Kinder mit Migrationshintergrund als Adressaten von Schulsozialarbeit


Thèse de Bachelor, 2013

51 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Migration
2.1. Gründe für Migration
2.2. Migration in Deutschland vom 19. Jahrhundert bis heute

3. Migranten als gesellschaftliche Realität
3.1. Ethnische Diskriminierung, Rassismus und Vorurteile
3.2. Lebenswelt im Kontext Migration
3.3. Varianten von Akkulturationsergebnissen
3.4. Ergebnisse der RAM-Studie von 2006/2007
3.5. Interkulturelle Pädagogik und Diversity

4. Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule
4.1. Akkulturation und Identitätsausbildung
4.2. Institutionelle Diskriminierung
4.3. Mechanismen schulischer Diskriminierung
4.4. Schulleistung und Schulleistungsstudien
4.5. Die Bedeutung der Sprache für den Bildungserfolg
4.6. Verhalten in der Schule

5. Adressatenorientierte Schulsozialarbeit
5.1. Diversität und Interkulturelle Pädagogik in der Schule
5.2. Interkulturelles Handlungswissen
5.3. Interkulturelles Methodendenken
5.4. Umgang mit Mehrsprachigkeit
5.5. Elternarbeit
5.6. Resilienzförderung
5.7. Problemfelder der Unterstützung

6. Zusammenfassung und Fazit

5. Literaturangaben

1. Einleitung

Mit der Entwicklung Deutschlands zum Einwanderungsland einher geht eine Zunahme von Kindern mit Migrationshintergrund an deutschen Schulen. Derzeit weist rund ein Fünftel der Gesamtbevölkerung Deutschlands einen Migrationshintergrund auf (vgl. Statistisches Bundesamt 2012 – Bevölkerung mit Migrationshintergrund, S. 7). Allein in Baden-Württemberg haben je nach Region zwischen 35% und mehr als 40% der unter Zehnjährigen einen Migrationshintergrund (vgl. ebd., S. 19). Der hohe Anteil an Kindern sowie die anhaltenden öffentlichen und politischen Diskussionen zu Migration und Integration lassen es grundsätzlich notwendig erscheinen, sich mit der Lage dieser Bevölkerungsgruppe zu beschäftigen. In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf dem schulischen Aspekt, dem Bedarf und den Möglichkeiten im Hinblick auf eine Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund durch die Jugendhilfe, welche am Standort Schule vertreten ist durch die Schulsozialarbeit. Die Frage, welcher im Folgenden nachgegangen werden soll, lautet darum: „Über welche Kenntnisse zur Migration und zur Lebenswelt der Kinder mit Migrationshintergrund muss die Schulsozialarbeit verfügen, um adressatenorientierte Unterstützung leisten zu können?“

Nach dem SGB VIII §11 ist die zentrale Aufgabe der Jugendhilfe die Förderung der Entwicklung junger Menschen. Nach §13 soll über die Jugendsozialarbeit, zu der auch die Schulsozialarbeit gehört, „[j]ungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind […] sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob ein Kind mit Migrationshintergrund 1. sozial benachteiligt und/oder 2. individuell beeinträchtigt ist, um in der Schule Unterstützung bei der Überwindung dieser Hemmnisse zu erfahren. Besondere Bedeutung kommt in dieser Formulierung dem kleinen Wort „ob“ zu: Denn die Prüfung hat objektiv und frei von Zuschreibungen zu erfolgen. Ich werde zeigen, dass dies derzeit in Deutschland kaum der Fall ist. Es werden Gründe hierfür aufgedeckt und Möglichkeiten beschrieben zum Umgang der Schulsozialarbeit mit diesem Problem.

Weiter werde ich darlegen, welchen Einfluss Zuschreibungen und Diskriminierungen auf die kindliche Entwicklung haben können, und warum eine diversitätsorientierte Haltung der Schulsozialarbeit im Umgang mit Migranten[1] und ihren Kindern angebracht ist. Auch ist nicht jedes Kind mit Migrationshintergrund aufgrund seiner Herkunft sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt. Doch „wenn in allgemeiner Form oder individuell ein Hilfe-, Erziehungs- oder Bildungsbedarf konstatiert wird“ (Bitzan/Bolay 2011, S. 21), dann wird ein Kind zum Adressaten von Schulsozialarbeit. Der Begriff „Adressat“ wird damit im Folgenden verstanden als ein bei der Bewältigung seiner Lebenslage Unterstützung benötigender junger Mensch. Die Hilfe soll dabei Handlungsressourcen des Betroffenen berücksichtigen und miteinbeziehen. Es wird in der Arbeit begründet, warum in der Schulsozialarbeit der Sprach- und Resilienzförderung, sowie der Eltern- und Schulentwicklungsarbeit besondere Bedeutung zukommen.

Im Titel dieser Arbeit werden nur Kinder als Adressaten von Schulsozialarbeit genannt. Laut dem Achten Sozialgesetzbuch gilt als „Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (SGB VIII § 7 Nr.1). Obwohl grundsätzlich diese Altersgruppe bis 14 Jahre im Vordergrund meiner Betrachtung steht, wird aber auch der Blick auf die Zukunft der Kinder behalten und in der Literatur dargestellte Forschungsergebnisse berücksichtigt, die sich auf die Altersklasse der Jugendlichen beziehen. Grundlage hier ist das SGB VIII §7 Nr. 2, wonach ein Jugendlicher „14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“. Auch werden die Lebensverhältnisse der erwachsenen Migranten betrachtet, da sie als Eltern und Verwandte der Kinder ihren Lebensraum mitgestalten und deren Habitus nachhaltig prägen.

Bei der Betrachtung des Untersuchungsgegenstandes werde ich von der Makroebene der allgemeinen Informationen über Migration in Deutschland ausgehen, beginnend mit einer kurzen Darstellung der deutschen Migrationsgeschichte. Es folgt die Beschreibung der vielfältigen Ursachen von Migration und die Nennung aktueller Daten und Zahlen zur Migrationssituation in Deutschland.

Auf der anschließenden Mesoebene wird die Lebenswelt der Migranten thematisiert, welche geprägt ist von Vorurteilen, Zuschreibungen, Diskriminierungen bis hin zu Rassismus. Es werden die Grundgedanken zur interkulturellen Pädagogik und zum Diversity-Ansatz beschrieben als Möglichkeiten zur Überwindung dieser Probleme.

Abschließend wird auf der Mikroebene zuerst das Kind mit Migrationshintergrund in der Schule untersucht im Hinblick auf dessen Identitätsausbildung. Dabei werden verdeckte institutionelle Diskriminierungsmechanismen aufgezeigt, bevor verschiedene Schulleistungsstudien dargestellt und im Hinblick auf ihre Aussagen zu Migrationskindern untersucht werden. Besonders die Bedeutung von Sprache für eine erfolgreiche Schulbildung wird herausgestellt und die Wahrnehmung auffälligen Verhaltens kritisch hinterfragt. Daran anschließend erfolgt eine Darstellung der Bedeutung der Interkulturellen Pädagogik und des Diversity-Ansatzes für die Handlungsweise der Schulsozialarbeit. Außerdem werden konkrete Unterstützungsmaßnahmen beschrieben und dabei auftretende Probleme genannt, bevor in einer Zusammenfassung die Antwort formuliert wird auf die Ausgangsfrage.

2. Migration

Zu Beginn möchte ich eine kurze Definition von Hamburger zur Migration heranziehen, die im späteren Verlauf der Arbeit noch ergänzt wird: Unter Migration wird verstanden, dass Personen ihren Wohnort „für einen längeren oder unbegrenzten Zeitraum […] verlassen haben und in der Gegenwart in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland leben“ (Hamburger 2011, S. 947). Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen Personen, die nach 1949 aus dem Ausland in das gegenwärtige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gezogen sind, außerdem alle in Deutschland geborenen Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen und in Deutschland geborene Kinder mit mindestens einem ausländischen oder aus dem Ausland zugezogenen Elternteil und die Kinder von (Spät-)Aussiedlern. Ausländer besitzen ausschließlich die ausländische Staatsbürgerschaft. So genannte ius-soli-Kinder[2] haben zwar ausländische Eltern, doch sind sie Deutsche mit Migrationshintergrund. Generell gilt, dass Deutsche mit Migrationshintergrund diesen aber nicht weiter vererben an ihre eigenen Kinder, im Gegensatz zu den Ausländern und Zugewanderten: Bei ihnen reicht die Migrantendefinition bis in die dritte Generation, also bis zu den Enkeln (vgl. Statistisches Bundesamt 2012 – Bevölkerung mit Migrationshintergrund, S. 6). Statistisch wird zwischen Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn und Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn unterschieden. Zur ersten Personengruppe zählen alle Zugewanderten und in Deutschland geborene Ausländer. Von den letztgenannten haben nur die in einem Haushalt mit den Eltern oder einem Elternteil lebenden Deutschen einen Migrationshintergrund im engeren Sinne. Zur Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinne gehören auch diejenigen Deutschen, die seit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nicht mehr im elterlichen Haushalt leben (vgl. Statistisches Bundesamt 2013 – Personen mit Migrationshintergrund; 13.07.2013).

Zur Gruppe der Ausländer zählen all jene Personen, welche nicht nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also auch die Staatenlosen und diejenigen Personen, deren Staatsangehörigkeit noch ungeklärt ist. Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit zählen nicht zur Gruppe der Ausländer. Gleiches gilt für Stationierungsstreitkräfte, die Mitglieder ausländischer Vertretungen in Botschaften und Konsulaten und deren Familien (vgl. Statistisches Bundesamt 2012 – Ausländische Bevölkerung, 13.07.2013, S. 5).

Durch die Staatsangehörigkeit wird einer Person eine bestimmte Rechtsbeziehung zu einem Staat zugeordnet. Das heißt, mit der Staatsangehörigkeit sind für die Person sowohl Rechte als auch Pflichten gegenüber dem Staat verbunden (Beispiel: Wahlrecht/Wehrpflicht). Das Aufenthaltsgesetz löste 2005 das bis dahin geltende Ausländergesetz ab. Es unterstützt die Begrenzung und Regelung von Zuzügen von Ausländern und steuert die Zuwanderung hinsichtlich Arbeitsmarktbedarf und wirtschaftlichen Aspekten, wobei die Kapazitäten vor Ort und die Integrationsmöglichkeit berücksichtigt werden. Beim Aufenthalt werden neben dem Visum folgende zugeteilte Aufenthaltsrechte unterschieden: befristete Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt. Bei der Vergabe orientiert man sich am jeweiligen Aufenthaltszweck, der von Ausbildung über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit bis zu humanitären Gründen liegen kann. Als Duldung wird daneben die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bezeichnet aus rechtlichen, humanitären oder völkerrechtlichen Gründen. Asylbewerber erhalten zwecks Prüfungsmöglichkeit einer tatsächlichen Anerkennung als Asylberechtigte eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis (vgl. Statistisches Bundesamt 2012 – Ausländische Bevölkerung, S. 6). In Deutschland erfolgt die Verteilung von Asylbewerbern auf die verschiedenen Bundesländer auf der Grundlage der jeweiligen Bevölkerungszahl und den Steueraufkommen des Landes[3].

Aufgrund der sogenannten Optionspflicht[4] müssen sich in diesem Jahr rund 3300 nach dem 01. Januar 1990 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die nicht aus einem EU-Land oder der Schweiz kommen und seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die der Eltern annehmen möchten. Eine Binationalität ist in diesen Fällen nach dem 23. Geburtstag nicht mehr möglich (vgl. DW 2013; 17.07.2013).

2.1. Gründe für Migration

Migration[5] gab es bereits zu allen Zeiten und an allen Orten, erklärt Kleinschmidt und führt weiter aus, dass über die Generationen betrachtet die meisten Menschen Vorfahren aus einem Land haben, welches jenseits unserer aktuellen deutschen Grenzen liegt (vgl. Kleinschmidt 2011, S. 7). Dies ist sicher ein einnehmender, weil leicht nachvollziehbarer Gedankengang. Doch distanziert sich Oswald von einer derartigen Begriffsgeneralisierung, da zum Verständnis des Vorgangs der Migration der jeweilige historische Kontext und die Region berücksichtigt werden müsse (vgl. Oswald 2007, S. 43). Dahinter steht der Gedanke, dass eine Migration aus den verschiedensten Motiven erfolgen kann. Eine vordergründige Unterteilung kann man nach freiwilliger und erzwungener Wanderung vornehmen, doch ist diese unscharf, da Faktoren wie die praktischen Möglichkeiten einer Wanderung, die Lebensansprüche in einer Kultur ebenso wie das Individuums wiederum den Variablen Zeit und Ort unterliegen. In jedem Fall geht dem Migrationsprozess ein Zielgedanke des Migranten voraus. Seine Zufriedenheit am neuen Lebensort sei eng verknüpft mit der Realisierung seines Ziels, welches sich im Laufe des Prozesses aber auch gewandelt haben könne (vgl. Hamburger 2011, S. 947). Motive für eine Migration können Kriege und Naturkatastrophen im Herkunftsland sein, so dass das Überleben nicht mehr gesichert ist. Gravierende wirtschaftliche Notlagen in Verbindung mit Hoffnungslosigkeit können ebenfalls einen Grund darstellen zur Auswanderung. Daneben gibt es noch die politisch und/oder religiös Verfolgten, die ihr Land verlassen müssen, um Schutz zu suchen. Eine weitere Gruppe bilden die Migranten, welche nicht aus einer unmittelbaren Not ihr Herkunftsland verlassen, sondern um im Aufnahmeland wirtschaftlich, beruflich und/oder sozial aufzusteigen oder bereits vorausgereisten Familienmitgliedern zu folgen und die Spätaussiedler. Daneben gibt es die Gruppe der Individualisten, die aus rein experimentellen Gründen das Land wechselt (vgl. ebd., S. 947f).

In den letzten Jahren wurden in Deutschland außerdem vermehrt hochqualifizierte Ausländer von Deutschland angeworben, um ein Defizit innerhalb bestimmter Berufe auszugleichen. Der größte Anteil der gemäß Ausländerzentralregister insgesamt 959 Angeworbenen stammt aus den USA (20,1%) und aus Russland (16,8%) (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2009, 13.07.2013, S. 24f). Aufgrund der zunehmenden Globalisierung sowie dem Bevölkerungsrückgang[6] in Deutschland ist anzunehmen, dass dieser Trend in den nächsten Jahren fortschreiten wird.

2.2. Migration in Deutschland vom 19. Jahrhundert bis heute

Am Ende des 19. Jahrhunderts verlief parallel zur Immigrationswelle europäischer Juden nach Deutschland eine Auswanderungsflut von Deutschen nach Amerika, die auf die Massenverelendung durch die einsetzende Industrialisierung zurückzuführen war. In den Folgejahren war insbesondere ein Zuzug polnischer Migranten in das deutsche Ruhrgebiet zu beobachten, der in der Entstehung von Großstädten begründet war (vgl. Mesghena 2006, 14.07.2013; Castro Varela/Mercheril 2010, S. 23). Einen weiteren Schub an Migranten erfuhr Deutschland um 1950 infolge der Anwerbung von „Gastarbeitern“ aus dem Mittelmeerraum, da aufgrund der florierenden Wirtschaftslage in Deutschland ein Arbeitskräftemangel herrschte (vgl. Mesghena 2006, 14.07.2013). Dem Ruf folgte eine besonders hohe Zahl an Personen aus der Türkei und auch heute noch stellen die aus der Türkei stammenden Personen den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung dar. Während der Wirtschaftskrise der 1970er Jahre stoppte die Anwerbung von Arbeitskräften in Deutschland und die Einwanderung von Migranten wurde beschränkt auf Familienzusammenführung und genehmigte Asylanträge. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts fand eine Bewusstseinsänderung und damit ein politischer Paradigmenwechsel statt, weg von der Leugnung, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei und hin zur offiziellen Feststellung durch die Regierung „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ (vgl. Mesghena 2006, 14.07.2013). Die Folge war eine Erleichterung in der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft und der Erlass des Zuwanderungsgesetzes, welcher auch erstmals die Integration von Migranten thematisiert (vgl. Castro Varela/Mercheril 2010, S. 24f).

Im Jahr 2012 lebten in Deutschland 80,5 Millionen Einwohner, davon 8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Der Ausländeranteil betrug insgesamt 8,2%, der Anteil von Einwohnern mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung lag 2012 bei 19,5%. Damit erhöhte sich die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2011 um rund 200 000 Personen (vgl. Statistisches Bundesamt 2013 – Auf einen Blick; 19.10.2013 / vgl. ebd. – Pressemitteilung Nr. 283 vom 27.08.2013). Besonders steigerte sich 2012 die Zuwanderungsquote von Personen aus dem EU-Raum. Dem Abwanderungsverlust deutscher Bürger von 18 000 stand im Jahr 2012 ein Zuwanderungsüberschuss von rund 387 000 ausländischen Personen gegenüber; insgesamt zogen in dem Jahr 13% mehr Ausländer nach Deutschland als im Vorjahr 2011 (vgl. Statistisches Bundesamt 2013 - Pressemitteilung Nr. 156 vom 07.05.2013). Die meisten Migranten in Deutschland stammen aktuell aus der Türkei, nämlich rund 1,6 Millionen Menschen (vgl. ebd. 2013 – Ausländische Bevölkerung: Altersgruppen und ausgewählte Staatsangehörigkeiten). Während insgesamt rund 70% der Personen mit Migrationshintergrund über eine eigene Migrationserfahrung verfügen, sind nur etwa 30% der Kinder von Migranten in Deutschland geboren und damit ohne eigene Migrationserfahrung. Von der letztgenannten Personengruppe wiederum haben knapp 70% die deutsche Staatsbürgerschaft (vgl. ebd. – Alter bei Einreise und Aufenthaltsdauer).

3. Migranten als gesellschaftliche Realität

Aus der hohen Zuwanderungsquote resultiert eine voraussichtliche Erhöhung der Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund in Deutschland innerhalb der kommenden Jahre. Das Aufwachsen dieser Vielzahl von Kindern mit einer unserer Heimatkultur fremden Erfahrung und Wissen sollten wir darum verstehen lernen, um eine Verbundenheit zu erschaffen, die das Fremdsein überwindet. Doch sieht die Realität in Deutschland anders aus. Zwischen der gesetzlichen Theorie, einer ökonomischen und sozialen Notwendigkeit, sowie einer auf Gleichstellung basierenden Denkweise fehlen in der Gegenwart noch viele Verbindungen. Dies hat verschiedene Ursachen, deren verbreitetste Strömungen nun untersucht werden sollen.

3.1. Ethnische Diskriminierung, Rassismus und Vorurteile

Diskriminierung beruht auf Unterscheidungen, denen eine Bewertung folgt. Die Bewertung orientiert sich am Maß der Abweichung von der Norm. Das Ziel der Bewertung ist die Sicherung der eigenen Position innerhalb einer Hierarchie. Diskriminierung kann in verschiedenen Intensitäten der Ungleichbehandlung auftreten. (vgl. Gomolla/Radtke 2009, S. 15f). Diskriminierung ist stets auf eine schlechtere Behandlung ausgerichtet als sie die Mehrheit erfährt, nicht auf unterstützende Behandlung. Darum wird Diskriminierung von den Betroffenen meist als sehr belastend erfahren. Da eine Absicht hinter der Ungleichbehandlung schwer beweisbar ist, kann der Einzelne sich kaum gegen sie wehren (vgl. ebd., S. 16f).

Die Werte und Normen einer Gesellschaft und einer Kultur können in ihrer Fülle und Dauer als institutionalisiert eingeordnet werden. Innerhalb von Organisationen kommen sie besonders zum Tragen. Auffällig werden sie in Anlehnung an objektive Gleichheits- und Gerechtigkeitsgrundsätze (vgl. ebd., S. 18). Diskriminierungen können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Verbreitet sind die Zugehörigkeit zum Geschlecht, Alter, einer Religion oder Kultur oder eines besonderen körperlichen Merkmals. Die in dieser Arbeit behandelte Lebenswelt von Migranten wird beeinflusst durch rechtliche Regelungen und Gesetze (Niederlassungsrecht, Sozialhilfegesetz, Aufenthaltsgesetz…) und durch Alltagsdiskriminierungen in Organisationen. Letztere Existenz kann nachgewiesen werden durch statistisch bewiesene Ungleichverteilungen (vgl. ebd., S. 19). Dazu gehört die später in diesem Kapitel beschriebene Chancenungleichheit auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt.

Beim Rassismus handelt es sich nach heutigem Verständnis um „eine Ideologie, mit der ein Zusammenhang zwischen sozialen Ungleichheiten und den spezifischen, meist biologischen, d.h. auf reale körperliche Merkmale bezogenen, Eigenschaften von Personen hergestellt und mittels dieser „erklärt“, gerechtfertigt und propagiert wird“ (Oswald 2007, S. 133). Dahinter steht der Grundgedanke verschiedener Wertigkeiten von Menschen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besagt aber in Artikel 3, Absatz 3, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, der Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Doch im Bewusstsein der Bevölkerung sei ein Gefühl von Überlegenheit gegenüber Migranten oftmals existent (vgl. Oswald 2007, S. 133f). So sind Migration und Migranten Begriffe, die immer noch häufig mit einem Negativimage behaftet sind. Dadurch sei seit Ende der 1980er Jahre die öffentliche und politische Forderung der Bereitschaft zur Integration der Menschen mit Migrationshintergrund in den Blickpunkt gerückt (vgl. Kleinschmidt 2011, S. 7ff). Dahinter stünden verschiedene Vorurteile gegen Migranten und Personen mit Migrationshintergrund, die sich seit dem Ende der 1980er Jahre in Deutschland behaupten würden. Als Verursacher benennt Kleinschmidt hierfür die Politik und die Verwaltung, welche dieser Personengruppe die Migrationsmotivation einer Teilhabe an den guten sozialen Leistungen und der Sicherheit in Deutschland unterstelle. Dabei seien die Motive ebenso unbewiesen wie die vermeintliche Sicherheit und die hohe Qualität der sozialen Leistungen. Doch habe sich die Unterstellung inzwischen verselbstständigt zu einer Propagandabehauptung (vgl. ebd., S. 16). Die Migrationsmotivation und damit das jeweilige Ziel des Migranten werden nicht geklärt. Da aber der größte Migrantenteil einen optisch erkennbaren anderen kulturellen und ethnischen Hintergrund als den deutschen hat, wird eine Manifestation des zumeist niedrigen sozialen Status durch die Gesellschaft erleichtert, indem die Chancen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt schlechter sind. Das geltende Aufenthalts- und Arbeitsrecht erleichtere derartige Diskriminierung (vgl. Han 2010, S. 271f). Daneben zeigen Migranten aber je nach Lebensstandard in ihrem Herkunftsland eine ausgeprägte Bereitschaft zur unterdurchschnittlich bezahlten Arbeit und instabilen Arbeitsbedingungen. Diese Haltung fördere die Entwicklung eines geteilten Arbeitsmarktes (vgl. Oswald 2007, S. 116).

Es entsteht das Vorurteil, Zuwanderer würden den deutschen Arbeitnehmern die Arbeitsplätze wegnehmen und schürt eine diskriminierende, vorurteilsbehaftete Einstellung unter den Deutschen. Unberücksichtigt bleibt bei der Überlegung der Verursacher des Konfliktes: die Arbeitgeber und der Staat mit seiner Gesetzgebung. Je geringer aber gleichberechtigte Arbeitsplatzchancen sind, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit eines vergleichbaren sozialen Status. Ein geteilter Arbeitsmarkt behindert die Integration. Es ist daher zu vermuten, dass die Bildung von Vorurteilen und ethnischer Diskriminierung gegenüber einer Minderheit auf dem Bemühen einer Mehrheit beruht, ihre eigenen Vorteile und Privilegien zu sichern.

So verwundert es auch nicht, dass Zuwanderer bei ihrer Ankunft in Deutschland gerne Anschluss suchen unter ihresgleichen: bei Migrantengruppen, die einen ähnlichen ethnischen Hintergrund aufweisen wie sie selbst (vgl. ebd., S. 119). Angesichts des wachsenden prozentualen Anteils ausländischer Zuwanderer in Deutschland erscheint eine Verständigung zwischen den Deutschen und diesen „ethnischen Gemeinden“ (ebd., S. 119) bedeutsam für die Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft.

Aus Xenophobie (Fremdenangst) kann Fremdenfeindlichkeit erwachsen. Zur Vermeidung schlägt Han vor, die Politik solle die Bevölkerung in ihre Überlegungen und Entscheidungen zur Zuwanderung verstärkt miteinbeziehen. Das erfordere eine Sensibilisierung der Politik hinsichtlich der Toleranzschwelle der deutschen Bevölkerung zur Migrantenaufnahme. Denn diese variiere mit der Wahrnehmung der wirtschaftlichen Stabilität des Landes. So würden sich die Ängste der Menschen vor den Fremden erhöhen in Krisenzeiten (vgl. Han 2010, S. 282ff). Die Menschen würden immer das sehen, was sie sehen wollen und in diesem Sinne würden auch die Migranten betrachtet. Deren externe Sicht auf Vertrautes würde das eigene kritische, reflexive Bewusstsein hinsichtlich des Gewohnten schärfen und eine Verteidigungshaltung wachrufen. Eine allgemeine „Verfremdung“ sei die Folge (vgl. Düsener 2010, S. 43). Dies kann ein Hinweis sein auf den Bedarf an demokratisch orientierter Zuwanderungsregulierung, doch löst er nicht das bestehende Problem der dringend notwendigen beidseitigen Integrationsbemühungen. Auch steht er im Gegensatz zu den demografischen Entwicklungsstudien, welche klar die Tendenz zur Zunahme der Migranten in Deutschland weisen – eine Zunahme, welche die Basis für eine stabile Wirtschaft und den Erhalt unseres Sozialsystems bildet. Es scheint mir darum nicht sinnvoll, dem Vorschlag von Han zu folgen, der sich ein verbessertes Bewusstsein der Politik für die „Toleranzgrenze“ der einheimischen Bevölkerung wünscht. Stattdessen sollte die Politik sich engagieren für eine Bewusstseinsänderung der Bevölkerung zum Thema Migrantenaufnahme. Doch werde derzeit Ausländerpolitik „für die Inländer gemacht, denen man als Politiker seine Liberalität demonstrieren kann (Minderheitsposition) und deren Loyalität man sichern kann durch Ungleichbehandlung der Ausländer (Mehrheitsposition). Die nicht wahlberechtigte ausländische Wohnbevölkerung ist dieser Instrumentalisierung ausgesetzt“ (Hamburger 2009, S. 20). Zudem würden in Deutschland auch „Menschen zu Ausländern gemacht […] wenn sie im Inland geboren werden“, um die Teilhabeforderungen von politischer Seite abzuwehren (vgl. ebd., S. 103). Scherr stellt fest, dass in „neueren empirischen Erhebungen die Kategorie Migrationshintergrund an die Stelle der Kategorie Ausländer tritt“ (Scherr 2013, S. 282). Dies kommt einer politisch motivierten Informationsverfälschung gleich und behindert eine notwendige Veränderung im öffentlichen Bewusstsein. Eine Wahrnehmungsveränderung setzt aber Kenntnisse zur realen Lebenswelt der Migranten voraus.

3.2. Lebenswelt im Kontext Migration

Nach Grundwald/Thiersch ist Lebenswelt ein „beschreibendes, phänomenologisch orientiertes Konzept, in dem Lebensbewältigung als allgemeines Verhältnis des Menschen zur Wirklichkeit und die Realisierung dieses Verhältnisses in konkreten Lebensfeldern voneinander unterschieden werden können“ (Grundwald/Thiersch 2011, S. 856). Es geht also darum, dass ein Mensch innerhalb verschiedener Lebenssituationen seine Identität und seine Wahrnehmung der Wirklichkeit ausbildet in Abhängigkeit von „Raum, Zeit, sozialen Bezügen und kulturellen Deutungsmustern“ (ebd., S. 856). Dem gehe eine Bewältigung der jeweiligen Situation voraus. Die zu bewältigende Gegenwart basiert auf gesellschaftlichen Strukturen und Gesetzen. Rituale und Routinen in bekannten Lebensräumen und –feldern wirken bei der individuellen Bewältigung entlastend. Doch stehe der Mensch im Konzept Lebenswelt in ständigem Drang nach Verbesserung (vgl. ebd., S. 856f). Was bedeutet dies für Migranten?

Einleitend wurde eine Definition von Hamburger zur Migration herangezogen[7], welche aber im Kontext Lebenswelt zu kurz gegriffen ist, vernachlässigt sie doch die mit dem Ortswechsel einhergehende zum Teil drastische Veränderung der Lebenswelt, welche sich je nach Herkunftsland unterschiedlich stark auf alle Bereiche des Alltags auswirkt. Darum erscheint die Erklärung von Migration nach Oswald angemessener, die Migration versteht als einen „Prozess der räumlichen Versetzung des Lebensmittelpunkts, also einiger bis aller relevanten Lebensbereiche, an einen anderen Ort, der mit der Erfahrung sozialer, politischer und/oder kultureller Grenzziehung einhergeht“ (Oswald 2007, S.13). Die Erfahrung der Veränderung der Lebenswelt wird in Abhängigkeit vom Herkunftsland mehr oder weniger stark erfahren: je unterschiedlicher die beiden Kulturen, desto herausfordernder die Bewältigung. Identität wird bei Hamburger in Anlehnung an Erik H. Erikson beschrieben als „ein stabiles Muster der Selbstwahrnehmung und zugleich der Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Einheiten. Dieses Muster wird in der Jugend erworben und bleibt relativ konstant ein Leben lang handlungsleitend. Veränderungen können nur als problematische Krisen interpretiert werden“ (Hamburger 2009, S. 68). Ein Migrant gerät unausweichlich durch die Zuwanderung in eine zu bewältigende Lebenskrise. Oft kann der Migrant seine eigene vertraute Kultur im Kreis seiner Familie und anderer Zuwanderer bewusst pflegen und erleben. In der Kommunikation mittels einer gemeinsamen Sprache entwickeln sie ein Gemeinsamkeitsgefühl, welches ihnen soziale Sicherheit vermittelt. Ein Verlassen der Sprachgemeinschaft bedeutet auch, mit ihrem bisher erworbenen Wissen und den Erfahrungen aus ihrer Kultur allein zu sein. Dadurch könne, ausgehend aus der fehlenden Kommunikation mit Landsleuten, eine psychosoziale Isolation einhergehen (vgl. Han 2010, S. 209). Auch die Bewältigung der Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt ist für Migranten ungleich schwieriger als für die einheimische deutsche Bevölkerung[8]. Hinzu kommen möglicherweise Verständnisprobleme durch mangelnde Kenntnis der Landessprache ebenso wie die Erschwernis der Ausprägung von Handlungsroutinen in Ermangelung eines Unverständnisses der ihn umgebenden fremden Kultur und Gesetze. Dies kann in seiner Gesamtheit als eine je nach Kulturdifferenz in seiner Ausprägung variierende Problematik bei der Ausbildung einer eigenen Identität gesehen werden. Ebenfalls in Abhängigkeit von diesem Faktor steht die individuelle Wahrnehmung der Realität. Es ist nachvollziehbar, dass diese in den meisten Fällen umso negativer ausfallen wird, je geringer der Bewältigungserfolg ist. Das wirkt sich auf die Zufriedenheit aus, vor allem wenn sich dazu ein Bewusstsein einstellt, dass das angestrebte Migrationsziel möglicherweise nicht erreicht werden wird. Grundwald/Thiersch folgern aus wachsenden Überforderungen allgemein eine Zunahme von „Orientierungslosigkeit, depressive[r] Ziellosigkeit und ziellose[r] Gewalttätigkeiten“ (Grundwald/Thiersch 2011, S. 860f). Dass von der Wiedervereinigung bis Sommer 2008 bereits 138 überwiegend ausländische Todesopfer aufgrund rechtsextremer Straftaten gezählt wurden (vgl. Hamburger 2009, S. 13), wird hingegen in der Summe nicht medienwirksam zum Vorteil der Ausländer angeführt. Dem Staat kommt die Aufgabe zu, die derzeit geringe jährliche Einbürgerungsquote von 0,3% (vgl. ebd., S. 20) zu erhöhen mittels einer integrationsfördernden statt selektierenden Politik.

Die Zugewanderten bringen oft eine fremdartige Kultur mit und eine ebensolche Religion. Fremdes und Unverstandenes löst Ängste aus auf beiden Seiten. Darum muss eine objektive Betrachtung auch der Religion erfolgen. Religion bietet Sicherheit in der fremden Kultur des Aufnahmelandes. Sie kann Halt und Orientierung bieten. Das Verhältnis zu den damit verbunden Traditionen entwickle sich jedoch: Fundamentalismus ist hier ebenso denkbar wie eine Veränderung der traditionellen religiösen Praktiken (vgl. ebd., S. 62). Religion sei immer und überall einem Wandel unterworfen, welcher in der Fremde (Diaspora) aber oft stagniere und einen untypischen Konservatismus ausbilde im unreflektierten Verharren in Traditionen aus dem Heimatland. Gerade Islamismus bilde sich dadurch zum Fundamentalismus aus. Die Förderung einer lebendigen Religionskultur und –akzeptanz fördere auch die Auseinandersetzung und Weiterentwicklung des Umgangs mit der eigenen Religion und erhöhe damit möglicherweise das Integrationsbestreben der Zugewanderten (vgl. ebd., S. 58ff).

3.3. Varianten von Akkulturationsergebnissen

Nach Han kann man Akkulturation als einen „allmählichen Prozess der Einführung der Einwandererminderheiten in die Kultur der dominanten Mehrheit des Aufnahmelandes“ verstehen. Dabei werden den Migranten die dort geltenden Werte, Normen und Symbole nahegebracht. Die mit diesem Prozess einhergehende Belastung wird als Akkulturationsstress bezeichnet (vgl. Han 2010, S. 222). Die Ergebnisse der Akkulturation können sehr unterschiedlich ausfallen:

Bei der Assimilation opfert der Migrant seine kulturelle Herkunftsidentität zu Gunsten der Kultur des Aufnahmelandes, um völlig in dieser aufzugehen. Die Integration führt nicht zur Aufgabe der bisherigen Lebenskultur, sondern ist geprägt durch eine Kooperation verschiedener ethnischer Gruppen im Aufnahmeland, was eine gesellschaftliche Pluralisierung zur Folge hat. Segregation von Migranten entsteht durch das Ausspielen einer Mehrheitsmacht der Einheimischen, welche die Migranten aktiv ausgrenzen. Bei der Separation haben die Migranten die Isolation durch Verweigerung einer gesellschaftlichen Teilnahme außerhalb ihrer Herkunftskultur selbst gewählt. Bei der Marginalisierung verlieren die Migranten den Anschluss an ihre Herkunftskultur ohne sich in die Kultur des Aufnahmelandes hinein zu finden, womit ein Identitätsverlust und Entfremdung einhergehe (vgl. ebd., S. 223f). Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bedeutungszusammenhänge dieser Begriffe in der Fachliteratur unterschiedlich eingeordnet werden. So beschreibt Oswald in Anlehnung an die Integrationstheorie von Esser Akkulturation und Assimilation als Teilprozesse der Integration (vgl. Oswald 2007, S. 110). Daneben stellt sie das Prozessmodell zur Eingliederung von Hoffmann-Nowotny, der Integration in Verbindung mit der sozialen Struktur betrachtet und Assimilation in Verbindung mit der Kultur (vgl. ebd., S. 112f). Im Folgenden werde ich mich bei der Begriffsverwendung an der Einordnung von Han orientieren. Darüber hinaus muss festgehalten werden, dass die bei ihm vorgenommenen Differenzierungen analytischer Natur sind und somit nicht grenzziehend betrachtet werden dürfen; in Abhängigkeit von Situation und Person können Überschneidungen der Akkulturationsergebnisse erfolgen (vgl. ebd., S. 224). Das heißt konkretisiert auf ein Beispiel, dass ein Migrant im Beruf Integration leben und erleben kann, während er sich gegenüber Freizeitaktivitäten mit Einheimischen verweigert und diese Zeit ausschließlich mit Mitgliedern seiner Kultur verbringt.

3.4. Ergebnisse der RAM-Studie von 2006/2007

Im Jahr 2006/2007 wurde eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren in Auftrag gegeben, welche unter der Bezeichnung RAM 2006/2007[9] die Lebensverhältnisse der fünf größten in Deutschland lebenden Ausländergruppen untersuchte. Die insgesamt 4.576 befragten Personen waren zwischen 15 und 79 Jahren alt, lebten seit mindestens zwölf Monaten in Deutschland und besaßen am 30. Juni 2006 keine deutsche Staatsbürgerschaft, sondern waren entweder Türken, aus dem ehemaligen Jugoslawien, Italiener, Polen oder Griechen (vgl. Babka von Gostomi 2010 , S. 241). Dabei wurde Folgendes festgestellt:

Sprache: Die meisten Befragten weisen ausreichende Deutschkenntnisse auf für die Alltagsbewältigung, doch werden starke Sprachunterschiede zwischen den einzelnen Gruppen deutlich. Ältere Türken, türkische Frauen zwischen 35 und 64 Jahren, ältere Griechen und Griechinnen und polnische Männer haben schlechte bis sehr schlechte Deutschkenntnisse. Besonders auffallend sind die schlechten Ergebnisse bei den Türkinnen (vgl. Babka von Gostomi 2010, S.17). Auch ältere Befragte weisen in allen Nationen schlechtere Deutschkenntnisse auf als jüngere (vgl. ebd., S. 245). Bildung: Als bildungsfern ist die Mehrheit der italienischen und türkischen Befragten einzuordnen. Die Befragten polnischer Herkunft weisen die beste Schulbildung auf. Doch ist bei allen Nationengruppen eine Verbesserung der schulischen Bildung bei den folgenden Generationen festzustellen (vgl. ebd., S. 14f).

Beruf: Durchschnittlich 40% der befragten türkischen, italienischen und griechischen Männer haben keine Berufsausbildung. Deutlich qualifizierter sind die Polen und die Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien. Doch waren durchgängig die Angehörigen aller Nationen zu etwa 40% in Deutschland schon einmal arbeitslos (vgl. ebd., S. 16). Auch sind etwa doppelt so viele Personen mit Migrationshintergrund als Arbeiter tätig im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund. Ebenso ist das Verhältnis bei der Erwerbslosigkeit oder einer Tätigkeit im Minijob: Hier sind die Personen mit Migrationshintergrund ebenfalls doppelt so stark vertreten (vgl. Statistisches Bundesamt 2012 – Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, S. 8).

Wohnverhältnisse: Die Situation ist bei Polinnen und Italienern am besten hinsichtlich Wohneigentum, Ausstattung und Quadratmeterzahl pro Person (vgl. ebd., S. 18). Kontakt zu Deutschen: Die türkischen Befragten weisen die wenigsten Kontakte zu Deutschen auf und die meisten zu Personen aus ihrem Herkunftsland. Es fällt besonders die hohe Anzahl an Türkinnen ohne Kontakt zu Deutschen auf (vgl. Babka von Gostomi 2010, S. 20)[10].

Diese Studie berücksichtigt aber nur fünf der in Deutschland lebenden Migrantengruppen. Dabei sind die in Deutschland lebenden Türken die zahlenmäßig stärkste Gruppe mit 18,5% der Personen mit Migrationshintergrund. Dem folgen die Polen mit 9,2%, die Personen aus der Russischen Föderation (7,7%) und die Italiener (4,9%) (vgl. Statistisches Bundesamt 2012 – Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, S. 8). Bei der Studie blieb der Personenanteil aus der Russischen Föderation unberücksichtigt[11].

[...]


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit durchgehend auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. (Dies gilt auch für Lehrer, Schüler, Schulsozialarbeiter…). Sie ist aber ausdrücklich impliziert.

[2] Ius soli (lat.): Geburtsortprinzip. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können seit dem 01.01.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Geburt erwerben (vgl. Staatsangehörigkeits- recht §4 Abs. 3).

[3] Vgl. Königssteiner Schlüssel (online unter: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verteilung/verteilung-node.html 11.09.2013; 17:00 Uhr) .

[4] Am 5. Juni 2013 scheiterte ein Antrag der Regierungsopposition im deutschen Bundestag zur Streichung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht.

[5] Binnenmigration bleibt in dieser Arbeit unberücksichtigt, da sie keinen Einfluss auf die Fragestellung hat.

[6] Vgl. Statistisches Bundesamt 2009 – Pressekonferenz – Statement Egeler (19.10.2013).

[7] Vgl. Hamburger 2011, S. 947.

[8] Vgl. Oswald 2007, S. 116ff.

[9] Repräsentativ­befragung „Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland 2006/2007“.

[10] Bei einer von Dieser durchgeführten Studie zu Integrationsbemühungen von Migranten durch Enga- gement meldeten sich keine Probanden aus der Türkei, Russland, Griechenland, dem ehemaligen Jugoslawien, obwohl aus der Türkei, Polen, Russland die meisten Migranten stammen (vgl. Dieser 2010, S. 84).

[11] Überwiegend Spätaussiedler.

Fin de l'extrait de 51 pages

Résumé des informations

Titre
Kinder mit Migrationshintergrund als Adressaten von Schulsozialarbeit
Université
University of Tubingen  (Institut für Erziehungswissenschaft)
Note
1,0
Auteur
Année
2013
Pages
51
N° de catalogue
V345574
ISBN (ebook)
9783668356511
ISBN (Livre)
9783668356528
Taille d'un fichier
684 KB
Langue
allemand
Annotations
Laut Dozent handelt es sich um eine formal, sprachlich und inhaltlich gehaltvolle Arbeit, in welcher mittels klarer Argumentation und guter Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur die Ausgangsfrage beantwortet wird.
Mots clés
Migration, Schulsozialarbeit, Schule, Asylanten, Flüchtlinge, Diversity, Akkulturation, Interkulturelle Pädagogik, Rassismus, Institutionelle Diskriminierung, Bildungserfolg
Citation du texte
Nicola Schmid (Auteur), 2013, Kinder mit Migrationshintergrund als Adressaten von Schulsozialarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345574

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