Wer geht hin und wer nicht!? Lebensumstände von Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen


Exposé (Elaboration), 2006

41 Pages, Note: 1.0

Laura Kaufmann (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs „Kindertageseinrichtung“

3. Allgemeine Informationen und Datenlage zum Besuch eines Kindergartens in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Versorgungslage und Entwicklung der Angebote in Kindergärten
3.2 Kindergartenbesuch in Ost- und Westdeutschland

4. Mögliche Einflussgrößen für den Nicht-Besuch eines Kindergartens

5. Bildungs- und Sozialpolitische Implikationen des Nicht-Besuchs einer Kindertageseinrichtung
5.1 Erwerbstätigkeit der Eltern und Familienform
5.2 Haushaltseinkommen
5.3 Bildungsherkunft
5.4 Migrationshintergrund
5.5 Geschwister
5.6 Stadt-Land Unterschiede

6. Zusammenhang der Einflussgrößen des Nicht-Besuchs des Kindergartens

7. Schlussbetrachtung

8. Methodisch-didaktische Reflexion
8.1 Zusammenfassung
8.2 Reflexion

9. Abbildungsverzeichnis

10. Literaturverzeichnis
10.1 Fachliteratur
10.2 Internetquellen

1. Einleitung

Das Thema der vorliegenden Ausarbeitung zur Seminargestaltung am 13. November 2006 lautet:

„Wer geht hin und wer nicht!?

Lebensumstände von Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen“

In der ersten internationalen Schulleistungsstudie im Jahr 2000 (PISA-Studie) wurde festgestellt, dass die deutschen SchülerInnen in allen drei untersuchten Kompetenzbereichen, in der mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundbildung sowie in der Lesekompetenz unter dem OECD-Durchschnitt lagen. Im Zuge der Veröffentlichung dieser Ergebnisse wurde nicht nur Kritik am deutschen Schulsystem, sondern auch an der deutschen Elementarerziehung geübt. Die Frühe Kindheit ist eine der wichtigsten Phasen im Leben des Menschen. Dadurch dass der Mensch erziehungsfähig und erziehungsbedürftig ist, können insbesondere im Vorschulalter wichtige und entscheidende Impulse für das spätere Leben gegeben werden. Der Kindergarten als vorschulische Bildungsinstitution hilft dem Kind/ den Kindern relevante Kompetenzen, die sowohl in Bezug auf den Schuleintritt und den schulischen Werdegang als auch für das gesellschaftliche Leben insgesamt von großer Bedeutung sind, zu vermitteln. Im Gegensatz zur Schule ist der Besuch des Kindergartens ein freiwilliges, jedoch kostenpflichtiges Angebot. Trotz der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsfunktion, die ein Kindergarten erfüllt, ist aufgrund der Kostenpflicht sowie der Freiwilligkeit des Kindergartenbesuchs nicht sichergestellt, dass jedes Kind vor dem Schuleintritt diese vorschulische Bildungseinrichtung besucht hat.

In der DJI-Kinderbetreuungsstudie im Jahr 2005 wurde festgestellt, dass 86% aller 3-6-Jährigen einen Kindergarten besuchen, dagegen 14% aller Kinder, die der zuvor aufgeführten Altersstufe zugeordnet werden können, dieser vorschulischen Bildungsinstitution fern bleiben. Der thematische Schwerpunkt der Seminargestaltung am 13.11.2006 bezog sich auf die Vorschulkinder, die keinen Kindergarten besuchen.

Bezüglich der Nicht-Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes seitens der Erziehungsberechtigten wurde in der DJI-Kinderbetreuungsstudie festgestellt, dass neben dem Wohnort und dem Alter der Kinder die familiäre Lebenssituation, die soziale Herkunft sowie regionale Einflussfaktoren den Nicht-Besuch des Kindergartens bedingen.

Die vorliegende Ausarbeitung zur Seminargestaltung „Wer geht hin und wer nicht!? Lebensumstände von Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen“ ist wie folgt gegliedert:

Zunächst wird im zweiten Kapitel der Begriff „Kindertageseinrichtung“ unter besonderer Berücksichtigung der Altersgruppe der 3-6-jährigen Kinder erläutert. Während im dritten Kapitel allgemeine Daten und Informationen hinsichtlich des Besuchs eines Kindergartens beschrieben werden, erfolgt im darauf folgenden Abschnitt die Darstellung möglicher Einflussgrößen, welche den Nicht-Besuch eines Kindergartens bedingen. Im Vordergrund des fünften Kapitels stehen die Lebensumstände der Kinder, die in der Bundesrepublik Deutschland keine vorschulische Einrichtung besuchen. Neben der Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten und dem Haushaltseinkommen werden die Anzahl der Geschwister, die Bildungsherkunft sowie der Migrationshintergrund und die Stadt-Land-Unterschiede als mögliche Einflussgrößen des Nicht-Besuchs erläutert. Anschließend erfolgt im sechsten Kapitel eine Darstellung, wie die einzelnen Indikatoren in Zusammenhang stehen und welche Faktoren den größten Einfluss auf den Nicht-Besuch eines Kindergartens ausüben. Während im vorletzten Kapitel verschiedene Möglichkeiten vorgestellt werden, wie zukünftig die Kindergartenbesuchsquote erhöht werden kann, bildet eine Reflexion der methodischen und didaktischen Aufbereitung der Seminarsitzung durch die Referentinnen den Abschluss dieser Ausarbeitung.

2. Definition des Begriffs „Kindertageseinrichtung“

Unter dem Begriff „Kindertageseinrichtung“ werden drei unterschiedliche Einrichtungen subsumiert, in denen sich die Kinder entweder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten.

Zu diesen Einrichtungen gehört neben der Kinderkrippe, die für Kinder von 0 bis drei Jahren geeignet ist, der Kindergarten, welchen 3-6-Jährige Kinder besuchen können.

Des Weiteren wird der Schulhort, in dem Kinder ab dem 6. bis zum 15. Lebensjahr nachmittags betreut werden, zu den Kindertageseinrichtungen gezählt.[1]

In der Seminargestaltung am 13.11.2006 wurde thematisiert, welche Kinder keinen Kindergarten besuchen. Somit wurde lediglich die Altersgruppe der 3-6-Jährigen näher betrachtet. Aufgrund dieser Tatsache wird im Folgenden der Teilbereich des Kindergartens beschrieben:

Der Kindergarten ist eine Einrichtung für alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, indem die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Mittelpunkt steht. Das Angebot der Einrichtung soll sowohl an den pädagogischen als auch an den organisatorischen Bedürfnissen der Vorschulkinder und ihrer Erziehungsberechtigten orientiert sein. Somit umfassen die Aufgaben des pädagogischen Personals, welches sich aus Erzieher/-innen, Sozialhelfer/-innen, Kinderpfleger/-innen sowie aus Sozialpädagogen/-innen zusammensetzt, die Betreuung, Bildung und Erziehung der Vorschulkinder.[2] Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Schweden, stellen im deutschen Bildungssystem Kindergärten und Grundschulen zwei voneinander getrennte Bildungsbereiche dar. Während in der Bundesrepublik Deutschland der Kindergarten rechtlich und organisatorisch dem Jugendhilfebereich zugeteilt ist, wird die Grundschule in den Schulbereich eingeordnet. Aufgrund der Tatsache, dass die beiden Institutionen unterschiedlichen administrativen Bereichen zugeordnet sind, haben sie beispielsweise einen eigenständigen Bildungsauftrag und unterschiedliche pädagogische Orientierungen. Des Weiteren ist aufgrund der Einteilung des Kindergartens in den Jugendhilfebereich der Besuch dieser vorschulischen Einrichtung ein freiwilliges und kostenpflichtiges Angebot.[3]

Neben der Familie ist der Kindergarten eine wichtige Bildungsinstanz, da er in nicht unerheblichem Maße die kindliche Entwicklung fördert.

Sowohl in der Familie als auch in einer vorschulischen Einrichtung machen die Kinder unterschiedliche Erfahrungen, sie entwickeln unterschiedliche Kompetenzen und Einstellungen, die wiederum die Gesamtpersönlichkeit eines Menschen bilden.

Da der Kindergarten die familiären Defizite nicht alleine ausgleichen kann, werden durch Beratungen und Gespräche der Erzieher/-innen mit den Erziehungsberechtigten versucht, das Problem/ die Probleme gemeinsam zu lösen. Somit hat der Kindergarten neben dem Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag auch eine familienergänzende, -unterstützende und –bildende Funktion.[4]

Im Mittelpunkt der familienergänzenden Angebote stehen die Vorschulkinder. Bei familienergänzenden Angeboten werden durch geplante und strukturierte Angebote dem Kind Kenntnisse wie z.B. der Umgang mit behinderten Kindern vermittelt. Des Weiteren haben familienergänzende Angebote die Aufgabe, bestehende Defizite in der Familie wie beispielsweise wenig Kommunikation auszugleichen.[5]

Im Gegensatz zur familienergänzenden Funktion, bezieht sich die familienunterstützende Funktion nicht nur auf das Kind, sondern auf die Eltern/ die Familie des Kindes. Familienunterstützende Angebote dienen der Entlastung und der Unterstützung der Erziehungsberechtigten.

Zu familienunterstützenden Angeboten zählen:

- Die Vermittlung notwendiger Hilfsangebote (z.B. Logopädie, Ergotherapie)
- Motivation zur Konzaktaufnahme mit Behörden und Beratungsstellen (z.B. Ehe- und Lebensberatung, Selbsthilfegruppen, Schwangerschaftsberatung)
- Hinweise auf Rechtsansprüche (z.B. Kindergeld, Wohngeld, Bundessozialhilfegesetz, Unterhaltsvorschussgesetz)[6]

Des Weiteren hat seit dem 01. August 1996 jedes Kind in der BRD vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

In SGB VIII §24 Abs.1 heißt es:

„Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.“

3. Allgemeine Informationen und Datenlage zum Besuch eines Kindergartens in der Bundesrepublik Deutschland

3.1 Versorgungslage und Entwicklung der Angebote in Kindergärten

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht bisweilen ein unterschiedliches Kindergartenplatzangebot für noch nicht schulpflichtige Kinder vor. In der folgenden Abbildung sind die verfügbaren Plätze sowie die Platz-Kind-Relationen (PKR) für Kinder im Alter von 3 bis unter 6 ½ Jahren in den östlichen und westlichen Bundesländern sowie in den Stadtstaaten aufgezeigt. Des Weiteren ist in Abbildung 1 die Entwicklung der verfügbaren Plätze und der PKR im Zeitraum vom 31.12.1998 bis 31.12.2002 dargestellt.

Abbildung 1: Verfügbare Plätze und Platz-Kind-Relationen (PKR) für Kinder im Alter von 3- bis unter 6 ½ Jahren in den Bundesländern am 31.12.1998 und 31.12.2002 (Angaben absolut und je 100 Kinder)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt 2002

Aus der Abbildung 1 geht hervor, dass die Versorgungsquote mit Kindergartenplätzen im alten Bundesgebiet deutlich schlechter ist als in den neuen Bundesländern. Während in den westlichen Flächenländern die PKR (=Platz-Kind-Relation) am 31.12.2002 90,6 und in den Stadtstaaten 84,0 betrug, war sie im östlichen Bundesgebiet mit 105,1 um ein vielfaches höher. Jedoch ist das unterschiedliche Platzangebot von Kindergartenplätzen in Ost- und Westdeutschland nicht erst seit dem Jahr 2002 zu verzeichnen. Bereits vier Jahre zuvor, am 31.12.1998 war die Versorgungsquote mit Plätzen im Osten der Republik deutlich höher (PKR=113,7) als im alten Bundesgebiet (PKR in den westlichen Flächenländer= 88,2; PKR in den Stadtstaaten= 82,6).

Des Weiteren ist aus der Abbildung 1 ersichtlich, dass die Gesamtanzahl von Kindergartenplätzen zwischen 1998 und 2002 zugenommen hat. Während am 31.12.1998 in der BRD 2.486.780 Kindergartenplätze zur Verfügung standen, betrug die Anzahl am 31.12.2002 2.550.399. Die Zunahme im gesamten Bundesgebiet um 63.619 Plätze für 3-6-jährige Kinder ist darauf zurückzuführen, dass seit dem 01.01.1999 der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach einer dreijährigen Übergangszeit seine volle Gültigkeit erreichte.

Auf Grund des Rechtsanspruchs waren daher die westdeutschen Kommunen dazu verpflichtet, für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr ohne eine zeitliche Einschränkung wie z.B. durch Stichtage einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Jedoch sind die Platzzahlen im alten Bundesgebiet von 1998 bis 2002 lediglich um 25.444 angestiegen, so dass in westdeutschen Kreisen bislang immer noch eine Unterversorgung mit Kindergartenplätzen, vor allem im ländlichen Bereich vorherrscht.[7]

Außerdem fällt bei Betrachtung der Abbildung 1 auf, dass die Platz-Kind-Relation in einem Zeitraum von vier Jahren in den westlichen Flächenländern (PKR 1998= 88,2, PKR 2002= 90,6) angestiegen, dagegen in Ostdeutschland gesunken ist (PKR 1998=113,7, PKR 2002= 105,1). Jedoch ist der Anstieg der Platz-Kind-Relation in Westdeutschland nur auf die dort zurückgegangenen Kinderzahlen zurückzuführen. Während am 31.12.1998 2.327.466 Kinder von 3- bis unter 6 ½ Jahren in der alten Bundesrepublik lebten, betrug die Anzahl am 31.12.2002 2.293.497.

Trotz der gesunkenen PKR in Ostdeutschland, ist wie bereits schon erwähnt, das Versorgungsniveau mit Kindergartenplätzen in den neuen Bundesländern wesentlich besser als in der alten BRD. Die bessere Versorgungsquote mit Kindergartenplätzen im östlichen Bundesgebiet ist auf das weitaus höhere Ausgangsniveau zurückzuführen, denn in der ehemaligen DDR besaß die außerhäusliche Betreuung einen höheren Stellenwert als im alten Bundesgebiet. Die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen wurde in der ehemaligen DDR staatlich gefördert, um somit die Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung von Müttern zu gewährleisten. In den neuen Bundesländern „(…) stand die Annahme, dass Betreuung und Erziehung in der Familie für Kinder qualitativ anderen Formen stets überlegen sei, dass bei diesem Modell die Geburtenraten stabil blieben und die Wirtschaft gedeihen könne“, im Vordergrund.[8]

Somit war beispielsweise in den 80er Jahren in Ostdeutschland ein flächendeckendes Angebot mit Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulbereich vorhanden, so dass für alle Kinder ein Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz zur Verfügung stand. Im Gegensatz dazu, wurde in Westdeutschland das Hausfrauen-Mutter-Modell praktiziert. In diesem Modell war die Rolle der Mutter bei der Erziehung ihres Kindes vorherrschend und somit die Erwerbstätigkeit von Frauen nachrangig, während der Vater Vollzeit erwerbstätig war.[9]

Abschließend kann festgehalten werden, dass auch 17 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung es bisher noch kaum zu einer Angleichung des Versorgungsniveaus mit Kindergartenplätzen in der Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, obwohl seit mehr als zehn Jahren für alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht.[10]

3.2 Kindergartenbesuch in Ost- und Westdeutschland

Wie bereits im vorherigen Punkt beschrieben wurde, ist die durchschnittliche Platz-Kind-Relation in den neuen Bundesländern für 3-6½-jährige Kinder deutlich höher als im alten Bundesgebiet.

In der DJI-Kinderbetreuungsstudie im Jahr 2005 wurde festgestellt, dass 14% aller 3-6-jährigen Vorschulkinder keinen Kindergarten besuchen. Aus folgender Abbildung ist ersichtlich, wie die prozentuale Verteilung hinsichtlich des Besuchs/ Nicht-Besuchs einer vorschulischen Institution in Ost- und Westdeutschland gewichtet ist.

Abbildung 2: Kindergartenbesuch in Ost- und Westdeutschland nach Alter in %

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: DJI-Kinderbetreuungsstudie 2005

[...]


[1] Vgl. Schaub, Horst/ Zenke, Karl G.: Wörterbuch Pädagogik, 6. Auflage, Oktober 2004, S. 261, 318.

[2] Vgl. SGB VIII: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege. § 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Abs. 1, 2, 3.

[3] Vgl. Cortnina, Kai S. u.a.: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Hamburg 2003, S. 277.

[4] Vgl. Fthenakis, Wassilios E. (Hrsg.): Elementarpädagogik nach PISA. Wie aus Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen werden können. 4. Auflage, München 2002, S. 267.

[5] Vgl. Textor, Martin R.: Familienhandbuch: Elternarbeit in Kindertageseinrichtungen, http://www.familienhandbuch.de/cms/Kindertagesbetreuung_Elternarbeit.pdf, Stand: 15.07.2006, S. 1.

[6] Vgl. Textor, Martin R.: Kindergartenpädagogik-Online Handbuch: Eltern und Erzieherinnen als Partner, http://www.kindergartenpaedagogik.de/44.html, Stand: 12.11.2005, S. 11, 12.

[7] Vgl. Bien, W./ Rauschenbach, T./ Riedel, B. (Hrsg.): Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinder- betreuungsstudie, Weinheim/ Basel 2006 (erste Fassung), S. 68.

[8] Henry-Huthmacher, Christine (Hrsg.): Zukunftsforum Politik, Nr. 58. Jedes Kind zählt: Neue Wege der früh- kindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Sankt Augustin, Mai 2004, S. 12.

[9] Vgl. ebd., S. 12,13.

[10] Vgl. Fuchs, Kerstin: Wer besucht eine Kindertageseinrichtung, wer nicht? In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Zahlenspiegel 2005. Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik. München 2005, S. 49.

Fin de l'extrait de 41 pages

Résumé des informations

Titre
Wer geht hin und wer nicht!? Lebensumstände von Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen
Université
University of Dortmund
Note
1.0
Auteur
Année
2006
Pages
41
N° de catalogue
V85990
ISBN (ebook)
9783638018197
ISBN (Livre)
9783656649267
Taille d'un fichier
579 KB
Langue
allemand
Mots clés
Lebensumstände, Kindern, Jahren, Schuleintritt, Kindertageseinrichtungen
Citation du texte
Laura Kaufmann (Auteur), 2006, Wer geht hin und wer nicht!? Lebensumstände von Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85990

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