Jüngere Tendenzen der Arbeitsmigration in Ostasien


Trabajo, 2004

32 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Vorbemerkung: über Migration

2. Arbeitsmigration in Ostasien: historische Übersicht bis zu den 1970er Jahren

3. Arbeitsmigration in die Golfstaaten ab den 1970er Jahren

4. Vom „Asian Miracle“ zur Entwicklung eines „East Asian Migration System“
4.1 Wirtschaftliche und demographische Voraussetzungen
4.2 Neoklassische Modelle der Arbeitskräftemobilität und ihre Anwendung auf Ostasien
4.3 Die Grenzen der neoklassischen Theorien zur Arbeitsmigration

5. Struktur des „East Asian Migration System“
5.1 Ostasien
5.2 Südostasien

6. Auswirkungen der Asienkrise auf die Arbeitsmigration in Ost-/Südostasien

7. Schlussbetrachtung

Literatur

Tabellen

Tabelle 1: Durchschnittliches jährliches Wachstum des BIP zwischen 1960 und 1990 in Japan und den „Tigerstaaten“ Hongkong, Singapur, Südkorea und Taiwan (nach Jones/Findlay 1998: 91).

Tabelle 2: Gesamtfruchtbarkeitsraten in ausgewählten asiatischen Ländern, 1960-95 (nach Ogawa/Matsukara 1996: 40).

Tabelle 3: Arbeitskosten in ausgewählten Ländern in US-$ pro Stunde (nach Jones/Findlay 1998: 92).

Tabelle 4: Ausmaß der internationalen Arbeitsmigration in Ost-/Südostasien gegen Ende der 1990er Jahre (nach Husa/Wohlschlägl 2000: 256; teilweise aktualisiert).

Tabelle 5: Wachstum des BIP (GDP) pro Jahr (%) in ausgewählten Ländern (nach: World Bank 2004).

Abbildung

Abbildung 1: Wichtige Zielgebiete der internationalen Arbeitsmigration in Ost-/Südostasien Ende der 1990er Jahre (jew. über 10.000 Migranten/Jahr; Schätzung) (eigener Entwurf nach Husa/Wohlschlägl 2000: 263 und Jones/Findlay 1998: 90; Kartengrundlage: ESRI© 1998).

1. Vorbemerkung: über Migration

Weltweit erlebten mehr als 150 Mio. internationale Migranten die Jahrtausendwende außer­halb ihres Geburtslandes (vgl. Martin 2000: 3). Zahl und Bedeutung der internatio­nalen Migrationsströme haben seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und insbesondere seit Mitte der 1980er Jahre erheblich zugenommen, so dass häufig Begriffe wie der vom „Age of Migration“ verwendet werden (vgl. Castles/Miller 1993: 3 f.). Es ist kaum verwunderlich, dass besonders Asien hierbei oft genannt wird, schließlich leben in der Re­gion ca. 60 Prozent der Weltbevölkerung und (aufgrund der Altersstruktur der asiatischen Gesellschaften) sogar annähernd zwei Drittel der weltweiten Arbeitskräfte (vgl. Graeme 2002: 7).

Stellt man die heutigen weltweiten Bevölkerungsbewegungen jedoch denen vergangener Perioden gegenüber, so erscheinen sie nicht einmal außergewöhnlich groß. Zwar ziehen in der Region Ostasien[1] jährlich über eine Million Arbeitskräfte von einem Land zum anderen (vgl. Jones/Findlay 1998: 87), doch trotz hoher absoluter Zahlen ist der Anteil der Migranten an der Gesamtbevölkerung relativ gering, verglichen beispielsweise mit den Auswanderungswellen aus Europa vor einem Jahrhundert (vgl. Skeldon 1999: 3).

Es soll an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, dass Zahlen zum Umfang der Arbeitsmigration in der Region häufig nur Schätzwerte darstellen. Dies liegt insbesondere am erheblichen Anteil der illegalen bzw. undokumentierten Arbeitsmigration (vgl. Jones/Findlay 1998: 87).

2.Arbeitsmigration in Ostasien: historische Übersicht bis zu den 1970er Jahren

Die internationale Arbeitsmigration in Ost-, wie auch in Südostasien, ist insbesondere im Zuge der „Asienkrise“, die ab 1997 dem „Asian Miracle“ ein Ende setzte, ins Blickfeld geraten (vgl. Sadik 1999: 1 f.). Relativ plötzlich setzte eine zwischen Regierungen und in der Öffentlichkeit kon­trovers geführte Diskussion ein, inwiefern beispielsweise die Anwesenheit ausländischer Arbeitskräfte im Land für eine Reihe sozialer Missstände verantwortlich sei (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 247). Als „Patentlösung“ wurde daraufhin häufig das Ersetzen ausländischer Arbeitskräfte durch einheimische genannt und dementsprechende Maßnah­men (restriktivere Zuwanderungsbestimmungen und erleichterte Abschiebungen) auch von einigen Regierungen auf Druck der öffentlichen Meinung umgesetzt. Gleichzeitig weisen Experten und Wirtschaftsvertreter jedoch immer wieder auf die, vor allem in ostasiatischen Staaten, vergleichsweise geringe Zahl und gleichzeitig hohe Bedeutung ausländischer Arbeits­kräfte hin, die oftmals Jobs verrichten, die von Einheimischen z.B. wegen zu gerin­ger Bezahlung abgelehnt werden (vgl. Skeldon 1999: 4 f.).

Diese mit der Asienkrise entstandene Debatte darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Arbeitsmigration in Ostasien bereits innerhalb der gesamten letzten drei Jahrzehnte konti­nuierlich an Bedeutung gewonnen hat – und dass Wanderungsbewegungen über lange Distanzen in Asien sogar bis in die früheste Geschichte zurückreichen (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 248).

Schon an den Reliefs der über 1000 Jahre alten Tempelbauten von Angkor in Kambod­scha finden sich beispielsweise Hinweise auf (erzwungene) Arbeitsmigration. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts nahmen die Wanderungsbewegungen asiatischer „Kontraktarbeiter“ (v.a. Chinesen und Inder) nach Übersee zu, bedingt durch die steigende Nachfrage nach Arbeitskräften in Nordamerika und den Hoheitsgebieten der europäischen Kolonialmächte. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts bewegten sich ost- und südostasiatische Migranten nahe­zu über den gesamten Globus. Allerdings beendete um die Wende vom 19. zum 20. Jahr­hundert die Einführung rassistischer Zuwanderungsbeschränkungen in den Hauptziel­gebieten (z.B. Nordamerika und Australien) die globalen ost- und südostasiatischen Wanderungs­ströme fast vollständig (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 248). Innerhalb des asiatisch-pazifischen Raumes existierten Wanderungsströme von japanischen und philippinischen Plantagenarbeitern nach Hawaii, während, bedingt durch den japanischen Imperialismus, zahlreiche Koreaner zur Arbeit in der japanischen Industrie verpflichtet wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg bewegte sich die internationale Migration dann je­doch bis in die 1970er Jahre hinein auf sehr niedrigem Niveau (vgl. Jones/Findlay 1998: 88).

Stattdessen wurde das Wanderungsgeschehen von Binnenwanderungen und Flüchtlings­strömen dominiert. Erst im Lauf der 1960er Jahre nahm die „traditionelle“ internationale Migration, also die Auswanderung in westliche Industrieländer wie die USA, Kanada oder Australien, wieder zu. Begünstigt wurde dies durch die allmähliche Abschaffung rassisch-diskriminierender Einwanderungsgesetze in den Zielländern, durch die zunehmende Ak­zeptanz der Familienzusammenführung als Einwanderungsgrund und, damit zusammen­hängend, die mittlerweile sehr ausgedehnten transnationalen Netzwerke zwischen bereits emigrierten Südost- und Ostasiaten in Nordamerika, Australien und Europa sowie ihren Heimatländern (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 249).

3. Arbeitsmigration in die Golfstaaten ab den 1970er Jahren

Ab den 1970er Jahren entwickelte sich der asiatisch-pazifische Raum zu einem der größten Exporteure für Arbeitskräfte, insbesondere in die reichen Ölstaaten um den Arabisch-Per­sischen Golf. Mit dem ersten dramatischen Anstieg der Rohölpreise 1973 wurden in den Erdölexportstaaten umfangreiche Bau- und Infrastrukturprogramme umgesetzt. Die benötig­ten (ungelernten) Arbeitskräfte wurden zunächst aus benachbarten arabischen Staaten, infolge des stetig steigenden Bedarfs bald jedoch auch aus anderen muslimischen Ländern vor allem Südasiens rekrutiert. Seit den frühen 1980er Jahren kam dazu eine immer größer werdende Zahl von Migranten aus Ost- und Südostasien, die in den meisten Fällen eine etwas höhere Qualifikation besaßen und beispielsweise als Zimmerleute, Me­chaniker, Fahrer oder qualifiziertere Bauarbeiter eingesetzt wurden (vgl. Skeldon 1992: 4). Im Gegensatz zu Arbeitskräften aus arabischen Nachbarstaaten wurden asiatische Gast­arbeiter zumeist in großem Stil über Arbeitsagenturen in die Golfstaaten vermittelt. Diese Arbeitsvermittler, die auch heute noch über großen Einfluss im asiatischen Migrations­geschehen verfügen, bringen innerhalb kürzester Zeit praktisch jede beliebige Zahl an Arbeits­kräften eines bestimmten Qualifikationsniveaus ins Land (vgl. Meyer 1995: 423). Die mit der Zeit immer größer werdende Bedeutung privater Vermittlungsagenturen und Mittelsmänner ist nebenbei für die Migranten nicht unproblematisch. Die von ihnen erho­benen Gebühren für die Vermittlung können bis zu einem Viertel des Verdienstes der Gastarbeiter im ersten oder sogar den ersten beiden Jahren betragen (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 251).

Die wichtigste Rolle unter den südost- und ostasiatischen Entsendeländern spielten die Philippinen, sowie, in etwas geringerem Umfang, Indonesien, Thailand und Südkorea. Insgesamt befanden sich gegen Mitte der 1980er Jahre bereits ca. 3,2 Millionen Arbeits­kräfte aus Süd-, Ost- und Südostasien in den Golfstaaten, davon zwei Millionen in Saudi-Arabien (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 250). Nicht zu vernachlässigen sind die dabei entstandenen Devisenflüsse in die Entsendeländer: alleine die koreanischen Gastarbeiter überwiesen zwischen 1979 und 1988 jährlich über 1 Milliarde US$ in ihr Heimatland, 1982 sogar annähernd 2 Milliarden US$ (vgl. Skeldon 1992: 5).

Verschiedene Faktoren beeinflussten die Migrationsströme in den Mittleren Osten bis in die frühen 1990er Jahre: veränderte Nachfrage, sinkende Rohölpreise und der Golfkrieg. Mit der Fertigstellung zahlreicher großer Infrastrukturprojekte endete auch die erste große Bauphase in vielen Golfstaaten. Die Nachfrage nach Arbeitskräften konzentrierte sich nunmehr anstatt auf Bauarbeiter verstärkt auf Dienstleistungs- und Wartungskräfte. Die seit den frühen 1980er Jahren fallenden Ölpreise waren ebenfalls mit verantwortlich dafür, dass der Bauboom ins Stocken geriet. Allerdings konnten nach dem Golfkrieg 1990/91 wieder Zuwächse bei vielen asiatischen Migrationsströmen beobachtet werden, haupt­sächlich weil palästinensische und jordanische Gastarbeiter wegen der irakfreundlichen Position ihrer Regierungen aus Kuwait und Saudi-Arabien ausgewiesen wurden und ersetzt werden mussten (vgl. Wickramasekara 1996: 101).

Dennoch verlagerte sich die ost- und südostasiatische Arbeitsmigration bereits ab Ende der 1980er Jahre zunehmend auf Ziele innerhalb der Region. Hauptgrund war das sich immer stärker entwickelnde, außergewöhnliche Wirtschaftswachstum, das „Asian Miracle“.

4. Vom „Asian Miracle“ zur Entwicklung eines „East Asian Migration System“

4.1 Wirtschaftliche und demographische Voraussetzungen

Das Wirtschaftswachstum in Ost- und Südostasien seit dem Zweiten Weltkrieg war höher als in allen anderen Regionen der Welt. Selbst nach dem zweiten Ölpreisschock und der Rezession in den USA Anfang der 1980er Jahre, als die Weltwirtschaft annähernd stagnierte, verzeichneten die meisten ost- und südostasiatischen Volkswirtschaften noch ein solides Wachstum (s. Tabelle 1) (vgl. Yamagata 1996: 47 ff.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Durchschnittliches jährliches Wachstum des BIP zwischen 1960 und 1990 in Japan und den „Tigerstaaten“ Hongkong, Singapur, Südkorea und Taiwan (nach Jones/Findlay 1998: 91).

Die Länder Japan, Singapur, Hongkong, Taiwan und Südkorea haben in den vergangenen Dekaden eine ähnliche Entwicklung durchlaufen, auch wenn sie nicht in allen Ländern zum gleichen Zeitpunkt einsetzte. Gemeinsam ist diesen Staaten, dass die Grundlage des Wirtschaftsaufschwungs zunächst durch den Aufbau einer arbeitsintensiven, export­orientierten Produktionswirtschaft gelegt wurde, in der (damals reichlich vorhandene) billige einheimische Arbeitskräfte beschäftigt waren (vgl. Pang /Lim 1996: 61).

Parallel zum genannten Wirtschaftsaufschwung kam es in weiten Teilen der Region zu einem starken Rückgang der Geburtenziffern bzw. Gesamtfruchbarkeitsraten (TFR), wie in Tabelle 2 dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Gesamtfruchtbarkeitsraten in ausgewählten asiatischen Ländern, 1960-95 (nach Ogawa/Matsukara 1996: 40).

In allen Ländern und Regionen ist ein genereller Trend hin zu einer niedrigeren Gesamt­fruchtbarkeitsrate zu beobachten, am deutlichsten in Ostasien, wo die TFR im dargestellten Zeitraum um 60 Prozent zurückging. In Japan ist die Phase des demographischen Über­gangs 1960 bereits annähernd abgeschlossen, in Hongkong und China sanken die Frucht­barkeitsraten innerhalb von zehn Jahren, in Südkorea innerhalb von 15 Jahren um 50 Pro­zent (wenn auch nicht im selben Zeitraum). In Südostasien fiel die Gesamtfruchtbarkeits­rate zwischen 1960 und 1995 um 42 Prozent. Spitzenreiter ist hier Singapur (Senkung der TFR innerhalb einer Dekade um 50 Prozent), dessen TFR als erste eines asiatischen Lan­des unter das Reproduktionsniveau sank. Nahe am Reproduktionsniveau bewegt sich auch die Fruchtbarkeitsrate in Thailand, während sie in Indonesien, Thailand und vor allem Vietnam und den Philippinen deutlich langsamer zurückging (vgl. Ogawa/Matsukara 1996: 34).

Bedingt durch anhaltendes und dynamisches Wirtschaftswachstum bei gleichzeitigem ra­piden Rückgang der Fertilitätsraten – zwei Phänomene, die eng miteinander verknüpft sind – herrschte bald in vielen Ländern der Region ein eklatanter Mangel an Arbeitskräften. Zu nennen sind hierbei insbesondere Japan, die „Tigerstaaten“ Südkorea, Taiwan, Hongkong und Singapur sowie – zu einem etwas späteren Zeitpunkt und in etwas geringerem Umfang – die „Newly Industrializing Economies“ (NIEs) Thailand und Malaysia (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 252).

Während in der ersten Phase des Wirtschaftsaufschwungs in Japan, Südkorea und Taiwan zunächst noch Arbeitskräfte aus dem Agrarsektor zum Einsatz in der industriellen Produktion in ausreichender Zahl zur Verfügung standen (in Südkorea waren beispiels­weise 1970 immer noch 50 Prozent der Beschäftigten im Agrarsektor tätig, 1980 noch 34 Prozent), so waren die Stadtstaaten Hongkong und Singapur bereits früh von Arbeits­immigration abhängig. Singapur lockerte bereits 1968 die entsprechenden Kontrollen, so dass fünf Jahre später schon über 100.000 ausländische Arbeitsmigranten mit Arbeits­erlaubnis, das entsprach zehn Prozent der gesamten Arbeitskräfte, gezählt wurden (vgl. Jones/Findlay 1998: 89).

Der Wechsel eines Landes von einer Arbeitskräfte exportierenden zu einer Arbeitskräfte importierenden Region wird häufig als „Migration Transition“ bezeichnet. Das Konzept der Migration Transition gliedert sich in drei Phasen: ein zunächst als reiner Arbeitskräfte­exporteur auftretender Staat entwickelt sich zu einer simultan Arbeitskräfte im- und exportierenden Region und schließlich zu einem überwiegenden Arbeitskräfte­importeur (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 254). Ein exakt datierter „Wendepunkt“ kann zwar in den meisten Fällen nicht bestimmt werden, doch wird der Übergang von Arbeits­emigration zu Arbeitsimmigration z.B. besonders deutlich anhand der Tigerstaaten Süd­korea oder Taiwan (vgl. Skeldon 1999: 4). So begann in Südkorea die Trendumkehr Mitte der 1980er Jahre, das frühere „labour-exporting country“ (s. Kapitel 3) entwickelte sich zu einer Region, die – zumindest bis zum Beginn der Asienkrise 1997 – in bestimmten Sekto­ren sogar unter Arbeitskräftemangel litt: im Jahr 1990 waren beispielsweise in Industrie­betrieben mit 10-29 Mitarbeitern lediglich acht von zehn Arbeitsplätzen besetzt. Insgesamt war der Arbeitskräftemangel vor allem in arbeitsintensiven Branchen wie Textilindustrie und Baugewerbe besonders groß (vgl. Park 1996: 169, 171).

Unter dem Druck von steigenden Lohnkosten und Arbeitskräftemangel begannen die meisten Länder, insbesondere die Tigerstaaten, spätestens Ende der 1980er Jahre, arbeits­intensive Produktion in benachbarte südostasiatische Länder mit niedrigeren Lohnkosten und später nach China zu verlagern. Sie folgten damit einer Entwicklung, die in Japan und den westlichen Industrieländern bereits sehr viel früher begonnen hatte. Gleichzeitig wurde arbeitsintensive Produktion zunehmend durch kapitalintensive, also stärker automatisierte und technisierte, ersetzt. Jedoch schwächte sich die internationale Arbeitsmigration durch diese Entwicklung nicht ab, sondern veränderte sich lediglich in ihrer Struktur. Anstelle von ungelernten Gastarbeitern immigrierten nun zunehmend höher qualifizierte Arbeits­kräfte, die im Aufnahmeland häufig nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung standen. Daneben existieren allerdings weiterhin in allen Ländern „low-skill“ -Branchen, deren Au­tomatisierungspotenzial begrenzt ist (wie Baugewerbe, Haushalts­dienstleistungen, Einzel­handel) und die insofern weiterhin auf Arbeitskräfteimport in großem Umfang angewiesen sind (vgl. Pang/Lim 1996: 63).

4.2 Neoklassische Modelle der Arbeitskräftemobilität und ihre Anwendung auf Ostasien

Nach den weit verbreiteten neoklassischen Theorien der Arbeitskräftemobilität entstehen globale Migrationsströme als Konsequenz aus regional unterschiedlichen Löhnen, aus­gelöst durch Ungleichgewichte bei Arbeitskräfteangebot und –nachfrage. Die Migration wirkt in diesem Fall als Gleichgewichtsmechanismus: Arbeitskräftewanderung von Regionen niedrigen Lohnniveaus mit hohem Arbeitskräfteangebot (bzw. –überschuss) in Regionen hohen Lohnniveaus mit Arbeitskräftemangel führt letztendlich zu einer über­regionalen Angleichung der Löhne und Arbeitsmärkte (und kommt schließlich – theoretisch – zum Stillstand). Allerdings arbeiten die genannten Modelle mit sehr un­realistischen restriktiven Annahmen (z.B. homogenes Arbeitsangebot, vollkommene Konkurrenz, Nichtvorhandensein interregionaler Transportkosten, vollkommene Infor­mation etc.) (vgl. Schätzl 2001: 109). Langfristig profitieren nach diesen Modellen so­wohl Regionen, die Arbeitskraft importieren (Verbesserung des Arbeitskräfteangebots ohne weitere Lohnsteigerungen) als auch die Gastarbeiter (höhere Löhne) sowie ihre Heimat­regionen (Entlastung des Arbeitsmarkts und Einnahmen durch Rücküberweisungen der emigrierten Gastarbeiter) (vgl. Jones/Findlay 1998: 88).

Erweiterungen zu diesem einfachen Modell berücksichtigen nicht nur die begrenzte Rationalität der (potenziellen) Migranten, sondern auch, ob die ursprünglichen Gründe für regional differenzierende Löhne beseitigt werden oder nicht. In der ökonomischen Litera­tur wird häufig angeführt, dass über einen längeren Zeitraum bestehende regional un­gleiche Wachstumsraten auch eine fortdauernde unterschiedliche Nachfrage nach Arbeits­kräften zur Folge haben. Die Bevölkerungsgeographie betont dagegen, dass räumliche Disparitäten im Bevölkerungswachstum gleichzeitig für ein ständiges Ungleichgewicht im Arbeits­kräfteangebot sorgen. Unter diesen zwei Voraussetzungen können regionale Migrations­systeme über lange Zeit bestehen, müssen also kein vorübergehendes Phänomen sein (vgl. Jones/Findlay 1998: 88).

Die in Kapitel 4.1 genannten demographischen und wirtschaftlichen Umstände führten dazu, dass in der Region Ost-/Südostasien in den sehr dynamischen Volkswirtschaften Japans und der Tigerstaaten, die zuvor einen starken Rückgang der Fertilitätsraten ver­zeichneten, beginnend mit den 1970er Jahren und verstärkt in den 1980er Jahren ein akuter Mangel an Arbeitskräften herrschte. Gleichzeitig liegen in der Region Staaten mit zum gleichem Zeitpunkt deutlich geringerem Wirtschaftswachstum und höherer Fertilität. Die Voraussetzungen der neoklassischen Wanderungsmodelle sind also gegeben, und unzweifelhaft reflektieren die in der Region beobachtbaren Migrationsströme viele der Kernaussagen dieser Modelle (vgl. Jones/Findlay 1998: 89): tatsächlich richten sich die meisten Migrationsströme, ausgehend von Staaten mit vergleichsweise starkem Bevölkerungs­wachstum und schwächerer Wirtschaftsentwicklung, in Länder mit schwa­chem oder stagnierendem Bevölkerungswachstum und starker Wirtschaft (und folglich höherem Lohnniveau). Die wichtigsten Migrationsströme gehen dabei eindeutig in die am weitesten entwickelten Länder (s. Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Wichtige Zielgebiete der internationalen Arbeitsmigration in Ost-/Südostasien Ende der 1990er Jahre (jew. über 10.000 Migranten/Jahr; Schätzung) (eigener Entwurf nach Husa/Wohlschlägl 2000: 263 und Jones/Findlay 1998: 90; Kartengrundlage: ESRI© 1998).

Tabelle 3 belegt zudem, dass in den Hauptzielgebieten (Japan und die Tigerstaaten) auch – entsprechend den neoklassischen Modellen – die höchsten Löhne der Region gezahlt werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Arbeitskosten in ausgewählten Ländern in US-$ pro Stunde (nach Jones/Findlay 1998: 92).

Auch für den durch die Migrationsbewegungen ausgelösten Gleichgewichtsmechanismus gibt es Anzeichen: So befinden sich beispielsweise Thailand oder Malaysia (entsprechend dem Konzept der Mobility Transition) in einem Übergangsstadium und fungieren gleichzeitig als Arbeitskräfte entsendendes wie auch aufnehmendes Land (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 255). Es wurde angenommen, dass diese früher stark vom Export von Kontraktarbeitern abhängigen Staaten sich zu überwiegenden Arbeitskräfte­importeuren entwickeln[2] (vgl. Guest 1999: 5).

Am Beispiel von Ost-/Südostasien lässt sich also zeigen, dass neoklassische Wan­derungs­modelle durchaus bis zu einem gewissen Maße als Erklärungsansatz für Migrations­bewegungen herangezogen werden können. Dennoch sind sie, und insbesondere die ihnen zugrunde liegenden Annahmen, vielfach zu simpel bzw. zu restriktiv, um alle Aspekte der Arbeitsmigration in der Region zu erklären.

4.3 Die Grenzen der neoklassischen Theorien zur Arbeitsmigration

Unterschiede in Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung haben ohne Zweifel einen bedeutenden Einfluss auf die Entstehung des regionalen Migrationssystems. Doch werden dadurch nicht alle Aspekte erklärt. So entwickelten sich die stärksten Migrationsströme nicht zwischen den ärmsten und den wohlhabendsten Ländern der Region: China, Vietnam, Laos oder Kambodscha stellen (zumindest bisher) nur einen kleinen Anteil der Arbeitsmigranten in Ostasien, jedenfalls in Relation zu den Philippinen, Thailand oder Indonesien. Zur Bereitstellung der für den Migrationsprozess benötigten Informationen, der Infrastruktur und des Startkapitals ist also ein gewisser Entwicklungsstand notwendig. Selbst in der Zusammensetzung der Migrationsströme zwischen bestimmten Herkunfts- und Zielgebieten bildeten sich stark ausgeprägte Unterschiede heraus, am auffälligsten sicherlich in Bezug auf legale und illegale (oder undokumentierte) Migration (vgl. Jones/Findlay 1998: 92).

Außerdem ist die Rolle von Institutionen für den Prozess der Arbeitsmigration zu klären. Ganz allgemein haben die unterschiedlichen politischen Systeme in verschiedenen Ländern einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Umfang und die Art internationaler Arbeits­migrationsbewegungen. So emigrierten bis zum Ende des Kalten Krieges Arbeiter aus den sozialistischen Planwirtschaften China und Vietnam hauptsächlich in die ehemalige Sowjet­union, während die Arbeitsmigration aus den marktwirtschaftlich geprägten Ländern Asiens zu gleichen Zeit vor allem auf die Golfstaaten gerichtet war (s. Kapitel 3). Mit der zunehmenden Öffnung der chinesischen und vietnamesischen Wirtschaft nimmt allerdings auch die Auswanderung in kapitalistische Staaten zu, und Arbeitskräfte kon­kurrieren dementsprechend stärker mit den traditionelleren Herkunftsgebieten asiatischer Arbeitsmigranten (vgl. Skeldon 1999: 4).

Jones und Findlay (1998: 92 f.) sehen in der „World Systems Theory“ eine wichtige Per­spektive zur Erklärung globaler Migrationsströme: diese sind demnach ein integraler Bestand­teil der Restrukturierung der Weltwirtschaft im Zuge einer „neuen internationalen Arbeitsteilung“, den global integrierten Produktionssystemen. Sogar die am wenigsten entwickelten Länder wie Myanmar oder früher abgeschottete kommunistische Staaten wie Vietnam wurden durch die strukturelle Erweiterung der internationalen Migration systematisch mit dem globalen Arbeitsmarkt vernetzt. Guest (1999: 2) betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Institutionen und deren Veränderung, weil sie Individuen bestimmte Zwänge und Einschränkungen (constraints) auferlegen. So haben beispielsweise institutionell eingeschränkte Arbeits- und Wohnmöglichkeiten einen großen Einfluss auf die Entwicklung von Migrationsströmen.

5. Struktur des „East Asian Migration System“

Verschiedene Institutionen, v.a. Staaten, Arbeitgeber und Arbeitsvermittler, nehmen Ein­fluss auf das Migrationsgeschehen in der Region. Bei einer entsprechenden Untersuchung macht zunächst eine grobe Klassifizierung der Staaten der Region in Arbeitskräfte­importeure bzw. –exporteure Sinn. Am deutlichsten lässt sich diese Abgrenzung bei den ostasiatischen Staaten ziehen. Hier zählen die meisten Länder zu den Arbeitskräfte­importeuren (Japan, Südkorea, Hongkong, Taiwan) (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 255). Einen Sonderfall stellt die Volksrepublik China dar (ähnlich wie auch Vietnam, s. Kapitel 4.3).

Tabelle 4 liefert einen Überblick über das Ausmaß der internationalen Arbeitsmigration in der Region Ost-/Südostasien gegen Ende der 1990er Jahre.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Ausmaß der internationalen Arbeitsmigration in Ost-/Südostasien gegen Ende der 1990er Jahre (nach Husa/Wohlschlägl 2000: 256; teilweise aktualisiert).

5.1 Ostasien

In Japan und Südkorea gelten die restriktivsten Einwanderungsbestimmungen der Region. Beide Länder erlauben per Gesetzt keine Zuwanderung niedrig qualifizierter Arbeits­kräfte[3]. Dies stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor größere Schwierigkeiten, die mehr noch als große Firmen vom Arbeitskräftemangel betroffen und deren Möglichkeiten zur Verlagerung der Produktion ins Ausland bzw. zur Automatisierung aufgrund des fehlenden Kapitals beschränkt sind (vgl. Jones/Findlay 1998: 94 f.). Japan erlaubt als Reaktion seit 1989 die Arbeitsmigration von Nikkeijin, Ab­kömmlinge japanischer Emigranten aus Übersee, vor allem aus Brasilien und Peru (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 255). Die Nikkeijin, deren Zahl in Japan mittlerweile 140.000 beträgt, passen zwar unter ethnischen Gesichtspunkten in die japanische Gesellschaft (für die zuständigen politischen Entscheidungsträger ein wichtiger Aspekt), sind jedoch durch die südamerikanische Kultur geprägt und waren beispielsweise zum großen Teil zunächst der japanischen Sprache nicht mächtig, was zu erheblichen Integrationsschwierigkeiten führte (vgl. Skeldon 2000: 64).

Andererseits dulden beide Länder stillschweigend die Beschäftigung von Praktikanten, ausländischen Studenten und undokumentierten Einwanderern im Niedriglohn­sektor (vgl. Jones/Findlay 1998: 94). Insbesondere die in Japan und Süd­korea zu Beginn der 1990er Jahre etablierten „On-the-Job“ -Trainingsprogramme werden häufig zum Import gering qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland genutzt. Die im Rahmen dieser Programme beschäftigten Praktikanten bleiben nach Ablauf ihres Arbeits­vertrages häufig im Land und werden so zu overstayers. Nicht selten wird ihnen von ihrem Arbeitgeber oder anderen Unternehmen ein neues Beschäftigungsverhältnis angeboten. Die zuständigen Behörden übersehen diese Migranten zumeist stillschweigend, obwohl sie im Allgemeinen innerhalb der Gesellschaft des Gastlandes sehr auffällig sind (vgl. Skeldon 2000: 66). Im Jahr 2000 befanden sich nach einer Schätzung der japanischen Ministerien für Arbeit und Justiz 251.697 overstayers im Land – ihre Anzahl betrug damit immerhin ca. 38 Prozent der gesamten 670.000 ausländischen Arbeitskräfte (solche mit permanenter Aufenthaltserlaubnis sowie illegale Einwanderer, die sofort nach der Einreise eine berufliche Tätigkeit beginnen, nicht mitgerechnet) (vgl. Iguchi 2002: 210). In Süd­korea stellten zum gleichen Zeitpunkt undokumentierte Arbeitsmigranten (173.000) und Praktikanten (79.000) zusammen sogar 94 Prozent aller ausländischen Arbeitskräfte (Ge­samtzahl 268.000) (vgl. Yoo/Uh 2002: 227).

Es ist aufgrund der oben genannten Umstände kaum verwunderlich, dass die überwiegende Mehrzahl der Arbeitsmigranten (insbesondere der undokumentierten) in KMU beschäftigt sind: In Südkorea kamen z.B. im Jahr 1994 in Industrieunternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern 23 Prozent aller Angestellten aus dem Ausland, in Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern jedoch lediglich vier Prozent (vgl. Jones/Findlay 1998: 94).

Im Gegensatz zu Japan und Südkorea ist in den beiden anderen ostasiatischen Zielländern der Arbeitsmigration, Hongkong und Taiwan, die wirtschaftliche Notwendigkeit, unge­lernte ausländische Arbeitskräfte ins Land zu bringen, auch „offiziell“ anerkannt. Entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen regeln sowohl die Zulassung wie auch den Aufenthalt und eine spätere Ausreise (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 257). Auch hier haben die administrativen Institutionen jedoch ein starkes Interesse an der Kontrolle und Überwachung der Zuwanderung. Häufig ist die Arbeitsmigration an einen bestimmten Auftrag gebunden, nach dessen Erfüllung die Arbeitskräfte das Land wieder verlassen müssen. Beispielsweise hatten chinesische Arbeiter beim Bau des Hongkonger Groß­flughafens Cheng Lok nicht die Erlaubnis, ihre Baustelle zu verlassen. Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung wurde so unterbunden. Nach der Fertigstellung mussten sie Hongkong wieder verlassen (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 257 und Skeldon 2000: 66). Die Angst, Aktivitäten von Migranten nicht kontrollieren zu können, wird sogar von Seiten der Hongkonger Behörden als offizieller Grund angegeben, warum die Beschäf­tigung von Festland-Chinesen als Haushaltshilfen verboten ist: sie sind vom äußeren Erscheinungs­bild her nicht von Einheimischen zu unterscheiden. Die Behörden fürchten, dass sonst Einheimische versucht sein könnten, Verwandte aus China unter dem Vorwand der Beschäftigung als Haushaltshilfen einreisen zu lassen. Die Beschäftigung von Haushalts­hilfen aus Übersee, vor allem von den Philippinen, aber auch aus Thailand oder Indonesien, ist dagegen ausdrücklich zugelassen und unterliegt keinerlei Restriktionen (vgl. Chiu 2002: 147).

Taiwan entwickelte sich erst ab 1991 zu einem wichtigen Aufnahmeland der inter­nationalen Arbeitsmigration. Damals ließ eine Reihe großer, öffentlich finanzierter Bau­maßnahmen den Bedarf an Arbeitskräften stark ansteigen. Der 1992 erlassene „Employment Service Act“ erlaubte dann auch der Textilindustrie und später noch weiteren Branchen den Import ausländischer Arbeitskräfte. Trotz der generellen Er­wünschtheit unterliegt dieser jedoch auch in Taiwan – ähnlich wie in Hongkong – relativ strengen Kontrollen und Reglementierungen. Beispielsweise dürfen ausländische Arbeits­kräfte nur in Industriezweigen mit besonders ausgeprägter Arbeitskräfteknappheit und nur, wenn keine geeigneten einheimischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, beschäftigt werden. Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitsmigranten werden auch in Taiwan grund­sätzlich nur befristet bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von zwei Jahren ausge­geben. Darüber hinaus haben Ausländer auch keinen Anspruch auf Leistungen des taiwanesischen Gesundheits- und Sozialsystems (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 258). Trotz aller Restriktionen bedeutet die im Vergleich zu Japan und Südkorea offenere und legale Anwerbung von Gastarbeitern in Taiwan, dass dort auch zahlreiche größere Firmen Ausländer beschäftigen. Der Anteil ausländischer Beschäftigter in Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern lag z.B. 1995 bei 5,6 Prozent – und damit annähernd gleich wie der Durchschnitt in allen Unternehmen (6,0 Prozent) (vgl. Jones/Findlay 1998: 94).

Trotz der genannten Unterschiede zwischen den ostasiatischen Aufnahmeländern für Arbeits­migranten (eher restriktive bzw. großzügige Zuwanderungsbestimmungen) gibt es Gemeinsamkeiten. So können die absoluten Zahlen der Arbeitsmigranten auf den ersten Blick hoch erscheinen (vgl. Tabelle 4). Der Anteil der Migranten an der Gesamt­bevölkerung ist jedoch in allen ostasiatischen Ländern sehr klein. Der Anteil ausländischer Arbeitskräfte in Relation zu den gesamten Erwerbstätigen beträgt in der Regel lediglich ein bis zwei Prozent (vgl. Skeldon 2000: 64 f.). Eine weitere Gemeinsamkeit in allen ostasiatischen Aufnahmeländern ist, dass die meisten Arbeitsmigranten in sogenannten „3-D-Jobs“ („ dirty, dangerous, difficult “) beschäftigt sind (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 258). Darüber hinaus sind natürlich in allen entwickelten Industrieländern auch hoch qualifizierte Arbeitsmigranten für große internationale Unternehmen tätig. Ihre Zahl (wenn auch nicht ihre Bedeutung) ist jedoch im Vergleich zu ungelernten oder niedrig qualifizierten Gastarbeitern relativ gering (vgl. Skeldon 1999: 8). Durch die steigende Zahl berufstätiger (einheimischer) Frauen, die vor allem im expandierenden Dienstleistungs­sektor beschäftigt sind, erhöhte sich in allen ostasiatischen Ländern die Nachfrage nach Haushaltshilfen von Seiten der kontinuierlich wachsenden Mittelklasse (vgl. Skeldon 2000: 64 f.). Dieses Phänomen wird besonders deutlich am Beispiel Hongkong, wo am Ende des Jahres 1999 mehr als 190.000 „ Foreign Domestic Helpers“ gezählt wurden, davon alleine 143.000 von den Philippinen (vgl. Chiu 2002: 167).

Schließlich bleibt festzuhalten, dass in ganz Ostasien die Arbeitsmigration ein streng kon­trolliertes und überwachtes Phänomen ist. Die von den verschiedenen Ländern erlassenen Migrationsbestimmungen erlauben ausländischen Arbeitskräften in der Regel keinen unbe­fristeten Aufenthalt oder gar den Zugang zur Staatsbürgerschaft. Die Rechte der Migranten unterliegen dem Willen der politischen Führung des Gastlandes, und zu ihrem Schutz stehen, anders als in westlichen Ländern, kaum Institutionen zur Verfügung (vgl. Skeldon 2000: 65).

Wie oben bereits angesprochen stellt die Volksrepublik China einen Sonderfall unter den ostasiatischen Ländern dar: China bildet heute das größte Herkunftsgebiet ungelernter Arbeits­kräfte in der Region. Vor allem aus politischen Gründen trat die Volksrepublik jedoch erst vergleichsweise spät als internationaler Arbeitsexporteur in Erscheinung. Bis zum Beginn der Reformpolitik im Jahr 1979 waren Migrationsströme aus China fast aus­schließlich auf andere Staaten des Ostblocks gerichtet (s. Kap. 4.3). Obwohl keine chinesischen Gastarbeiter am Bauboom in den Golfstaaten in den 1970er und 1980er Jah­ren beteiligt waren, so war sich die politische Führung sehr wohl der Umsätze bewusst, die andere Länder der Region zu dieser Zeit durch die Devisenrückflüsse von Arbeits­emigranten erzielten (vgl. Skeldon 2000: 67). Pekings dementsprechende Haltung wurde bereits 1979 sehr deutlich formuliert:

“Our country is a very rich source of labour. This is a wonderful strong point that should be fully utilized […]. If in a few years we can organize a million laborers to work abroad, each of them wil earn $US7.000-8.000 according to the ordinary wage rates in Western industrialized countries. If they send one-third of their wages back to support their families, our country will receive US$2,5 billion in foreign exchange each year” (Skeldon 1992: 5).

1999 arbeiteten ca. 380.000 Chinesen im Ausland, die durch staatliche Institutionen (211 project companies) für eine bestimmte Zeit und an die Fertigstellung eines bestimmten Projekts gebunden nach Übersee vermittelt werden. Die daraus resultierenden Einnahmen für den chinesischen Staat betrugen im Jahr 2000 11,3 Millarden US$. Daneben existieren noch andere staatlich kontrollierte Unternehmen, die qualifizierte Arbeitskräfte projekt­ungebunden ins Ausland vermitteln. Diese Form des Arbeitskräfteexports ist jedoch (noch) relativ unbedeutend. Auch ist der labour export insgesamt noch vergleichsweise un­geregelt, obwohl fast alle daran beteiligten Unternehmen (Arbeitsvermittler) dem Staat gehören. 2001 machte der Arbeitskräfteexport durch spezielle Arbeitsvermittler weniger als ein Prozent aller Ausreiseanträge aus (26.000 von über drei Millionen) (vgl. Biao 2002: 32, 43).

Die Zahl aller im Ausland lebenden Chinesen wird auf ca. 30 Millionen geschätzt – was angesichts einer Gesamtbevölkerung von über 1,2 Milliarden Menschen zunächst gering erscheint. Allerdings stammt die Mehrzahl der chinesischen Emigranten aus nur sehr wenigen Regionen innerhalb des Landes (vor allem den Küstengebieten der Provinzen Guangdong, Fujian und Zhejiang) (vgl. Skeldon 2000: 68 f. und World Bank 2003: 286).

Das Ausmaß der undokumentierten Migration aus China kann nur geschätzt werden. Es wird jedoch angenommen, dass jährlich 100.000 bis 200.000 Migranten China mit Hilfe organisierter Schmugglerringe verlassen. Die Mehrzahl von ihnen stammt aus Gebieten in Südchina, vor allem der Provinz Fujian. Es ist anzunehmen, dass im Zuge der weiteren Öffnung Chinas und angesichts des Bevölkerungspotenzials auch die Arbeitsemigration (gleich welcher Form) in der Zukunft noch weiter zunehmen wird (vgl. Guest 1999: 8).

Eine weitere Besonderheit in China, verglichen mit anderen ostasiatischen Ländern, ist die enorme Bedeutung von Binnenwanderungen. Während Land-Stadt-Wanderungen in Japan, Südkorea oder Taiwan eine eher untergeordnete Rolle spielen, so bewegen sich in China nach Schätzungen bis zu 100 Millionen Menschen (die sogenannte „floating population“) außerhalb ihres registrierten Wohnsitzes. Die Zielgebiete dieser intranationalen Migrations­ströme sind, neben den großen Städten Peking und Shanghai, vor allem die südlichen Regionen um den Pearl River in der Provinz Guangdong, wo zahlreiche arbeits­intensive Produktionsbetriebe mit Hilfe von Kapital aus Hongkong und Taiwan errichtet wurden. Die floating population stellt allein durch ihre Masse ein enormes Potenzial für soziale Konflikte dar, sollte Chinas bisher sehr beständiges und dynamisches Wirtschafts­wachstum sich in Zukunft abschwächen (vgl. Skeldon 2000: 70).

5.2 Südostasien

Wesentlich komplexer noch als in Ostasien stellt sich die Arbeitsmigration in südostasiatischen Ländern dar. Dabei muss nochmals auf die umfangreichen Ver­flechtungen zwischen beiden Regionen hingewiesen werden. Während die ostasiatischen Staaten, ausgenommen China (s.o.) den Aufnahmeländern zugeordnet werden, so liegen in Südostasien sowohl Arbeitskräfteexporteure (die wirtschaftlich schlecht entwickelten Staaten Myanmar, Vietnam, Laos und Kambodscha sowie Indonesien und die Philippinen), Länder, bei denen die Migration Transition noch nicht abgeschlossen ist, und die sowohl Arbeitskräfte importieren als auch exportieren (Thailand, Malaysia) und schließlich die reichen Aufnahmeländer Singapur und Brunei (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 258). Die wesentlich komplexere Struktur der Arbeitsmigration in Südostasien re­sultiert auch aus der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Vielfältigkeit der Region, die Demokratien wie auch autoritäre Regime und einen sozialistischen Staat umfasst und in der sowohl Industrie- als auch Schwellenländer und einige der ärmsten Staaten der Welt zu finden sind (vgl. Battistella 2000: 77).

Innerhalb des größeren East Asian Migration System, welches sowohl Ost- als auch Südost­asien umfasst (vgl. Jones/Findlay 1998: 92 ff.) haben sich in Südostasien drei unter­schiedliche, dauerhafte Subsysteme herausgebildet: unterschieden werden kann zwischen der Immigration nach Singapur und auf die malaysische Halbinsel, der Immigration nach Brunei und Ost-Malaysia, insbesondere in die Provinz Sabah, sowie der Emigration aus Kambodscha, Laos, Myanmar und Vietnam nach Thailand (vgl. Battistella 2000: 80 f.).

Wie in Kapitel 4.1 erwähnt gehört Singapur schon seit 1968 zu den Ländern, die Arbeits­migration offiziell erlauben. Allerdings versucht der Staat, durch die Erhebung von Abgaben für Arbeit­geber, die niedrig qualifizierte ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, Druck auszu­üben. Unternehmen sollen so dazu angehalten werden, auf Arbeitskräfte­knappheit nicht mit dem Import von Gastarbeitern zu reagieren, sondern mit Automati­sierung und Technisierung (vgl. Jones/Findlay 1998: 94). Der gewünschte Effekt dieser Politik blieb jedoch aus, stattdessen führte die Anhebung der Steuern zu sinkenden Löhnen für Arbeits­migranten (vgl. Battistella 2000: 83)

Insgesamt ist Singapurs Migrationspolitik durch einen großes Maß an Pragmatismus ge­prägt. Der Stadtstaat hat erkannt, dass niedrig qualifizierte ausländische Arbeitskräfte Auf­gaben verrichten, zu denen sich Einheimische kaum bereit erklären. Solche Migranten wurden deshalb in immer größerer Zahl zum lokalen Arbeitsmarkt zugelassen, allerdings werden Kriterien wie Bestimmungen über Sektoren, in denen Gastarbeiter beschäftigt werden dürfen oder administrative Prozesse zur Regelung der Migration immer wieder überprüft und den Arbeitsmarktbedingungen angepasst. 1997 stellten niedrig qualifizierte Gastarbeiter 88 Prozent aller ausländischen Erwerbstätigen. (insgesamt etwa eine halbe Million oder 27 Prozent aller Arbeitskräfte). Die wichtigsten Herkunftsländer sind Malaysia, Thailand, Indonesien, Sri Lanka, Indien, die Philippinen und seit neuerem auch Hongkong, Taiwan und die Volksrepublik China (vgl. Battistella 2000: 81 ff.).

Vergleichbar mit Hongkong oder Taiwan galten auch in Malaysia lange Zeit relativ groß­zügige Migrationsbestimmungen (vgl. Jones/Findlay 1998: 94). Die jüngsten entspre­chenden Regelungen sollen die Immigration hochqualifizierter Arbeitskräfte fördern und ungelernte Migranten auf Branchen mit akuter Arbeitskräfteknappheit beschränken. Die früher tolerierte undokumentierte Migration wird mittlerweile immer stärker kontrolliert. Die wichtigsten Herkunftsländer von Arbeitsmigranten in Malaysia sind Indonesien (64 Prozent), Bangladesh, die Philippinen, Thailand und Pakistan (vgl. Battistella 2000: 85). Die sich illegal im Land aufhaltenden Migranten stammen hauptsächlich aus Indonesien und Myanmar (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 261). Aufgrund der großen Zahl undokumentierter Migranten ist eine exakte Schätzung im Falle von Malaysia beson­ders schwierig. Experten gehen jedoch von bis zu 2,5 Millionen ausländischen Arbeits­kräften aus – bei insgesamt 8,6 Millionen Erwerbstätigen (1997) entspräche dies fast 30 Prozent (vgl. Skeldon 1999: 6).

Im östlichen Teil Malaysias gelten eigene Zuwanderungsregelungen. Besonders in der Plantagenwirtschaft und der Holzindustrie in Sabah sind ausländische Arbeitskräfte unent­behrlich. Dementsprechend ist undokumentierte Immigration über die Landgrenze zum indonesischen Teil der Insel Borneo und aus den Philippinen weitgehend toleriert. Bei einem Programm zur Erfassung undokumentierter Migranten in Sabah wurden 1997 über 400.000 Personen gezählt. Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass die tatsächliche Anzahl fast doppelt so hoch ist (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 261 f.). Die seit langer Zeit etab­lier­te Bewegung undokumentierter Arbeiter aus Indonesien nach Sabah und auch auf das malaysische Festland gilt als größter undokumentierter Migrationsstrom im östlichen Asien (vgl. Jones/Findlay 1998: 98).

Der kleine Staat Brunei mit weniger als 300.000 Einwohnern stellt einen weiteren Sonder­fall innerhalb des East Asian Migration System dar. Brunei gleicht in vielen Aspekten (kleine Bevölkerungszahl, Ölreichtum) den reichen Golfstaaten, auch hier sind Gast­arbeiter vor allem im Bau- und Dienstleistungssektor beschäftigt (vgl. Jones/Findlay 1998: 92). Wie in vergleichbaren Staaten im Mittleren Osten sind viele Einheimische in der öffentlichen Verwaltung tätig, während die Privatwirtschaft zum großen Teil Gast­arbeiter beschäftigt (1988 waren 71 Prozent aller Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft Ausländer). Trotz dieser Besonderheiten gehört Brunei zum erwähnten Migrations-Sub­system, die Mehrzahl der Einwanderer stammt aus den benachbarten ostmalaysischen Provinzen Sabah und Sarawak und den Philippinen (vgl. Battistella 2000: 81).

Ähnlich wie Malaysia spielte Thailand lange Zeit vor allem als Arbeitskräfteexporteur eine wichtige Rolle. Ab 1977 begannen thailändische private Arbeitsvermittler, in großem Stil Gastarbeiter in den Mittleren Osten zu senden – ähnlich wie in zahlreichen anderen Ländern der Region, s. Kapitel 3. Die Zahl der im Ausland beschäftigten thailändischen Vertragsarbeiter stieg von weniger als 1.000 im Jahr 1975 innerhalb weniger Jahre auf 117.000 (1982) bzw. 123.000 (1989). Dabei ist wiederum keine undokumentierte Migration berücksichtigt, so dass die tatsächlichen Zahlen weit höher liegen dürften (vgl. Sussangkarn 1996: 129 f.). Am Beispiel Thailand zeigt sich auch besonders deutlich, welchen Einfluss politische Institutionen auf die Entwicklung von Arbeitsmigration neh­men können. So wurde die Rekrutierung von thailändischen Kontraktarbeitern durch Saudi-Arabien (wo noch 1989 die Hälfte aller thailändischen Arbeitsmigranten beschäftigt war) Ende der 1980er Jahre abrupt beendet, nachdem ein thailändischer Gastarbeiter des Diebstahls von Schmuck der saudi-arabischen Königsfamilie bezichtigt wurde (vgl. Sussangkarn 1996: 130 und Skeldon 1999: 4).

In den letzten Jahrzehnten besetzte Thailand die Spitzenposition unter den Volks­wirtschaften im nördlichen Südostasien. Gleichzeitig entwickelte es sich immer mehr zu einem Aufnahmeland für Arbeitsmigranten. Daneben sind aber immer noch zahlreiche thailändische Gastarbeiter in Übersee beschäftigt, über die Hälfte von ihnen (1997 etwa 136.000) im Bausektor in Taiwan (vgl. Battistella 2000: 90). Weitere wichtige Ziel­länder sind Singapur und Malaysia (vgl. Chalamwong 2002: 293). Arbeitsmigration nach Thailand ist ein neueres Phänomen, dass sich zu Beginn der 1990er Jahre entwickelte: Einwanderer aus den armen Nachbarstaaten flohen vor Armut, bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen, um in der rasch wachsenden thailändischen Wirtschaft Arbeit zu finden. Die überwiegende Anzahl der Arbeitsmigranten in Thailand (ca. 80 Prozent) stammt aus Myanmar. Einwanderer aus diesem Nachbarland stellen beispiels­weise in der Fischereiindustrie die Hälfte aller Beschäftigten. Eine besondere Bedeutung kommt in Thailand der undokumentierten Migration zu, begünstigt durch die durch­lässigen und schwer zu kontrollierenden Grenzen mit den Nachbarländern Myanmar, Laos und Kambodscha (vgl. Battistella 2000: 91). Daneben erleichtern auch ethnische und sprachliche Ähnlichkeiten die Immigration, beispielsweise zwischen Laos und den nord­östlichen Provinzen Thailands. Aufgrund des Fehlens einer klaren Immigrationspolitik und des großen Ausmaßes der undokumentierten Gastarbeiterwanderungen nach Thailand ist die Zahl der sich im Land aufhaltenden Ausländer schwer zu bestimmen. Die in Tabelle 4 genannten offiziellen Zahlen dürften erheblich zu niedrig liegen. Schätzungen gehen für 1997 z.B. von rund 1,28 Millionen ausländischen Migranten im Königreich aus, worunter ein Viertel illegal immigriert sein dürfte. 1996 begann Thailand, auch als Reaktion auf diplomatischen Druck Malaysias, das sein Nachbarland als Drehscheibe der illegalen Migration bezeichnete, ein umfangreiches Programm zur Erfassung undokumentierter Migranten, in dessen Rahmen rund 372.000 Arbeitskräften eine befristete Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis erteilt wurde (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 262). Auch organisierte undokumentierte Emigration aus Thailand („Trafficking“) ist nach wie vor ein großes Problem. Nicht selten dient das Königreich als Transitland, durch das organisierte Menschenschmuggler Migranten aus Myanmar, Laos, Kambodscha und den südlichen Provinzen Chinas weiter nach Malaysia und in andere Staaten der Region schleusen. Bei einer Verhaftung der Schlepper bleiben die Migranten häufig als „stranded migrants“ in Thailand (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 264). 1999 organisierte die thailändische Regierung eine internationale Konferenz zum Problem der undokumentierten Migration, an der 19 Regierungen des asiatisch-pazifischen Raums beteiligt waren und auf der eine umfassendere regionale Kooperation in Bezug auf undokumentierte Migration und Trafficking sowie ein erweiterter Informationsaustausch zwischen den Staaten beschlossen wurde (vgl. International Symposium on Migration 1999).

Vietnam (s. Kapitel 4.3) ist aus politischen Gründen ein Sonderfall unter den Arbeitskräfte exportierenden Staaten der Region. Wichtigste Zielländer vietnamesischer Arbeits­migranten waren seit Mitte der 1970er Jahren vor allem die Sowjetunion sowie die kommunistischen osteuropäischen Staaten. Mit dem Ende des Kalten Krieges verlagerten sich die Wanderungsziele vietnamesischer Emigranten zunehmend auf markt­wirtschaftlich geprägte Länder Ost- und Südostasiens (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 249). So stieg die (offizielle) Zahl der vietnamesischen Arbeitsemigranten von 12.000 im Jahr 1992 auf ca. 30.000 im Jahr 2000, was 0,5-0,6 Prozent der gesamten Erwerbstätigen entspricht. Obwohl dies absolut bzw. in Relation zu manchen Nachbarländern gesehen immer noch eine kleine Anzahl darstellt, so ist sie im Vergleich zur Arbeitslosenquote (1998: 1,57 Prozent) doch signifikant (vgl. Cu 2002: 319).

Die Philippinen und Indonesien sind die wichtigsten Entsendeländer für Arbeitsmigranten im gesamten asiatisch-pazifischen Raum. Beide Staaten betonen in ihren nationalen Entwicklungs­plänen explizit die Bedeutung des Arbeitskräfteexports für die einheimische Wirtschaft (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 260).

Die Philippinen verabschiedeten bereits 1974 den „Philippine Labour Code“, in dem die aktive Teilnahme der Regierung am Arbeitskräfteexport festgehalten wurde. Ab 1978 wurde als Reaktion auf den immer größeren Umfang der Emigration private Arbeits­vermittlung zugelassen; Überwachung und Kontrolle verblieben jedoch Aufgabe der Regierung. Ähnlich wie in anderen Ländern der Region verlagerten sich auch die Haupt­zielgebiete philippinischer Arbeitsmigranten in den 1990er Jahren von Ländern des Mittleren Ostens auf Destinationen im asiatischen Raum (vgl. Go 2002: 264 f.). Exakte Zahlen sind wiederum kaum verfügbar, die in Tabelle 4 angegeben Daten können also nur ungefähre Anhaltspunkte liefern. Die Devisenrückflüsse philippinischer Emigranten (unter denen sich, wie in anderen Ländern auch, immer mehr Frauen befinden) sind über viele Jahre hinweg gestiegen, allein zwischen 1987 und 1999 von 791,9 Millionen US$ auf fast 6,8 Milliarden US$ (inkl. Überweisungen von Hochseematrosen) (vgl. Go 2002: 264, 277). 1997 machten Devisenrückflüsse etwa 13 Prozent des gesamten philippinischen BIP aus (vgl. Battistella 2000: 96).

Indonesien begann später, ab den 1980er Jahren, mit der staatlichen Förderung von Arbeits­emigration. Wie in Malaysia sind die Hauptziele dabei der Abbau von Arbeitskräfte­überschüssen (vor allem bei niedrig qualifizierten Arbeitskräften) und die durch bessere Verdienstmöglichkeiten im Ausland erzielten Devisenrückflüsse (umge­rechnet ca. 950 Millionen € im Jahr 2000) (vgl. Nazara 2002: 175, 177). Die offiziell erfasste Anzahl indonesischer Arbeitsmigranten im Ausland liegt bei über 500.000 (s. Tabelle 4), wobei auch hier Schätzungen über das Ausmaß der undokumentierten Migration nur vage sind. Battistella (2000: 92 f.) geht beispielsweise von 1,4 Millionen Indonesiern alleine in Malaysia aus, wobei die Immigration durch ethnische, religiöse und sprachliche Ähnlichkeiten stark erleichtert wird.

Besonders erwähnt sei nochmals die zunehmende Verwicklung des organisierten Verbrechens in die undokumentierte Migration bzw. den Menschenschmuggel. Betroffen sind hiervon insbesondere Frauen und Kinder, die zu Prostitutionszwecken, im organisier­ten Bettelwesen oder als Arbeitskräfte in ausbeuterischen Tätigkeiten eingesetzt werden (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 267). Diese Form der organisierten Kriminalität hat von Seiten der Regierungen bisher noch wenig Beachtung gefunden, weswegen bisher lediglich über die gängigsten Routen Verlässliches gesagt werden kann: sie führen von den Philippinen nach Japan und von Vietnam, Laos und Kambodscha in Richtung Thailand und zu weiteren Zielen (vgl. Battistella 2000: 102).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Arbeitsmigration im Raum Ost-/Südostasien seit den 1980er Jahren, als sie primär auf Zielländer im Mittleren Osten gerichtet war, er­heblich an Komplexität zugenommen hat (s. Abbildung 1). Verschiedene Institutionen spielen dabei eine bedeutende Rolle:

- Regierungen, die restriktive (z.B. Japan, Südkorea) oder großzügige (z.B. Hong­kong, Singapur, Brunei) Zuwanderungsbestimmungen erlassen bzw. den Arbeitskräfte­export fördern (Philippinen und Indonesien);
- Private Organisationen, die sowohl bei der dokumentierten Arbeitsmigration (Arbeits­vermittlungsagenturen) als auch bei undokumentierten Wanderungs­bewegungen (z.T. bis hin zu organisiertem Menschenschmuggel) erheblichen Ein­fluss besitzen;
- Gewerkschaften und andere Interessensverbände, die (vor allem in Krisenzeiten) Druck auf Regierungen ausüben, restriktivere Zugangsbestimmungen zum Arbeits­markt zu erlassen, um einheimische Arbeitskräfte zu schützen (vgl. Jones/Findlay 1998: 94);
- Arbeitgeber, die vielfach eher ausländische (auch illegal eingewanderte) Arbeits­kräfte beschäftigen (vgl. Jones/Findlay 1998: 84), teils um das Lohnniveau zu drücken, teils, weil Einheimische für bestimmte Tätigkeiten nicht oder nicht in aus­reichender Anzahl zur Verfügung stehen. Auch Arbeitgeber üben dabei, ebenso wie Gewerk­schaften, häufig Druck auf Regierungen aus (vgl. Battistella 2000: 92).

Bisher nur am Rand erwähnt wurden die Binnenwanderungen (s. „floating population“ in China, Kapitel 5.1). Sie machen zwar in ganz Asien immer noch die Mehrzahl aller Wanderungs­bewegungen aus, sind jedoch im Vergleich zur internationalen Arbeits­migration im „East Asian Migration System“ weniger gut erfasst. Unter den Binnen­wanderungen ist insbesondere die Land-Stadt-Migration hervorzuheben (wenn auch Land-Land-Wanderungen in vielen weniger entwickelten Ländern noch immer dominieren). Häufig, z.B. in Thailand, China, Indonesien oder Vietnam, handelt es sich dabei um temporäre Wanderungen, wobei die Migranten größere Anteile des vor allem im infor­mellen Sektor in den Städten erwirtschafteten Geldes zur Unterstützung ihrer in den peripheren ländlichen Gebieten verbliebenen Familien nach Hause senden. Eine Besonder­heit der Binnenwanderungen in Ost-/Südostasien ist der vergleichsweise hohe Anteil an weiblichen Migranten, insbesondere bei der Land-Stadt-Migration (vgl. Guest 1999: 2 f.).

6. Auswirkungen der Asienkrise auf die Arbeitsmigration in Ost-/Südostasien

Die 1997 in Teilen Asiens beginnende Wirtschaftskrise hat mit Sicherheit die Migrationsströme in der Region beeinflusst. Während die wirtschaftlichen Folgen der Asienkrise relativ leicht zu ermitteln, ist eine Aussage über soziale Konsequenzen, und damit auch über Konsequenzen für das Migrationsgeschehen, um einiges schwieriger zu treffen. Es kann jedoch heute davon ausgegangen werden, dass die Auswirkungen nicht so stark sind, wie zunächst angenommen (vgl. Skeldon 1999: 1).

Im Jahr 1997 endete plötzlich der seit langem andauernde Boom der ost- und südost­asiati­schen Volkswirtschaften. 1998 schrumpfte in fast allen Staaten (mit Ausnahme von China und Taiwan) das BIP (s. Tabelle 5). Am stärksten betroffen waren Indonesien und Thai­land, während sich die Krise in Japan am dauerhaftesten zeigte (vgl. Skeldon 1999: 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5: Wachstum des BIP (GDP) pro Jahr (%) in ausgewählten Ländern (nach: World Bank 2004).

Stärker als das BIP wurde der Arbeitsmarkt getroffen. Noch 1999 stiegen in Indonesien (6,4 Prozent) und Malaysia (3,4 Prozent) die Arbeitslosenzahlen, in Südkorea (6,3 Prozent), den Philippinen (9,7 Prozent) und Thailand (4,2 Prozent) lagen sie nur wenig unter den Rekordwerten von 1998 (vgl. Abella 2002: 48).

Wie zu Beginn angesprochen, wurden bald nach dem Einsetzen der Krise in Aufnahme­ländern Stimmen laut, die eine „Renationalisierung“ der Arbeitsmarktstrategien forderten, also eine Bevorzugung einheimischer gegenüber ausländischen Arbeitskräften. Gleich­zeitig versuchten politisch Verantwortliche in Arbeitskräfte exportierenden Staaten, auf eine weitere Internationalisierung ihres Arbeitskräftepotenzials zu setzen, um der steigen­den Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 270).

So setzte sich die thailändische Regierung beispielsweise 1998 zum Ziel, 215.000 Arbeits­kräfte ins Ausland zu exportieren (die Zahl der tatsächlich emigrierten Arbeiter betrug laut offiziellen Angaben schließlich 195.000 Personen) (vgl. Battistella 2000: 92). Ebenfalls in Thailand, aber auch in Malaysia oder Südkorea, setzten unter öffentlichem Druck ver­stärkte Bemühungen ein, ausländische Arbeitskräfte (vor allem undokumentierte Migranten) auszuweisen. Skeldon (1999: 8) spricht dabei jedoch von „show deportations“, die der Öffentlichkeit demonstrieren sollen, dass ihre Regierungen die Interessen einheimischer Arbeitskräfte schützen. In Wirklichkeit waren solche Aus­weisungen weit weniger zahlreich als ursprünglich angekündigt (vgl. Skeldon 1999: 7 f. und Skeldon 2000: 73).

Verschiedene Gründe sprechen dafür, dass die Asienkrise weniger Einfluss auf die Arbeits­migration hatte, als vielfach angenommen. Zum einen üben Arbeitsmigranten, wie mehrfach erwähnt, vor allem Tätigkeiten aus, zu denen sich Einheimische nicht bereit erklären („3-D-Jobs“). Aufgrund der Krise entlassene, qualifiziertere Einheimische können deshalb kaum in von Arbeitsmigranten dominierten Branchen beschäftigt werden (vgl. Skeldon 1999: 7). Außerdem hatte die Krise nicht für alle Branchen, in denen viele Migranten beschäftigt sind, die gleichen Auswirkungen. Während die Bauwirtschaft und Industrieproduktion stark getroffen wurden, so überstanden im Dienstleistungssektor und in der Landwirtschaft angestellte Gastarbeiter die Asienkrise im Allgemeinen recht gut. In Malaysia hatten beispielsweise die Plantagenwirtschaft und bestimmte Industriezweige sogar auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise Arbeitskräftemangel aufzuweisen (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 272). Auch protestierten teilweise Arbeitgeber erfolgreich gegen Regierungen, die unter öffentlichem Druck undokumentierte Migranten ausweisen wollten, oder konnten solche Pläne, wie etwa in Thailand, zumindest abschwächen (vgl. Battistella 2000: 92).

Dennoch zeigte die Krise natürlich Auswirkungen: aus Thailand und Malaysia wurden bis November 1998 jeweils etwa 260.000 undokumentierte Migranten ausgewiesen. Schätzungs­weise 300.000 Gastarbeiter aus Myanmar dürften aus Thailand in ihre Heimat zurückgekehrt sein, etwa 200.000 aus Malaysia nach Indonesien (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 273). Für die Philippinen wurde zunächst vorhergesagt, dass im Zuge der Asienkrise rund 100.000 Emigranten zurückkehren würden. Jedoch stieg die Anzahl der im Ausland beschäftigten Arbeitskräfte sogar während des Jahres 1998 um 0,5 Prozent. Der Rückgang der Migrationsströme nach Malaysia, Singapur, Hongkong und Südkorea konnte durch Zuwächse in Richtung Taiwan, Japan und den Mittleren Osten kompensiert werden (vgl. Battistella 2000: 98). Die Krise betrifft vor allem eine Gruppe unter den Arbeitsmigranten stark, die zwar zahlenmäßig klein ist, aber dennoch von großer Bedeutung für die jeweilige regionale Wirtschaft: hochqualifizierte Migranten, die bei großen, internationalen Unternehmen beschäftigt sind, die im Zuge der Krise ihre in Übersee angesiedelten Fabriken rationalisieren oder schließen (vgl. Skeldon 1999: 8 f.).

Insbesondere in den hochentwickelten Wirtschaften Ostasiens dürften Veränderungen im Migrationsgeschehen eher auf strukturelle Veränderungen der regionalen Wirtschaft zurückzuführen sein – z.B. die Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten vom Bau- auf den Produktionssektor (vgl. Skeldon 2000: 73). Größer sind die Auswirkungen auf Binnenwanderungen: Hier haben sich die während der Phase des Wirtschaft­saufschwungs entstandenen Land-Stadt-Wanderungen zum Teil umgekehrt. So löste der Zusammenbruch der Bauwirtschaft in Thailand eine große Rückwanderungswelle in die ländlichen Her­kunftsgebiete der Migranten aus (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 273). Selbst hier könnte der Effekt der Krise jedoch abgeschwächt worden sein, weil viele der neuen Arbeits­losen im städtischen informellen Sektor untergekommen sind (vgl. Skeldon 1999: 10).

In jedem Fall ist die Position vieler Arbeitsmigranten durch die Asienkrise noch weiter geschwächt worden. Die Möglichkeiten zur Ausbeutung sind gestiegen, weil Arbeitgeber in Krisenzeiten verstärkt Nutzen aus dem illegalen Status ihrer Arbeiter ziehen können. Und auch für kriminelle Menschenschmuggler ergeben sich neue „Beschäftigungsfelder“ (vgl. Skeldon 1999: 8). Unter diesen Umständen sind ein besserer Schutz der Rechte von Migranten und eine überregionale Kooperation der Migrationspolitik, insbesondere zwi­schen Aufnahme- und Entsendeländern, von großer Bedeutung. In den letzten Jahren gab es in Bezug auf diese Angelegenheiten verstärkte Bemühungen. Ein Beispiel hierzu ist die bereits angesprochene Konferenz „Towards Regional Cooperation on Irregular/Undocumented Migration“ im Jahr 1999 (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 274 und International Symposium on Migration 1999).

7. Schlussbetrachtung

Die meisten Autoren kommen zu dem Schluss, dass Arbeitsmigration im Raum Ost-/Südostasien weiter zunehmen wird, trotz teilweise rückläufiger Zahlen während der Asien­krise (vgl. Guest 1999: 7). Dafür spricht, dass sich mit einem voranschreitendem Globalisierungsprozess die Interdependenzen zwischen regionalen Volkswirtschaften weiter ver­stärken werden, ebenso wie der Austausch von Informationen, Technologien, Kapital und nicht zuletzt auch Arbeitskräften. Zudem würde eine zunehmende Liberalisierung der Staaten Vietnam und vor allem China weiteres, enormes Arbeitskräftepotenzial bereit­stellen.

Regierungen sollten, auch in Krisenzeiten, der Versuchung widerstehen, mit spontanen Entscheidungen in Bezug auf ihre Migrationspolitik auf äußere wirtschaftliche Umstände zu reagieren. Stattdessen ist verstärkte, langfristige überregionale Kooperation gefragt, auch um der immer mehr zum Problem werdenden undokumentierten Migration und dem Trafficking zu begegnen. Sanktionen sollten dabei nicht über Migranten, sondern die Profiteure wie Arbeitgeber, Arbeitsvermittler und Schlepper verhängt werden. Gleich­zeitig müssen sich die Staaten der Region über Garantien zur Wahrung der Grundrechte von Migranten verständigen, insbesondere von Frauen, Kindern und Angehörigen ethnischer Minderheiten (vgl. Husa/Wohlschlägl 2000: 275). Dies sollte im eigenen Interesse der Regierungen liegen, weil nur so eine weitere Zunahme krimineller Formen der Migration verhindert werden kann, die schon heute enormes soziales Konfliktpotenzial bergen.

Literatur

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Battistella, G. (2000): South-East Asia. In: International Organization for Migration; United Nations (Hrsg.): World Migration Report: 2000. S. 77-104. New York.

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[...]


[1] Die Region Ostasien umfasst nach den meisten Definitionen die Länder bzw. Territorien China, Japan, Nord- und Südkorea, Taiwan und Hongkong (vgl. z.B. Skeldon 2000: 59). Da jedoch in Bezug auf Arbeitsmigration und wirtschaftliche Integration umfangreiche Verflechtungen mit südostasiatischen Staaten bestehen, bei gleichzeitig relativ scharfer Abgrenzung zu anderen Regionen, sollen diese im Folgenden ebenfalls berücksichtigt werden (vgl. z.B. Jones/Findlay 1998: 96 und Tatsufumi 1996: 57). Dies entspricht auch der Definition der Weltbank von der Region „East Asia“ (vgl. Worldbank 1993: 1). Insofern berücksichtigt die vorliegende Arbeit folgende Länder: Japan, Südkorea, Hongkong, China, Taiwan, Singapur, Brunei, Laos, Kambodscha, Myanmar, Vietnam, die Philippinen, Indonesien, Thailand und Malaysia.

[2] Dieser Trend wurde allerdings durch die Asienkrise zunächst unterbrochen, als von Seiten der Politik der Arbeitskräfteexport wieder stärker gefördert und gleichzeitig die Ausweisung der sich im Inland befindlichen (hauptsächlich illegalen) Immigranten angestrebt wurden.

[3] In Japan ist diese strikte Regelung mittlerweile umstritten. Der „Basic Plan for Employment Measures“ der Regierung von 1999 sieht aber immer noch zumindest eine „sorgfältige Prüfung“ der Angelegenheit vor: „[...] the acceptance of unskilled workers should be carefully studied“ (Iguchi 2002: 199).

Final del extracto de 32 páginas

Detalles

Título
Jüngere Tendenzen der Arbeitsmigration in Ostasien
Universidad
LMU Munich  (Institut für Wirtschaftsgeographie)
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
32
No. de catálogo
V49893
ISBN (Ebook)
9783638462310
ISBN (Libro)
9783656849520
Tamaño de fichero
748 KB
Idioma
Alemán
Notas
Arbeitsmigration in Ost- bzw. Südostasien: historischer Überblick, "East Asian Migration System", Asienkrise, Ausblick
Palabras clave
Jüngere, Tendenzen, Arbeitsmigration, Ostasien
Citar trabajo
Julius Arnegger (Autor), 2004, Jüngere Tendenzen der Arbeitsmigration in Ostasien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49893

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