Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns am Beispiel von Frankreich und Großbritannien


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2015

32 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Arbeitsmarktmodelle
2.1 Das neoklassische Modell
2.2 Das monopsonistische Modell

3. Mindestlöhne in Europa
3.1 Der Mindestlohn in Frankreich
3.2 Der Mindestlohn in Großbritannien
3.3 Internationale Entwicklungen

4. Der Mindestlohn in Deutschland
4.1 Untersuchungsstand
4.2 Auswirkungen eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns
4.3 Auswirkungen eines Mindestlohns in der Baubranche
4.5 Auswirkungen des Mindestlohns in der Postbranche

5. Ergebnisse der empirischen Erhebung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Neoklassisches Arbeitsmarktmodell zitiert nach SPRINGER

Abbildung 2: Mindestlöhne im internationalen Vergleich, zitiert nach WSI- Mindestlohndatenbank

Abbildung 3: Mindestlöhne in KKS, zitiert nach WSI-Mindestlohndatenbank

Abbildung 4: Auswertung Frage 1 der Befragung

Abbildung 5: Gründe für negative Folgen

1. Einleitung

Seit einigen Jahren existiert in Deutschland eine rege Diskussion Für und Wider der Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns. Seit 2006 pendelt sich der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnrektor bei rund 22 Prozent ein.1 Nicht zuletzt wegen des konstanten Wachstums des Niedriglohnsektors seit Mitte der 1990er Jahre wird dieses Thema auch in der Öffentlichkeit regelmäßig aufgegriffen. Eine einheitliche Meinung zum Thema Mindestlohn ist jedoch nicht vorhanden. Die Meinungen gehen von der kompletten Ablehnung eines Mindestlohnes, über die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes, bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Ziel der Maßnahme ist es, die Einkommensmöglichkeiten für geringqualifizierte Beschäftigte zu verbessern Zentrale Fragestellung in dieser Diskussion ist die Auswirkung einkommenspolitischer Maßnahmen auf den Markt, auch Beschäftigungseffekte genannt. Diese Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit den Auswirkungen der Einführung eines Mindestlohns. Andere Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wie Änderungen in der Sozialversicherung, im Transferleistungssystem oder der Einkommenssteuer sind nicht Teil dieser Arbeit.

In der Diskussion steht immer das Risiko, bei Einführung eines Mindestlohns Arbeitsplätze zu gefährden. Diese These wird auch durch die neoklassische Arbeitsmarkttheorie gestützt. Dagegen gehen die Unterstützer eines einheitlichen Mindestlohns von mindestens gleichbleibender, wenn nicht sogar steigender Beschäftigung aus. Sie erfahren Unterstützung in der monopsonistischen Arbeitsmarkttheorie. Beide Theorien werden zu Beginn der Arbeit, in Kapitel zwei, näher beleuchtet.

Da es sich jedoch ausschließlich um theoretische Betrachtungen handelt, werden im Anschluss, in Kapitel drei, bereits existierenden Lohnuntergrenzen in Frankreich und Großbritannien vorgestellt. Nach Herausstellung dieser Ergebnisse wird der Fokus auf Deutschland gelegt und in Kapitel vier die Auswirkungen von branchenspezifischen Mindestlöhnen erörtert. Abschließend erfolgt in Kapitel fünf eine kurze empirische Erhebung zu den erwarteten Auswirkungen einer Mindestlohneinführung, die dann den Erfahrungswerten gegenübergestellt wird.

2. Theoretische Arbeitsmarktmodelle

2.1 Das neoklassische Modell

Gemäß dem neoklassischen Modell verhält sich der Arbeitsmarkt identisch zu einem Gütermarkt. Die zur Verfügung stehenden Arbeiter entsprechen hierbei dem Angebot und die unbesetzten Arbeitsstellen der Nachfrage. In den Wirtschaftswissenschaften wird dieses Modell vorrangig verwendet und genießt hohe Akzeptanz. Ebenso wie im regulären Markt wird davon ausgegangen, dass vollständige Konkurrenz am Nachfrager-Markt herrscht und kein einzelner Akteur den Lohn beeinflussen kann. Gleichfalls wird auf der Angebotsseite ein vollkommener Wettbewerb angenommen. Hierzu zählen vor allem die uneingeschränkte Mobilität und eine vollständige und somit auch gleiche Information aller Marktteilnehmer. Zudem werden die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer und die Freiheit in der Vertragsgestaltung vorausgesetzt.2

Die folgende Abbildung stellt das neoklassische Modell grafisch dar.

Abbildung 1: Neoklassisches Arbeitsmarktmodell zitiert nach SPRINGER

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus der vorstehenden Abbildung 1 wird ersichtlich, dass sich das Angebot an Arbeitskräften erhöht, wenn der Reallohnsatz steigt. Dies geschieht, da die Opportunitätskosten für die Ausübung von Freizeit steigen und die Annahme von Arbeit attraktiver wird. Antiproportional hierzu entwickelt sich die Arbeitsnachfrage, auf Grund des Gewinnmaximierungsansatzes3 von Unternehmen.4

In der makroökonomischen Analyse werden sowohl der vorhandene Kapitalstock, als auch die verwendete Produktionstechnologie als gegeben und festgelegt angesehen. Variabel ist ausschließlich der Produktionsfaktor N*. Diese bestimmt selbst das Produktionsniveau der Gesamtwirtschaft bestimmt. Gemäß dem Gewinnmaximierungsansatz wählen Unternehmen jenes Produktionsniveau aus, bei dem die größte Differenz zwischen Kosten und Erlös existiert. Die Kosten bestehen bei dieser Überlegung primär aus den Lohnkosten. Der Erlös errechnet sich aus der Multiplikation des Preises je verkauftem Gut und der abgesetzten Menge.

Die Angebotsgerade Ns und die Nachfragegerade Nd schneiden sich in einem Punkt. Dieser stellt das Arbeitsmarktgleichgewicht dar und zeigt den Gleichgewichtslohnsatz wr und die gleichgewichtige Arbeitseinsatzmenge N*. Bei Erreichen des Arbeitsmarktgleichgewichtes herrscht eine im vollkommenen Markt Vollbeschäftigung. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass eine eventuell vorhandene Arbeitslosigkeit entweder freiwillig oder aus einer bestehenden Lohnstarre5 resultiert.

Auf Grund dieser Feststellungen können nun die Auswirkungen einer Einführung eines Mindestlohns betrachtet werden. Bei einer Festsetzung eines einheitlichen Mindestlohnes oberhalb des Gleichgewichtslohns ergibt sich ein Angebotsüberschuss. Die Nachfrage reduziert sich jedoch auf Grund des Gewinnmaximierungsansatzes der Unternehmen. Zusammengefasst wollen mehr Menschen arbeiten als es Stellen gibt. Die Folge hieraus wäre eine steigende Arbeitslosigkeit.6 Bei einer Festsetzung eines einheitlichen Mindestlohnes unterhalb des Gleichgewichtslohnes würden weder Lohn- noch Beschäftigungseffekte erreicht, da sich der Lohn dennoch auf Höhe des Gleichgewichtslohnes einstellen würde. Er wäre somit wirkungslos. Ein Mindestlohn genau in Höhe des Gleichgewichtslohnes hätte keinen Effekt auf die Beschäftigung.7

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es in der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie zu keinen positiven Auswirkungen bei der Einführung eines einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohns kommt. Vielmehr kommt es entweder zu einer gleichbleibenden oder gar abnehmenden Beschäftigung. Kritisch muss aber auch betrachtet werden, welche Annahmen das neoklassische Modell an den Markt stellt. Es ist zumindest fraglich, ob alle geforderten Annahmen in der Praxis auch tatsächlich Anwendung finden. Insbesondere die Annahme der Homogenität der Arbeitskräfte wird an vielen Stellen kritisiert.8

2.2 Das monopsonistische Modell

Das GABLER WIRTSCHAFTSLEXIKON definiert ein Monopson wie folgt: „Ein Monopson liegt vor, wenn ein Nachfrager einer großen Zahl von Anbietern gegenübersteht (Marktformen).“9 Die Marktmacht verlagert sich auf die Arbeitgeber. Gründe hierfür können eine eingeschränkte Mobilität der Arbeitskräfte oder das Fehlen einer Konkurrenz auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt sein. Als Folge bleiben Arbeitnehmer trotz möglicherweise besserer Verdienstmöglichkeiten in einem Unternehmen. Durch die Marktmacht des Arbeitgebers kommt es dazu, dass dieser Löhne unterhalb des Gleichgewichtslohnes zahlen kann und somit das Lohnniveau negativ beeinflusst. Dieses Verhalten wird auch als Lohn-Dumping bezeichnet. Es führ zu einer Gewinnmaximierung des Unternehmens, indem er die Kosten des Produktes unterhalb der Grenzkosten drückt.10

Durch die Marktmacht des Arbeitgebers findet der Gleichgewichtslohn hier keine Anwendung. Durch die Anwendung eines einheitlichen Mindestlohnes in Höhe des Gleichgewichtslohnes würde es zu einer Aufhebung der Marktmacht der Arbeitgeber kommen. Die Beschäftigung würde sich entsprechend dem neoklassischen Modell entwickeln. Sollte der Mindestlohn jedoch oberhalb des Gleichgewichtslohns festgelegt werden, so würde es zu einer Reduzierung von Arbeitsplätzen und folglich einer steigenden Arbeitslosigkeit kommen.11

Bei einer Ansiedlung des Mindestlohnes unterhalb des Gleichgewichtslohns kann es im monopsonistischen Modell zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Zum einen kann es dazu kommen, dass die Rentabilität von Stellen überprüft wird und als Folge gewisse Stellen verlagert, gestrichen, oder maschinell ersetzt würden. Zum anderen kann es aber auch zu einer schnelleren Besetzung von offenen Stellen führen. Dies würde zu einem Anstieg der Beschäftigung führen. Es muss somit geprüft werden, ob die positiven oder negativen Effekte überwiegen. Eine Prüfung dieser Fragestellung kann zum Beispiel durch eine empirische Untersuchung stattfinden.12

Es kann festgehalten werden, dass auch im monopsonistischen Modell die benötigten Annahmen wie die Homogenität der Arbeitnehmer und die Existenz von nur einem Arbeitgeber in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Anwendung dieses Modells in Deutschland ist somit wenig erfolgversprechend. Aber auch in anderen Märkten besitzt dieses Modell auf Grund seiner geringen Relevanz in der Praxis nur eine geringe Verbreitung.13

3. Mindestlöhne in Europa

3.1 Der Mindestlohn in Frankreich

Ein gesetzlicher Mindestlohn wurde erstmals 1950 in Frankreich eingeführt. Seit dieser Zeit wurde er regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung und die Inflation angepasst. Die größte Erhöhung um rund ein Drittel fand nach dem Generalstreik im Jahr 1968 statt.14

Heutzutage erhalten rund 15,6 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten in Frankreich den Mindestlohn. Im europäischen Vergleich rangiert Frankreich damit auf Rang zwei hinter Luxemburg. Der Mindestlohn liegt in Frankreich bei rund 9,53 Euro.15

Auf Grund von empirischen Erhebungen wurde festgestellt, dass es in Frankreich nach Einführung des Mindestlohns zu Arbeitsplatzverlusten kam. Diese negative Entwicklung kann jedoch nicht ausschließlich am Mindestlohn festgemacht werden. Auch Staatsversagen im Bereich der Beschäftigungsprogramme oder des Bildungssystems waren Einflussfaktoren auf eine Verringerung der Beschäftigung in Frankreich.16

In Frankreich gilt der hohe Mindestlohn besonders für Jugendliche in der Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren, insbesondere im Bereich der geringqualifizierten Arbeitnehmer, als Markteintrittsbarriere. Die Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich deutlich höher als in anderen Industrienationen. Sie beträgt in Frankreich rund 74 Prozent, im Vergleich hierzu stehen Deutschland nur mit 58,1 Prozent oder Großbritannien mit nur 39,9 Prozent deutlich besser da. Besonderheit in Frankreich ist die hohe Zahl an jugendlichen Migranten aus Marokko und Algerien, die nochmals deutlich über der Zahl der französischstämmigen jugendlichen Arbeitslosen liegt.17

Die möglichen negativen Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes können am Beispiel Frankreichs beobachtet werden. Das Thema Mindestlohn wird politisch stilisiert und die Parteien greifen die Höhe des Mindestlohnes insbesondere im Wahlkampf regelmäßig auf. Es wird mit immer höheren Forderungen versucht, das Wahlergebnis zu beeinflussen. Der Versuch, den Mindestlohn zu senken, wird auf Grund des politischen Drucks schnell wieder verworfen. Auch in Frankreich ist der Versuch 1994 auf Grund des öffentlichen Drucks gescheitert.18

Frankreich ähnelt im Hinblick auf seine institutionellen Regelungen und seiner Arbeitsmarktsituation stark dem deutschen Markt. Auf Grund dieser Parallelen warnen sowohl internationale Organisationen wie die Europäische Zentralbank als auch das französische Wirtschaftsministerium davor, einen einheitlichen Mindestlohn in Deutschland einzuführen. Auch die Wirtschaftsforschungsinstitute und ihre Vorsitzenden warnen auf Grund der genannten Tatsachen vor einer Einführung.19

3.2 Der Mindestlohn in Großbritannien

Der einheitliche, gesetzliche Mindestlohn in Großbritannien wird auch als National Minimum Wage (NMW) bezeichnet und wurde im Jahr 1998 eingeführt. Seit dessen Einführung wurden die Auswirkungen auf die Beschäftigungszahlen intensiv untersucht. Eine eigene Erhebung zu der Fragestellung, ebenso wie eine Zusammenfassung der Ergebnisse anderer Institute erscheint jährlich im Jahresbericht der Low Pay Commission (LPC). Hierbei handelt es sich, laut eigener Aussage, um eine unabhängige Institution, die die Regierung Großbritanniens zum Thema nationaler Mindestlohn berät.20

Das langjährige LPC-Mitglied D. Metcalf veröffentlichte im Jahr 2007 eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Ergebnisse der verschiedenen Studien. Es konnte festgestellt werden, dass es in Großbritannien zu keinerlei negativen Effekten auf die Beschäftigung kam. Er stellte heraus, dass sowohl die Arbeitslosigkeit in Großbritannien seit der Einführung des Mindestlohnes gesunken, als auch die Beschäftigung gestiegen ist. Diese positiven Folgen waren ebenfalls nach Erhöhungen des Mindestlohnes zu beobachten. Insbesondere im Niedriglohnsegment kam es, trotz der Einkommensverbesserung, zu keinen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung. Zusammenfassend attestierte Metcalf dem Mindestlohn somit nur positive Auswirkungen.21

Der britische Mindestlohn liegt aktuell bei 6,50 Pfund, was rund 8,31 Euro entspricht. Eine Anpassung erfolgt jedes Jahr im Oktober. Die letzte Erhöhung in 2014 erfolgte von 6,31 auf 6,50 Pfund. Trotz der zuletzt steigenden Tendenz sieht auch der Begründer des englischen Mindestlohns, George Bain, den Mindestlohn mittlerweile kritisch. So sei das Niveau des Mindestlohnes branchenübergreifend zu gering. Auf Grund der Gewinnsituation der Unternehmen wäre, laut Bain, eine deutliche Anhebung möglich. Auch müssen regionale Faktoren bei der Ermittlung des Mindestlohnes mit einbezogen werden. Gerade im Großraum London würden deutlich höhere Lebenshaltungskosten entstehen, was zum Beispiel über einen Ortszuschlag beim Mindestlohn aufgefangen werden könne.22

Es muss zudem festgehalten werden, dass in Großbritannien lediglich zwischen einem und zwei Prozent der Beschäftigten den Mindestlohn beziehen. Somit betrifft das Thema Mindestlohn dort nur sehr wenig Arbeitnehmer. In Deutschland hingegen erhalten im Westen 11,3 und im Osten 26 Prozent aller Beschäftigten einen Lohn von unter 7,50 Euro pro Stunde. Bei einer Betrachtung der Beschäftigten unter 8,50 Euro würden noch höhere Quoten festgestellt werden. Das Thema Mindestlohn betrifft somit in Deutschland eine größere Anzahl an Arbeitnehmern und führt auch bei den Unternehmen zu höheren Belastungen als in Großbritannien.23

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in Großbritannien kaum Arbeitnehmer von dem Mindestlohn betroffen sind. Es wurde festgestellt, dass der Mindestlohn sowohl zu einer Harmonisierung der unterschiedlichen Bezahlung der Geschlechter,24 als auch zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation geführt hat. Trotz der positiven Auswirkungen kann jedoch nicht von einer gleichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen werden, da sich die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in Großbritannien von den deutschen zu sehr unterscheiden.25

3.3 Internationale Entwicklungen

Nicht nur in den zwei bespielhaft genannten Ländern Frankreich und Großbritannien existiert ein Mindestlohn. Aktuell verfügen 21 von 28 Ländern in Europa über einen Mindestlohn. Die Bandbreite bei der Höhe ist auf Grund der divergierenden Lebenshaltungskosten entsprechend groß. Spitzenreiter ist hier Luxemburg mit einem Mindestlohn von 11,10 Euro pro Stunde. Auch hier erfolgt eine Kopplung an die Reallohn- und Inflationsentwicklung. Einen ähnlich hohen absoluten Mindestlohn, wie jetzt in Deutschland umgesetzt, geben auch die Niederlande vor.26

Aber auch außerhalb Europas existieren gesetzliche Lohnuntergrenzen. Exemplarisch können hier die USA genannt werden. Der gesetzliche Mindestlohn wurde hier bereits 1938 mit dem Fair Labor Standards Act eingeführt und ist bis heute allgemein gültig. Das Niveau liegt mit rund 7,50 $ unterhalb des deutschen Mindestlohnes. Wie in Großbritannien sind aber auch hier nur zwischen einem und zwei Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen.

[...]


1 Vgl. Bisping, R. / Schulten, T. (2008), S. 151; Brenke, K. (2006), S. 198 f.

2 Vgl. Hagen (2008), S. 89, Bachmann et. al. (2008a), S. 13.

3 Der Gewinnmaximierungsansatz wird unter anderem beschrieben in: Hagen (2208), S. 90; Rebhegge (2008), S. 277.

4 Vgl. Hagen (2008), S. 89 f.

5 Unter einer Lohnstarre versteht man das Einfrieren von Löhnen, obwohl die Möglichkeit zur Anpassung gegeben wäre.

6 Vgl. Bachmann et al. (2008a), S. 13 f.; Brenke (2006), S. 204; Hagen (2008), S. 90.

7 Vgl. Hagen (2008), S. 90; Sachverständigenrat (2006/2007), S. 405.

8 Vgl. Bachmann et al. (2008a), S. 14; George (2008), S. 484; Ribhegge (2008), S. 277.

9 Siehe Springer Gabler, Stichwort Monopson

10 Vgl. Bachmann et al. (2008a), S. 14; George (2008), S. 480.

11 Vgl. Bachmann et al. (2008a), S. 14.

12 Vgl. König / Möller (2008b), S. 15; Gemeinsamer Aufruf der Präsidenten und Direktoren der Wirtschaftsforschungsinstitute (2008), S. 2.

13 Vgl. Franz (2007), S. 435; Franz / Weder du Mauro / Wiegard (2008), S. 9; Hagen (2008), S. 92.

14 Vgl. George (2008), S. 482 ff.

15 Vgl. Börsch-Supan (2008), S. 39; Franz / Weder di Mauro / Wiegard (2008), S. 10; Sinn (2008), S. 60; http://www.spiegel.de/karriere/ausland/mindestlohn-in-den-laendern-europas-im-vergleich-a-978819.html.

16 Vgl. Franz (2007), S. 435; Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2006/2007), S. 406.

17 Müller (2008), S. 25.

18 Siebert (2008), S. 19.

19 Vgl. Gemeinsamer Aufruf der Präsidenten und Direktoren der Wirtschaftsforschungsinstitute (2008), S. 2.; Simon (2008), S. 60.

20 Vgl. Gorge (2008), S. 481; König / Möller (2008b), S. 14; https://www.gov.uk/government/organisations/low-pay-commission.

21 Vgl. George, R. (2008), S. 481f.

22 Vgl. DPA Deutsche Presse Agentur (2014).

23 Vgl. Gemeinsamer Aufruf der Präsidenten und Direktoren der Wirtschaftsforschungsinstitute (2008), S. 2; Ragnitz / Thum (2007), S. 37.

24 Auch genannt gender-equal-pay

25 Vgl. DPA Deutsche Presse Agentur (2014).

26 Vgl. DPA Deutsche Presse Agentur (2014).

Fin de l'extrait de 32 pages

Résumé des informations

Titre
Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns am Beispiel von Frankreich und Großbritannien
Université
International University of Applied Sciences
Note
1,3
Auteur
Année
2015
Pages
32
N° de catalogue
V288747
ISBN (ebook)
9783656890041
ISBN (Livre)
9783656890058
Taille d'un fichier
1329 KB
Langue
allemand
Annotations
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns am Beispiel von Frankreich und Großbritannien. Die Arbeit ist gut strukturiert, die Fragestellung wurde gut und umfassend bearbeitet und mit einer Umfrage (n=75) abgeschlossen. Die Arbeit ist dem Niveau einer Seminararbeit angemessen und ist sehr gut lesbar. Die Arbeit wird mit 95 % benotet.
Mots clés
Mindestlohn, Arbeitsmarkt, Branchenvergleich, internationaler Vergleich
Citation du texte
Tobias Pötzsch (Auteur), 2015, Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns am Beispiel von Frankreich und Großbritannien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288747

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