Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Definition des Ertragswert-Verfahrens
1.2 Vorgehensweise zur Bestimmung des Unternehmenswertes
2. Analyse des Bewertungsobjektes
2.1 Informationsbeschaffung
2.2 Unternehmensanalyse
2.2.1 Rechtliche Verhältnisse
2.2.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
2.3 Vergangenheitsanalyse
2.3.1 Bereinigung der Daten
2.3.2 Plausibilisierung
2.4 Marktanalyse
3. Planung und Prognose der Ertragslage
3.1 Differenzierung der Planungszeiträume
3.2 Detailplanungsphase
3.2.1 Prognose der Markt- und Unternehmensentwicklung
3.2.2 Aufstellung von Planrechnungen
3.2.3 Plausibilisierung
3.3 Ewige Rente
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Formel zur Berechnung des Unternehmens- wertes
Abb.2 Differenzierung der Planungszeiträume
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Dauer der Detailplanungsphase
Tab. 2 strategische Ziele und ihre Auswirkungen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Der Unternehmensbewertung wird in der heutigen Zeit ein hoher Stellenwert zu Teil. Sie wird unter anderem zum Zweck der Wertbestimmung bei der Fusion bzw. der Übernahme von Unternehmen, bei der Berechnung eines angemessenen Ausschüttungsbetrages der Minderheitsaktionäre bei einem Squeeze-out und bei dem Abschluss von Abführungsverträgen eingesetzt.[1]
Um einen geeigneten Rahmen für die Bewertung von Unternehmen festzulegen, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) die „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ erstmals im Jahre 1983 definiert. Diese Standards (IDW S1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) werden stetig weiterentwickelt und an die Gesetzgebung angepasst und sind in ihrer aktuellen Fassung am 02.04.2008[2] verabschiedetet worden. Seit ihrer ersten Erscheinung dienen Sie als Grundgerüst für eine ordentliche Unternehmensbewertung.[3] Die Standards des IDW stellen die Eckpfeiler für die Orientierung des Wirtschaftsprüfers dar, wenngleich die genaue Vorgehensweise einer jeden Bewertung an das Bewertungsobjekt anzupassen ist.[4]
Ein in Deutschland häufig angewandtes und international akzeptiertes Bewertungsverfahren ist das Ertragswertverfahren. Es ist, neben dem Discounted-Cashflow-Verfahren, vom IDW anerkannt und wird hierzulande meist von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und M&A-Beratungen, die national tätig sind, verwendet.[5]
Im Folgenden wird die Bestimmung des Unternehmenswertes im Rahmen des Ertragswertverfahrens nach IDW S1 dargestellt, wobei der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Darstellung der Planung und Prognose der Ertragslage liegt. Sie stellt das Kernproblem einer jeden Bewertung darstellt.[6] Die in der Fachliteratur beschriebene theoretische Vorgehensweise wird unter Zuhilfenahme von acht, der Arbeit zugrunde liegenden, Unternehmensbewertungen mit dem tatsächlichen Vorgehen in der Praxis verglichen.
Aus Umfangs- und Abgrenzungsgründen wird in der vorliegenden Arbeit lediglich auf die Rolle des Wirtschaftsprüfers als neutralen Gutachter[7] eingegangen. Auch alle dieser Arbeit zugrunde liegenden Bewertungen beschreiben deshalb einen „objektiviert“ bestimmten Unternehmenswert.[8]
1.1 Definition des Ertragswertverfahrens
Der Wert eines Unternehmens wird durch den Nutzen definiert, den es dem potentiellen Investor stiftet.[9] Dieser Nutzen wird durch einen quantifizierbaren Teil, der durch die erzielbaren Einnahmen definiert wird, und einen nicht quantifizierbaren Teil, der z.B. durch Macht und Ansehen repräsentiert wird, ausgedrückt. Im Ertragswertverfahren kann nur der quantifizierbare Teil in die Bestimmung des Unternehmenswertes einbezogen werden, da sich nur dieser in Zahlen ausdrücken lässt.[10] Da das Bewertungsobjekt als eine Einheit gesehen wird, setzt sich der Unternehmenswert nicht aus dem Liquidationswert zusammen, sondern aus dem Wert, der erreicht wird, wenn alle Vermögensgegenstände zusammenwirken.[11] Das Ertragswertverfahren zählt daher zu den Gesamtbewertungsverfahren.[12] Es folgt der Grundidee der Investitionstheorie „die individuellen Verhältnisse des Bewertungsobjektes in das Bewertungskalkül“[13] mit einzubeziehen.[14] Des Weiteren wird der Unternehmenswert durch die „Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner“[15] definiert, weshalb das Ertragswertverfahren dem Ansatz der Nettomethode folgt.[16]
1.2 Vorgehensweise zur Bestimmung des Unternehmenswertes
Der Unternehmenswert entspricht dem Barwert aller zukünftigen Erträge der Unternehmung.[17]
Vor Berechnung der Barwerte muss eine Differenzierung zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögen stattfinden.[18] Eine solche Trennung ist erforderlich, da lediglich der Substanzwert[19] des Unternehmens für die Erzielung von Erträgen maßgeblich ist. Dabei kann diese Abgrenzung der Vermögens-gegenstände entweder funktional oder wertbezogen erfolgen.[20] Nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände, wie z.B. Wertpapiere oder Beteiligungen an anderen Unternehmen, werden, gemessen am höheren Wert, entweder mit dem Liquidationswert oder mit dem Fortführungswert, d.h. der Summe der in Zukunft erzielbaren Überschüsse, in die Unternehmensbewertung mit einbezogen.[21]
Nach der oben beschriebenen Differenzierung des Betriebsvermögens werden nun Prognosen auf der Basis von Vergangenheitsdaten und zuvor getätigter Umwelt- und Unternehmensanalysen erstellt, um die zukünftige Ertragslage zu prognostizieren. Hierbei wird der Prognosezeitraum in eine nähere und eine fernere Phase unterteilt.[22] Mit der detaillierteren Beschreibung der Vorgehensweise befasst sich der Hauptteil dieser Arbeit.
Nachdem die Summe aller zukünftigen Barwerte (des betriebsnotwendigen Vermögens) berechnet wurde, wird nun, um den Wert des Unternehmens zu bestimmen, der Erwartungswert des betriebsnotwendigen Vermögens mit dem Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, der entweder durch den Liquidations- oder Fortführungswert dargestellt wird, addiert.[23]
Unter der Annahme einer unendlichen Lebensdauer des Unternehmens ergibt sich folgende Formel für die Berechnung des Unternehmenswertes im Rahmen des Ertragswertverfahrens:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Formel zur Bestimmung des Unternehmenswertes[24]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Analyse des Bewertungsobjektes
Als ersten Schritt der Prognose der zukünftigen Ertragslage sind das Unternehmen sowie seine Umwelt zu analysieren. Hierzu zählen, nebst der Beschaffung aller relevanten Informationen, die Analyse des Unternehmens, der Marktposition, der Vergangenheit und des Absatzmarktes.[25] Born weist darauf hin, dass ohne eine detaillierte und objektive Analyse des Bewertungsobjektes die „Unternehmens-bewertung nur eine Rechenspielerei“[26] darstellt.[27] Eine durchdachte und praxisnahe Analyse ist daher ein maßgeblicher Bestandteil einer ordentlichen Unternehmensbewertung.[28]
2.1 Informationsbeschaffung
Die Qualität der Bewertung wird maßgeblich sowohl von der Qualität als auch von der Quantität der zu Grunde liegenden Daten maßgeblich beeinflusst.[29]
Hierzu empfiehlt der IDW die Einbeziehung von „unternehmens- und marktorientierten zukunftsbezogenen Informationen“.[30] Interne Planungsrechnungen, Bilanzen und daraus abgeleitete Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen repräsentieren dabei unternehmensorientier-te Daten, wohingegen Marktanalysen von Branchenverbänden, Schätzungen zur Entwicklungen des BIP und alle weiteren Auskün-fte Dritter als marktorientierte Informationen bezeichnet werden.[31]
Anders als der IDW S1 unterteilen Nieswandt/Seibert Daten, die zur Bestimmung des Unternehmenswertes herangezogen werden, in quantitative und qualitative Informationen. Als quantitativ werden Bilanzen und weitere interne Unternehmensdaten sowie jegliche Berichte über die Markt-, Branchen- und Unternehmensentwicklung bezeichnet. Zu den qualitativen Informationen gehören alle persönlich erhobenen Daten des Gutachters, wie z.B. Gespräche mit Mitarbeitern oder Lieferanten.[32]
Grundsätzlich ist unabhängig von der verwendeten Methode zur Datendifferenzierung, die Erhebung aller relevanten Daten und Informationen für eine präzise Prognose unabdingbar.[33] Vor Beginn der Analyse muss der Gutachter deshalb sicherstellen, dass „Verlässlichkeit und Vollständigkeit“[34] bei den bewertungs- relevanten Informationen vorliegt. Da eine komplette Überprüfung in den meisten Fällen bei der Fülle an Daten nicht möglich ist, wird zwecks der Einhaltung der o.g. Richtlinie, vom Bewertungsobjekt die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung[35] nach Richtlinien des IDW gefordert. Eine unterzeichnete Vollständigkeitserklärung entbindet den Gutachter jedoch nicht von der Durchsicht und Überprüfung der zu Grunde liegenden Daten. Bei einer nicht-Einhaltung dieser Grundsätze fällt die Begründung der Rolle des Wirtschaftsprüfers als neutralen Gutachter schwer.[36]
In der heutigen Zeit besteht aber nicht unbedingt das Problem darin, dass zu wenig Daten erhoben werden, sondern dass durch den Gutachter eine „sachgerechte Informationsauswahl“[37] getroffen werden muss, um die Relevanz der Daten sicherzustellen. .[38]
Um die oben angesprochene Relevanz aller Daten zu gewährleisten, kann zur Überprüfung der Datenerhebung bzw. als Leitfaden der Informationsbeschaffung der vom AKU erstellte „Erhebungsbogen zur Unternehmensbewertung“[39] oder die von Peemöller/Kunowski erstelle Checkliste[40] herangezogen werden. Allerdings ist zu betonen, dass diese Hilfsmittel keine Mindestanforderungen an die zu erhebenden Daten darstellen. Die Anforderungen an die zu sammelnden Informationen sind bei jeder Bewertung vom spezifischen Bewertungsgegenstand abhängig.[41]
In den vorliegenden Gutachten ist zu beobachten, dass die Informationen nach unternehmens- und marktorientierten Daten gegliedert werden, also die im IDW S1 beschriebene Differen-zierung Anwendung findet. Auf die Hinzunahme der im vorigen Absatz beschriebenen Hilfsmittel lässt sich in den Gutachten kein Hinweis finden. Die der Prognose zugrunde liegenden Daten werden lediglich am Anfang der Bewertung aufgelistet.[42]
Abschließend ist zu sagen, dass, egal wie viele Daten erhoben und wie viele Informationen gesammelt werden, der Status der vollständigen Information nie erreicht werden kann.[43] In der Praxis wird, im Gegensatz zu den Prinzipien des neutralen Gutachters[44], die Informationswahl außerdem häufig so getroffen, dass der Unternehmenswert in der Tendenz dem Wert entspricht, der vom Auftraggeber angestrebt wird. So werden beispielsweise in einer Unternehmensbewertung, die auf Grund eines geplanten Squeeze-Outs vorgenommen wird, eher die Quellen aufgeführt und verwendet, die ein vergleichsweise geringes Unternehmenswachstum prognostizieren.[45]
2.2 Unternehmensanalyse
Ein wichtiger Punkt bei der Begutachtung des Unternehmens ist die Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichten Verhältnisse. Sie dient dem Gutachter dazu, ein umfassendes Bild über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des Bewertungsobjektes zu erhalten.[46]
2.2.1 Rechtliche Verhältnisse
Zu diesem Punkt zählen unter anderem die Analyse der Rechtsform, der Aufteilung des Eigenkapitals, der Organisationsstruktur, der Reglementierungen bzgl. des Umweltschutzes und etwaiger Altlasten, sowie die der Kooperations- und Gesellschaftsverträge und der Lieferantenverträge mit speziellen Abnahme-verpflichtungen.[47] Nur mit diesem Hintergrundwissen, das sich der Bewerter durch die Begutachtung der Verträge und Auflagen erwirbt, kann er die Nettozahlungen und die Ausschüttungspolitik des Bewertungsobjektes nachvollziehen.[48]
In den vorliegenden Gutachten wird die rechtliche Analyse als erster Punkt bei der Beschreibung des Bewertungsobjektes durchgeführt. Dabei wird in den meisten Fällen ausführlich auf die einzelnen Tochtergesellschaften des Bewertungsobjektes eingegangen.[49]
2.2.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
Damit eine übersichtliche Bewertung erstellt werden kann, ist es zwingend die Absatzmärkte, die zu großen Teilen zur Profitabilität des Unternehmens beitragen, zu identifizieren. Da eine Betrachtung jedes einzelnen Bereiches des Unternehmens den Umfang des Gutachtens sprengen und die Übersichtlichkeit des Berichtes stark einschränken würde, wird auf das Hilfsmittel der Segmentierung zurückgegriffen.[50] Hierbei werden die umsatz- bzw. ertragsstärksten Sparten des Bewertungsobjektes herausgefiltert.[51] Ein weit verbreitetes Hilfsmittel zur Segmentierung der Geschäftsbereiche, sofern diese nicht bereits in den von der Unternehmensleitung erstellten Geschäftsberichten dargestellt sind, ist die ABC-Analyse[52].[53]
[...]
[1] Vgl. Schacht/Fackler (2009), S. 5.; IDW S1 (2008), Tz. 8-11.
[2] Vgl. IDW S1 (2008), Inhaltsverzeichnis Fn. 1.
[3] Vgl. Schultze (2003), S. 449.
[4] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 1.
[5] Vgl. Peemöller/Bömelburg/Denkmann (1994), S.743
[6] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 68; Mandl/Rabel (1997), S.14; WP-Handbuch 2008 (2007), Tz. 143; Ballwieser (2004), S.16.
[7] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 12.
[8] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S. 278; Siepe/Dörschell/Schulte (2000), S.947-949. Für eine Diskussion, inwieweit ein objektivierter Unternehmenswert überhaupt existiert vgl. Kapitel 2.1 (Ende) und Brösel (2003), S. 130-134.
[9] Vgl. Busse v. Colbe (1957), S. 11.
[10] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S.272.
[11] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 18.
[12] Vgl. für die letzten beiden Sätze Peemöller/Kunowski (2009), S. 272; Moxter (1983), S. 77; Matschke/Brösel (2007), S. 119.
[13] Matschke/Brösel (2007), S.119.
[14] Vgl. Matschke/Brösel (2007), S. 119.
[15] IDW S1 (2008), Tz. 4.
[16] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S. 274.
[17] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S. 268.
[18] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 21.
[19] Der Substanzwert entspricht dem Wert des betriebsnotwendigen Vermögens.
[20] Vgl. für die letzten beiden Sätze Peemöller/Kunowski (2009), S. 291f. Es werden in diesem Abschnitt auch die beiden Abgrenzungsarten beschrieben.
[21] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 60.
[22] Vgl. für die letzten beiden Sätze IDW S1 (2008), Tz. 76f..
[23] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S. 302. Siehe für einen Vergleich mit der Praxis bspw. Gutachten C/71 und G/115. Die Seitenangaben der Gutachten beziehen sich auf die Seitenzahl des gesamten PDF-Dokumentes.
[24] Peemöller/Kunowski (2009), S.302.
[25] Vgl. die letzen beiden Sätze IDW S1 (2008), Tz. 68; WP-Handbuch 2008 (2007), Tz. 143; Nieswandt/Seibert (2004), S. 21f..
[26] Born (2003), S. 47.
[27] Vgl. Born (2003), S. 47.
[28] Vgl. WP-Handbuch 2008 (2007), Tz. 144 (Sekundärquelle).
[29] Vgl. IDW S1 (2008), Tz.69.
[30] IDW S1 (2008), Tz. 70.
[31] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 70.
[32] Vgl. Nieswandt/Seibert (2004), S.22.
[33] Vgl. Mandl/Rabel (1997), S.145.
[34] IDW S1 (2008), Tz. 171.
[35] Vgl. Vollständigkeitserklärung in dem vom IDW herausgegebenen Muster: http://shop.idw-verlag.de/medias/CvJzp28gdjGBnp15muFVpe-30.pdf?mime=application/pdf&realname=V:\Herstellung\IDW%20Formulare-PDF\50031_Muster%20U.pdf
[36] Vgl. für die letzten drei Sätze WP-Handbuch 2008 (2007), Tz. 171.
[37] WP-Handbuch 2008 (2007), Tz. 146.
[38] Vgl. für die letzten beiden Sätze Nieswandt/Seibert (2004), S. 22f.; WP-Handbuch 2008 (2007), Tz. 146.
[39] Vgl. Erhebungsbogen zur Unternehmensbewertung (2003).
[40] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S.329 – 337.
[41] Vgl. für die letzten beiden Sätze WP-Handbuch 2008 (2007), Tz. 150.
[42] Vgl. für die letzten beiden Sätze bspw. Gutachten A/12f., B/7f., E/10.
[43] Vgl. Picot u.a. (1997), S.4229.
[44] Vgl. IDW S1 (2008), Tz. 12.
[45] Vgl. für die letzten beide Sätze Brösel (2003), S. 130 – 134.
[46] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S. 293.
[47] Vgl. Peemöller/Kunowski (2009), S.293 und Ballwieser (2004), S.17.
[48] Vgl. Ballwieser (2004), S. 17, Born (2003), S.63.
[49] Vgl. für die letzten beiden Sätze bspw. Gutachten D/14-19; A/21-27.
[50] Vgl. Ballwieser (2004), S.18; Born (2003).
[51] Vgl. Achleitner u.a. (2004), S. 2640.
[52] Vgl. Gräber-Seißinger u.a. (2004), S. 11.
[53] Vgl. Nieswandt/Seibert (2004), S. 23.