotahas

Der Codex Laureshamensis bezeichnet in seiner Urkunde Nr. 12 das Kloster Rotaha eindeutig mit „monasterium“ ( .. hoc est enim monasteriumZeile 9), obwohl diese Zeit auch das Wort „monasteriola „ kennt. Wenn wir also von Rotaha sprechen, sprechen wir nicht von einem Klösterchen.

Geht man von einer geschätzten Bestandsdauer des Klosters von rd. 750 bis 1250 aus, so war das Kloster rd. 500 Jahre von Nonnen besetzt. Da man in der Literatur die Annahme findet, dass es sich um ein kleines Kloster gehandelt haben muss, - das allerdings ist durch nichts bewiesen- so wird ebenfalls hypothetisch angenommen, dass im Schnitt 10 Nonnen im Kloster gewohnt haben. Diese Zahl entspricht eher einem Klösterchen. Insofern sind folgende Annahmen als sehr vorsichtig zu werten.

(Geht man Gründungsgeschichten von Klöstern nach, so findet man in der Literatur Angaben, dass meist so um 15 Mönche oder Nonnen ein Kloster gegründet haben. Insofern scheint die Annahme von 10 Nonnen eher niedrig!)

Setzt man weiterhin voraus, dass der Eintritt der Mädchen in das Kloster im Mittel zwischen 15 und 20 Jahren erfolgte und dass die durchschnittliche Lebensdauer bis zum 40. Lebensjahr erwartet werden durfte, so können 2 Beispielrechnungen durchgeführt werden:

Eine Nonnengeneration lebte also vom 15. bis zum 40. Lebensjahr im Kloster, das sind also 25 Jahre. In einem Jahrhundert wechselte die Nonnengeneration 4 mal. So haben in 500 Jahren insgesamt:

10 Nonnen * 4 * 5 = 200 Nonnen im Kloster gelebt. Davon waren :

1 Nonne * 4 * 5 = 20 Äbtissinnen.

Wenn aber der Eintritt in das Kloster erst mit 20 Jahren erfolgte, so lebte eine Nonnengeneration 20 Jahre im Kloster, so dass sich eine Gesamtzahl von Nonnen wie folgt ergibt:

10 Nonnen * 5 * 5 = 250 Nonnen, wovon 25 Nonnen Äbtissinnen waren.

Die Gesamtzahl der Nonnen in der Klosterkirche zu begraben, wird aus Platzgründen unmöglich gewesen sein. Dieses Privileg dürfte nur den Äbtissinnen vorbehalten gewesen sein. Es war ein Anliegen, möglichst dem Kreis der Menschen nahe zu sein, der die Verstorbenen in das Gebet einschloss an einem Ort, der den Eingang zum Himmelreich bedeutete.

Wenn das Kloster Rotaha von den Herren des Niwenhofes gegründet worden ist, so ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass von diesen das Kloster aber auch als Grablege benutzt worden ist.

Wenn in diesem Niwenhof etwa 5 Menschen lebten- das dürfte nicht zu hoch gegriffen sein, die ebenfalls eine durchschnittliche Lebenserwartung von 40 Jahren hatten, dann waren in 100 Jahren rd.12 Menschen, die zu Grabe getragen wurden. Auch diese Patrone dürften in der Klosterkirche beigesetzt worden sein, während andere wohl in der näheren Umgebung des Kloster die letzte Ruhe fanden.

Wo die Bediensteten und Leibeigenen des Niwenhofes und des Klosters Rotaha beigesetzt wurden, ist ungewiss. Vielleicht hatte man ihnen in der weiteren Umgebung des Klosters einen Platz zugewiesen.

Unter Berücksichtigung all dieser Menschen müssten rd. 300-350 Tote in Klosternähe begraben worden sein.

Da nach alter Tradition der Altar in den meisten Fällen im Osten der Kirche (28 S. 138) stand, wurden die Gräber im Kirchenboden vor dem Altar angelegt. Um einen sauberen Abschluss zu erhalten, kann vorausgesetzt werden, dass der Kirchenboden mindestens mit Steinplatten belegt war. Wie Schallmayer bei seiner Grabung in Oberroden (2) nachgewiesen hat, war es auch möglich, dass ein Kirchboden mit Keramikfliesen belegt war.

In dem Falle wäre es wahrscheinlich, dass der Fliesenboden durch eine Steinplatte ersetzt wurde, der auf die Toten hinweist.

Vom Benediktinerinnenkloster Drünbeck ist eine Grabplatte der vermutlich 1. Äbtissin Abelbrin , gestorben um 900 , bekannt.

Von anderen Klöstern werden folgende Bestattungsarten berichtet:

Quedlinburg: Das Kloster diente König Heinrich I und seiner Frau als Grablege sowie den Äbtissinnen. Das bezeugen romanische und gotische Grabplatten.

Kloster Marienstuhl in Egeln bei Magdeburg: Grabplatten von Äbtissinnen und nachfolgenden Zisterzienserpröpste

Kloster Zarrentin: Innenhof mit Nonnenfriedhof, darum herum Kreuzgang

Kloster Willebaldessen: Nonnenfriedhof nahe Kloster

Kloster Heiligkreuztal bei Kobernstadt, nähe Riedlingen: Nonnenfriedhof nahe der Kirche

Kloster Gernrode: Äbtissinnen wurden vor dem Kreuzaltar der Stiftskirche bestattet

Kloster Elsey: Grablege der Limburger Grafen sowie Klosterbewohner

Kloster Althaldensleben: Im Fußboden vorgefundene Grabplatten der Äbtissinnen und Pröpste

Essener Dom: Grabplatten der Äbtissinnen

Kloster Flaesheim in Haltern Lippe: Im Fußboden vorgefundene Grabplatten der Äbtissinnen

Einhardsbasilika in Steinbach / Odenwald: Im Kirchenschiff Grabplatte einer Nonne und einer Äbtissin

Kloster Schmerlenbach: Noch heute sind 4 Gedenktafeln in den Wänden der Klosterkirche zu sehen, die die Stelle bezeichnen, wo im Fußboden Äbtissinnen bestattet sind.

Aus diesen Beispielen kann man mit Recht ableiten, dass dieselben Bestattungsverhält-nisse für das Kloster Rotaha gegolten haben dürften.

Wenn heute nur noch wenige Grabplatten in manchen Klosterkirchen vorhanden sind, so mag es sein, dass Klöster auch schlechte Zeiten erlebt haben, wo sie für ihre Führungspersonen keine Grabplatten anfertigen und finanzieren konnten.

Es sind jedoch auch Fälle bekannt, bei denen Grabplatten entfremdet und anderen Bauzwecken zugeführt worden sind.

Wenn all diese Umstände eingetreten sind, so kann man dennoch davon ausgehen, dass die Begräbnisstätten mit ihren Leichnamen erhalten blieben und auch Kriegszeiten überdauert hatten. Von daher dürfte die Grablege als wichtiger Hinweis auf den Standort des Klosters Rotaha geblieben sein.

2. Die Ausgrabungen in Rödermark im Hinblick auf die Grablege Rotahas

In seiner Behauptung, dass das Kloster Rotaha unter der Pfarrkirche St. Nazarius in Oberroden (Rödermark) gelegen war, stützt sich Schallmayer auf seine Ausgrabungser- gebnisse.

In einem Vortrag werden die Ausgrabungsphasen der jüngsten Ausgrabungen unter der Pfarrkirche wie folgt beschrieben (2) :

a) Holzkirche mit Pfosten evtl. vor 786
b) Anbauten
c) Erste Steinbauphase um den Holzbau herum, vermutlich sehr alt, karolingisch, darüber mehrere Fliesenfußböden
d) Phase mit älterem Fliesenboden, darüber Schallboden. Fliesenmuster mit Löwen, vgl. Burg Dreieichenhain, Schalltöpfe aus glimmerhaltiger grauer Ware, etwa um 1190, zzgl. Pingsdorf, teils echte, teils nachgemachte
e) 1230 Fliesenfußboden sowie einige Begräbnisse an der Übergangszeit der Herrscher von Münzenberg zu Eppstein. Fliesen entsprechen den Vergleichen von Dieburg und Dreieichenhain
f) Anbau von 1399 mit Grabstein des damaligen Pfarrers
g) Seitenschiffanbau 1518
h) Barocke Phase: An der Kirche gibt es zwar eine klare Abfolge, aber wenig Material.

Aus diesem Bericht geht klar hervor, dass Begräbnisse erst in einer Schicht gefunden wurden, die um das Jahr 1230 liegt.

Wenn das Kloster Rotaha mindestens seit seiner urkundlichen Erwähnung 786 unter der Pfarrkirche St. Nazarius bestanden haben soll, so müssten auch Begräbnisse vor 1230 zu finden sein. Dem ist aber nicht so.

Da dies den Ausführungen des Kapitel 1 widerspricht, bestätigen die Grabungsergebnisse von Schallmayer eben nicht, dass die Bodenerhebung unter der Pfarrkirche der Standort des Klosters Rotaha gewesen ist.

Wenn das Kloster Rotaha an anderer Stelle liegt, aber die seelsorgerische Betreuung von Oberroden aus vorgenommen wurde (23), so könnte das erklären, warum in früheren Besiedlungsphasen keine Grabfunde unter der Kirche zu finden waren. Auch die Pfarrer sahen es womöglich vorteilhafter an, dass sie im Kloster an der Stätte ihres Wirkens bestattet wurden, an einem Ort, wo sie des täglichen Gebetes der Nonnen gewiss sein durften.

3. Die seelsorgerische Versorgung in Nieder-Roden bis zum 13. Jahrhundert

Gemäß Schreiben (4) wird 1298 die kath. Kirche St. Matthias in Nieder-Roden eingeweiht.

Zuvor konnte in Nieder-Roden keine eigene Kirche nachgewiesen werden.

Simon äußert in seinem Buch ( 12 S. 31/32) die Ansicht, dass auf Grund der Termine der Auffindung der Gebeine des St. Matthias 1050 und 1127 in Trier , wenn es eine Vorgängerkirche der o. e. Kirche von 1298 gegeben hat, diese also erst nach den erwähnten Trierer Terminen existent war.

Da Nieder-Roden expressis verbis (Codex Laureshamensis Nr.1965) seit 791 nachgewiesen ist , vermutet er eine weitere Vorgängerkirche in Nieder- Roden, die womöglich eine Marienpatrozinium hatte, das von Rotaha übernommen wurde. Diese Argumentation weist auf eine Möglichkeit hin, aber dafür gibt es überhaupt keine Anhaltspunkte. Von der Logik her jedoch ist zuzustimmen, dass es schon vorher eine Kirche bzw. eine kirchliche Versorgung – in welcher Form auch immer- für Nieder-Roden gab.

Trotzdem sollte an dieser Stelle nochmals auf das Patrozinium eingegangen werden.

Die Argumentation, die Schallmayer ( 19 S. 892 ) wiederholt und damit unter Bezug auf das Nazarius – Patrozinium der Kath. Pfarrkirche Oberroden begründen will, dass das Kloster Rotaha in Oberroden gelegen haben soll, muss noch einmal angesprochen werden.

Im gleichen Buch wird (19 S.800 ) in der Betrachtung des Klosters Lorsch davon gesprochen, dass der Rückgang der Begeisterung für die Verehrung des HL. Nazarius schon ab 792 zu spüren war, ohne dass bisher einwandfrei geklärt werden konnte, welche Gründe dafür ausschlaggebend waren.( Auf mögliche Gründe wird in späteren Kapitel hingewiesen.)

So besaß die Pfarrkirche von Uelvesheim ursprünglich das Patrozinium des St. Nazarius ( Urkunde Hess St. A. Darmstadt A 14 bis 1300 Nr. 2933), das später in St, Martin umgewandelt wurde. Weitere dem hl. Nazarius geweihte Kirchen stehen in Zazenhausen, Ergenzingen, Ersheim / Neckar und Öffingen.

Bei allen genannten Orten bestehen keine Verbindungen zu vorausgegangen Klein- Kloster-Übernahmen durch Kloster Lorsch.

Flachdecker (24 S.145) schreibt dazu:“ Damit konnte es in der Realität zu Patrozinien-wechseln kommen, falls der verehrte Heilige aus politischen, religiösen, sozialen Gründen seine Attraktivität verlor, teilweise lassen sich Wellenbewegungen in der Beliebtheit feststellen. Dieser Wechsel war allerdings in den seltensten Fällen ein bewusster, zeitlich exakt anzugehender Akt.“ „Patrozinien waren von den jeweiligen Zeitströmungen abhängig. Heutige Patrozinien von Kirchen bzw. Altären lassen daher nur unter Einschränkungen auf das Alter ihrer Entstehung schließen.“ Und K.H. Schäfer schreibt in seiner Untersuchung „Kirchenpatrozinien in Hessen „ (S.111) „Patrozinienwechsel sind häufig Signale für einen Verdrängungswettbewerb zwischen einer alten, zunehmend abseits gelegenen, und einer neuen verkehrsgünstiger liegenden Kirche“.

Zusammenfassend könnte man also sagen, dass das Patrozinium des Hl. Nazarius von Oberroden dann entstanden sein kann, als der Niedergang des Klosters Rotaha als Eigentum des Klosters Lorsch den Ansporn zur Größe hervorrief, die Lorsch unter der Schutzherrschaft des Hl. Nazarius erfahren hatte. Es könnte auch eine Art der Fortsetzung seelsorgerischer Heimat sein, die das Kloster Rotaha – geweiht Maria und den Heiligen- für die Menschen von Oberroden gewesen sein, die das Kloster besuchten und die wirtschaftliche Unterstellung des Klosters Rotaha unter den Heiligen Nazarius erfahren hatten.

Wenn Kloster Lorsch vorher dem Kloster Rotaha das Patrozinium des Hl. Nazarius aufoktroiert hätte, so wäre es doch seitens des Klosters Lorsch total absurd, sich mit der Verleihung des Patroziniums an Oberroden eine Konkurrenz zuschaffen, die mögliche Einkünfte durch Schenkungen schmälert. Ob überhaupt eine Verleihung stattgefunden hat, ist fraglich. In (19 S.168) wird – zwar unter anderem Bezug- von einer grundsätzlichen Wahl eines Patroziniums gesprochen.

Außerdem dürfte, wenn und überhaupt, diese Verleihung erst um 1250 stattgefunden haben, da das Kloster, das bekanntlich ein Marienpatrozinium ( ...in honore sanctae Mariae vel ceterum sanctorum...) hatte, wohl erst zu diesem Zeitpunkt im Gesamtbesitz vom Kloster Lorsch aufging. Aus (19 S.804) ist nicht zu entnehmen, wie die Behauptung zu werten ist, dass der bei Oberroden gelegene Besitz des Klosters Rotaha mit zahlreichen (anderen) Schenkungen verbunden werden konnte.

Zweifel sind erlaubt, ob Oberroden überhaupt ein durchgängiges St. Nazarius –Patrozinium hatte. Zwar wird ohne Quellenangabe erwähnt (26 S.14), dass das Fest des Hl. Nazarius in Oberroden schon seit Mitte des 14.Jahrhunderts gefeiert wurde, jedoch bleibt die Frage offen, ob Nazarius zu diesem Zeitpunkt schon Kirchenpatron war. Dr. F. Büll OSB ist- persönlich um das Problem des Patroziniums befragt- der Meinung, dass ein Patrozinium nur erlangt wird, wenn auch Reliquien des Heiligen an die Kirche kamen. Dies entspricht voll der Meinung, die in (28 S.139) dargestellt wurde: „oder eine Reliquie wurde in einem Altar anlässlich dessen Weihe deponiert.“

Diese Reliquien werden seitens Oberroden in (26) mit keinem Wort erwähnt.

So können wir über eine Urkunde entnehmen (25 S.140):

„Über eine weitere Altarspfründe an diesem Ort erfahren wir im Jahre 1472. Am 12.Juni bittet Heinrich Molitor, Rector, d. h. Vikar am hiesigen St. Stephans- Altar ( in Ober- roden ) um Erlaubnis, die damit verbundene Einkunft gegen die des Heilig – Kreuz-Altars an St. Gangolf zu Mainz, deren Inhaber Nikolaus Weisbeck ist, eintauschen zu dürfen. Vorausgegangen war bereits die Beurkundung dieses Tausches durch Erzbischof Adolf von Mainz an einen Scholastiker Symon Heidegg an der Kirche Santa Maria in campis extra muros, der wohl Oberpfründner des Heilig-Kreuz-Altares war und die Genehmigung des Kollators , des Grafen Philipp von Hanau.“

In der Urkunde ( Hess St. A. Nr. A1 14.7 174/5 v. 6.12.1472) , das sich mit dieser Angelegenheit befasst, wird jedenfalls von einem Nazarius- Patrozinium nicht gesprochen.

Auffällig an dieser Urkunde ist, dass im Gegensatz zu der Altarstelle in Mainz kein weiteres Patrozinium in Oberroden angegeben wird. „..alt: St. Stephani in sup. Roda et Nic. Wyhsbecker rect., alt; St. Cruci in ecclesiae St. Gingolf dictae civit port.“

So ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Kirche in Oberroden mindestens zeitweise dem St. Stephanus geweiht war und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt das Patrozinium des Hl. Nazarius in Erinnerung an bessere Zeiten zugelegt hat.

Es auch ist nicht denkbar, dass in der seinerzeit kleinen Gemeinde Oberroden mit etwa 300 Einwohnern ein möglicher Nebenaltar des Hl. Stephanus mit einem eigenen Vikar besetzt und dessen Einkünfte als Pfründe anzusehen war. Hier musste es sich offensichtlich um den Hauptaltar handeln und damit um das Patrozinium der Pfarrkirche.

Nebenbei bemerkt: Die Stiftskirche St. Gingolf in Mainz wurde 1570 – da baufällig geworden- durch einen Neubau ersetzt, der 1812 abgebrochen wurde.

Dass das Patrozinium zu Ehren der Gottesmutter Maria einen großen Stellenwert verfügte und im Kreis der Gläubigen von Nieder-Roden eine hervorragende Stellung einnahm, dafür spricht, dass die kath. Nachfolgekirche St. Matthias, der Verehrung der Gottesmutter einen großen Platz einräumte. Dies geschah durch die Anschaffung eines Marienaltares und einer Glocke, die der Hl. Maria geweiht ist. (20 S.232 ff.) Da dieses Inventar zu den ältesten Einrichtungsgegenständen der Kirche zählen, ist davon auszugehen, dass man dem aus der Klosterkirche Rotaha gewohnten Marienpatrozinium Rechnung trug und so in gewisser Weise eine althergebrachte Tradition weiterführte.

Im Codex Laureshamensis Nr. 164 wird von den 5 Töchterklöstern des Klosters Lorsch gesprochen. Von diesen größeren und einflussreicheren Töchterklöstern, die mit Kloster Lorsch viel länger und intensiver als das Kloster Rotaha verbunden waren, hat nicht ein einziges das Patrozinium des Hl. Nazarius vom Mutterkloster erhalten. Die Frage ist also, warum ausgerechnet das ziemlich unbedeutende Kloster Rotaha eine solchen Eingriff erlebt haben soll. Für eine derartige Argumentation sind keine Fakten greifbar.

Bisher ist man der Ansicht, dass die seelsorgerische Versorgung durch Oberroden ausgeübt wurde. Dies dürfte aber nicht so zu verstehen sein, dass die Bevölkerung Nieder-Rodens vor 1298 nach Oberroden zum Gottesdienst gewandert ist.

Es ist eher denkbar, dass durch Pfarrer Oberrodens der Gottesdienst im Kloster Rotaha abgehalten und sichergestellt worden ist. Dahin sind auch die Einwohner Nieder-Rodens gewandert.

Ein Nebeneffekt der Schenkung der Aba könnte der gewesen sein, dass sie durch diesen Akt erzwang, dass die seelsorgerische Versorgung des Klosters Rotaha im Auftrag des Klosters Lorsch vorgenommen, gesichert geregelt und bezahlt wurde. So hören wir als Kommentar zu Kapitel XXVI des Frankfurter Kapitulars (28 S.137): „Der Eigentümer war verpflichtet, den Erhalt der Bauten, die ungestörte Abhaltung des Gottesdienstes und die wirtschaftliche Versorgung des Priesters zu sichern.“

Dies würde auch dem Text der Urkunde der Kirche Oberrodens teilweise entsprechen, die bei der Grundsteinlegung der jetzigen Kirche 1895 eingemauert wurde ( 26 S.54), nämlich dass die Kirchengemeinde Oberroden durch Benediktiner gegründet wurde und zwar – dann aber - durch die des Klosters Lorsch. Das in der Urkunde genannte Kloster Seligenstadt kommt deswegen nicht in Frage, da die Kirchengemeinde Oberroden viel länger existiert.

Es ist richtig, wenn damit in Oberroden eine seelsorgerischen Oberfunktion aufgebaut wurde, da die kirchliche Betreuung des Klosters Rotaha und damit implizit die der Bevölkerung Nieder-Rodens - mangels einer eigenen Kirche - vorgenommen wurde.

So könnte auch der von Pfarrer Schmitt (12 S.20) 1912 vorgenommene Eintrag in der von ihm verfassten Chronik Nieder-Rodens entsprechend zu interpretieren sein: „Es geht die Sage, dass die älteste Kirche Nieder-Rodens einem Kloster gehört habe. Im Schwedenkrieg mussten aber die frommen Klosterfrauen flüchten.“

Kern der Aussage ist: Die von den Einwohnern benutzte älteste Kirche gehörte einem Kloster. Dass damit nur das Kloster Rotaha gemeint sein kann, liegt auf der Hand.

Dieser Eintrag beruht wohl auf einem Eintrag des Pfarrers Schropp im Jahre 1858 in seiner begonnenen Pfarrchronik. Dort heißt es: “Nach einer alten Sage soll hier ein Nonnenkloster bestanden haben, dem die gegenwärtige Kirche angehört haben soll. Im Schwedenkrieg mussten die Klosterfrauen flüchten...“

Die Interpretation dieser Aussage lässt vermuten, dass die nach 1298 entstandene Pfarrkirche Nieder-Rodens einst Klosterkirche war. Dies entspricht jedoch in keiner Weise den historischen Gegebenheiten. Immerhin lässt sich folgern, dass die seelsorgerische Betreuung Nieder-Rodens durch das Kloster erfolgte.

Die Errichtung einer eigenen Pfarrkirche in Nieder-Roden und deren Einweihung im Jahre 1298 ist ein Indiz dafür, dass bis zu diesem Zeitpunkt die seelsorgerische Versorgung gesichert war und erst durch ein Ereignis – möglicherweise historischer Natur – eine andere Lösung erforderte.

Diese Möglichkeit wird in einem weiteren Kapitel untersucht.

Dies ist insofern einleuchtend, da ja das Kloster Rotaha als kirchliche Institution angesiedelt war und somit überhaupt keine Notwendigkeit bestand, vorher eine eigene Kirche zu bauen.

Hierbei ist die Frage, ob das Kloster einen eigenen Pfarrer hatte oder ob die Seelsorge von Oberroden aus vorgenommen wurde, von zweitrangiger Bedeutung.

Obwohl die Geschichtsforschung - dies ist aus (1) zu entnehmen - Nonnenemporen von Benediktinerinnenklöster als Erfindung des 14. Jahrhunderts deklariert, könnten diese und andere Lösungen vorhanden gewesen sein, um die gleichzeitige Gottesdienstteilnahme von „weltlichen Personen“ in einer Klosterkirche der Benediktinerinnen zu ermöglichen. Auch Keller schließt in seiner hypothetischen Untersuchung (5) der Baugestalt des Klosters Rotaha eine Nonnenempore nicht aus.

Im Kloster Germerode, das um 1144 als sogenanntes Doppelkloster für Mönche und Nonnen gegründet worden war, bestand die Nonnenempore bis zu seiner Auflösung. Also ist es durchaus denkbar, dass die Nonnenempore von Anfang an vorhanden war.

Es ist aber auch denkbar, dass bei Fehlen dieser Einrichtung die Klosterkirche einfach getrennt von den Nonnen benutzt worden ist, um Gottesdienst für die Einwohner Nieder-Rodens zu halten.

Eine derartige Doppelnutzung bot beispielsweise die Klosterkirche Schmerlenbach (gegr. 1218), da die ihr zugeordneten Dörfer Schmerlenbach und Winzenhohl, in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts bereits erwähnt, nachweislich keine eigene Pfarrkirche hatten.(11)

Wenn durch ein Ereignis diese Möglichkeit der seelsorgerischen Versorgung nicht mehr gegeben und dadurch die Bevölkerung gezwungen war, selbst eine Kirche zu schaffen, so kann man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit einen Zeitraum von 50 Jahren ansetzen, in dem Materialien und Geld gesammelt sowie die Bauleistungen erbracht wurden, die dann 1298 zur Einweihung der neuen Kirche in Nieder-Roden führten.

Rechnet man also vom Jahre 1298 ausgehend 50 Jahre zurück, so kommt man in die Mitte des 13. Jahrhunderts, also zu einem Zeitpunkt, in dem das Ende des Klosters Rotaha mit großer Wahrscheinlichkeit anzusetzen ist.

Damit ist das Ende des Niwenhofes nicht zwangsläufig verbunden. In einem weiteren Kapitel wird diese Untersuchung dargestellt.

Das Kloster danach wieder aufzubauen, dafür bestand keine Notwendigkeit. Durch die Nähe der Klöster Patershausen und Seligenstadt waren Einrichtungen vorhanden, die auf dem Wege nach Frankfurt die Funktion eines Motels übernehmen konnten. Auf der anderen Seite kam das Ende dem wirtschaftlichen Integrationsbestreben des Klosters Lorsch entgegen, die den Klosterbesitz endlich einverleiben konnte.

Danach war es nicht mehr möglich, das Kloster gegen eine jährliche Pacht wie bei den Äbtissinnen Aba und Kunigunde ( erwähnt im Codex Laureshamensis) zu vergeben.

4. Geschichtliche Ereignisse im Erzbistum Mainz

Im Rahmen dieses Kapitels gilt es, die Geschichte nach Ereignissen und Nachrichten abzusuchen, die möglicherweise auf das Ende des Klosters Rotaha hindeuten können.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Gründung des Klosters Rotaha als Familienkloster der Theodonen die Schutzherrschaft über das Kloster bei diesen lag. Setzt man voraus, dass der Niwenhof hierbei eine entscheidende Rolle spielte, so kann man gleichermaßen folgern, dass das Vogteirecht auch beim Niwenhof lag.

Dieses Vogteirecht beinhaltete sowohl die wirtschaftliche Führung des Klosters als auch dessen Schutz. Außerdem übten Vögte die Gerichtshoheit über die ihnen anvertrauten klösterlichen Gebiete aus, da ein geistlicher Würdenträger keine Todesurteile sprechen durfte. Meist handelten die Vögte den Interessen des Klosters – sofern es nicht um Eigenstiftungen handelte -jedoch insofern zuwider, als dass sie versuchten, die Territorien, über die sie die Vogteirechte besaßen, in ihren Besitz umzuwandeln. Im Falle Rotaha widerspräche dies aber dem Gründungsgedanken, der wohl in Rotaha ein Hauskloster sah.

Dafür spricht auch eine Notiz aus der Schenkungsurkunde (10) der Aba, in der es heißt: “ damit stets, unserer Bestimmung gemäß, eine Äbtissin aus unserem Geschlecht eingesetzt sei, wie eine solche seit langem in diesem Gotteshause stets aus unserer Familie war,“

Daraus geht hervor, dass weder Aba noch ihr Vater Theodo der Gründer des Klosters war. Nimmt man an, dass die Gründung ca. 4 Generationen vorher erfolgte, so kommt man bei einer mittleren Aufenthaltsdauer von 20 Jahren im Kloster auf ein Gründungsjahr um 700. Damit könnte es noch vor dem Kloster Lorsch gegründet worden sein.

Vor dem Schenkungsvertrag der Abba konnte der Schutz für das Kloster nur vornehmlich durch topographische Gegebenheiten ausgeübt werden. Dazu sagt Büll (17 S.161) : Auf der anderen Seite war das Schutzbedürfnis bei den Klöstern des grauen Ordens ebenso vorhanden wie bei den Ordenshäusern älteren Schlages.“

Nach der Übereignung an das Kloster Lorsch kam das Kloster auch in den Schutzbereich des Klosters Lorsch. Bekanntlich war dieses zum Reichskloster erhoben worden und unterstand, mindestens im 8. Jahrhundert, dem persönlichen Schutz des Kaisers.

Zum Zeitpunkt des vermuteten Untergangs des Klosters Rotaha wurde der Schutz über das Kloster Lorsch durch den Pfalzgraf bei Rhein ausgeübt.

Gleichfalls nach diesem Zeitpunkt waren die Vogteirechte des Niwenhofes stark eingeschränkt, da der Niwenhof selbst nicht in der Schenkungsmasse der Äbtissin Aba von Rotaha enthalten war. Auf diesen Umstand wird in einem späteren Kapitel noch näher eingegangen.

In Wertung vorgenannter Ausführungen ist das 13. Jahrhundert nach Ereignissen zu durchsuchen, die ein Einbrechen anderer Territorialherren in das Herrschaftsgebiet des Klosters Lorsch zuließen.

Eine allgemein gültige geschichtliche Auffassung ist es, dass die Eppsteiner durch die Lage ihrer Stammlande im Rodgau, durch die Belehnung mit der Burg Eppstein durch das Erzbistum Mainz und durch die Nähe des Geschlechtes zu den Mainzer Erzbischöfen ihr Territorium festigen, arrondieren und erweitern konnten.

Seit 1196 beanspruchte der deutsche König die Vogteirechte für die Gebiete des Klosters Lorsch. Der Pfalzgraf bei Rhein war jedoch bereits zuvor Vogt des Lorscher Klosters gewesen und war nicht bereit, auf seine angestammten Rechte zu verzichten. Die Lorscher Äbte dieser Zeit waren schwach und außer Stande, aktiv Einfluss auf die Auseinandersetzung zu nehmen.

„Über seinen Nachfolger [von Luitpold von Schönefeld] (19 S.797) auf dem Abtsstuhl, Konrad, ist nur wenig bekannt, doch hat er möglicherweise versucht, die Politik seines Vorgängers fortzusetzen, da er sich mehrfach an den Höfen Friedrichs II und seines Sohnes Heinrich VII nachweisen lässt. Dies scheint ihn jedoch nicht vor weiteren Übergriffen des Pfalzgrafen geschützt zu haben , dessen Amt seit 1214 der Wittelsbacher Ludwig I innehatte, der seine territoriale Herrschaft planmäßig ausbaute. Damit berührte er nicht nur die Interessen Lorschs und des Bistums Worms, sondern auch jene des Mainzer Erzbischofs Siegfried II von Eppstein (1200-1230 ), der sich mehr und mehr durch den Herrschaftsausbau des Pfalzgrafen bedrängt fühlte. Als Ludwig I im Juli 1226 durch Kaiser Friedrich II zu einer Art Vormund Heinrichs VII ernannt und mit der Reichsregentschaft betraut wurde, bedeutete dies für Siegfried eine große Gefahr.“

1225 war nämlich der vom Kaiser eingesetzte Reichsverweser, der Erzbischof Engelbert I von Köln, der für den für 15 Jahre in Italien weilenden Kaiser die Reichsgeschäfte ausübte, ermordet worden.

„ Er ( 19 S.797 ) schloss mit Heinrich VII , dem der neue Vormund verhasst war, ein Bündnis gegen den Pfalzgrafen. Der Erzbischof griff Ludwig aber nicht direkt an, sondern nahm einen Umweg über das Kloster Lorsch. Im Winter 1226/27 brachte er die Lorscher Ministerialen auf der Starkenburg, der wichtigsten Lorscher Befestigung an der Bergstraße, dazu, den Abt aus der Burg zu vertreiben. Zwar belegten Papst und König die Ministerialen mit dem Bann, doch Siegfried kaufte ihnen die Burg ab und besetzte sie mit eigenen Leuten. Im Jahr 1228 übertrug dann König Heinrich VII wohl in seiner Eigenschaft als Vogt von Lorsch dem Erzbischof und der Mainzer Kirche wegen ihrer Verdienste alle Rechte, die dem König und seinen Vorfahren an der Abtei zugestanden hatten.

[...]

Final del extracto de 64 páginas

Detalles

Título
Das Ende des karolingischen Klosters Rotaha
Autor
Año
2008
Páginas
64
No. de catálogo
V118525
ISBN (Ebook)
9783640211784
ISBN (Libro)
9783640211876
Tamaño de fichero
878 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Ende, Klosters, Rotaha
Citar trabajo
Karl Pohl (Autor), 2008, Das Ende des karolingischen Klosters Rotaha, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118525

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