Kants "Metaphysik der Sitten". Ermöglicht der kategorische Imperativ im Strafrecht Gerechtigkeit?


Dossier / Travail, 2019

15 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Allgemeines Prinzip des Rechts (§A-E)

3 Vom Straf- und Begnadigungsrecht in der Metaphysik der Sitten
3.1 Das Strafrecht
3.2 Das Inselbeispiel
3.3 Das Begnadigungsrecht

4 Diskussion

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Als Grundlage dieser Ausarbeitung dient Kants Metaphysik der Sitten. Kern dieser und der Kritik der praktischen Vernunft ist Kants kategorischer Imperativ. Dieser impliziert ein moralisches Prinzip zur Prüfung der Handlung auf Moral. Hiermit soll den Menschen die Entscheidung erleichtert werden, ob Handlungen moralisch richtig seien. Der kategorische Imperativ, seine allgemeine Formel, lautet „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“.1 Er soll eine absolute Notwendigkeit für jedes vernünftige Wesen haben und als allgemeines Sittengesetz gelten.2 Der Ursprung des kategorischen Imperativs findet sich in Kants praktischer Vernunft wieder: „Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, […]“.3 Dieser Imperativ verpflichtet jedes vernünftige Wesen nach dem Sittengesetz zu handeln. In diesem Sinne bedeutet Pflicht „die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“4 und impliziert kategorisch, dass dieses Prinzip allgemein sowie unbedingt in jeder Lebenssituation gelten solle. Entscheidend ist, dass Kants Imperativ „durch ein Sollen ausgedrückt“5 wird.

In der folgenden Ausarbeitung soll geklärt werden, ob der kategorische Imperativ in Kants Strafrecht Gerechtigkeit ermöglicht. Damit dies gelingt, wird einleitend das allgemeine Prinzip des Rechts erläutert, da dies die Grundlage seiner Straftheorie ausmacht. Folgend wird das Strafrecht in seinen Grundzügen dargestellt. Darauf aufbauend wird das im Strafrecht enthaltene Inselbeispiel ausgeführt und es wird herausgestellt, was Gerechtigkeit in diesem Kontext zu sein scheint. Des Weiteren wird bündig auf das Begnadigungsrecht eingegangen, welches ein Richtmaß relativieren kann. Nachdem die kantische Straftheorie aufgearbeitet wurde, wird die Frage ermöglicht der kategorische Imperativ im Strafrecht Gerechtigkeit? diskutiert. Abschließend kommt es zur Beantwortung dieser Frage.

2 Allgemeines Prinzip des Rechts (§A-E)

Immanuel Kants Metaphysik der Sitten ist in zwei Teile gegliedert: in die Rechtslehre und die Tugendlehre. Für die folgende Ausarbeitung ist die Rechtslehre relevant, welche in §A als „Der Inbegriff der Gesetze, für welche eine äußere Gesetzgebung möglich ist, […] (Ius)“6 definiert wird. Das Recht selbst bezieht sich, in §B, nur auf äußere Handlungen zweier Personen und nicht auf die Maximen der Handlungen. Hierbei geht es weder um den Zweck der Handlungen noch um die innere Haltung, sondern um das praktische Verhältnis einer Person gegenüber einer anderen, sofern ihre Handlungen mittelbar oder unmittelbar Einfluss aufeinander haben können.7 Nach Kant sei das Recht „[…] der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des Anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann“.8 Dies begründet er darin, dass die Freiheit – welche bei ihm die Unabhängigkeit von nötigender Willkür eines Anderen meint – angeboren sei. Aus dieser Definition des Rechts entwickelt Kant in §C das allgemeine Prinzip des Rechts: „Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann“.9 Eine Handlung ist folglich unrecht, wenn sie eine Person daran hindert, eine Handlung auszuführen, die mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz bestehen könnte. Das allgemeine Rechtsgesetz setzt er daraufhin in Form eines kategorischen Imperativs zusammen: „Handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne […]“.10 Das rechte Handeln wiederum sei eine Forderung der Ethik und nicht des Rechts, da dieses auf eine Triebfederbestimmung verzichtet. In Kants Rechtsbegriff ist inkludiert, dass die Verhinderung äußerer Handlungen selbst keine Freiheitseinschränkung sei, da die Freiheit jedes Einzelnen durch die Freiheit der Anderen eingeschränkt sei. Dann wäre die „Verhinderung eines Hindernisses der Freiheit mit der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zustimmend, d. i. recht“11. Somit ergibt sich in §D, dass das Recht auch mit der Befugnis Zwang auszuüben verknüpft sei. Dieser Grundsatz impliziert, dass Freiheitseinschränkungen durch Zwang verhindert werden dürfen: der rechtliche Zwang in diesem Sinne gilt als legitimes Mittel gegen das Unrecht. In §E kristallisiert Kant letztlich heraus, dass das Recht und die Befugnis zu zwingen das Gleiche seien.12

Die kantische Rechtslehre teilt sich in das Privatrecht und das öffentliche Recht auf. Das in dieser Ausarbeitung relevante Strafrecht gehört zum ersten Abschnitt des öffentlichen Rechts.

3 Vom Straf- und Begnadigungsrecht in der Metaphysik der Sitten

3.1 Das Strafrecht

Immanuel Kant versteht unter Strafrecht „das Recht des Befehlshabers gegen den Unterwürfigen, ihn wegen seines Verbrechens mit einem Schmerz zu belegen“.13 Folglich kann das Staatsoberhaupt nicht in gleichem Ausmaß, sondern nur in Form eines Machtentzugs, bestraft werden. Kant trennt öffentliche Verbrechen von privaten Verbrechen. Öffentliche Verbrechen (crimen publicum) seien solche, die die Allgemeinheit betreffen. Damit ist das Übertreten des öffentlichen Gesetzes gemeint, welches dem Täter sein Staatsbürger-Dasein entziehe. Verbrechen, die Privatpersonen betreffen, beispielsweise Betrug im Kauf oder Verkauf, nennt Kant Privatverbrechen. Ersteres ist vom Prinzip der Gleichheit gelenkt, wohingegen Letzteres die betroffenen Individuen betrachtet. Des Weiteren unterscheidet Kant nicht nur zwischen niederträchtigen (indolis abiectae) und gewalttätigen Verbrechern (indolis violentae), sondern auch zwischen richterlicher Strafe (poena forensis) und natürlicher Strafe (poena naturalis). Wenn allein der Grund für eine Strafe relevant ist, wird richterlich gestraft, „weil er verbrochen hat“14. Dies impliziert, dass die Strafe vom Staat ausgeht. Die natürliche Strafe sei dann das, was als Strafe aus dem Verbrechen selbst hervortritt. Strafe ist also das Übel, das beim Übertreten des Gesetzes folgt.15 Es kann festgehalten werden, dass des Täters Rechte als Mensch niemals verletzt werden können, wohl aber jene als Bürger.

Das Strafgesetz ist als ein kategorischer Imperativ zu deuten: Jedes Individuum solle dazu verpflichtet sein, nach derjenigen Maxime zu handeln, von der er es wollen könne, dass sie ein allgemeines Gesetz werde. Dieser kategorische Imperativ wird mit dem Gleichheitsgesetz, auch Wiedervergeltungsrecht (ius talionis) genannt, ergänzt: „was für unverschuldetes Übel du anderen im Volk zufügst, das tust du dir selber an“.16 Da das Strafrecht ein kategorisches ist, darf es entsprechend keine Ausnahmen zum Wohle der Allgemeinheit geben. Das Prinzip des Richtmaßes der öffentlichen Gerechtigkeit müsse nach Kant das der Gleichheit sein, was jedoch nicht weiter begründet wird. Diese Gleichheit zielt nicht auf die Handlung ab, sondern auf ihre Wirkung. Nach dem Prinzip „Gleiches mit Gleichem“17 müsse eine Beleidigung, die die Ehre eines Bürgers beleidige, ebenfalls mit einer Verletzung der Ehre zu strafen sein.18 Für Kant scheint dieser Ansatz gerecht zu sein. Und Gerechtigkeit hat bei ihm einen hohen Stellenwert, „denn wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen auf Erden leben“.19

Das Gleichheitsprinzip impliziert außerdem, dass Mord mit dem Tode bestraft werden müsse. Ebenfalls zu bemerken ist, dass das Vollziehen einer Strafe von oberster Wichtigkeit für die Gesellschaft sei, denn wenn sie eine Strafe nicht vollziehe, so würde sie selbst Teilnehmer eines öffentlichen Verbrechens werden. Dieses Prinzip wird konkretisiert am sogenannten Inselbeispiel in Kants Strafrecht.

3.2 Das Inselbeispiel

Erst dieses Inselbeispiel macht Kants Straftheorie zu einer absoluten Straftheorie, einer sogenannten Vergeltungstheorie. Strafe müsse auch sein, wenn es keinen Staat und keine Gesellschaft mehr gäbe, denn Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflöste (z.B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse, auseinander zu gehen und sich in alle Welt zu zerstreuen), müßte der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volk hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat […]20.

[...]


1 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1984), AA 421

2 Vgl. Ebd. AA 389

3 Ebd. AA 413

4 Ebd. AA 400

5 Ebd. AA 413

6 Kant, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten (1990), AA 229

7 Vgl. Ebd. AA 230

8 Ebd.

9 Ebd. AA 231

10 Ebd.

11 Ebd. AA 232

12 Vgl. Ebd.

13 Ebd. AA 331

14 Ebd. AA 332

15 Vgl. Willaschek, Stolzenberg, Mohr, Bacin (2017), S. 564

16 Kant (1990), AA 332

17 Ebd.

18 Ebd.

19 Ebd.

20 Ebd. AA 333

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Kants "Metaphysik der Sitten". Ermöglicht der kategorische Imperativ im Strafrecht Gerechtigkeit?
Université
University of Bonn
Note
1,0
Auteur
Année
2019
Pages
15
N° de catalogue
V536653
ISBN (ebook)
9783346154316
ISBN (Livre)
9783346154323
Langue
allemand
Mots clés
Kant, Ethik, kategorischerimperativ, strafrecht
Citation du texte
Jennifer Kalusche (Auteur), 2019, Kants "Metaphysik der Sitten". Ermöglicht der kategorische Imperativ im Strafrecht Gerechtigkeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/536653

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Kants "Metaphysik der Sitten". Ermöglicht der kategorische Imperativ im Strafrecht Gerechtigkeit?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur