Der Naturzustand bei Thomas Hobbes


Hausarbeit, 2002

12 Seiten, Note: 2


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Gliederung

1. Einleitung

2. Anthropologische Determinanten des Naturzustandes

3. Der Mensch im Naturzustand
3.1. Die „Gesetzlosigkeit“ - ius naturale
3.2. Die „Besitzlosigkeit“ - natura dedit omnia omnibus
3.3. Der „Kriegszustand“ - bellum omnium in omnes

4. Beendigung des Naturzustandes und Erzeugung des Leviathan

5. Fazit

6. Quellen/Literatur

1. Einleitung

Hobbes Entwurf einer umfassenden Philosophie (Elementa philosophiae), den er in Paris geschrieben hatte, bestand aus drei Teilen: Vom K ö rper, Vom Menschen, Vom B ü rger, wobei besonders der dritte Teil über den Bürger Aufsehen erregte. Ihn sollte er in der Schrift Leviathan von 1651 weiter ausbauen.1 Hier kommt die vielleicht berühmteste Formel aus dem Vermächtnis von Hobbes‘ politischer Philosophie vor: „Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“ (homo homini lupus). Damit bezieht er sich nicht nur auf den Egoismus der Individuen, sondern auch auf den „Krieg aller gegen alle“. Dieser war für Hobbes Ausdruck des ungeregelten Naturzustandes - einer Art vorgesellschaftlicher Zeit, in der der Mensch lebt, solange es keine übergeordnete Staatsgewalt gibt.

Um den Naturzustand zu begreifen, muss man zuerst Hobbes´ Menschenbild verstehen, denn dort liegen die Wurzeln des Naturzustandes. Der Naturzustand ist einerseits Folge seiner Anthropologie, d.h. der Analyse der Leidenschaften des Einzelnen, und gleichzeitig ist er Ausgangspunkt zu seiner Politik und Staatstheorie.

„Was Hobbes über den Menschen denkt, kommt erst voll heraus in seiner Lehre vom Staat. Wir meinen seine berühmte Theorie vom Naturzustand und Staatsvertrag, durch die, mag man diese Begriffe historisch oder als Fiktion verstehen, eine Interpretation dessen gegeben werden soll, was wir Staat heißen.“2

Hobbes kontrastiert schroff zwischen Natur- und Gesellschaftszustand, zwischen Krieg und Frieden. Entweder die Menschen befinden sich im Natur- oder im Gesellschaftszustand, ein Drittes gibt es nicht.3

Hobbes benutzt dabei die Fiktion vom Naturzustand als Hilfskonstruktion, um eine philosophische Begründung für die Möglichkeit und Notwendigkeit von Frieden zu liefern.4

Wollte man diesem Werk einen Begriff zuweisen, um den es Hobbes besonders ging, so wäre das der Begriff ‚Sicherheit´. Gemeint ist ‚körperliche Sicherheit´ und die Sicherheit des ‚privaten Eigentums‘.

In der vorliegenden Arbeit soll das Wesen und die Bedeutung des Naturzustandes in der Lehre von Thomas Hobbes beschrieben werden. Zunächst wird überblicksartig die dem Naturzustand zugrunde liegende Anthropologie Hobbes‘ dargestellt, bevor Hobbes‘ Verständnis vom Menschen im Naturzustand erläutert wird. Die Kapitelüberschriften „ Die Gesetzlosigkeit “, „ Die Besitzlosigkeitund „ Der Kriegszustand “ sollen auf Hobbes‘ Bruch mit der klassischen Naturrechtstheorie hinweisen, die den Naturzustand nicht als konflikthaft begriffen hatte.5 Die Beendigung des Naturzustandes, der Ausblick auf Frieden und die Entstehung der Staatsgewalt wird im letzten Abschnitt der Arbeit thematisiert.

2. Anthropologische Determinanten des Naturzustandes

Thomas Hobbes Anthropologie beruht auf einer naturwissenschaftlich-mechanistischen Methode. Hobbes Vorstellung vom Menschen ist die Vorstellung von einer Maschine: berechenbar und statisch. So schafft Hobbes eine berechenbare Größe als Fundament, von dem aus er seine Theorie des Naturzustandes entwickeln kann. Dabei stellen drei Annahmen die Eckpunkte in Hobbes Menschenbild dar: 1. Alle Menschen sind gleich; 2. Menschliches Handeln geht von Leidenschaften aus; 3. Menschen sind von Natur aus nicht zur Gemeinschaft bestimmt.

1. Die natürlichen Fähigkeiten aller Menschen gehen auf Körperkraft, Erfahrung, Vernunft und Leidenschaft zurück. Hobbes geht davon aus, dass alle Menschen in dieser Hinsicht gleich sind - sowohl körperlich als auch geistig. Die Gleichheit der Menschen resultiert bei Hobbes aus der Formel: „Die einander Gleiches tun können, sind gleich; und die, die das Größte vermögen, nämlich zu töten, können auch Gleiches tun.“6

Kein Mensch kann sich im Vertrauen auf seine Kraft überlegen fühlen, denn selbst der Schwächste ist stark genug, den Stärksten zu töten - entweder durch Hinterlist oder durch ein Bündnis mit anderen.7

2. Leidenschaften bestimmen und steuern die Menschen. Hobbes versteht die Leidenschaften als Auslöser aller willentlichen Bewegungen wie Gehen oder Sprechen oder anderer sichtbarer Handlungen. Bewegungen, die man sich vorher im Geist vorgestellt hat und bei denen es um das ‚wohin‘, ‚wodurch‘ und ‚was‘ geht.8 Was er damit meint, ist ein zielgerichtetes Streben aus einem Trieb heraus - aus Verlangen oder aus Abneigung.

Überheblichkeit oder Gier können Ursachen für zielgerichtetes Streben sein. Streben nach Macht zum Beispiel. Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht sind nach Hobbes die drei Hauptkonfliktursachen in der menschlichen Natur.9

Die mächtigste Leidenschaft des Menschen aber ist die Furcht vor dem gewaltsamen Tode, da mit ihm alles zu Ende ist: ,,So halte ich an erster Stelle ein fortwährendes und rastloses Verlangen nach immer neuer Macht für einen allgemeinen Trieb der gesamten Menschheit, der nur mit dem Tode endet.“10

Die Furcht vor dem höchsten Übel, dem gewaltsamen Tod, ist der Antrieb für das höchste Ziel des Menschen: die langfristige individuelle Sicherstellung der Selbsterhaltung.

3. Der Mensch ist bei Hobbes kein für die Gemeinschaft geschaffenes Wesen - hier

unterscheidet er sich von voran gegangenen Staatsphilosophien, z.B. Aristoteles Vorstellung vom ,,zoon politicon“. Menschen suchen die Gesellschaft nur aus persönlichen Bedürfnissen heraus, vor allem der Ehre und des eigenen Vorteils wegen. Das Streben nach Ehre, Reichtum und Macht sehr viel stärker als das Streben nach gegenseitigem Wohlwollen. Hobbes: „[...] jedes Menschen Natur [würde], wenn ihn die Furcht nicht hinderte, stärker zur Herrschaft als zu Gesellschaft treiben. Deshalb muss man anerkennen, dass der Ursprung der großen und dauernderen Verbindungen der Menschen nicht von gegenseitigem Wohlwollen, sondern von gegenseitiger Furcht ausgegangen ist.“11

Der Mensch handelt um Erhalt seiner eigenen Existenz willen, die Akkumulation von Macht ist begründet im Streben nach Sicherheit.

3. Der Mensch im Naturzustand

3.1. Die „Gesetzlosigkeit“ - ius naturale

Im reinen Naturzustand herrscht einzig das natürliche Recht (ius naturale). Kennzeichen dieses natürlichen Rechts ist die Abwesenheit von menschlichen Gesetzen, in diesem Sinne kann es daher kein Recht oder Unrecht geben.

Es gibt keine Gebote, keine Gesetze, die die Freiheit eines jeden Menschen in irgendeiner Form beeinträchtigen könnten. Denn es gibt keine Obrigkeit, keine weltliche, keine einschränkende Macht. Es gibt keinen Souverän, der die Legitimität besäße, Gesetze zu erlassen. ,,[...] und es kann kein Gesetz erlassen werden, solange sie [die Menschen] sich nicht auf eine Person geeinigt haben, die es erlassen soll.“12

,,Die Begriffe von Recht und Unrecht haben hier [im Naturzustand] keinen Platz. Wo keine allgemeine Gewalt ist, ist kein Gesetz, und wo kein Gesetz, keine Ungerechtigkeit.“13 Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit sind Begriffe, die äußeren Einflüssen und Zwängen unterliegen. Sie sind den Menschen nicht von Natur aus gegeben wie die Leidenschaften oder seine Sinne, sie sind nicht von Geburt an vorhanden.

Das Naturrecht ist ,,die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht“14 Die Selbstverteidigung ist ein Naturrecht des Menschen. Er selbst entscheidet als Richter über die Rechtmäßigkeit seiner Mittel.

3.2. Die „Besitzlosigkeit“ - natura dedit omnia omnibus

Jeder Mensch hat im Naturzustand Anspruch auf alle existierenden Güter. Dies leitet Hobbes unmittelbar aus der stoischen Formel natura dedit omnia omnibus ab. Dabei verwirft er jedoch den „sozialrevolutionären Gedanken“15, dass gemeinsame Nutzung der Güter der Natur die ursprüngliche Harmonie der Menschen gewährleistet. Im Gegenteil, Hobbes kehrt den Sinn der Formen um, indem er - begründet im Fehlen der juridischen Fixierung von Eigentum - den Krieg eines jeden gegen jeden heraus stellt.16 Privateigentum kann, laut Hobbes, nur dort existieren, wo gleichzeitig eine Vorstellung von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit herrscht, die besagt, dass es ungerecht wäre, sich des Besitzes eines Mitmenschen zu bemächtigen.17

[...]


1 Vgl. Münkler, 45ff.

2 Hirschberger, 195.

3 Vgl. Münkler, 110.

4 Vgl. Vom Bürger, 74.

5 Vgl. Münkler, 115ff.

6 Vom Bürger I, 80.

7 Leviathan XIII, 94.

8 Vgl. Leviathan VI, S. 39.

9 Vgl. Leviathan XIII, 95.

10 Leviathan XI, 75.

11 Vom Bürger I, 79.

12 Leviathan XIII, 97.

13 Leviathan XIII, 98.

14 Leviathan XIII, 99.

15 Münkler, 113.

16 Münkler, 113.

17 Vgl. Leviathan XIII, 98.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Der Naturzustand bei Thomas Hobbes
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Die politische Theorie des Thomas Hobbes
Note
2
Autor
Jahr
2002
Seiten
12
Katalognummer
V51029
ISBN (eBook)
9783638471015
Dateigröße
367 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Naturzustand, Thomas, Hobbes, Theorie, Thomas, Hobbes
Arbeit zitieren
Jörg Hackhausen (Autor:in), 2002, Der Naturzustand bei Thomas Hobbes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51029

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