Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Gliederung
2 Die Gerichtsshows und deren verschiedene Sender im Vergleich
2.1 Diverse Vorläufer des Gerichts-TV
2.2 Sat Richterin Barbara Salesch und Richter Alexander Hold
2.3.Welches Bild von Justiz wird hierbei vermittelt?
2.4 Wie realistisch ist dieses Bild
3. Fazit
Literatur:
2 Die Gerichtsshows und deren verschiedene Sender im Vergleich
2.1 Diverse Vorläufer des Gerichts-TV
1961 startete die ARD mit “Das Fernsehgericht tagt“. Echte Fälle wurden anhand vorgelegter Gerichtsakten nachgestellt.
1970 sendete das ZDF die Gerichtssendung “Ehe vor Gericht“; in den Mittelpunkt wurden fiktive Ehe-Dramen gestellt. Nach 89 Folgen wurde die Sendung trotz guter Einschaltquoten gestrichen.
1975 hieß es in der ARD “Wie würden sie entscheiden?“ Das Publikum konnte die Fälle, in Abstimmung der Betreffenden, selbst beurteilen. Zu guter Letzt wurde das Urteil des Richters mit demjenigen des Publikums verglichen und erörtert. Die Sendung hielt sich relativ lange und wurde nach 165 Folgen wegen zu geringer Einschaltquoten aufgelassen.
2001 präsentierte das ZDF“ Verkehrsgericht tagt“ wurde jedoch trotz jahrelangen Erfolges eingestellt.
Kaum Erfolgsquoten konnten die privaten Sender verzeichnen. Der private Sender Vox sendete seit Sommer 1999 “Klarer Fall“. Die Zuschauerjury entschied über den vorgebrachten Fall. Nach 15 Folgen wurde die Sendung abgesetzt, da diese durchschnittlich nur 200'000 Zuschauer verzeichnen konnte.
Im ZDF wurde ab April 1999 die Gerichtsshow “Streit um Drei“ mit Richter Guido Neumann ausgestrahlt. Von den damals schon zuvor eingestellten TV-Shows war diese bis heute die Realitätsnäheste. Trotz allem war auch diese eine unterhaltungsorientierte Sendung, mit fiktiven Elementen, die den trockenen Aspekt der juristischen Information ergänzen sollte.
So äußerte sich Neumann diesbezüglich zu „Streit um drei.“: „Ohne Schauspielerei kommt ein Richter nicht aus.“ Er zielte auf soviel Authentizität wie möglich und hob hervor, dass auch in seiner beruflichen Karriere als Staatsanwalt die Schauspielerei nicht wegzudenken gewesen wäre. In dieser Show verkörperte er einen Richter, der seinen Akteuren genügend Freiraum ließ, um die Theatralik im Film nicht zu kurz kommen zu lassen. In Verbindung brachte Neumann sein überzeugendes Verhalten mit der Zeit, in der er als jugendlicher Richter fungierte. Aus pädagogischer Sicht erklärt er sich es so, dass er beim Jugendlichen in kürzester Zeit möglichst tiefen Eindruck hinterlassen wollte.
Warum Neumann, ein Richter mit langjähriger Berufserfahrung, Interesse für solch eine Show aufbringen konnte, begründete er damit, dass seine zuvor berufliche Erfahrung Motivation brachte, selbst Fälle niederzuschreiben. Die Fernsehsendung unterscheidet sich klarerweise vom echtem Gericht dadurch, dass ein anderer Arbeitsablauf folgt, dem Umgangston, da bei fiktiv Nachgestelltem die Handlungen der Mitspielenden lockerer wirken. Herr Neumann praktizierte seine vorzubereitenden Sendungen so wie früher im Alltag.
Großen Wert legte er auf strukturierten Ablauf, die Möglichkeiten des Sachverhaltes sollten von allen Perspektiven aus diskutiert werden. Hatte sich der vorbereitete Sachverhalt, sein Drehbuch, durch Kläger oder Beklagten geändert, ließ er das vorgesehene Urteil bestehen. und änderte es angemessen dem neuen Sachverhalt.
Herr Neumann wollte Gerichtsalltag in einem völlig anderen Bereich praktizieren, was ihm bis zum Ende auch viel Freude bereitete.
Bewusst ist ihm, dass man es nie allen recht machen kann, aber Sinn und Zweck von “Streit um Drei“ war es, der Durchschnittsbevölkerung auf unterhaltsame Art den Gerichtsalltag zugänglich und verständlich zu machen.[1]
2.2 Sat Richterin Barbara Salesch und Richter Alexander Hold
Das Sat 1 brachte September 1999 mit “Richterin Salesch,“ die Erste und bis heute erfolgreichste Gerichtsshow “neuerer Variante“ auf den Markt. Die angekündigte Neuheit, brachte erst hohe Einschaltquoten, als Stefan Raab den Fall einer Klägerin vertonte (Maschendrahtzaun). Zu Anfang war es mehr oder weniger eine Kopie der amerikanischen Courtshow “Judge Judy“. Die Richterin Salesch einschließlich ihrer Amateure konnten durch vorhandener Rechtslage wenig spektakuläres bieten. Aus Gründen der derzeitigen Ausgangslage wurde im Herbst 2000 die Gerichtssendung stark fiktionalisiert und danach als Strafgericht weiter gesendet. Die Neuausrichtung brachte den gewünschten Erfolg, mit 31,2% im März 2002, überstieg es erstmalig die 30% Hürde.[2] Die Parallelen zur früheren Tätigkeit als Richterin sieht Salesch unter anderem darin:
Der Urteilsbeschluss nach Verhandlungen steht vorher nicht fest, das Strafausmaß kommt der Realität im Berufsleben sehr nahe. Die festgelegte Urteilsbegründung kann aus Zeitmangel nur die wesentlichen Gesichtspunkte enthalten. Im Vergleich zu Neumann, der seine Drehbücher selbst schrieb, muss Salesch die von Redaktion und Juristen vorbereiteten Fälle, in zirka drei Stunden pro Fall repräsentativ machen. Die Glaubwürdigkeit der Darsteller ahndet Salesch wie in der richterlichen Wirklichkeit auch. Die juristischen Vorgaben werden im wesentlichen eingehalten, hierbei gibt es keinerlei Vorgaben durch die Produktion oder des Senders.
[...]
[1] (vgl.www.zdf.de)
[2]