Das Geld- und Wertproblem

Das Entstehen von Geldmärkten und das Überwachen und Steuern von Bankensystemen - Die intransparenten Finanzmärkte


Wissenschaftliche Studie, 2009

138 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Abstract

1. Der Anfang von einem Geldwesen und Wert im Leben der Menschheit
1.1 Allgemeines zu Organisieren, Handeln, Standardisieren
1.2 Gemeingut und Eigentum
1.3 Bewerten, Wert
1.4 Recht und Nachweis Berechtigung

2. Werte und Bewerten
2.0 Allgemeines
2.1 Wert als Vorstellungs- und Ordnungsgröße
2.1.1 Wert-Konstrukte
2.2 Geld als Maßeinheit für eine Welt mit Werten wie Eigentum und Herrschaft
2.2.1 Das private Eigentum, das individuelle Vermögen
2.2.2 Macht und Macht über Geld
2.3 Geld und Kapital und die Einordnung von Technischem Fortschritt
2.4 Die Verwaltung von Geld
2.5 Schaden als Verlust von Vermögen und Selbstwert
2.6 Geld als Werteinheit, Mittel im menschlichen Verkehr
2.7 Moralvorstellungen

3. Das Zinsproblem
3.1 Zins an sich
3.2 Zinsen/Schulden, Kredite
3.3 Zins-Wachstum, Öffentliche Haushalte

4. Das Geld selbst und seine Funktion

5. Wert der geldspezifischen Information; das Bewerten
5.1 Wertungen anderer Art
5.2 Folgerungen und Bewertungen

6. Geldordnung und Banken als Ordnungseinheiten

7. Kontrolle und Prüfung auf ordnungsgemäßes Handeln mit Geld
7.1 Geschichte buchmäßigen Prüfens
7.2 Bilanzen
7.3 Überwachen, Steuern der Geldflüsse

8. Die Säulen der Moral im Geldgeschäft

9. Geld als Zweck- und Zirkulationsmittel im Markt
9.1 Gespaltene Zirkulation
9.2 Geld als manipulierbares Speichermedium
9.3 Handeln mit Geld und geldwerten Produkten
9.4 Geld als Organisationsmittel
9.5 Die Psychologie des Geldes; Sprichwörter

10. Geld als unverzichtbarer Bestandteil von Wirtschaft und Gesellschaft
10.1 Wirtschaft ohne Geld
10.2 Umsteigen zur Wirtschaft mit Geld
10.3 Geldwirtschaft

11. Die Wirtschaftskriminalität als Merkmal des Strebens nach Geld

12. Das Geld als sozialer Spalter der menschlichen Gesellschaft

12.0 Allgemeines
12.1 Sklaven
12.2 Geld-Menschen, Streben nach Höherem; Arm/Reich

13. Persönliche Erfahrungen mit Geld
13.1 Faules Projekt Gröben, in DDR enteignetes Projekt 102 Eigentumswohnung
13.2 direkter Umgang mit Eigentum und Geld

14. Folgerungen

15. Abbildungen/Diagramme (in Büchern)

Anhang A. Enteignung 1952/53 im Gebiet der DDR
B Eigentumswohnung
C Topmanagement-Kriminalität Große Kriminalitäts-Fälle in der Wirtschaft
D Aus Tragikomödie von Johannes Scherr Untergang Roms – Golderoberung (Pizarro)
E Weitere Erkenntnisse

16. Stichworte

0. Abstract.

Geld konnte erst mit dem Erreichen eines gewissen Kulturniveaus der menschlichen Gesellschaft entstehen. Vor einigen Jahrtausenden wurde es ein Zweckmittel in der Organisation von Personen- bzw. Stadtherrschaften, dann Bestandteil vom Handel mit Gütern und Leistun-gen, der Entlohnung. Hatte das Ding (Münze) anfangs noch einen Stoff-Wert, dann wurde es ein bewertetes Mittel, dass im Laufe der Jahrtausende und erst recht seit dem Mittelalter mehrfach Wirren in den Märkten und im Vermögen von Herrschaften und Händlern, von Banken verursachte, woran die Werttäuschung im Stofflichen des Dings oder auch im Vergleich von Waren zueinander und im Leben des einzelnen schuld war.

Einen ungeahnten Aufschwung erreichte es in der Wirtschaft als Zahlungsmittel mit dem Aufkommen von Gewerben und Industrie, insbesondere, da Rechnungen und Forderungen, d.h. Rechtsansprüche in Geld ausgedrückt wurden. In der bäuerlichen Wirtschaft löste es die Naturalwirtschaft ab. Es offenbarte aber sehr bald seinen Charakter als Vergleichsmittel von Entlohnungen und damit von sozialen Gerechtigkeiten, was zu Revolutionen führte. Da die Industrie im Zeitalter der technischen Umwälzung auf Maschinen Finanzmittel vor dem Ereignis Markterlös benötigte, bekamen die Banken in der Kreditwirtschaft ein enormes Mittel zur Lenkung von Geldströmen und zur Kapitalbildung. Die Banken traten aus dem Dunst der Finanzierung von Fürsten und dem Adel heraus, sie wurden Elemente der Wirtschaft schlecht-hin und sie konnten mit ihren Bedingungen sogar einzelne Wirtschaftszweige bevorzugen.

Negativen Entwicklungen im Bankensystem und in der Prüfung des Rechnungswesens versuchte man durch Ordnungen und durch eine Überwachungs-Systematik zu begegnen, aber diese konnte wegen der Kompliziertheit und Undurchsichtigkeit der informellen Prozesse nur im Teil gelingen, obwohl gewisse Melde- und Informationspflichten eingeführt wurden. Aber die Überwacher können nicht das komplexe und verflochtene Gebilde der Banken und ihres Wirkens untereinander vollkommen überwachen und schon gar nicht das zukünftige Verhalten erkennen, zumal die Risiken eines Geldverlustes sich nicht nur im falschen Einschätzen der Bonität von Kunden, der Risikogehalte von Finanzprodukten, sondern auch in der Risikofreudigkeit riskanter Unternehmen befinden. Die bekannten Risikomanagement-Systeme für das Geldwesen sind noch in den Anfängen – und sie können nur erfolgreiche Praxis werden, wenn die notwendigen Daten zur Beurteilung des Gesamtrisikos aktuell und wahrheitsgemäß zur Verfügung stehen. Das aber ist derzeit nicht der Fall.

Es gibt zwar eine Reihe simpler empirischer Erkenntnisse beim Umgang mit Geld und auch mit Wirtschaftskriminalitäten, die auf dem Betrug mit Geld – sogar mit großen Beträgen – basiert sind. Dabei zeigen sich die Grenzen der Wirtschaftsprüfer in der Voraussage der so-liden Wirtschaft des zu beurteilenden Unternehmens und die Risiken, die für das Objekt aus dem Markt selbst kommen. Die Vorschläge im Rahmen einer großen Finanz- und Wirt-schaftskrise beruhen (zum Teil) auf simplen Theorien und vereinfachenden Modellen, deren volle Bewährungsprobe noch aussteht. Die Menge wie der Inhalt der „innovativen“ Finanz-produkte ist faktisch nur für einen spezifisch hochqualifizierten Fachmann durchschaubar. Die Lehre und Forschung der Volks- und Finanzwirtschaft hat hier noch einiges nachzuholen. Um wenigstens Ansätze dafür zu finden, wurde diese Studie angefertigt.

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen.

Thomas Jefferson (1743-1826)

Kernaussagen[1] .

Der ursprünglich unmittelbare Bezug von Geld zu einem Wert (einer Sache, einer Leistung) ist im Laufe der letzten Jahrhunderte immer weiter zurückgedrängt, Geld wurde zu einem strategischem Instru-ment von spezifischen Dienstleistern, deren Ziel zunächst die Samm-lung von Geld-Wert-Anlagen von Anteilseignern für größere Investi-tionen war und später zu einem attraktiven Spekulationsobjekt mit dem Image eines zu erwartenden „höheren“ Gewinns wurde.

Die Vielfalt der am Markt unterzubringenden Finanzprodukte wurde zu einem kaum noch in Herkunft und Qualität durchschaubarem Komplex, so dass für einen „normalen“ Kunden eine Beurteilung des immanenten Risikos nicht mehr möglich war. Der in anderen Produktbereichen übliche Nachweis der Solidität und Rückverfolgbarkeit der Einzelbestandteile von Produkt-Bündelungen ist einem emo-tionalen Abschätzen eines Erwartungswertes gewichen. Analysieren-de Komponenten fehlen im Geld-Finanz-System fast gänzlich.

Die Anforderungen an das Qualitäts-Risiko-Management und an die Finanzdienstler-Überwachung sind systembedingt sehr hoch gewor-den und bedürfen einer besonderen Qualifikation und hohem Quer-schnittswissen über alle tangierenden Fachbereiche. Die bloße Auf-sicht über das bisher übliche Rechnungs- und Meldesystem genügt dem höchstmöglichen Vorbeugen von Krisen im vernetzten System Banken-Wirtschaft nicht mehr. Die jeweilige Wert-Krisen-Situation muss im Datensystem erfassbar und auswertbar sein. Moral-Appelle sind wirkungslos, wenn ihr Befolgen nicht kontrollierbar ist.

1. Der Anfang.

1.1 Allgemeines zu Organisieren, Handeln und Standardisieren.

Mehr als 99 % der Evolutionszeit des Menschen liegen für uns im Dunkel und der größte Teil des letzten Prozents ist nur dünn mit archäologischen Funden belegt. Dennoch sind einige generelle Aussagen über die Ursprünge unseres heutigen Lebens möglich. Erst in den Warm-zeiten des letzten erdgeschichtlichen Zeitalters verbreitete sich der Mensch in Europa. Unklar ist dabei, welche Motive ihn zur Migration vom Ursprungsland dorthin veranlassten und wel-che Gründe er hatte, sich an bestimmten Stellen Europas festzusetzen und sich – nun isoliert – kulturell spezifiziert zu entwickeln. Die archäologischen Funde lassen hier leider keine nähere Konkretisierung zu.

Der Mensch kann wohl nicht als Einzel-, sondern nur als Gruppen-Wesen entstanden[2] sein – und er benötigte als Hominoid bis zum Jetztmenschen viel Zeit, um seine Gehirnleistungen zu trainieren und auszuprägen. Vieles erkannte er intuitiv, oft musste er blitzschnell sein Ver-halten und Handeln auf die Gegebenheiten einstellen. Wir nehmen an, dass sich der Mensch für heutige Begriffe zwar genetisch nur langsam entwickelte, dass sich seine Gehirnleistung aber bereits mit seinem aufrechten Gang und der freien Arbeitsfähigkeit seiner Hände und dann immer weiter herausbildete. Nach dem Merkmal des Könnens vom operativen und urlogischen Denken wurde er wahrnehmensaktiver und intelligenter, dass er Einsicht in die Kette von Ursache und Wirkung in seiner Umwelt und seiner Handlungen gewann. Mit der Zunahme seiner Gedächtnisleistung sammelte er Lebenserfahrungen, die ihn seit der Steinzeit zu technologischen und soziologischen Fortschritten befähigten. Man kann des weiteren da-rauf schließen, dass der Mensch sich zunehmend in seine Mitmenschen hineinzudenken ver-mochte und sich konkrete Vorstellungen über die Welt mit der Sonne und den Naturgewalten machte, wenn auch mythisch verwoben. Er lernte die Grenzen des menschlichen Wirkens in seiner Bedeutung erfassen. Seine Einblicksmöglichkeiten in das Geschehen seiner Umwelt scheinen ihm bei dem raffinierten Handlungen heute oft eher gering.

Die handwerklichen und künstlerischen Hinterlassenschaften des homo sapiens sapiens vor 40 Tausend Jahren offenbaren, wie weit zurück – und wie langsam – der Vorgang geistiger Arbeit, des Planens und des Organisierens vom Handeln[3] liegt und voranschreitet. Die Neu-gier und der Zwang zum Überleben sind gewaltige Triebfedern für systematisches Den-ken[4] und Organisieren zum erfolgreichen Jagen, zum Erzeugen von Werkzeugen, zum Handeln mit den Produkten menschlicher Tätigkeit, zu denen heute Finanzmarktprodukte zählen. Die Rationalitätsannahme, dass der gemeine Mensch aus der Menge der Handlungsmöglichkeiten diejenigen auswählt, die er für seine Ziele erfolgreich einsetzen kann und ihm ökonomisch vorteilhaft erscheint, dürfte für die erste Existenzstufe zu hoch gegriffen sein[5]. Heute setzt er seine Denkkunst im Wettbewerb gegen andere ein. Die praktische Erfahrung des Vorteilhaften war und ist da entscheidend. Dennoch war wohl eine unentgeltliche Arbeit üblicher als heute, es gab eine andere Wert-Vorstellung. Anzunehmen ist, dass er seinerzeit sprachlich und durch Vorbildhaltung die Geistesleistungen an seine Mitmenschen und seine Nachfahren wei-tergab. Bei den neolithischen Vorfahren wurde diese pragmatische Entwicklung schon durch die genetische Vielfalt und Veränderung unterstützt, nachteilige Abweichungen von „norma-ler“ Praktikabilität wurden ausgeschieden. Heute versucht solches das Gesetz.

Frühzeitig scheint dem Menschen klar geworden zu sein, dass die kunstvollen Stein-Werk-zeuge nur in Arbeitsteilung und an den Fundorten des Werkstoffes erstellt werden können und einzelne Menschengruppen oder Völkerschaften sich diese Erzeugnisse erhandeln müs-sen, vermutlich zunächst unmittelbar im Geiste der Naturalwirtschaft und Zug um Zug Be-dürfnis gegen nutzbare Ware. So wurde schon in der Steinzeit zwischen den Zonen unter-schiedlicher Entwicklungsstufe gehandelt, es gab vor Jahrtausenden Handelsrouten über Tau-sende von km[6]. Bereits damals gebrauchte man (tönerne) Siegel als Begleitdokument über Herkunft und Waren-Inhalt (Menge). Die Vorabzahlung war bereits im Mittelmeerraum üblich, so berichtet Herodot von den Kathargern, dass sie erst die Ware gaben, wenn das Geld vorlag.[7]

Bereits vor der Bronzezeit gab es auch die Aufteilung vom Erzfundort und der Halbzeug- Weiterverarbeitung. Man standardisierte das Halbzeug zu Barren aus Kupfer, Zinn, die verschifft wurden[8], ein geistig wichtiger Fakt in der Wirtschaftsstruktur der Frühzeit, den man auch bei anderen Waren wie Bronzeschwertern, Schilden usw. feststellen kann. Bestimmte Edelsteine, Bernstein, Silberschmuck usw. wurden als Schmuck-Gegenstände gehandelt und zwar nicht nur Ware gegen Ware, sondern auch gegen Dienstleistungen, Verträge. Unklar ist, wie zur Zeit der Naturalwirtschaft große planerische und technische Leistungen ohne Geld-Vergütung vollbracht werden konnten, wie große Bewässerungs-, Wassersammel-An-lagen, Brücken, Straßen, Städtebau, Pyramiden usw. Es muss eine prinzipiell andere Auffassung von gegenseitiger und abgestimmter Leistung geben haben, eine Sittlichkeit (Ehtik), die für das Gemeinleben nützlich war. Sicher wurden Zuwiderhandlungen „bestraft“, ausgegliedert. Es scheint folgerichtig, wenn man eine zugehörige Organisation, eine Verwaltung als existent ansieht. Dabei ist es gleichgültig, in welchem Herrschaftssystem, in welcher Religions-Umwelt dies geschah: zur menschlichen Gesellschaft gehörte so etwas durchgängig und war zu einem kulturellen Standard, zu einer funktionsgebundenen Struktur von Elementen und Relationen[9].

In einigen Gegenden unserer Landoberfläche kamen vor Jahrtausenden organisatorisch Stadtstaaten und zentralregierte Regionen auf und eine Weisungs-Hierarchie, in der Leistungen verwaltet und Handelswaren registriert wurden. Wesentlich ist, dass gemäß dem Herrschafts-Regime der Warentausch rationalisiert wurde. Es entstand eine Münzhoheit[10], es wurden Metallmünzen[11] standardisiert, denen sowohl von der Herrschaft als auch vom Empfänger Werte zugemessen wurden. Über Werte-Vereinbarungen ist nichts bekannt. Man nimmt an, dass allein der Stoffwert (Kupfer, Silber) schon ein Bemessungsmaß war. Nun konnte man etwas im Anwendungsbereich „abgelten“, was damit den Beginn eines Geldes als Instrument zur Bewältigung ökonomischer, politischer oder religiöser Ziele bedeutet. Schon hier und damals wurde Metall-Geld zu einem universellen Instrument im Herrschaftsgebiet und im Markt durch Handelsbeziehungen außerhalb davon.

1.2 Gemeingut und Eigentum.

Aus der notwendigen Lebensweise der Frühzeit in menschlichen Gruppen ergibt sich auch gemeinschaftliches Verfahren. Es müssen Vorräte angesammelt werden, also eine Kapitalbildung für Nahrungsmittel, es muss konserviert und dafür das Konserviermittel beschafft und es muss „gerecht“ verteilt werden. Eine wirtschaftliche und systematische Planung war erfor-derlich für die Vorratshaltung und den Verbrauch, die zumindest von einzelnen befähigten Individuen – zunächst wohl uneigennützig – geleistet werden musste. In den Stadtstaaten muss wohl nicht unbedingt der Herrscher derjenige sein. Aber Logistik war schon für die Er-richtung der gewaltigen Bauwerke unabdingbar mit all seinen Eigenheiten der Konstruktion, der Arbeitsvorbereitung, dem Arbeitsentgelt, der Organisation. Wir können nur vermuten, dass hier bereits enorme Kenntnisse und qualitativ hochwertiges Können vorhanden waren, schriftliches ist im Detail nicht überliefert. Vermutlich herrschte noch eine unmittelbare Iden-tität von Besitz und Eigentum, der (rechtlichen) Zuordnung zu einer Person. Tauschen konnte man praktisch nur Sachen, die einer besaß. Es gab sicher Unterschiede sowohl regio-nal als auch von einer Menschen-Gemeinschaft zur anderen, von Wertungen von Sachen zu geistigen Leistungen[12], aber persönliches (vererbbares) Eigentum auch der herausragenden Erfinder und Ingenieure ist für die Frühzeit nicht direkt ermittelbar. Wir denken, dass es in der Frühgeschichte der Menschheit einfach noch kein Interesse an die Zuschreibung von wert-haltigen Sachen in der Natur wie Boden, Wasser usw. zu einzelnen Individuen (Eigentum) gab. Erst relativ spät mit der Entstehung von Rechten und des Schutzes davon durch Mächte konnte dies allgemeinverbindlich für alle Bevölkerungsteile geregelt werden[13].

Obwohl wir aus den wenigen archäologischen Funden die Zeit vor einigen Jahrtausenden nur grob erahnen können, erscheint es uns heute logisch, zunächst ein Bedürfnis für Organisation und Ordnungs-Hierarchien allein deshalb anzunehmen, weil nur so die Versorgung der Menschen, der Herrschaftspaläste und der militärische Wettbewerb mit anderen Stadtstaaten zu gewährleisten ist. Die Herrschaft über Sachen und Menschen war wohl für die obersten in der Sozialhierarchie weitgehend unbeschränkt. Von Schulden ist verschiedentlich die Rede; man verhandelte auf Augenhöhe mit anderen Herrschern. Den niederen Sozialschichten stand kein Eigentum an Sachen und Arbeitsleistungen von Menschen und Tieren zu. Herrscherhäuser wandelten sich in Erbfolgen in Dynastien um; von ihnen hing es ab, wie die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und ihrer Religion weiterging.

Der Beginn einer Sozialschichtung der menschlichen Gesellschaft ist an die Startverteilung von Vermögen, an Rechten gekoppelt. Es gab nur seltene Ausnahmen, dass z.B. ein Sklave begünstigt wurde. Durch Arbeitsleistung konnte der sogenannte kleine Mann allein kaum Vermögen bilden, sein Bodeneigentum war wenn überhaupt - fast durchweg klein. Der Bauer des Mittelalters konnte allerdings Land unter strengen Bedingungen dazu pachten, um „wirtschaftlich“ zu arbeiten. Die Geschichte lehrt, dass der Adel (Aristrokratie, Großgrundbesitz) schon im Altertum und später im Mittelalter zwangläufig auf ein Ungleichgewicht in der Ver-teilung von Boden (Grundeigentum[14] ) führte, von Wasser-Rechten (Fischfang) und von den Bodenschätzen (Rohstoffen), wobei unterschiedliche Phasen des Umfanges und Inhaltes der Rechte in den einzelnen Ländern der Erde über der Zeit konstatiert werden können. Die Bo-denschätze (unterhalb der Oberfläche) wurden dem Eigentum des Staates oder der Herrschaft zugeschrieben, so z.B. die Rechte an Silber in den Erzen, die dann später in Münzen eine Geldherrschaft ergaben. Der Geldbesitzer war durch die freie Beweglichkeit seines Gutes dem Warenbesitzer überlegen, der nicht auf seiner Ware sitzen bleiben konnte. In einigen Fällen wurden vom Fürsten dem Adel (hoheitliche) Nutzungsrechte (Lehen u.a.) eingeräumt. Aus-beuter- oder Transportrechte konnten schon im Mittelalter durch Privatleute von dem (herr-schaftlichen) „Eigentümer“ „gekauft“ werden, was teilweise zu Wirtschafts-Monopolen aus-artete und sich dann damit zu exorbitanten Geldmächten auswachsen konnte.

In der Antike (Athen) wird darüber berichtet, dass zur Behebung von Finanznot das Vermö-gen der Reichen konfisziert wurde, aber es brachte keine Besserung, denn niemand wollte das Geld kaufen, weil man fürchtete, auch als Reicher eingestuft zu werden. Über das Weiter-leben der so Enteigneten ist nichts berichtet. Niemand war sich in Zukunft des Vermögens sicher. Später geschah das öfter, z.B. wurde das Vermögen von Hexen ebenfalls konfisziert, was im Übrigen sogar ein Grund gewesen sein soll, jemanden der Hexerei anzuklagen.

Über ein Eigentum kann der Eigentümer im Sinne unseres gegenwärtigen Rechtssystems verfügen, es ist – bis auf Ausnahmen des staatlichen Eingriffs – verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 geschützt. Als Recht über sein Eigentum (Vermögen) kennt man die Nutzung, Veränderung und Veräußerung sowie die Vermietung, er kann dessen Wert vermehren oder auch entwerten, soweit es z.B. nicht diejenigen stört, die „Nachbarn“ sind.

Im Laufe der Geschichte kamen auch Teil- und Gemeinschaftsrechte auf, die in den verschiedensten Gesetzen geregelt sind. Beispielhaft sei das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) genannt, wo neben dem privaten Sondereigentum auch ein Gemeinschaftseigentum definiert ist, das der Eigentümer mitgebrauchen darf[15]. Besonders detailliert ist im Aktiengesetz der Einfluss des Aktionärs, der eben mit der Aktie einen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft festgelegt, wobei er in der Hauptversammlung mitwirken kann, wenn er denn nicht sein Stimmrecht über eine Vollmacht an ein Kreditinstitut oder eine Bank übertragen hat[16]. Die Treuepflicht von Mehr- zu Minderheit unter den Aktionären ist höchstrichterlich entschieden und besondere Rechte von Kleinaktionären, z.B. des Klage-, Antragsrechtes in der Hauptversammlung. Ansonsten leitet der Vorstand in eigener Verantwortung das Unternehmen (AG), der vom Aufsichtsrat bestimmt wird, z.B. im Gehalt mit angemessenem Verhältnis zur Wirtschaftskraft. Allerdings ist für den Aufsichtsrat selbst kein Qualifikationsnachweis zu erbringen. Die Kleinaktionäre fühlen sich aus Erfahrung in einzelnen Bereichen benachteiligt – wobei sie meist eben sowohl in den Auffassungen als auch in den Zielvorstellungen recht unterschiedlich sind.[17]

Dass Geld in der Anlage-Strategie keine Staatengrenzen kennt, ist an den inländischen Unternehmensübernahmen und den Investitionen in deutsche Aktiengesellschaften durch ausländische Investoren abzulesen. Hieran ist man auch von Seiten der deutschen Außenwirtschaftspolitik[18] interessiert, denn das Kapital schafft Arbeitsplätze und sorgt ggf. für das Weiterführen von Betrieben. Dadurch sind in den letzten Jahren – gefördert z.B. durch Steuererleichterungen und im Rahmen der Liberalisierung des Geld- und Kapitalverkehrs – erhebliche Verschiebungen des nationalen Eigentums zum Ausland hin eingetreten, ja in einigen großen deutschen Aktiengesellschaften ist der Anteil zu einem der Minderheit geworden. Eine Übersicht ist nicht ohne weiteres möglich, da die Stimmrechtsanteile zwar veröffentlicht werden müssen, aber das passiert ständig und gibt nicht wirklich wieder, wer nun eigentlich das Sagen hat. Solange der Vorstand deutsch ist, übersieht man meist die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Allerdings muss man berücksichtigen, dass auch „deutsche“ Investoren im Ausland ihr Kapital anlegen, aber global sind die Situationen anders, z.B. verfügen die Energie-Förderländer über ungeheure Kapitalmassen aus dem Erlös ihrer Ware.

In manchen Ländern ist ausländisches Kapital nicht nur willkommen, sondern es ist geradezu notwendig, wenn aus eigener Kraft eine Wirtschaft nicht angekurbelt werden kann[19]. Jedoch hat sich in der Geschichte schon mehrfach erwiesen, dass Förderungen aus Deutschland im Auslands umschlugen in einen Wettbewerb, z.B. konnte die Stahlherstellung dann dort billiger erfolgen als im Inland – und Arbeitsplätze hierzulande wurden gefährdet. Das erfolgt mit Zeitverzögerung, niemand kann sagen, wann das Geld – investiert in Wirtschaftskraft – Früchte trägt und wo und wem es Nutzen bringt. Der Protektionismus alter Art ist tot.

1.3 Das Bewerten, der Wert.

Über die handwerklichen Leistungen der Menschen in der frühen kulturellen Zeit lassen sich Aussagen über die Fertigkeit machen, die mit einer gewissen geistiger Fähigkeit korreliert sein müssen. Die Grundlage für eine kognitive Leistung, nämlich im Wahrnehmen und Erkennen, Urteilen und Schlussfolgern usw. war zu diesem Zeitpunkt – mindestens bei einigen – vorhanden. Wir wissen aber nicht, ob ein Werturteil[20], mindestens in der Form einer Zustimmung oder Ablehnung im Denkprozess, als solches bewusst wurde und ob dies von äußeren Faktoren abhing, z.B. von einer Einordnung in ein religiöses System. Wovon konnten die Entscheidungen des Individuums beeinflusst werden, wie es viel später in Maßeinheiten von monetären Systemen gang und gäbe war? Eines ist sicher: die Wertvorstellungen als Teil einer geistigen Denk-Ordnung[21] wandelten sich im Laufe der menschlichen Geschichte mehrfach und sogar grundlegend und sie waren nicht immer nur rational begründet, da die Einsichten der Allgemeinheit schon immer begrenzt waren[22]. Die begrenzte Rationalität findet Eingang in die Volkswirtschaftslehre; der Mensch kann die objektiv beste Einschätzung/Wertung (frei von Emotionen) vornehmen. Hiervon abweichend sind Fremdbewertungen oder –empfehlun-gen[23] doch wohl von Einfluss. Von Nachteil ist die Unstetigkeit der Wertskalen; Geldver-mögen kann wertsteigernd und wertverlustig in Geldgeschäften „angelegt“ werden, ohne dass dies sofort sichtbar wird. Der Zustand des Geldwertes (Vermögens[24] ) ist zeitlich nur punk-tuell, in der Wirtschaft sind Umsätze nur begrenzte Zeitwerte, Forderungen abhängig vom Verhalten der Vertragspartner und dem „Wert“ der Dokumente.

Da die heutigen Menschen – zumindest in der Wohlstandsgesellschaft – eine Sucht nach immer mehr materiellen Konsum verfallen können, tut sich eine individuelle Kluft zwischen Bedürfnissen und Befriedigungsmitteln auf, die durch eine Lösung überbrückt werden könnte, nicht in einer Steigerung der Bedürfnisse und wachsendem Konsum, sondern im Gegenteil in einer tief empfundenen Genügsamkeit und Zufriedenheit auf niedrigem materiellen Niveau das „Glück“ zu erstreben., was natürlich den Wachstumszwang der Herstellung für Kon-sumgüter, die strukturelle Gewalt des Wirtschaften-Müssens zu verringern droht.[25]

Die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen, vom Handel usw. scheint das Verlangen der Menschen von der Urzeit her als soziales Rechthaben eingeboren zu sein, aber die verschiedensten diesbezüglichen Praktizier-Versuche scheiterten und manche Mythen vom edlen Gold, vom Geld als funktionierenden Tausch- und Kunst-Fördermittel verschwan-den.[26] Dafür gab es andere Auswüchse, so das Pumpen von Geld in den Kreislauf in der Form von Staatszahlungsmitteln zur Finanzierung von Wirtschaftsflauten, von Rüstungen und Kriegen[27]. Der kleine Mann musste dann die Folge, die geringere Wertigkeit der Banknoten (Inflation) hinnehmen, wenn die Geld-Qualität dahin[28] ist.

Der Wert einer Geldeinheit ist gleichzeitig eine Qualität, die in verschiedener Art[29] ausge-drückt werden kann als

- Vergleichswert zu einem Sach- oder Gut-Wert (Preis),
- Ausdruck gleichmäßiger Wertgröße, Stabilitäts-Wert,
- Wertbeständigkeit[30] über alle Zeiten, als Bezugsgröße,
- Sicherheitsgröße, z.B. als Vorsorgegröße für spätere Zeiten,
- Risikogröße[31], z.B. bei sogenannten Wertpapiere n[32],
- Moralische Größe, z.B. Bestechlichkeit, Zuverlässigkeit,
- Unverwechselbarkeit, Eindeutigkeit u.a.

Qualität ist der Inbegriff von Eigenschaften aus der Sicht von Anforderungen, die derjenige, der mit Geld umgeht, von ihr einzeln oder in Summe erwartet[33]. Gutes und schnelles Geld sind solche Begriffe. Großenteils ist die Basis einer solchen Qualität psychisch bedingt, man nimmt sie an Indikatoren wahr, z.B. beim Einkauf von notwendigen Konsumgütern. Qualität ist nicht ohne spezielle Festsetzungen der einzelnen Eigenschaften hinreichend konkret. Sie ist daher allgemein nicht messbar, allerdings ist sie bei einzelnen Eigenschaften aus den (vergangenheitsbezogenen, statistischen) Erfahrungen her größenmäßig erfassbar. Die Geldmen-ge ist dagegen ein quantitativ er Begriff, die auch mit wenig, viel umrissen werden kann. Das Verhältnis der Mengen Geld- zu Realwert kann ein wichtiger Indikator sein.

Die Stabilität des Geldes ist eine Grundforderung vieler Menschen, das einmal erarbeitete Einkommen soll im Wert nicht geringer werden. Daher wurde in der Politik von bestimmten Staatssystemen (Diktaturen) ein Preisstopp bei gleichzeitiger Zinsbegrenzung eingeführt, wobei allerdings der Staat selbst Geld im Weltverkehr ausgleichen musste. Für den einzelnen Verbraucher war das (lange Zeit) nicht spürbar. Einen dauerhaften Inflationsausgleich zu erreichen, ist jedoch nur möglich, wenn die Anpassung funktioniert, z.B. bei Lohnforderun-gen diese nicht in die Preise hinüberwandern. Geldvermögen, festverzinsliche Wertpapiere verlieren an Wert, wenn der daran gekoppelte Zins nicht ausgleicht. Der Staat als Schuldner profitiert von der Inflation, der Realwert seiner Schulden nimmt ab. Ebenso wirkt die kalte Progression bei der Einkommensteuer, die Verschiebung zu höheren Steuergruppen kommt einem höheren Steueraufkommen gleich. Besonders gravierend sind die Inflationsraten von > 5 %/a, sie werden schwere genannt. Die Preisentwicklung sei im Verhältnis 2005 zu Basis 1952 in Vielfachem genannt: Deutschland 4,1; Österreich 5,9; Japan 6,5; USA 7,4.

Die jährliche Inflationsrate wird auf einen repräsentativen Konsum-Strauß vom Statistischen Bundesamt „gemessen“, sie gibt einen Hinweis auf das Niveau oberhalb des Existenzminimums und die Arbeitslosigkeit. Hier ist jedoch weder das Streumaß enthalten noch ist die Repräsentativität auf „normale“ Abweichungen begrenzt; der einzelne muss sich daher in seinen Einkaufsgewohnheiten nicht wiederfinden. Weitere unmittelbare Evaluierungsmethoden für den Sektor Geld sind nicht installiert, es sei denn eine Auswahl für den Gebrauch der Politik. Eine Überprüfung der Gültigkeit ist nicht bekannt.

Im fürstlichen Haushalt wurde die Qualität des Geldes nicht gesondert erfasst; der Konsument, der Untertan spielte im Ranking eine untergeordnete Rolle. Die statistischen Daten sind nicht zu einer Langzeitreihe umwertbar.[34]

1.4 Das Recht und der Nachweis von Berechtigung.

In unserem historischen Verständnis waren in früher Zeit nur zwei Gruppen der Menschen diejenigen, die das Gesellschaftswesen bestimmen: die Machthaber (= Geldschöpfer) und die Handelsmächtigen, wenn man annimmt, dass die Hersteller der Ware faktisch nicht die Empfänger der Gegenware oder von Geld sind und damit keine Verfügungsmacht darüber hatten. Nach altem römischem Recht bildet die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung dann das Boden- und Geldrecht. Ihm passen wir alles an, innerlich wie äußerlich sind wir zum Spiegelbild dieses Rechts geworden.[35] Diese Grenzen sind überlagert von dem Problem des Handelns danach und des Vertrauens oder besser noch: der Vertrauenswürdigkeit, erfahrungsgemäß keine stabilen Faktoren für Sicherheit im Eigentums- und Geldwesen.[36]

Die Machthaber wollten schon immer wissen, über was und welche Geldmengen sie verfügen

konnten, wann ihnen das Geld ausging. Erst im 18. Jahrhundert ging man an das genauere buchhalterische Nachweisen[37] und an die Vorstellung ökonomischer Kreisläufe[38].

2. Werte und Bewertung.

2.0. Allgemeines.

Geld als Handelsmittel gibt es seit einigen Jahrtausenden, es hatte noch einen – allerdings nicht standardisierten „Wert“, allein schon durch den Silbergehalt oder – im nichtmonetären Maßstab mit anderen Bezugsgrößen – z.B. ein Rind. Aus heutiger Sicht ist das Papiergeld vor 3000 Jahren in China oder die Gold-Silber-Münze aus der Westtürkei im Erzeugniswert – einschließlich des Stoffwert es – nur wenig „wert“. Heute kann es hohen Sammlerwert haben. So erzielte auf einer Auktion 2009 ein Denar (Silber)[39] aus der Zeit Mitte des 8. Jahrhunderts einen Liebhaber-Preis von 34 Tsd. €.

Heutiges Geld hat einen (standardisierten und definierten) Nennwert, mit dem man z.B. Waren miteinander vergleichen kann. Der Marktwert[40] kann davon im Laufe seines Einsatzes abweichen. Bei Geldspeicherung (Lagerung) über der Zeit ist er somit nicht sicher. Das Geldstück oder der –schein ist zunächst nur eine Information mit Wert-Zuordbarkeiten. Erst wenn der Wert eindeutig zugeordnet wird, ist diese Information eindeutig, möglicherweise jedoch nur ein (spezifischer) Augenblickswert.

2.1. Wert als Vorstellungs- und Ordnungsgröße.

Der Wert ist eine Größe, die der Mensch einem geistigen oder körperlichen Objekt hinsichtlich seines eigenen Funktionssystem s zumisst. Hierbei können ideale Vorstellungen oder einfach nur pragmatische zugrunde gelegt werden, als Bezugssystem können die des Individuums oder die einer menschlichen Gemeinschaft dienen. Mit dem Bewusstseins- und Vorstellungswandel der kulturellen Gesellschaft können jeweils neue Werthorizonte und -realisierungen einhergehen. Elementar steht in den frühen menschlichen Gesellschaften die menschliche Existenz im Mittelpunkt, die durch soziale Schichtungen unterschiedliche Gewichtungen hervorruft; die Befriedigung der (praktischen) Grundbedürfnisse dürfte der unteren Schicht zugerechnet werden. In späterer Entwicklungszeit der Menschheit entstehen auch humane und sozialverantwortliche Grundgedanken, aber die Verwirklichung in der heutigen Gesellschaft offenbart auch recht unterschiedliche Ausprägungen und Rangstufen, in der ökonomische Werteprobleme vor den ethischen angeordnet sind[41]. Manche Wertvorstellungen werden als verbindlich erklärt und beherrschen das Bild der gesellschaftlichen und publizistischen Medien, sie können Ausfluss von geschichtlich gewachsenen Kulturen sein. Naturvölker haben andere Vorstellungen als Völker im Wohlstand, was nicht mit höherem kulturellem Niveau einhergehen muss.

Geld wird Bestandteil unserer Auffassungen von Werten[42], wenn sie in die Wertvorstellung der Menschen eingehen, d.h. es wird dem Ding „Geld“ von der Gesellschaft, dem Individuum, dem Kind ein Wert beigelegt, der seiner Funktion als Werte-Mittel entspricht. Von diesem spezifischen Wert sind Werte zu unterscheiden, die aus der persönlichen Lebens- und Werterfahrung stammen und in der menschlichen Gesellschaft Elemente der Kultur sind.[43]

Immaterielle Werte gehören in diesen Bereich, obwohl auch sie über die Geld-Bewertung der materiellen Welt zugeordnet werden können[44]. Der Wert aus einer behördlichen Vorschrift, z.B. über Pauschalierung von Wertminderungen (Abschreibungen), muss nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen[45]. Manches hat für das einzelne Individuum noch einen höheren Wert als es der Durchschnittseinschätzung einer Behörde entspricht[46].

Bestimmte Sachen und Verhaltensweisen haben einen substantiellen Wert, ohne sie ist ein menschliches Leben an sich ohne Wert[47]. Im engeren Sinne wird einer Sache ein bestimmter Wert zugeordnet, z.B. im Warenverkehr der Menschen, den man in einer Zahlengröße von Werteinheiten festlegen kann. Der Wertbegriff als Tauschwert wird Marktpreis genannt, wobei der Markt, d.h. derjenige, der sich für etwas interessiert, unterschiedliche (subjektive) Wertvorstellungen haben kann. Qualität kann eine Differenzierungseigenschaft sein[48].

Der Wert kann auch einem speziellen Nutzen entsprechen, was wieder von dem jeweiligen Wirtschaftssystem abhängt. Solche Werte sind deshalb weder absolut „wahre“ noch stabile. Werte von Sachen und Leistungen können aber relativ zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, insbesondere auch unter der Betrachtung der Beziehung „für jemanden“.

Anfänglich benötigten die Menschen in dem Zeitabschnitt des nach heutigen Begriffen mit Wert belegten Sachen wie Steinklingen und Salz nur etwas für das unbedingt Notwendige, also noch kein spezifisches Mittel, um allgemein von Fremden Waren beliebiger Art zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse einzu“tauschen “. Ihre Wertvorstellungen orientierten sich an Gebrauchswert en und allgemein erforderlichen menschlichen Tugenden. Ein solcher Gegenwerts-Vorgang kann an sich auf Dauer nur auf der Grundlage allgemeinem Vertrauen in eine stabile Währung, z.B. in „Geld“münzen funktionieren. Für den Zeithorizont einer Menschen-Generation genügte das oft, nicht aber für einen Zeitraum von mehreren oder vielen Generationen mit einer Wirtschaft, in der Geld eine wesentliche Rolle einnimmt.

So kann der Wald sowohl vom materiellen als auch immateriellen Wert aus angeschaut werden. Im ersten Fall ist es ein Nutzgebiet von Holz nach dem Umlauf in Wachstum und Ernten als Holzertrag, der heute photogrammatisch erfasst und in einem Rechenverfahren in einen monetären Wert umgerechnet werden kann. Im zweiten Fall ist er ein ursprünglich rein ideeller Wert für Jagd, in heutiger Zeit für Erholung und menschliche Gesundheit. Der Wald wird für den (privaten) Eigentümer für ein stabiles Vermögen gehalten, das aber nur eine kümmerliche Rendite abwirft. Museumsgüter sind finanziell höchstens über Gutachter bewertbar, aber dem Grunde nach nicht in Geldwerten bilanzierbar.[49]

Für die Menschen können alle nicht monetären Werte ohne eine physische Substanz für das Individuum wie für ein Unternehmen entscheidend für seinen Standort im Leben oder den Erfolg eines Unternehmens sein. Meist sind sie nur qualitativ fassbar, es gibt kaum exakte Be-wertungsverfahren zur Größe oder ihrem monetären Äquivalenzwert. Für den einzelnen mag eine hohe Kreativität vorteilhaft sein, für ein Unternehmen könnte die Offenlegung durch Berichterstattung auch verhängnisvollen Einblick in ihre (grundsätzliche) Zukunftsfähigkeit sein. Die unternehmensintern verfügbare Datenbasis zu immateriellen Werten ist häufig sehr gering und zudem bestehen methodische Schwächen hinsichtlich moderner Bewertungsverfahren[50] . Die informative Berichterstattung mit nichtrealen Zeit- und Marktwerten gestattet heute nicht, eine Prognose für ein Unternehmen zu erstellen[51]. Die im Unternehmen vorhandenen einzelnen immateriellen Werte lassen sich nicht direkt angeben, nur ein summarischer Gesamtwert.[52]

Ein Sonderkapitel (= Einzel-Ressource) stellt der immaterielle Wert von Ideen (Patente, Lizenzen, Rechte) in einem Unternehmen dar, das sogenannte Innovationskapital, dem in der Wertschätzung der Unternehmer selbst meist nur eine mittlere Bedeutung zugemessen wird, es wird weder systematisch erfasst noch zukunftsbezogen bewertet. Oft benutzt man hierzu historische Daten wie z.B. den Aufwand für Forschung und Entwicklung (F&E).[53] Das Humankapital für diesen Bereich ist fast immer vom höheren Management schwer oder nur unsicher einordbar, der technologische Fortschritt bleibt unbestimmt.

In heutiger Zeit gibt es je nach Zielsetzung des Unternehmens unterschiedliche Gewichtung für das Humankapital als immaterieller Größe. So wird die Staatstreue mit dem Gegenwert von Unkündbarkeit des Arbeitsverhältnisses belohnt. Die Beschäftigungsgarantie hat zweifellos einen unbestimmten, aber hohen monetären Wert[54]. Unkündbarkeit kann aber auch negative Wirkungen zeitigen, ihr fehlt das monetäre Antriebs-Motiv, mehr zu verdienen durch eigene Leistungen, denn diese werden wegen der oft ungenauen Meßmethoden durch persönliche Bewertungen des Vorgesetzten ersetzt, was wiederum einen verhängnisvollen Nebeneffekt haben kann: „Leistungs“-Prämien durch Wohlverhalten zu erreichen.

In Wirtschaftssystemen besteht kein Zweifel, dass die Entwicklung „neuer Ideen“ in hoch industrialisierten Ländern von existentieller Bedeutung ist. Entscheidend ist aber, sie auf dem Markt, im Unternehmen oder in einer Organisation umzusetzen und zu verwirklichen. Da fehlt es = spezifisch deutsches Manko.[55]. Hier ist das Humankapital zugleich Innovationskapital. Meist wird es durch die Aufwendungen für Forschung und Entwicklungen „gemessen“ bzw. die Innovationserfolge durch die Umsatzsteigerung von neuen Produkten, was aber fragwürdig ist. Dabei geben Großunternehmen deutlich mehr als kleinere für dieses Bereich aus. Die Spaltung in mehr oder weniger entwicklungsfreudige Unternehmen setzt sich fort.[56]

Da die Zuordnung eines Wertes zu einer Sache wie zu einer Leistung abhängig ist vom Bewertenden und diese Zuordnung oder Rangreihe von dort auch von anderen akzeptiert oder übernommen wird, ist der jeweilige „Sach- oder Leistungs“-Wert eine Funktion der Vorstellung und Einschätzung von Menschen oder des menschlichen Systems.

Diese Werte sind weder absolut noch stabil, sie können somit nicht als eine reine Funktion von Angebot und Nachfrage (als Preisbildungsgrundlage) gesehen werden.

Ursprünglich bestand ein sicht- und erkennbares Verhältnis von Sache zu Sache, später von Sache zum „Geldwert“. Einheitliche und verbindliche Richtlinien und Leitsätze für die Bewertung von Inventarwerten (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftseinrichtungen) gibt es nicht.[57] Die derzeit gehandhabten Methoden ergeben unterschiedliche „Werte“, z.B. ist diejenige für den Verkauf eines Gutes eine andere als die für eine Versicherung des Sachwertes; der Zweck bestimmt den „Wert“. Allein schon die Abgrenzung von großen zu kleinen Inventaren oder Verbrauchsmaterialien ist problematisch. Auch kann man wählen, ob der Netto-Verkaufspreis als Wert anzusetzen oder ob ihm die Kosten für die Bereitstellung von Ort des Kunden zuzurechnen sind. Rein rechnerisch kann man auf den Zeitwert der Sache gelangen, ebenso auf den Liquidationswert. Alle die Beurteilungskriterien muss ein Sachverständiger beherrschen, aber die Branchen kennen hier eingeweihte oder solche, die nach den Zwecken des Einzelfalles vorangehen. Banker bezeichnen sich häufig als überfordert, die „richtigen“ Werte anzusetzen. Deshalb kann es vorkommen, dass in ihren Bilanzen keine „Marktpreise“ angesetzt, dass „Wertpapiere“ überbewertet und als risikoarm eingeschätzt werden. Das Management ist in einem solchen Fall falsch besetzt.

Später ging dieses Verhältnis in dieser Art verloren, weil die Arten und Mengen, die mit Geld „bewertet“ wurden, nur noch in den (kaufmännischen) Büchern abgebildet wurden, ja durch Überprüfbarkeit des Rechnungswesen auf Stichhaltigkeit und Richtigkeit dieses „Buch-Geld-Werte“ gesichert wurden. Bei Wertberichtigungen[58] arbeitet man nach dem Vorsichtsprinzip, d.h. zum Beispiel im Falle, dass der Marktwert schon unter den Anschaffungs- oder Herstellkosten liegt, also nicht mehr geld-adäquat ist. Das Risiko unzutreffender Schätzung trägt immer der Eigentümer bzw. der Anspruchsberechtigte[59]. Pauschalwertberichtungen für Risiken auf Forderungen (Rechtsanspruchsverwirklichung) haben mit dem Gedanken der Wert-Richtigkeit nichts mehr zu tun. Abnutzungs-Wertminderungen[60] sind oft pauschaliert, ein Gebäude kann von der Behörde als objektiv wertlos gelten, ist aber in der Tat noch nutzbar[61]. Wirtschaftsgüter können „außergewöhnlich“ abgenutzt werden oder eben nur unrentabel[62] sein und ausgemustert werden. Kunstgegenstände können wertlos schon durch Stilwandel werden, d.h. wenn ein Käufer nicht mehr zu finden ist. Der Vergleich mit einem Wiederbeschaffungswert kann nur orientierend sein, weil diese Methode nicht zweifelsfrei der wahren Werteänderung und der durch Kauf-Sondervereinbarungen entspricht.

Da im Geldverkehr im Laufe der letzten Jahrzehnte das Spektrum der Geld- und Finanzprodukte immer größer wurde, der Transfer immer weiter und schneller, kamen Probleme der Buch- zu den Realwerten auf. Zudem konnte man die „Wert“-Veränderungen nicht mehr verfolgen, insbesondere den Zustand, welche Geldmenge nun wann ruhte (deponiert war), welche laufend gehandelt wurde, wie groß die Umlaufgeschwindigkeit dieser Geldmenge war, ob die Buchführungen ordnungsgemäß waren usw. Eine Reihe von Leistungen waren sogar nur „ideelle“ oder Bemessungswerte, z.B. vom Handelsaufschlag, Honoraren usw., es gab kein fühl- und erkennbares Geldmengen-Verhältnis mehr. Damit stieg das Risiko der Fehlbeurteilung und des Risikos im Geldverkehr, das selbst mathematisch nur in Theorien und Modellen und dort mit Vereinfachungen existierte.

Menschen sind in ihrem Verhalten[63] und in ihren Wertschätzungen nicht kalkulierbar. Je unü-bersichtlicher im Wirtschaftskomplex die einzelnen Wertbestandteile werden, desto weniger wird die Wertschätzung und –ordnung durch Menschen verfolgbar.

Eine Kontrollbehörde ist abhängig von menschlicher Qualität und dem vorhandenen Wissen bzw. der Kenntnisnahme relevanter Daten und damit begrenzt. Die Forschung auf Ursachen von Krisen und auf sichere Prognose-Methoden ist unterentwickelt.

2.1.1 Wert-Konstrukte.

Vom ursprünglichen Begriff entfernt sich ein Wert-Konstrukt, weil es gedanklich konstruiert oder entwickelt, nicht (immer) direkt beobacht- und messbar, aber dem Grunde nach analysierbar ist. Hierunter werden alle aus Grundeinheiten (Basiswerten) stammende Produkte zu-sammengefasst, z.B. strukturierte Finanzprodukte, bei denen ein Derivat eingebunden sein kann, z.B. Zertifikate, Aktienanleihen. Von Derivaten selbst können wieder Ableger erzeugt werden. Finanzprodukte können in unterschiedlichster Weise zusammengesetzt sein, oft ist der Wert (Preis) intransparent oder funktionell kompliziert rückverfolgbar. Ihr Wert kann wegen der Einflüsse anderer Parameter wie Restlaufzeiten, Umgebungs-Abhängigkeiten kom-plexer Risiko-Natur sein, was sich noch erhöht, wenn die Ausgangsbasis eines Wertpapieres, d.h. das bezogene Unternehmen, selbst wegen ihrer Firmenstruktur und ihrer Veränderlichkeit nicht im Marktgeschehen zu durchschauen ist.

Die Intransparenz ist ein entscheidender Vorteil für einen Berater, denn er kann das jeweils zur Rede stehende Papier attraktiv erscheinen lassen. So etwas ist aber verbraucher- und kundenbefremdlich, denn es nimmt dem Anleger von Geld (Kapital) die eigene Einsicht und Möglichkeit, sich vom Wert unmittelbar zu überzeugen[64]. Es ist unbestritten, dass das Spektrum an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten[65] immer komplexer und umfangreicher geworden ist und es notwendig ist, den Anlegern ein hohes Schutzniveau zu bieten.[66] Das aber ist wegen der Unübersichtlichkeit der Anlageprodukte im Finanzdienstleistungbereich schwierig, wobei allerdings zwischen den Vertretern der Anbieter als befangene Personen und den Maklern solcher Produkte unterschieden werden muss. Von ihnen wird zunächst nur gefordert, dass sie ausreichend zuverlässig, qualifiziert und haftpflichtabgesichert sein sollen.[67] Die Beratungsqualität ist deshalb nicht gleich, manch Geldanleger fühlt sich schlecht beraten und informiert, mit dem Risiko eines Verlustes alleingelassen, aber die Beweislast dafür liegt bei ihm, weshalb eine Umkehr davon oder Beweiserleichterungen gefordert werden.[68] Fi-nanzvermittler sind dabei gesetzlich definiert solche, die Bankdienstleistungen sowie Dienst-leistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung[69], Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung vermitteln[70].

Eine besondere Art der Anlage-Berater sind diejenigen, die als „Charttechniker“ anhand der Kurvenentwicklungen von Aktien-Werten an der Börse das weitere Zukunftsgeschehen voraussagen, wobei die Vergangenheitsbetrachtung keine Garantie für das Eintreffen ist. Es gibt keine Formel, mit denen ein Kursziel definitiv auf Heller und Pfennig berechnet werden kann, weshalb die Trendvoraussagen – wegen der Qualifikation der „Berater“ – von unterschied-licher Prognose-Qualität sind.[71] Es sind eben viele Parameter von Einfluss!

Die Wertinterpretation eines Beraters muss solange unvollkommen sein, solange nicht alle Einflüsse erkannt und bewertet sind. Ein Summenwert aus verschiedenen Einzelwerten, in dem sowohl positive wie negative in wechselnder Zahl und Gewicht vorkommen, ist kein re-eller Wert, kein tatsächlicher Merkmalswert eines Sammelsystems, weil die Preis-Erwartungs- oder Hoffnungswerte den Informations- und Entscheidungsstand von Menschen ausdrücken und auch die Risiko-Übernahme eines Börsenteilnehmers durch Falschbewertung.[72] Außerdem unterliegt der Vermittler bzw. der Käufer noch anderen Motiven, sogar noch eigenen persönlichen Zielsetzungen. Er ist (zutiefst) subjektiv.

Nur wenn die Produktzusammensetzung und der Weg des Einzel-Produktes von der Erfindung bis zur Wirklichkeit evident oder rückverfolgbar[73] ist, kann eine getätigte Wert-Aussage nachvollzogen und das angebotene Produkt als sauber und transparent bezeichnet werden. Bei einem Beratungsergebnis wird man aber aus Gründen der Verkäuflichkeit eines Finanzproduktes kaum darüber aufgeklärt, zumal eine Reihe von Wertpapieren sich womöglich auf ein Unternehmen beziehen, das selbst durch Fusionen, Verschachtelung und Strukturänderungen geprägt und daher für die Zukunft – und darum handelt es sich in der Regel – schwierig einschätzbar ist, wie qualifizierte Marktforschungen beweisen.

In der Münz-Geschichte ist eine metallische Münze schon seit dem 1. Jahrtausend vor der Zeitrechnung ein tatsächliches und im Wert „garantiertes“ Ding, denn es hat einen massebezogenen Stoffwert. Natürlich ist der Wert technologieabhängig, d.h. von der metallurgischen Reinheit und der Sauberkeit des Prägestempels, die eine Sicherheit gegen Falschmünzerei bieten soll. Die Falschmünzerei, d.h. die bewusste Legierungsveränderung bei Gold, Silber ist sehr bald Angriffsfeld von Kriminellen und war früh Gegenstand von Strafandrohungen[74].

Heute verschleiert man den wahren Wertaufbau von Wertpapieren geschickt und verbrämt dies durch Allgemeinformulierungen wie Risiko-Mischung, Gefahrenminderung u.a. Der Geldanleger wird sogar in Falschvorstellungen vom Wert bestärkt, denn schließlich geht es um ein Geschäft mit Werten, die u.U. völlig von der Realität entkoppelt sind und ein Eigenleben entwickeln. Herausragend sind die Berater in der Art von Fond-Managern, die z.B. Investmentfonds mit einer Anlagestrategie in Richtung auf hohe zu erwartende Renditen vertreiben. Typisch sind sogenannte Hedge-Fonds, die Derivate und Fremdfinanzierungen enthalten und ggf. auch Leerverkäufe anpreisen. Sie sind in Deutschland seit dem Investment-Modernisierungsgesetz seit 2004 bedingt zum öffentlichen Finanzvertrieb zugelassen.

Allerdings ist die Übersicht hier gänzlich aussichtslos, es werden allein in dieser Gruppe mehr als 9 Tausend Fabrikate verzeichnet, die aber nur einen Teil der Finanzprodukte darstellen, die im Geschäftsfeld von Banken und Finanzinstituten gehandelt werden. Wer soll da noch wissen, welche wirklich günstig und wertvoll sind?

2.2 Geld als Maßeinheit für eine Welt mit Werten wie Eigentum und Herrschaft.

Obwohl Geld als Zahlungsmittel schon vor 3 500 Jahren als Maßeinheit für eine Maß- bzw. Preisliste in Mittelasien – gewissermaßen von oben und im Zwang des Handels mit Gütern -verwendet wird, hat es im Althochdeutschen noch den Begriff einer Wertschätzung z.B. einer Person, dann eines Wertes für eine Sache oder eine Leistung[75] gegeben. Der Begriff „Geld“ im heutigen Sinne taucht bei uns in Mitteleuropa erst im Mittelalter auf und wird eigentlich als Sammelbegriff für alles verwendet, was irgendwie mit einer Funktion der Äquivalenz zu einer Vergütung oder einem Ablass steht, so sogar für den Erlass einer Sünde. Der Terminus Geld ist insofern lange Zeit nicht einheitlich und konkret genormt, woraus auch die unterschiedliche Übersetzung des Wortes in andere Sprachen verdeutlicht wird. Erst die Geld-Maßeinheiten[76] führen zu dem Zwang einer allgemeinen Werte-Vergleichbarkeit, die aber zunächst nur regional gültig war und erst vor 150 Jahren durch Gesetze und staatliche Vereinbarungen[77] im Wert genauer (für gewisse Zeiten) umgerechnet werden konnte. Für die Fi-nanzplanung von Staaten wird seit 2005 eine international gültige Norm ISO 22 222 vom Ko-mitee ISO/TC „Personal Financial Planning“ vorbereitet, in der der Prozess der Planung, die Qualifikation der Planer und die Ethik „geregelt“ werden[78].

Der Umgang mit Geld wird von verschiedenen Seiten reglementiert, so von den Steuerbehörden z.B. für die Behandlung von sogenannten Zero-Bonds (an der Börse), für Bezahlungsvorgänge, für den Geld-Transfer, für Rechenmaschinen, Automaten usw. Auch im Finanzbereich werden „Regeln“ verkündet, wie man sich verhalten sollte, um an Geld zu kommen, z.B. nur das kaufen, was man kennt, denn die Finanzprodukte sind oft intransparent.

Der Gesamtkomplex des Geldes ist für den gewöhnlichen Menschen nicht durchschaubar, aber dennoch weckt Geld Begehrlichkeiten, die die Psychiater in Grenzen halten wollen.

2.2.1 Das private Eigentum, das individuelle Vermögen.

Die Entstehung des Eigentums beruht auf Abgrenzung von Werten für ein Individuum gegenüber solchen für eine Gemeinschaft (Gemein-Werten). Das aber setzt so etwas wie ein Rechts-System, also ein geschütztes Eigentum und ein sittliches Recht am Eigentum voraus. Die Rechts-Systeme der frühen Geschichtszeiten der Menschheit sind offenbar an Rangordnungen, an Herrschaftssysteme gebunden, wenn man die persönlichen Grabbeigaben als in-dividueller Besitz ausblendet. Manchen Naturvölkern war es zuwider, dass Natur wie Land oder Seen einzelnen Menschen gehören konnte. Heute ist dem Privat-Eigentum höchstens eine soziale Komponente zugeordnet; sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.[79] Das war nicht immer so, es gab gewaltige Umbrüche mit dem Übergang von Herrschaft, hausherrlicher Gewalt im Mittelalter und der heutigen Zeit gesetzlich geregelten Eigentums, in dem das Geldvermögen eine wichtige Bedeutung hat.

Wir wissen nicht viel über die tatsächlichen Herrschaftsgebiete und die Ausübung der Herrschaft. Eigentum wurde nicht selten auch als Handelsobjekt betrachtet; man konnte es verpfänden und zuweilen zurückkaufen. Daher änderte sich das wahre Herrschaftsgebiet[80] und die Übersicht über den Zufluss von Geld aus Abhängigkeiten. Offensichtlich gab es nicht nur Streubesitz schlechthin, sondern auch mit unterschiedlichen Ausprägungen von Eigentum und Gerichtsbarkeiten, d.h. dem Grunde nach gehörte dem „obersten“ Herrscher alles, einiges de-legierte er an ihm untertänige Adlige (Vasallen) oder an die Kirche bzw. Klöster, deren Land-besitz mit Zehnt nahme-Recht durch Schenkungen ständig zunahm[81]. Das Königsgut im Früh-mittelalter musste selbst wirtschaften, Produktionsüberschüsse mussten an den König abge-geben werden, es bestand also kein Wirtschaften im heutigen Sinne.

Der Eigentums-Begriff, d.h. volle Verfügungsgewalt über das jeweilige persönliche Eigentum (Allod), dürfte noch nicht (allgemein) ausgebildet sein im Zeitalter der Merowinger und Karolinger. Man schätzt, dass es damals nur im einstelligen Prozentbereich Freie gab mit der Spitzengruppe „Adlige“, deren rechtliche Privilegierung über Tausend Jahre anhielt. Diese waren auch meist Ansprechpartner des Königs und Lehnsnehmer. Er belohnte oder begünstigte diese, z.B. mit Land-Zuschreibung als Grundherrschaft, zu der sie durch Rodung von Wald neues hinzufügen konnten. Der fränkische Comes (Hochbeamter) musste sich selbst und ihren Apparat finanzieren. Die Adligen konnten von Steuern befreit werden. Die kirchlichen Institutionen hatten sogar eine Immunität bezüglich der Strafbarkeit durch weltliche Gesetze und Gerichte. Nach dem Niedergang der ursprünglichen Herrschaft in germanischen Ländern und der Frankisierung[82] sowie Missionierung durch christliche Landnehmer galt das alte Recht nicht mehr. Die eingesetzten Franken und die opportunistischen Adligen bauen neue Macht- und Kirchen-Gebiete auf. Das Land wird in Grundherrschaften aufgeteilt, wobei die Franken und der „neue“ Adel eine Minderheit in der „Gesellschaft“ darstellen, denen die Abhängigen mit Abgaben und Frondienste als Mehrheit gegenüber stehen. Dabei weichen vermutlich die Höhen dieser vorgegebenen Norm ab; vor Ort bestimmt der regionale Adel. Eine neue Art von Recht und Abgaben-Vollzug wird installiert. Der Adel hat jetzt gewissermaßen „ Eigentum “, die Eigenkirchen/-klöster werden Sondervermögen, der Grundherr bestimmt die Pfründe der Geistlichen[83].

In der gewöhnlichen Bevölkerung gab es viele Unfreie, die voll Untertanen sind oder zumindest in gewissem Grad abhängig. Man nimmt an, dass die Landbearbeiter damaliger Zeit (Bauern) auf ihrem Besitz zwar von altersher sitzen durften, was als Allod auch persönliches unmittelbares Eigentum genannt wird, aber dies vom ausgeübten Rechtssystem eingegrenzt war. Genaues ist nicht bekannt. Die Hörigen (Hintersassen) waren an unterster Stelle der sozialen Schichten und mit Leib- und Sterbfallzins belastet, sie hatten – wenn überhaupt – wenig Land und „Besitz“, so dass diese Last mehr symbolisch war, d.h. das wenige konnte ihnen sogar genommen werden.[84] Oft mussten die Bauern des Mittelalters Land zupachten, um überhaupt wirtschaftlich arbeiten zu können; es arbeitete die gesamte Familie.

Die Unfreien (Leibeigene u.a.) verfügen faktisch über keine Rechte und kein Vermögen. Alle Abhängigen (Untertanen) sind zu Abgaben etc. verpflichtet, Zuwiderhandelungen werden be-straft. Die Lex Thuringorum – nach Lex Salica der Karolinger - ist im 9. und 10. Jahrhundert hier noch weitgehend unbestimmt. Das Gericht wird in der Praxis durch die Herrschaft und seine Vasallen bestimmt. Über die Verwaltung und den realen Vollzug ist wenig bekannt; die Quellenlage ist dürftig. Eines ist sicher: ohne den Einzug von Naturalien und ohne Frondienste ist die Herrschaft nicht lebensfähig. Davon zeugen die langjährigen Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Abgabenpflicht[85], des Erhebens von „Steuern“, des „willkürlichen“ Umwandeln von Natural- in Geldabgaben. Ähnliches gilt für die vielen Varianten von Diensten des Gesindes und der Bauern, deren Höhe meist dadurch bestimmt ist, dass der Herr sie benötigt. Letztendlich ist das seit Jahrtausenden so[86]. Allerdings gibt es unterschiedliche bipartitische Herrschaften (welt-/kirchlich). Später tritt dann der Staat als Maß-Gebender für Abgaben/Steuern auf. Er kann sogar zukünftige Generationen „verpflichten“.[87]

Im Kirchen-Recht formuliert Thomas von Aquin (1225-1274) das Verfügungsrecht des Einzelnen über Güter. Privateigentum sei eine Voraussetzung für eine (gewisse) Freiheit des Einzelnen, weshalb eine fundamentale Forderung die soziale Gerechtigkeit ist, die jedoch den Unterschied aus Arbeitsleistung und Vermögen nicht aufhebt. In der Realität bestimmt dann später die Gesellschaft, wie weit die Freiheit des Einzelnen gehen darf, sie regelt die Grenzen für den Umfang und die Verfügungsmacht über privates Eigentum; daraus resultiert der Vorgang der Enteignung oder der Akkumulation von Eigentum (und Geld). Enteignungen sind in der Geschichte vielfach aus den Vorgängen von Kriegen, Macht- und Strukturwechseln der Gesellschaft belegt. Meist bleiben diese bestehen. Als jüngstes Beispiel einer - wenn auch aus politisch-fiskalischen Gründen eingeschränkte - Aufhebung der Enteignung gilt diejenige, die in einem kommunistischen Staat wie dem der DDR 1990 im Sinne westlichen Rechtsverständnisses rechtswidrig erfolgte.[88] Sie konnte jedoch auch in Geld als Ent-schädigung vorgenommen werden. Nachteilig war die infolge der Wiedervereinigung hieraus entstandene enorme spezifische Staatsverschuldung.

Eigentum kann zu einer besonderen Triebkraft im menschlichen Leben der Menschen werden, das Arbeiten „für sich“ selbst, ja sein Eigentum zu vermehren, privates Vermögen zu bilden, indem man das erarbeitete Geld „spart“, das verdiente Geld „anlegt“ und nach finanzmathematischen Formeln eine Endsumme als Geld erwarten kann[89]. Weil der Mensch Wille ist, kann er nur im Eigentum als einer Sphäre seiner Herrschaft sich vollenden.[90] Dabei muss das Eigentum verfügbar sein, z.B. über ein Mittel wie „Geld“, das über eine Macht, die die Münzhoheit, das „Geldwesen“ garantiert, wenn auch zunächst mehr im Interesse einzelner oder weniger „Herrscher“, je nach Kulturkreis und Menschenart in unterschiedlicher Weise. Geistiges Eigentum als eigenes Gut wird später in der Kulturgeschichte der Menschheit ebenfalls geschützt und kann in einen Geldwert umgerechnet werden.

2.2.2 Macht und Macht über Geld.

Am Beispiel der Geschichtszeit mit Herrschern lässt sich die Bedeutung der Werte und der Münzhoheit demonstrieren. In einigen Fällen bemächtigten sich in früher geschichtlicher Zeit einzelne Individuen der Schürf- und Abbaurechte und werden damit zu Wirtschafts-Gewaltigen der Menschheit. Die allgemeine Erkenntnis der Wirtschaftshistoriker lehrt nun:

Bodenschätze sind Grundelemente der Wirtschaft. Bei eine Reihe davon kann man sagen: sie werden für die Herstellung von Produkten unbedingt gebraucht. Bodenschätze können daher ein enormes Vermögen darstellen, wenn sie selten verfügbar und für Schlüsselprodukte notwendig sind. Das war bereits im Altertum so: dort wo Kupfer im Boden war, dort entstand ein gewisser „Wohlstand“, Kupfer und Bronze waren die Metalle einer ganzen Kulturzeit.

In Folge der später gewaltig gewachsenen Bedürfnisse industrieller und kultureller Art kön-nen solche „Rohstoffe“ zugleich ein hohes politisches und wirtschaftliches Gewicht haben. Aber sie sind geographisch ungleich verteilt, ungleich wirtschaftlich förderbar und unterliegen oft nur eingeschränkten Zugang, weil sie im Besitz der unterschiedlichsten Staatsformen sind. Bodenschätze sind somit besondere staatspolitische Werte, sie sind Macht-Instrumente insbe-sondere der Geldpolitik, denn ihr Zugang muss heute „erkauft“ werden. Aber die Rohstoffe sind in der Menge endlich, eines Tages sind sie erschöpft.

Geld als Machtmittel ist meist nicht berechenbar, es ist ungleich wertvoll.[91]

Geld kann ein Bewertungsmittel für Vermögen und Haushaltsführung sein.

Wir sind nicht in der Lage, die Vorgänge der Geschichte hinsichtlich der Geldfunktion aufzuklären. Wir begnügen uns oft nur mit der Darstellung der Machtverhältnisse und Abhängigkeiten, also eben womöglich der Ergebnisse von Vorgängen unter zu Hilfenahme von Geld. Vor allem wissen wir nicht, was Geld damals eigentlich bedeutete.

Für uns ist klar, dass man ohne Preis- und Verdienstangaben für die fragliche Zeit im fraglichen Gebiet kein zuverlässiges Bild des griechisch-römischen Umfeldes ermitteln kann.[92] Ist die Vergleichsbasis etwa Gold(masse oder Goldgegenstand) oder der Metallgehalt einer Münze? Was gilt für die praemonetären Zeiten? Die Geschichte sagt nur fragmentarisch etwas über die Wertvorstellungen und die wertbehafteten Handlungen der Menschen.

2.3 Geld und Kapital und die Einordnung von „Technischem Fortschritt“.

Heutzutage ist für ein Wirtschaftsunternehmen und letztlich auch für die Volkswirtschaft Kapital, also langfristiges Geld für Investitions- und Produktionszwecke unerlässlich. Für Vorhaben, die das eigene Kapital übersteigen, wird Fremdkapital benutzt, oft in der Form von Krediten, die man sich von einer Bank geben lässt. In der Kultur-Frühgeschichte der Menschheit „sparte“ man Vermögen an und minimierte die aus Fremdkapital herrührenden Kosten, später stellte man diese dem Gewinn aus der Produktion mit dem Investition ermittelten Gewinne gegenüber und errechnete den Schnittpunkt beider Kostenverläufe, um nicht Verluste zu erzeugen, um die Bilanz als ausgeglichen präsentieren zu können.

Vermögen wird seit einigen Jahrhunderten in einer Bilanz mit zwei Seiten (doppelte Buchführung) dargestellt, auf der einen Anlage- und Umlaufvermögen, auf der anderen Seite Kapital und Schulden. Wenn sie nun als Wirtschaftsprüfer einen Unternehmer bitten: „Zeigen Sie mir ihr Vermögen“, dann wird er mit Ihnen hinausgehen und Ihnen seine Liegenschaften, seine Produktionseinrichtungen und sein Lager zeigen. Und fragen Sie ihn nun: „Und jetzt hätte ich gern das Kapital gesehen“, dann wird er etwas verwundert schauen. Früher hatte ich gehofft, der Unternehmer würde mir im Büro seinen Tresor öffnen und sagen: „Schauen Sie, hier liegt das Kapital“. Mitnichten![93] Dabei ist die Merkwürdigkeit in der Bilanz, dass dort das sogenannte Humankapital nicht aufgeführt ist; Menschen verursachen Kosten, bringen aber keine Werte! Trotzdem ist ohne Menschen keine kreative Wertschöpfung möglich, wie bereits die verwertbaren Erfindungen (Patente) weltweit beweisen.

Bestes Beispiel ist seit dem 19. Jahrhundert der Siegeszug der Wärmekraftmaschinen, die heute das Rückgrad vieler produzierender Unternehmen ist, denn sie benötigen Energie. Ähnliches gilt für die Rechentechnik, sie gilt als Verursacher einer Sprungfunktion in der Wirtschaftsentwicklung, des Schaffens von neuen Märkten. Diese Potenz in der Wirtschaft ist in den Modellen der Volkswirtschaft nicht enthalten und hat bis auf einige Bestandteile (zugeordnete Preise und Kosten) auch in der Betriebswirtschaft[94] keinen speziellen Eingang gefunden. Die Erfolge der Wertanalyse drücken die Kosten und erhöhen die Verkaufsfähigkeit von Produkten, ihr zukünftiger Marktwert erscheint nicht. Manche Neuentwicklungen, die eine Wertschöpfung darstellen und vielleicht ein industrielles Wachstum erzeugen, sind durch deren Forschung und Entwicklung Kosten. Der technische Fortschritt muss gesondert untersucht und unternehmerisch bewertet werden; er gerät in den Entscheidungsprozess des Managements[95].

Bilanzen und Haushaltspläne (Gegenüberstellungen von Ausgaben/Einnahmen) sind nur auf einen Stichtag über eine Zeitperiode bezogene Wert-Darstellungen, wobei Sachwerte durch das Erreichen eines Buchwertes Null verschwinden, Personal erscheint in den Kosten und nicht im Vermögen. Der Wirtschaftsprüfer muss allerdings in seinem Testat bemerken, in welcher Situation das geprüfte Unternehmen steckt[96], aber die Potenz für einen technischen Fortschritt braucht er größenmäßig nicht zu benennen. Der technische Fortschritt hat bei den Marktforschern in der Beurteilung der Gesamtentwicklung der Märkte einen Stellenwert, leider oft ohne eigenen Entwicklungshintergrund, weshalb die Gefahr von Illusion existiert. Vielfach wird der Ausdruck Innovationen benutzt, die dem Grunde nach jedoch nur graduelle Verbesserungen in der Arbeitstechnik usw. bzw. Produktivitätszuwachs[97] sind; sie lösen keine Sprungfunktion in der Volkswirtschaft aus.

Ob neue Techniken (Rationalisierungen) ein Verdrängen von Arbeitsplätzen bedeutet, ist strit-tig, weil dazu keine Zwangläufigkeit besteht und nicht die Gesamtheit unternehmerischer Tätigkeit und ihrer Wirkungen berücksichtigt wird. Das volkswirtschaftliche Geschehen wird in spezifischen Theorien (Modellen) nicht voll abgebildet[98], wobei allerdings die notwendigen Antriebskräfte zu Wertschöpfungen und geeignete Schöpferkräfte vorhanden sein müssen[99], die nicht bloß in höheren Mengen an zur Verfügung stehenden Finanzmitteln (Kapi-talintensität) zu sehen sind. Durch Geldförderungen wird zwar das Umfeld für das Starten eines technischen Fortschrittes günstiger, aber es generiert selbst keinen Fortschritt.

2.4. Die Verwaltung von „Geld“.

In vereinfachter Form war schon vor 10 Tausend Jahren in hochentwickelten menschlichen Macht-Gesellschaften ein Dokumentieren der Ausgabe von „Geld“ als Lohn oder Sachwert-Äquivalenz (Handel) vorhanden. Dem Herrscher diente ein solches „ Buchführen “ als Nachweis für bezahlte „Steuern“ bzw. pflichtige Abgaben[100]. Die christlichen Kirchen mussten ihre Schenkungen, Ein- und Ausgaben im 7. Jahrhundert als rechtlichen Beweis festhalten, auch Karl der Große schrieb ein solches Verfahren für die Verwaltung seiner Krongüter und Reichshöfe vor. Die Fürsten-Haushalte des Mittelalters hatten jeweils eine eigene Buchhaltung, bis das Grundprinzip 1762 in die kameralistische Buchführung[101] übernommen wurde. Dieses Prinzip hat zum Ziel, die Verfügbarkeit von Geld für den Fürsten/Herrscher sicherzustellen und rechtzeitig Quellen zur Finanzierung zu ermitteln und bereitzustellen, zu denen z.B. das Budget aus den Abgaben der Untertanen herangezogen wurde. Die Geschichte der Handhabung zeigt dramatische Kunststücke des Herrschers und seiner Kameralisten, immer wieder die Abgaben u.a. zu erhöhen, ohne es rechtfertigen zu müssen. Heute ist die Grenze der Staatsverschuldung festgelegt, die aber bei Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleich-gewichts[102] überschritten werden darf, wobei die Definitionshoheit der Störung aber der Staat selbst hat und vorausgesetzt ist, dass Daten nicht manipuliert sind.

Eine rationelle und sparsame Betriebswirtschaft (Erträge und Aufwendungen) war nicht Sinn. Heute resultiert daraus der Haushaltsplan[103] und die mittelfristige Planung eines Staates. Staatliche Rechnungslegung kennt heute sowohl die Ein/Auszahlungsrechnung als auch die Aufwands- und Ertragsrechnung[104]. Von Vorteil ist die Gruppierung des Haushaltes, man erhält eine Segment-Rechnung, die in der kaufmännischen Buchführung nicht zu sehen ist. Hier muss man in die eigene Kostenrechnung nach Kostenarten, -stellen und –träger (Be-triebsabrechnungsbögen BAB) schauen, um die innere Wirtschaftlichkeit und Möglichkeiten der Rationalisierung erkennen zu können.

In Italien entstand 1340 die doppelte Buchführung (Doppik) mit Aktiva und Passiva (Haben und Soll)[105]. Als Zweck kann man annehmen, dass die tatsächlichen Vorgänge des Eigentums-Wechsels darüber überwacht werden sollten und der Handelnde sich demgemäß verhalten sollte. Diese vereinfachte Form des Gegenüberstellens von Einnahmen und Ausgaben ist auch heute in bestimmten Fällen noch rechtlich (steuergemäß) zulässig.

1794 heißt es im Preußischen Landrecht: Ein Kaufmann, welcher entweder gar keine ordentlichen Bücher führt, oder die Balance seines Vermögens, wenigstens alljährlich einmal zu ziehen unterlässt, und sich dadurch in Ungewissheit über die Lage seiner Umstände erhält, wird bei ausbrechendem Zahlungsunvermögen als fahrlässiger Bankerutirer bestraft.

Hier erscheinen die Merkmale gesetzlicher Bilanzierungspflicht (eines Unternehmens):

- Zeitliche Periodisierung, also immer vergangenheitsbezogen,
- Ordnungsgemäßheit, wenn auch ohne nähere Konkretisierung.

1884 werden die Grundsätze der Bilanzerstellung gesetzlich im Deutschen Reich festgehalten, also das Abweichen von ordnungsgemäßer Bilanzierung strafbewehrt. 1898 erscheint das Handelsgesetzbuch[106] mit den meisten noch heute gültigen Regeln und Vorschriften. Aus den Gewinnen abzüglich der Verluste entsteht ein Kapital, das für Investitionen und andere Zwecke zur Verfügung steht. Damit glaubt man, das gesamte Geschäftsleben erfasst zu haben, jedoch zeigen die Wirtschaftsprüfer oft genug die Fehler und Nachlässigkeiten bei Unternehmen (im Management) auf – und schließlich auch nicht, wie man an Wirtschaftskriminalitäts-fällen sehen kann.

2.5 Forderungen und Schulden als zwei Seiten der Bilanzierung und des Haushaltes.

Auf der Kehrseite des Wohlstandes eines Individuums und eines Staates steht die Wertbehandlung von Schulden, die eine Verbindlichkeit noch zu erbringender Leistung für einen Ausgleich bedeuten. Wenn die Verbindlichkeit nicht konkret vereinbart ist, muss man diese Situation nach der allgemeinen (moralischen) Verkehrsauffassung beurteilen, die ist aber zuweilen anders als sie idealisierend gepredigt wird. „ Schulden sind keine Frage der Ehre“ ist eine kommende Meinung[107], Was scheren mich die Schulden, die meine Vorfahren machten[108] eine andere. Der Staat hat da eigentlich Vorbild-Funktion. Bis 1806 kannte das Heilige Rö-mische Reich Deutscher Nation keine Finanzwirtschaft und die öffentliche, sprich die Schul-den der Fürsten waren nicht sichtbar[109]. Preußen wies danach Staatsanleihen aus, das Deutsche Reich hatte 1890 1 Mrd. Mark Reichsanleihen. Im ersten Weltkrieg gab es im Deutschen Reich 160 Mrd. Mark Schulden, wovon 100 Mrd. Mark durch Kriegsanleihen finanziert wurden. Die Steuereinnahmen betrugen 1918 vergleichsweise 2,4 Mrd. Mark.

Es gilt da beim Staat immer der finanzwirtschaftliche Grundsatz: außerordentliche Ausgaben erfordern außerordentliche Einnahmen. Im zweiten Weltkrieg erfand man 1939 Reichswechsel[110]. Später erfand man den Ausdruck „Störung der Volkswirtschaft“ als Begründung für hohe Schulden, wie gesagt – genaues darüber gibt man nicht bekannt.

Die Zimperlichkeit mit der Moral und dem Vergleich mit seinem eigenen individuellen Haushalt kennt man in der Politik nicht. Aber auch nicht in der sonderlichen Finanzwirtschaft.

Es ist heutzutage üblich, mit Forderungen (gegen einen Schuldner) zu handeln wie ein Beispiel zeigt: Es kommt oft genug vor, dass Hedgefonds pauschal und zu Unrecht an den Pranger gestellt werden. Unbestritten aber ist, dass es in der Branche schwarze Schafe gibt. Die Manager von Vulture-Fonds gehören dazu.[111] Geier-Fonds machen einen Geld-Kreisverkehr auf, bei dem Forderungen in Geld umgewandelt werden. So werden z.B. in der Dritten Welt Sach-Investitionen mit Krediten getätigt, die man später nicht zurückzahlen kann. Geier-Fonds kaufen nun die Forderungen auf[112] und präsentieren diese zu einem Zeitpunkt, wenn die Forderungen reduziert sind. Der Geier-Fond (Besitzer) zahlt nun direkt ab, aber hält gegenüber der Dritten Welt (Schuldner) seine gerichtliche Summe entsprechend der Ursprungsforderung weiter aufrecht. Dann bietet man dem Schuldner (Regierung des Dritte Welt-Landes) einen Deal an; mit dem Zweck einer Bestechung. Nun muss der kleine Mann in der Dritten Welt zahlen zu Gunsten des Forderers.

Das gegenwärtige Wirtschafts-System zeigt immer wieder Seltsamkeiten der Moralpraxis bei Schuldverhältnissen. Diese wird zum Teil noch dadurch unterstützt, dass Anbieter von Ware besondere Anreize zur Ankurbelung des Umsatzes erfinden[113] und das das Verbrau-cherinsolvenz-Recht nicht erst prüft, ob wirklich ernsthafte Bemühungen zum Wohlverhalten zu erwarten sind, so dass die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden können. Die Praxis zeigt nämlich, dass viele Teilnehmer an dem Verfahren zur vollen Restschuldbefreiung gar keine Masse zur Befriedigung des Anspruchs haben oder erarbeiten können und damit die Gläubiger ihre Forderung in den Wind schreiben müssen, die Forderung als endgültig verloren abbuchen[114]. Oft müssen sie auch noch die relevanten Kosten tragen:

Lohnt sich für Gläubiger noch, einer erfolglosen Sache nachzulaufen?

Das Finanzministerium (in der Bundesregierung) hat die Aufgabe, die von der Politik beschlossene Bestimmung der Ausgaben zu überwachen, so dass vermögens- bzw. schuldverändernde Geschehnisse des Staates nebenrangig sind. Eine Zielkonzeption der Substanzerhaltung wäre zwar sinnvoll, scheint aber nicht als dringlich angezeigt, obwohl das Beispiel der DDR bewiesen hat, dass sie am Substanzverzehr litt, wie auch in Länder- und Kommunalverwaltungen die laufende Substanzerhaltung nachrangig zu sein scheint, wie sich in letzter Zeit bei der Verteilung staatlicher Hilfen offenbart. Die öffentlichen Haushalte weisen auch Merkwürdigkeiten auf: nicht ausgeschöpfte Plan-Budgets werden am Schluss der Abrechnungsperiode verbraucht, um nicht für das nächste Jahr in eine Kürzung zu kommen. An dieser Stelle zeigt sich, dass eine Erweiterung der Haushaltsführung durch eine betriebswirt-schaftliche Komponente sinnvoll wäre, aber nur dann, wenn die Vermögens-Schuldenrech-nung aufschlussreich gestaltet würde und der Geldverbrauchende zur Verantwortung gezogen werden könnte. Die Kontroll- und Nachrechnungsprüfungen sollten nicht die Fehler aufzei-gen, sondern sie vermeiden helfen, d.h. vor der Entscheidung wirken. Das Rechnungswesen muss mit einem Entscheidungsinstrument (Controlling in future) ergänzt werden.

2.6. Der Schaden als Verlust von „Vermögen“ und „Selbstwert“.

Schaden wird begrifflich als Minderung oder Verlust von Gütern (Vermögen) verstanden. Im Rechts-System wird ein Schaden verursacht, der Verursacher ist der „Schädiger“. Der Scha-den kann sowohl materiell als auch immateriell sein und findet seine Entsprechung in vielen Bereichen des menschlichen Lebens; so ist eine Berufskrankheit z.B. ein Schaden, der sowohl der Höhe als auch der Wirkung nach von einer Verwaltungsinstanz „bemessen“ wird, meist normiert durch einen Kreis von Sachverständigen, wodurch aber der absolute Wert verloren gehen kann, weil auch andere Einflussparameter in Erwägung gezogen werden.[115]

Es ist bedauerlich, dass die Frage der Schädigung der Gläubiger durch unsachgemäßes Handeln der Vertragsparteien, insbesondere bei Beteiligung von Banken, nur von minderem Interesse ist. Der Gläubiger erleidet ja bereits einen Schaden, wenn der Schuldner seine Zahlungsfristen nicht einhält und nicht erst, wenn sich herausstellt, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Wenn der Schuldner durch einen Dritten „entschuldet“ wird oder durch Bürgschaften wieder als Garant anzusehen ist, dann müsste der Moral nach dieser zum Schadensersatz verpflichtet sein[116], weil dieser durch die Stützung wieder „anständig“ wird, ohne es tatsächlich zu sein, und ohne dass für eine Änderung dahin eine Gewähr besteht oder bestehen kann. Wenn ein Fehler- oder Schadensverursacher strafleer ausgeht, z.B. weil ein „höheres“ Interesse die Beseitigung des Schadens höher als die Veranwortungsahndung aus der Verur-sachungskette hat, so hebt das das Rechtsempfinden nicht auf ein höheres Niveau!

Ein Schadensersatzspruch kann insbesondere dann entstehen, wenn eine Gläubigergefähr-dung dadurch zustande kam, dass eine Bank die nicht ganz fernliegende Gefahr einer Kre-ditunwürdigkeit nicht sorgfältig geprüft hat, wenn sie also z.B. eine Sicherungsübereignung für einen Kredit zu ihren Gunsten sich einräumen ließ, obwohl der Kunde dem Grunde nach nicht kreditwürdig war, aber für andere den Eindruck erweckte, er sei dies. Als Maßstab für die anzuwendende Prüfsorgfalt dient schon die Möglichkeit, dass der Kredit verloren gehen könnte, und das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden gegenüber einer Täuschung. Ob diese arglistig ist, ist oft nicht zu beweisen, aber die Vortäuschung höherer Werte als real angebracht, trifft dem Grunde z.B. einen Verkäufer eines Wertpapiers[117]. Die Pflicht zur sachkundigen, sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Lage des Schuldners und der Entwicklungsmöglichkeit seines Geschäfts sind strengere Anforderungen zu stellen, wenn der Beweggrund für die Bewilligung des Kredites zur Sanierung des Schuldners eigennützig war, wie z.B. insbesondere dann, wenn der Gläubiger befürchtet, der Schuldner werde, falls eine Sanierung nicht versucht werde, auch die von dem Gläubiger früher eingeräumten Kredite nicht zurückzahlen können. Dann entsteht der Vorwurf sittenwidrigen Verhalten.[118] In ähn-licher Weise kann man andere Fälle beurteilen, wenn z.B. eine Lebensversicherung nicht aus-drücklich darauf hinweist, dass die zu erwartenden Ansprüche auf eine Rente weniger wahr-scheinlich als im allgemeinen verkehrsüblichen Sinne[119] sind, insbesondere dann, wenn sie in diesen Zustand wegen spekulativen Verhaltens der Versicherung selbst sind. Eine besondere Schwere der Verantwortung trifft den, der als qualifiziert angesehen wird oder den, der einen nicht hinreichend qualifizierten einsetzt (Organisationsverschulden).

Geld als Ersatz eines immateriellen Schadens, z.B. einer Rufschädigung[120] wird nach Bil-ligkeit im Sinne einer richterlichen Auffassung § 253 BGB[121] geschätzt. Die Persönlichkeitsrechte sind nach Grundgesetz Art. 1 und 2 nämlich schützenswert. Dazu gehören auch bestimmte Gesundheitsschäden, die eigentlich nicht durch Geld zu beseitigen sind. Die Geldhöhe ist dabei in der Praxis oft strittig, weil hier noch andere unbestimmte Bemessensgrößen von Einfluss sein können, insbesondere dann, wenn die Auffassungen des Ansprucherhebenden oft nicht konform gehen mit den Schätzwerten des Richterkollegiums. Der Fakt, dass erst aus der höheren Rechtsprechung Grundsätze ableitbar sind, spricht für einen Nachholbedarf.

2.7. Geld als Werteinheit und Mittel im menschlichen Verkehr, in Moralvorstellungen.

Geld ist hinsichtlich seiner wertlichen Einordnung und Stellung innerhalb der Menschheit, der Religionen und der Arbeitswelt sehr umstritten. Historisch-empirisch gibt es keine verlässlich vorgängigen, universellen, überzeitlich verbindlichen, unverrückbar gültigen Werte. Die allgemein verbindlichen Werte müssen gesetzt werden.[122] Geld hat also schon seit früher Zeit keinen genauen und überall gültigen Wert. Menschen tun in aller Regel, so sagen es uns die empirischen Erkenntnisse der Sozialpsychologie, was allgemein bzw. was in ihrer Umgebung als richtig angesehen wird, sprich: was der so empfundenen bzw. der gesetzten „Normalität“ entspricht. Menschen sagen in der Regel öffentlich nur das, womit sie nicht auf Widerspruch stoßen.[123] Es gibt also nur einige Grunderkenntnisse über das Geld und seine Funktion in unserer Kultur- und Wirtschafts-Umgebung, worunter bedeutsam ist, dass hierunter auch die Verschiebung der Prioritäten des Geldwertes gehört. Historische Entwicklungen verlaufen aller Erfahrung nach kurvenreich und vom Standpunkt der Gegenwart aus meist unabsehbar. Die Aufgabe der historischen Perspektive liegt nun darin, die Gegenwart im grö-ßeren Zusammenhang der Vergangenheit neu zu sehen.[124] Erst unter diesem Blickwinkel sind die moralischen Appelle an soziales Verhalten des Managements und der Bankvorstände zu sehen, die aber keine strafbewehrten Verhaltensvorschriften sein können. Die Eigenschaften der Gesellschaft wie Wohlstand stehen im Konflikt mit solchen wie individuelle Freiheit durch Besitz von Geld.[125] Es scheint unmöglich, die Gewichtung eines Wertes und der Gleichsetzung mit einer Geldmenge allgemein zu bestimmen oder gerechte Sanktionsmittel gegen ein (politisch) gewünschtes Verhalten bei der Vielzahl menschlicher Kollektive zu finden[126]. Von einem Teil als wünschenswert angesehen, muss nicht allgemein gelten.

Es ist von den archäologischen Fakten die Geistes- und Gefühlswelt der Menschen vor vielen Generationen schwer „wahrheitsgemäß“ das soziale Wert- und Gerechtigkeitsempfinden zu generieren oder zu rekonstruieren, abgesehen von der Tatsache, dass Evolutionssprünge der Menschheit dies hätten verfälschen können. Die Menschen erkannten sich zwar als zur glei-chen Art gehörig und waren gemäß anthropologischer Vergleichsforschung schon vor 2,5 Millionen Jahren sozial eingestellt; die Gemeinschaft erzog zur Hilfe auf Gegenseitigkeit oder sie stieß Abseitige aus. Vermutlich kannten die frühen Menschen auch nur in geringem Maß ein persönliches und respektiertes Eigentum außer dem ihrer Waffen oder von Schmuck. Außerdem ist anzunehmen, dass sie die herausragenden Leistungen einzelner Individuen re-spektierten und dass es Ansätze von Sitte und Verhaltensachtung gab. In späteren Jahr-hunderten zeigt sich die Schwierigkeit des Einfließens von geistigen Leistungen in sachliche Werte. Durch die Individualbewertung[127] einer Leistung oder eines Vorteilerbringens wird das Anteilsgefüge eines Sachwertes undurchsichtig, insbesondere, wenn Leistungen an einer Geld-Rendite gemessen werden. Die Wertordnung muss nicht mehr mit der allgemeinen Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit und Angemessenheit übereinstimmen.[128]

Aus der sozialpsychologischen Forschung wissen wir, dass Kinder eine andere Vorstellung für Werte haben als Erwachsene, dass Menschen je nach ihrem Umfeld bestimmte Gesin-nungen aufweisen und dass sich kulturell kollektive Ideologien entwickeln. Dazu gehören einerseits die Wertung schöpferischen Vermögens für sachliche Entwicklungen der Technik, andererseits aber auch die (negativen) Auffassungen über so etwas wie kriminelle Energie zum unredlichen Erwerb von Geld und über Schuldenmachen zu diesem Verhaltenskomplex. Bald konnte man Ausnahmen von allgemeiner Akzeptanz der Moralität kritisch benennen:

Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Lass das Geld arbeiten!

Generell bringt man Geld nicht unbedingt mit Moral und dem Erhalt von (präexistenter) Tugenden in Verbindung. Geld an sich kennt kein Gut und Böse[129], es wirkt so oder so durch seine Verwendung, wobei es darauf ankommt, an welcher Stelle der Werte es angesiedelt ist und wer Geld handhabt. Die Geschichte lehrt gerade den Wandel von Präferenzen und be-sonders solchen in der Politik, bei Anarchien und Diktaturen[130]. Waren einst Schuldenmachen ein Makel, gehört es heute zur wirtschaftlichen Gewohnheit. In der Jetztzeit prägen Philo-sophen den Ausdruck von dem Menschen als ein Naturgeschöpf mit innewohnenden Grund-sätzen von Moral in Übereinstimmung mit praktischen Erkenntnissen wissenschaftlicher For-schung[131]. Allerdings variieren die Grundsätze menschlichen Handelns und die Auffassungen von Ethik und Gerechtigkeit etwas je nach den Konventionen von und in Völkern. In vielen Bereichen sind sie abhängig von den jeweiligen Wertvorstellungen, deren Normierungen und auch von Zielsetzungen religiöser Gemeinschaften.

Wertpapiere haben das Bild entscheidend in der Vekehrswirklichkeit verändert, es ist der Abkömmling des Geldes, der interessant ist: der Zins und der Zinseszins. Er hat geradezu die menschlichen Vermögensvorstellungen umgekrempelt und führt zu heftigen Diskussionen und Verteufelungen, ja Zinsnehmen galt – außer der Kriche mit dem Zehnt – als ehrenrührig. Heute ist es normal, wenn man nach der zu erwartenden Zinshöhe fragt und nach der Rendite des eingebrachten Geldes. Schlecht, wenn man den Zins nicht mehr aufbringen kann.

3. Das Zinsproblem.

3.1 Der Zins an sich.

Über das Wesen des Zinses gibt es die verschiedensten Auffassungen, Deutungen und Theorien, denen gemeinsam ist, dass sie sich an den Zwecken, für den sie erhoben werden von einem, der Geld oder eine Sache, Idee o.a. einem anderen zeitweilig zur Nutzung überlässt, orientieren und meinen, dafür einen frei vereinbaren Preis nehmen zu können und zu dürfen, falls dem keine (konkreten) Vorschriften entgegenstehen[132]. Zins hat damit eine Funktions- Äquivalenz zu Geld und zu Sachwerten bzw. Leistung[133]. Die Interpretation einer Äquivalenz zu einer Nutzung einer überlassenen Sache geht davon aus: was man hätte mit der Sache anson-sten machen können?[134]. Wenn man den Zins nur als Alternative bzw. Vergleichsmaß ansieht, dann will man ein Mehr an „Geld“ damit erzielen, dem also nach heutigem Rechtsverständnis eine „Leistung“ entsprechen müsste. Es darf eine Rechnung nur ausgestellt werden, wenn sie keine „Luftrechnung“ ist, d.h. eine ohne konkreten Bezug. Bei vielen Zinsen ist ein solcher Bezug jedoch unbestimmt, der Gesetzgeber regelt dann nur die Höhe oder Grenzen davon. Dem Grunde nach gilt der Bezugzwang auch für eine Zins-Erhebung, aber es kann nicht alles staatlich geregelt und begrenzt werden, es gilt die Moral oder die politische Notwendigkeit.

[...]


[1] Siehe: Anhang E. Weitere Erkenntnisse.

[2] Reich, Jens. Was macht den Mensch zum Menschen. Spektrum der Wissenschaft 2008, Nov. S. 64-70, 72.

[3] Sprichwort: Gut organisiert ist halb gearbeitet. – Der Handel ist die Mutter des Reichtums.

[4] www-public.tu-bs.de:8080/~jtausch/Dokumente/Tausch-1999.pdf MindManager.

[5] www.barkhof.uni-bremen.de/~mwindzio/daten/wirtschaftsose06/rationalitaeten.podf 2006.

[6] Schreiber, Jürgen. Transformationsprozesse in Oasensiedlungen Omans. Dissertation Universität München. 2007. –

[7] Eisler, R. Zitiert in: Walker, Karl. www.geldwesen.de/Das_Geld_in_der_Geschichte.pdf. Lauf: Verlag Rudolf Zitzmann. 1959. Neu: Oesch. 1999. Hier auch Literatur-Quellen. www.userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/walker/gdg.htm.

[8] Jones. Michael Rice. Oxhide ingots, copper production, and the mediterranean trade in copper and other metals in the bronze age. Dissertation. Texas A&M University. Mai. 2007. http://handle-tamu.edu/1969.1/5957.

[9] Wunn, Ina. Die Evolution der Religionen. Habilitation. Universität Hannover. 2002, S. 490.

[10] Zunächst nur in wenigen Regionen. Es gab keine Durchgängigkeit der Münzen. Im 6. Jahrhundert prägte sogar die Kirche Münzen. Dann gab es eine Zunft der Münzhersteller (Präger).

[11] Später daraus das fürstliche Münz-Regal neben dem Salz-Regal (Mittelalter).

[12] Anzunehmen ist, dass das Besondere der geistigen Leistung, des Könnens bei Einzel-Individuen schon früh als wertvoll geachtet und allein durch Stellung in der Gemeinschaft „bewertet“ wurde.

[13] Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände. Brockhaus. 1827, S. 917. Beispiele: Vorderasien, Griechenland, Römisches Reich. Mangelndes Wissen über die tatsächliche Eigentums- und Geldentwicklung infolge fehlender schriftlicher Überlieferungen.

[14] Ernst, Viktor. Die Entstehung des deutschen Grundeigentums. Stuttgart: Kohlhammer. 1926.

[15] WEG § 16. Die Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung beschließt, was im einzelnen damit geschieht oder geschehen darf.

[16] AktG § 135. Rechte Aktionär § 118, § 126 Anträge Aktionär. Aufsichtsrat § 84 > Vorstand.

[17] www.vzbv.de/mediapics/massnahmenkatalog_anlegerschutz_sdk.pdf

[18] Germany Trade and Invest des BMWiT www.gtai.de

[19] Pankratov, Paul. Rechtsstellung ausländischer Investitionen in der Republik Belares und in der BRD- 2007. ISBN 978-3640-25418-7.

[20] http://edoc.ub-muenchen.de/7645/1/Eberl_Matthias.pdf. Die Entstehung von Werturteilen. Dissertation. 2007.

[21] Dabei spielt jedoch auch die seelische Verfassung eine Rolle; für einzelne (manche) ist Geld ohne Wert.

[22] Hierzu das Schrifttum: Kognition in der Psychologie. Das gilt besonders dafür, dass der (normale) Mensch komplizierte Vorgänge nicht ohne weiteres auflösen kann, er „vereinfacht“ oder es wird ihm vereinfacht dargestellt, obwohl das System komplex und kompliziert ist. Gefahr der Selbst- oder Fremdtäuschung! Viele „einfache“ Modellvorstellungen leiden daran, sie müssen erst auf andere Weise bestätigt werden.

[23] Rating-Agenturen, die vorgeben, Bewertungsobjekte richtig und hinsichtlich einer bestimmten Zielsetzung in eine Rangordnung zu bringen (Finanzrating). Dies trifft jedoch nicht zu, es liegt Befangenheit vor.

[24] Beispielhaft im Anlage- und Produktivvermögen, das nur im Zusammenhang mit der Anwendung Wert hat.

[25] www.berndsenf.de/pdf/Heinsohn_Steiger.pdf.

[26] Erinnert sei an das Brakteaten-System, in dem der Geldausgeber durch neue Geldmünzen in verringerter Menge die Menschen zwang, das jeweils Geld schnell auszugeben und so die Umlaufgeschwindigkeit zu erhöhen. Weitkamp, Hans. Das Hochmittelalter – ein Geschenk des Geldwesens, 3. Aufl. HMZ-Verlag. Hilterfingen.

[27] Stadermann, Hans-Joachim. Geldwirtschaft und Geldpolitik. Wiesbaden: Gabler. 1994, S. 48.

[28] www.hans-joachim-selenz.de. Selenz-Kommentar 23.02.2009.

[29] Sie kann auch auf das Geldstück (Münze, Papier-Banknote) bezogen sein: Geld ist teilbar, dauerhaft, transportierbar, wertverdichtet. www.mises.org/Books/mysteryfbanking.pdf.

[30] Mindestwert. Positiv steht ihr die Zukunftsgröße als Wahrscheinlichkeit einer (höheren) Rendite zur Seite.

[31] Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit einer Anomalität, quantitativ als Entscheidungsgrundlage im Börsengeschäft. Nur sinnvoll, wenn auch qualitative Bewertungen quantitativ eingegeben werden.

[32] Im Sinne des WpHG „alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind wie Aktien, Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind, sowie Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldtitel“. Siehe: Tolkmitt, 2007, S. 86, Abb.57 mit den Publizitätsregeln [ad-hoc-Mitteilungen, Prospektpflichten, Beratungshaftung], Wohlverhaltensregeln usw. Die Kursschwankungsbreite = Abweichung vom Durchschnitt – hergestellt aus den Preiskurven (Charts) ist nur sinnvoll, wenn keine Anomalität vorliegt, d.h. die Normalverteilung kann nicht garantiert werden. Das Risikomanagement der Banken fußt auf dem Input (Meldewesen) auf, benutzt aber auch Schadensdatenbanken. http://pc30461.uni-regensburg.de/ibi/de/leistungen/informationsservice/studien/reports/Sisikomanagement.htm.

[33] Norm EN ISO 9000:2005. Hiervon können beim einzelnen menschlichen Individuum in dessen Vorstellungen Abweichungen auftreten. Vorstellungen können auch Wunsch-Vorstellungen sein.

[34] Das Staatsarchiv Weimar weist Akten über das Münzwesen 1553-1876 (Eisenach 1530 – 1873), über das Steuerwesen 1545-1919 (Eisenach 1558-1851) auf.

[35] Gesell, Silvio. Der Aufstieg des Abendlandes. In: Gesammelte Werke, Bd. 14. Lütjenburg: Gauke. 1993. S. 203. Zitiert: www.berndsenf.de/pdf/Heinsohn_Steiger.pdf. S. 25, Fußnote 17..

[36] Historische Beispiele: Enteignungen, Entwertungen, Währungsreformen,

[37] Puechberg, Johann Matthias. Einleitung zu einem verbesserten Kameral-Rechnungsfuße, auf die Verwaltung einer Kameral-Herrschaft angewandt. 1762.

[38] Francpos Qiesmey )16041884) Tableau économique. Wirtschaftskreislauf.

[39] 1,18 g, eine der ersten Einheitsmünzen Mitteleuropas, fast bis ins Mittelalter „gültig“. Weit über Stoffpreis.

[40] Nicht nur abhängig vom jeweiligen Markt, sondern auch von dem Geldwährungssystem u.a.

[41] Engelstädter, Heinz. www.berliner-wertekritiker.de/wertbegriff.htm.

[42] Geld ist nur eine Bewertungseinheit. Robol, Günther. Wie Geld entsteht. 2000. 14996 Z. In: Geld statt Arbeit, Föhrenbergkreis, AK Finanzwirtschaft. www.iv-mitgliederservice.at/iv-all/publikationen/file_365.pdf.

[43] Bedeutung, s. http://de.wikipedia.org/wiki/Wert.

[44] Z.B. im Bereich des Schadensersatzes (Ruf, Image, Status).

[45] Z.B. Lagervorräte in einem Unternehmen, der Wert (für einen anderen) wird erst im Zeitpunkt des Kaufes realisiert. Es sind sogar Vielfache Werte möglich. Selbstverständlich ist auch das (Geld)Vermögen des Käufers von Bedeutung; Wert ist also immer relativ.

[46] Z.B. Kunstwerke, Antiquitäten, antike Waren usw.

[47] Deppoert, W. Individualistische Wirtschaftsethik. In: W. Deppert u.a.Mensch und Wirtschaft, Interdisziplinäre Beiträge zur Wirtschafts- und Unternehmensethik. Leipzig: Universitätsverlag. 2001, S. 157ff.

[48] Beim Menschen kann Gesundheit eine Qualität sein.

[49] www.smwk.de/download/museumsbund-museumskonzeption.pdf. Stellungnahme v. 06.09.2007.

[50] Werning, Sandra. PricewaterhouseCoopers. Studie von PwC und TU Dresden. 06.02.2003. Immaterielle Werte bei Unternehmenssteuerung und Berichterstattung häufig vernachlässigt. www.innovations-report.de//html/berichte/studien/berichte-16302.html. Man setzt daher für Unternehmenssteuerung auf traditionelle Jahresabschlußgrößen wie EBIT, EBITDA, Cash Flow oder Umsatzwachstum. Modernen unternehmenswertorientierte Kennzahlen wie Economic Value Added (EVA), Cash Value Added (CVA) oder Cash Flow Return on Investment (CFRoI) kommt in der Praxis bislang nur eine untergeordnete Rolle zu.

[51] Schmidl, Peter. Das Finanzmanagement in einer wissensorientierten Unternehmensführung, Gestaltungsmodell zum Bewerten mit Steuern immaterieller Werte. Dissertation TU Graz. 2005. www.wm-forum.org/files/dissertationen/dissertation-schmidl.pdf S. 49.Man kann im Einzelbewertungsverfahren nur vergangenheitsorientiert Substanz- oder Liquidationswert ermitteln. Die Forschung will diese Lücke überwinden, S. 61 (Wissensbilanz im Anhang des Jahresabschlusses).

[52] Schmidl, a.a.O. S. 127. Monetäre Bewertung immaterieller Werte. Siehe auch S. 151.

[53] Völckner, Franziska – Barbara Pirchegger. Immaterielle Werte in der internen und externen Berichterstattung deutscher Unternehmen. Universität Hamburg, Institut für Handel und Marketing. Research Marketing and Retailing. No. 28, Juni 2005.

[54] Brauch, Markus. Was bin ich? (Beamter). brandeinsOnline 4/2004.

[55] Grimm, Heike. Universität Erfurt. 14.01.2005. www.cap.lmu.de/download/foresight/foresight-grimm.pdf.

[56] Rammer, Christian. Vdi-nachrichten 06.02.2009 (moc). Bezug: Innovationserhebung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Januar 2009.

[57] www.warstatt.de/content/artikel/feststellung_von_inventarwerten.html.

[58] In der Handelsbilanz.

[59] Die (aufsichtsrechtliche) Reglementierung verteuert das Riskomanagement, ohne zusätzlichen Nutzen im Sinner einer Risikoreduzierung zu stiften. Tolkmitt, 2007, S. 88

[60] Hier auch die einheitlichen Absetzungen von Steuerbehörden.

[61] Falsche Nutzungsdauer z.B. Siehe: BFH, Urteil v. 03.07.1980, IV R 31/77, BStBBl 1981 II S. 255- 257.

[62] Durch andere bessere „!überholt“. Vgl. BFH, Urteil v. 19.11.1997, X R 78/94, BStBl 1998 II S. 59.

[63] In umfassender Weise, z.B. das Motiv beim Häusererwerb über Hypotheken, ist mit kurzer Nutzungsdauer und Weiterverkauf ein höhere „Rendite“ zu erreichen oder durch den Eigennutzwert? Kann der Käufer von sogenannten „verbrieften“ Wertpapieren wissen, ob die Garanten etwas anderes damit bezwecken? Welche Moral steckt in der Werte-Gesellschaft? Die Absolutheit der Werte ist durch ihre Unabhängigkeit vom Sein gesichert, weshalb die Werte ein Reich materialer Qualitäten bilden. Nietzsche ordnete die Wertschätzungen der Weltanschauung zu. Er forderte eine Rangordnung der Werte. www.phillex.de/wert.htm

[64] Allgemein ist der Bildungsstandard der Kunden unzureichend, >50 % brechen bei Langfristanlagen vorzeitig und mit Verlust ab. Habschick, 2008, S. 14.

[65] Habschick, 2008, S. 28. Fn. 32. Begriff in WpHG,.

[66] Habschick, Marco – Jan Evers [Forschung und Beratung Evers-Jung, Hamburg.]. Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen. Sept. 2008. Studie im Auftrag vom BundesministeriumMELV. S. 25, Fußnote26, in: E. Juristischer Rahmen der Finanzvermittlung in Deutschland,

Bezug zu Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz FRUG 2007 und MiFiD.

[67] Habschick, 2008, S. 26

[68] Mehr Schutz für Anleger und Sparer. Pressemitteilung vom 27.01.2009. Hier auch eine Marktwächterstelle gefordert. www.vzbv.de/go/presse/114/1/2/index.html.

[69] Kredit als Überlassung von Geld auf Zeit gegen Zahlung eines Zinses, z.B. Immobilienkredit, wobei gekoppelte Geschäfts nicht unüblich sind. Habschick, 2008, S. 30.

[70] BGBG § 312c, Habschick, 2008, S. 27, Fußnote 28. Versicherungsvermittler legaldefiniert in § 42a VVG.

[71] Häufig für den DAX in den public relations zu sehen. Siehe: www.taprofessional.de/Chartanalyse-Performance-Baisse.htm. Viele sogenannte Börsendienste arbeiten mit solcher Prophetie-Methode.

[72] Definitionen über wahren, richtigen Wert usw. in DIN 55350-13 und DIN EN ISO 9004.

[73] Fähigkeit, den Werdegang, die Verwendung und Ort einer Einheit verfolgen zu können, wozu Datenaufzeichnungen bzw. –protokolle dienen. Eingesetzt in der Lebensmittel-Branche ISO 22005 bzw. Rückverfolgungssystem lt. Eu-V’O 178/2002 u.1935/2004, siehe auch für Kunststoffe DIN EN 15343.

[74] Solon in Athen, später die Kipper- und Wipperzeit Anfang 17. Jahrhundert. www.die-dunkle-dimension.de/p-med05.htm. Man internationalisierte sogar den Kampf gegen diesen Missbrauch.

[75] „gelt“, Geltung. Vom germanischen-althochdeutschen her „Anerkennung“ > gültig.

[76] Stückelungs-Hierarchien, im Mittelalter an den Grenzen „umgerechnet“.

[77] Deutscher Zollverein. 1833. Währungen vorher südlich: Gulden, nördlich, Taler. Wehler, Hans-Ulrich. Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2. 1815-1845. München: C.H. Beck. 1989, S. 136.

[78] Deutscher Partner: DIN, Berlin, Mühlbauer, Holger. Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen.

[79] Artikel 14, II. des Deutschen Grundgesetzes. „Soziale Verpflichtung“ als Appell an die Moral.

[80] Hierzu sind die Änderungen infolge Heiraten und von Transfer zu rechnen.

[81] Man schätzt, dass bis zu 50 % des Landes der Kirche, dem Kloster „gehören“ konnte. Jahrhunderte hielt sich auch der Herrschaftsbrauch, besonders bewährte Untertanen, Panzerreiter usw. mit Landzuweisungen zu belohnen. So gab der Preußische König im 18. Jahrhundert Musketieren Land im Oderbruch.

[82] Karolingisches Imperium. S. Deutinger. www.studium-geschichte.de Ostfranken. Über Thüringen dargestellt in: Rabich, Adalbert. Das adlige Geschlecht derer von Herda und seine Beziehung zu Thüringen. www.grin.com. V51844. 2006. Dort regionale Eigentumsbildung skizziert.

[83] Rabich, Adalbert. Herda – Geschichte vom Dorf und seinen Menschen. 2006. www.grin.com

[84] Hubermann, Leo. Des Menschen irdische Güter. Frankfurt/Main. 1956, S. 29. Berlin: Dietz. 1958. Das erarbeitete Vermögen weiter vererben, war ein Grundgedanke des familiären Arbeitens, über das im Sterbefall der „Herr“ weiter bestimmten konnte. Der Staat tritt über die Erbschafts-Steuer die Fortführung an.

[85] Noch im 19. Jahrhundert bezweifeln in einem Prozess die Herdaer Bauern das; der Adlige solle sein Recht nachweisen. Sie verlieren mit dem Argument, es gäbe zwar keine Urkunde, aber es sei seit Urzeiten so,.

[86] Siehe a.a.Stelle unter Sklaven.

[87] Beispiel: Fortwährende Rechtswirksamkeit von Gesetzen, d.h. diese müssen erst wieder ausgesetzt werden, wenn die zukünftige Generation mit diesen nicht einverstanden ist oder sie sogar ablehnt. Schulden wegen der Staatsfinanzierung gehören zu diesen Verpflichtungen, wobei die zukünftige Generation sogar Dritter ist, dem nach dem Recht der Schuldverhältnisse nicht zugemutet werden kann und darf. Allerdings sind Weiterwirkungen über Zinslasten aus den Schulden historisch schon realisiert worden, z.B. bei Unterwerfungen, Besiegungen.

[88] Madaus, Udo. Wahrheit und Recht. Dokumentation einer politisch motivierten Rechtsprechung. Berlin: Frieling. 2006. www.Staatshehlerei.org. Krause, K. P./Kleindienst, G. 11.05.2006. Junge Freiheit 20/06.

[89] Spiethoff, Bodo. Vom Feudalbesitz zum Sparguthaben. Beitrag zur Geschichte der Vermögensbildung. Stuttgart: Deutscher Sparkassenverlag. 1961.

[90] Dilthey, Wilhelm – Martin Redeker. Leben Schleimachers. Vandenhoeck & Ruprecht. 1985, S. 298.

Ein Mensch, der kein Eigentum erwerben darf, kann kein Interesse haben, als so viel wie möglich zu essen und so wenig als möglich zu arbeiten. Ausspruch von Adam Smith (1723-1790). In: Natur u. Ursachen des Volkswohlstandes. Dagegen: Was den Kommunismus auszeichnet, ist die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums. Karl Marx-Friedrich Engels. Ohne Geld ist nichts zu haben. Vgl. Nuss, Sabine. 2007. www.rosalux.de/cms/index.php?id=16413.

[91] Siehe Anhang D, Geld als Wohlstands- und Luxus-Sucht in Rom – Gold im 16. Jahrhundert als Beute.

[92] F.-Alföldi, Maria. In: Mommsen, Theodor – Hans-Markus v. Kaenel. Geldgeschichte vs. Numismatik. Kolloquium 2003. Akademie-Verlag. 2004, S. 234.

[93] Robol, Günther. Betriebswirtschaftliche Missverständnisse. Nr. 22983 Z. Föhrenbergkreis. S.1 S.a.a.O.

[94] Bea, Franz Xaver – Erwin Dichtl. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 3 Leistungsprozee. Lucius, 2002. S. 203. Hier: Produktions-Verbesserungen.

[95] Albers, Willi – Anton Zollmann. Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Vandenhoek & Ruprecht. 1977. Kapitel: Technischer Fortschritt, S. 568ff. – Siehe hierzu: Asche, S. Neue Wege aus der Kreditklemme. Vdi-nachrichten 27.02.2009 S. 20. Der Mittelstand bekommt keine Forschungskredite!

[96] HGB § 289. Lagebericht: .. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt…eine umfassende, den Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschfätsverlaufs und der Lage der Gesellschaft, …die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen, und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.

[97] Technischer Fortschritt wird auch als Restgröße (Residuum) bezeichnet, d.h. Differenz von Produktionswachstum und der reinen Veränderung des Faktoreinsatzes. Miachalek, J. Methoden der Messung des Technischen Fortschritts in der Landwirtschaft. Schriften der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus. Münster. Bd. 26. 1990.

[98] Es wird die Summe der vielen Einzelmenschen als ein Organismus verstanden und das Verhalten wird in erster Näherung als linear angenommen.

[99] http://de.wikipedia.org/wiki/Technischer_Fortschritt. Hier: in der Wachstumstheorie.

[100] Im 2. Jahrhundert v. Zr. Mesopotamien: buchmäßige Verrechnung von Forderungen, die Kontenführung für Einlagen (sowie Anleihen, Schecks und Wechsel).

[101] Puechberg, Johann Matthias. Einleitung zu einem verbesserten Kameral-Rechnungsfuße, auf die Verwaltung einer Kameral-Herrschaft angewandt. Zitiert: Schauer, Reinberg. Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen. 2007. Wien: Verlag Linde, S. 19. s. http://de.wikipedia.org/wiki/Kameralistik. Die Kameralistik ist im 20. Jahrhundert die Wissenschaft von der staatlichen Verwaltung und Volkswirtschaftspolitik.

[102] Art. 115, Abs.1, S.2 GG.

[103] Siehe: Art. 114, Abs.1 GG und § 73 Abs.1 Bundeshaushaltsordnung.. Siehe auch: § 35 HGrG. Die Kameralistik strebt eine vollständige Erfassung von Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden an, aber in den verpflichtenden Rechnungslegung/Buchführung gibt es eine Reihe von Ausnahmen!

[104] International Federation of Accountants.

[105] Historisch erhaltene Hauptbücher mit Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Debitoren aus Steuerrn, Anleihen und Strafen. Die Fortsetzung setzte auch die Einführung von Kontenrahmen voraus. Erste Zettelbank: Amsterdam um 1609. Teilweise ist man der Meinung, dass die Doppik für einen Staat keinen Sinn macht, da der Glauben besteht, ein möglicher Staatsbankrott sei bilanziell nicht zu messen. [Wikipedia, Kameralistik S. 3]

[106] HGB § 238, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss enthält eine Bilanz, die das Verhältnis des Vermögens und der Schulden anzeigt, wird ergänzt durch Gewinn- und Verlust-Rechnung, d.h. im Vergleich von Ertrag zu Aufwand. § 242 HGB Vermögen/Schulden-Verhältnis.

[107] Universität Oldenburg. Studie. 1999. http://idw-online.de/pages/de/news9797

[108] Prinzip: Erbausschlagung nach BGB.

[109] Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, Bd. 3, S. 474, 476ff. Quelle: a.a.O.

[110] HdWW. Bd. 3. S.168ff.

[111] Drehr, Malte. Geschäft wider jede Moral. 23.04.2007 www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518.druck-478286.00.html.

[112] Nur die einzelne Forderung, nicht das gesamte Schuldverhältnis. Einigung genügt. Auch zukünftige Forderungen können abgetreten werden. Beim unechten Faktoring verbleibt das Bonitätsrisiko beim Zedenten.

[113] Anzahlungsfreiheit, Rabatte, Ratenzahl-Streckungen usw.

[114] Ohle, Carsten D. Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Stellungnahme zum Gesetz-Entwurf Verbraucher-Insolvenz vom 13./18.04.2007. Die Vereinfachung löst das Grundproblem nicht: den Verursacher des Schuldverhältnisses als Beteiligtem mit heranzuziehen.

[115] Bewertung von sich selbst, auch als Vergleichseinheit zum Umfeld einschätzbar. Gefahr der Minderung kann dann durch äußere Umstände eintreten, z.B. Arbeitslosigkeit; man taugt nichts mehr zur Eigenerhalt des Lebens.

[116] Unabhängig von der Frage der Mittelbarkeit der Schadensverursachung.

[117] Der Vorsatz liegt vor, wenn der Verkäufer um die Fragwürdigkeit wissen musste, insbesondere, wenn der Verbraucher/Verwender nicht nur im guten Glauben ist, sondern auch das schutzwürdig.

[118] Bundesgerichtshof 10,228. 9.07.1953. www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/10_228.htm.

Leitsatz: durch einen branchenkundigen Wirtschaftsfachmann eingehend und objektiv prüfen zu lassen.. Unterlässt die Bank diese Prüfung, ohne stichhaltige Grunde dafür zu besitzen, oder konnte sie auf Grund der Prüfung nicht von den Erfolgsaussichten des Vorhabens überzeugt sein, dann sind die Sicherungsübereignungsverträge nach § 138 Abs.1 BGB nichtig.

[119] Hier: Offenlegen sämtlicher Wahrscheinlichkeitsrechnungen auf das Verständnisniveau des Antragstellers bezogen, s. § 138 Abs. 2 BGB.

[120] BGHZ 13, 332-341, 25.5.1954. Az. I ZR 211/53.

[121] Aber nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen.

[122] Rödder, Andreas. Werte und Wertewandel in der Geschichte der Bundesrepublik, Vortrag 17.10.2006. www.uni-mainz.de/FB/Geschichte/hist4/Dateien/Wertewandel_Vortrag(1).pdf. S.12

[123] Rödder, 2006. S. 8. Vgl. auch: Joas, Hans. Die Entstehung der Werte. Ffm. 1997.

[124] Rödder, 2006, S. 19. Vgl. auch. Veränderung der Präferenzen im gesamtgesellschaftlichen Werte- und Normengefüge. Klages, Helmut. Wertorientierungen im Wandel. Ffm. 1984 uj. Traditionsbruch als Herausforderung. Ffm. 1993. [Rödder, 2006, S. 16]

[125] www.wapedia.mobil/de/Wertvorstellung.

[126] Siehe hierzu: Schorlemmer, Friedrich (Hg.). Das Buch der Werte – wider die Orientierungslosigkeit unserer Zeit. Stuttgart: VS Verlagshaus. 1995.

[127] Z.B. durch den Vorgesetzten, durch den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft.

[128] Beispiel Spiele, z.B. Gladiatoren in Rom, Fußballspiele in heutiger Welt.

[129] Friedrich Nietzsche (1844-1900), Der Antichrist. 1888.

[130] Z.B. Geld zu Ressourcen-Schonung, Natur zur Wirtschaftlichkeit usw. Wird in Geld „bewertet“ bei staatlichen Haushalten.

[131] Mohr, Hans. Evolution, Ethik und Moral. In: Klose, Joachim – Jochen Oehler. Gott oder Darwin? Berlin-Heidelberg: Springer. 2008 S. 161ff.

[132] Ein an den Kosten des Verleihens von Geld o.a. orientiert man sich meist nicht.

[133] Als Zinssklaverei bezeichnete man das Redemptionssystemen, in dem ein Schiffskapitän das Überfahrtsgeld von den Auswanderern (Bremerhaven) im Ankunftsland (VStA) abzuarbeiten hatten, sie dort mittellos an. Grabbe, Hans-Jürgen. Vor der großen Flut, europäische Migration. Verlag.Steiner. 2001. USA-Studien, Bd.10

[134] Historisch sind z.B. sehr früh Zinsen als Anteil einer Ernte verbürgt, aber es sind mehr Abgaben für den Unterhalt eines Herrschaftssystems, im Römischen Reich sind Mietzinsen für ein Wohnen belegt, die aber je nach Regime (Kaiser) unterschiedlich als Preis fixiert werden dürften (census). Dalheim, Werner. Geschichte der römischen Kaiserzeit. Oldenburg Wissenschaftsverlag. 2003.

Ende der Leseprobe aus 138 Seiten

Details

Titel
Das Geld- und Wertproblem
Untertitel
Das Entstehen von Geldmärkten und das Überwachen und Steuern von Bankensystemen - Die intransparenten Finanzmärkte
Autor
Jahr
2009
Seiten
138
Katalognummer
V123687
ISBN (eBook)
9783640284818
ISBN (Buch)
9783640284917
Dateigröße
1335 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geld-, Wertproblem
Arbeit zitieren
Dr.-Ing. Adalbert Rabich (Autor:in), 2009, Das Geld- und Wertproblem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123687

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