Die Bürgschaft als Sicherungsform im Kreditgeschäft


Studienarbeit, 2015

16 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... II

Zusammenfassung ... III

1. Einleitung ... 1

2. Wesen der Bürgschaft ... 2

3. Probleme und Nachteile ... 5

3.1 Allgemeines ... 5
3.2 In der Bankpraxis ... 6

4. Stellenwert und Perspektive ... 9

5. Fazit ... 11

Literaturverzeichnis ... 13

[...]

Zusammenfassung

Die folgende Studienarbeit beantwortet die ihr vorausgestellte Leitfrage, inwiefern die Bürgschaft in der heutigen Bankpraxis als eine effektive und risikolose Sicherungsform gilt. Ziel der Arbeit ist, die aufgeworfene Problemstellung am Ende analytisch und differenziert beantworten zu können.

Hierzu wird zunächst das Wesen der Bürgschaft mit ihren rechtlichen Grundsätzen und Rahmenbedingungen dargestellt. Ferner werden Probleme und Nachteile im Hinblick auf die Praxis der Kreditinstitute erläutert. Anschließend wird der heutige Stellenwert und die Perspektive dieser Sicherungsform beleuchtet.

Das am Ende der Arbeit aus diesen Komponenten gezogene Fazit kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürgschaft in ihrer heutigen Eigenschaft als Sicherheit durchaus als effektive Sicherungsform genutzt werden kann.

1. Einleitung

Die Finanzkrise in den Jahren 2008/2009, die zum Teil durch fehlerhaft bewertete Sicherheiten für Kredite in den USA ausgelöst wurde, zeigt deutlich, dass Kreditinstitute bei Gewährung eines Kredites für Privat- oder Firmenkunden nicht nur die Gegebenheit von Kreditfähig- und Kreditwürdigkeit genau prüfen sollten, sondern auch die eingeholten Sicherheiten, die Banken gegen das Ausfallrisiko schützen sollen.[1]

Eine der ältesten Sicherheiten, die auch heute noch unter anderem im Kreditgeschäft verwendet wird, ist die Bürgschaft. Ihre Geschichte geht bis in das Mittelalter zurück, wo sich Bürgen sogar mit einer Personalexekution, einem sklavenähnlichem Abhängigkeitsverhältnis, verbürgten. [2]

Heute ist die Bürgschaft zwar auf das Vermögen des Bürgen beschränkt, jedoch haben die schuldrechtlichen Ansprüche aus einer Bürgschaft und die Ungewissheit über die Inanspruchnahme eines Bürgen bis heute Bestand. Die Bürgschaft ist im heutigen BGB zwar nicht legaldefiniert [3], ergibt sich aber aus den §§ 765 ff. im BGB.

Doch gilt die Bürgschaft in der heutigen Bankpraxis als eine effektive und risikolose Sicherungsform im Kreditgeschäft? Diese Leitfrage soll in der folgenden Studienarbeit genauer erörtert werden. Ziel dieser Arbeit ist die differenzierte Darstellung, ob die Bürgschaft noch immer den gleichen Stellenwert besitzt wie früher.

Hierzu werden zunächst rechtliche Rahmenbedingungen über das Zustandekommen und die Grundsätze einer Bürgschaft abgesteckt. Weiterhin werden Probleme und Nachteile in der Bankpraxis geschildert. Anschließend wird der heutige Stellenwert der Bürgschaft untersucht. Das aus den Ergebnissen gewonnene Fazit wird die Arbeit abrunden.

2. Wesen der Bürgschaft

Die Bürgschaft zählt zu den Personalsicherheiten und ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem sich der Bürge verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners beim Gläubiger einzustehen.[4],[5] Die Bürgschaftserklärung bedarf in der Regel der Schriftform. Sofern der Bürge ein Kaufmann im Sinne des HGB ist, kann diese auch auf andere Art erklärt werden.[6]

Aus dem §767 BGB lässt sich die Akzessorietät[7] der Bürgschaft ableiten: Die Bürgschaft ist streng an die Verbindlichkeit des Schuldners geknüpft und besteht nur so lange, bis diese beglichen ist.[8] Weiterhin geht bei Abtretung einer durch Bürgschaft besicherte Hauptforderung[9] auch die Bürgschaft an den Gläubiger über. [10]

Die beiden gängigsten Bürgschaftsarten sind die gewöhnliche Bürgschaft (auch: BGB-Bürgschaft) und die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Bei der gewöhnlichen Bürgschaft besitzt der Bürge das Recht, vom Gläubiger die Vorausklage gegen den Hauptschuldner zu verlangen. Das heißt, der Bürge muss erst für Verbindlichkeiten des Schuldners einstehen, sofern der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner angestrengt hat und diese zumindest teilweise erfolglos war.[11]

Neben der Einrede auf Vorausklage besitzt der Bürge auch das Recht, die Befriedigung des Gläubigers zu verweigern, solange der Hauptschuldner die Möglichkeit besitzt, „das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten“.[12] Dieses Recht hat er auch dann, wenn der Gläubiger sich aus einer bereits fälligen Forderung gegenüber dem Hauptschuldner befriedigen kann. [13]

Eine gewöhnliche Bürgschaft liegt vor, soweit keine weiteren Regelungen im Bürgschaftsvertrag vereinbart wurden.

In der Bankpraxis kommt üblicherweise die „Selbstschuldnerische Bürgschaft“ zur Anwendung. Kennzeichnend ist der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage durch den Bürgen mit der Folge, dass Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreiben müssen, sondern der Bürge unmittelbar zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht zahlt bzw. zahlen kann.[14] Sollte der Bürge ein Kaufmann im Sinne des HGB sein, so steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage ohnehin nicht zu. [15]

[...]


[1] Vgl. Mankiw, N., Taylor, P.: „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“, 5., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2012, S. 1002 ff.

[2] Vgl. Kocher, Gernot: „Grundzüge der Privatrechtsentwicklung“, 2., erweiterte und verbesserte Auflage, Köln 1997, S. 97 f.

[3] „Legaldefinition“: Als Legaldefinition bezeichnet man die Definition eines Rechtsbegriffes im Gesetz

[4] „einseitig“: Die Bürgschaft verpflichtet lediglich den Bürgen

[5] Vgl. § 765 BGB

[6] Vgl. § 350 HGB

[7] „akzessorisch“, aus dem Lateinischen „accedere“: hinzutreten

[8] Vgl. § 767 (1)

[9] „Hauptverbindlichkeit“: Das durch den Vertrag entstandene Schuldverhältnis

[10] Vgl. § 401 BGB

[11] Vgl. § 771 BGB (Einrede der Vorausklage)

[12] Vgl. § 770 (1) BGB

[13] Vgl. § 770 (2) BGB

[14] Vgl. § 773 (1) BGB

[15] Vgl. § 349 HGB

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Bürgschaft als Sicherungsform im Kreditgeschäft
Hochschule
Berufsakademie für Bankwirtschaft, Hannover
Veranstaltung
WbP_03
Note
2,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
16
Katalognummer
V317501
ISBN (eBook)
9783668167858
ISBN (Buch)
9783668167865
Dateigröße
403 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürgschaft, Sicherheiten, Bank, Kreditgeschäft, Kreditsicherung
Arbeit zitieren
Julian Horn (Autor:in), 2015, Die Bürgschaft als Sicherungsform im Kreditgeschäft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317501

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