Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Hinführung zum Thema
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit
2. Basel II – Das Dreisäulenkonzept
2.1 Säule 1 - Mindesteigenkapitalanforderungen
2.2 Säule 2 – Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde
2.3 Säule 3 – Transparenz und Marktdisziplin
3. Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand
3.1 Definition und Bedeutung des Mittelstandes in Deutschland
3.2 Auswirkungen von Basel II auf die Finanzierungssituation
3.3 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
3.3.1 Immobilienleasing
3.3.2 Factoring
3.3.3 Asset Backed Securities
3.3.4 Private Equity
4. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Hinführung zum Thema
„Im dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden.“[1]
Dieser Leitsatz ist die Kernaussage von Basel II, das auf der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) von 1988 aufsetzt.
Während bei Basel I eine Konzentration auf das gesamte Eigenkapital einer Bank stattfand, welches für die Begrenzung des Insolvenzrisikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist, zielt Basel II auf eine größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten.[2]
Indirekt betroffen von diesen neuen Regeln sind auch die Unternehmen. Laut der Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung müssen Banken für ihre Firmenkunden Ratings einführen, um eine an das Risiko angepasste Eigenkapitalhinterlegung und somit die Verzinsung bestimmen zu können. Vor allem für Unternehmen mit schlechtem Rating kann dies sehr negative Auswirkungen in Form von schlechteren Kreditkonditionen und Problemen bei der Kreditversorgung mit sich bringen.[3]
Vor diesem Hintergrund kann es also sinnvoll für mittelständische Unternehmen sein, sich mit Alternativen zum Bankkredit zu beschäftigen.
1.2 Zielsetzung der Arbeit
Zielsetzung der vorliegenden Seminararbeit ist es, dem Leser das Grundkonzept von Basel II nahe zu bringen, dessen Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand aufzuzeigen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen zu nennen.
1.3 Aufbau der Arbeit
Nach dem einleitenden Teil wird im 2. Kapitel das Grundkonzept von Basel II, das Dreisäulenmodell, beschrieben. Anschließend werden die Auswirkungen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung auf den deutschen Mittelstand erläutert, bevor ausführlich auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen eingegangen wird. Ein abschließendes Fazit stellt die Abrundung der Seminararbeit dar.
2. Basel II – Das Dreisäulenkonzept
In diesem Kapitel soll dem Leser das Konzept der drei Säulen von Basel II nahe gebracht werden. Die drei Säulen stellen die neuen Mindesteigenkapital-anforderungen an die Banken, die stärkere Überprüfung der Kreditinstitute durch die Aufsichtsbehörde und die Erhöhung der Transparenz sowie Marktdisziplin dar, auf die nun näher eingegangen wird.
2.1 Säule 1 - Mindesteigenkapitalanforderungen
„Schon seit Jahrzehnten unterlagen Banken quantitativen Eigenkapitalanforderungen (Säule 1) im Hinblick auf Adressausfall- und seit 1998 auch Marktrisiken“.[4]
Jedoch werden im Gegensatz zum ersten Baseler Akkord nun verstärkt externe Ratingurteile bzw. interne Ratings der Kreditinstitute mit einbezogen, um die bis dahin bestehenden Kreditrisikoregelungen stärker zu differenzieren bzw. individualisieren. Zudem werden erstmals so genannte operationelle Risiken durch quantitative Vorschriften begrenzt.[5]
Das Verhältnis der Mindesteigenkapitalquote zu den risikogewichteten Aktiva soll unverändert bei durchschnittlich 8% bleiben.[6]
Die bisherigen Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko werden um das operationelle Risiko ergänzt, was zu folgender Formel führt:
[Eigenkapital / Summe gewichtete Risikoaktiva Kreditrisiko (Anrechnungsbeträge Marktrisiko + operationelles Risiko) x 12,5] >= 8%.[7]
Die operationellen Risiken, die vom Baseler Committee als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen Systemen oder von externen Ereignissen eintreten, beschrieben werden, lassen sich mittels verschiedener Ansätze bewerten. Der Basisindikatoransatz, der Standardansatz und der fortgeschrittene Bemessungsansatz stellen hierbei die wesentliche Bandbreite dar.[8]
Beim Basisindikatoransatz findet die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung anhand einer einzigen Größe, dem Bruttoertrag, statt. Dieser steht stellvertretend für das gesamte operationelle Risiko der Bank und wird mit einem festen Prozentsatz, dem so genannten „Alpha-Faktor“, multipliziert. Da jedoch eine Kausalität zwischen dem Bruttoertrag und dem operationellen Risiko bislang nicht nachgewiesen ist, sind Zweifel an der Aussagefähigkeit dieses Ansatzes angebracht.[9]
Der Standardansatz baut auf dem Basisindikatoransatz auf und kann nur von Banken angewendet werden, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dabei wird die Tätigkeit von Banken brancheneinheitlich in mehrere Geschäftsfelder unterteilt, innerhalb derer die Eigenkapitalunterlegung jeweils durch Multiplikation eines Indikators für operationelle Risiken mit einem festen Prozentsatz, dem so genannten „Beta-Faktor“, errechnet wird. Jedoch wird wiederum der Bruttoertrag als Indikator des operationellen Risikos gewählt, was erneut die Grundfrage aufwirft, ob der Bruttoertrag in den einzelnen Geschäftsfeldern ein adäquater Risikoindikator ist. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben etwaige Diversifikationseffekte zwischen den Geschäftsfeldern. Dennoch ist durch die Unterteilung in einzelne Geschäftsfelder eine differenziertere Bemessung der operationellen Risiken im Vergleich zum Basisindikatoransatz gegeben.[10]
Der fortgeschrittene Ansatz stellt die dritte und komplexeste Bemessungsstufe dar, nach der einzelne, strengere aufsichtliche Voraussetzungen erfüllende Banken für regulatorische Zwecke auf ihre internen Daten zurückgreifen dürfen. Die Besonderheit dieses Ansatzes liegt darin, dass nur für bestimmte Typen des operationellen Risikos Daten erhoben werden: Einen Gefährdungsindikator für das operationelle Risiko, sowie Daten zur Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und die Höhe des Verlustes im Schadensfall. Die Eigenkapitalunterlegung wird als fester Prozentsatz („Gamma-Faktor“) der von der Bank erhobenen Daten errechnet. Die Gesamteigenkapitalunterlegung ist die Summe der Eigenkapitalunterlegungen über alle Geschäftsfelder.
Der fortgeschrittene Bemessungsansatz erlaubt somit eine individuellere Anpassung an die Risikoposition einer Bank, jedoch ist eine hohe Datendichte pro Geschäftsfeld und Risikokategorie erforderlich.[11]
[...]
[1] O. V. (Bundesbank, o. J.) http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php, 11.05.2007
[2] Ebd.
[3] Lichtblau, K.; Röhl, K.-H. (Rating, 2004) S. 6
[4] Hofmann, G. (Basel II und MAK, 2002), S.9
[5] Vgl. Hofmann, G. (Basel II und MAK, 2002), S.9
[6] Vgl. ebd. S. 10
[7] Vgl. o. V. (Bundesbank, o. J.) http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php,
11.05.2007
[8] Vgl. Hofmann, G. (Basel II und MAK, 2002), S.10
[9] Vgl. ebd., S. 12
[10] Vgl. Hofmann, G. (Basel II und MaK, 2002) S. 12
[11] Ebd., S. 13