Hier !? lag das karolingische Kloster Rotaha


Exegesis, 2008

80 Pages, Grade: "-"


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.Einführung

2.Die Lokalisierung im Codex Laureshamensis

3.Die Siedlungslücke

4.Rotaha und villa Rotaher

5.Gründung und Bestand des Klosters

6. Menschen um Aba

7. Verschiedene Auffassungen über die Lage des Klosters

8. Allgemeine Hinweise zur Anlage eines Klosters

9. Lage des Klosters Rotaha

10. Hinweise durch Flurnamen

11.Die Lage der Mühle

12. Der Niwenhof

13. Die Anbindung durch Wege

14. Die Seen und ihre Verbindungen

15.Ernährung des Klosters

16. Sonstige Hinweise für das vermutete Standortgebiet

17. Ausblick

18.Anhang

1.Einführung

Die alte Streitfrage nach der Lage des Klosters hat Herr Prof. E. Schallmayer in der Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Kirchengemeinde St. Nazarius in Rödermark, ST Oberroden, im Kapitel „Geschichte zum Bau der neuen Kirche“ (Anhang 33) auf Grund der Ausgrabungen in und um die Kirche herum in den Jahren 1985-1991 dahingehend entschieden, dass das Kloster Rotaha auf dem Kirchhügel von Ober-Roden gestanden haben müsse.

Worauf er sich dabei stützt, wird im Zuge der weiteren Ausführungen kommentiert. Dieser These wird in nachfolgender Ausführung die Ansicht entgegengestellt, dass aufgrund verschiedener Argumente der Standort des Klosters Rotaha nördlich von Rollwald (Ortsteil Nieder-Roden /Stadt Rodgau ) anzunehmen ist. Diese Vermutung soll durch später dargelegte Untersuchungen untermauert werden.

Schon seit Anfang des 19. Jahrhunderts gibt es Äußerungen und Mutmaßungen, wo das Kloster zu suchen sei. Wenn diese Ansichten im Zuge der Untersuchung nicht direkt angesprochen werden, kann im Anhang unter den Literaturangaben recherchiert werden.

Die angeführten Argumente sollen anregen, entweder den Gegenbeweis anzutreten oder einen Versuch zu initiieren, durch Beweise die vom Verfasser vertretene These zu verifizieren. Es wäre schön, wenn die Wahrheit endlich herausgefunden werden könnte!

2.Die Lokalisierung im Codex Laureshamensis

Das in der Schenkungsurkunde vom 25.2.786 (CL 12 Anhang 34. S. 34) erwähnte Kloster wird wie in seiner Lage wie folgt beschrieben:

1.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- In pago Moynecgowe, Übersetzung: im Gau Maingau .

Andere Wortbedeutungen sind noch „Dorf“ und „Bezirk“ (entnommen aus dem Online Latein-Wörterbuch www.albertmartin.de/latein/?q=pagus&con=0), wobei die Sinnbedeutung „Dorf“ in diesem Falle von der Logik her ausgeschlossen werden muss

2.) Hinter dem Wort “Moynecgowe” steht hochgestellt ein Einfügungszeichen, das sich auf die nachfolgend genannte Randbemerkung als Ortsergänzung bezieht:

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In fine ut marcha raodora , Übersetzung: am Ende wie in der Mark Raodora.

Der Vollständigkeit sei hinzugefügt, dass manche Forscher in fine vel marcha raodora gelesen haben.

Im Lateinischen gilt ein “ in“ für viele Wörter und wird bei jeder Ortsbestimmung nicht dauernd wiederholt.

Die sonstige Übersetzung von den meisten Forschern ist für „ in fine“ >im Gebiete< , aber es ist anzumerken , dass das Wort „Gebiet“ in der Pluralform von finis gebraucht wird. Insofern kann der Begriff „Gebiet“ nicht mit der Form „fine“ (Abl. Loci Sing.) verbunden werden.

Die Richtigkeit dieser Übersetzung wurde mir von Prof. Dr. Th. Paulsen (C4), Lehrstuhlinhaber für Latein und Altgriechisch an der Universität Frankfurt bestätigt.

Gemäß Liste lateinischer Phrasen http//de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/I und http//latein.webbrille.de/Indexphp? heißt „in fine „ auch „ am Ende“.

So kann davon ausgegangen werden, dass die richtige Übersetzung „am Ende (so)wie in der Mark Raodora“ heisst.

Wenn die Interpretation „am Ende“ (in fine) zutrifft, ist eine Diskussion überflüssig, ob der Standort des Klosters im ganzen Rodgau zu suchen sei. Da die Rodgauer Markung durch die sie durchziehende Rodau bestimmt wird, so ist das Ende eines Tales immer in Richtung seiner Quelle zu suchen. Somit wird durch diesen Zusatz eindeutig geklärt, dass das Kloster im Bereich Oberroden / Nieder-Roden zu suchen ist.

Wenn eben am Ende der marcha raodora nun zwei Orte eindeutig vorhanden waren, wie der Text der Erlulfschen Schenkung aus dem Jahre 791 belegt, aber trotzdem auf diese Orte kein Bezug genommen wird, dann ist die logische Folge, dass diese Orte für die Lagebestimmung nicht relevant sind. Aus den anderen Urkunden , die sich auf andere Schenkungen am Ende der marcha raodora beziehen geht hervor, dass dieses Ende mit dem Siedlungsschwerpunkt Roden belegt ist, so dass man einfach von Rotaha sprach.

Schluroff weist in seinem Traktat (Anhang 31) nach, dass es durchaus üblich war, benachbarte gleich - oder ähnlich lautende - Siedlungsschwerpunkte mit einem Namen zu belegen.

Im Rahmen der Übersetzung ist auf den Begriff „ marcha „ näher einzugehen. Dieses Wort gibt es in seiner vorhandenen Form eigentlich nicht im Lateinischen. Entweder ist es ein orthographischer Fehler des Schreibers oder es scheint bereits eine germanisierte Form des Wortes „marca“ mit der Wortbedeutung „Mark“ zu sein. ( Von der Aussprache her hat man dieselbe Mutation wie beim Wort „Cholera“ oder „ Cherusker“ , mit „ch“ geschrieben , jedoch wie „k“ gesprochen.) Es ist darauf hinzuweisen, dass in anderen Urkunden, die sich auf Rotaha beziehen, auch in späteren Jahren die Schreibweise „marca „ noch gebräuchlich ist.

Wichtig ist, dass „marcha“ mit „Mark“ zu übersetzen ist und nicht mit „Gemarkung“ , da dieses Wort im heutigen Sinne das Gebiet eines einzigen Dorfes umfasst.

Denn daraus resultiert die irrige Annahme vieler Standortinterpreten, dass mit „marcha raodora „ entweder die Oberrodener Gemarkung oder die Nieder-Rodener Gemarkung gemeint sei.

3.)

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- in loco nuncupato Niwenhof super fluvium Rodaha, Übersetzung: an dem Niwenhof genannten Ort oberhalb des Flusses Rodaha

Festzustellen ist, dass die Ortsangabe „oberhalb des Flusses Rodaha“ sich unmittelbar auf den Niwenhof bezieht.

Ausdrücklich zu bemerken ist, dass im Urtext hinter dem „f“ des Niwenhofs kein Punkt vorhanden ist.

Weiterhin ist die Interpretation des Ausdrucks „in loco“ im Sinne von „Ortschaft“ falsch. Mit „in loco“ wird an „Ort und Stelle“ gemeint.

Aus dieser Übersetzung geht hervor, dass eindeutig von einem Fluss gesprochen wird, obwohl der Lateiner auch die Vokabel „Rivus“ für „Bach“ kennt. .Merkwürdigerweise werden alle Gewässer, die fließen, im Lorscher Codex fluvius genannt. Dafür gibt es auch andere Gründe, die dies verständlich erscheinen lassen

1. Die Rodau führte im MA viel mehr Wasser
2. Der Bachlauf hatte ein Mäandern ständig sich änderndes Flussbett, das vor allem bei Hochwasser eine erhebliche Fläche einnahm, die den Eindruck eines breiten Flusses hervorruft.

Daher ist es - von der heutigen Bachregulierung ausgehend- vielleicht nicht richtig, „fluvius“ mit Bach zu übersetzen.

Der Satz im Originaltext ist eingeschlossen von Punkten. Der Lateiner kennt keine Kommata, aber zu der Zeit der Niederschrift des Lorscher Codex schon Punkte. Sie werden von den Übersetzern wie Kommata gebraucht ., wie sie von sie in Anhang 40 S.891. von Prof. Schallmayer angegeben werden. Sie bieten die Gefahr, dass sie falsch und sinnentstellend

gebraucht werden.

Beachtet man diese willkürlich eingefügten Kommatas nicht, so kann aus der Übersetzung entnommen werden, dass ausdrücklich gesagt wird, dass der Niwenhof in Rodaunähe lag. Daraus ist zu folgern:

- Das Kloster Rotaha lag in der Nähe des Niwenhofes, aber nicht unbedingt in Rodaunähe, sonst wäre dies erwähnt worden
- Der Niwenhof lag somit zwischen Kloster Rotaha und Rodau. Diese Bedingung ist bei der Ergründung der Lage von Niwenhof und Kloster Rotaha zu beachten. Sie ist unter anderen eine der Standortbedingungen.

Wenn der Niwenhof zur eindeutigen Lokalisierung des Klosters herangezogen wird – und offensichtlich musste dieser wohlbekannt sein als Herrenhube oder als ein Herrensitz

eines karolingischen Magistralen - , dann war keine Notwendigkeit vorhanden, weitere Orte zur Standortbestimmung heranzuziehen.

Manche Forscher sind geneigt – angeregt durch die vom Abschreiber des Kodex hinzugefügte Überschrift über die Schenkung im Lorscher Kodex, der da das Kloster als Kloster „Neuenhof“ bezeichnete- Kloster und „Neuenhof“ als ein und dieselbe Einrichtung anzusehen.

Das aber widerspricht aber der Lokalisierung im Lorscher Kodex selbst, der das Kloster beim Niwenhof gelegen darstellt.

Außerdem wäre der „Niwenhof „ kaum ein geeigneter Klostername. Geht man von der Sinngebung des Wortes „Neuenhof“ aus, dann ist das der Name eines Wirtschaftshofes. Meistens leiten sich Klosternamen vom Patrozinium der Klosterkirche ab.

3.Die Siedlungslücke

Im Folgenden wird versucht, eine weitere Begründung dafür zu finden, dass sich der Niwenhof außerhalb der Dörfer Oberroden und Nieder-Roden befand.

Wenn man untersucht, in welchem minimalen Abstand zueinander Siedlungen benachbart zur Zeit der Hochblüte des Klosters Lorsch entstanden, dann ist die bereits erwähnte Untersuchung von Schluroff hilfreich (Anlage 31)

Er stellt den Abstand bei benachbarten Orten, die im Kodex Lorsch erwähnt werden, fest bei:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Mittelwerte zeigen die Durschschnittsentfernung an, die jedem Ort bis zu seiner Gemarkungsgrenze (im heutigen Sinne ) zuzuordnen ist. Diese Entfernung wurde nach Auffassung des Verfasser durch den Aktionsradius bestimmt, der das Gebiet beschreibt, das mit einem Ochsenpflug im MA noch wirtschaftlich beackert werden konnte.

Geht man von der minimalen Entfernung von 1,1 km aus, so ergibt sich, dass zwischen Oberroden und Nieder-Roden nach Abzug von 2 x 1,1 km der meiste Platz vorhanden war, der nicht einer landwirtschaftlichen Nutzung unterlag, also

5,9 km – 2 x 1,1 km = 3,2 km.

Wenn durch die Herrschaft der Karolinger das Ostfrankenreich mit Magistralen durchsetzt wurde, um die Machtstruktur in diesem Bereich zu festigen, war diese Siedlungslücke hervorragend geeignet, wenn in diesem Bereich die Magistralen (oder Klöster) angesiedelt wurden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Magistralen eher da waren als die Klöster.

Von daher wird dies ebenfalls als ein Grund dafür angesehen, warum der Niwenhof als Herrschaftssitz außerhalb von Nieder-Roden und Oberroden, also zwischen den beiden Orten, zu suchen ist.

Ein weiterer Aspekt der Siedlungsentwicklung ist ebenfalls hier anzusprechen. 791 wird durch die Erlulfsche Schenkung berichtet, dass die Orte Oberroden und Nieder-Roden vorhanden waren. Einige Forscher nehmen an, dass der Niwenhof in einem der Orte aufgegangen sei. Wenn eine solche Annahme richtig ist und die Aussage so zu verstehen ist, dass die Orte so schnell gewachsen sind und sich ausgedehnt habe, dass der Niwenhof im Dorfverband geschluckt worden ist. Dann lohnt es sich aber, einmal darüber nachzudenken, wie schnell denn die Orte im karolingischen MA gewachsen sind.

Aus dem Internet konnte die Angabe für den Bevölkerungszuwachs im MA entnommen werden. Er wird damit angegeben, dass sich die Bevölkerungszahl zwischen den Jahren 600 und 1000 verdoppelt hat. (Europa um 1300: Modell der Bevölkerungsentwicklung in Europa 500-1500, veröffentl. v. d. Abtlg. für mittelalterl. Geschichte der Univ. Tübingen, Frau Ellen Widder)

Um den jährlichen Prozentzuwachs zu errechnen, bedienen wir uns der Zinseszinsformel

Unter der Annahme einer Bevölkerungszahl von 2000 Menschen im Jahre 1000 hatte dieselbe Bevölkerungsgruppe im Jahre 600 erst eine Stärke von 1000 Leuten.

In die Formel eingesetzt: 2000 = 1000 ( p/100 + 1)n

Nach p aufgelöst ergibt sich: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Bei einer angenommenen Dorfgröße von 100 Menschen ergibt sich mit diesem Prozentsatz ein Zuwachs von rd.19 Leuten. Nimmt man weiterhin an, dass eine Hube eine Insassenzahl von 4 – 5 Leuten hatte, so ergibt sich eine Dorfvergrößerung von 3 - 4 Häusern in 100 Jahren. Es ist anzunehmen, dass der Zuwachs dieses Dorfgebietes sich gleichmäßig um das Dorf entwickelt, so dass ein Verschmelzen einer im Outlet liegenden Herrenhube mit dem Dorf eine Entwicklung von mehreren 100 Jahren erfordert. Natürlich erfolgte die oben voranstehende Rechnung als durchschnittliche Beispielrechnung, die punktuell bei ganz speziellen örtlichen Entwicklungsfaktoren ganz anders aussehen würde. Allerdings sind diese Faktoren im Falle Nieder-Roden / Oberroden nicht zu erkennen.

Im Falle des Niwenhofes und des Klosters Rotaha muss auf einen Umstand aufmerksam gemacht werden, der auf die Beziehung zwischen Niwenhof und dem Kloster ein gewisses Licht wirft.

Wenn das Kloster und der Niwenhof beide im Outlet gegründet wurden, jedoch beide durch landwirtschaftliche Betätigung autark waren, dann musste es zur Überschneidung des „wirtschaftlichen Ochsenpflug- Betriebsradius“ kommen. Das hatte zur Folge, dass zur Versorgung eines oder beider Institutionen außerhalb des vorhandenen Versorgungsgebietes in der marcha raodora nach anderen Versorgungsmöglichkeiten gesucht werden musste. Im Falle des Schenkungsumfanges der Aba an das Kloster Lorsch ist diese These mindestens für das Kloster wahrscheinlich.

Das gleiche kann aber auch für den Niwenhof gelten, wenn die Gründung des Klosters durch den Niwenhof erfolgte und der Niwenhof die unmittelbar umliegenden Ländereien dem Kloster übergab.

Es ist aber auch denkbar, dass der Niwenhof die landwirtschaftliche Versorgung des Klosters mit übernahm. Da der Niwenhof aber nicht Gegenstand der Schenkung an Lorsch war, ist davon auszugehen, dass das Kloster auf den Niwenhof keinen Einfluss hatte.

Demandt ist der Meinung, dass der Niwenhof auch Gegenstand der Schenkung Abas an das Kloster Lorsch war. Für diese These wurden keine Anhaltspunkte gefunden, da der Niwenhof nur als örtlicher Bezugspunkt für die benachbarte Lage des Klosters genannt wurde, nicht aber als Schenkungsgegenstand.

Somit kann wegen der Nähe des Klosters zum Niwenhof und wegen dessen autarker Situation auf eine verwandtschaftliche Bindung geschlossen werden

4.Rotaha und villa Rotaher

Auf Grund der Bezeichnungen in den Schenkungsurkunden ist von den Forschern viel darüber nachgedacht worden , wie das alles unter einen Hut passen könnte.

Aus der Schenkungsurkunde (CL 1965 v.22.4.791) geht hervor, dass eine Unterscheidung zwischen rotaha superior et rotaha inferior vorgenommen wurde.

Wenn man das tun konnte, musste es also deutlich erkennbar 2 Siedlungen geben. Das aber setzt auch voraus, dass verwaltungsmäßig eine Grenze gab, ab der unterschieden werden konnte. Man kann davon ausgehen, dass mit der Erlulfschen Schenkung die Geburtsstunde der heutigen „Gemarkungsgrenze“ gegeben war. Natürlich kann es sie schon früher gegeben haben, aber wir haben es hier mit der Ersterwähnung zu tun.

Es wird auch eine Weile gedauert haben, bis sich der Begriff der verwaltungstechnisch wichtigen Grenze der Gemarkung in das Leben eingebürgert hat. Der Verfasser hat in seinem Buch „Die Flurnamen Nieder-Rodens /Rodgau“ auf die Bedeutung des „Lachgangs“ und der „Lachbäume“ hingewiesen.

Dass Roden immer als ein Dorf angesehen wurde, mag vielleicht daran gelegen haben, dass in Oberroden der Sitz der Hauptkirche war, während in Nieder-Roden der Verwaltungssitz angesiedelt war. Hier nun weist eine Aufgabenteilung auf die ehemalige Einheit außerdem hin: Oberroden hat die Pfarrkirche des Nazarius, Niederroden hat den Zentsitz des Pfarrsprengels. Beide Orte hatten also ursprünglich einer diese wichtigen Funktionen, die sonst fast immer zusammenfallen. Niederroden bekam nach den heutigen Erkenntnissen erst später eine Kirche und wurde eine eigene Pfarrei unter einem späteren Patrozinium, nämlich Matthias.(1298).Zuvor dürfte die Klosterkirche genutzt worden sein, die gewöhnlich als Benediktinerkirche mit einem Nonnenchor ausgestattet war.

Der Abstand zwischen Nieder- und Oberroden hat ca. 5km Luftlinie. Wenn Forscher glauben, der ganze Zwischenraum könnte besiedelt gewesen sein, dann wäre die Bezeichnung von Roden mit einem Namen logisch.

Dabei wird bei der Ansicht vernachlässigt, dass dann Roden eine Einwohnerstärke von mehreren 100 vielleicht 1000 Einwohnern gehabt hätte. Diese Stadt hätte dann in der Karolingerzeit mehr Bedeutung gehabt!! Es ist also irrig, so etwas anzunehmen, da es in diesem Bereich nach dem heutigen Wissenstand überhaupt keine Siedlungsspuren gibt .

Aus der Untersuchung von Schluroff weiß man aber, dass zur Kloster Lorsch's Zeiten nebeneinander liegende Orte, die gleiche Namen hatten, zu einem Siedlungsschwerpunkt zusammengefasst wurden und in den Urkunden nur einen Namen erhielten.

Die Eppsteiner Lehnsbücher weisen nicht aus, ob ganz Nieder-Roden oder Oberroden als Lehen vergeben wurden., also im Besitz der Eppsteiner war. In dem Heuserstammer Heft „Patershausen, vom Kloster zum Hofgut“ von Richard Wimmer wird berichtet, dass in der Zeit um 1200-1230 ein Schenkung an das Kloster Patershausen erfolgt.

Gerlindis et Mehedillis duas sonoer de Husenstam schenkten dem Kloster 2 mansus acra in inferiori Rotaha „

Aus dieser Nachricht kann man entnehmen, dass das Kloster Rotaha wahrscheinlich nicht mehr existierte, denn sonst hätten sie die Schenkung ihm gemacht, zumal es ein Frauenkloster war und weil die Äcker in Nieder-Roden lagen. Aber außerdem weist diese Schenkung nach, dass die Herren von Eppstein durchaus nicht alleiniger Besitzer von Nieder-Roden waren.

Daneben taucht in der Urkunde CL3455 v. 2.5.790 der Begriff „villa Rotaher“ auf.

Wenn man die Daten der Urkunden vergleicht, dann ist es unmöglich, dass in einem Jahr aus einer Villa oder einem Landgut (denn nur diese Übersetzungen sind möglich) 2 Orte von erheblicher Größe, nämlich Oberroden und Nieder-Roden, entstanden sind.

Da man unseren Ahnen auch einen gesunden Menschenverstand bescheinigen muss, so ist denkbar, dass nach der Klostergründung der Niwenhof den Namen des Klosters mit übernommen hat (oder in dem Kloster als Wirtschaftshof aufgegangen ist. )

In dieser Eigenschaft kommt er als größter Arbeitgeber in der Umgebung in Frage.

In seinem Buch über das Kloster Patershausen schreibt Wimmer auf S. 12: “Hatten die Adeligen ihre Leibeigenen bei sich, bei der oder in der Burg wohnten, so war es sicher mit Renigishausen anders. Dort und im Dorf Patershausen wohnten Leute, allerdings auch Hörige, welche für das Kloster arbeiteten als Wagner, Schmiede, Weber, Müller usw. Sie halfen dem Kloster, auf dem Felde und im Klosterwald. „

Das Kloster kann also eine weitere Ansiedlung von Häusern in unmittelbarer Nähe bewirkt haben, die Besitz einzelner wurden.

CL 630 stellt dar, wie eine Herr n hube ausgesehen hat: Sie war ausgestattet mit 30 Morgen Land, darauf erstellte Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, hatte außerdem noch Wiesen. Ein solches Siedlungsgebilde könnte durchaus mit dem Begriff „Villa Rotaher“ belegt werden.

Vielleicht beschreibt CL3455, dass solche Häuser im Einzelfall auch an Kloster Lorsch vererbt wurden. Für diesen Ort den Begriff “villa Rotaha“ zu wählen, wäre nicht verkehrt. Aus Anhang 26 von Wimmer geht hervor, dass auch von anderen Forschern der Bestand eines größeren Landgutes im Rollwald vermutet wurde.

An dieser Stelle soll auch der Hinweis auf CL 2337 angefügt werden. Diese Urkunde gibt Auskunft, wie eine Herrschaftshube errichtet wurde. Dabei wird ausdrücklich erwähnt, dass das Untergeschoss aus Steinen erbaut worden war. Dasselbe ist auch für den Niwenhof anzunehmen, da die Länge seiner Lebensdauer genau wie die des Klosters eingeschätzt wird. Natürlich kann das Kloster immer verlassen oder aufgehoben worden sein, ohne dass dann auch der Hof verschwindet Nach meiner Kenntnis sind nach dem Lehensverzeichnis der Herren von Eppstein keine späteren schriftlichen Zeugnisse vorhanden, die auf die Existenz der Herrenhube in der Nähe des Klosters hindeuten.

Sollten noch Spuren des Niwenhofes gefunden werden, wird man eher das Ende datieren können..

Aus Anhang 2 wird durch Steiner eine Notiz aus einem alten Evangelienbuch der Abtei Seligenstadt erwähnt, dass mit dem Eintrag „ hic est thesaurus ecclesiaticus, quem ego Reginoltus in monasterio S. Mart. Marcellini et Petri ... inveni. de Rotaha Frouuirat II d, Albger II d , item Albger II d …..” wohl im 9. Jahrhundert seine Erwähnung fand.

Das Wort „Frouuierat“ konnte durch passende Wörter aus dem mhd nicht erklärt werden, jedoch ist zu vermuten, dass in ihm das Wort „Frau“ stecken muss.

Eine andere Erklärung für das Wort frowirat, frouuirat ist: Es ist ein sehr altes Wort, das eine germanische Wurzel hat. Es setzt sich eher aus fro = Herr, daher fron=Abgabe für einen Herrn, als aus frouwe (Frau) und zusammen. Virat = viratus kommt aus dem Lateinischen und heißt Männlichkeit, Herrschaft. Solche Zusammensetzungen aus Germanisch und Lateinisch gibt es in der Karolinger-Zeit oft. Das Wort bedeutet ungefähr Abgabebereich oder Herrschaftsbereich. Das soll heißen: Rotaha bezahlt 2 Denare, weil es einen Besitz hat, für den es an Seligenstadt zahlen muss, also quasi Pacht.

Unterstützt wird die Idee, dass es in der Nähe vom Kloster immer noch einen Herrenhof gab, durch das Eppsteiner Lehensverzeichnis von 1250, in dem von der Hälfte eines Amtes des Gerichtsbeistandes in der Nähe des seligen Platzes die Rede ist. (et advocatiam dimidiam in Rode iuxta felicem locum ). Dieses Amt des Gerichtsbeisitzers kann eigentlich nur dem Inhaber der Herrnhube zugeordnet gewesen sein, die in früheren Zeiten Niwenhof hieß.

Dass manche Forscher im Begriff „Felix locus“ nur einen Bezug auf die Rechtssprechung sehen und nicht auf das Kloster, ist nicht nachzuvollziehen. Man darf nicht vergessen, dass das Kloster der heiligen Maria und der übrigen Heiligen geweiht war. Vor einer Heiligsprechung erfolgt erst die Seeligsprechung, so dass mit dem Begriff „Heilige“ alle Freunde Gottes bezeichnet werden, also auch die Seeligen. In der lateinischen katholischen Messliturgie ist immer das Gebet für die Heiligen und die Märtyrer enthalten. Dass zur Zeit Abas der Märtyrer Nazarius hoch im Kurs stand, ist unabweisbar. So kann sich der Schwerpunkt des Klosterdoppelpatroziniums im Laufe der Zeit, insbesondere nach der Schenkung an Lorsch, zu den Heiligen und Seeligen verlagert haben, so dass schließlich „ der Platz der Seeligen“ auch den Platz des Klosters bezeichnet.

An dieser Stelle möchte ich auf die von Sierian seinerzeit vertretene Auffassung eingehen, dass der Ausdruck „iuxta felicem locum“ nichts anderes bedeutet als der Name der Ortschaft Seligenstadt.

Dem ist unter Heranziehung des Anhangs 41 entgegen zu halten, dass man in der Zeit, in der die Abschrift gefertigt wurde (15. Jahrhundert) und in der Zeit, wo der Inhalt entstand ( 12. u.13.Jahrhundert) sehr wohl in den Formulierungen zu unterscheiden wusste.

Im 15. Jahrhundert hieß Seligenstadt „ Seligenstait“ ebenso wie Blidenstait (Bleidenstadt) oder Clestait (Cleestadt).

Im 12. u. 13. Jahrhundert nannte man Seligenstadt „ Selinginstat, Selengenstat“.

Die Stelle „ iuxta felicem locum“ wurde in der deutschen Sprache des Mittelalters wie folgt übersetzt:

Arnolt Bunre

„Item her Arnolt Bunre hat von her G. das drittel zcendes zcu Disenbach und die investituer da selbes der Kirchen und zcu Wellesheim und zcu Ruenheim und die fauthy zcu Rode bei der Seligen Stede (also ein Platz an der seligen Stätte, niemals Seligenstadt) und zcu Clestadt iiii uncze und eyn halb und was czendens hat und zcense zcu Vnnestat an Wetteshart der hat von her G. zcu Melgesheim X pennig.“

Vergleicht man die Bezeichnungen für Seligenstadt und den vorgenannten Ausdruck in der Besitzdokumentierung, so können erhebliche Unterschiede festgestellt werden, so dass die von Sierian vertretene Ansicht durchaus nicht am Platze ist.

Nachfolgende Worte leiten sich von fauthy ab: Gemäß Anhang 43 wird vout, faut, ahd fokat, mhd faud, als Rechtsbeistand, Verteidiger, Fürsprecher, Vormund, ja sogar als Schirmherr eines Gotteshauses bezeichnet. Diese letzte Aussage wirft eine besonderes Licht auf das Amt, da - im gleichen Atemzug „ bei der Seligen Stede ...“ genannt wird- vermutlich die Kirche des Klosters Rotaha noch bestand. (Der Vogt eines Klosters hat die Vogtei über ein Kloster, das heißt fauthy. Er vertritt alle weltlichen Belange des Klosters, vor allem, wenn es ein Nonnenkloster ist. Dieses Recht verbleibt ihm noch über den Grundbesitz, auch wenn das Kloster schon lange nicht mehr existiert. Der Besitz gehörte ja im Falle Rotaha bekanntlich schon lange dem Kloster Lorsch und später Mainz. Die „selige Stätte“ ist der locus sanctus = heilige Platz, der genannt wird. Auf dem müssen die Vögte über Besitzangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten urteilen. Dass dazu eine Klosterkirche als genügend großer Versammlungsraum und als Ort, der besonders an die Wahrheit und die Wahrhaftigkeit des Einzelnen gemahnt, gewählt wurde, scheint verständlich. Diese Tradition hat sich bekanntlich in die Neuzeit fortgesetzt wie z.B. Kaiserkrönung, Paulskirche, usw.

Wenn der Niwenhof gleichzeitig mit dem Kloster verschwand, kann als Ursache nur eine kriegerische Auseinandersetzung vorausgesetzt werden, da Kloster und Niwenhof räumlich getrennt waren, so dass ein zufällig entstandener Brand nicht die Ursache sein konnte.

Inwieweit die Aschereste unter der Pfarrkirche von Oberroden (Anhang 40, S 894 ) zeitlich im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Rotaha stehen , müsste noch geklärt werden.

Durchaus kann der Niwenhof das Zentrum der um das Kloster Rotaha gruppierten villa Rotaha gewesen sein, die nach Einschätzung von Wimmer (Anhang 26) das „alte Rotaha“ gewesen ist. Auf die Bedeutung des Rollweges zu diesem Zentrum wird im späteren Kapitel hingewiesen.

Der Eintrag des Eppsteiner Lehensverzeichnis kann auch als erster Hinweis auf die Gerichtstätigkeit in Nieder-Roden gewertet werden, das seit dem 13. Jahrhundert Sitz des Landgerichtes war.

An dieser Stelle mag gesagt sein, dass der Name Rotaha als Bezeichnung für das Kloster in den Urkunden nie so richtig explizit herausgestellt wurde. Wir können davon ausgehen, dass zur Zeit der Zusammenfassung der Urkundenabschriften des Klosters zum Codex Lorsch die gängige Bezeichnung „ Kloster Neuenhof“ war.

Aufgrund der Urkunde CL Nr. 3678, die eine Hubenliste für das 10. Jahrhundert für das Kloster Lorsch enthält, ist es unter verschiedenen spekulativen Abschätzungen möglich, eine ungefähre Größe der beiden Orte Oberroden und Nieder-Roden abzugeben.

Merkwürdigerweise wird von Hoch im Anhang 14 behauptet, dass die in der Hubenliste um das Jahr 1000 vermerkten Huben allein Oberroden zuzurechnen seien. Hierfür besteht überhaupt keine Veranlassung, da sowohl Oberroden als auch Nieder-Roden seit 791 nachweislich existieren. Es fehlen für die beiden Orte exakte Einzelangaben.

In o. g. Liste werden für Roden verzeichnet:

28 Lidenhufen

10 Knechtshuben

8 sonstige Huben ,

zusammen also 46 Huben, die im Laufe der Zeit durch Vermächtnisse unter den Besitz des Klosters Lorsch gekommen sind. Nimmt man mangels besserer Erkenntnisse an, dass sich die Schenkungen gleichmäßig auf die Orte Oberroden und Nieder- Roden verteilten, so waren in jedem Ort 23 Huben kirchlicher Besitz.

Geht man weiterhin davon aus, dass die Hälfte aller Huben in einem Ort kirchliches Eigentum waren, aber dass es ebenso viele noch in Privatbesitz gab, dann hatte jeder Ort 46 Huben. Rechnete man für jede Hube eine durchschnittliche Familie mit 5 Leuten, so erhält man 230 Einwohner. Rechnet man zu diesen Einwohnern noch 20 % Leibeigene, dann erhält man eine Einwohnerzahl von 276 im Jahre 1000 (Entstehungsjahr der Hubenliste). Rechnet man diese Zahl mit dem unter dem Kapitel 3 „Die Siedlungslücke“ ermittelten Prozentsatz der Bevölkerungsentwicklungsentwicklung zurück auf das Jahr 900 , dann ergibt sich:

276 = X * (0,17 / 100 +1) 100 Nach X aufgelöst ergibt sich eine Bevölkerungszahl im Jahre 900 von 232 Einwohnern.

Selbst unter der Annahme anderer Voraussetzungen dürfte sich der Einwohnerstand in dieser Größenordnung ergeben. Diese Aussage soll ja nur einmal eine Vorstellung vermitteln, mit welchen Größenordnungen man es in solchen Ansiedlungen zu tun hat. Man kann aber mit Recht zum Beispiel bei diesen Größenordnungen nicht erwarten, dass solche Ansiedlungen bereits durch Mauern o. dgl. geschützt waren. Ein Dorf durfte keine Mauern haben, das ist ein Privileg der Stadt, aber Verhaue aus Holz und Reisig waren üblich.

Der Dorfverband selbst bot einen gewissen Schutz, aber eine Entwicklung im Dorfverband fand nicht mehr statt, d.h. die Huben konnten sich nicht vergrößern, sie konnten nur im Außenbereich mehr Land unter den Pflug nehmen, wenn die Voraussetzungen dafür da waren.

Unter diesem Aspekt ist also auch die Frage zu beantworten, ob es möglich und sinnvoll war, wenn sich nachweislich spätere Ansiedlungen von Klöstern den Ortsverband als Siedlungsstätte ausgesucht haben sollen. Solchen Ideen muss mit erheblicher Skepsis begegnet werden.

Abschließend ist im Gegensatz zu Hoch (Anhang 14 ) zu bemerken, dass eine gewisse Hubenanzahl ein Hinweis auf die Größe des Ortes sein kann, ja auch für den kirchlichen Anteil des Besitzes im Dorfverband. Jedoch kann dies nie ein Argument für die Begründung eines Klosterstandortes sein.

5.Gründung und Bestand des Klosters

Auf der Suche nach dem Standort des Klosters hat man sich auch mit der Frage befasst, wann und von wem es gegründet worden ist und wie lange es ganz oder in Teilen bestanden hat.

Gem. Anhang 16 führt Buxbaum die Gründung des Klosters Rotaha auf Grund seiner Überlegungen auf Chlodwig zurück in das Jahr 496. Diese Annahme ist rein spekulativ. Denn dann wäre es älter als die Reichsabtei Lorsch gewesen und hätte durch den längeren Bestand größere Güter ansammeln können.

Buxbaum widerspricht sich aber auch insofern, da das ostfränkische Gebiet noch lange nicht befriedet war, also eine Klostergründung auf sehr wackeligen Füßen stand. Selbst zu Abas Zeiten gab es noch Einfälle in ostfränkisches Gebiet.

Die zweite Ansicht ist, die durch Anhang 40, S.892 Schallmayer vertreten wird, dass Frauen, die offensichtlich Nonnen des Klosters gewesen sein sollen, bereits durch ihre Schenkung an Lorsch ein früheres Bestehen des Klosters vermuten lassen. Er führt als Beleg CL 3417 an. Diese Schenkung spricht mit Datum 15.3.777 eine „ Hingabe „ (Schenkung) zum Seelenheil einer Richarda an. Unter gleichem Bezug vertritt auch Demandt (Anhang 42) diese Meinung. Diese Ansicht lässt sich unter Bezug auf Cl 3417 nicht nachzuvollziehen.

Eine solche Interpretation wäre auch nicht ganz einsichtig. Wenn Nonnen in ein Kloster eintreten, dann sind sie zur Armut verpflichtet. Wenn sie das Schenkungsobjekt in das Vermögen des Klosters Rotaha eingebracht haben, wie war es möglich, dieses Vermögen herauszulösen und Lorsch zu übereignen?

Es wäre denkbar, dass sie das Schenkungsobjekt nicht dem Kloster übergeben hatten und es nun Lorsch übergaben. Man kann aber nach menschlichen Ermessen davon ausgehen, dass eine solche, dem Kloster Rotaha schädliche, Haltung nicht ungesühnt geblieben wäre.

Fest steht, dass diese Schenkung im Gegensatz der Aba-Schenkung dem Kloster den wirtschaftlichen Nutzen des Schenkungsobjektes entzogen hätten, wenn die Nonnen wirklich dem Rotaha – Konvent zuzurechnen waren.

Ob also ein früheres Jahr der Existenz in Frage kommt, kann in dieser Argumentationsreihe nicht angegeben werden.

Naheliegender ist, dass Theodo, der Vater Abas , das Kloster gegründet hat.

Wenn Aba nicht verheiratet werden konnte, war es nicht unüblich, den Lebensunterhalt der Tochter auf diese Weise zu sichern. Nach Anhang 23 wird von Gockel das Todesjahr von Theodo vor 767 (CL 1343) angenommen. Dann müsste die Klostergründung vor diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Wenn dies so anzunehmen wäre, dann wäre Aba in einem Alter oder in Umständen gewesen , wo sie keine Heiratsaussichten mehr besaß.

Wenn sie jedoch mit dem Erbe nach dem Tode ihres Vaters noch auf einen Freier gewartet hat, dann aber die Aussichtslosigkeit ihrer Hoffnung eingesehen hat, ist sie als Klostergründerin anzusehen.

So wäre die Klostergründung zwischen 767 und 786 anzusetzen.

Es könnte auch der Fall sein, dass der in Cl 1343 erwähnte Theodo nicht mit der Person des Vaters übereinstimmt.

Nach dem Wortlaut der Cl 12 klingt es eigentlich so, als wenn der Vater noch nicht so lange tot sei.

Wenn dem so ist, dann spricht dagegen, dass die Klostergründung unmittelbar nach dem Tode des Theodo geschah. Denn Aba vermachte Lorsch gemäß CL12 auch Immobilien, die „von anderen gottesfürchtigen Leuten ihm (dem hl. Ort) geschenkt“ wurden. Dass Schenkungen dieser Art sich einfanden, dazu brauchte es eine gewisse Zeit.

Im Anhang 22 geht Metz davon aus, dass Aba die Klostergründerin war.

Im Jahre 903 wird in der Urkunde CL 58 das Kloster erwähnt: „ monasterium sanctimonialium cognomento Rotaha „, jedoch ohne weitere Ortsangabe. Das mag daran liegen, dass das Kloster mit dem Beinamen Rotaha (cognomento, cognomentum), [das bedeutet, das Kloster hieß auch Neuenhof] wohlbekannt war.

Es wäre kaum glaubhaft, wenn das Schreibbüro des Klosters nicht die Ursprungsurkunde der Aba gekannt hätte, da ja offensichtlich das Ordnungsprinzip des Kodex die Wichtigkeit der Urkunden war. Und gerade die Schreiber des Klosters müssten die wichtigen Urkunden alle kennen, das dürfte vorausgesetzt werden.

Man kann im Bestand des Klosters von den Angaben Anhang 40 S. 892 ausgehen, dass das Kloster maximal zwischen 767 und 1250 /60 existierte, das sind rund 480 Jahre.

Bei einer derartig langen Existenzdauer kann man voraussetzen, dass das Kloster mit all seinen Gebäuden nicht nur aus Holz gebaut war.

6. Menschen um Aba

Aba ist die Tochter des Theodo oder Theodonus. Er hatte ihr ein großes Vermögen vermacht, das sie als wirtschaftlichen Grundstock in das Kloster einbrachte (CL 12) .

Gemäß CL 1343 wird durch einen Adalheim im Jahre 767 ein Seelgeräte für einen Theodo eingerichtet. Wenn es für den Vater Abas ist, dann müsste dieser vor 767 gestorben sein.

In der Schenkungsurkunde der Aba klingt es fast so, als wäre der Vater erst kürzlich gestorben und nicht 19 Jahre vorher. Einen Hinweis gibt es nicht.

In Anhang 23: Gockel schreibt, dass Theodo und Aba zu der Personengruppe gehören, deren Name mit Adal zusammengesetzt sind.

Gem. Anhang 17 weist Alter dem Theodo eine hervorragende politische oder soziale Stellung zu. Ein Titel ist jedoch nicht bekannt. Nach Anhang 20 wird von Demandt die Verwandtschaft von Aba zu Williswind und Cancor, den Begründern des Lorschers Klosters, erklärt. Cancor war Gaugraf des Oberrheingau.

Auch Erlulf , der 791 durch Schenkungen in Ober- und Nieder-Roden in Erscheinung tritt, wird durch Metz (Anhang 22 ) als Verwandter Abas gedeutet. Die Eigentumsnachbarschaft in vielen Orten und Gegenden lassen auf einen gemeinsamen Erblasser schließen.

Aus der Ortschronik von Ostheim entnehmen wir: „Die maßgebliche genealogische Klammer stellen sehr wahrscheinlich die Hagamonen dar, die Gründerfamilie des Mainzer Klosters Altmünster (Hagenmünster). Es ist nämlich Hagano, der als Vater Gerhards und Anstrats Gatte erschließbar ist. Den Hagamonen wird auch Theodo zugerechnet, der Vater, der Rodener Äbtissin, sowie Williswind, die Stammmutter der Rupertiner. Vermutlich stammt Anstrata (Astrat) aus der Sippe des ostfränkischen Radulf ab. Eine Tochter Radulfs war Fastrata, die 3. Gemahlin Karl d.Gr.

Anstrata hatte 3 Söhne: Gerhard, Ippin und Gernant.

Gerhard fungierte als Spitzenzeuge bei der Schenkung der Aba.

In Ippin wird der Gründer der Wüstung Ippingshausen bei Dietzenbach vermutet.“

Gemäß (Anhang 40 S. 893 ) war Aba verheiratet. Ado, Addo, Hatto war ein Hagamone oder Hattone, und es wird vermutet, dass dieser an der Verschwörung des Hartrat gegen Karl d. Gro0en im Jahre 785 / 786 beteiligt war. Einhardt erwähnt diese Verschwörung in der Lebensbeschreibung Karls des Großen.

Schallmayer vermutet ( Anhang 40 S. 893) den Grund für die Übereignung einiger Klöster nach 786 an Lorsch als die Strafe für die Beteiligung an der Verschwörung durch Mitglieder der Familie. Die in der Schenkungsurkunde dargestellten Beweggründe klingen jedoch anders.

[...]

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Details

Title
Hier !? lag das karolingische Kloster Rotaha
Grade
"-"
Author
Year
2008
Pages
80
Catalog Number
V91511
ISBN (eBook)
9783638053259
ISBN (Book)
9783638946797
File size
8095 KB
Language
German
Keywords
Hier, Kloster, Rotaha
Quote paper
Karl Pohl (Author), 2008, Hier !? lag das karolingische Kloster Rotaha, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91511

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