Zivilgesellschaftliches Engagement - eine Ressource für Erwerbsarbeit


Hausarbeit, 2004

38 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt:

1. ZIVILGESELLSCHAFT, BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT, DRITTER SEKTOR - EINE ORTSBESTIMMUNG IM DSCHUNGEL DER BEGRIFFE
1.1 ZIVILGESELLSCHAFT
1.2 ‚BÜRGERGESELLSCHAFT’, ‚BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT’ UND ‚EHRENAMT’
1.3 DRITTER SEKTOR
1.3.1 DRITTER SEKTOR - DEFINITION
1.3.2 DER SIEGESZUG DES DRITTEN SEKTOR-BEGRIFFS IN POLITIK UND WISSENSCHAFT
1.4 PLÄDOYER FÜR DIE ZIVILGESELLSCHAFT - KRITISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEM DRITTEN SEKTOR-BEGRIFF

2. SOZIOKULTUR - ORT ZIVILGESELLSCHAFTLICHER ARBEIT
2.1 TÄTIGKEITSFELDER SOZIOKULTURELLER ARBEIT IN SACHSEN
2.2 GRUNDSÄTZE UND ARBEITSFELDER SOZIOKULTURELLER ARBEIT
2.3 VERBANDLICH ORGANISIERTE SOZIOKULTUR IN SACHSEN
2.4 SOZIOKULTURELLE ARBEITSANSÄTZE IM NETZWERK „TOLERANTES SACHSEN“
2.5 SOZIOKULTUR ALS CHANCE ZUR STÄRKUNG DEMOKRATISCHER IDENTITÄTEN IM EUROPÄISCHEN TRANSFORMATIONSPROZESS
2.6 ZUM ANSPRUCH UND ZUR WIRKUNG SOZIOKULTURELLER ARBEIT IN DER ZIVILGESELLSCHAFT

3. AGENDA 2010 VERSUS ZUKUNFTSFÄHIGER UMBAU DES SOZIALSTAATSSYSTEMS BRD
3.1 DIE MYTHEN DES ÖFFENTLICHEN DISKURSES
3.2 NACHHALTIGE REFORMPERSPEKTIVEN STATT KURZFRISTIGEM UMBAU
3.3 BÜRGERGELD - EIN AUSWEG AUS DEM LABYRINTH DER SOZIALGESETZE

4 DAS POTENZIAL DER SÄCHSISCHEN SOZIOKULTUR FÜR NEUE ERWERBSFORMEN

5 ZUSAMMENFASSUNG FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT

6 LITERATUR:

1. Zivilgesellschaft, bürgerschaftliches Engagement, Dritter Sektor - eine ORTSBESTIMMUNG im Dschungel der Begriffe

Die Begriffe Bürgergesellschaft, Zivilgesellschaft und Dritter Sektor haben in der internationalen (Fach-)Öffentlichkeit Konjunktur. Ihre Renaissance verdanken sie den Alternativ- und Umweltbe- wegungen der 70/80er Jahre in Westeuropa und den osteuropäischen Menschenrechtsbewegungen der 80er Jahre. Die Begriffe sind aber merkwürdig ambivalent und analytisch unscharf geblieben. Das beruht erstens auf kulturellen Diversitäten. Wird zwar englisch von ‚civil society’, französisch von ‚société civile’ und polnisch von ‚spoleczenstwo abywatelskie’ gleichlautend gesprochen, diffe- rieren soziologische oder politologische Wissenschaftsverständnisse oder gar nationale gesell- schaftspolitische Diskurse über diese Termini doch gewaltig. Der wechselnde Sprachgebrauch deu- tet zweitens auf eine wissenschaftliche Unschärfe hin: Bspw. werden im bundesdeutschen Diskurs ‚Zivilgesellschaft’, ‚Bürgergesellschaft’ oder ‚Dritter Sektor’ synonym verwendet, oder gelegentlich sogar die Steigerungsform ,zivile Bürgergesellschaft’ gebraucht.1 Die in jüngster Zeit zahlreich er- schienene wissenschaftliche Literatur, die sich mit Begriffklärung und gesellschaftlichem Mehrwert von Zivilgesellschaft befassen, haben drittens unterschiedliche strategische Ziele: So begreift die tagespolitische Diskussion um den „Aktivierenden Staat“ das Thema unter dem Aspekt der Kür- zung staatlicher Kompensations- und Ersatzleistungen, die der Sozialstaat nicht mehr bereitstellen will oder kann2 (gemäßigter Sozialstaatsabbau mit neoliberalem Paradigma = Agenda 2010 bei Rot/Grün gegenüber neo-konservativem, radikalem Sozialstaatsabbau nach Thatcher-Vorbild = Steuer- und Sozialreform mit Kopfpauschale bei Schwarz/ Gelb). Dem Potenzial bürgerschaftli- cher Arbeit wird von den politischen Lagern unterschiedliches Gewicht beigemessen: Die säch- sisch-bayrische Zukunftskommission bspw. begreift bürgerschaftliches Engagement als ehrenamt- liche, d.h. unbezahlte Arbeit; im Bericht der Enquetekommission zur Zukunft Bürgerschaftlichen Engagements der aktuellen Bundesregierung wird dessen Potenzial dagegen höher und professio- neller eingeschätzt. Dabei bleibt in beiden Vorstellungswelten die Möglichkeit der doppelten Funk- tionalisierung bürgerschaftlichen Engagements: (1) zur Kompensation sinkender staatlicher Wohl- fahrtsleistungen; (2) zur Schaffung von Sozialkapital als „Schmiermittel“ für den Markt. Innerhalb des Praxisdiskurses sozialer Bewegungen gilt Zivilgesellschaft dagegen viel weitgehender als Ort der gleichberechtigten emanzipatorischen Auseinandersetzung von NGO’s, Wirtschaft und Staat über die gesellschaftliche Entwicklung.3

Diese Hausarbeit versucht zuerst eine Begriffsbewertung von ‚Zivilgesellschaft’, ‚Bürgerschaftli- chem Engagement’ und ‚Drittem Sektor’ vor dem Hintergrund des Diskurses über Bürgerbeteili- gung und Gesellschaftsumbau innerhalb der sozialen Bewegungen. Erst auf dieser Grundlage kann die soziokulturelle Landschaft Sachsens als Ort zivilgesellschaftlichen Engagements vorgestellt und die sich aus ihr ergebenden Perspektiven für Erwerbsarbeit umrissen werden. Diese Arbeit will also zweierlei leisten: Sie will (1) Zivilgesellschaft als Ort selbstBEWUSSTer Bürgerarbeit definieren und (2) Bürgerarbeit als Erwerbsmodell am Beispiel der Arbeit soziokultureller Netzwerke in Sach- sen vorstellen.4

1.1 Zivilgesellschaft (ZG)

Der Begriff Zivilgesellschaft (ZG) verknüpft deskriptiv-analytische und normative Bedeutungs- schichten.5 Nach TAYLOR lässt sich ZG in unterschiedlicher Bedeutung und Qualität beschrei- ben:

1. als bloße Existenz von „freien Vereinigungen, die nicht von einer Staatsmacht bevormundet werden“
2. gibt es, enger gefasst, eine Zivilgesellschaft nur dort, „wo die Gesellschaft als Ganze sich durch Vereinigungen, die nicht von der Staatsmacht bevormundet werden, strukturieren und ihre Handlungen koordinieren kann“
3. (Ergänzung zu 2.) liegt eine Zivilgesellschaft dann vor, wenn die „Gesamtheit der Vereinigungen den Gang der staatlichen Politik signifikant bestimmen kann“6

TAYLOR zufolge ist eine Zivilgesellschaft im Sinne der ersten Beschreibung im Westen bereits gut ausgebildet. In Osteuropa fehlte sie dagegen gänzlich und wurde dort primäres Ziel der Menschenrechtsbewegungen der 80er Jahre. Die beiden anderen Bedeutungen von Zivilgesellschaft sind weltweit noch nicht verwirklichte Ziele.

Eine herausragende Stellung hat der Begriff ZG in der Kommunitarismus-Theorie Michael WALZERs. Für ihn ist das „gute Leben“ nur in der Zivilgesellschaft zu führen. Allerdings sind dafür auch gesellige und gemeinschaftsliebende Menschen nötig.7

KOCKA schlägt eine ZG - Definition in dreifacher Weise vor.8

1. ZG als Typus sozialen Handelns:

Als spezifischer Typus sozialen Handelns ist Zivilgesellschaft dadurch charakterisiert, dass sie:

- auf Konflikt, Kompromiss und Verständigung (durch Diskurs) in der Öffentlichkeit ausgerichtet ist,

- individuelle Selbständigkeit und gesellschaftliche Selbstorganisation betont,
- Pluralität, Differenz und Spannung anerkennt (toleriert),
- Gewaltfrei und friedlich verfährt und
- von eigenen Erfahrungen/Interessen ausgehend sich für das Allgemeinwohl engagiert.

Im Begriff Zivilgesellschaft schwingt das Wort ‚Zivil’ mit; also die Erinnerung an eine demokratische Kultur9 des mündigen, friedlichen, selbständigen, nicht egoistischen Denkens, Handelns und Kommunizierens.

2. ZG als Bereich zwischen Wirtschaft, Staat und Privatsphäre:

Diese oben handlungslogisch beschriebene Art sozialer Interaktion ist vor allem in der sozialen Sphäre anzutreffen, die „in modernen ausdifferenzierten Gesellschaften zwischen Staat, Wirtschaft und Privatsphäre zu lokalisieren“10 ist, also im Raum der sozialen Bewegungen, NGO’s und Vereine. Zwar gibt es sie auch in der staatlichen Verwaltung, den Wirtschaftsunternehmen und den Familienbeziehungen (dann sind diese auch teil der ZG), doch kommen in diesen Bereichen Primär andere Handlungsmodi (Kampf & Krieg; Tausch & Markt; Herschafft und hierarchische Beziehungen; private Sphäre & persönliche Beziehungen) zum Tragen.

3. ZG als Kern ein sich absetzender Gesellschaftsentwurf mit utopischen Zügen:

ZG kann sich nur dann nachhaltig etablieren, wenn sie „eingebettet ist in ein Bukett sich wandeln- der ökonomischer, sozialer, politischer und kultureller Bedingungen, deren Sicherung und Bekräfti- gung sie umgekehrt dient“.11 ZG etabliert sich an und durch die Kritik an bestehenden gesellschaft- lichen Verhältnissen:

1) gegen den übermächtigen, einengenden Staat
2) gegen die Ökonomisierung des der gesellschaftlichen Interaktionen (als Alternative zur Omnipräsenz und - potenz der Marktlogik)
3) ein Gemeinsinn betonendes Gegenprogramm zu Formen der Unterdrückung, Diskriminierung oder der Un- gleichheit und gegen die Fragmentarisierung und Endsolidarisierung der Gesellschaft.

Somit ist ZG Teil einer umfassenden Gesellschaftsutopie, die von der Aufklärung bis heute unein- gelöste Züge enthält. Die Entwicklung der ZG ist, wie KAHANE es beschreibt, ein Prozess, „in dem die Individuen und gesellschaftliche Gruppen ihre Möglichkeiten der Freiheit zwischen Staat und Ökonomie [stetig - d. Verf.] weiterentwickeln“12: Gegen die absolutistische Macht des Königs sprach Locke von Zivilgesellschaft als Schutz des Einzelnen durch ein lebendiges Parlament. Später meinte Montesquieu, dass es zwischen dem Einzelnen und dem Parlament große vermittelnde Or- ganisationen geben muss (Parteien, Gewerkschaften, seit dem Laizismus auch die Kirchen), die ebenfalls zur Zivilgesellschaft gehören. Tocqueville sagte, das reiche nicht und lebendige Innovati- on durch kleine freiwillige Assoziationen gehöre ebenfalls dazu, wir nennen sie heute NGO´s. Gramscis revolutionäres Konzept schloss die Meinungsführer aller Ebenen des kulturellen Alltags ein und HABERMAS schließlich findet, dass es keine Zivilgesellschaft gibt, ohne öffentliche Kommunikation, die es erlaubt, herrschaftsfrei über Werte zu reden. Nach HABERMAS bilden „nicht-staatliche und nicht-ökonomische Zusammenschlüsse und Assoziationen auf freiwilliger Basis“ den „institutionellen Kern“ einer Zivilgesellschaft: „Die Zivilgesellschaft setzt sich aus mehr oder weniger spontan entstandenen Vereinigungen, Organisationen und Bewegungen zusammen, welche die Resonanz, die die gesellschaftlichen Problemlagen in den privaten Lebensbereichen schließlich als notwendiges Prinzip zur Lösung individueller und gesellschaftlicher Probleme. Demokratische Kultur zielt somit auf die Entwicklung der Gesellschaft unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen auf der Grundlage des demokratischen Menschenbildes. Eine solche politische Kultur der Beteiligung und des Dialoges ist nur mittels breiter Information und Transparenz von Entscheidungsstrukturen möglich. Demokratische Kultur hat dort Grenzen, wo universelle Menschenrechte nicht anerkannt, wo rassistische oder völkische Wertevorstellungen offen propagiert werden. (vgl. Bringt 2000) finden, aufnehmen, kondensieren und lautverstärkend an die politische Öffentlichkeit wei- terleiten.“13 Der diskursive Charakter der Zivilgesellschaft steht auch bei DUBIEL im Vorder- grund. Für ihn ist die Zivilgesellschaft Kommunikationspraxis und öffentliche Arena zugleich.14 Dort soll um die Einheit der Gesellschaft gestritten werden, was allerdings auch er angesichts funk- tionaler Differenzierungsprozesse für eine schwierige Angelegenheit hält. Auch bei RÖDEL stiftet „die Kette der in der Geschichte der modernen Gesellschaften tatsächlich erzielten Konventionen (...) allein das Band des Zusammenhalts dieser Gesellschaften“.15 Der Ort dieser Übereinkünfte ist eine Zivilgesellschaft als „Netzwerk von Handlungszusammenhängen, die von sich assoziierenden Mitgliedern der Gesellschaft gebildet werden.16

So unterschiedlich wie die historischen und perspektivischen Zusammenhänge sind auch die Interessen der Akteure, die den Begriff ‚Zivilgesellschaft’ gebrauchen. Ihre Gemeinsamkeit besteht darin, dass sie aus unterschiedlichen Motiven jeweils die Ausdehnung der Rechte und der Freiheit der Individuen gegenüber der herrschenden Struktur des Staates zum Ziel haben. Seit der französischen Revolution ist die Demokratie und mit ihr die ZG verbunden mit den universellen Menschenrechten, die von der Freiheit, Gleichwertigkeit und Würde aller Menschen und ihrer Assoziationen ausgehen. Auf dem Weg zu einer lebendigen Demokratie kann die ZG demnach eine wichtige Dimension des Handelns im Sinne der Menschenrechte sein.

Die ZG braucht demnach viele Bedingungen und Strukturen, damit aus der Masse von Bürgern mit unterschiedlichsten Interessen und Motiven, ‚citoyens’ werden, die eine demokratische Kultur und deren Standards zu verteidigen bereit sind.17 Dennoch wird nur in der lebendigen Zivilgesellschaft immer wieder die Öffentlichkeit für menschenrechtliche Themen hergestellt und durch alle gesellschaftliche Schichten hindurch der Prozess des gesellschaftlichen Diskurses neu angeregt. ZG ringt in allen ihren Dimensionen bis heute ständig um die Ausformung von Menschenrechten: durch Individuen in ihrer Freiheit und Gleichwertigkeit, durch vermittelnde Organisationen, durch NGOs und die demokratische, kritische Öffentlichkeit.

ZG ist demnach niemals identisch mit der real existierenden Gesellschaft. Sie ist vielmehr ein Strukturelement derselben, die immer auch anderes enthalten: Staat und Herrschaft, Tausch und Markt, Intimität, aber auch Gewalt und Krieg, Fanatismus und Chaos. Zivilgesellschaft be- und entsteht in der Affinität zu den von ihr kritisierten Zuständen bzw. Typen sozialen Handelns. Sie ist nicht Markt, aber sie ist auch nicht ohne Markt. „Die Entstehung und der Erfolg von Marktwirtschaften wird von zivilgesellschaftlichen Strukturen erleichtert, wenn nicht gar ermöglicht.“18 Insgesamt decken alle genannten Theorien die entscheidenden Themenbezüge der internationalen Zivilgesellschaftstheorie der 1990er Jahre ab. Es lassen sich folgende Elemente, wenn auch in abgewandelter Form, in allen Variationen der Theorieansätze finden:19

- Die Zivilgesellschaft besteht aus nicht-staatlichen Vereinigungen und sozialen Bewegungen, die eine zwischen Staat und Gesellschaft vermittelnde Sphäre bilden.
- Diese Vereinigungen und Bewegungen stärken des demokratische System, da sie Totalitarismen abwehren, in- dem sie die Artikulation verschiedener Standpunkte zulassen und Solidarität in der Bürgerschaft entwickeln. Totalitäre Systeme zeichnen sich durch die Abwesenheit bzw. Unterdrückung des zivilgesellschaftlichen Dis- kurses aus.
- Das entscheidende Moment der Zivilgesellschaft ist die freie Kommunikation, bzw. der Diskurs über gesell- schaftliche Problemstellungen und Lösungsansätze.
- Jede Zivilgesellschaftstheorie enthält bestimmte Existenzbedingungen, die entweder als Normen und Werte oder als Regeln der demokratischen Praxis formuliert werden.

Uneinheitlich wird die Rolle der Ökonomie innerhalb der verschiedenen Konzeptionen eingeschätzt. Insgesamt wird sie jedoch im Zusammenhang mit Zivilgesellschaft als gesellschaftswirksame Kategorie zu wenig analysiert.

1.2 ‚Bürgergesellschaft’, ‚bürgerschaftliches Engagement’ und ‚Ehrenamt’

DAHRENDORF legt in seinem Konzept der Bürgergesellschaft20 den Fokus auf nicht-staatliche und dezentrale „Organisationen und Institutionen als Organe des Volkswillens“21 und will „das schöpferische Chaos der vielen, vor dem Zugriff des (Zentral-)Staates schützen.“22 Parteien, Ge- werkschaften, Industrieunternehmen, soziale Bewegungen, NGO’s, Universitäten, Kirchen, Stif- tungen, etc. sind für ihn Teil der Bürgergesellschaft. Die Sphäre in der diese Institutionen operie- ren, muss von Vielfalt (Pluralismus), Autonomie und Gewaltlosigkeit geprägt sein. Herausragendes Merkmal der Bürgergesellschaft ist für DAHRENDORF der „Bürgersinn“23, womit er Tugenden wie „Bürgerstolz“ und „Zivilcourage“24 meint. Der Bürgersinn sei jedoch in Gefahr, weil eine Viel- zahl von Menschen von soziokultureller Partizipation ausgeschlossen seien. Das Problem dieser Marginalisierten sei das der ‚Unvollständigkeit‘, die sich in unvollständigen Familien, unvollständi- gen Arbeitsverhältnissen, unvollständigen Staatsbürgern (bspw. Einwanderern) und unvollständi- gen politischen und sozialen Rechten manifestiere.25 Diese „Unvollständigkeit“ sei das zentrale Problem der westlichen Bürgergesellschaften, denn die so entstandenen unpolitischen (unbeteilig- ten) Unterschichten seien eine „ständige Anklage gegen die Zivilität unserer Gesellschaft“.26

Die Enquete-Kommission „Zukunft bürgerschaftlichen Engagements“ definiert Bürgergesellschaft als: „(...) ein Gemeinwesen, in dem sich Bürgerinnen und Bürger nach demokratischen Regeln selbst organisieren und auf die Geschicke des Gemeinwesens wirken können. Im Spannungsfeld von Markt, Staat und Familie wird Bürgergesellschaft überall dort sichtbar, wo sich freiwillige Zu- sammenschlüsse bilden, wo Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten genutzt werden und Bürgerinnen und Bürger Gemeinwohlverantwortung übernehmen.“27 Bürgerschaftliches Engagement sei dabei Angelegenheit von gemeinnützigen Organisationen und staatlichen Institutionen. Denn im Spannungsfeld von Staat und Bürgerschaft müssten Verantwortlichkeiten ständig neu verhandelt werden. Erforderlich wäre eine klare Festlegung öffentlicher Aufgaben und Ziele bei weitgehender Offenlassung der Mittel und Wege zu ihrer Erfüllung. Bei der Aktivierung der Bürgergesellschaft ginge es um einen Lernprozess, der auch ein verändertes staatliches Selbstverständnis einschlösse. Der Staat müsse lernen, wie er als ermöglichender Staat wirken könne, wie er intermediäre Struktu- ren, die öffentliche Sphäre und neue Formen der Selbstorganisation fördern und stützen könne. Bürgerinnen und Bürger müssten lernen, dass der Staat nicht die Lösung aller Probleme bedeute. Diesen Aushandlungsprozess begleiteten auch soziokulturelle Zentren, Initiativen und Netzwer- ke.28 Eine staatliche Aufgabe, einen ermöglichenden Staat zu konstituieren, sei es, Rahmenbedin- gungen zu schaffen, unter denen sich Bürgergesellschaft entfalten könne. Dazu gehörten u. a.:29

- Verwaltungen bürgerorientiert gestalten und entbürokratisieren, verbunden mit Entscheidungen darüber, welche Aufgaben zwingend von staatlicher Seite erledigt werden müssen und welche qua Subsidiaritätsprinzip z. B. an freie Träger gegeben werden können;
- Beteiligungsmöglichkeiten schaffen im direktdemokratischen und informellen Bereich; x Möglichkeiten zur Anerkennung, Wertschätzung und Qualifizierung schaffen;
- Voraussetzungen zur Bildung von Netzwerken schaffen und Infrastrukturen und finanzielle Rah- menbedingungen für bürgerschaftliches Engagement vorhalten;

Wichtig ist, hier die Unterschiede und Nuancen in den Begrifflichkeiten herauszuarbeiten: Es geht DAHRENDORF und auch der Enquete-Kommission um den Begriff ‚bürgerschaftliche Engage- ment’, nicht um den Begriff ‚Ehrenamt’. Ehrenamt oder auch ehrenamtliches Engagement hat seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts einen Form- und Qualitätswandel durchlaufen, der für die Entwicklung einer zeitgemäßen Bürgergesellschaft einerseits und für die Beschreibung heutigen soziokulturellen Arbeitens andererseits neue Ressourcen freisetzt. Nach Evers/Olk30 hat sich das Engagement der Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich des traditionellen Ehrenamtes, das in erster Linie sozial verfasst und vom Willen zum (unentgeltlichen) Helfen geprägt war zu einer le- benslangen (bezahlten) Aufgabe gewandelt und darüber hinaus in weitere gesellschaftliche Bereiche verlagert. Das Verständnis ehrenamtlicher Arbeit wandelte sich vom Heilsversprechen jenseits der gelebten Biographie (Über dem Haupteingang des Dresdner Diakonissenkrankenhauses steht noch heute: „Mein Lohn ist das ich dienen darf.“) hin zu einem aktiven biographischen Gestaltungsele- ment mit Lohnerträgen im Hier und Jetzt. Heute zerfällt der Bereich zivilgesellschaftlicher Arbeit in einen wachsenden Anteil hauptamtlicher Professionen und einen Teil ehrenamtlicher, unentgeld- licher Arbeit. Damit einher ging eine Veränderung in der Qualität des Engagements: Bürgerschaft- liches Engagement hat im Vergleich zum klassischen Ehrenamt immer eine politische Mitgestal- tungs- und Veränderungskomponente.

Während die sächsisch-bayrische Zukunftskommission im alten Verständnis von Ehrenamt im Sinne des Dienens für die Gesellschaft verharrt, bekommt der Begriff Bürgerschaftliches Engagement bei DAHRENDORF und der Enquete-Kommission eine qualifizierte, gesellschaftsgestaltende und damit politische Konnotation.

1.3 Dritter Sektor

1.3.1 Dritter Sektor - Definition

In der Debatte zum bürgerschaftlichen Engagement31 kommt dem Ansatz des „Dritten Sektors“ und der Theorie des „Sozialen Kapitals“ eine wichtige Bedeutung zu.

Die Dritte-Sektor-Forschung ist ein interdisziplinäres, heuristisches Forschungsmodell32, das davon ausgeht, dass es neben dem marktlichen und staatlichen Handeln einen dritten Bereich gibt, dessen Handlungslogik sich von den beiden erstgenannten unterscheidet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb: Dritter Sektor zwischen Markt, Staat und Familie (nach Priller, E. ; Modul 6-ZPSA, Datum)

Gemeinnützige Organisationen unterscheiden sich nach diesem Ansatz von der öffentlichen Ver- waltung durch ein geringeres Maß an Amtlichkeit; im Gegensatz zu Firmen streben sie nicht nach Gewinnmaximierung, sondern verfolgen ideelle Ziele und orientieren sich dabei am Gemeinwohl.33 Die Differenz zur Familie, in die man hineingeboren wird, liegt in der Freiwilligkeit von Mitglied- schaft und Mitarbeit. Selbständigkeit und Solidarität sind dabei zentrale Elemente gemeinnütziger Organisationen, die - aufgrund der Freiwilligkeit von Mitgliedschaft und Mitarbeit - maßgeblich auf solidarische Unterstützung in Form von ehrenamtlichem Engagement und privaten Spenden an- gewiesen sind. Ihre Handlungslogik basiert dementsprechend nicht in erster Linie auf individuellen Nutzenkalkülen, sondern beruht vorrangig auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.34 In modernen Industriegesellschaften deckt der Dritte Sektor ein weites Spektrum von Organisationen ab, das von Initiativen und Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftsvereinigungen, soziokulturellen (Bürger- )Initiativen, NGOs, Sportvereinen über Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Gewerkschaf- ten, Kindergärten und Krankenhäuser in freier Trägerschaft bis zu Kunst und Kultur im allgemei- nen reicht.35

1.3.2 Der Siegeszug des Dritten Sektor-Begriffs in Politik und Wissenschaft

Den Anlass zur "Entdeckung" des Dritten Sektors in den USA gab die sich in den 70er Jahren abzeichnende „Neo-Konservative Wende“ vom Keynesianismus der Nachkriegszeit zum Neoliberalismus von Weltbank und internationalem Währungsfonds der Reagan- und Thatcher-Ära. Hinsichtlich der Reform des Wohlfahrtsstaates und der Neuorientierung der ‚Policies’ warnte der amerikanische Soziologe ETZIONI frühzeitig vor „Patentrezepten“. Nach seiner Einschätzung waren Innovation und Reform weder ausschließlich vom Staat noch vom Markt zu erwarten. Vielmehr verwies ETZIONI bereits damals auf eine dritte Alternative „a third alternative, indeed sector (...) between the state and the market“.36 Als Begründung des komparativen Vorteils des Dritten Sektors gegenüber Staat und Markt verwies er auf die Fähigkeit seiner Organisationen, die Effizienz der Unternehmen des Marktes mit der Gemeinwohlorientierung des Staates zu verbinden und als private Organisationen im öffentlichen Interesse tätig zu sein.

Eine Studie der Johns Hopkins Universität erfasste erstmalig 1997 einheitlich unter dem Begriff ‚Dritter Sektor’ Daten aus acht Industrieländern.37 Diese Untersuchung ergab, dass unabhängige, nichtstaatliche, nicht erwerbswirtschaftliche Organisationen, so die Dritte Sektor-Definition des Projekts, in allen untersuchten Ländern einen bedeutenden Anteil am gesamten Wirtschaftsgeschehen hatten, der überproportional zum Beschäftigungswachstum beitrug. Mit den Ergebnissen dieses Projekts wurden außer dem "non-profit sector" der USA erstmals die gemeinnützigen Wirtschaftsbereiche von Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien, Japan, Schweden und Ungarn zu einer quantifizierbaren, und damit analysierbaren Größe.

Im Rahmen der Studie wurde eine 12 Bereiche umfassende Classifikation (International Classification of Nonprofit Organizations – ICNPO) entwickelt, die den Dritten Sektor in „Branchen“ einteilt. 38 Diese reichen von „Kultur und Freizeit“ über „Bildung und Forschung“, „Gesundheit“, „Soziale Dienste“, „Umwelt- und Naturschutz“, „Entwicklungsförderung“, „Rechts- und Interessenvertretung, Politik", „Stiftungen und Förderung des Ehrenamts“, „Internationale Entwicklungshilfe“, „Religion“, „Berufs- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften“ bis „Sonstiges“.39 Diese globale Klassifikation dient heute als Grundlage für eine regelmäßige statistische Erfassung des Dritten Sektors auf globaler Ebene, denn unter wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten ist der Dritte Sektor-Begriff ein expansives Forschungsfeld. Aus amerikanischer Perspektive spielte dabei eine Rolle, dass mit der "non-profit sector" Forschung analytische Modelle entwickelt werden, die in einer spezifisch amerikanischen Tradition des Wohlfahrtsstaates entstanden und nun auf einer globalen Ebene Anwendung finden können.40 Nicht nur für den Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen in der sog. Dritten Welt sondern auch für deren Rekonstruktion in den einst staatsautoritären Gesellschaften Osteuropas und Asiens ist die Frage nach den Mechanismen privater und staatlicher Kooperation von zentraler Bedeutung. Hier besteht weiterhin eine große Nachfrage nach beratender und gestaltender Forschung.

Effekte auf politischer Ebene gab es schnell: So sah sich die EU-Kommission unter explizitem Bezug auf die genannte Studie zu einer Mitteilung über die "Förderung gemeinnütziger Stiftungen und Vereine in Europa" veranlasst.41 Damit wurde der dort definitorisch umrissene ‚Dritte Sektor’ zu einem gesellschaftspolitischen Betätigungsfeld transnationaler Forschung und Politik, das über die bislang vorherrschenden, rein wirtschaftlichen Fragen hinausreichte.

Der amerikanische Wissenschaftskritiker Jeremy RIFKIN beschwört den "Dritten Sektor" gar als „Gegenmacht, die die Wirtschaft bändigen und den Staat zu freiheitlichen Konzessionen zwingen wird“.42 Nahm der dritte Sektor früher eine Entlastungs- und Unterstützungsfunktion gegenüber dem Staat bei der Erfüllung seiner staatlichen Aufgaben wahr, könnten Aufgaben des Dritten Sektors heute die Mobilisierung sozialen Kapitals, Partizipation und Integration sein, meint der Direktor des Maecenata Instituts für Dritter-Sektor-Forschung, Berlin.43

1.4 Plädoyer für die Zivilgesellschaft - kritische Auseinandersetzung mit dem Dritten Sektor-Begriff

Diese Hausarbeit will ein Plädoyer für den Vorrang normativer vor rein deskriptiv-analytischen Begriffen sein, denn der wichtige Stellenwert zivilgesellschaftlicher Organisationen für die anstehenden Gesellschaftsreformen bedarf eines eigenen (normativen) Profils von NGO’s als politischen Akteuren. Dazu ist die „Herausbildung eines Sektorbewusstseins, einer organisationsspezifischen Dritte-Sektor-Identität notwendig, die das dem Sektor innewohnende Potenzial zur Selbstorganisation, Interessenartikulation, Partizipation und Integration aktiviert“.44 Diese Politisierung aber bedarf eines eigenen politischen SebstBEWUSSTseins von NGO’s, die der Dritte-Sektor- Begriff, meiner Meinung nach nicht fördert:

A) dem Dritter-Sektor-Begriff fehlt ein (politisches) Bewusstsein seiner selbst

In Abgrenzung zu dem, was die Sache selbst nicht ist: in Abgrenzung zu Staat (erster Sektor) und Wirtschaft (zweiter Sektor), bezeichnet der Begriff ‚Dritter Sektor’ einen heterogenen Bereich, der weder von staatlichen noch von wirtschaftlichen Institutionen verwaltet und betrieben wird. Eine Definition ex negativo ist aber nicht zureichend, „um den Dritten Sektor umfassend zu beschreiben und ihn mit den Eigenschaften auszustatten, die ihm bislang fehlen: ein eigenes Profil, eigene Kompetenzfelder sowie ein eigenes, scharf umrissenes Bewusstsein von sich selbst und von seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung.“45 Bei der Suche nach diesem eigenen Profil ist ein Blick auf die grundsätzlichen Wirkungsfelder von Staat und Wirtschaft hilfreich:

- Das Wirtschaftsleben wendet sich in seinen Ursprüngen der Befriedigung der physischen Bedürfnisse der Menschen zu. Bis heute richtet sich sein Tun vor allem auf die Herstellung und den Vertrieb von Produkten. Es ist damit seinem Wesen nach objektorientiert.

[...]


1 vgl. Maecenata-Institut für Dritter-Sektor-Forschung / Bertelsmann Stiftung (2001): Expertenkommission zur Reform des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts. (Zugriff: 3. 4. 2004, 19.46 MESZ), http://www.bertelsmann-stiftung.de

2 „... in Deutschland wird unter dem Stichwort Bürgergesellschaft große Hoffnung in das Reformpotential des Dritten Sektors gesetzt. Selb- ständigkeit und Solidarität sind dabei zentrale Elemente der Dritte Sektor Organisationen, die [...] maßgeblich auf solidarische Unterstüt- zung in Form von ehrenamtlichem Engagement und privaten Spenden angewiesen sind. Da die Organisationen des Dritten Sektors eine Zwischen- bzw. Mittlerstellung zwischen den Sektoren Staat, Markt und Familie einnehmen, sind sie prädestiniert, als Motor einer gesamt- gesellschaftlichen Modernisierung zu fungieren.“ Rundbrief Aktive Bürgerschaft (4/2003): "Theorie der Bürgergesellschaft". (Zugriff: 3. 4. 2004, 19.50 MESZ), http://www.aktive-buergerschaft.de/dsf/publikationen/ glossar/drittersektor.php

3 vgl. z.B. Korgel (1999); Kahane (2000); Bringt (2000); ZDK (2000); Friedrich Ebert Stiftung (2002); u.v.a. Masterstudiengang: Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession 3 ZPSA Berlin; 2004

4 nachstehend folgt eine Auswahl von Zivilgesellschaftsdefinitionen, mit denen der Autor sich innerhalb der letzten 5 Jahre auseinanderge- setzt hat. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

5 Kocka, Daele, Rucht, Gosewinkel (2004), In: WZB-Mitteilungen März/2004, S. 18

6 Taylor (1991), S. 57

7 vgl. Walzer (1996a), S. 78

8 Kocka (2002), S. 32

9 Demokratische Kultur bedeutet die Anerkennung der Würde und Freiheit jedes Menschen kraft seines Menschseins. Sie ist zugleich Voraussetzung dafür, dass ich mich selbst als Wesen mit Würde begreifen kann. Aus der Gleichheit der Menschen folgt der Anspruch in gleicher Weise an der Steuerung der gesell. Verhältnisse teilzunehmen. Das demokratische Menschenbild geht zudem von der grundsätzli- chen Freiheit des einzelnen aus. Beschränkungen der Freiheit sind stets legitimationsbedürftig. Die Freiheit des Einzelnen erweist sich ZPSA Berlin; 2004

10 e.b.d., S. 33

11 e.b.d.

12 Kahane (2000), S. 94ff

13 Habermas (1992), S. 443

14 vgl. Dubiel (1994), S. 97

15 Rödel (1994), S. 135

16 e.b.d., S. 127

17 Kahane (2000), S. 96

18 Kocka (2002), S. 34

19 vgl. Bringt (2000), S. 40

20 Dahrendorf übersetzt den englischen Begriff civil society (Zivilgesellschaft) ausschließlich mit „Bürgergesellschaft“.

21 Dahrendorf (1991), S. 262 In: Bringt (2000), S. 37

22 Dahrendorf (1992), S. 69 In: e.b.d.

23 Dahrendorf (1992), S. 70 In: e.b.d.

24 e.b.d.

25 Dahrendorf (1991), S. 251 In. e.b.d.

26 Dahrendorf (1991), S. 252 In: e.b.d.

27 BTDrs. 14/8900 (2002), S. 4

28 vgl. Anmerkungen zu den gesellschaftlichen Funktionen soziokultureller Zentren und Initiativen In: BTDrs. 14/8900 (2002), S. 30

29 vgl. e.b.d., S. 6-8

30 Evers, A./Olk, T. (Hrsg.): Wohlfahrtspluralismus, Opladen 1996, S. 47 ff.

31 vgl. Zimmer/Nährlich 2000; Olk/Heinze 2001; Braun 2001a, Politische Bildung Heft 4 2000;Kistler et. al 1999

32 Arbeitshypothese; vorläufige Annahme zum Zweck des besseren Verständnisses eines Sachverhalts

33 Nährlich, Stefan (2002): Zukunft Bürgerstiftung! Warum die Bürgerstiftungen genau die richtigen Organisationen zur richtigen Zeit sind. (Zugriff: 6. 2. 2004, 23.20 MESZ) <http://archiv.hamburger-illustrierte.de/arc2002/inland/buergergesellschaft/zukunftbuergerstiftung.html

34 Zimmer, Annette (2002): Dritter Sektor und Soziales Kapital. Münsteraner Diskussionspapiere zum Nonprofit-Sektor - Nr. 19 (Zugriff: 6. 4. 2004), <http://www.aktive-buergerschaft.de/vab/resourcen/diskussionspapiere/wp-band19.pdf>

35 vgl. dazu Priller/Zimmer (2001b)

36 Etzioni (1973): S. 314

37 Salamon, Lester M./Anheier Helmut K. (1997): Defining the Nonprofit Sector. A Cross National Analysis. (Zugriff: 3. 3. 2004, 16.45 MEWZ), <http://www.jhu.edu/~ips/civil.soc.html>

38 International Johns Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project In: Salamon, Lester M./Anheier Helmut K. (1997): Defining the Nonprofit Sector. A Cross National Analysis. (Zugriff: 3. 3. 2004, 16.45 MEWZ), <http://www.jhu.edu/~ips/civil.soc.html>

39 Rundbrief Aktive Bürgerschaft (4/2003): "Theorie der Bürgergesellschaft". (Zugriff: 3. 4. 2004, 19.50 MESZ), http://www.aktivebuergerschaft. de/dsf/publikationen/glossar/drittersektor.php

40 vgl. bsp. die Übersichten des "Journals of Philanthropy" <www.philanthropy.com>, November 1998]

41 vgl.: EU Kommission (Nov. 1998): <europa.eu.int/comm/off/com/orgfnd.htm> (Zugriff: 4. 3. 2004, 19.23 MEWZ)

42 R. Strachwitz (1998): Dritter Sektor - Dritte Kraft (Zugriff: 6. 4. 2004, 14.20 MESZ) http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen

43 http://www.bertelsmann-stiftung.de/medien/doc/Protokoll7Colloquium191201.doc

44 Priller (2004), S. 26

45 Kloepfer, Albrecht (2001): "Verschenken - beschenkt werden. Kernkompetenzen und Ökonomie der »Wachstumsbranche Dritter Sektor" (Zugriff: 6. 4. 2004, 12.33 MESZ) http://www.gruene-berlin.de/positionen/stach_arg/129/verschenken.html ZPSA Berlin; 2004

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Zivilgesellschaftliches Engagement - eine Ressource für Erwerbsarbeit
Hochschule
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin  (ZPSA Berlin)
Veranstaltung
Sozialökonomie und Dritter Sektor
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
38
Katalognummer
V53391
ISBN (eBook)
9783638488556
ISBN (Buch)
9783638661539
Dateigröße
972 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zivilgesellschaftliches, Engagement, Ressource, Erwerbsarbeit, Sozialökonomie, Dritter, Sektor
Arbeit zitieren
Dipl. Soz.Päd. (FH) Friedemann Bringt (Autor:in), 2004, Zivilgesellschaftliches Engagement - eine Ressource für Erwerbsarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53391

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