Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Unabhängigkeit der Kurden im Irak


Tesis (Bachelor), 2015

42 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Sturz von Saddam Hussein: Die Nachkriegszeit und die ethnisch-konfessionellen Auseinandersetzungen

3 Die Kurden im Nachkriegs-Irak: Herausforderungen und Schwierigkeiten
3.1 Die politische Neugliederung im Irak: Föderalismus – Stärkung der kurdischen Autonomie
3.1.1 Peschmerga – Regionale Sicherheitsvorkehrungen und Föderalismus
3.1.2 Föderalismus und Kurdistans Diplomatie
3.1.3 Die Föderalisierung der natürlichen Ressourcen
3.2 Das politische System der KRI und die Auswirkungen von Goran als neuen politischen Akteur
3.3 Der Kampf der Kurden gegen den „Islamischen Staat“ – Flüchtlingskrise, Kirkuk, umstrittene Gebiete und die Peschmerga

4 Die Auswirkungen des Irak-Krieges auf die Chancen kurdischer Unabhängigkeitsbestrebungen

Literaturverzeichnis

Vorwort

Die hier vorliegende Analyse ist eine leicht überarbeitete und erweiterte Fassung meiner Bachelorarbeit an der Universität Duisburg-Essen im Jahr 2015.

Heute, am 100. Jahrestag des Sykes-Picot-Abkommens, fordern die Kurden weiterhin die Gründung eines unabhängigen kurdischen Staates.

Köln, 16.05.2016

Aram Ahmad

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Der Irak-Krieg 2003 stellt für die kurdische Nationalgeschichte einen Epochenumbruch dar. Durch den Sturz der Baathdiktatur unter Saddam Hussein gelang es den Kurden ihre Isolierung in den 90er Jahren zu überwinden und ihre KRI (Kurdistan Region Irak) durch die irakische Verfassung von 2005 rechtlich abzusichern. Dadurch konnten die Kurden im Irak deutlich an Einfluss gewinnen und ihre Rechte zu jeder Zeit verteidigen. Der eingeführte Föderalismus im Nachkriegs-Irak verschaffte der kurdischen Region beträchtliche Autonomierechte, die von der KRG (Kurdistans Regionalregierung) seitdem voll ausgeschöpft werden.

Um in allen Bereichen auf den eigenen Beinen stehen zu können, verstärkte die KRG ihre internationalen Beziehungen, um Kontakte zu knüpfen und die Abhängigkeit von Bagdad zu verringern. Den Kurden gelang es in ihrer Region einen Konsolidierungsprozess kontinuierlich zu verfolgen, der in allen Bereichen einen gewissen Modernisierungs- und Entwicklungsprozess anstieß. Besonders gute Fortschritte zeigten sich im Bereich der Ökonomie, die hohe Wachstumsraten zu verzeichnen hatte und auch international angesehen wurde. Über die Jahre gelang es den Kurden aus der KRI einen Investitionsort zu machen, wodurch ausländisches Kapital ins Land geholt werden konnte.

Neben den politischen Auseinandersetzungen mit der irakischen Zentralregierung haben die steigenden Flüchtlingszahlen in der KRI sowie der militärische Kampf der Peschmerga gegen die ISIS (Islamischer Staat im Irak und in Syrien) enorme Ressourcen verschlungen, wodurch die KRI geschwächt wurde. Spätestens mit dem Kampf der Kurden gegen den internationalen Terrorismus (ISIS) gerät die Unabhängigkeitsfrage der Kurden bezüglich eines unabhängigen kurdischen Staates international wieder in den Fokus, also in einer Zeit, in der die bestehende regionale Ordnung des Nahen und Mittleren Ostens mit den jetzigen Nationalstaatsgrenzen durch den drohenden vollständigen Zusammenbruch der Staaten Irak und Syrien zu zerbrechen droht. Die beiden Staaten werden international bereits als failed states klassifiziert. Die bestehende Grundordnung im Nahen und Mittleren Osten basiert quasi auf dem Sykes-Picot-Abkommen von 1916, in dem Frankreich und Großbritannien ihre jeweiligen Interessensgebiete festlegten und somit die Region nach ihren Wünschen teilten. Im darauffolgenden Vertrag von Sèvres (1920) wurde den Kurden ein eigener Staat versprochen. Von diesem Versprechen war allerdings später im Vertrag von Lausanne (1923) keine Rede mehr.

Nach dem Zerfall des Osmanischen Reiches wurde Kurdistan somit nochmal geteilt. Die Kurden fanden sich nun in den neu entstandenen Nationalstaaten Türkei, Syrien und Irak wieder. Allerdings waren sie nun durch die gezogenen Nationalstaatsgrenzen getrennt voneinander und bildeten von der Anzahl her nur eine ethnische Bevölkerungsminderheit, die groß und nun der Innenpolitik dieser Staaten völlig unterworfen war. Im Iran teilten die Kurden das gleiche Schicksal wie ihre Brüder in den direkt angrenzenden Nachbarstaaten. In diesen vier Staaten sah sich die kurdische Bevölkerung ihnen feindlich gesinnten Regierungen gegenüber, die sie politisch, wirtschaftlich, sozial, sprachlich, kulturell und zum Teil sogar religiös diskriminierten und unterdrückten. Um diese Ziele zu erreichen, schreckten die erwähnten Staaten auch nicht davor zurück, das Militär einzusetzen, um auch äußerst brutale Gewaltanwendungen und -erniedrigungen zu ermöglichen. So wurde unter der Herrschaft des irakischen Diktators Saddam Hussein sogar Giftgas gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt.

Den Kurden blieb in der Geschichte nichts übrig, außer zu Kämpfen, wenn sie ihre Identität, also ihre Kultur und Sprache, bewahren oder gegenüber dem Staat schützen mussten. So kämpfen die Kurden bis heute um ihre Rechte und Freiheit. Zum Jahrestag des Sykes-Picot-Abkommens, das nun seit 100 Jahren fortbesteht, fordern die Kurden lautstark die Schaffung eines unabhängigen kurdischen Staates im Nahen und Mittleren Osten.

Die vorliegende Analyse zeigt auf, wie sich der Irak-Krieg von 2003 auf die Chancen kurdischer Unabhängigkeitsbestrebungen ausgewirkt hat. Die komplexen Strukturen und Entwicklungen seit dem Irak-Krieg 2003 werden beschrieben und eingeordnet. Allerdings muss betont werden, dass der Fokus deutlich auf den inneren Entwicklungen im Irak bzw. der KRI liegt und deshalb andere wichtige Faktoren wie etwa die außenpolitischen Voraussetzungen, die für die Unabhängigkeitsbestrebungen relevant sind, hier nicht näher untersucht werden.

Zunächst werden zur Einführung in die Thematik die Nachkriegszeit und die ethnisch-konfessionellen Auseinandersetzungen kurz beschrieben. Im dritten Kapitel fokussiert sich der Blick stärker auf die Kurden im Nachkriegs-Irak und mit welchen Schwierigkeiten und Herausforderungen sie konfrontiert wurden. Die kurdische Politik und die Stellung der kurdischen Autonomiezone innerhalb des Iraks werden zum Gegenstand gemacht. Am Ende werden die Auswirkungen des Irak-Kriegs auf die Möglichkeiten kurdischer Unabhängigkeit im Nordirak kurz bilanziert.

2 Der Sturz von Saddam Hussein: Die Nachkriegszeit und die ethnisch-konfessionellen Auseinandersetzungen

Mit dem Sturz der irakischen Baathdiktatur unter Saddam Hussein im Jahr 2003 begann eine neue Ära im Irak. Nach der großen Euphorie über den Sturz der Saddam Herrschaft machte sich bittere Enttäuschung bei den irakischen Bürgern breit. So gut die Amerikaner den Angriffskrieg auch geplant haben mögen, so unvorbereitet und planlos war die Zeit der Nachkriegsdiktatur. Nach ihrem militärischen Sieg über die irakische Armee verfolgte man eine strikte Debaathifizierung[1] des irakischen Staatsapparates und der irakischen Gesellschaft. Diese Politik wurde von den Kurden und Schiiten begrüßt. Jedoch wurde der Staatsapparat dabei komplett abgeschafft. Über Nacht wurden 30 000 bis 50 000 sunnitisch-arabische Personen aus dem Verwaltungspersonal entlassen. Die Kontrolle über das Land bekam die Übergangsverwaltung unter Paul Bremer. Kurze Zeit nach dem Sturz der Baathdiktatur breitete sich eine enorme Plünderungswelle in den arabisch-besiedelten Gebieten des Landes aus. Die Kriminalität stieg rasant an. Der Wiederaufbau kam ins Stocken und die Arbeitslosigkeit stieg. Lange Stromausfälle und die zunehmende Unsicherheit auf den Straßen vergifteten zunehmend die Atmosphäre in der Gesellschaft, was zu einem Wechsel der Stimmung gegenüber den US (Vereinigten Staaten) - Soldaten führte. Da weder der wirtschaftliche Aufbau gelang noch die Sicherheit der Bürger garantiert werden konnte, weil die US-Armee nicht willig war zu helfen, stieg das Misstrauen in der arabischen Bevölkerung zunehmend. Besonders die sunnitischen Araber fühlten sich hart getroffen. Nach dem Sturz der Baathdiktatur erlangten die Kurden und die arabischen Schiiten, die zuvor von der arabisch-sunnitischen Baathdiktatur unterdrückt wurden, an Macht. Besonders die Kurden hatten einen guten Draht zu den Amerikanern und konnten so einen starken Einfluss im Nachkriegs-Irak ausüben. Im Sommer 2003 stieg die Gewalt dramatisch an. Bei einem Bombenanschlag am 19. Aug. 2003 im Hauptquartier der UN (Vereinten Nationen) in Bagdad wurden 24 Personen getötet und mehr als 100 Personen verletzt. Anfang 2004 explodierten bei der schiitischen Ashura Zeremonie in Bagdad und Karbala fünf Bomben, die 270 Personen töteten und 573 Personen verletzten[2]. Der Widerstand gegen die Besatzungstruppen, die überwiegend von sunnitischen Arabern getragen wurde, schlug zunehmend in konfessionelle Gewalt zwischen Sunniten und Schiiten um. Befeuert wurde dieser konfessionelle Kampf von ausländisch-sunnitischen Islamisten. Im Jahr 2005 erklärte Al-Qaida im Irak den Schiiten den Krieg. Der Höhepunkt der politisch-islamistischen Gewalt und der Auseinandersetzungen zwischen den Sunniten und Schiiten waren die Jahre 2006 und 2007, als der irakische Bürgerkrieg ausbrach. Während der Irak immer mehr zerfiel und instabil wurde, konnte die ISIS sich strukturell organisieren und erstarken. Der Bürgerkrieg in Syrien begünstigte dies. Im Jahr 2015 verfügt sie über ein großes Herrschaftsgebiet zwischen Syrien und Irak, in dem Terror und Unterdrückung herrschen.

Die Kurden nutzten die Nachkriegszeit, um ihre bestehende Autonomie zu stärken. Die Beteiligung der Kurdenführer Barzani und Talabani im Übergangsrat stellte sicher, dass die KRI im Übergangsgesetz vom 8. März 2004 offiziell bestätigt wurde. Am 28. Juni 2004 wurde eine provisorische Regierung durch die Zivilverwaltung von Paul Bremer eingesetzt. Am 30. Juni 2005 gab es sowohl Wahlen zur kurdischen Nationalversammlung als auch Wahlen zur provisorischen irakischen Nationalversammlung (Übergangsparlament). Die Liste der KDP (Demokratische Partei Kurdistans) und PUK (Patriotische Union Kurdistans) gewann mit 104 Sitzen von 111 Sitzen die Wahlen in der KRI. Im Juni wurde Masud Barzani zum Präsidenten gewählt. Bei den irakischen Wahlen wurde die Liste von KDP und PUK mit 75 Sitzen zweitstärkste Kraft nach der Vereinigten Irakischen Allianz, die 140 Sitze von 275 Sitzen gewinnen konnte. Die große Mehrheit der Sunniten boykottierte die Wahl und isolierte sich so selbst von der Neugestaltung des Iraks. Die Wahlbeteiligung lag bei 58% Prozent, da viele Schiiten und Kurden zur Wahl gingen. Nach der Wahl gingen die Kurden und Schiiten eine Regierungskoalition ein und bildeten eine Übergangsregierung. Neuer Staatspräsident wurde Jalal Talabani in Bagdad. Am 15. Oktober 2005 wurde die irakische Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen. Eine Autonomie für die KRI wurde in Artikel 117 der irakischen Verfassung offiziell verankert und damit anerkannt. Der Irak war von nun an ein demokratischer und föderaler Staat. Bei der irakischen Parlamentswahl im Dez. 2005 auf Basis der neuen Verfassung gewannen die Kurden nur 53 Sitze. Die Sunniten beendeten ihren politischen Boykott und nahmen auch an der Wahl teil, bei der sie zusammen 55 Sitze gewinnen konnten. Die Wahlbeteiligung lag bei 70%. Im Mai 2006 wurde Nouri al-Maliki zum Ministerpräsidenten gewählt. 2010 wurde er wiedergewählt. Die Beziehung der Kurden zu Maliki verschlechterte sich zunehmend im Laufe der Jahre bis es zu einem offiziellen Bruch des kurdischen Präsidenten Masud Barzani mit ihm im Jahr 2014 kam. Die Streitpunkte zwischen den Kurden und der irakischen Regierung in Bagdad waren Kirkuk, die umstrittenen Gebiete, Öl und Autonomierechte. In der KRI selbst sorgte der Sieg von Goran (Partei für „Wechsel“ / „Wandel“ in Kurdistan) mit 24 Sitzen bei der kurdischen Parlamentswahl für politische Kontroversen zwischen den kurdischen Parteien. Die PUK verlor viele Stimmen an Goran und wurde von ihr als zweitstärkste Partei der Kurden in der KRI abgelöst. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Einheitsfront der Kurden, die aus KDP und PUK bestand und gemeinsam kurdische Interessen in Bagdad vertrat. Neue Herausforderungen und Schwierigkeiten für die Kurden brachte der Vormarsch der ISIS im Jahr 2014. Die Kurden erlangten die Kontrolle über Kirkuk und die umstrittenen Gebiete. Ein geplantes Referendum der KRG, in dem die Kurden selber über die Unabhängigkeit entscheiden sollen, wurde bis auf weiteres verschoben.

3 Die Kurden im Nachkriegs-Irak: Herausforderungen und Schwierigkeiten

3.1 Die politische Neugliederung im Irak: Föderalismus – Stärkung der kurdischen Autonomie

Im Irak wurde durch die Annahme der Verfassung im Jahr 2005 eine politische Neuordnung auf föderalistischer Basis eingeführt. Die Macht des Zentralstaates, die unter der Baathpartei in den letzten Jahrzehnten mit Hilfe einer eisernen Diktatur angehäuft wurde, zerfiel und wurde neu verteilt. Dadurch erhoffte man sich nicht nur den politischen Prozess im Land voran zu bringen, sondern auch ein System einzuführen, das die Teilung der Gesellschaft überwindet, die ethnisch-religiöse Gewalt zurückdrängt und die staatlichen Grenzen bzw. die Integrität des Iraks dauerhaft stützt. Die Hoffnungen lagen auf einem demokratischen Prozess und einer dauerhaften Stabilisierung des irakischen Staatsgebildes. Politische Rückendeckung erhielt die Einführung des Föderalismus vor allem durch die Kurden und die USA (Vereinigte Staaten von Amerika).

Eine Betrachtung der Verfassung lässt schnell erkennen, dass diese aus zwei grundlegenden Prinzipien besteht. Die im Jahre 2005 durch ein Referendum beschlossene Verfassung macht einerseits den Islam zur Staatsreligion und andererseits werden liberal-demokratische Elemente verankert. Diese beiden Prinzipien bilden zusammen die Grundlage der irakischen Gesetzgebung[3].

Bei dem eingeführten Föderalismus im Irak handelt es sich konkret um ein ethno-föderales Staatssystem. Der eingeführte Föderalismus betont zwar die Einheit des multiethnischen Iraks, jedoch kann es auch die Vorstufe für Separatismus bilden, wenn es einer ethnischen Gruppe erlaubt, Ressourcen zu mobilisieren und eine endgültige Sezession herbei zu führen. Der hier kurz skizzierte Sachverhalt wird paradox of federalism [4] genannt[5].

Im Rahmen des eingeführten Föderalismus erhielten die Kurden eine deutlich gestärkte Autonomie. Die kurdische Region im Irak (KRI) verfügt über ein eigenes Parlament, ein Kabinett und spezialisierte Behörden, einschließlich des Amtes für Außenbeziehungen, Verteidigung und Sicherheit, die nützlich sein werden, wenn die kurdische Region sich für eine Trennung aus dem irakischen Staatsgebilde entscheiden sollte. Zudem ermöglichte der Föderalismus der KRI einen Rahmen, der den Kurden ermöglichte, ihre Wirtschaft zu entwickeln und Beziehungen zu anderen Regierungen und Unternehmen weltweit aufzubauen. Irakisch-Kurdistan erhielt seine Autonomie nach dem Golfkrieg im Jahr 1991, als eine Flugverbotszone nach der UN-Resolution 688 über die kurdischen Gebiete im Norden eingerichtet und die Kurden praktisch vom übrigen Irak abgetrennt wurden und dadurch Unabhängigkeit genossen. Auch wenn die Umstände damals günstig waren, haben die kurdischen Führer keine volle Unabhängigkeit ausgerufen. Dies ist zunächst dadurch zu erklären, dass die Ausrufung einer Unabhängigkeit von den Nachbarstaaten Türkei, Syrien und Iran, die selber einen kurdischen Bevölkerungsanteil haben, torpediert und verhindert worden wäre. Zudem deckte die eingerichtete Flugverbotszone nicht ganz Irakisch-Kurdistan ab, sodass einige kurdische Gebiete unter der Kontrolle Bagdads verblieben. Die Entscheidung der Kurden, als föderale Region Teil des Iraks zu bleiben, ist wie in 1991 von pragmatischer Natur[6].

Für die große Mehrheit der Kurden ist der Föderalismus jedoch stets die zweitbeste Lösung in Richtung voller Unabhängigkeit. Auch wenn der Föderalismus nur eine zweite Wahl für die Kurden darstellt, so ist es eine realistische und durchaus Vorteile bietende Alternative, die Krieg fernhält und dadurch eine erhöhte Sicherheit bietet. Außerdem bedeutet es für die Bürger ein Leben ohne völkermordartige Verfolgung und die schrittweise Verbesserung des Lebensstandards. Für die Eliten birgt es Aussichten auf große Reichtümer durch die Entwicklung der Öl-Ressourcen und einem Anteil von den irakischen Staatseinnahmen[7].

Im Mittleren Osten ist eine starke Inkongruenz zwischen Identität und Territorium festzustellen, besonders im Irak, wo der Staat mit den substaatlichen Identitäten (Stamm, Sekte und Ethnizität) und den suprastaatlichen Identitäten (Panarabismus und Panislamismus) um Loyalität konkurriert. Der Irak ist seit seiner Gründung ein künstlicher Staat, als Produkt des britischen Kolonialismus, und in seiner heutigen föderalistischen Form das Ergebnis der US-Invasion und Besatzung. Die Jahrzehnte lange Dominanz der sunnitischen Araber durch die Baathdiktatur unter der Herrschaft von Saddam Hussein, dem Anfal-Genozid an den Kurden sowie der sunnitisch-schiitischen Bürgerkrieg in den Jahren 2006 und 2007, haben das Nichtzusammengehörigkeitsgefühl gestärkt und verhindert, dass sich eine irakisch-nationale Identität bilden konnte, mit der sich alle Bevölkerungsteile mit dem irakischen Staat identifizieren können. Für die Kurden trifft noch der Umstand zu, dass sie nicht nur im Irak in der Minderheit, sondern auch noch ein geteiltes Volk sind, das sich in den direkt angrenzenden Nachbarstaaten Syrien, Iran und Türkei wiederfindet. Daher ist es für die Kurden völlig ausgeschlossen, dass sie einen wiedererstarkenden Zentralstaat unterstützen würden. Die kurdische Elite ist sich über den Umstand der geopolitisch begrenzten Möglichkeiten ihrer eingeschlossenen Region und den Vorteilen, die sich durch einen Verbleib im irakischen Föderalismus ergeben, bewusst. Die leidenschaftliche Drohung der Kurden, immer wieder die Unabhängigkeit auszurufen, kann daher als Druckmittel gegenüber Bagdad gesehen werden, wenn es um die Durchsetzung eigener Interessen bzw. politischer Inhalte gegenüber der irakischen Regierung geht[8].

Das Verhältnis der Kurden zum irakischen Föderalismus drückte Quabad Talabani, der ehemalige Repräsentant der PUK in Washington, folgendermaßen aus:

„We feel that the Kurds made a concession to be part of Iraq. Not only to be part of Iraq, but to actually help lead Iraq, to help reconstruct Iraq politically, economically, and through its security services. But this has to come with the understanding that there is a region called the Region of Kurdistan, and it is an administrative region with its own parliament, with its own original government, with its own security forces, and it’s conceivable to think that this could be resolved and have a new system of administration in the north.“ [9]

Für die Beziehungen der Kurden mit der irakischen Zentralregierung im Nachkriegs-Irak spielen nach der hier bereits zitierten Studie „Iraqi Federalism and the Kurds. Learning to Live Together“ von Danilovich drei Politikfelder eine bedeutende Rolle, weshalb sie folgend näher beschrieben und erläutert werden.

3.1.1 Peschmerga – Regionale Sicherheitsvorkehrungen und Föderalismus

Die Peschmerga bilden die kurdische Armee der Autonomen Region Kurdistan im Irak. Sie sind weitgehend dem Einfluss der Zentralregierung in Bagdad entzogen und stehen unter kurdischer Kontrolle im Norden. Die Existenz einer solchen ethnisch bewaffneten Armee in einem ethnisch-föderalen Staat wie dem Irak hat unweigerlich auch Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der KRG und der irakischen Regierung in Bagdad. Eine Konfrontation zwischen den Peschmerga und den irakischen Truppen könnte sich von einem kleinen bewaffneten Konflikt bis hin zu einem offenen Krieg zwischen Kurden und Arabern ausweiten und damit den ohnehin schon instabilen Föderalismus im irakischen Staatsgebilde zum Erliegen bringen und damit die Spaltung des Landes herbeiführen.

Die Existenz bewaffneter Peschmerga mag zwar vordergründig gegen Artikel 9 der irakischen Verfassung verstoßen „The formation of military militias outside the framework of the armed forces is prohibited.“, aber wenn sie nicht als eine ethnische Miliz sondern als regionale Sicherheitskräfte bzw. Beschützer der kurdischen Region gesehen werden, dann ist ihre Existenz nach Artikel 121 legitim und legal „The regional government shall be responsible for all the administrative requirements of the region, particularly the establishment and organization of the internal security forces for the region such as police, security forces, and guards of the region.“ [10]. Die Besonderheit der Existenz kurdischer Peschmerga ist eng mit der kurdischen Historie verknüpft. In diesem Rahmen betrachtet lässt sie sich durchaus als Produkt des Jahrzehnten langen Widerstands der Kurden gegen die irakische Regierung in Bagdad verstehen, die stets bemüht war, die Identität der Kurden zu leugnen und eine Assimilationspolitik betrieb, um die Kurden in einem einheitlichen Staat zu integrieren. Diesen Aspekt der Verteidigung bzw. Schutz der eigenen ethnischen Identität durch eigene bewaffnete militärische Einheiten gegenüber einer Gefahren- bzw. Gewaltsituation stellt auch Roe fest:

„While some societies (as states or quasi-states) may very well have an army or at least some kind of militia that can be utilized for defence, the vast majority of intra-state groups possess no such exclusive means of protection. For them, members of the group will either make up part of the state’s armed forces as a whole, or have military forces composed of the same ethnic group in a neighbouring state. Facing a threat in identity terms, such groups are therefore left with two main options: first, they can try to form their own militia/ defence force as a means of protection, although this can prove to be extremely difficult; or, second, they can try to defend their identity using non-military means.“ [11]

Sowohl in der Vergangenheit als auch in der gegenwärtigen Lage der Bedrohung durch den IS (Islamischer Staat), zeigt sich, dass die Peschmerga für die Sicherheit der Kurden unabdingbar sind und daher ihre Existenz von den Kurden verteidigt wird. Aus Sicht der kurdischen Bevölkerung und Politik dürfen die Peschmerga von der irakischen Regierung in Bagdad nicht in Frage gestellt werden. Für die Kurden gelten die Peschmerga als Garant ihrer neugewonnenen Freiheit und Errungenschaften seit dem Sturz der Baathdiktatur von Saddam Hussein im Jahr 2003. Im Vergleich zum restlichen Irak herrschen in den drei kurdischen Gouvernements Erbil, Duhok und Sulaimaniya eine deutlich bessere Sicherheitslage und ein stabiles Umfeld für Investitionen, was die letzten Jahre gezeigt haben. Der politische und wirtschaftliche Erfolg der Kurden wurde zum Teil durch die enormen Anstrengungen der KRG, ihren Sicherheitsapparat zu stärken, erreicht[12].

Nach der Terrorattacke in Erbil im Jahr 2007 begann die KRG in Irakisch-Kurdistan zahlreiche Kontrollpunkte einzurichten und von den Peschmerga bewachen zu lassen. Davon erhoffte man sich das Eindringen von Terroristen in die kurdische Region zu verhindern. Für die Kurden stellen allerdings militärische Angriffe der Nachbarstaaten die größte Gefahr für ihre Autonomie dar. Oft wurden die Gebirgsgebiete an der Grenze Irakisch-Kurdistans von Luftangriffen des iranischen und des türkischen Militärs heimgesucht. Als Vorwand für die Luftangriffe dienen stets die PJAK (Partei für ein freies Leben in Kurdistan) oder die PKK (Arbeiterpartei Kurdistans). Besonders stark waren die Luftangriffe im Jahr 2011, wobei wieder zahlreiche kurdische Zivilisten ums Leben kamen. Obwohl durch die Luftangriffe die irakischen Grenzen missachtet und die Souveränität des irakischen Staates von den beiden Nachbarstaaten verletzt wurde, blieb die Maliki Regierung in Bagdad untätig[13]. Laut Artikel 110 der irakischen Verfassung ist die Regierung in Bagdad für die nationale Sicherheitspolitik zuständig, was unter anderem auch den Schutz und die Verteidigung der irakischen Grenzen miteinschließt „Formulating and executing national security policy, including establishing and managing armed forces to secure the protection and guarantee the security of Iraq’s borders and to defend Iraq.“ [14]. Der Konflikt der KRG mit der Regierung in Bagdad betrifft auch den irakischen Staatshaushalt, aus der die Peschmerga finanziert werden sollten. In einem Interview mit Al-Monitor äußert sich Sheikh Jaafar Sheikh Mustafa, der ehemalige Minister für Peschmerga Angelegenheiten: „The Peshmerga’s budget is roughly $1 million. The federal government in Bagdad should have covered this budget since 2007. It has not yet fulfilled its obligations, despite the parliament’s approval of this financing.“ [15]. Dies lässt nicht verwundern, wenn man an die mangelnde Kooperation zwischen den Peschmerga und dem irakischen Verteidigungsministerium denkt. Bereits im Jahr 2008 kam es zu ernsthaften Streitigkeiten zwischen der KRG und dem irakischen Verteidigungsministerium über die Zahl der Peschmerga-Kämpfer. Zudem sollen 30 000 Peschmerga dem irakischen Verteidigungsministerium untergeordnet werden. Dazu sagte Mustafa:

„An agreement has yet to be reached between Erbil and Bagdad on the size of the Peshmerga forces. However, we currently have 190,000 individuals. Over the past few years, we maintained a dialogue with the Iraqi government to reduce this large number of troops. There were suggestions to pension off 90,000 of them and transfer another 30,000 individuals to the federal Ministry of Defense to form two divisions in the army. These divisions would then be based in [Iraqi] Kurdistan. The rest of the troops would serve as security forces to impose the rule of law within the cities. The Internal Security Forces would provide assistance if requested by the reserve police force. The Peshmerga security forces would also support the forces of Iraqi government to prevent external threats if the region is attacked by neighboring countries.“ [16]

Eine volle Integration der kurdischen Peschmerga unter dem Kommando des irakischen Verteidigungsministeriums wird aus kurdischer Sicht kaum stattfinden können. Zu sehr hat die Geschichte der Kurden im Irak gezeigt, dass in Zeiten der Schwäche der Zentralregierung in Bagdad den Kurden mehr Autonomie zugestanden wurde. Konnte sich die irakische Zentralregierung stabilisieren und wieder an Stärke gewinnen, versuchte die Regierung wieder die Kontrolle über die kurdischen Gebiete zu erlangen und die Kurden zu unterdrücken. Vor diesem Hintergrund wird der Streit noch weitergeführt werden, da eine tiefgehende Vertrauensbasis immer noch fehlt.

3.1.2 Föderalismus und Kurdistans Diplomatie

Mitte des Jahres 2013 verfügte die kurdische Region in 12 Staaten über offizielle Repräsentanten: Australien, Österreich, die Europäische Union, Frankreich, Deutschland, Iran, Italien, Spanien, Portugal, die Schweiz, Großbritannien und den USA[17]. Genauso wie die Kurden ihre Sicherheitspolitik konsequent verfolgen, bauen sie ihre internationalen Beziehungen zu anderen Staaten weiter aus. Die Kurden genießen seit 2003 eine gestärkte Unabhängigkeit im neuen föderalen Irak. Ihre nationale kurdische Identität wurde nicht nur durch die Geschichtsschreibung und Literatur gestärkt, sondern auch durch zielgerichtetes Handeln der KRG. In dem Rahmen ist auch die Aktivität der KRG in der internationalen Arena zu sehen[18]. Mit den Mitteln einer aktiven internationalen Diplomatie verschaffte man sich mehr internationale Anerkennung der eigenen kurdischen Identität und Aufmerksamkeit auf die Lage der Kurden im Nahen Osten. Daher ist es nicht überraschend, dass dies von Bagdad und anderswo nicht gerngesehen wird, wenn die Kurden gestärkt sind und an Einfluss im Nahen Osten gewinnen. Laut Artikel 110 der irakischen Verfassung ist für die Regelung der internationalen Beziehungen die irakische Regierung in Bagdad zuständig „Formulating foreign policy and diplomatic representation; negotiating, signing, and ratifying international treaties and agreements; negotiating, signing, and ratifying debt policies and formulating foreign sovereign economic and trade policy.“ [19]. In Artikel 121 wird dieses Exklusivrecht nochmal klar der kurdischen Region abgesprochen „The regional powers shall have the right to exercise executive, legislative, and judicial powers in accordance with this Constitution, except for those authorities stipulated in the exclusive authorities of the federal government.“[20]. Im selben Artikel heißt es weiter „Offices for the regions and governorates shall be established in embassies and diplomatic missions, in order to follow cultural, social, and developmental affairs.“[21]. Demnach müssen kurdische Vertretungen im Ausland unter der Kontrolle der irakischen Regierung stehen und dürfen nicht von alleine diplomatische Beziehungen führen. Nach Artikel 114 gehört die Außenpolitik nicht zu den Feldern, die sich die kurdische Region und der Irak teilen[22].

Laut Presseberichten im Jahr 2005 verabschiedete das kurdische Parlament eine Resolution, in der es die Minimalforderungen der Kurden dem beauftragten Komitee zur Ausarbeitung der irakischen Verfassung mittteilte. Eines der wichtigsten Forderungen war unter anderem die Anerkennung bzw. Legalisierung der bestehen Vertretungen Kurdistans im Ausland[23]. Das kurdische Parlament in Erbil verabschiedete 2009 einen ersten Verfassungsentwurf für die kurdische Region. Darin wird in Artikel 8 auch Bezug zur Außenpolitik und den internationalen Beziehungen Stellung genommen:

„Treaties and agreements which the Federal Government enters into with foreign states shall not be effective in the Kurdistan Region if they deal with matters outside the Federal Government’s exclusive jurisdiction, in accordance with Article 110 of the Federal Constitution, unless an absolute majority of the Members of the Parliament of Kurdistan approve the implementation of said treaties and agreements in the Region.“ [24]

[...]


[1] Terrill, W. Andrew (2012): LESSONS OF THE IRAQI DE-BA’ATHIFICATION PROGRAM FOR IRAQ’S FUTURE AND THE ARAB REVOLUTIONS. Strategic Studies Institute (SSI) (U.S. Army War College), Carlisle, online: http://www.strategicstudiesinstitute.army.mil/pubs/download.cfm?q=1106, Stand: 30.09.15.

[2] Vgl. Cordesman, Anthony H. / Davies, Emma R. (2008): Iraq’s insurgency and the road to civil conflict, Center for Strategic and International Studies (CSIS), Praeger Security International Series, Band 2, Washington D.C./London/Westport.

[3] Vgl. Danilovich, Alex (2014): Iraqi Federalism and the Kurds. Learning to Live Together, Federalism Studies, Farnham, S. 1.

[4] Erk, Jan / Anderson, Lawrence (2009): The Paradox of Federalism: Does Self-Rule Accommodate or Exacerbate Ethnic Divisions?, in: Regional & Federal Studies, 19 Jg., Heft 2, S. 191-202, online: http://media.leidenuniv.nl/legacy/Erk%20and%20Lawrence%20RFS.pdf, Stand: 30.09.15.

[5] Vgl. Danilovich, Alex (2014): Iraqi Federalism and the Kurds, S. 3.

[6] Vgl. ebd., S. 3.

[7] Vgl. ebd., S. 4.

[8] Vgl. ebd., S. 5.

[9] Talabani, Qubad (2005): Transcript – Iraq’s Political Transition. Council on Foreign Relations, New York, online: http://www.cfr.org/iraq/iraqs-political-transition/p8090, Stand: 30.09.15.

[10] Unbekannt (2005): The Constitution of Iraq – UN/US/UK agreed translation, online: http://gjpi.org/wp-content/uploads/2009/01/agreed-final-english-translation-of-constitution-25-jan-2006.doc, Stand: 30.09.15.

[11] Roe, Paul (2013): Societal Security, in: Collins, Alan (Hrsg.) (2013): Contemporary Security Studies. 3. Auflage. Oxford, S. 176-189 (hier S. 183).

[12] Vgl. Danilovich, Alex (2014): Iraqi Federalism and the Kurds, S. 66.

[13] Vgl. ebd., S. 72-73.

[14] Unbekannt (2005): The Constitution of Iraq.

[15] Toomeh, Adel Wahad (2012): Kurdish Peshmerga fighters wait on funding from Baghdad, in: Al-Monitor, übersetzt von: Sahar Ghoussoub, online: http://www.al-monitor.com/pulse/security/01/07/iraq-bishmarks-minister-we-have.html, Stand: 30.09.15.

[16] Toomeh, Adel Wahad (2012): Kurdish Peshmerga Fighters.

[17] Vgl. Danilovich, Alex (2014): Iraqi Federalism and the Kurds, S. 87-88.

[18] Vgl. ebd., S. 90.

[19] Unbekannt (2005): The Constitution of Iraq.

[20] Ebd.

[21] Ebd.

[22] Vgl. Danilovich, Alex (2014): Iraqi Federalism and the Kurds, S. 96.

[23] Vgl. ebd.; Vgl. Lawrence, Quil (2009): Invisible nation. How the Kurds’ quest for statehood is shaping Iraq and the Middle East, New York, S. 268.

[24] Iraq – Kurdistan Parliament (2009): Draft Constitution of the Iraqi Kurdistan Region, Erbil, online: http://gjpi.org/wp-content/uploads/kurdistan-draft-const-june-2009-eng.doc, Stand: 30.09.15.

Final del extracto de 42 páginas

Detalles

Título
Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Unabhängigkeit der Kurden im Irak
Universidad
University of Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft (Institut für Entwicklung und Frieden (INEF)))
Calificación
2,0
Autor
Año
2015
Páginas
42
No. de catálogo
V334035
ISBN (Ebook)
9783668237025
ISBN (Libro)
9783668237032
Tamaño de fichero
959 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die hier vorliegende Analyse ist eine leicht überarbeitete und erweiterte Fassung meiner Bachelorarbeit an der Universität Duisburg-Essen im Jahr 2015.
Palabras clave
Kurdistan, Kurden, Irak, Autonomiezone, KRI, KRG, Konflikt, Krieg, kurdischer Staat, Unabhängigkeit Kurdistans
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Aram Ahmad (Autor), 2015, Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Unabhängigkeit der Kurden im Irak, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334035

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Título: Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Unabhängigkeit der Kurden im Irak



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