Entstehung und Entwicklung der Politik sozialer Sicherung im Deutschen Reich (1878-1913)


Trabajo, 2006

19 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Rahmenbedingungen der Sozialversicherungsgesetzgebung

3. Entwicklung staatlicher Sozialversicherungsgesetze
3.1 Unfallversicherungsgesetz von
3.2 Krankenversicherungsgesetz von
3.3 Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz von

4. Weiterentwicklung der Sozialen Sicherung ab 1890
4.1 Allgemeine Entwicklungen
4.2 Regelungen im Arbeitsbereich

5. Beschlüsse der Reichsversicherungsordnung

6. Abschlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Problemstellung

Die Absicherung existenzieller Risiken erfolgte zur damaligen Zeit entweder über eine privat organisierte, freiwillige Selbsthilfe oder über staatlich organisierte Zwangskassen. Die freiwilligen Kassen, ursprünglich aus Innungen und Zünften hervorgegangen, waren Selbsthilfeeinrichtungen der qualifizierten Arbeiter und Handwerksgesellen. Sie wurden von der Gesetzgebung gefördert und sollten die Lage der unterstützungsbedürftigen Arbeiter bei einfachen Erkrankungen, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen waren, verbessern. Aber diese Form der freiwilligen Existenzabsicherung war mit vielen Problemen behaftet und konnte letztlich nicht das angestrebte Ziel, eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, erfüllen. Auch mit der Einführung von Zwangskassen, die den verpflichtenden Beitritt der Lohnempfänger und eine Beitragsbeteiligungspflicht für Arbeitgeber vorsah, konnte kein umfassender Krankenversicherungsschutz der Arbeiterschaft erreicht werden; auch wenn Arbeitgeber zusätzlich private Betriebs-, Fabrik- und Innungskrankenkassen gründeten.[1] - Mit der fortschreitenden Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage vieler Arbeiter stieg deren Unmut gegenüber Kapitaleigentümern und Staat; teilweise mobilisierten sie sich politisch gegen den wirtschaftspolitischen Liberalismus und forderten soziale Reformen. Bismarck reagierte auf diese Bestrebungen mit großer Besorgnis und erließ 1878 das Sozialistengesetz. Wenig später folgte das erste Sozialversicherungsgesetz. So mag die Auseinandersetzung Bismarcks mit der Sozialdemokratie bei der Einführung der Sozialversicherung eine nicht unbedeutende Rolle gespielt, sie eventuell sogar beschleunigt haben.[2]

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Entstehung und Entwicklung der Politik der sozialen Sicherung im Deutschen Reich. Kapitel 2 skizziert dazu kurz die Rahmenbedingungen, die zur Einführung sozialer Versicherungsgesetze führten. In Kapitel 3 werden ausführlich die einzelnen staatlichen Sozialversicherungen chronologisch erläutert. Im Wesentlichen geht es dabei um den einbezogenen Personenkreis und deren Leistungsrechte, die jeweiligen Träger und die Finanzierung der Versicherung. Kapitel 4 schildert die Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems in den Jahren nach Bismarck. Dabei sollen die allgemeinen und quantitativen Auswirkungen, die sich mit der Weiterentwicklung der einzelnen Versicherungszweige ergeben haben, mittels Zahlenmaterial veranschaulicht werden. Die hier verwendeten Daten werden zum besseren Verständnis gerundet. Nachfolgend werden die ebenso bedeutenden Maßnahmen zum Schutz der Arbeiterschaft geschildert, denen nach 1890 zunehmend mehr Beachtung geschenkt wird. Kapitel 5 beschäftigt sich schließlich mit den wesentlichen Vereinbarungen der Reichsversicherungsordnung von 1911, die als das bedeutende Ergebnis der Sozialgesetzgebung der letzten Friedensjahre gilt. Abschließend erfolgt in Kapitel 6 eine kritische Würdigung des Sozialversicherungssystems anhand der Literatur.

2. Rahmenbedingungen der Sozialversicherungsgesetz- gebung

In der Kaiserlichen Botschaft von 1881 werden die bevorstehenden Gesetzesentwürfe zur Unfall-, Kranken-, Alters- und Invaliditätsversicherung vorgestellt. Nebenbei enthält diese Botschaft eine Randbemerkung, in der auf das von Bismarck geforderte Sozialistengesetz angespielt wird. Es heißt darin, dass eine Heilung sozialer Schäden nicht nur über eine Repressionspolitik gegenüber sozialdemokratischer Ausschreitungen sondern ebenso über die Förderung des Arbeiterwohls zu erfolgen habe. Insofern könnte dem Sozialistengesetz von 1878 in Bezug auf die Entwicklung der Arbeiterversicherungsgesetze eine auslösende Wirkung zukommen.[3] Andere Forschungen hingegen sehen den Anstoß zur Schaffung der Sozialversicherungsgesetze in der ab 1880 vermehrten Diskussion über die unbefriedigende Lösung der Entschädigungen von Arbeitsunfällen gemäß bestehendem Reichshaftpflichtgesetz. Anstelle einer Ausweitung der Haftungsansprüche wurde letztlich 1884 das allgemeine Unfallversicherungsgesetz eingeführt.[4]

Die unterschiedlichen Auffassungen politischer Mitstreiter bezüglich inhaltlicher Ausgestaltung einzelner Gesetzesvorlagen führten immer wieder zu Verzögerungen, zahlreiche Kompromisse mussten gefunden werden und bis zur Verabschiedung der Gesetze vergingen oftmals mehrere Jahre. So sind die Sozialversicherungsgesetze zwar auf Bismarcks Initiative hin angestoßen worden, aber inhaltlich wurden sie nicht nur nach seinen Vorstellungen konstruiert. Bismarck wollte ursprünglich, dass alle Zweige der Sozialversicherung auf die Initiative des Staates zurückgehen. Der Staat sollte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Zuschüsse zu den Versicherungen zahlen und damit die Arbeiter von jeglicher Beitragszahlung befreien; die Kosten für die Versicherung sollten gemeinsam von Unternehmern und Reich getragen werden, wobei das Mitwirken privater Versicherungen gänzlich ausgeschlossen wurde. Doch mit diesen ursprünglichen Vorstellungen konnte sich Bismarck nicht durchsetzen. So wurde schließlich für die Versicherten nur in der Unfallversicherung die Beitragsfreiheit durchgesetzt, Beitragspflicht bestand dagegen in der Krankenversicherung und ausschließlich in der Alters- und Invalidenversicherung erfolgte ein finanzieller Zuschuss des Staates.[5]

Deutschland übernahm bei der Entstehung und Entwicklung der Sozialversicherung eine Vorreiterrolle gegenüber dem Ausland. Und das hatte wohl auch ganz spezifisch deutsche Ursachen. So bestand ein zunehmender Regulierungsbedarf der durch die Folgen von Industrialisierung und Urbanisierung komplizierter gewordenen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Doch ein bestimmter Grad von Industrialisierung konnte allein die Entstehung eines sozialen Sicherungssystems noch nicht erklären; sonst wäre die Sozialversicherung zuerst in den in der industriellen Entwicklung führenden Nationen, wie zum Beispiel England eingeführt worden. - So war es wohl die Stärke der wohlfahrtsstaatlichen Ideen und Handlungen, die traditionelle Reform von „oben“ und die damit verbundene interventionistische Praxis des Staates, sowie generell das große Prestige staatlicher Bürokratie, die diese Entwicklung unterstützten; sowie die sozialreformerische Tradition der Kirchen und Teilen des Bürgertums. Und letztlich natürlich auch Bismarcks Intention die politisch mobilisierte industrielle Arbeiterschaft durch soziale Konzessionen zu befrieden, um so die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung zu stabilisieren.[6]

3. Entwicklung der Sozialversicherung

3.1 Unfallversicherungsgesetz von 1884

Bismarck sah in der Sicherstellung unfallgeschädigter Arbeiter durch ein staatlich organisiertes Versicherungssystem die Möglichkeit, den dominierenden Einfluss des Staates bei der Realisierung der Sozialversicherung hervorzuheben und nutzte die Gelegenheit, seine geplante Arbeiterversicherungsgesetzgebung mit einer Unfallversicherung zu beginnen; wohl auch in der Hoffnung aufgrund dringender Regulierungsbedürfnisse auf nicht allzu großen politischen Widerstand zu stoßen. Doch so wie sich Bismarck die Unfallversicherung ursprünglich vorstellte, fand sie keine Mehrheit. Erst im dritten Entwurf vier Jahre später, wurde das allgemeine Unfallversicherungsgesetz eingeführt, das alle Arbeitsunfälle, unabhängig vom persönlichen Verschulden, einbezog.[7]

Das Unfallversicherungsgesetz beruht auf einer Zwangsmitgliedschaft und verpflichtet alle Arbeiter und Betriebsbeamte, die in Bergwerken, Brüchen, Fabriken, auf Werften, gefährlichen Baustellen, im Schornsteigergewerbe arbeiteten und einen jährlichen Verdienst von weniger als 2.000 Mark hatten, zur Mitgliedschaft. Entschädigt wurden zunächst nur die Unfälle, die durch besondere betriebsbedingte Gefahren entstanden waren. Hierbei wurde die Verschuldungshaftung, die noch im Reichshaftpflichtgesetz galt durch das Prinzip der Gefährdungshaftung abgelöst. Das hatte zur Folge, dass ein Arbeiter im Schadensfall zur Geltendmachung seiner Ansprüche von seiner Pflicht befreit wurde, dem Unternehmer ein Verschulden nachweisen zu müssen. Im Schadensfall übernahm jetzt die Unfallversicherung, nach Ablauf der Leistungsverpflichtung der Krankenkassen, die Kostenübernahme für Heilbehandlungen ab der 14. Woche. Sie zahlte im Todesfall einen festen Betrag, der dem Zwanzigfachen des Tagessatzes entsprach und zur Abdeckung der Beerdingungskosten diente; außerdem wurde eine Rente gewährt, die an den Verletzten oder dessen Hinterbliebenen zu zahlen war. Die Rentenhöhe orientierte sich dabei am Grad der Erwerbsminderung; bei voller Erwerbsunfähigkeit machte sie zwei Drittel des Arbeitsverdienstes aus. Im Todesfall belief sich die Hinterbliebenenrente für die Witwe und jedem Kind unter 15 Jahren auf je 20% und durfte zusammengerechnet 60% des Jahresverdienstes des Versicherten nicht übersteigen. Die Einkommensleistungen aus der Unfallversicherung waren jedoch so knapp bemessen, dass mit ihr allenfalls die Inanspruchnahme der Armenfürsorge abgewendet werden konnte.

[...]


[1] Vgl. Tennstedt, F., S. 165-169 und vgl. Frerich, J. / Frey, M., S. 93.

[2] Vgl. Frerich, J. / Frey, M., S. 89.

[3] Vgl. Born, K.-E., S. 123.

[4] Vgl. Ritter, G., S. 31-32.

[5] Vgl. Born, K. - E., S. 124-125.

[6] Vgl. Ritter, G. (1), S. 146-149.

[7] Vgl. Ritter, G., S. 31-32.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Entstehung und Entwicklung der Politik sozialer Sicherung im Deutschen Reich (1878-1913)
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz  (FB 03 Wirtschaftspädagogik)
Curso
Zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und zur Wirtschafts- und Sozialpolitik im deutschen Kaiserreich (1870 -1918)
Calificación
2,3
Autor
Año
2006
Páginas
19
No. de catálogo
V81060
ISBN (Ebook)
9783638857772
ISBN (Libro)
9783638854023
Tamaño de fichero
468 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Entstehung, Entwicklung, Politik, Sicherung, Deutschen, Reich, Entwicklung, Wirtschafts-, Sozialpolitik, Kaiserreich
Citar trabajo
Kirsten Wolf (Autor), 2006, Entstehung und Entwicklung der Politik sozialer Sicherung im Deutschen Reich (1878-1913), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81060

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