Leseprobe
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS:
1. „Auswirkung betriebswirtschaftlicher Vorgänge auf die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, UST-Voranmeldung sowie auf die Liquidität des . Unternehmens.“
1.1 Wesentlicher Inhalt von Bilanz, GuV und Ust-Voranmeldung und deren Zusammenhänge
1.1.1 Bilanz
1.1.2 GuV
1.1.3 Ust-Voranmeldung
1.1.4 Zusammenhänge
1.2 Darstellung unterschiedlicher wirtschaftlicher Vorgänge mit Wirkung auf Bilanz, GuV und Ust-Voranmeldung
1.2.1 Erfolgsneutrale Vermögensumschichtungen
1.2.1.1 Aktivtausch
1.2.1.2 Passivtausch
1.2.1.3 Aktiv-Passivtausch
1.2.2 Erfolgswirksame Vermögensumschichtung
1.3 Kennzahlen zur Liquidität und deren Beurteilung
1.3.1 Liquiditätsgrade
1.3.2 Anlagendeckung (langfristige Liquiditätsbetrachtung)
2. Wesentliche Unterschiede in der Bewertung nach IFRS und HGB für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen dargestellt an Beispielen
Quellenverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 - Aufstellung einer Bilanz
Abbildung 2 - GuV nach Gesamtkostenverfahren
Abbildung 3 - Aufschlüsselung GuV nach Umsatzsteuerverfahren
Abbildung 4 - Ebenen des betrieblichen Rechnungswesens
Abbildung 5 - Darstellung des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres
Abbildung 6 - Formel zur Berechnung bei der erfolgswirksamen Vermögensumschichtung
Abbildung 7 - Cash-Flow Formel
Abbildung 8 - Liquidität 1. Grades
Abbildung 9 - Liquidität 2. Grades
Abbildung 10 - Liquidität 3. Grades
Abbildung 11 - Aufgliederung Unterschiede HGB und IFRS
1. „Auswirkung betriebswirtschaftlicher Vorgänge auf die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, UST-Voranmel- dung sowie auf die Liquidität des Unternehmens.“
1.1 Wesentlicher Inhalt von Bilanz, GuV und Ust-Voranmeldung und deren Zusammenhänge
1.1.1 Bilanz
Der wesentliche Inhalt der Bilanz wird in dem - 247 HGB beschrieben und im - 266 HGB ist der Aufbau einer Bilanz vorgegeben, wie im folgenden zu sehen ist. Die Gliederung der Bilanz ist für eine Kapitalgesellschaft laut dem - 266 HGB vorgeschrieben.
à - 247 HGB Inhalt der Bilanz:
„(1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.
(2) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
(3) Passivposten, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind, dürfen in der Bilanz gebildet werden. Sie sind als Sonderposten mit Rücklageanteil auszuweisen und nach Maßgabe des Steuerrechts aufzulösen. Einer Rückstellung bedarf es insoweit nicht. „[1]
In dem - 267 HGB wird der Umfang der Bilanz geschildert und aufgezeigt, welche Merkmale für Kleine -, mittlere -, und Große Kapitalgesellschaften gelten, damit sie sich als solche bezeichnen können/dürfen.[2]
Die Bilanz muss wie nachfolgend auch in der Abbildung zu sehen ist in Kontenform (abhängig von Unternehmensgröße) dargestellt werden. Weiterhin muss eine formelle Bilanzkontinuität eingehalten werden, was bedeutet, dass die Form der Darstellung der Bilanz beibehalten werden muss, insbesondere der Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen. Auch muss ein Vorjahresbezug in der aktuellen Bilanz hergestellt werden, was bedeutet, dass die Vorjahreszahlen in der Bilanz angegeben werden müssen.
Auf der Aktivseite werden die aktuellen Vermögensverhältnisse, Anlagevermögen (langfristig im Unternehmen und kein Verbrauch, aber dient zur Unternehmenstätigkeit) und Umlaufvermögen (kurzfristig im Unternehmen und dient zur Ausübung der Unternehmenstätigkeit), dargestellt. Auf der Passivseite der Bilanz werden die Mittel zur Finanzierung aufgestellt.
Das Eigenkapital weist das Kapital auf, welches der Unternehmer selbst zur Finanzierung erbracht hat.
Aufstellung der Bilanz:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 - Aufstellung einer Bilanz[3]
1.1.2 GuV
Zusammen mit der Bilanz bildet die GuV den Jahresabschluss nach - 242 HGB der Kapitalgesellschaft und ist eine leistungsbezogene Gliederung. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden in einer Gegenüberstellung Aufwände und Erträge aufgeführt. Der Erfolg oder Verlust einer Kapitalgesellschaft wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Saldo zwischen den Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen.[4]
Nicht nur bei der Bilanz sondern auch bei der GuV muss ein Vorjahresbezug eingearbeitet werden, sodass die Zahlen vom letzten Jahr in der aktuellen GuV mit aufgeführt werden.
Bei der Aufstellung der GuV sind 2 Varianten der Aufstellung möglich:
1. Das Gesamtkostenverfahren ist ein Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen einer kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem den Gesamtleistungen des Betriebes die Gesamtkosten, gegliedert nach Kostenarten, gegenübergestellt werden.[5]
2. Das Umsatzkostenverfahren ist ein Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ermittlung des Periodenerfolgs.
Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren.[6]
[...]
[1] http://dejure.org/gesetze/HGB/247.html, Einsicht am 24.11.2008 um 11:24Uhr
[2] http://dejure.org/gesetze/HGB/267.html, Einsicht am 20.11.2008 um 23.08 Uhr
[3] http://dejure.org/gesetze/HGB/266.html, Einsicht am 24.11.2008 um 14.53 Uhr
[4] http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Rechnungswesen-und-DATEV/15761-Inhalt-und-Aufbau-der-Gewinn-und-Verlustrechnung.html, Einsicht am 25.11.2008 um 08:04 Uhr
[5] http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/gesamtkostenverfahren-gkv/gesamtkostenverfahren-gkv.htm, Einsicht am 24.11.2008 um 15:30Uhr
[6] http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/umsatzkostenverfahren/umsatzkostenverfahren.htm, Einsicht am 24.11.2008 um 15:46Uhr