Thesenpapier zum Urteil "Alrosa versus Kommission"

EuG Urteil vom 11.7.2007, T-170/06 (Verpflichtungszusage)


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2009

5 Pages, Note: 2


Extrait


1. Einleitung

Die Alrosa Company Ltd (im Folgenden: Alrosa) mit Sitz in der Sowjetunion schloss am 17.12.2001 einen Liefervertrag über Rohdiamanten mit dem Unternehmen De Beers S.A. (im Folgenden: De Beers) mit Sitz in Luxemburg, welcher am 5.3.2002 der Kommission gemeldet wurde. Beide Unternehmen sind namentlich auf dem Weltmarkt u.a. durch die Gewinnung und Lieferung solcher Rohdiamanten bekannt. Alrosa nimmt hier den zweiten Platz und De Beers den ersten Platz ein. Der der Kommission zur Prüfung vorliegende Vertrag soll auf fünf Jahre, ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Nicht-Verstoßes gegen Art. 81 Abs. 1 und Art. 82 EGV, geschlossen werden (Negativtest).

2. Grundlagen und Grundbegriffe

- Art. 81 EGV

Nach Art. 81 EGV sind mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten alle getroffenen Vereinbarungen und Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten einschränken, und somit den freien Wettbewerb behindern können.[1] Art. 81 Abs. 1 EGV führt in
a) bis e) nicht abschließende Beispiele für eine solche Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs an. Hier sind zu nennen:

a) Unmittelbare und mittelbare Festsetzung der An- und Verkaufspreise;
b) Einschränkung und Kontrolle der Absatzerzeugung;
c) Aufteilung der Märkte und Versorgungsquellen;
d) Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertiger Leistungen;
e) Vereinbarung von weder sachlich noch nach Handelsbrauch üblichen Vertragsgegenständen.

Art. 81 Abs. 3 EGV sieht die Möglichkeit vor, in bestimmten Fällen die Regeln in Abs. 1 zu umgehen. Diese Möglichkeit besteht vor allem bei erwarteter Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts durch die angestrebte Maßnahme.[2]

- Art. 82 EGV

Im Art. 82 EGV ist das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung[3] festgeschrieben, soweit dieser zur Beeinträchtigung des freien Handelns in den Mitgliedsstaaten führen kann.[4] Ähnlich wie im Art. 81 EGV enthält Art. 82 EGV neben der Generalklausel folgende beispielhafte Liste von Fällen, wo dieser Missbrauch bejaht werden kann:

a) Unmittelbares oder mittelbares Erzwingen von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen;
b) Einschränkung des Absatzmarktes oder der technischen Entwicklung;
c) Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertiger Leistungen, welche zu Wettbewerbsbenachteiligungen führen;
d) An Verträge geknüpfte Bedingungen, welche sachlich noch nach Handelsbrauch üblich sind.

Ebenso wie Art. 81 EGV verlangt Art. 82 EGV als Tatbestandsmerkmal, dass der Handel zwischen Mitgliedsstaaten durch den Missbrauch beeinträchtigt werden kann.[5]

3. Entscheidungshergang

Das Urteil des EuG vom 11.7.2007 - Alrosa gegen Kommission – ist von entscheidender Bedeutung. Zum ersten Mal nimmt das EuG Stellung zum Verfahren nach Art. 9 VO (EG) 1/2003, welche im späteren noch näher erläutert wird.

Im Folgenden soll das sechs Jahre dauernde Verfahren und der Hintergrund sowie die Bedeutung der Entscheidung kurz dargestellt werden.

3.1 Ursprung des Falls

Laut diesem in der Einleitung beschriebenen Vertrag vom 17.12.2001 verpflichtet sich Alrosa zur Lieferung von Rohdiamanten im Wert von 800 Millionen USD in den ersten drei Jahren und ab dem vierten Jahr zur Lieferung von Diamanten im Wert von 700 Millionen USD. De Beers verpflichtet sich zur Abnahme der vereinbarten Menge.

[...]


[1] Vgl. F. L. Ekey, Grundriss des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Heidelberg 2008, Seite 134

[2] Vgl. F. Rittner, M. Kulka, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Heidelberg 2008, Seite 258

[3] Nach Auffassung der Kommission sind für die Beherrschung eines Marktes die Parameter Struktur des Marktes, Unternehmensstruktur und das Verhalten des Unternehmens am Markt ausschlaggebend. Eine Legaldefinition gibt es jedoch nicht.

[4] Vgl. A. Neef, Kartellrecht, Heidelberg 2008, Seite 67

[5] Vgl. W. Frenz, Handbuch Europarecht, Band 2 Europäisches Kartellrecht, Heidelberg 2006, Seite 421

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Résumé des informations

Titre
Thesenpapier zum Urteil "Alrosa versus Kommission"
Sous-titre
EuG Urteil vom 11.7.2007, T-170/06 (Verpflichtungszusage)
Université
University of Applied Sciences Mainz
Cours
Europäisches Wettbewerbsrecht
Note
2
Auteur
Année
2009
Pages
5
N° de catalogue
V128112
ISBN (ebook)
9783640357604
Taille d'un fichier
359 KB
Langue
allemand
Mots clés
Verpflichtunsgzusage, EWR, Kartellrecht, VO (EG) 1/2003, Recht, EuG, Alrosa, De Beers, DeBeers, Verpflichtungszusage, Wettbewerbsrecht, EGV, UWG
Citation du texte
Diplom Betriebswirt (FH) Marcus Wolsfeld (Auteur), 2009, Thesenpapier zum Urteil "Alrosa versus Kommission", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128112

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