Franz Kafkas "Proceß" als Kritik an den soziologischökonomischen Bedingungen

Auf Grundlage des Weberschen Begriffs der bürokratischen Herrschaft: Josef K. als Symbol des modernen Subjekts


Hausarbeit, 2018

18 Seiten, Note: 1,3

Phillip Grider (Autor:in)


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Josef K. und die bürokratische Herrschaft
2.1. Die bürokratische Herrschaft
2.2. Josef K. als (bürokratisch) beherrschtes Subjekt

3. Der Roman als Kritik an den soziologisch­ökonomischen Bedingungen
3.1. Der Proceß als Negativbeispiel bürokratischer Herrschaft
3.2. K.s Entwicklung als Spiegel der Bedingungen
3.3. K.s Tod als Kommentar und Kritik des modernen, bürokratischen Zeitalters

4. Schlussfolgerung: K. als Symbol des modernen Subjekts

5. Quellen

1. Einleitung

Die sogenannte „literarische Moderne“ (Beutin et al 2013: 345) lässt sich grob zwischen 1890 und 1920 einteilen (vgl. ebd.: 345). Hierzu gehören ebenfalls die Literaturbewegungen der Jahrhundert­ wende, des Fin de Siècle und des Expressionismus (vgl. Kimmich/Wilke 2006: 9). Gemeinsam ha­ ben beinahe alle Strömungen innerhalb der Moderne den Gestus des, wie der Name der Epoche es vermuten lässt, ‚Modernisierens‘ der Literaturwelt (vgl. Beutin et al 2013: 345). Dies bedeutet eine Abkehr und Umdeutung dessen, was ‚Literatur‘ insgesamt bedeuten kann und hat eine Opposition zum antiken Ideal in der Kunst inne (vgl. ebd.: 345).

Als ‚Vordenker‘ der wenige Jahre später mit der Jahrhundertwende (vgl. ebd.: 345) beginnenden Epoche wird oftmals der Naturalismus bezeichnet, der sich durch den starken Bezug auf wissen­ schaftliche Neuerungen, wie vor allen Dingen den Theorien Darwins, bezieht und den_die Schrift­ steller_in[1] mit dem_der Wissenschaftler_in gleichsetzt (vgl. ebd.: 347f.), der_die die Menschen durch seine_ihre Literatur beobachtet und ‚Naturzustände‘ der Gesellschaft beschreibt. Die darwi­ nistischen Theorien zur Evolution und der Entstehung der Arten beeinflussen die Naturalist_innen auf die Weise, dass die Idee des Determinismus vorherrscht, also, dass der Mensch in seine Situati­ on hineingeboren ist, sein Schicksal unveränderbar und sein Wesen vererbt ist (vgl. ebd.: 350f.).

Mit der seit Mitte des 19. Jahrhunderts fortschreitenden Industrialisierung und der damit verbunde­ nen Verstädterung, gekoppelt mit großer Armut und schlechten Arbeitsbedingungen (vgl. Kimmich/Wilke 2006: 19), entsteht eine Literatur, die geprägt ist von pessimistischen, determinier­ ten Figuren, die hilflos und desorientiert in der Moderne sind. Die Programmatik der Naturalist_in­ nen wird in späterer Literatur des frühen 20. Jahrhunderts fortgetragen und erweitert. So setzt zum Beispiel Franz Kafka in seinem 1914/15, kurz vor Beginn und während des Ersten Weltkriegs entstandenen (vgl. Sprengel 2004: 303) Proceß den naturalistischen Determinismus fort und verbindet diesen mit dem Thema der Orientierungslosigkeit in der Großstadt, der für die Litera­ tur ab Beginn des 20. Jahrhunderts typisch ist. Dabei platziert er seinen Protagonisten, Josef K., der einer Straftat, derer er sich nicht bewusst ist, angeklagt wird und sich in Folge dessen mit dem Ge­ richtswesen auseinandersetzen muss, dabei jedoch inmitten eines stark hierarchisierten, autoritären und vor allen Dingen verwirrenden und undurchschaubaren bürokratischen Apparates, der ihn letz­ ten Endes in den Tod treibt. Somit ist ein zentrales Element des Proceß die Bürokratie, die gleich­ sam ein Phänomen und ein Merkmal einer modernen Gesellschaft ist.

Dieser bürokratische Apparat wird wenige Jahre später, 1922, von Max Weber in seinem bedeu­ tendsten Werk zur Soialökonomik, Wirtschaft und Gesellschaft ausführlich beschrieben. Was dabei vor allen Dingen zentral ist, ist dass der Herrschaftsapparat in einer modernen Gesellschaft idealer­ weise der einer ‚bürokratischen Herrschaft‘ ist.

Im Folgenden wird zunächst Max Webers Modell der bürokratischen Herrschaft dargestellt und an­ hand des Beispiels von Josef K. erläutert werden, um nachfolgend aufzuzeigen, dass die Entwick­ lung K.s zum einen ein Spiegel der soziologisch­ökonomischen Bedingungen der Zeit der Moderne darstellt und dessen Tod zum anderen ein Kommentar auf und eine Kritik am modernen, bürokra­ tischen Zeitalter ist. Letzteres verdeutlicht wiederum, dass K. selbst als Symbol für das moderne Subjekt zu verstehen ist.

2. Josef K. und die bürokratische Herrschaft

In Franz Kafkas Proceß ist die Bürokratie und dessen Herrschaft über Josef K. zentral. Max Webers Ausführungen zu Herrschaft verdeutlichen, dass die Bürokratie ein zentrales Moment in der Äuße­ rung und Realisation ebendieser Herrschaft ist. So lässt sich Webers Modell exemplarisch auf Josef K. anwenden.

2.1. Die bürokratische Herrschaft

Ohne, dass diese zu sehr den Anschein einer soziologischen Arbeit erweckt, ist es zunächst dennoch notwendig, sich einen Überblick dessen zu verschaffen, was Max Weber unter ‚Herrschaft‘ im All­ gemeinen versteht, und welche Rolle wiederum darin die sogenannte ‚bürokratische Herrschaft‘ spielt.

Nach Weber ist Herrschaft „die Chance, […] für […] Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden“ (Weber 1972: 122). Enthalten in dieser Definition von Herrschaft ist die Annahme, dass es unterschiedlichste Gründe des Gehorsams gibt, „von dumpfer Gewöhnung […] bis zu rein zweckrationalen Erwägungen“ (ebd. 122). Dabei spielt auch ein gewisses „Interesse […] am Gehorchen“ (ebd. 122) eine erhebliche Rolle in jedem „echten Herrschaftsverhältnis“ (ebd. 122). Ebenfalls ist es unabdingbar, dass diese Herrschaft als, wie Weber es fasst, ‚legitim‘ angese­ hen (vgl. ebd. 122ff.), d.h. von den zu beherrschenden in seiner Funktion und Funktionsweise aner­ kannt wird. Innerhalb ebendieser „legitime[n] Herrschaft“ (ebd. 124) gibt es wiederum „drei reine Typen“ (ebd. 124), von denen der erste Typ, die sogenannte ‚rationale‘ oder, wie Weber es aus ­ drückt, „legale Herrschaft“ (ebd. 124), für die Zwecke dieser Arbeit von Belang sein wird. Der „ra­ tionalste [und daher legalste] Typus“ (ebd. 550, vgl. auch Zelger 2009: 31) von Herrschaft lässt sich in der bürokratischen Verwaltung wiederfinden (vgl. Weber 1972: 550), die, wie erwähnt, eine zentrale Rolle in Kafkas Prozess spielt und deshalb die Grundlage der späteren Analyse sein wird. Die Bedingungen für eine (ideale) bürokratische Herrschaft bestehen aus mehreren Faktoren, die Weber beschreibt und die von besonderem Interesse sein werden, wenn wir uns mit dem Aspekt des Prozess als Kritik an den soziologisch­ökonomischen Bedingungen im Speziellen beschäftigen.

Laut Weber zeichnet sich die „[s]pezifische Funktionsweise der modernen Bürokratie“ (ebd. 551) durch „das Prinzip der festen, durch Regeln […] geordneten behördlichen Kompetenzen“ (ebd. 551) aus. Hiermit meint Weber, dass es eine feste Verteilung der amtlichen Pflichten und Tätigkei­ ten gibt, für deren Erfüllung es wiederum eine klare Struktur an Befehlsgewalten, die durch Regeln begrenzt ist, gibt, und, dass diese Stellungen jeweils von Personen erfüllt werden, die eine dafür ge­ eignete Qualifikation vorweisen können (vgl. ebd. 551). Diese drei Bedingungen zeichnen eine „bürokratische ‚Behörde‘“ (ebd. 551) aus. Zudem besteht eine „Amtshierarchie“ (ebd. 551), die es dem Beherrschten ermöglicht, „von einer unteren Behörde an deren Oberinstanz zu appellieren“ (ebd. 551). Ein weiteres wesentliches Merkmal der Bürokratie ist das Führen von Akten oder Schriftstücken, die aufbewahrt werden (ebd. 552). Die Räumlichkeiten des Büros und des privaten Bereichs von Amtsinhabern (Beamten) sind zudem laut Weber strikt getrennt (vgl. ebd. 552) und die Beamte sind für ihren jeweiligen Bereich „fachgeschult“ (ebd. 552). Außerdem haben „Herr und Untertanen gleichermaßen [der Ordnung] zu gehorchen“ (Zelger 2009: 31). Die Beamten haben „keine persönliche Entscheidungsfreiheit“ (ebd. 32), müssen aber über ihre Zuständigkeit hinaus auch keine Verantwortung übernehmen (vgl. ebd. 32).

Man erkennt anhand dieses Überblicks, dass es eine Vielzahl von Bedingungen, Regeln und Einschränkungen innerhalb Webers Verständnisses der bürokratischen Organisation (und Herr­ schaft) gibt, die er allerdings als positiv (vgl. ebd. 32) bewertet, und die beispielsweise in der Litera­ tur Kafkas eher als die Merkmale dargestellt werden, die das Negative an einem solchen Organisati­ onssystem darstellen.

Anhand der dargestellten Funktionsweise der bürokratischen Herrschaft wird nun im Folgenden Ka­ pitel aufgezeigt werden, inwiefern Josef K. als Beispiel für eine (bürokratisch) beherrschtes Subjekt gilt.

2.2. Josef K. als (bürokratisch) beherrschtes Subjekt

Grundsätzlich könnte man behaupten, dass K. allein deshalb ein beherrschtes Subjekt ist, da er ein Bürger in einer modernen Gesellschaft ist, die bürokratisch organisiert ist, und er daher zwangsläu­ fig dieser Ordnung unterliegt und somit im weitesten Sinne nach Webers Verständnis beherrscht wird. Allerdings äußert sich K.s Beherrscht­Sein in vielerlei Hinsicht, so z.B. durch seine Stellung innerhalb der Gesellschaft und seiner Arbeitswelt, aber ebenso dahingehend, wie er sich zu seiner Verhaftung, den involvierten Behörden und Vorgängen sowie zu seinem Prozess positioniert.Für dieses Kapitel wird vor allen Dingen das erste Kapitel und K.s Verhaftung sowie die erste Untersu­ chung betrachtet werden, da dies in gewissem Sinne den ‚Anfang‘ darstellt von dem Herrschaftsver­ hältnis in der Art, wie es sich äußert, dessen K. unterliegt. Hinzu kommt K.s allgemeine berufliche und gesellschaftliche Stellung, die in anderer Form sein Beherrscht­Sein innerhalb einer bürokra­ tischen Herrschaft verdeutlicht.

Die bürokratische Ordnung, die eine bürokratische Herrschaft ausmacht, kann zunächst allein in K.s Stellung in seinem Arbeitsplatz erkannt werden. Er ist Angestellter einer Bank und hat eine vermut­ lich mittlere Stellung inne. Diese Vermutung lässt sich anstellen, da bei seiner Verhaftung drei „un­ tergeordnete Beamte aus der Bank“ (Kafka 2008: 249) zugegen sind. Etwas später erfährt man, dass K. wiederum einem gewissen „Direktor­Stellvertreter“ (ebd. 261) untergeordnet ist, was sich eben­ falls in einem unterordnenden Verhalten äußert (vgl. ebd. 261). Dass K. den drei Beamten überge­ ordnet, dem Direktor­Stellvertreter untergeordnet ist, zeigt an, dass es in der Bank ein hierarchisch organisiertes System gibt, oder, wie es bei Weber heißt, „Amtshierarchie“ (Weber 1972: 551, vgl. 2.1). Außerdem ist die Tatsache, dass der K. übergeordnete Beamte ein ‚Direktor­Stellvertreter‘ ist, bezeichnend in der Hinsicht, dass es einen ‚Direktor‘ geben muss, den dieser vertritt. Somit zeigt sich erneut die ‚Amtshierarchie‘, die unabdingbar ein Teil der bürokratischen Herrschaft ist. Da in einer solchen Herrschaft „Herr und Untertanen gleichermaßen [der Ordnung] unterliegen“ (Zelger 2009: 31), ist K. allein schon seiner Stellung wegen per definitionem beherrscht. Die Verhaftung K.s zu Beginn des Romans, von der Art und Weise, wie sich diese darstellt und vollzieht, wie sich die Verhaftenden verhalten und wie K. darauf reagiert, sind weitere Indizien da­ für, dass K. ein beherrschtes Subjekt ist. Der_die Leser_in erfährt, dass K. von „[j]emand[em] ver­ leumdet“ (Kafka 2008: 238) worden sein muss, da er „ohne […] etwas Böses getan [zu haben] […] eines Morgens verhaftet“ (ebd. 238) wurde. Da dies K.s eigene Gedanken zu der Sache darstellen, was durch die erlebte Rede dem_der Leser_in vermittelt wird, ist es zunächst eindeutig, dass K. nicht mit der Verhaftung einverstanden ist und er diese implizit als unrechtmäßig charakterisiert, in­ dem er den Grund darin in einer Verleumdung, also in anderen Worten in einer Verschuldung durch Dritte vermutet. Grundsätzlich könnte man nun davon ausgehen, dass K. ein starkes Interesse daran hätte, sich dieser, seines Erachtens unrechtmäßigen Verhaftung zu verwehren und auf seine Un­ schuld zu bestehen. Zunächst versucht K. dies auch, allerdings scheinen die übergeordneten Regeln des Verwaltungsapparates zu überwiegen. Letzteres äußert sich beispielsweise darin, dass K. zwar die Befugnis der Wächter anzweifelt (vgl. ebd. 241), jedoch zeitgleich ihren Anweisungen folgt, in­ dem er vor den Aufseher tritt, sich auf Befehl der beiden sogar andere Kleidung zu diesem Zwecke anzieht, obwohl er an dessen Sinnhaftigkeit zweifelt (vgl. ebd. 244). Zwar spielt er mit dem Gedan­ ken, sich zu wehren und die Situation zu verlassen (vgl. ebd. 243), allerdings erklärt er sich selbst sein Nicht­Handeln mit der „Sicherheit der Lösung […], die der natürliche Verlauf bringen [muss]“ (ebd. 243). Hierin zeigt sich eine zwar vorhandene Abwehrhaltung gegen das für seine Begriffe Un­ rechtmäßige gegen ihn, allerdings erkennt er implizit das Herrschaftsverhältnis, dass in seiner Situa­ tion zu bestehen scheint, an, und folgt letzten Endes den Anweisungen der Wächter sowie des Auf­ sehers, wenn auch widerwillig zu diesem Zeitpunkt. Auch in diesem Falle verdeutlicht sich, dass K. beherrscht wird.

Die Verhaftungssituation zu Beginn des Romans und die Konformität K.s in Folge dessen dient als Ausgangspunkt für das Verständnis K.s als beherrschtem Subjekt. Ab diesem Zeitpunkt steigert sich seine Akzeptanz der Umstände er fügt sich in den ihn beherrschenden Verwaltungsapparat, wäh­ rend seine Abwehr nach und nach abnimmt. Deutlich wird dies recht früh durch die Tatsache, dass er einen weiteren Gerichtstermin vermutet, obwohl er keine Vorladung erhalten hat, und deshalb aus freien Stücken beim Gericht erscheint. Besonders treffend ist hier Webers Definition von Herr­ schaft, in der es heißt, dass es ein „Interesse am Gehorchen“ (Weber 1972: 122, vgl. 2.1) gibt. Da K. ohne Aufforderung davon ausgeht, dass es eine weitere Untersuchung zu dem selben Zeitpunkt wie der letzten geben wird, und diesen vermeintlichen Termin ohne Weiteres wahrnimmt, muss hier von einem ‚Gehorsamsinteresse‘ ausgegangen werden, das ein zentrales Moment der Herrschaft ist und somit K. erneut als beherrschtes Subjekt begreifen lässt. Zur ersten Untersuchung bemüht er sich im Übrigen, ebenfalls ohne, dass es eine spezifische Anweisung dazu gibt, zu einer bestimmten Uhrzeit zu erscheinen (vgl. Kafka 2008: 262), was erneut das Interesse am Gehorchen und ein Indiz der Beherrschung darstellt.

Im fortschreitenden Verlauf der Handlung zeigt sich einerseits die immer größer werdende Verein­ nahmung K.s durch den Prozess und das Gerichtswesen, sichtbar zum Beispiel an der Tatsache, dass K., als er durch die Kanzleien geführt wird, die sich in heruntergekommenen Mietkasernen be­ finden, zunehmend übel wird. Das ist deshalb von Belang, da das Verwaltungsorgan des Gerichts, also die Kanzleien, eine physische Auswirkung auf Josef K. hat (vgl. Kafka 2008: 291f.). Außer­ dem wird das Gefühl K.s beschrieben, „von Schritt zu Schritt getragen“ (ebd. 292) zu werden, was wiederum die Interpretation zulässt, dass er nicht selbständig, frei und unabhängig vom Gericht handeln, oder genauer: sich bewegen kann. Hierin entfaltet sich auf erneute Weise eine Beherr­ schung K.s durch das bürokratische Verwaltungsorgan.

Insgesamt äußert sich eine Art bürokratischer Ordnung sogar in K.s Familienzusammenhängen, wenngleich dies verhältnismäßig subtil ist. Der Onkel, der für ihn entscheidet, dass er sich einen Anwalt nehmen wird (vgl. ebd. 310) sowie die Tatsache, dass der ihm bisher unbekannte Advokat von seiner Sache weiß (vgl. 314), verdeutlicht ebenso, wie sehr nach und nach die Passivität oder Ohnmacht K.s an die Stelle ursprünglicher Abwehr tritt. Ohnmacht und Beherrscht­Werden müssen in diesem Falle als synonym verstanden werden. Betrachtet man die Tatsache, dass das Mitglied von K.s Familie, das eingreift, ein Onkel ist und nicht etwa sein Vater[2] oder seine Mutter. Onkel sind zwar nicht ganz als ‚entfernte‘ Verwandtschaft zu kennzeichnen, jedoch gewöhnlich dennoch nicht in einem so engen und vertrauten Verhältnis, dass sie aktiv in Geschehnisse im Leben ihrer Nichten und Neffen eingreifen, wie es bei K. der Fall ist. K.s Onkel ergreift in diesem Moment so ­ gar die Handlungsmacht, die K. zu fehlen scheint, indem er einen Advokaten beauftragt, sich K.s Sache anzunehmen, was K. selbst nicht in die Wege leitet und dies zudem nicht für notwendig hält. In dem Sinne beherrscht in diesem Moment der Onkel als Teil einer Art ‚Familienbürokratie‘ über K., der ihm in deren ‚Amtshierarchie‘ untergeordnet ist. Dass der Advokat als Außenstehender und Fremder zugleich über K.s Situation in Kenntnis ist, stellt einen Eingriff des ‚Öffentlichen‘ in das ‚Private‘ dar, bei dem K.s Onkel die Rolle eines verbindenden Gliedes beider Sphären darstellt, der Advokat als Stellvertreter des ‚Öffentlichen‘. Die beiden bürokratischen Instanzen ‚Advokat‘ und ‚Onkel‘ beherrschen somit K. auf doppelte Weise.

[...]


[1] Mit dem in dieser Arbeit verwendeten Unterstrich (Gender Gap) soll Personen Raum geschaffen werden, die sich im binären Geschlechtersystem weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Darüber hinaus soll damit der Konstruktionscharakter der Dichotomien weiblich/männlich innerhalb eines hierarchischen Geschlechterverhältnisses verdeutlicht werden. Verzichtet wird hierauf bzgl. der Romanfiguren.

[2] An dieser Stelle sei allerdings auf Franz Kafkas ambivalentes und angespanntes Verhältnis zu seinem Vater und der Reflektion dieses Umstands in einer Vielzahl seiner Texte verwiesen, was eine Begründung dafür sein dürfte, dass nicht sein Vater, sondern ein entfernterer Verwandter die Rolle eines (vermeintlich) Helfenden in Josef K.s Situation einnimmt.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Franz Kafkas "Proceß" als Kritik an den soziologischökonomischen Bedingungen
Untertitel
Auf Grundlage des Weberschen Begriffs der bürokratischen Herrschaft: Josef K. als Symbol des modernen Subjekts
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
18
Katalognummer
V437807
ISBN (eBook)
9783668779013
ISBN (Buch)
9783668779020
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kafka, Weber, Moderne, Der Proceß, Der Prozess, Bürokratie
Arbeit zitieren
Phillip Grider (Autor:in), 2018, Franz Kafkas "Proceß" als Kritik an den soziologischökonomischen Bedingungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437807

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