Das Problem angemessener individueller Pflege

Überlegungen zur Kontrolle und Rationalisierung im Pflegeprozess


Essai Scientifique, 2015

16 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis.

1. Abstrakt

2. Pflege als menschliche Arbeit

3. Die Versicherung auf Pflegebedürftigkeit eines Menschen

4. Das Individuum als Pflegebedürftiger mit Erhalt seiner Würde

5. Der Umgang mit Pflegebedürftigen in einem Wirtschaftsbetrieb

6. Das Operieren mit Daten und einer Dokumentation von Arbeiten

7. Das Nutzen von Daten für die Vergütung der Leitungen in Pflegeeinrichtungen

8. Die leistungserbringenden Pflegekräfte

9. Die divergierende Interessenslage von Individuum, Management und leistungserbringender Person

10. Einige Schlussfolgerungen

Abstract.

Das Individuum ist im System der Sozialversicherung dasjenige menschliche Wesen, dem man Hilfe und Pflege angedeihen lässt, um die meisten Menschen gehören dazu, weil sie für eine andere Lösung keine hinreichende Eigeninitiative entwickeln können. Der Gesetzgeber musste wegen der immens steigenden Sozialhilfe, die die dafür zuständigen Kommunen seit langer Zeit belastete, und unter der Devise, alle Menschen gegen Risiken durch eine Versi-cherung abzusichern, 1994 eine Pflegeversicherung einführen, aber den finanziellen Aufwand dafür begrenzen, weshalb es einerseits nur eine Teilkasko-Versicherung wurde und anderer-seits die wirtschaftliche Vertretbarkeit zum Programm wurde. Dieses Prinzip bestimmt auch die individuelle Bedürftigkeitsprüfung und die Leistungsbegrenzung.

Zum Zwecke der dazu erforderlichen „Begutachtung“ wurde eine Dienstleistung ins Leben gerufen, die nach Richtlinien für das einzelne Individuum die Leistungsstufe und damit die Vergütung seitens der Versicherung vornimmt. Bei stationären Pflegeeinrichtungen gelangt diese dort summarisch als Einnahme, mit der diese als Unternehmen wirtschaftet. Es ist unklar, wieweit das Individuum dann tatsächlich die Leistungen gemäß dem ihren zugespro-chenen Leistungsanspruch erhält. Bei einer Qualitätsprüfung einer Einrichtung kommen allge-meine Gesichtspunkte wie z.B. der Sicherstellung der Versorgung, aber nicht diese Frage zur Bewertung, weshalb auch die Ursache für die außerordentliche Belastung von Pflegefach-kräften aus diesem Anlass nicht ins Blickfeld gerät.

Es wird daher vorgeschlagen, den Aufwand für die Festlegung einer individuellen Bedürftig-keit auf Rechtfertigung und anhand moderner Datenerfassung den Zustand der Pflegewirt-schaft[1] einschließlich der des dafür verantwortlichen Managements zu analysieren und marktwirtschaftlich bei den relevanten Unternehmen zu vergleichen. Warum hier eine Not-wendigkeit gesehen wird, ist in dieser speziellen Studie sowie die zugehörigen Problemati-ken dargestellt. Sie ist aber nicht nur kritisch, sondern sie eröffnet auch Wege zu zweckmä-ßigen Forschungsarbeiten, die auf jeden Fall umfassend und objektiv sein sollten.

Prolog.

Der Mensch ist Sub- und Objekt, ein lebendiges und fühlendes Wesen innerhalb einer Ge-meinschaft von Menschen. Niemand kann auf Dauer sich davon herausisolieren. Jeder Mensch hat innerhalb der Gemeinschaft Aufgaben und Leistungen – und der einzelne wünscht sich Achtung der anderen, auch bei Auslauf seiner eigenen Leistungsfähigkeit und eingeschränkter Persönlichkeit; er behält oder er soll seine Menschwürde als Symbol von Rechten behalten.[2]. Dabei spielt im zwischenmenschlichen Verkehr das Einschätzen einer Person eine grundlegende Rolle[3], der erste Eindruck muss aber vertieft werden, wenn es sich z.B. um das Abschätzen von Pflegebedürftigkeit oder Selbstbestimmungsfähigkeit[4] eines Individuums handelt. Die psychologische Diagnostik lehrt, dass Merkmalsausprägungen und Charakteristika eines Individuums niemals genau erfassbar sind, sondern nur mit einer be-stimmbaren Genauigkeit, insbesondere, wenn diese zeitlich nicht stabil sind oder von tem-porären Einflüssen ausgelöst sein können.[5] Die Fähigkeit zu einer eigenen (persönlichen) Entwicklung aufgrund innewohnender Triebkräfte ist eine (relative) Selbständigkeit innerhalb des Systems Mensch-Umwelt.[6] Der Verlust von „Selbständigkeit“ kann die Aktionsfähigkeit des Individuums[7] erheblich beeinträchtigen, die einheitliche Feststellung davon ist verfahrens-gebunden und muss dann darüber standardisiert werden. Die Frage, in welchem Maße das geschehen muss, ist abhängig von der spezifischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit z.B. in einem Sozialversicherungssystem...

Pflege als menschliche Arbeit.

Auch das Wort „pflegen“ hat einen etymologischen Hintergrund, von Indogermanischen her hat es die Bedeutung des Einsetzens, des Einstehens für etwas und nicht bloß für eine kurze Zeit.[8] Das Wort Pflicht ist ein davon abgeleitetes. Heute verbinden wir damit im Begrifflichen das Erhalten eines Zustandes im Gesundheitswesen, insbesondere das Substantiv Pflege für alle relevanten Maßnahmen darunter, insbesondere die wichtige diesbezügliche menschliche Tätigkeit am „gesund’“ zu erhaltenden Objekt Mensch als eine spezielle Dienstleistung, die als Arbeit in Menge und Qualität bewertet werden kann, woraus ein Anspruch des Pflegen-den auf Lohn entstehen kann, wenn sie beruflich ausgeübt wird. Die professionelle Pflege wird heute mit einem Katalog von Aufgaben und Verhaltensweisen belegt.[9]

Pflege ist ein Begriff, der in der gesetzlichen Sozialversicherung spezialisiert verwendet wird[10], hier findet sich unter dem Begriff Grundpflege sogar eine standardisierte Zeitmen-gen-Angabe für verschiedene einzelne Tätigkeiten.[11] Die Standardisierung wurde seinerzeit aus Praktikabilitätsgründen durch eine von den die Pflegeleistung bezahlenden Pflegekassen eingesetzten Arbeitsgruppe vorgenommen[12], die Datenbasis ist dort nicht wissenschaftlich erarbeitet worden, weshalb sie vielfach von der Praxis als empirisch, aber nicht der Wirk-lichkeit entsprechend charakterisiert wurde.[13] In einer Abhandlung erscheint sogar folgender Satz: Sind fiktive Durchschnittszeitwerte für die Dauer bestimmter Verrichtungen aus pflege-wissen-schaftlicher Sicht überhaupt vertretbar? [14] Es leuchtet unmittelbar ein, dass aus der Tatsache der jedermann offensichtlichen Heterogenität menschlicher Individuen ge folgert werden kann, dass das eben nur für den durchschnittlichen zu Pflegenden gelten kann, wenn überhaupt, denn die Pflegeanforderungen sind nicht nur von Mensch verschieden, sondern auch der kulturelle Hintergrund und darüber hinaus auch nicht gleichbleibend. Bei einem wissenschaftlichen Lösungsbemühen würde sich zeigen, dass eine Reihe von Einfluss-Varia-blen auf die Pflegebedürftigkeit der Vereinfachung halber pauschaliert oder auf einen Durch-schnitt bezogen werden, wie Interdependenzen geistig-psychisch-körperlicher Art, auf Stim-mungen, historisch individuell oder familiär bedingte Gepflogenheiten, Angewohnheiten usw., wechselnde Ungeschicklichkeiten, Antipathien u.a.

Es erscheint unsicher, ob der Ermittlungs-Aufwand für ein Pflege-Bedarfs-Ergebnis aus Da-ten-Erhebungen über das einzelne Individuum, über Stichproben die Streubreiten statistisch genau und vertrauenswürdig genug ermittelbar macht und den dazu nötigen Aufwand recht-fertigen würde.[15] Das erste Ermittlungssystem beruhte auf der Wahrnehmung von Pflege-zeiten in einem Pflegebetrieb, aber fußte nicht auf einer systembezogenen Zeiterfassung nach dem Stand der Technik.[16] Durch Klassierung wird der Individuums-Effekt ohnehin entwertet.

Der Bedarf lässt sich aus Beobachtungs- und Erhebungs-Feststellungen vergangener Zeiten sicherer ableiten als in der Vorausschau für die Zukunft, wo insbesondere hier die Kunst rich-tigen Schätzens, also die Qualifikation und Erfahrung des Schätzers gefragt ist.[17] Es bleiben aber Unsicherheiten oder Unschärfen.[18] Allerdings sind diese dann nicht beurteilungsent-scheidend, wenn der Leistungsanspruch nur unvollkommen in tatsächliche Pflege mündet. Das aber ist abhängig vom Management und Betrieb der Einrichtung und bei dieser ist von Bedeutung der erzielbare Ertrag[19], weshalb diese kontrolliert werden sollte. Gegenwärtig gibt es etwa 800 Tsd. Pflegebedürftige in 13 Tsd. vollstätionären Heimen mit ca. 700 Tsd. Be-schäftigten bei durchschnittlicher Vergütung durch die Pflegekasse 50 € /Kopf und Tag.[20] Bei der Qualitätsprüfung durch den MDK handelt es sich faktisch nur um eine Bewertung des Managements anhand ausgewählter Kriterien[21], nicht um das Problem, ob das Individuum die ihr zustehende Leistung erhält oder ob es angemessen versorgt wird.

Die Versicherung auf Pflegebedürftigkeit eines Menschen.

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in die deutsche staatliche Sozialversicherung eingeführt und ist in einem gesonderten Sozialgesetzbuch XI geregelt. Sie ist eine Risiko-Absicherung bzw. als eine „Teilkaskoversicherung“ konzipiert, weshalb eigene Beiträge z.B. für die Unter-bringung in einer stationären Pflegeeinrichtung erhoben werden.[22] Die Finanzierung erfolgt über Beiträge bis zu einer festgelegten Bemessungsgrenze. Wesentlich ist das Bedarfs-deckungs-Sicherstellungprinzip in § 69 SGB XI, wonach eine bedarfsgerechte und gleichmä-ßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechen-de pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten ist. Die Sicherung der Pfle-gequalität ist in § 112 SGB XI in der Verantwortlichkeit verankert, wozu auch die Installa-tion eines Qualitätsmanagement gehört. Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit werden in § 29 SGB XI gefordert, jedoch hat das BSG in einem (anderen) Fall geurteilt, dass sich der Leistungsinhalt nicht stets und vollständig nach den individuellen Bedürfnissen und Lebens-gewohnheiten des Pflegebedürftigen bestimme, sondern maßgebend allein ein üblicher und durchschnittlicher Lebensstandard sein könne. [23]

Der Gesetzgeber hat die Kranken- und Pflegekassen beauftragt, innerhalb der Solidargemein-schaft ausreichende medizinische und pflegerische Leistungen zu gewähren. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert einen Gutachterdienst, der von den Kassen als MDK eingerichtet wurde. Bei der Begutachtung im Einzelfall ist der Gutachter nur seinem ärzt-lichen bzw. pflegerischem Gewissen und Wissen unterworfen und in seiner fachlichen Beur-teilung niemandem gegenüber weisungsgebunden. [24] Allerdings muss klar gesagt werden, dass es Grenzen hinsichtlich des Erkennens vom Verhalten des Individuums, insbesondere im Hinblick auf ein stabiles und zukünftiges gibt. Der Prüfer muss sich dabei über die Risiken und die Voraussehbarkeitswahrscheinlichkeiten bewusst sein. Meist meint man, dass, wenn er sich an die relevanten Richtlinien halte, sei alles in Ordnung, weil deren Erstellung in der Hand der gesetzlichen Krankenversicherung liegt und denen das Bundesministerium für Ge-sundheit zustimmen muss. Dem ist nicht so; weshalb ein Spannungsfeld zwischen dem MDK und den Patienten bzw. der Öffentlichkeit besteht, das auch nur unwesentlich durch die Ver-tretung von zu Pflegenden/Patienten entschärft werden kann, weil die Kritik auch fachlich begründet sein muss, insbesondere hinsichtlich der wahrgenommenen Mängel, ob diese denn „typisch“ sind. Hierzu fehlen jedoch ausreichend aussagefähige Daten. Es erscheint plausibel, wenn bei einer zeitbegrenzten, wenn auch unangemeldeten Qualitätsprüfung in einer Pflege-einrichtung derartige Beobachtungen kaum gemacht werden können und die Auskünfte nicht ohne weiteres einleuchten[25], weil in den Fragen selbst nicht selten schon eine Antwort indu-ziert sein kann.

Die durch eine von der Pflegekasse beauftragten Medizinischen Dienst durchgeführte Be-dürftigkeits-Feststellung eines Individuums dürfte bzw. sollte inhaltlich die Gesamtheit des dadurch entstandenen Leistungserfordernisses bzw. -anspruchs abdecken, denn die Fest-stellung ist zugleich eine Bemessung der Vergütung eines Pflegeleistenden, insbesondere einer stationären Pflegeeinrichtung. Für ihren Vollzug durch den MDK wurde eine Richtlinie entwickelt, aus der z.B. das Eingehen auf die tatsächlichen individuellen Lebensgewohnheit-en angeregt wird, die Ausdruck von Kultur im Bereich hygienischer Anforderungen ist.[26] Bei dementiellen zu Pflegenden macht das jedoch Schwierigkeiten; die Antworten auf Fragen müssen gesondert gewichtet werden.[27] Allein die Frage der Anamnesekorrektheit ist hierbei von Belang; die Vertrauenswürdigkeit von manchen Aussagen ist problematisch.[28] Nicht selten ist eine Demonstration des Noch-Könnens Anlass für Fehlschlüsse; denn die Gesamt-heit der Umstände ist zu berücksichtigen, insbesondere bei einem Status mit Verweigerungs-Tendenz.[29] Die Bandbreite der Umsetzung hygienischer Anforderungen ist erfahrungsgemäß relativ groß. Sie lässt sich charakterisieren durch die in Schwimmbädern ausgehängte Auf-forderung, vor Eintritt ins Becken „eine gründliche Reinigung vorzunehmen“, was erfah-rungsgemäß sehr unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt wird.

Unabhängig von der Güte der Bedürftigkeits-Feststellung durch den MDK-Beauftragten an sich sind die dadurch entstandenen Kosten ins Verhältnis zum Zweck bzw. Nutzen dieser Feststellung zu setzen. Der „Prüfer“ benötigt bei der direkten Information über den Antrag-steller vor Ort eine gewisse Zeit im Bereich von Stunden und dann noch eine längere für die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse bzw. Daten und die Erstellung eines Berichtes mit einer Empfehlung der Pflegestufe bzw. des Pflegegrades. Es ist nicht bekannt, was für Kosten durch dieses Prozess-Element jährlich entstehen, weil Einzeldaten nicht veröffentlicht sind, z.B. wie viele wofür „begutachtet“ werden.[30] Der Tarifvertrag für MDK[31] offenbart die Ver-gütungsspannen für die Tarifgruppen 2015, denen noch weitere Zahlungen zuzuordnen sind[32]. Für 2013 waren 7500 Mitarbeiter ausgewiesen, 2100 Ärzte. Angeblich lohnt sich auch für Pflegefachkräfte eine Tätigkeit beim MDK. Die Qualitätssicherung des MDK soll dafür sor-gen, dass in jedem Fall einheitlich und gerecht begutachtet wird.[33]

Jeder Mensch ist für sich eine einmalige Persönlichkeit – auch im dementiellen Zustand -, er ist eben ein Individuum mit Gefühlen und sozialer Verknüpfung, mit vielfältigen Beziehun-gen. Dies wird besonders deutlich beim Vergleich der Beziehungs-Arbeit, der familiären häuslichen Pflege gegenüber einer in einer stationären Einrichtung; sie ist nicht nur indivi-dueller, sondern zumeist auch intensiver, gefühlvoller[34] und für die gesetzliche Sozialversi-cherung wesentlich „preiswerter“ und wird daher von ihr bevorzugt bzw. vorrangig vorgese-hen.[35] Der häuslich Pflegende kann zwar durch einen professionellen ersetzt werden, rangiert in der Güte jedoch erst danach.[36] Hier wird aber Pflege und persönliche Zuwendung vorteil-haft kombiniert. Mancher (professioneller) Pflegeleistender macht sogar wegen der im fami-liären Umfeld „guten“ Arbeit mit einer solchen personennahen und individuellen Pflegelei-stung Werbung.[37] Auch das individuelle Fallmanagement bei der Beratung wird gerade wegen der methodisch gleichartigen Vorteile einzuführen versucht.[38]

Das Individuum ist im Gesundheitswesen das entscheidende Zielobjekt von allen relevanten Maßnahmen seitens der Diagnostik, der Behandlung und von Versorgung bis hin zur indi-vidualisierten Medizin.[39] Allerdings ist das Individuum in einer Pflegeeinrichtung den dor-tigen Gegebenheiten unterworfen, es stellt ein vom „alten“ verschiedenes Umfeld dar. Das Umgewöhnen kann Probleme mit sich bringen.[40] Sie können bei einzelnen Individuen zu-sätzliche Belastungen darstellen und neues Verhalten auslösen[41], was bei der Bedürftigkeits-prüfung nicht direkt voraussehbar ist, wenn es nicht zu den möglichen Risiken gehört.[42]

[...]


[1] http://tinyurl.com/phb56yg

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde

[3] http://tinyurl.com/njh5vc6

[4] http://tinyurl.com/ok82kw7

[5] http://tinyurl.com/ozegbux

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Individuum

[7] http://tinyurl.com/nebnnmt Abgrenzung zur Selbstbestimmung

[8] http://tinyurl.com/osatbhq

[9] http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflege http://tinyurl.com/nrbed2n

[10] http://tinyurl.com/nhuw6v6

[11] http://tinyurl.com/obvf3dg SGB XI § 15 (3).

[12] http://tinyurl.com/ngbs25s S. 29ff. Zeitorientierung http://tinyurl.com/qynnhup http://tinyurl.com/oqqx7r3

[13] http://tinyurl.com/ok933sq

[14] http://tinyurl.com/qf6gwjv

[15] http://tinyurl.com/oeh5aml Repräsentativität http://tinyurl.com/nfmdnhx

[16] http://tinyurl.com/nwwjfxo https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitstudie https://de.wikipedia.org/wiki/REFA

[17] http://tinyurl.com/ogqd3he S.89

[18] http://tinyurl.com/ps98h6k

[19] http://tinyurl.com/p3z9yst

[20] http://tinyurl.com/qdy44zf

[21] http://tinyurl.com/nsnnnxp

[22] http://tinyurl.com/q4offo5

[23] http://tinyurl.com/o5gk9sb

[24] http://tinyurl.com/ngqoann

[25] http://tinyurl.com/npo9aou

[26] http://tinyurl.com/o3cnofc BRi D 4.0/III./3. S.47

[27] http://tinyurl.com/pbq8h4m 2003 http://tinyurl.com/olag4qc

[28] http://tinyurl.com/p45ov7h http://tinyurl.com/okaswq5

[29] http://tinyurl.com/q4dw6n9

[30] http://tinyurl.com/p274t59 Beispiel MDK Nord Angeblich nur Bruchteile der Gesamtausgaaben, ber näheres ist nicht bekannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinischer_Dienst_der_Krankenversicherung

[31] http://tinyurl.com/qhz5c6t

[32] http://tinyurl.com/qc3yu45 nach „Erfahrungszeit“ gestaffelt, in der höchsten T 16 bis 9 Tsd.€

[33] http://www.mdk.de/1330.htm http://tinyurl.com/qjy7don

[34] http://tinyurl.com/q4hlxgt

[35] http://tinyurl.com/q59ny4d http://tinyurl.com/nzaexe2

[36] http://tinyurl.com/pgerkbw

[37] http://tinyurl.com/qyvnyvx

[38] http://tinyurl.com/qg7j8zj

[39] http://tinyurl.com/osqwmhs Abschnitt 2.3

[40] http://tinyurl.com/qeah3fs http://tinyurl.com/o3cbmmj http://tinyurl.com/osw2pt5 S.45 10.8

[41] http://tinyurl.com/nocq3cd

[42] http://tinyurl.com/o5chv8g

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Das Problem angemessener individueller Pflege
Sous-titre
Überlegungen zur Kontrolle und Rationalisierung im Pflegeprozess
Auteur
Année
2015
Pages
16
N° de catalogue
V306239
ISBN (ebook)
9783668043237
ISBN (Livre)
9783668043244
Taille d'un fichier
577 KB
Langue
allemand
Mots clés
problem, pflege, überlegungen, kontrolle, rationalisierung, pflegeprozess
Citation du texte
Dr.-Ing. Adalbert Rabich (Auteur), 2015, Das Problem angemessener individueller Pflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306239

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