Zwischen Universalfrieden und Universalmonarchie


Dossier / Travail, 2012

25 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die europäische Politik 1516-1521
1.1. Versuch eines universalen Friedens
1.2. Versuche der Friedenssicherung im Zeichen des Krieges 152 1

2. Machtpolitik oder Friedenswunsch
2.1.1. Universalfriede als machtpolitisches Instrument
2.1.2. Universalfriede als Instrument der Friedenssicherung
2.1.3. Einschätzung

3. Alternativer Erklärungsansatz
3.1.1. Die französisch-habsburgische Rivalität
3.1.2. Französische Italienpolitik von Karl VIII. bis Franz I.
3.1.3. Das Konzept der Universalmonarchie
3.1.3.1. Mercurino di Gattinaras Konzeption ab 1519
3.1.3.2. Translatio imperii im französischen Kontext
3.1.4. Einschätzung

Resümee

Bibliographie

Einleitung

Kollektive Sicherheitssysteme werden üblicherweise mit der Friedenssicherungspolitik des 19. und 20. Jahrhunderts in Verbindung gebracht, mithin also als moderne Sicherungsinstrumente wahrgenommen. Dass ein solches System am Beginn der Neuzeit zu finden ist, kann unter diesem Gesichtspunkt nur überraschen. Umso mehr überrascht es, dass der dieses System begründende Vertrag von London vom Oktober 1518 in der Historiographie praktisch keine Rolle spielt. So nannte Heinrich Lutz als mögliche Alternativen zum 1521 militärisch ausbrechenden habsburgisch-französischen Gegensatz die humanistischen Friedensideale eines Erasmus von Rotterdam, und verweist auf die französisch-spanisch-habsburgischen Ausgleichsversuche seit 1516. Doch der Vertrag von London als politisches Dokument, in dem eine konkrete neue Form der Friedenssicherung tatsächlich vereinbart wurde, findet keine Erwähnung.1

Dabei waren es keineswegs idealisierte Monarchen, die eine bloße Absichtserklärung eingingen. Vielmehr standen konkrete real- und machtpolitische Interessen hinter der Ratifikation dieses Vertrages durch nahezu alle christlichen Herrscher Europas, der den Frieden jedoch nur drei Jahre sichern konnte.2 Dies mag die Ursache für seine geringe Wahrnehmung sein. Tatsächlich steht der 1521 ausbrechende Konflikt Habsburg-Valois am Anfang einer sich stetig verdichtenden Serie „makaberer Reichhaltigkeit“3 kriegerischer Auseinandersetzungen, die mit den europaweiten Konflikten in den ersten beiden Dekaden des 18. Jahrhunderts ihren martialischen Höhepunkt fand.4

Wenn man sein Augenmerk auf die Betrachtung der Außenpolitik Heinrichs VIII. lenkt, dann finden sich vereinzelte Anmerkungen und Einschätzungen zum Vertrag im Kontext der Absichten und Handlungen Englands unter Heinrich VIII. und seinem Ratgeber Thomas Wolsey.5 Schon 1884 veröffentlichte Wilhelm Busch eine noch immer einschlägige Darstellung der englischen Außenpolitik von 1518-1521, in der er den Vertrag als ehrlichen Versuch der Friedenssicherung interpretierte.6 Die gegenteilige Ansicht, 1929 prominent formuliert von Albert F. Pollard, argumentierte, Wolseys ganze Außenpolitik jener Jahre, sei bloße Augenwischerei gewesen, um eigene machtpolitische Ambitionen zu vertuschen. Der Vertrag von London wird daher von ihm und anderen weitestgehend ignoriert.7 Diese Diskussion, deren Niederschlag sich primär in Biografien Heinrichs VIII. und Thomas Wolseys findet, hat bis heute kein eindeutiges Ergebnis erbracht. Im Gegenteil führte die singuläre Betrachtung der Beweggründe Wolseys und der Wahrnehmung des Vertrages in seiner Zeit dazu, dass die ohnehin kaum vorhandene Literatur, in welcher er überhaupt Erwähnung findet, sich nicht mit den Ursachen seines Scheitern befasst hat, welches, folgte man konsequent den Ansichten Pollards et al., ohnehin vorprogrammiert gewesen wäre. Eine Ausnahme machte Joycelyne G. Russell, die in ihrem Artikel über die Friedenskonferenz von Calais vom Sommer 1521 besonders die kaiserlichen und französischen Absichten und Taktiken hervor hob.8

Eine Bewertung des Vertrages alleine unter dem Aspekt der englischen Interessen, degradiert die übrigen europäischen Mächte letztlich zu bloßen Subjekten englischer Politik. Eine differenziertere Untersuchung könnte hingegen nicht nur Aufschlüsse über die Schwächen kollektiver Sicherheitssysteme liefern, die von aktuellem Interesse wären. Es ließe sich auch zeigen, welchen realen Stellenwert Frieden in jener Zeit besessen hat, wie man versuchte auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und letztlich auch, wo die Kompromissbereitschaft ihre Grenzen fand. Diese Grenze der Kompromissbereitschaft war oftmals dann erreicht, wenn konkurrierende Friedensordnungsprinzipien aufeinander trafen. Die groteske Folge waren neue Kriege, die der Friedenssicherung dienen sollten.9

Der 1521 erneut eskalierende habsburgisch-französische Krieg zählt zu jener Kategorie. Ein Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu zeigen, dass genau jener Krieg - oder präziser: die dahinter stehenden konkurrierenden politischen Ordnungsvorstellungen - wesentlich ursächlich für das Scheitern des Londoner Systems war. Sie schufen eine Situation, in der ein Krieg nahezu unausweichlich wurde und die Sicherungsmechanismen des Londoner Vertrages aufgrund zweier zentraler Defizite nicht funktionieren konnten.

Hierzu soll zunächst die Geschichte des Vertrages dargestellt und anschließend der Frage nachgegangen werden, ob dieses System überhaupt funktionieren sollte. Anschließend wird die Entwicklung des habsburgisch-französischen Konfliktes skizziert und das Konzept der Universalmonarchie als prägendes Ordnungskonzept des frühen 16. Jahrhunderts vorgestellt, ehe abschließend die für das Scheitern verantwortlichen Defizite dargestellt werden.

1. Die europäische Politik 1516-1521

1.1 Versuch eines universalen Friedens

Der Londoner Vertrag vom Oktober 1518 bildete den Abschluss einer fast zweijährigen Phase höchster diplomatischer Aktivität, an deren Ende eine grundlegende Umwälzung der hergebrachten Bündniskonstellationen stand. An ihrem Beginn stand der Vertrag von Noyon von 1516, in dem sich Franz I. von Frankreich und Karl (V.) von Spanien über ihre dynastischen Interessen in Italien und den Pyrenäen einigten. Konkurrierende Erbansprüche Karls VIII. von Frankreich und Ferdinands II. von Aragón in Italien, hatten 1494 eine nahezu ununterbrochene, zwanzigjährige Phase kriegerischer Auseinandersetzungen in Westeuropa ausgelöst. Verschiedene Ausgleichsversuche blieben ergebnislos.10 Der überwältigende französische Sieg bei Marignano entschied den Kampf 1515 vorläufig zugunsten Frankreichs.11

England wurde nun zum Angelpunkt verschiedener halbherziger antifranzösischer Bündnis- und Kriegskonstellationen,12 deren Wirksamkeit John J. Scarisbrick 1968 konzise zusammen fasste: „England had tried four policies against France. She had tried to fighting her and this had profited nothing. She had tried to live at peace, but had failed, […]. She had tried fighting her indirectly through the emperor and the Swiss, and been cheated by her employees. She had tried to hem her in with a league of several powers, only to see the league collapse.”13 Trotz des Vertrages von Noyon folgte noch im selben Jahr ein neues spanisch-englisch-kaiserliches Bündnis, welches bereits wenig später durch einen neuen spanisch-französisch-kaiserlichen Vertrag und schließlich eine grundlegende französisch-kaiserliche Einigung in Cambrai 1517 konterkariert wurde.14

König Heinrich VIII. von England und sein Ratgeber Kardinal Thomas Wolsey erkannten, dass eine Einigung mit Frankreich unumgänglich wurde, nachdem sich die traditionellen Verbündeten als unzuverlässig erwiesen hatten.15 Wolsey griff in dieser Situation eine Initiative des Papstes auf und erweiterte den französisch-englischen Vertrag zum Universalfriedens- und Beistandsvertrag von London, dem neben Frankreich und England auch Spanien, das Reich, der Papst und nahezu alle weiteren christlichen Mächte Europas beitraten.

Unzweifelhaft beinhaltete der Vertrag von London beindruckende Bestimmungen. Die Unterzeichner verpflichteten sich, auch für ihre Nachkommen, nicht nur zu gegenseitigem Frieden, sondern auch zu gegenseitiger Hilfeleistung, für den Fall jedweden Angriffes. Jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Vertragspartner einschließlich der Unterstützung von Aufständischen wurde ebenso verboten, wie die Aufnahme flüchtiger Insurgenten. Jeder Vertragspartner musste dafür Sorge tragen, dass seine Untertanen nicht in den Armeen anderer Monarchen dienten, womit dem freien Söldnertum enge Grenzen gesetzt wurden. Der Vertrag verpflichtete die Vertragspartner im Konfliktfall, dem Angegriffenen beizustehen und den Aggressor zu Rückzug und Schadensersatz zu verpflichten. Sollte der Aggressor sich dem verweigern, waren sie zur Kriegserklärung innerhalb einen Monats verpflichtet.16

1.2 Versuche der Friedenssicherung im Zeichen des Krieges 152 1

Erste Anzeichen für einen kommenden Krieg mehrten sich, als Karl von Spanien 1519 als Karl V. römisch-deutscher Kaiser wurde. Franz I., der sich selber vergeblich um die Kaiserwürde beworben hatte, fühlte sich von der neuen habsburgischen Machtstellung bedroht. Tatsächlich erkannte Karl V. bereits kurz nach seiner Wahl Franz das Herzogtum Mailand ab, dessen Besitz er und Kaiser Maximilian Franz I. 1516/17 garantiert hatten, und weigerte sich, über die 1516 vereinbarten Entschädigungen für Navarra zu verhandeln.17

Zunächst erwuchs hieraus keine praktische Konsequenz. Mailand blieb französisch besetzt und die Macht des Kaisers war vorerst zu schwach, um eine akute Gefahr darzustellen. England, welches sich in der Frage der Kaiserwahl indifferent gezeigt hatte, versuchte zu vermitteln.18 Gegenseitige Treffen der drei Monarchen nutzte Karl V. jedoch vornehmlich, um über ein neues englisch-kaiserliches Bündnis zu verhandeln. Die alte Feindschaft mit Frankreich blieb im englischen Adel auch nach 1518 latent. Angesichts der ausbleibenden Geburt eines Thronerben, wuchs die Befürchtung, dass England in Folge der 1518 verabredeten Ehe Prinzessin Marys mit dem französischen Thronerben, an Frankreich fallen könnte.19 Vor diesem Hintergrund leitete Wolsey die Verhandlungen über einen Ehevertrag mit dem Kaiser. Ein Bündnis bei gleichzeitigem Bruch mit Frankreich lehnte er jedoch ab und verwies auf die Verpflichtungen des Vertrages von London.20

Karls V. potentiell deutlich überlegene Machtstellung und sein Anspruch auf Mailand, zwangen Franz I. zu handeln. Der Versuch Karls, seine durch den Wahlkampf geleerten Kassen mittels neuer Steuern in Kastilien füllen zu können, führte hier 1519/20 zu einem Aufstand. Bis Anfang 1521 waren die Aufständischen weitestgehend geschlagen. Wollte Franz I. die temporäre Schwächung Karls zu seinem Vorteil nutzen, musste er rasch reagieren. So ließ er Robert de la Marck, Herzog von Bouillon, durch Besitzungen beiderseits der Grenze französischer und kaiserlicher Vasall, einen Angriff auf Luxemburg durchführen und unterstützte das Haus d’Albret militärisch bei dem Versuch, Navarra zu erobern.21

Es war ein durchschaubares taktisches Manöver. Nach anfänglichen Erfolgen zog Franz I. seine Truppen ab. Ohne militärische Unterstützung konnte sich Bouillon nicht halten und wurde von kaiserlichen Truppen geschlagen. Rainer Babel schätzte diese Aktion als räumlich und temporär begrenzt geplante Störaktion ein, um den Kaiser zu beschäftigen und von seinem geplanten Romzug, und damit von Italien, abzulenken.22 Möglicherweise hat Franz I. auch schon darauf spekuliert, dass die kaiserlichen Truppen Bouillon auf seine französischen Besitzungen verfolgen würden, und er sich so selber als Angegriffenen stilisieren könne, was dann tatsächlich geschah.23 Frankreich

[...]


1 LUTZ, Heinrich 1982 Politik, Kultur und Religion im Werdeprozeß der frühen Neuzeit - Aufsätze und Vorträge. Aus Anlaß des 60. Geburtstages von Heinrich Lutz hrsg. von Moritz Csáky et al., Klagenfurt: S. 82. Dsgl. auch KOHLER, Alfred 2008 Handbuch der Geschichte der internationalen Beziehungen, Bd. 1: Expansion und Hegemonie - Internationale Beziehungen 1450-1559, hrsg. von Heinz Duchhardt & Franz Knipping, Paderborn u.a.; BABEL, Rainer 2002 Frankreich und Karl V. (1519-1556); in: Karl V. 1500-1558 - Neue Perspektiven seiner Herrschaft in Europa und Übersee, hrsg. von Alfred Kohler, Barbara Haider & Christine Ottner, Wien 2002; S. 577-610: hier S. 582f.

2 KAMPMANN, Christoph 2011 Ius Gentium in a peace order: The treaty of London (1518) and continuity in the International Law of the modern times; in: Universality and continuity in International Law, hrsg. von Thilo Marauhn & Heinhard Steiger, Den Haag 2011: S. 393-406; hier S. 405. Mit weiteren Nachweisen ebd. S. 403.

3 BURKHARDT, Johannes 1997 Die Friedlosigkeit der frühen Neuzeit - Grundlegung einer Theorie der Bellizität Europas; in: Zeitschrift für historische Forschung, 24 (1997); S. 509-574: hier S. 510.

4 Ebd.: S. 510; ebenso KOHLER 2008 S. 399.

5 Z.B. GWYN, Peter 1980 Wolsey‘s foreign policy: The conferences at Calais and Bruges reconsidered; in: Historical Journal, 23 (1980) 4, S. 755-772; POLLARD, Albert F. [ND 1953]: Wolsey, London: S. 111ff; SCARISBRICK, John J. 1968 Henry VIII, London: S. 71-73.

6 BUSCH, Wilhelm 1884 Drei Jahre englischer Vermittlungspolitik 1518-1521, Bonn: S. 72-81, 173f. 1938 kam Garrett Mattingly, nachdem er österreichisches und venezianisches Archivmaterial untersuchen konnte, auf welches Busch zwar verwiesen, aber nicht selber eingesehen hatte, zu dem Ergebnis, dass Buschs Ergebnissen zuzustimmen sei: MATTINGLY, Garrett 1938 An early non-aggression pact; in: Journal of Modern History, 10 (1938) 1; S. 1-30: hier S. 2.

7 Albert F. Pollard selber widmete dem eigentlichen Vertrag lediglich zwei Sätze und schildert dann ausführlich, wie Wolsey versuchte Zeit zu gewinnen, um England für den Krieg zu rüsten. POLLARD [ND 1953]: S. 118ff.

8 RUSSELL, Joycelyne G. 1971 The search for Universal Peace: The conferences at Calais and Bruge in 1521; in: Bulletin of the Institute of Historical Research, 44 (1971) 110; S. 162-193: hier insbesondere S. 163-172. Hier wird auch ein guter Überblick des humanistischen Friedensdenkens dieser Zeit geliefert.

9 S. hierzu KAMPMANN 2011 S. 397; auch VOGL, Markus 1996 Friedensvision und Friedenspraxis in der Frühen Neuzeit 1500-1649, Augsburg: S. 20.

10 1493 einigten sich Karl VIII. von Frankreich und Kaiser Maximilian I. über die Teilung Burgunds. Dennoch hielten Ludwig XII., der 1498 Karl VIII. auf den frz. Thron gefolgt war, und Maximilian I. an ihren Ansprüchen auf ganz Burgund fest. Ludwig XII. und Ferdinand von Aragón vereinbarten 1502 die Eroberung und Teilung des Königreichs Neapel, doch schon 1503 brachen neue Kämpfe aus, da beide Seiten mit der Teilung unzufrieden waren. 1505 belehnte Kaiser Maximilian I. Ludwig XII. schließlich mit Mailand, schloss sich aber 1513 einer Liga des Papstes an, um ihn wieder aus Mailand zu vertreiben. Hierzu u.a. BUSCH 1884 S. 4f. HEADLEY, John M. 1982 Germany, the Empire and Monarchia in the Thought and Policy of Gattinara; in: Das römisch-deutsche Reich im politischen System Karls V., hrsg. von Heinrich Lutz unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner, München 1982; S. 15-34: hier S. 23; KOHLER 2008 S. 337f.

11 Ausführlich hierzu: BUSCH 1884 S. 2-5.

12 Hierzu ausführlich ebd.: S. 2-9; GWYN, Peter 1990 The king’s cardinal - The rise and fall of Thomas Wolsey, London: S. 58-82; SCARISBRICK 1968 S. 61-65.

13 SCARISBRICK 1968 S. 70.

14 Ausführlich BUSCH 1884 S. 8f; SCARISBRICK 1968 S. 63-65.

15 Über die wirklichen Beweggründe gibt es unterschiedliche Ansichten. Unstrittig scheint, dass England so den Ausweg aus einer sehr ungünstigen außenpolitischen Lage suchte. Für Peter Gwyn handelte Wolsey jedoch kalkuliert und strebte bereits seit 1515 eine solche Konstellation an, um Englands internationales Gewicht zu erhöhen und eine Atempause für die Suche nach erfolgversprechenderen Allianzen zu gewinnen: GWYN 1980 S. 756; Gwyn 1990 S. 82; ausführlich S. 58-103. Anders sahen es Wilhelm Busch und John J. Scarisbrick. Eben weil Wolsey erkannt hatte, dass England sich nicht auf seine Verbündeten verlassen dürfe und militärisch nicht alleine bestehen könne, habe er, gegen den massiven Widerstand des Adels, eine englisch-französische Aussöhnung als Vorstufe zu einer großen, dauerhaften europäischen Verständigung angestrebt: BUSCH 1884 S. 9f; SCARISBRICK 1968 S. 71-73.

16 Der Vertragstext ist im lateinischen Original abgedruckt in DUMONT, Jean (Hg.) 1726 Corps universel diplomatique du Droit des Gens, Bd. 4, Teil 1, Amsterdam: S. 266-269.

17 LUTZ 1982 S. 82.

18 BUSCH 1884 S. 33; ausführlich zu Englands Rolle insbesondere S. 28-53.

19 SCARISBRICK 1968 S. 79.

20 Es ist interessant, dass Gwyn, obwohl er annimmt, dass England seit 1519 eine antifrz. Allianz mit dem Kaiser angestrebt hatte, dies ebenso sah, allerdings mit dem Verweis, dass des Kaisers Angebot nicht gut genug gewesen sei. GWYN 1980 S. 760. Über die Verhandlungen s. auch bei: RODRIGUEZ-SALGADO, Mía J. 2002 Good brothers and perpetual allies: Charles V and Henry VIII; in: Karl V. 1500-1558 - Neue Perspektiven seiner Herrschaft in Europa und Übersee, hrsg. von Alfred Kohler, Barbara Haider & Christine Ottner, Wien 2002; S. 611-654: hier S. 614f; SCARISBRICK 1968 S. 80.

21 Hierzu u.a. BUSCH 1884 S. 95-107; MATTINGLY 1938 S. 17.

22 BABEL 2002 S. 583.

23 MATTINGLY 1938 S. 19.

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Zwischen Universalfrieden und Universalmonarchie
Université
University of Hamburg
Note
2
Auteur
Année
2012
Pages
25
N° de catalogue
V206661
ISBN (ebook)
9783656335641
ISBN (Livre)
9783656336808
Taille d'un fichier
529 KB
Langue
allemand
Mots clés
Karl V., Universalfrieden, Universalmonarchie, Friedensordnung, Frieden Frühe Neuzeit
Citation du texte
Jannina Wielke (Auteur), 2012, Zwischen Universalfrieden und Universalmonarchie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206661

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