Gründung des Unternehmens "Kita Regenbogen e.V."


Dossier / Travail, 2018

45 Pages, Note: 3,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Executive Summary

2. Produkt und Dienstleistung
2.1 Geschäftsidee
2.2 Leistungsangebot

3. Unternehmen und Management
3.1 Der allgemeine Rechtsanspruch
3.2 Gesetzliche Vorschriften
3.3 Rechtsform
3.4 Unternehmerprofil
3.5 Unternehmensziele
3.6 Unternehmensaufbau „Organigramm“
3.7 Personalplanung
3.8 Entgeltfindung
3.9 Standortwahl
3.10 Realisierungsphase

4. Markt und Wettbewerb
4.1 Marktforschung und Marktanalyse
4.2 Markt und Kundenpotenzial
4.3 Wettbewerbsanalyse und Selbstpositionierung
4.4 Marktpreise

5. Marketing und Vertrieb
5.1 Marketingstrategie
5.2 Werbung und Werbeplanung

6. Absatzprognose und Umsatzplanung

7. Kostenplanung und Kostenrechnung

8. Kapitalbedarfsrechnung

9. Liquiditätsplanung

10. Jahresabschluss und Bilanz für die Kindertagesstätte im Jahr 2019/2020

11. Chancen und Risiken

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Kosten der Werbeplanung

Tabelle 2 Stundenmodelle und ihre Kosten

Tabelle 3 Absatzprognose nach Platzbelegung

Tabelle 4 Umsatzplanung

Tabelle 5 Kosten KiTa „Regenbogen“

Tabelle 6 Investition der KiTa „Regenbogen“

Tabelle 7 Aufstellung des Kapitalbedarfs

Tabelle 8 Plan-Gewinn- und Verlustrechnung

Tabelle 9 Liquiditätsplanung 2019-2020

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Logo

Abbildung 2 Lebenslauf Cansel Ariciolgu

Abbildung 3 Organigramm Kita „Regenbogen“

Abbildung 4 Realisierungsplan Kita „Regenbogen“

Abbildung 5 Geburtenstatistik 2014-2016

Abbildung 6 Wettbewerbsanalyse Kitas

Abbildung 7 Elternbeiträge

1. Executive Summary

In diesem Businessplan wird die Gründung des Unternehmens „Kita Regenbogen“ zum Geschäftsjahr 2019 beschrieben. Es handelt sich um eine vielfältige Kindertagesstätte, denn jedes Kind kommt mit seiner eigenen Biografie, seinen eigenen Erfahrungen und Interessen zu uns. Jedes Kind ist individuell und braucht Raum und Zeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit. Vielfalt ist bei uns erwünscht.

Unterstützt wird dieses Paradigma gemäß § 24 im Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 1 „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“. Nachträglich gibt es seit dem 01.August 2013 für jedes Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf „frühkindliche Förderung in der Tagespflege oder in einer Kindertagesstätte“ Der Name „Regenbogen“ soll eine Verbundenheit zur Verschiedenartigkeit der Kinder ausdrücken. Gleichzeitig soll der Name „Regenbogen“ eine positive Assoziation im Hinblick auf die Entwicklung der Kinder wecken. Die Kinder kommen aus verschiedenen Ländern und Kulturen, unterschiedlichen Ökonomischen Verhältnissen und haben individuelle familiäre und soziale Erfahrungen gemacht. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihres Geschlechts, ihres Verhaltens, ihrer Bedürfnisse und ihres individuellen Unterstützungsbedarfs. Weiterhin unterscheidet sich jedes Kind von Geburt an von allen anderen Kindern durch besondere Merkmale, Eigenschaften und Neigungen. Jedes Kind ist daher im positiven Sinne einzigartig. Im Sinne von „die individuellen Kinder“, welche die Zukunft bunt wie ein „Regenbogen“ gestalten und zur reifen Persönlichkeit heranwachsen. „Regenbogen“ ist auch Teil des Logos, in welches sich sechs Kinder um den Planeten „Erde“ befinden. Es ist zu entnehmen, dass die im Logo abgebildeten Kinder eine geschlechtliche und multikulturelle Vielfalt darstellen. Als Symbol der Zusammengehörigkeit halten sie sich an ihren Händen fest. Die „Kindertagesstätte Regenbogen e.V.“ heißt alle Familien mit ihren Kindern willkommen. Hinsichtlich der allgemeinen Diversität, sowie den aktuellen Zuwanderungsquoten, ist es von elementarer Bedeutung diese Vielfalt auszuleben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Logo, Quelle: selbsterstellt

Die Kindertagesstätte „Regenbogen“ bietet Platz für 60 Kinder. 24 Plätze sind für die U3 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren und 36 Plätze für die Ü3 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Mit einer Investition von 130.000€ werden 60 Kinder qualitativ betreut, 60 Familien bei der Betreuung des Kindes unterstützt und 15 neue Arbeitsplätze für verschiedene Arbeitsbereiche geschaffen.

2. Produkt und Dienstleistung 2.1 Gesch äftsidee

Die Geschäftsidee beinhaltet die Gründung einer Kindertagesbetreuung abgestimmt auf berufstätige Eltern. Die Besonderheit dieser Kindertagesstätte sind vor allem die flexiblen Öffnungszeiten von 6 bis 19 Uhr unter der Woche als auch an Wochenenden. Des Weiteren hat die Kindertagestätte eine Ferienbetreuung und hat nur zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die erweiterten Öffnungszeiten und die zusätzliche Betreuung am Wochenende richten sich an Familien, in der beide Elternteile arbeiten und/oder für alleinerziehende die keine Betreuung und Unterstützung haben um ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Geschwisterkinder in der gleichen Kindertagestätte allerdings in einer anderen Gruppe unterzubringen. Aufgrund dessen bilden die Kinder ein Gefühl der Sicherheit.

2.2 Leistungsangebot

Die Bildungsziele der Kindertagestätte „Regenbogen“ sind an den Bildungsplan des Bundeslandes Nordrhein – Westfalen für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen gebunden. Die Bildungsprozesse werden anhand dergegliederten zehn Bildungsbereichen in ihren thematischen und inhaltlichen Schwerpunkten und Ausprägungen dargestellt. Die Bildungsbereiche können gedanklich voneinander abgetrennt werden, aber in der Praxis überschneiden sich diese Bereiche. Hierbei geht es um die folgenden zehn Bildungsbereiche:

1. Bewegung
2. Körper, Gesundheit und Ernährung
3. Sprache und Kommunikation
4. Soziale und (inter-) kulturelle Bildung
5. Musisch-ästhetische Bildung
6. Religion und Ethik
7. Mathematische Bildung
8. Naturwissenschaftlich-technische Bildung
9. Ökologische Bildung
10. Medien

Die Gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wissenschaftliche Erkenntnisse, pädagogische Modelle und Konzepte entwickeln sich ständig weiter, diese Veränderungen haben Einfluss auf die alltägliche pädagogische Praxis. Es ist dringend erforderlich sich den Veränderungen bewusst zu werden, sich auf sie festlegen, als auch die Wirkung neuer Methoden hinterfragen zu können. Um diesen Bildungs- und Betreuungsanspruch gerecht zu werden, müssen alle Mitarbeiter durch das Selbststudium aktueller Fachliteratur und den Besuch von Fort- und Weiterbildungen sich weiterentwickeln. Zur Umsetzung der genannten Bildungsbereiche benötigen die Fach- und Lehrkräfte verstärkte Kompetenz als auch Methoden und Fähigkeiten, um Kindern altersangemessene Erklärungen zu zeigen und ihr Interesse zu wecken und zu erhalten. Aus der fachlichen Auseinandersetzung mit den Bildungsbereichen ergeben sich für jeden Bereich spezifische Bildungsmöglichkeiten. Die Alters- und Entwicklungsangemessenheit der Bildungsanregungen sind Voraussetzung für die Entwicklung eines Bildungsprozesses. Für die Fach- und Lehrkräfte bedeutet es, für die Kinder je nach ihren individuellen Stärken unterschiedlich differenzierte Bildungsmöglichkeiten zu schaffen.

3. Unternehmen und Management

3.1 Der allgemeine Rechtsanspruch

Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch aufeinen Platz in einerTageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen solchen Rechtsanspruch nur haben, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Sofern die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten, hat das Kind ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung und in einer Kindertagespflege. Neu ist, dass der Kitaplatz für unter 3- jährige Kinder als Rechtsanspruch geregelt ist. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfe) festgelegt.

3.2 Gesetzliche Vorschriften

Die Anforderungen an den Bau und den räumlichen Ausstattungen von Kindertageseinrichtungen sind in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt. In Kooperation mit dem Rheinländischen Landejugendamt hat das Landesjugendamt Westfalen mit Stand vom 18. Februar jedoch „Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen“ entwickelt und im Internet veröffentlicht, die als Orientierungshilfe bei der Planung von Kindertageseinrichtungen dienen sollen, des Weiteren soll dieser als Beurteilungsmaßstab im Rahmen eines Betriebserlaubnisverfahrens angewandt werden. Diese Empfehlungen sollen Arbeitshilfen sein und beim Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen helfen. Die Einhaltung dieser Empfehlungen sind allerdings nicht Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. In diesem Businessplan werden in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ Kinder im Alter von 0-6 Jahren betreut. Insofern werden die Bedingungen für Krippen (0-3 Jahre) und Kindertagesstätten (3-6 Jahre) betrachtet.

Räumliche Mindestausstattung:

Der Gruppenraum als auch der Gruppennebenraum muss für Kinder im Altern von 0-3 Jahren und 3-6 Jahren insgesamt 60 – 70 m2 Fläche beinhalten. Ein Raum zur Differenzierung z.B zum Ruhen, Schlafen oder Spielen ist für Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren angebracht. Dieser Raum kann auch für mehrere Kinder (max. 10-12 Kinder) genutzt werden. Der Pflege- und Sanitärbereich muss mindestens 1 WC und 1 Waschbecken für maximal 10 Kinder haben, für Gruppen mit Kindern bis zu 3 Jahren und als auch für Gruppen mit Kindern ab 3 Jahren bis zur Einschulung. Der Pflegebereich kann in den Sanitärräumen integriert oder als ein eigener Raum platziert werden. Ab einer 2. Gruppe sollte möglichst ein Mehrzweckraum ca. 55m2 zugleich Geräteraum eingerichtet werden. Ein weiterer Raum zur Differenzierung wird ab der 2.Gruppe empfohlen um therapeutischen Nutzung bei längerer Betreuungszeit für jüngere Kinder zur Verfügung zu stellen. Da eine Nachmittagsbetreuung stattfinden wird, soll eine Küche gegebenenfalls mit Vorratsraum vorhanden sein. Weiterhin wird empfohlen, dass sich Räume für Leitung und Personal in der Kindertagestätte befinden. Des Weiteren soll ein Eingangsbereich, Flure, Garderoben und ein Abstellbereich von 20- 25 Prozent der Nettogrundfläche sich in der KiTa befinden. Ein Wirtschaftsraum mit Waschmaschine, Trockner und Putzmittel soll vorhanden sein. Außerdem soll ein Personal-WC möglichst behindertengerecht eingebaut werden. Die Planung und Größe der Außenspielfläche richtet sich nach der voraussichtlich betreuten Kinderzahl und den örtlichen Gegebenheiten. Es werden ca. 10-12 qm pro Kind empfohlen.

Öffnungszeiten und Schließtage:

Laut §13 Absatz 1 der KiBiz soll jede Kindertageseinrichtung bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Elternwünsche anbieten. Bei der Gestaltung der Angebote müssen die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Flexibilität und Zumutbarkeit für Kinder unterschiedlichen Alters und die Sicherung des Kindeswohls im Zentrum der Betrachtung stehen. Differenzierte Angebotsformen sollen sich an den Bedarfslagen der Familien orientieren und gleichzeitig dem Bildungsauftrag, den individuellen Bedürfnislagen der Kinder, der Stabilität von Bindungsmöglichkeiten zu Erwachsenen und Kindern sowie den Anforderungen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern gerecht werden. Ob und in welchem Umfang in einer Kindertageseinrichtung unterschiedliche Betreuungszeiten angeboten werden, hängt auch von der Größe der Einrichtung ab. Grundsätzlich soll ein durchgängiges ungeteiltes Angebot vorgehalten werden. Ausnahmsweise kann von einer Betreuung über Mittag abgesehen werden, wenn diese nicht dem Bedarf der Kinder und ihrer Familien vor Ort entspricht. Unter der Berücksichtigung der Elternbedarfe kann jeder Träger Kernzeiten festlegen. Diese mit einer Regelanwesenheit verbundene Kernzeit kann je nach Öffnungszeit der Einrichtung und Betreuungszeit der Kinder zwischen zwanzig und dreißig Stunden wöchentlich betragen. Die Regelung des § 13e Absatz 2 KiBiz zu Schließtagen ist eine Konkretisierung der Pflichten, die sich aus den §§ 22ff. des SGB VIII ergeben: Die Anzahl der jährlichen Schließtage soll zwanzig nicht überschreiten. Die Zahl bezieht sich auf Einrichtungen, die regelmäßig an fünf Tagen in der Woche geöffnet haben. Der Begriff der Schließtage wird aus Elternsicht verstanden, d.h., einschließlich Schließzeiten für pädagogische Konzepttage, Weiterbildung oder Teambildungstage. Mehr als dreißig Schließtage im Jahr (mehr als sechs Wochen) sind unzulässig.

3.3 Rechtsform

Bei der Gründung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ handelt es sich um ein eingetragener Verein (e.V.). Die Rechtsform ist eine juristische Person, welche bestimmte gemeinnützige (das Allgemeinwohl fördernde), mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Das Finanzamt sieht somit weitgehende Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen an Die Mitglieder haften nicht für ihr Verein. Somit sind die wirtschaftlichen Risiken für den Vorstand und die Vereinsmitglieder reduziert. Zur Gründung eines Vereins müssen sich mindestens sieben Personen zusammenfinden, die in einer Gründungsversammlung zunächst eine Vereinssatzung und den Zweck des Vereins festlegen. Als Gründer müssen die Vereinsmitglieder und der Vorstand sich darauf einigen, wie viele Kinder welchen Alters wo betreut werden sollen und welches padagogische Konzept verfolgt werden soil. Danach muss ein gewahlter Vereinsvorstand beim zustandigen Amtsgericht uber einen Notar die Eintragung in das Vereinsregister sowie die Anerkennung der Gemeinnutzigkeit beim ortlichen Finanzamt beantragen.

3.4 Unternehmerprofil

Die Geschaftsfuhrung und alle administrativen Tatigkeiten werden von der Grunderin Cansel Aricioglu ubemommen.

Warum besitzt sie aber die Kompetenz ein derartiges Unternehmen zu grunden und fuhren?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Lebenslauf Cansel Aricioglu, Quelle: selbsterstellt

Vor allem durch ihre Praktikas konnte sie zahlreiche Erfahrungen in der Betreuung sammeln, sowie sich Eigenschaften und Fahigkeiten aneignen. Frau Aricioglu arbeitete in Vollzeit als Freiwillige bei der Stadt Bielefeld in der Kindertagesstatte Sudring mit folgenden Schwerpunkten:

- Begleitung der Gruppenarbeit
- pflegerische Tätigkeiten
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Gruppen übergreifende Tätigkeiten

Weitere Kenntnisse in dem Bereich konnte sie durch ihr studienbegleitendes Praktikum in der Jugendhilfe Bethel sammeln. Frau Aricioglu begleitete in den flexiblen erzieherischen Hilfen der Jugendhilfe Bethel Bielefeld die sozialpädagogischen Fachkräfte bei der Betreuung der Klienten in allen sozialarbeiterischen Bereichen. Ein Schwerpunkt der Arbeit lag auch in der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und deren besonderen Hilfebedarf. Im Einzelnen begleitete sie die jungen Menschen in lebenspraktischen Fragen, bei der Bearbeitung formaler Anforderungen, beim Erwerb sprachlicher und schulischer Kompetenzen und bei der Freizeitgestaltung.

Für die Geschäftsführung hat sie zum einen die Kenntnisse aus den Praktikas und zum anderen aus ihrem Studium „Soziale Arbeit & Management“. Ende 2018 wird sie mit 24 Jahren ihr Studium mit dem Bachelor of Arts erfolgreich absolvieren und diese Unternehmungsgründungdurchführen.

3.5 Unternehmensziele

Das Hauptziel der Kindertagesstätte ist es ein hochwertiges und der Konkurrenz gewachsenes Angebot im prägenden Entwicklungsbereich der Altersgruppen null bis drei Jahren und drei bis sechs Jahren in der „KITA Regenbogen“ einzurichten. Das quantitative Ziel ist es eine Mindestdeckung der Kosten zu ermöglichen, die den laufenden Betrieb, sowie eine Rücklagenbildung sicherstellen. Die Kundenzufriedenheit als auch der Ruf der Kindertagesstätte hat höchste Priorität. In erster Linie geht es darum anhand Werbungen potenzielle Kunden auf die Kindertagesstätte aufmerksam zu machen um Anmeldungen in der Kita zu sichern. Die Kita „Regenbogen“ steht im ständigen Kontakt mit ihren Kunden um sich qualitativ weiterzuentwickeln.

3.6. Unternehmensaufbau „ Organigramm"

Der Unternehmungsaufbau wird in einem Organigramm veranschaulicht. In dem Organigramm wird das Personal mit ihren Funktionen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bestimmt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Organigramm Kita "Regenbogen", Quelle: selbsterstellt

Durch die GriJndung des Vereins bildet sich die IVIitgliedsversammlung und der Vorstand. Die IVIitgliedsversammlung fasst BeschliJsse und informiert uber allgemeinen Themen. Sie entscheiden über die Aufgaben des Vereins und über Satzungsänderungen. Die Aufgaben des Vorstands ist es die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kindertagesstätte zu schaffen und zu gewährleisten. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören unter anderem die Führung, Verwaltung und Organisation. Der Vorstand regelt die Finanzen des Vereins als auch der Kindertagesstätte und die personellen Angelegenheiten. Die Repräsentation der Kindertagesstätte ist auch Aufgabe des Vorstands. Die Kita Leitung umfasst die Geschäftsführung und die pädagogische Leitung. Sie erfüllt administrative Aufgaben und die Führung und Förderung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeit. Außerdem gehören zu den Aufgaben der Leitung, die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und Kooperationspartnern wie z.B. mit Schulen. Die Leitung gewährleistet die Umsetzung der Konzeption im pädagogischen Alltag. Die Überprüfung und Weiterentwicklung der Konzeption unter Einbeziehung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern und Träger ist auch eines der wichtigen Aufgaben der Geschäftsführung. Die Betreuung der Kinder übernehmen die pädagogischen Fachkräfte. In jeder Gruppe befindet sich eine Gruppenleitung, die von einer/ einem Erzieher/in übernommen wird, ebenso eine stellvertretende Gruppenleitung. Außerdem gibt es in jeder Gruppe weitere Erzieher/innen oder Ergänzungskräfte, die auch in den Gruppen eingesetzt werden. Sie übernehmen die Betreuung der Kinder und gestalten den Alltag pädagogisch. Auch Auszubildende und Praktikanten können das Team in ihrer pädagogischen Arbeit ergänzen, des Weiteren können Stellen für das Freiwillige Soziales Jahr besetzt werden. Eine wesentliche Aufgabe stellt auch die Reinigungskraft dar. Sie ist für die Hygiene und Pflege der Räumlichkeiten in der Kindertagestätte verantwortlich. Wichtig ist vor allem die Küchenhilfe, die für die Essensvorbereitung der Kita zuständig ist.

3.7 Personalplanung

Um ein Unternehmen zu gründen braucht es an leistungsfähigen und motivierenden Mitarbeitern. In der Personalplanung muss veranschaulicht werden, mit welchen Fach- und Führungskräften die Geschäftsidee umgesetzt werden soll. Im Jahr 2019 und 2020 gehören in der Kita „Regenbogen“ zum Personal folgende Mitarbeiter:

- Eine Sozialpadagogin mit 35 Stunden
- Vier Erzieherinnen mit 35 Stunden
- Vier Erzieherinnen mit 25 Stunden
- Zwei Erganzungskrafte mit 25 Stunden
- Zwei Reinigungskrafte mit je 8 Stunden
- Zwei Kuchenhilfen mit je 21 Stunden

[...]

Fin de l'extrait de 45 pages

Résumé des informations

Titre
Gründung des Unternehmens "Kita Regenbogen e.V."
Université
FHM University of Applied Sciences
Note
3,0
Auteur
Année
2018
Pages
45
N° de catalogue
V584369
ISBN (ebook)
9783346185853
ISBN (Livre)
9783346185860
Langue
allemand
Mots clés
gründung, kita, regenbogen, unternehmens
Citation du texte
Cansel Özkaytan (Auteur), 2018, Gründung des Unternehmens "Kita Regenbogen e.V.", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584369

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