Demokratiemessung - eine genderkritische Untersuchung am Beispiel Japans und der Philippinen


Mémoire (de fin d'études), 2006

96 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Begriffsdefinitionen
2.1.1 Gender
2.1.2 Partizipation
2.1.3 Transformation
2.1.4 Geschlechterdemokratie
2.2 Ideen und Konzepte der feministischen Demokratietheorie
2.3 Demokratiemessung und Transformationsforschung - Mittel, Zweck und why gender matters
2.4 Methodologie und Gang der Untersuchung
2.4.1 Kriterienraster für die komparativen Länderstudien
2.4.2 Die einzelnen Kriterien und die Bestimmung ausgesuchter Parameter
2.4.3 Indikatoren (HDI, IPU, GEM, GDI)
2.5 Der BTI: Ziel, Methodik, Funktion
2.5.1 Aufbau und Funktion
2.5.2 Der Management-Index
2.5.3 Der Status-Index

3 Länderstudie Japan: Mainstream = Malestream?
3.1 Gesellschaftsstruktur und Meilensteine auf dem Weg zur Geschlechterdemokratie
3.1.1 Politisches System und Wahlsystem
3.1.2 Auswirkungen des Wahlsystems auf die politische Partizipation von Frauen
3.2 Die Wahlen
3.2.1 Quotenregelung
3.2.2 Wahlbeteiligung
3.2.3 Zugangsvoraussetzungen für Kandidatinnen
3.2.4 Informelle Barrieren im Wahlkampf
3.3 Zwischenfazit

4 Länderstudie Philippinen: Gleichberechtigung nur für Eliten?
4.1 Gesellschaftsstruktur und Meilensteine auf dem Weg zur Geschlechterdemokratie
4.1.1 Politisches System und Wahlsystem
4.1.2 Auswirkungen des Wahlsystems auf die politische Partizipation von Frauen
4.2 Die Simultan-Wahlen
4.2.1 Quotenregelung
4.2.2 Wahlbeteiligung
4.2.3 Zugangsvoraussetzungen
4.2.4 Informelle Barrieren im Wahlkampf
4.3 Zwischenfazit

5 Resümee

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

2.1 Gegendertes Modell der embedded democracy

3.1 Meinungsumfrage 2004 zur Rollenverteilung

3.2 Frauenanteil im Unterhaus 1946 - 2005

3.3 Geschlechterverhältnis in der aktiven Wahlbeteiligung 2005 (2003)

4.1 Musterexemplar eines philippinischen Wahlzettels 2004

4.2 Kategorisierung der Frauen im 12. philippinischen Kongress

4.3 Geschlechterratio im Repräsentantenhaus 1946 - 2005

5.1 HDI - GDI - GEM 2005

Tabellenverzeichnis

3.1 Anteil von Politikerinnen in Asien 33

4.1 BTI für die Philippinen 2003 58

4.2 BTI für die Philippinen 2006 58

4.3 Anzahl von Politikerinnen 2004 auf den Philippinen 71

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Demokratie als Konzept wie Praxis ist die weltweit beliebteste Gesellschaftsform. Das Modell westlich-liberaler Prägung wird dabei nach Zerfall der Blockmächte nicht nur als Gewinner der Geschichte, sondern im politikwissenschaftlichen Diskurs als einzig noch akzeptable Herrschaftsorganisation begriffen.1Ohne die Kontrastfolie des Realsozialismus herrscht einerseits im Mainstream der Politischen Theorie ein statisches Verständnis von Demokratie vor, andererseits steht die Demokratie als solche vor einem Legitimationsproblem: sie muss sich „ohne Gegenbild aus sich selbst heraus positiv begründen“2, und sie darf ob mangelnder Alternative nicht an demokratischer Substanz verlieren und zu einer „Adjektivdemokratie“ degenerieren.

Angesichts der vielen defekten Subtypen von Demokratie, die sich im Zuge der so genannten „dritten “ (Samuel Huntington) nach 1989 entwickelten, wurden Politikwissenschaft und insbesondere die Demokratiemessung und die Transfor- mationsforschung vor neue Aufgaben gestellt3und müssen ihren Gegenstand neu definieren: Was macht eine Demokratie aus? Ab wann kann man von einer Demo- kratie sprechen? Bieten die kulturellen und historischen Ausgangsbedingungen genügend Nährboden für demokratische Strukturen?4 Und weiterführend: Wie lautet eine für den interkulturellen Vergleich geeignete Definition von Demokra- tie?5Winston Churchills´ berühmter Ausspruch von 1947 erscheint angesichts dieser Fragen in neuem Licht:

„Democracy is the worst form of government except for all those other forms, that have been tried from time to time.“6

Es gibt zwar auch heute keine wirkliche Alternative zu dem Modell Demokratie. Doch die verschiedenen Ausprägungen von Demokratie, die sich heute zeigen,

differieren so stark voneinander, dass eine grundlegende Definition wichtig ist. Die demokratischen Fundamentalkriterien Gleichheit, Freiheit und Inklusion (nicht Brüderlichkeit) müssen verstärkt in den Fokus gerückt werden. Jede real existierende Demokratie bedarf kontinuierlicher, struktureller Verbesserungen und Reformen, um die Umsetzung von Gleichheit, Freiheit und Inklusion

- und der darin enthaltenen notwendigen Bedingung, dass allen Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihres Glaubens, diese Grund- rechte zustehen - zu verwirklichen. Um diese Grundrechte zu gewährleisten, müsste der Staat im Sinne der völkerrechtlichen Konzeption von Due Dili- gence für die Einhaltung der Menschenrechte verantwortlich sein und besondere Sorgfalt bezüglich des allgemeinen Differenzierungsverbots selbiger walten lassen.

In der Politischen Theorie und demokratischen Ideengeschichte von der Antike bis zur Neuzeit sind aber gerade Frauen7von dem Recht auf Freiheit, Gleichheit und Inklusion strukturell exkludiert worden (siehe ausführlich Kap. 2). Eine eindeutige geschlechtliche Zuordnung von Frauen zur privaten und von Männern zur öffentlichen Sphäre entspricht zwar heute nicht mehr der Lebensrealität. Bei der bis heute anhaltenden, wenn auch oszillierenden Sphärentrennung, handelt es sich dennoch um eine hierarchische und vergeschlechtlichte Einteilung, die das männliche Herrschaftsmonopol legitimiert.8 Diese Legitimation beruht auf dem subtilen Maßstab des Androzentrismus: Männliche Lebensmuster und Denksys- teme sind allgemeingültig und „normal“, während weibliche Lebensmuster und Denksysteme als Devianz wahrgenommen werden. Die Politik ist ein Beispiel hierfür: Sie zählt unverändert zur öffentlichen Sphäre, und ist deswegen immer noch und fast überall auf der Welt eine „Männerbastion“. Da die Gleichsetzung von Mensch mit Mann weitgehend unbewusst geschieht, ist Androzentrismus nur schwer zu erkennen und sehr oft auch von Frauen tief verinnerlicht. Auch die Wissenschaften müssen deshalb ihre vermeintliche Objektivität und Rationalität in Frage stellen. Wie verführerisch die normative Kraft des Androzentrismus ist, zeigt sich bei den sich hartnäckig haltenden Erklärungsversuchen des politikwissenschaftlichen, kulturübergreifenden malestreams9für die geringere politische Partizipation von Frauen. Diese hätten schlicht weniger Interesse an Politik. Eine Erklärung für das Ungleichgewicht der Geschlechter in der politischen Repräsentation wird auf diese Weise wie vor 300 Jahren bei Locke in der „weiblichen Natur“ gesucht, aus welcher sich ein „natürliches “ mangelndes Politikverständnis ableite. Das Bild der politisch desinteressierten Frau „taugt viel eher dazu, Frauen aus dem politisch-parlamentarischen Raum nachhaltig auszuschließen, als ihre politischen Einstellungs- und Verhaltensmuster [tatsäch- lich] zu erklären.“10

Feministische Theoretikerinnen wie Carole Pateman haben es geschafft, den für eine Wandlung nötigen Diskurs innerhalb der Politikwissenschaft zu entfachen. Patemans Kritik an den Vertragstheorien von Hobbes über Locke und Rousseau bis Kant hat dazu beigetragen, dass der Mainstream der Politikwissenschaft auf das Problem des Androzentrismus in eigenen Reihen aufmerksam wurde. In ihrem „Sexual Contract“ entlarvt Pateman den „Social Contract“ als postulierte Modernisierung des Patriarchats, und nicht etwa dessen Auflösung.11 Barbara Holland-Cunz bringt es auf den Punkt:

„Die demokratietheoretische Aufgabe [besteht] in innovativer, sinnkonstruktiver Theoriebildung, die um die Frage kreist, wie die neuen Konturen einer inklusiven, partizipatorisch starken Demokratie aussehen könnten, einer Demokratie, die nicht nach Geschlecht, Klasse, Hautfarbe, Herkunft, Alter, Bildungsgrad und sexueller Orientierung diskriminiert und marginalisiert.“12

Dieses Demokratiekonzept fordert die Politikwissenschaft und die Realpolitik auf allen politischen Ebenen auf, den Universalismus der Menschenrechte nicht nur der Form (polity) nach anzuerkennen, sondern ihn die Inhalte der Politik (policy) bestimmen zu lassen. In dem so entstehenden Institutionenwandel müssten die

Diese vermeintliche Geschlechtsneutralität verschleiert jedoch die Männlichkeitsdoktrin der gängigen Konzepte. Das vermeintlich Neutrale ist demnach männlich-normiert. KREISKY/SAUER 1998 : 9[35] politischen Akteure ihr Verhalten ändern (politics), was die Konsolidierung einer partizipatorischen und inklusiven Geschlechterdemokratie, also einer Demokratie, in welcher weder Mann noch Frau das Normgeschlecht darstellen (Definition siehe 2.1.4), vorantreiben würde.

Betrachtet man unter diesen Prämissen die vermeintlich konsolidierten Demokratien der OECD-Welt, so fällt auf, dass gerade unter den demokrati- schen und ökonomischen „best performers“ Japan, USA und Deutschland die gender gap besonders weit auseinanderklafft. Vor allem in der Politik und im Topmanagement der Wirtschaft sind Frauen bei gleichem oder sogar höherem Bildungsstand als Männer signifikant unterrepräsentiert. Japan ist Spitzenreiter dieser gender gap-Gruppe: Mit 9% (2005) liegt der Frauenanteil im Parlament trotz der als frauenfreundlich geltenden Koizumi-Regierung nur knapp über dem von islamisch-arabischen Staaten. Der Anteil von Frauen im hohen und höchsten Management liegt - trotz gleichen oder sogar höheren Bildungsabschlüssen - bei knapp 1%.13

Ein automatischer oder gar linearer Zusammenhang zwischen steigendem Bildungsniveau von Frauen und ihrer wachsenden Integration in den Erwerbs- bereich bzw. ihres steigenden politischen Engagements lässt sich folglich nicht feststellen. Transformationsländer wie die Philippinen weisen im Vergleich mit durchschnittlich 16% einen doppelt so hohen Frauenanteil in der Politik wie in Japan auf. Für die Philippinen ist darüber hinaus signifikant, dass gleich zwei Frauen das höchste politische Amt ausübten bzw. ausüben.14 Doch warum sind Frauen auf den Philippinen offensichtlich besser repräsentiert als in Japan? Gibt es neben kulturellen Erklärungen noch andere Determinanten für den geschlechterdemokratischen Nachzüglerstatus Japans? Sind die Philippinen geschlechterdemokratisch konsolidierter als Japan?

Die feministische Politikwissenschaft hat aufgezeigt, dass sowohl in westlichen wie östlichen Kulturen das androzentrische Weltbild und die Trennung der öffentlichen und privaten Sphäre sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und das Geschlechterverhältnis für diese Unterrepräsentation verantwortlich ist.15Wie der japanische Politikwissenschaftler Watanabe Hiroshi konstatiert, würde solch ein Ungleichgewicht, wie es im japanischen Parlament unter den Geschlechtern herrscht, unter ethnischen oder religiösen Minderheiten zu gewalttätigen Protesten und Unabhängigkeitsbewegungen führen.16 Nun stellen Frauen ja keine Minderheit dar, sondern über 50% der Weltbevölkerung und fast überall mindestens 50% der Bevölkerung eines Landes. Warum löst die politische Marginalisierung von Frauen in Japan dann keine solchen Reaktionen aus bzw. warum haben diese Reaktionen nicht den gewünschten Erfolg?

Auch schlagen sich diese Befunde nicht in der Demokratiemessung nieder, obwohl sie und die seit den 1990er Jahren immer populärer werdende Transfor- mationsforschung17 es sich zur Aufgabe gemacht haben, unter Beachtung der demokratischen Prämissen Gleichheit, Freiheit und Inklusion das Monitoring für den demokratischen Umwandlungsprozess bzw. den Erhalt demokratischer Strukturen zu leisten. Unter anderem werden so mittels bestimmter Indikatoren18 gezielt die Chancen aller BürgerInnen auf Inklusion (politischer und zivilge- sellschaftlicher Partizipation), Gleichheit (Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte) und Freiheit (Meinung, Presse, Versammlung, Lebensmuster) untersucht und die Staaten bezüglich ihres demokratischen Status quo und/oder - hier wird die Grenze zur Transformationsforschung überschritten - ihre Fortschritte im Demokratisierungsprozess beurteilt.

Die World Governance Survey (WGS) und der Bertelsmann Transformation- Index (BTI) sind beides neuere Ansätze, die sowohl den augenblicklichen Stand der Demokratie sowie die Fortschritte im Demokratisierungsprozess beurteilen. Noch dazu haben sie ihren Fokus auf die qualitative Ebene des Transfor- mationsmanagement ausgeweitet. Sie bewerten gezielt die staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure und deren Fortschritte im Transformationsprozess und berücksichtigen auch, welche Schwierigkeiten die Akteure zu bewältigen hatten. Der deutschsprachige BTI ist, wie der Name schon sagt, im klassischen Sinne kein Index zur Demokratiemessung. Aber er ist der erste Index, der nicht nur eine Momentaufnahme der Demokratie zeichnet, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg den Demokratisierungsprozess (Transformation) von Staaten beobachtet. Er verbindet daher auch als erster Index die im Grunde unterschied- lichen Disziplinen der Demokratiemessung und der Transformationsforschung. Transformation impliziert nach Definition des BTI auch das Entstehen einer marktwirtschaftlichen, rechtsstaatlichen Demokratie nach westlich-liberalem Vorbild, die unter dem Begriff der „market based democracy“ zusammengefasst wird. Obwohl der BTI sich bewusst ist, dass aus Transformationsländern auch andere als demokratische Gesellschaften entstehen können, untersucht er die Länder unter der Prämisse, dass sie am Ende des Transformationsprozesses zu dieser Demokratieform finden werden. Der BTI erhebt die „market based democracy“ explizit zum normativen Ideal. Transformation wird deswegen im BTI als Demokratisierungsprozess verstanden19und soll für diese Arbeit in diesem Sinne verwendet werden, um begriffliche Missverständnisse zu vermeiden.

Nach Eigendefinition berücksichtigt der BTI die „Gender-Dimension“ und achtet darauf, ob Frauen die gleichen Chancen auf Teilhabe am politischen und wirtschaftlichen Leben haben wie Männer. Unter Demokratie versteht der BTI jedoch, wie gerade herausgestellt, die westlich-liberale Demokratie oder „market based democracy“. Es darf daher angenommen werden, dass im BTI auch das androzentrische Weltbild dieser Demokratieform übernommen wurde und das Ziel der Geschlechterdemokratie folglich eine eher untergeordnete Rolle spielt.

Als konsolidierte marktwirtschaftliche Demokratie - und damit der Zielvor- stellung des BTI entsprechend - ist Japan zwar nicht im BTI-Länderkatalog zu finden. Japan wird aber in anderen Messungen wie dem Human Development Index (HDI) erfasst und ist nach Indikatoren wie dem Gender-related Develop- ment Index (GDI), Gender Empowerment Measure (GEM), Arbeitslosigkeit,20

Arbeitsbelastung21oder politische Partizipation22in der Nähe von Entwicklungs- und Transformationsstaaten anzusiedeln. Geschlechterdemokratisch betrachtet stellt Japan damit einen Transformationsstaat dar, der den Weg zu einer konsolidierten Demokratie noch nicht ganz beschritten hat. Deshalb müsste Japan gemäß geschlechterdemokratischer Maßstäbe in den BTI aufgenommen werden. Aufgrund dieser beiden Annahmen, dass a) die Gleichberechtigung der Geschlechter respektive das Vorantreiben einer Geschlechterdemokratie im BTI eine untergeordnete Rolle spielt und b) Japan ein geschlechterdemo- kratischer Transformationsstaat ist, sollen zwei Länderstudien für Japan und die Philippinen angefertigt werden. Am Beispiel der politischen Partizipation von Frauen werden diese Annahmen empirisch an den letzten Wahlen 2004 (Philippinen) und 2005 (Japan) untersucht. Da freie, faire und kompetitive Wahlen ein Fundamentalkriterium einer repräsentativen Demokratie sind, bietet es sich an, die politische Partizipation während dieser Wahlen zum einen anhand des BTI-Indikators „Partizipation“ und zum anderen anhand eines „gegenderten“ Kriterienrasters für Partizipation zu untersuchen. Die These lautet, dass die Bewertung des Ablaufs und das Ergebnis der Wahlen in beiden Ländern in einem „gegenderten“ Index - einem „gegenderten“ BTI - anders ausgefallen wären, als sie anhand der tatsächlichen BTI-Messung ausgefallen sind.

Die Arbeit ist in drei Abschnitte eingeteilt. Der erste Abschnitt (Kap. 2) gibt das theoretische und methodologische Instrumentarium an die Hand. Bevor die Methodologie erläutert wird, sollen grundlegende Begriffe für die Arbeit definiert und die Beweggründe für Demokratiemessung erörtert werden. Es wird zudem dargelegt, warum es einer Verknüpfung von Geschlecht und Demokratiemessung bedarf. Ferner wird das Kriterienraster für die Länderstudien auf Basis der Ge- schlechterdemokratie konstruiert und das normative Ideal und die Konzeption des BTI erläutert. Im zweiten Abschnitt (Kap. 3 und 4) werden die politischen Partizipationschancen für Frauen in Japan und auf den Philippinen anhand des zuvor definierten Kriterienrasters untersucht. Die Ergebnisse werden dann mit den - im Falle Japans fiktiven - BTI-Ergebnissen zur Partizipation verglichen. Der dritte Abschnitt (Kap. 4) umfasst die Auswertung der Arbeitsergebnisse und spannt den Bogen zurück zur Demokratiemessung.

2 Theoretische Grundlagen

Die für die Arbeit notwendigen Begriffe - Gender, Partizipation, Transformation und Geschlechterdemokratie - sind alle höchst voraussetzungsvoll und kontrovers. Alle nachfolgenden Definitionen sind Arbeitsdefinitionen, durch die der begrifflich weite Raum definitorisch für diese Arbeit abgesteckt werden soll. Neben den Defi- nitionen werden in diesem Abschnitt die wichtigsten theoretischen Überlegungen der Politikwissenschaft zum Thema Frauen- und Geschlechterforschung skizziert. Diese bilden zusammen mit der Prämisse einer Geschlechterdemokratie das theo- retische Rahmengerüst der Arbeit. Zudem die Notwendigkeit der Verknüpfung von Geschlecht und Demokratie erklärt. Anschließend werden der Untersuchungs- gegenstand präzisiert und die Methodologie erläutert. Zuletzt wird der Aufbau und die Messmethoden des BTI vorgestellt.

2.1 Begriffsdefinitionen

2.1.1 Gender

In den 80er Jahren ergab sich aus der Not der kritischen Politikwissenschaft, im deutschen Sprachgebrauch eine semantische Differenzierung zwischen dem sozia- len und biologischen Geschlecht von Männern und Frauen zu verdeutlichen und sich so „aus den Fesseln des biologischen Determinismus“1 befreien zu können, ein Rückgriff auf die englischen Begriffe sex und gender. Die Grundannahme die- ser Differenzierung ist, dass das biologische Geschlecht sex zwar eine gegebene Kategorie ist, aber sozial wenig Auswirkungen hat. Während sex demnach als un- veränderliches biologisches Faktum betrachtet wird, ist gender als vielschichtiges soziales Konstrukt von verschiedenen Faktoren wie Religion, Ethnie und Klasse abhängig und folglich modifizierbar.2Gender bezeichnet also die gesellschaftlich geprägten Rollen von Frauen und Männern, ohne die biologische Zweigeschlecht- lichkeit in Frage zu stellen. Das japanische Wort für Geschlecht, sei, umfasst wie in Deutschland beide Dimensionen, weshalb auch hier der Begriff gender in seiner japanisierten Form jendâ eingeführt wurde.3In dieser Arbeit wird Gender wie ein deutsches Nomen verwendet.

2.1.2 Partizipation

Partizipation bedeutet hier politische Partizipation. Darunter fallen alle legalen Handlungen, die Bürger formell (Wahlen, Mandate, Parteiarbeit) oder informell (Interessensgruppen, BürgerInneninitiativen, Demonstrationen) mit dem Ziel vor- nehmen, die Wahl der politischen Entscheidungsträger und/oder die Entscheidun- gen auf den verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu beeinflussen.4Das Verständnis von Partizipation ist dabei eng verbunden mit dem jeweiligen Ver- ständnis von Politik. Während Max Weber und Joseph A. Schumpeter sich für eine Begrenzung der politischen Partizipationsrechte im Sinne einer elitistischen Demokratietheorie aussprachen, fordern Vertreter einer partizipatorischen Demo- kratietheorie wie Carole Pateman oder Jürgen Habermas die umfassende Beteili- gung aller BürgerInnen an politischen Prozessen. Das bedeutet auch, dass Männer wie Frauen die gleichen Möglichkeiten auf Partizipation haben müssen. Für die Stabilisierung demokratischer Systeme hat es sich im Laufe der Zeit als wich- tig erwiesen, die BürgerInnen stärker in politische Prozesse einzubinden. Es gibt jedoch in den meisten Demokratien nur wenig institutionellen Spielraum, diese stärkere Einbindung zu ermöglichen.5In Japan, wie in den westlichen Demokrati- en, wird allgemein ein politisches Partizipationsdefizit bei Frauen festgestellt. Die Erklärung hierfür wird jedoch nicht in strukturellen und institutionellen Behin- derungen und Zugangsbarrieren gesucht, sondern in dem angeblichen weiblichen Interessens- und Verständnismangel von politischen Prozessen.6 Während sich auf informeller Ebene die gender gap zusehend schließt, sind Frauen als soziale Gruppe im politischen Partizipationsprozess immer noch strukturell benachtei- ligt oder sogar ausgeschlossen. Diese politischen Exklusionsmechanismen lassen sich nicht nur beschreiben, sondern qualitativ wie quantitativ messen. Für die Arbeit relevant und zentral ist daher im Folgenden die Dimension der politischen Partizipation von Frauen.

2.1.3 Transformation

Der deskriptive Begriff bezeichnet in der Politikwissenschaft den grundlegenden Wechsel oder Austausch des politischen Regimes und gegebenenfalls auch der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung.7In besonderen Fällen bezeichnet Transformation nicht den grundlegenden Wechsel, sondern die Infragestellung bisheriger gesellschaftlicher Ordnungssysteme oder die politische bzw. wirtschaftliche Liberalisierung eines Landes, wie zum Beispiel in China. Im Regelfall sollte die Infragestellung des Regimes jedoch der Transformation vor- ausgehen. Die Umwandlung von Diktaturen zu Demokratien - Demokratisierung

- steht meist im Vordergrund des wissenschaftlichen Interesses. Deshalb wird Transformation oft synonym mit dem Begriff der Transition verwendet, welcher in der Regel den politischen Übergang von autoritären zu demokratischen Herrschaftsformen bezeichnet. Diese Umwandlung wird durch Übernahme oder Nacherfindung der Basisinstitutionen der Vorbildgesellschaften, also Demokra- tie, Marktwirtschaft, Wohlfahrtsstaat und Massenkonsum, zu erreichen versucht.8

Im Bewusstsein der Unterschiede wird in dieser Arbeit statt Transition nur der Begriff der Transformation verwendet. Unter dem Sammelbegriff Transformati- onsländer werden die Länder zusammengefasst, die nach 1974 den Systemwechsel hin zur Demokratie vollzogen haben,9 aber auch Länder, die in einer Grauzone zwischen liberaler Demokratie und offener Autokratie angesiedelt sind. Darunter befinden sich zahlreiche „Adjektivdemokratien“ oder „Hybridregime“ wie illibera- le, defekte oder elektorale Demokratien10. Einen Sonderfall stellen die Verlierer des Zweiten Weltkriegs, Deutschland, Japan und Italien dar, denen (eine be- stimmte) Demokratie(form) aufoktroyiert wurde. Heute sind sie nicht mehr Ge- genstand der Transformationsforschung, weil ihre demokratische Konsolidierung als abgeschlossen perzipiert wird.

2.1.4 Geschlechterdemokratie

Der Impetus für eine Geschlechterdemokratie ergibt sich aus der Geschlechterfor- schung und aus den Überlegungen der feministischen Demokratietheorie (siehe 2.2). Die anspruchsvolle Position feministischer Demokratietheoretikerinnen lautet, dass „Politik ohne den blinden Fleck des Geschlechts neu konzeptua- lisiert und Demokratie unter Einbeziehung beider Geschlechter neu gedacht werden“11 muss. Ihrer Definition nach kann Demokratie es sich nicht „leisten“, geschlechtsblind zu sein. Frauen in gleicher Weise wie Männer in (politische) Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen ist daher die conditio sine qua non innerhalb demokratischer Rahmenbedingungen. In einer Demokratie muss die Gleichberechtigung in Bezug auf Menschenrechte, persönliche Lebensgestaltung und Chancengleichheit zur Repräsentation in Entscheidungsfindungsprozessen gewährleistet werden. Aus diesem Verständnis leitet sich die Idee der Geschlech- terdemokratie ab, welche ohne Ausnahme inklusiv ist, in welcher weder Männer noch Frauen das gesellschaftliche Normgeschlecht darstellen und direktdemokra- tische, partizipatorische Elemente enthalten sind.

Die soziale Wirklichkeit steht noch hinter dieser Zielvorstellung zurück. Die ge- naue Betrachtung der Beziehungen zwischen Männern und Frauen in den Lebens- bereichen von Erwerbstätigkeit, Bildung und Ausbildung, Politik, Öffentlichkeit und privaten Haushalten zeigt noch immer eine Segregation der Geschlechter. An dieser offenbart sich, dass staatliche Geschlechterpolitik trotz durchaus guter Konzepte für Gender Mainstreaming ein politisches Randthema geblieben ist12

- nicht zuletzt, weil sich genderspezifische Schismen und Rollen auf staatlicher Ebene genauso wiederholen wie in den anderen Lebensbereichen. Die Rolle des Staates muss sich wandeln zum Wächter und Garant der Menschenrechte und aller politischen Maßnahmen, die für die Verwirklichung einer Geschlechterdemokra- tie notwendig sind und an deren Einhaltung der Staat selbst genauso gebunden ist. Für diese Arbeit wird daher Due Diligence additiv zu den demokratischen Grundpfeilern Gleichheit, Freiheit und Inklusion als Fundamentalkriterium für eine Geschlechterdemokratie verstanden. Als Modell denkbar wäre eine um Due Diligence auf Staatsebene erweiterte und gegenderte Form der embedded demo-

cracy,13da in diesem Demokratiemodell zusätzlich zum dreidimensionalen Demokratiebegriff die komplexen institutionellen Anreizmechanismen und Wechselwirkungen erfasst werden (Abb. 2.1). In dem ursprünglichen Modell sind öffentliche und private Sphäre voneinander getrennt. Diese Trennung wird in dem gegenderten Modell aufgehoben. Dadurch können die Frauen benachteiligenden Faktoren innerhalb dieser Institutionen sichtbar gemacht werden. Oben stehende Kriterien und das gegenderte Modell der embedded democracy werden im Folgenden unter dem Begriff der Geschlechterdemokratie subsumiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.1: Gegendertes Modell der embedded democracy Quelle (modifiziert): MERKEL 2003 : 21[43]

2.2 Ideen und Konzepte der feministischen Demokratietheorie

Frauen sind in der Politischen Theorie und demokratischen Ideengeschichte von der Antike bis zur Neuzeit von dem Recht auf Freiheit, Gleichheit und Inklusion strukturell exkludiert worden. Der Grund hierfür liegt in der seit Aristoteles festgelegten Spaltung des gesellschaftlichen Kosmos in oikos und polis, also den privaten und öffentlichen Raum. Für Aristoteles konnte Politik nur im öffentlichen Raum stattfinden. Somit hat er das Politische nicht nur vom Privaten separiert, sondern gleichzeitig Politik und Öffentlichkeit konstitutiv miteinander verknüpft und die Frauen ausgeschlossen, da sie nur im Privaten existierten. Im privaten Raum - der Familie - gab es nach Vorstellung von Aristoteles keine Politik, sondern Herrschaft (des Mannes über Frau, Kinder und Sklaven). Die Individuen, denen Gleichheit und Freiheit angedieh und die politisch agieren durften, waren daher ausschließlich Männer, mit Ausnahme der männlichen Sklaven. Die Exklusion von Frauen aus der öffentlichen Arena bedurfte in der Antike somit keiner weiteren Erklärung.

In der Moderne, als sich in der bürgerlichen Öffentlichkeit die Forderung nach Partizipation und Transparenz manifestierte, wurden Frauen bewusst aus der Öffentlichkeit verbannt, denn sie begannen, ihre „natürliche“ Rolle öffentlich in Frage zu stellen. Rousseau verwies die Frauen in seinem Werk Emile deswegen rigoros an den Platz ihrer „natürlichen Bestimmung“, an Herd, Wiege und Bett. Locke sah in der naturgegebenen Unterlegenheit der Frau die logische Begründung dafür, ihr den Status als Individuum absprechen zu können.14 Das bekannteste Beispiel liefert die französische Schriftstellerin Olympe de Gouges, die 1791 par- allel zur „Déclaration des droits de l´Homme“ ihre „Déclaration des droits de la Femme et de la Citoyenne“ veröffentlichte. Gleich anschließend folgte ihr Entwurf eines Gesellschaftsvertrags für Ehepartner in Anlehnung an den Rousseau´schen „Contract Social“. Ihre Erklärung der Frauenrechte löste zunächst weder Reak- tion noch Diskussion aus. Sie wurde einfach ignoriert. Erst als sie in diversen Theaterstücken sehr direkt Kritik daran übte, dass in der Menschenrechtsdekla- ration die Hälfte der Menschheit vergessen wurde, erhielt sie Beachtung - und landete für ihren Angriff auf das männliche Herrschaftsmonopol auf dem Schafott. Der zentrale Punkt in der feministischen Definition des Politikbegriffs ist daher die „anti-traditionalistische Auffassung der Relation zwischen Privatheit und Öf- fentlichkeit.“15 Barbara Holland-Cunz war eine der ersten Wissenschaftlerinnen, die sich eingehend mit der Idee einer spezifisch feministischen Demokratietheorie beschäftigt hat:

„Feminstische Demokratietheorie [...] stellt eine radikale Variante der Demokratietheorie dar, die alle aktuellen Formen des Demokratischen als androzentrische Realdemokratie verwirft. Feministische Demokratietheorie kritisiert scharf, dass Frauen und andere gesellschaftlich Marginalisierte aus der brüderlichen Gleichheit strukturell, wenn auch nicht mehr individuell ausgeschlossen werden.“16

Holland-Cunz kritisiert somit, dass alle real existierenden Formen der Demo- kratie ihrem Selbstanspruch an die Verwirklichung von Freiheit und Gleichheit nicht gerecht werden. Sie konzentriert sich dabei vornehmlich auf theoretisch- ideengeschichtliche Vorgaben und entnimmt diesen, dass eine feministische Demokratietheorie herrschaftskritisch und normativ vorgehen und ein partizi- patorisches, direktdemokratisches und diskursives Demokratiemodell erstellen muss.17

Die englische Wissenschaftlerin und Direktorin des Londoner Genderinstituts, Anne Phillips, untersucht in ihrem Buch “Geschlecht und Demokratie“ drei Strömungen der Demokratietheorie - den staatsbürgerlichen Republikanismus der Antike, den Liberalismus und den partizipatorischen Ansatz - hinsichtlich ihrer „Kompatibilität“ mit einer Geschlechterdemokratie und verbindet sie mit empirischen Befunden zu den Effekten institutioneller Systemausgestaltung.18 Nach dem sie Pro und Contra-Argumente einer Strömung vorgestellt und an Institutionen durchdekliniert hat, kommt sie zu der Überzeugung, dass der partizipatorische Ansatz für die Ausgestaltung einer Geschlechterdemokratie am geeignetsten sei und die gängigen demokratischen Institutionen deshalb dringend einer partizipatorischen Stärkung bedürften.

Die englische Politikprofessorin Carole Pateman definiert in ihrem Buch „The sexual contract“ den Gesellschaftsvertrag als Geschlechtervertrag, der

per se das Machtmonopol der Männer über die Frauen rechtfertigt, weil er die Einteilung der Lebenssphären in öffentlich und privat beibehält. Pateman erreichte mit dem „Sexual contract“ Eingang in den politikwissenschaftlichen Mainstream.19Außerdem zeigte sie auf, dass Demokratisierung auch im privaten Raum der Familie und in der Arbeitswelt stattfinden muss und nicht auf den öffentlichen Bereich beschränkt ist. Dazu sind Rechte zum Schutz der Person, des Individuums und seiner Intimität nötig. Die Implementierung solcher Rechte ist auch in konsolidierten Demokratien ein langer Prozess, wie der andauernde Diskurs zum Abtreibungsrecht oder zur Ehe gleichgeschlechtlicher Paare beweist. Dass das Private noch nicht wirklich politisch ist, zeigen folgende spätzündende Gesetze: In Deutschland wurde Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 strafbar, in Spanien erst 2002.

Beate Hoecker weist in ihren zahlreichen Beiträgen die strukturellen Barrieren für Frauen in der Politik auf.20 Sie entlarvt zudem die „unpolitische Natur der Frau“ als falsch und korrigiert somit gängige Annahmen über gender-spezifisches Politikverhalten.21

Birgit Sauer und Eva Kreisky untersuchen unter anderem das Problem der Geschlechtsblindheit in der politischen Transformationsforschung und stellen damit für diese Arbeit wichtige Quellen dar.22 Birgit Sauer hat zudem einen Beitrag zu Geschlecht und politischer Partizipation verfasst.23

Allen hier vorgestellten Demokratietheoretikerinnen gemein ist, dass sie sich von einer feminisierten sozialen Diversität in der Politik einen anderen Politikstil versprechen, in dem sich neue Perspektiven auf soziopolitische und wirtschaftliche Themen eröffnen und durch die der policy-Kanon erweitert wird.24

2.3 Demokratiemessung und Transformationsforschung - Mittel, Zweck und why gender matters

Die Demokratiemessung entwickelte sich aus den Arbeiten von Robert Dahl (1956), die sich vornehmlich auf die Dimension der Partizipation und des poli- tischen Wettbewerbs konzentrierten, wobei dem Rechtsstaat, den Bürgerrechten sowie den Partizipationsrechten und -möglichkeiten der BürgerInnen zentrale Bedeutung beigemessen wurde. Nach Dahl gelten regelmäßig wiederkehrende, verfassungsgemäße, allgemeine, freie und faire Wahlen von Legislative und Exekutive als das fundamentale Kriterium zur Beurteilung von Demokratiequa- lität und Demokratisierungserfolgen.25 Weit gefasst ist Demokratiemessung die Summe aller wissenschaftlichen Bemühungen, die demokratische Qualität eines bestimmten politischen Systems zu einem bestimmten Zeitpunkt einzuschätzen.26 Was die allgemeinen Merkmale jeder Demokratie sein sollten, welche Merkmale notwendig und welche hinreichend sind, ist jedoch nach wie vor umstritten. Daraus ergibt sich die Kritik vieler Autoren an dem grundsätzlichen Problem der Messbarkeit von Demokratie: Für die Operationalisierung und Definition von Demokratie sind allgemeingültige, konkrete Aussagen von Nöten, was keiner der bekannten Indizes zu leisten vermag.27

Der Wunsch, politische Regime in ihrer demokratischen Qualität zu beurteilen, war bis in die 1970er Jahre überwiegend modernisierungstheoretisch animiert, danach fanden die Methodenprobleme bei der Klassifizierung von Regimen stärker Berücksichtigung.28Seit Ende des Realsozialismus und der damit einsetzenden Demokratisierungswelle ist zu beobachten, dass systemtheoretisch inspirierte Modernisierungskonzepte in der Politikwissenschaft eine Renaissance erfahren: „Modernisierung“ wurde zum Synonym für „Transformation“, also dem Übergang zur westlich-liberalen Demokratie. Ein monokausales Verständnis von Entwicklung herrscht heute zwar nicht mehr vor, dennoch wird in der Demokratiemessung teils von einer sequenziell-kausalen Beziehung zwischen wirtschaftlichem, politischem und sozialem Wandel ausgegangen. Der BTI formuliert es so: „Insofern postuliert die Modernisierungstheorie aus kondensierten empirischen Entwicklungsforschungen eine ideale Sequenz von Reformen: Wirtschaftliche Modernisierung führt zu sozialem Wandel und dieser zu Demokratisierung eines Landes.“29

Aus geschlechterkritischer Perspektive hat die alte wie neue Modernisierungs- theorie nur eingeschränkten Erklärungswert für Transformationsprozesse. Zum einen schlägt sie ausnahmslos die Übernahme des westlich-liberalen Demo- kratiemodells vor, zum anderen transferiert sie hierdurch gerade die „gender- spezifischen Verzerrungen der Institutionen, Normen und Regeln westlicher De- mokratien in die politischen Systeme im Übergang.“30 Sie bestätigt, dass das richtige Geschlecht auch in modernen Gesellschaften bedeutsam für den Zugang zu Macht bleibt. Gesellschaftliche, ökonomische, politische, kulturelle und sym- bolische Ressourcen werden nach geschlechtstypischen Mustern verteilt. Diese Tatsache findet im politikwissenschaftlichen Mainstream keine oder nur wenig Beachtung. Wie Birgit Sauer konstatiert, macht die Transformationsforschung Frauen als Akteurinnen des Übergangs (agents of change)31sogar unsichtbar:

„Selbst kategorial reflektierte empirische Studien laufen Gefahr, den Geschlechterbias in ihren Prämissen zu reproduzieren, weil der Ob- jektbereich Frau nicht in eine strukturelle Theorie des Geschlech- terverhältnisses eingebettet ist. ’Geschlecht’ wird, wenn überhaupt, als eine individuelles Verhalten prägende Variable in Betracht gezo- gen, also je nach Bedarf zum Forschungsdesign hinzuaddiert, ohne daß grundsätzliche Begrifflichkeiten, Kategorien und Prämissen der Theoriebildung in Frage gestellt werden. Ein kategoriales Instrumen- tarium, das die geschlechtliche Strukturiertheit gesellschaftlicher und politischer Prozesse und die mit dem Geschlecht verbundenen strati- fikatorischen Effekte in den Blick nehmen, um so zu „geschlechterver- antwortlichen“ Untersuchungsdesigns und -ergebnissen zu kommen, sucht man vergeblich.“32

Sauer fordert die Transformationsforschung und Demokratiemessung also auf, Gender als politische Strukturkategorie zu definieren und als Messkategorie zu etablieren, weil beide Forschungszweige der normativen Kraft des Faktischen - dem androzentrischen Weltbild - erliegen. Das mangelnde Verständnis für Un- gleichheit und Herrschaft im Geschlechterverhältnis gekoppelt mit der Prämisse der Marktwirtschaft ist demnach in Bezug auf eine Geschlechterdemokratie defizitär.

Nach 1989 erhielt die Diskussion um die inhaltliche Ausgestaltung von Demo- kratie neuen Auftrieb. Die sich neu entwickelnden Demokratien unterschieden sich von den westlich-liberalen Demokratien. Gerade in Asien, in Ansätzen auch in den ehemaligen Ostblockstaaten, entwickelte sich ein kulturrelativistisches Demokratieverständnis, welches den Universalitätsanspruch demokratischer Grundwerte in Frage stellte.33Die Transformationsforschung und die Demo- kratiemessung fragen seitdem nach der Qualität von Demokratie: Können die Länder nach Abschluss der Transformation noch als Demokratien betrachtet werden?34 Um diese Frage zu beantworten, werden der Status quo und die Ver- änderungen im Demokratisierungsprozess eines Landes mit Hilfe verschiedener Indizes gemessen. Demokratiemessung und Transformationsforschung beginnen hier zu verschmelzen. Die bis dato geläufigsten Indizes sind der US-amerikanische Freedom House Index (FHI), der britische Polity IV, der Index des finnischen Wissenschaftlers Tatu Vanhanen oder die World Governance Survey (WGS) der UN. Auch der bisher vor allem im deutschsprachigen Raum geläufige Bertelsmann Transformation Index (BTI) hat sich in den letzten Jahren einen Namen gemacht und findet zunehmend Beachtung in den USA. Im BTI fusionieren Demokra- tiemessung und Transformationsforschung: Obwohl der Name anderes erwarten lässt, beschäftigt sich der BTI vor allem, wie einleitend erläutert, mit der qua- litativen Beurteilung des gegenwärtigen Zeitpunkts im Demokratisierungsprozess.

Die Demokratiekriterien in den Indizes werden entweder holistisch (Demokra- tiemerkmale treten immer gemeinsam auf) oder pluralistisch (Je komplexer die Kriterien, desto messbarer die Demokratie) begründet.35Allen Indizes gemein ist, dass sie den „Faktor Gender“ nicht ausreichend berücksichtigen.36 Die kritische Politikwissenschaft bestätigt dies. Trotz des mangelnden Konsenses, was eine Demokratie genau definiere, wird in dem Mainstream der Politikwissenschaft das Modell der westlich-liberalen Demokratie mit seinem androzentrischen Weltbild als Ideal antizipiert.37

Die Einsicht, dass gender matters und deswegen gerade Frauen genauso im In- teressenfokus stehen müssen wie Männer, ohne als Devianz betrachtet zu werden, ist also unverzichtbar für die Entwicklung einer Geschlechterdemokratie als dem normativen Gegenentwurf zu der androzentrisch geprägten westlich-liberalen De- mokratie. Die Empirie zeigt, dass Frauen als soziale Gruppe im politischen Par- tizipationsprozess generell und flächendeckend, ob im Industrie- oder Entwick- lungsland, benachteiligt sind. Es besteht die Notwendigkeit, wie es Birgit Sauer bereits herausgestellt hat, Gender als politische Strukturkategorie zu definieren und als Messkategorie in der Demokratiemessung und Transformationsforschung zu etablieren. Die Gesellschaftsform, welche diese Notwendigkeit am besten um- mantelt, ist eine Geschlechterdemokratie.

2.4 Methodologie und Gang der Untersuchung

Die Arbeit ist theoretisch angelegt und basiert auf Primär- und Sekundär- literatur, Internetrecherchen sowie ferner einem qualitativen Interview mit dem BTI-Expertenteam aus Gütersloh. Ausgehend von geschlechtskritischen Fragen an die Demokratiemessung, welche die Politikdefizienz von Frauen zum Gegenstand hat, wird deduktiv argumentiert. Diese kritischen Fragen ergeben sich zum einen aus der Diskrepanz zwischen real existierender Demokratie und dem demokratietheoretischen Anspruch auf Inklusion und Gleichheit, der auch in der Demokratiemessung gestellt wird, zum anderen aus der Diskrepanz zwischen real existierender Demokratie und der demokratietheoretisch angestrebten Betei- ligung aller BürgerInnen an politischen Entscheidungen.38 Die in 2.2 skizzierten Ansätze aus der politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung, die bisher be- kannte und erprobte Formen von Demokratie noch nicht als vollendet begreifen und neue Wege in der Demokratietheorie beschreiten, steuern die notwendigen Theorien, Ideen und Konzeptionen bei. Präferiert wird der Egalitätsansatz innerhalb der politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung, an deren En- de das Ziel einer Geschlechterdemokratie steht. Argumentiert wird entlang von Entwürfen zu Demokratietheorien, wie sie z. B. von Barbara Holland-Cunz (theoretisch-ideengeschichtlich) oder Anne Phillips (Liberalismuskritik) vorgelegt wurden. Die empirischen Untersuchungen zu strukturellen Barrieren für Frauen in politischen Systemen von Beate Hoecker und die kritischen Ausführungen zu den Geschlechterverhältnissen im Kontext politischer Transformation von Birgit Sauer und Eva Kreisky tragen ebenso zum theoretischen Rahmenwerk wie zur Analyse der Länderstudien bei.

Konkretisierter Gegenstand der Arbeit ist die explorative Untersuchung des ge- schlechterdemokratischen Entwicklungsstatus Japans. Die These lautet, dass Ja- pan als OECD-Land diesbezüglich einen erheblichen Nachholbedarf aufweist. Dies könnte folglich auch für andere Länder gelten, was für die Demokratiemessung und Transformationsforschung im Allgemeinen und für den BTI im Besonderen implizieren würde, Gender als Messkategorie etablieren und auch Industrieländer in die Messungen miteinbeziehen zu müssen. Dem Industrieland Japan wird zum Vergleich ein Land aus dem BTI-Katalog gegenübergestellt. Die Philippinen bie- ten sich an, weil sie einen doppelt so hohen Frauenanteil im Parlament aufweisen wie Japan und zudem bereits auf eine lange demokratische Tradition zurückbli- cken können. Überprüft wird die These, indem die politische Partizipation von Frauen bei den jeweils letzten Wahlen in beiden Ländern quantitativ wie qua- litativ gemessen wird. Hierfür wird ein Raster mit zwei quantitativen und zwei qualitativen Kriterien erstellt, welches an den Wahlen operationalisiert und mit den Ergebnissen des BTIs für die Philippinen und (fiktiv) für Japan verglichen wird.

2.4.1 Kriterienraster für die komparativen Länderstudien

Alle Kriterien können als institutionelle Kriterien gelten. Am Beispiel von Wahlen und politischer Partizipation zeigt sich, wie wichtig Institutionen für einen Wandel zu einer Geschlechterdemokratie sind. Ein enger Institutionenbegriff macht Frauen unsichtbar oder schließt sie aus, weil sie als festummauerte Orte und nicht als Handlungsfelder menschlicher Aktivitäten verstanden werden.39Ergo: Gender matters because institutions matter und vice versa.

1. Quotenregelung für Frauen
2. Aktive und passive Wahlbeteiligung
3. Zugangsvoraussetzungen für Kandidatinnen
4. Informelle Barrieren für Frauen

Dem Kriterienraster liegt die Arbeitsdefinition der Geschlechterdemokratie zu- grunde. Als argumentative Basis dient hierfür zum einen das völkerrechtliche Konzept von Due Diligence, also dem Prinzip der Sorgfaltspflicht des Staates ge- genüber den Menschenrechten, welches sich aus der Ratifizierung einschlägiger Menschenrechtskonventionen eindeutig ergibt.40 Als zweite argumentative Basis dient die UN-Konvention CEDAW (Convention on Elimination of All Forms of Discrimination against Women), welche in Folge der UN-Weltfrauenkonferenz von 1975 erarbeitet wurde. Nach Artikel 1/CEDAW bedeutet Diskriminierung von Frauen

„[...] jegliche Form der Abgrenzung, Ausgrenzung oder Zurückwei- sung [...], die die Anerkennung von Frauen [...] schmälert oder ihre Leistung herabsetzt, unabhängig von ihrem Familienstand, auf Ba- sis der Gleichheit von Mann und Frau, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im politischen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und jedem anderen Bereich.“41

Für diese Arbeit sind die Artikel 1-5 und 6-8 von CEDAW wesentlich, da sie die Garantie der Menschenrechte als basal voraussetzen, die Politik verpflichten, entsprechende Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Frauen zu ergreifen

[...]


1Vgl. KREISKY/SAUER 1998 : 34 ff.[35]

2BENHABIB 1997 : 52[3]

3Vgl. LAUTH 2004 : 2[36]

4Vgl. BERG-SCHLOSSER 2004 : 13[4]

5LAUTH 2004: 21[37]

6Winston Churchill in einer Unterhausrede am 11.11.1947

7Frauen werden hier als strukturelle Gruppe begriffen, nicht als homogene Interessengruppe.

8An dieser vergeschlechtlichten Trennung von öffentlich und privat halten auch moderne TheoretikerInnen wie Hannah Arendt und Jürgen Habermas fest, vgl. LANG 1995 : 95 ff., Sekundärquelle KRAUSE 2003 : 69 ff.[34]

9Den Begriff prägte Mary O’Brien 1981 in Analogie zu dem Begriff des mainstream. Der Terminus spielt auf die geschlechtsblinde Argumentation von Theorien und Begriffen an.

10SAUER 1997 : 19[54]

11PATEMAN 1988[52]

12HOLLAND-CUNZ 1998 : 193[21]. Der Class-Race-Gender -Ansatz und seine Erkenntnis, dass patriarchale Unterdrückung auf der gleichen Ideologie wie Rassismus und anderen Formen der Repression bestimmter Menschengruppen beruht, und alle Unterdrückungsfor- men gleichzeitig “interlocking oppressions“ sind (Anna Yeatman), wird im Leitgedanken der Untersuchung subsumiert. Hierzu ausführlicher YOUNG, Iris Marion: Social Movements and the Politics of Difference, Boulder 1995. Sekundärquelle KRAUSE 2003 : 55-57[34]

13In den USA liegt der Frauenanteil im Parlament bei 15,1%, der Anteil im Topmanagement bei 13%, in Deutschland bei 31,8% respektive 7%. Alle Daten für 2004, Quelle: IPU (siehe Tab. 3.1) und Ethical Investment Research Service, Sekundärquelle LENCE85

14Corazon „Cory“ Aquino war von 1986 - 1992 Präsidentin der Philippinen, Gloria Macapagal Arroyo ist es seit 2001

15VOGEL 1997 : 110[63], vgl. HOECKER 1998[23]

16FUNABASHI 2004[18]

17Die Trennlinie zwischen beiden Disziplinen verwischt zunehmend. Es lässt sich grob festhal- ten, dass Demokratiemessung primär den demokratischen Status quo untersucht, während sich die Transformationsforschung mit dem demokratischen Umwandlungsprozess ehemals autoritärer oder sozialistischer Staaten befasst. Dabei finden die Ergebnisse der Demokra- tiemessung immer stärker Eingang in die Transformationsforschung, die zum Bereich der Vergleichenden Demokratieforschung gerechnet wird. LAUTH 2000 : 11[37]

18z. B. Freedom House, Vanhanen, Polity IV, World Governance Survey, Bertelsmann Trans- formation Index

19BTI 2006 : 66/67[6]

20HDI Nr. 20: Unemployment in OECD countries

21HDI Nr. 28: Gender, work burden and time allocation

22HDI Nr. 29: Women’s political participation

1KRAUSE 2003 : 25[34]

2AKATSU-KRIESEL 2004 : 14[1], FLESCHENBERG 2005 : 1[16]

3AKATSU-KRIESEL 2004 : 14[1]

4NEUMANN 2002 : 20[47]

5ebd. : 56 ff.[47]

6VOGEL 1997 : 110 ff.[63]

7Vgl. MERKEL 2000[45]

8siehe ZAPF, Wolfgang: Die Modernisierungstheorie und unterschiedliche Pfade der gesellschaftlichen Entwicklung, in: Leviathan 1, 1996, S. 63-77

9Dazu zählen die Rechtsdiktaturen Südeuropas (Portugal, Griechenland, Spanien), die ka- pitalistischen Autokratien Ostasiens (Philippinen, Taiwan, Südkorea, Thailand) und die kommunistischen Staaten Osteuropas (Ungarn, Polen, Russland), FISCHER 2004 : 437

15

10MERKEL 2003 : 14[44]

11PHILLIPS 1995 : 10[53]

12HOLLSTEIN 2004 : 154 - 175, 345 ff.[25]

13CROISSANT/THIERY 2000 : 92[11], MERKEL 2003 : 18 - 22[43], vgl. auch MERKEL et al. 2003[44]

14Ausführlich dazu Philosophische Geschlechtertheorien, Reclam 2002

15HOLLAND-CUNZ 2004 : 468[22]

16HOLLAND-CUNZ 1998 : 107[21]

17Vgl. HOLLAND-CUNZ 2004[22]

18KRAUSE 2003 : 207[34], vgl. PHILLIPS 1995[53]

19Vgl. PATEMAN 1988[52], Carole Pateman war zudem die erste und bis dato einzige Frau, die 1991 zur Vorsitzenden der renommierten International Political Science Association gewählt wurde.

20Vgl. HOECKER 1998[23]und 2004[24]

21KRAUSE 2003 : 207[34]

22SAUER 1996[55], KREISKY 1998[35]

23SAUER 1997[54]

24FLESCHENBERG 2005 : 6[16]

25LAUTH 2000 : 11[37]Verschiedene Autoren weisen auf die problematische Beurteilung freier und fairer Wahlen hin, bei denen allzu oft lediglich die Zugangsvoraussetzungen ge- messen werden, nicht jedoch die tatsächliche Umsetzung der Prinzipien „frei“ und „fair“.Vgl. MERKEL 2003, FLESCHENBERG 2005

26LAUTH 2000 : 12[37]

27DERICHS/HEBERER 2003 : 15-17[12]

28LAUTH 2000 : 11 ff.[37]

29BTI 2005 : 70[6]

30SAUER 1997 : 12[54]

31Vgl. DERICHS 2005[14], FISCHER 2004 : 440[15]

32SAUER 1996 : 131-164[55]

33In der Asian Values-Debatte beispielsweise werden die autoritären und semidemokratischen Regime Malaysias, Singapurs und Thailand als asiatische Ausprägung von Demokratie gerechtfertigt. Die Debatte fand auch bei Nationalisten in Japan Anklang, da sie zum einen die westliche Demokratie kritisierte, zum anderen die Führungsrolle Japans in einem „Neuen Asien“ untermauern könnte. Vgl. MERKEL 2003 : 91[43]

34LAUTH 2004 : 2[37]

35DERICHS/HEBERER 2003 : 16[12]

36Freedom House veröffentlichte zwar kürzlich eine Sonderstudie zu den Partizi- pationschancen und der Rechtslage von Frauen in islamischen Ländern (Wo- men’s Rights in the Middle East and North Africa: Citizenship and Justice, http://65.110.85.181/template.cfm?page=168), die Motive hierfür dürften jedoch nicht ausschließlich in einem erstarkenden Genderbewusstsein liegen, sondern mit dem norma- tiven, amerikazentristischen Ideal von Freedom House zusammenhängen, Demokratie ex- portieren zu müssen.

37Vgl. KREISKY/SAUER 1998[35], vgl. SAUER 1996[55]

38Vgl. KRAUSE 2003 : 188/189[34]

39SAUER 1997 : 21[54]

40FLESCHENBERG 2005 : 4[16]

41Originaltext siehe Anhang oder die Homepage UN/Womenwatch[72]

Fin de l'extrait de 96 pages

Résumé des informations

Titre
Demokratiemessung - eine genderkritische Untersuchung am Beispiel Japans und der Philippinen
Université
University of Duisburg-Essen
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
96
N° de catalogue
V60137
ISBN (ebook)
9783638538893
ISBN (Livre)
9783638667128
Taille d'un fichier
1270 KB
Langue
allemand
Mots clés
Demokratiemessung, Untersuchung, Beispiel, Japans, Philippinen
Citation du texte
Simone Lankhorst (Auteur), 2006, Demokratiemessung - eine genderkritische Untersuchung am Beispiel Japans und der Philippinen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60137

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