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2. Situationseinführung
2.1 Über den Verfasser der Quelle.
Im Alter von 27 Jahren trat der am 24. 4. 1848 in Weyersheim (Elsaß) geborene Amandus Acker dem Spiritaner- Orden der „Väter vom Heiligen Geist“ bei 2 . In der Missionsgeschichte der deutschen Kolonialzeit wirkte der Knechtstedener Orden der „Väter vom Heiligen Geist“ insbesondere in den Apostolischen Vikariaten Kilimandscharo und Bagamojo in Deutsch- Ostafrika, die 1910 voneinander getrennt wurden 3 . Die Mission in Bagamojo wurde bereits 1869 gegründet und den „Vätern von Heiligen Geist“ anvertraut, ehe sie sich 1906 von Nordsansibar abspaltete 4 . In beiden Vikariaten waren die Missionserfolge nach einigen Anlaufschwierigkeiten (in Bagamojo der Araberaufstand (1888), die umfassende Propaganda des Islams, Aberglaube und Polygamie) recht erfolgreich 5 . 1912 wurden allein in Bagamojo knapp 15 000 Christen gezählt; über 10 000 Eingeborene besuchten die Missionsschulen. Desweiteren waren 28 Kranken- und 25 Waisenhäuser zu vermerken 6 . Doch die Missionsmethoden des Ordens konzentrierten sich trotz allem weniger auf seine Schulungstätigkeit, sondern definierten sich hauptsächlich über den kolonisierenden, sprich wirtschaftlichen Standpunkt 7 . So ist auch die Mitgliedschaft Amandus Ackers im Zentralvorstand der Deutschen Kolonialgesellschaft (DKG) zu verstehen 8 . Nach der Rückkehr aus Sansibar, wo er 19 Jahre als Missionar tätig war, trat er als Mitbegründer und Ehrenmitglied der DKG- Abteilungen Neuß und Köln auf diversen Katholikentagen und Missionskongressen für den kolonialen Gedanken ein 9 .
Entstehungsort: Knechtsteden / Berlin
2 Neue Deutsche Biographie [NDB]. Hrsg. v. d. Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Band 1-15, Berlin 1953-90, Bd.1, S.35
3 Schnee, Heinrich (Hrsg.): Deutsches Koloniallexikon. Leipzig 1920, S. 114, 299
4 ebenda, S.114
5 ebenda, S.114
6 ebenda, S.114
7 ebenda, S.114
8 Gründer, Horst: Christliche Mission und deutscher Imperialismus. Eine politische Geschichte ihrer Beziehungen während der deutschen Kolonialzeit (1884-1914) unter besonderer Berücksichtigung Afrikas und Chinas, Paderborn 1982, S.101
9 NDB, a.a.O., S.35
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Seine guten Kontakte zur Kolonialregierung wußte Acker bereits 1886 in seinen Beziehungen zu Carl Peters zu festigen: mit Blick auf die weitreichende Bedeutung einer Allianz zwischen Wirtschaft und Mission, war er von einer „militärisch und administrativ durchgreifende[n] Kolonialpolitik“ 10 fest überzeugt.
Weil die Allgemeinheit der deutschen Missionen ihre Aufgaben vornehmlich in der kulturellen Erziehung der eingeborenen Bevölkerung sah und unter der Prämisse, Deutschland trete als „christlicher Staat“ 11 in den Kolonien auf, die Kolonialherrschaft durch die Verbreitung der christlichen Lehre zu stabilisieren anbot, wurde in den Reihen der Missionen auch leise Kritik gegen radikalere Strömungen in der DKG (Ausbeutung und Rassismus) geübt 12 . Diesen Vorbehalten konnte auch das kolonialpolitische Engagement Ackers und einiger anderer Missionsführer nur teilweise entgegenwirken. Aus der Mitgliedschaft in der Deutschen Kolonialgesellschaft, die zu der Zeit etwa 42 000 Mitglieder aufwies 13 , versuchten die Missionen von daher insbesondere einen informatorischen Vorteil zu ziehen und den Anschluß an die koloniale Bewegung in Deutschland nicht aufzugeben 14 .
Amandus Acker, der am 30. 3.1923 in Knechtsteden starb 15 , beteiligte sich in der Kolonialpolitik insbesondere an der schon kurz nach der Jahr-hundertwende entbrannten Debatte um die Rassenmischehen, über die das nächste Kapitel Aufschluß geben soll.
2.2 Die Entstehung der öffentlichen Debatte um die Rassenmischehen Mit dem Erwerb der Kolonien ging in Deutschland auch die Auswande-rungspropaganda einher. Von „explosionsartigen Bevölkerungszuwächsen“ in Europa und „mehr oder minder reichem Erwerb“ 16 angespornt, verließen etliche Deutsche aus den verschiedensten Bevölkerungsgruppen
10 Gründer, H.: a.a.O., S.101
11 Verhandlungen des Deutschen Kolonialkongresses 1902, S. 428, zitiert bei: Gründer, H.: a.a.O., S.100
12 ebenda, S.101ff
13 Schnee, H.: a.a.O., S.302
14 Gründer, H.: a.a.O., S. 102
15 NDB: a.a.O., S.35
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das Reich, um in den Kolonien für immer oder auch nur auf Zeit einen neuen Lebensinhalt zu finden 17 .
Im Gegensatz zu den Geistlichen und Missionaren, von denen die Evangelischen meist verheiratet und die Katholischen zölibatär lebten, kam die Mehrzahl der Neuansiedler und Schutztruppler ledig oder die Familie vorerst zurücklassend in die neuen Schutzgebiete 18 . Die Konsequenzen dieser Situation waren Konkubinatsverhältnisse mit eingeborenen Frauen, die Schätzungen zufolge 90% aller weißen Männer in den Kolonien eingingen 19 .
Obwohl aus solchen Verhältnissen in den Anfangsjahren des deutschen Imperialismus nur sehr selten Eheschließungen 20 hervorgingen, regten sich bei der Deutschen Kolonialgesellschaft (DKG) bereits 1896 erste Befürchtungen, daß insbesondere Deutsch- Südwestafrika (DSWA) den Status einer „Bastard-Kolonie“ erlangen könnte 21 . Dennoch wurde an einer Bestätigung der standesamtlichen Gültigkeit der Mischehen zunächst festgehalten: 1887 erklärte das Außenministerium des Deutschen Reiches für DSWA „[...] that according to German law children born of marriages between German subjects and Native women became German subjects, but that illegitimate offspring of Germans and Native women followed the status of the mother.“ 22 . Obwohl Gouverneur Leutwein 23 den Vorschlag machte, bis zur ordentlichen Lösung des Problems die Mischehen zu verbieten, konnte er sich gegen den Standesamtsvorsteher, der diese Ehen
16 Gründer, Horst: Geschichte der deutschen Kolonien. 3., verb. und erg. Auflg. m. neuer Bibliogr., Paderborn, München, Wien, Zürich 1995, S.35
17 ebenda, S.35
18 Niesel, Hans-Joachim: Kolonialverwaltung und Mission in Deutsch- Ostafrika 1890-1914. Inaugural- Dissertation , Freie Universität Berlin, S.248
19 Schulte- Althoff, Franz- Josef: Rassenmischung im kolonialen System. Zur deutschen Kolonialpolitik im letzten Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg. in: Historisches Jahrbuch. Im Auftrag der Görres-Gesellschaft hrsg. von Laetitia Boehm [u.a.], 105. Jahrgang, Freiburg, München 1985, S.52- 94, S.53
20 vgl. dazu die Heirat des deutschen Missionars Schmelen mit einer Hottentottin. Die Ehe wird bereits 1887 in einem Memorandum der Rheinischen Missionsgesellschaft an die deutsche Regierung erwähnt. Siehe dazu: Goldblatt, I.: History of the South West Afrika from the beginning of the nineteenth century. Cape Town, Wynberg, Johannesburg 1971, S.188
21 Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.62
22 Goldblatt, I.: a.a.O., S.188
23 Theodor Leutwein, Gouverneur von Deutsch- Südwestafrika von 1894 bis 1905, vgl. dazu: Gründer, H.: Geschichte der deutschen Kolonien. a.a.O., S.113 u. S.249
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1898 als rechtsgültig und nicht zu verhindern ansah, nicht durchsetzen 24 . Im Gegenzug versuchte nun insbesondere die Deutsche Kolonialgesellschaft die Auswanderung von deutschen Frauen und Mädchen zu propagieren, um den Mischehen und dem damit verbundenen Anwachsen der Mischlingsbevölkerung entgegenzuwirken 25 . Inwieweit diese Maßnahme Wirkung zeigte, wird noch zu klären sein.
Die somit entstandenen Mischehenfrage stellte zu diesem Zeitpunkt noch bei weitem kein öffentlich diskutiertes Problem dar. Verantwortlich war dafür vor allem die damalige, sonst so verläßliche Berichterstattung aus den Kolonien, die peinlich genau Veröffentlichungen zu diesem Thema zu vermeiden suchte. Erst mit der Jahrhundertwende und durch Reformdiskussionen in der „kolonialen Krise“ 26 ,die sich aus den Eingeborenenaufständen (Herero-Nama- Aufstand 1904/1907, Maji-Maji- Aufstand 1905/1906 27 ) zu entwickeln drohte, blickte nun auch eine breitere Masse der Deutschen voller Sorge auf die stetig anwachsende Mischlingsbevölkerung und die damit verbundenen Gefahren für den weißen Herrschaftsanspruch 28 .
Die öffentliche Debatte über Wirkung und Folgen einer Rassenvermischung nahm somit in Deutschland (wie auch in Frankreich und England) ihren Lauf. Schon um die Jahrhundertwende entwickelten Historiker, Soziologen und Anthropologen immer neue Theorien über den Einfluß der Rasse der Eingeborenen auf den „organischen Bestand der edleren Rasse“ 29 . Vom nicht aufzuhaltenden „Blutchaos“ 30 bis hin zur „physischen Vermischung [der Rassen als] [...] wichtige[r] Hebel der historischen Entwicklung“ 31 manifestierten sich alle vorstellbaren Ansichten unter den Wissenschaftlern. Unter den politischen Führern des kolonialen Systems festigte sich aber vor allem eines: Das Gefühl der Angst vor einer möglichen Gefährlichkeit der Rassenmischung für die erst vor wenigen Jahren
24 Goldblatt, I.: a.a.O., S.188
25 Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.62
26 Schulte- Althoff, F.-J.: a.a.O., S.53
27 Gründer, H.: Geschichte der deutschen Kolonien. a.a.O., S.120ff u. S. 154
28 Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.53
29 ebenda, S.56
30 Ludwig Woltmann, Soziologe und Anthropologe, zitiert bei: Schulte- Althoff, F.-J.: a.a.O., S.56
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errungene deutsche Kolonialherrschaft 32 . So kam es, daß in den folgenden Jahren in drei deutschen Kolonien Verbote gegen Mischehen ausgesprochen wurden. Während in Deutsch- Südwestafrika Gouverneur v. Lindquist 1905 die standesamtliche Trauung zwischen Weißen und Eingeborenen untersagte und nach einer Kontroverse mit der Rheinischen Missionsgesellschaft auch die kirchliche Heirat verbot (1906), erklärte Gouverneur v. Goetzen in Deutsch-Ostafrika im gleichen Jahr, daß keine Trauung mehr ohne sein Einverständnis erfolgen darf. 1907 entschied das Obergericht in Windhuk (DSWA) selbst gegen die Gültigkeit der vor dem Verbot geschlossenen Mischehen. Die Diskriminierungen gingen überdies soweit, daß 1909 die in DSWA lebenden Deutschen, die sich mit einer Eingeborenen in einer Ehe oder einem Verhältnis befanden, in ihren Bürgerrechten beschnitten wurden (Ausschluß vom Gemeindewahlrecht). Für Samoa ging 1912 das Machtwort gegen gemischte Ehen sogar direkt von der Reichsregierung (Kolonial-Staatssekretär und ehemaliger Samoa-Gouverneur Dr. Solf) aus und nicht - wie sonst obligat - von den Schutzgebietsverwaltungen 33 .
Doch trotz der offensichtlichen Durchsetzung der umfassenden Verbote befanden sich unter den Befürwortern des kolonialen Systems nicht nur Gegner der Mischehen. Eine besondere Rolle spielten dabei vor allem die Missionen.
Mit Hilfe der zu bearbeitenden Quelle steigt die vorliegende Arbeit nun im Jahr 1912 in die Diskussion der Mischehenfrage ein.
31 Theodor Waitz, Anthropologe und Psychologe, zitiert bei: siehe Anm. Nr. 29
32 ebenda, S.61
33 ebenda, S.61, S.77
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3. Quellenanalyse in Form einer Diskussion der Quelle
3.1 Welche gängigen Vorbehalte gegenüber der Rassenmischehe zeigt Acker auf und wie schätzt er sie ein?
Auch Missionsprinzipal Amandus Acker zeigt sich in seinem Artikel aus der Kolonialen Rundschau nicht sehr erfreut über die Vermischung der weißen Rasse mit der eingeborenen Bevölkerung. Eine seiner Hauptaussagen lehnt sich an eben jene Forderungen der Verbotsbefürworter an, die sich mit der Reinhaltung und Sicherung der Herrenrasse als solche befaßten. Quer durch alle Bevölkerungs- und Berufsgruppen war sich ein großer Teil der Deutschen einig, daß die „weiße Haut als Vorrecht des Herrenvolks, der Herrenrasse“ 34 geschützt werden müsse. „Rassereinheit und Rassenstolz“ waren nicht nur nach Solfs Meinung „elementare Vorraussetzungen für eine dauerhafte Fundierung der Herrenstellung“ 35 . Auch Acker widerspricht diesen ethischen und kulturellen Vorurteilen in seinem Artikel nicht. Für ihn hat ebenfalls die Bewahrung der deutschen Rasse, die nach einhelliger Meinung nicht niedergehen darf, erste Priorität. Die vehementen Forderungen der Öffentlichkeit nach dieser Rassereinheit empfindet Acker als liebevoll und fürsorglich, als Besinnung zum Deutschtum.
So ist auch er vornehmlich gegen das Mischehenwesen eingestellt, das seinen Ausführungen nach zu urteilen bei keinem Missionar Bestätigung findet. Die Herrenstellung der weißen Rasse gegenüber „den geistig und kulturell tiefer stehenden Völkern“ ist für Acker eine selbstverständliche Situation, die beibehalten werden muß, durch eine Vermischung der Rassen aber „gewiß“ gefährdet würde. So scheint es zunächst... Denn schon in seinen darauffolgenden Ausführungen über den Umgang und die Handhabung des entstandenen und weiterhin entstehenden „Mischvolks“ wird das Meinungsbild Amandus Ackers deutlicher.
34 Ernst v. Liebert, zitiert bei Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.84
35 ebenda, S.78
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3.2 Wie ist die von Acker angesprochene Geltung der Mischlinge zu verstehen?
Mit dem Verbot der Mischehen in Deutsch- Südwestafrika, Deutsch- Ostafrika und zuletzt Samoa ging von seiten der Reichsregierung nicht nur die Absicht der Reinhaltung der deutschen Rasse einher. Vielmehr war es für die weißen Kolonialherren ein juristisches und vor allem politisches Problem, mit den Folgen der unliebsamen Verbindungen umzugehen, sprich, welche Geltung den Mischlinge zukommen und welche Rolle sie im herrschaftssichernden Antagonismus der Kolonien spielen würden 36 . Das Prinzip der Macht, das in hohem Maße auf den optischen Kontrast der Hautfarben aufgebaut war, schien in Gefahr zu sein sich - im Gegensatz zu den Zahlen der Mischlingsbevölkerung - immer mehr abzuschwächen. Die Distanz zwischen den Rassen würde durch ihre Kreuzung immer geringer und mit ihm der Herrschaftsanspruch der einen über die anderen 37 . Besonders schien den Beobachtern der unerwünschten Entwicklung aber die Furcht vor einer Emanzipierung der Mischlinge zuzusetzen: Durch die Erbmasse ihrer weißen Väter würden sie intelligenter als die übrigen Eingeborenen und könnten sich in dem „nicht ausbleibenden Rassenkampf“ 38 zu ihren Anführern gegen die Europäer entwickeln. Amandus Ackers Vorstellungen einer sich hocharbeitenden, einflußreicheren Mischlingsbevölkerung, die schon rein zahlenmäßig den Weißen überlegen sein könnte, stellt in der Quelle diese Furcht der Weißen ( die Acker augenscheinlich nicht teilt) dar.
Vor allem machten aber die politischen und rechtlichen Einwirkungen, die die Mischehen mit sich brachten, der Kolonialverwaltung Kopfzerbrechen: Durch die Eheschließung erwarb die eingeborene Frau (und mit ihr alle in dieser Ehe zur Welt kommenden Mischlingskinder) die deutsche Staatsbürgerschaft und alle damit verbundenen Rechte 39 . Da den für die Mischehenverbote in DSWA und DOA verantwortlichen Gouverneuren v. Lindquist und v. Goetzen unmöglich die Umstände der
36 ebenda, S.62
37 ebenda, S.62
38 Dr. Oskar Bongard, Journalist, zitiert bei Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.64
39 ebenda, S.61f
9
Mischlingsgeburten verschlossen bleiben konnten ( 99% der Mischlingskinder wurden nicht in einer Ehe geboren 40 ), konnte die Intention der Verbote eben nicht in dem Argument, die weiße Rasse erhalten zu wollen, wurzeln. Vielmehr ging es darum, das Zivilrecht nach rassischen Aspekten umzugestalten und so eingeborenen Frauen und Mischlingskindern den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verwehren 41 . Da die Verordnungen gegen die Mischehen von 1905- 1907 dem Problem nicht gerecht wurden, forderten in der Folgezeit mehrere Personen und Institutionen weiterreichende Gesetze. Unter anderem ist hier der Direk-tor der Deutschen Kolonialgesellschaft Hupfeld zu erwähnen, der am 12.Juni 1908 auf der Bremer Hauptversammlung der Gesellschaft forderte, Mischlingskinder als „unehelich und farbig zu betrachten“ 42 . Auch in juristischen Kreisen war die Diskussion um den rechtlichen Status der Mischlinge entbrannt, unterschied sich aber in den meisten Fällen nicht sehr von den bisher dargestellten Meinungen und den Zielsetzungen der Kolonialverwaltung.
Selbst nach dem Samoa- Edikt von 1912 43 , durch welches alle nach dem Verbot geborenen Mischlinge nun schließlich als Eingeborenen angesehen wurden, riß die Debatte nicht ab, wie die Ausführungen des Münchner Professors Carl v. Stengel von 1912 beweisen: Auch ihm ging es in erster Linie darum, mit Hilfe der Untersagung der Mischehen, Eingeborenen und Mischlingen den Anspruch auf staatsbürgerliche Rechte zu verwehren. Die Ehe zwischen Weißen und Eingeborenen war für ihn aufgrund des „grundsätzlichen Gegensatzes der Rasse“ von vornherein unmöglich und eine Gefahr für die politische Herrschaft 44 . Zu diesen Ausführungen äußert sich Missionsprinzipal Acker, der schon 1908 auf der Bremer Hauptversammlung der DKG den Forderungen
40 Grentrup, P. Th.: Die Rassenmischehen in den deutschen Kolonien und das kanonische Recht. in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht mit besonderer Rücksicht auf Deutschland, Österreich-Ungarn und die Schweiz. Hrsg. v. Nikolaus Hilling, Bd. 94, Mainz 1914, S.27
41 Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.63
42 Bericht über die Hauptversammlung der DKG in Bremen am 12. Juni 1908. In: Deutsche Kolonialzeitung (DKZ),25. Jahrgang (1908), S. 483
43 Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.78
44 C. v. Stengel, zitiert bei Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S. 67
10
Hupfelds entgegengetreten war 45 , direkt in der Deutschen Kolonialzeitung im Jahre 1913: „Auch das die Mischlinge eine Gefahr für die Kolonien seien und dieser Gefahr durch ein Verbot zu begegnen sei, ist nicht stichhaltig. Die Gefahr der Mischlinge liegt nicht im Mischling als solchem. Sie liegt in der schlechten Erziehung der Mischlinge […]“ 46 . Hierdurch wird die, in der zu bearbeitenden Quelle von Acker dargestellte, persönliche Denkweise des Geistlichen über die Geltung der Mischlinge konkretisiert. Entgegen den geläufigen Anschauungen weist Acker die rassenideologischen Dogmen seiner Umgebung zurück und verweist auf die Möglichkeit der positiven, „hebenden“ Wirkung des deutschen Blutes in den Mischlingen. Zwar plädiert er nach wie vor für die Reinhaltung der eigenen Rasse, sieht aber gerade in der Beschneidung des Geltungsbereichs der zwangsläufig entstehenden Mischbevölkerung die Probleme aufkommen, die der Staat durch seine restriktiven Maßnahmen zu lösen versuchte.
3.3 Warum ist der Verfasser der Quelle dennoch gegen ein staatliches Verbot der Mischehe, und inwiefern spielt insbesondere seine katholische Konfession dabei eine Rolle?
Daß die zur Prävention einer Rassenmischung vorgesehenen Maßnahmen in Form von Mischehenverboten ihr Ziel längst nicht erreichten, konnte auch den politisch Verantwortlichen nicht verborgen bleiben. Auf der Sitzung der Kommission für den Reichshaushaltsetat am 20. März 1912 sprach die vom „Zentrum“ eingebrachte Statistik der Mischlingszahlen in den einzelnen Kolonien ( Togo: 243, Samoa: 1009, Deutsch- Südwestafrika: 4222) den Restriktionen des Staates jeglichen Erfolg ab 47 . Auch die vermehrte Auswanderung deutscher Frauen in die Kolonien konnte der Vergrößerung der Mischlingspopulationen seltsamerweise keinen Abbruch tun. Der Grund für die „Bastardisierung“, den die Gesellschaft da-
45 sieheAnm. Nr.41
46 Acker, Amandus: Zur Frage der Mischrassenehen in den deutschen Schutzgebieten. In: DKZ, 30. Jahrgang (1913), S.90
47 DKZ, 29. Jahrgang (1912), S. 214-216
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mals schockiert aufgenommen haben muß, lag anscheinend weniger in „[…] the absence of White women but in the presence of Black ones.“ 48
Den rigorosen Verboten stellten sich insbesondere die christlichen Missionen entgegen. Ackers Standpunkt in der Quelle deckt sich dabei in hohem Maße mit den Ansichten, die die Missionsvertreter auch in den Debatten öffentlich vertraten: Auch der Kirche galten Rassenmischehen, wie Acker es beschreibt, als „Übel“ und „Schaden für unser Volkstum, unsere Kolonialwirtschaft“ und würden auf keinen Fall befürwortet. Eine Eindämmung und Verhinderung dieser Ehen sollte nach Meinung der Kirche mit allen Kräften vollzogen werden. Dennoch sahen die christlichen Glaubensgemeinschaften mit den staatlichen Eheverboten einen Eingriff in die Gewissensfreiheit mündiger Bürger vonstatten gehen 49 . Acker rollt in der Quelle, die in kurzer zeitlicher Abfolge auf das Samoa- Edikt entstand 50 , seine Argumentation gegen die Restriktionen von der Seite auf, die diese Restriktionen eigentlich hervorgebracht hat. Im Gegensatz zu den Ver-botsbeführwortern sieht er die Absicht der Maßnahmen, nämlich kulturelle und ethische Aspekte des Deutschtums zu bewahren, gerade im Verbot der Mischehen nicht gewährleistet. Acker verweist dabei vor allem auf die Werte „Sitte“ und „Moral“, denen durch die Eheverbote nicht mehr Rechnung getragen wird, da sich alle Beziehungen zwischen Weißen und Ein-geborenen zwangsläufig auf dem von der Kirche nicht geduldeten Niveau des Konkubinats befinden 51 . Die Annahme, daß die weißen Väter das Verbot der Heirat und der Legitimierung seiner Kinder als „Strafe“ für ihren sexuellen Ausrutscher ansehen würden, teilt Acker ganz und gar nicht. Seiner Meinung nach bildet für die Mehrzahl der Väter das Verbot eine Möglichkeit, wie sie sich, durch das Gesetz auch noch bestätigt, aus der Verantwortung ziehen können. Und diese Verantwortung gegenüber
48 Goldblatt, I.: a.a.O., S.189
49 Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S. 72
50 Solfs Verordnungen in Samoa wurden am 17. Januar 1912 erlassen. Vgl. Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.77. Die zu bearbeitende Quelle muß nur sehr wenig später entstanden sein
51 vgl. dazu Grentrup, P.Th.: a.a.O., S.19. „Zu den wesentlichen, aus der Natur der Ehe hervorgehenden Wirkungen, gehören: 1. die sittliche Erlaubtheit der copula, 2.
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den betroffenen Eingeborenen und Mischlingen gehen die Deutschen mit jedem Verhältnis zwischen schwarz und weiß aufs neue ein. Auch Acker bezeichnet diese Verantwortung als „lästig“, will aber aus genannten Gründen wenigstens die Möglichkeit (!) der Eheschließung legitimiert sehen. Überdies will er durch seine Forderungen auch dem Weißen Rechnung tragen, der „als Ehrenmann und Christ eine legale Verbindung eingehen möchte“.
Daß sich die Standpunkte der evangelischen und katholischen Kirche sehr glichen, zeigt auch die Meinung des evangelischen Missionsinspektor Haussleiter, die er bereits 1910 auf dem Kolonialkongress öffentlich vertrat:
„Es muss vor der Oeffentlichkeit festgestellt werden, dass auch die Mission die sogenannten Mischehen als durchaus unerwünscht ansieht..... Wenn aber ein weißer Mann, der in ein solches Verhältnis geraten ist, in demselben monogamisch lebt und den redlichen Willen hat, Frau und Kinder durch irgendeine Form von Eheschließung zu 52 legitimieren, so darf ihm das nicht unmöglich gemacht werden.“
So unvorstellbar den meisten Menschen der persönliche Wille zu einer Mischehe auch sein mochte, so klar und deutlich zeigen folgenden Auszüge aus einem Brief an Gouverneur Schuckmann die soziale und rechtliche Not der Betroffenen auf:
„ […] Durch den § 17 f der Gemeindeverordnung wird mir als Mann einer Bastardfrau das Wahlrecht entzogen. […] Will ich eine Farm, eine Baustelle oder eine Lizenz haben, so wird mir das auf Grund § 17 f verweigert. Baue ich einen Damm, so tue ich das auf eigene Kosten, während andere Leute Beihilfe bekommen. Komme ich mit meiner Frau, die fast weiß ist (ein Bild meiner Familie liegt bei) und sich in sittlicher und intellektueller Beziehung getrost mit jeder weißen Frau im Schutzgebiet messen kann, so kann ich auf Unannehmlichkeiten gefaßt sein. […] Und warum geschieht mir das? Weil ich es nicht so gemacht habe wie viele (ich kann Namen nennen), die hier im Land mit eingeborenen Weibern gelebt und Kinder in die Welt gesetzt haben. Nachher sind sie ihrer Wege gegangen und sind heute teils mit Ansehen und Würde, teils Lumpen, aber alle üben ungehindert ihr Wahlrecht aus. […] Ich will wissen, für wen ich arbeite. Werden meine Kinder, die alle deutsch erzogen werden, meine Erben sein, werden meine Jungens Soldat werden und werden sie später ihr Wahlrecht ausüben?
Das sind die Fragen, die ich mit ja beantwortet sehen muß, wenn mir nicht alle Lebensfreude und Lust zum Arbeiten schwinden soll.
Die legitime Geburt der Kinder, 3. Das Recht auf Lebensgemeinschaft, sofern es nicht durch spezielle Gründe verwirkt ist.“ 52 zitiert bei: Grentrup, P.Th.: a.a.O., S.8
13
Keine Macht der Welt soll mich trotzdem zwingen, mich von meiner Frau, die mir bisher (12 Jahre) eine wahrhafte Lebensgefährtin ist, zu trennen […]“ 53
Dieser Brief, der sämtliche Vorbehalte Ackers gegen das Verbot der Mischehe bestätigt, zeigt einmal mehr die Wichtigkeit seiner Forderungen in unserer Quelle auf. Für Acker ist die Vorstellung einfach unsittlich, daß der Staat, der im Deutschen Reich eine uneheliche Verbindung ablehnt, für die Schutzgebiete in Afrika andere Maßstäbe setzt. Diese Doppelmoral, die Acker der Gesellschaft attestiert, kann nicht zu einer „hebenden“ Wirkung bei den Eingeborenen führen. Sie widerspricht sich selbst und den moralischen Grundsätzen, die der christlichen Kultur der Deutschen zugrunde liegen. Den Preis, den die Weißen für die Mischehenverbote und den damit verbundenen Verfall der Sittlichkeit zahlen werden, erkennt Acker in dem Verlust der moralischen Kulturgrundlage „hüben und drüben“, den auch der Verfasser des oben zitierten Briefes am Beispiel der „unehelichen Väter“, die immer noch ihr Wahlrecht ausüben dürfen, schildert.
Ein letzter, wenn auch spekulativer Aspekt, der Acker in seiner Meinungsbildung beeinflußt haben könnte, findet sich in der insbesondere katholischen Ablehnung des staatlichen Eingriffs in das kirchliche Eherecht 54 . Im katholischen Glauben ist die Ehe ein „von Christus eingesetztes Sakrament“ 55 . „Daraus ergibt sich, dass die Kirche, der die Gesamtheit der res sacrae anvertraut ist, auch über die Ehe zu wachen hat.“ 56 Mit der Untersagung der Mischehen hatten sich die Reichsregierung und die Schutzgebietsverwaltungen also bei weitem keine Freunde in kirchlichen Kreisen verschafft 57 . Wen wundert es also, daß die Geistlichen, allein schon aus diesem Grunde, für eine Aufhebung der Maßnahmen plädierten.
53 voller Wortlaut des Briefes zitiert bei Bley, Helmut: Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch- Südwestafrika 1894-1914. Hamburg 1968, S. 253f
54 ebenda, S.253
55 Grentrup, P.Th.: a.a.O., S.15
56 ebenda, S.10
14
3.4 Bietet Acker einen ernsthaften Lösungsvorschlag des Problems in seiner Publikation?
Zunächst sei das zu lösende Problem einmal definiert: Für Acker stellt nicht die Rassenmischehe ein Problem dar, sondern ihr Verbot. Sein Lö-sungsvorschlag ist in diesem Punkt eindeutig: Er verlangt die Gewissensfreiheit für jedermann, eine solche Ehe eingehen zu können. Doch das wirkliche Problem, daß das Deutsche Reich durch völlig unwirksame Eheverbote zu lösen versuchte, ist die angebliche Gefahr der Mischlinge für das koloniale System. Weder das Streben nach Rassereinheit noch die Sicherung des Deutschtums waren die tatsächlichen Gründe für die Verbotsmaßnahmen, sondern der Ausschluß der Mischlinge von ihren bürgerlichen Rechten und Privilegien 58 . Die Rechnung war einfach: uneheliche Mischlinge galten als Eingeborene und das bedeutete soviel wie ungefährlich.
Acker hingegen sieht gerade in der Versagung der Rechte den „Nährboden“ für Haß und Gewalt entstehen. Nur durch das Zugeständnis ihrer Rechte könnte man den Mischlingen diesen Nährboden entziehen und ein etwaiges Risiko ausschließen. Im Jahr 1913 konkretisiert Acker (wie in Kapitel 3.2 schon erwähnt) seinen Lösungsgedanken in der DKZ:
"Die Gefahr der Mischlinge liegt nicht im Mischling als solchem. Sie liegt in der schlechten Erziehung der Mischlinge und diese schlechte Erziehung wird gerade durch das Verbot der ehelichen Verbindung noch ungemein herabgedrückt werden, weil dadurch die ungebildete Mutter gesetzlich niedergehalten und außerstand gesetzt wird, sich der Kindererziehung anzunehmen. Das Verbot selbst der Mischrasseehen wird also eine wirkliche Gefahr für die Kolonie.“ 59
Doch trotz seines Einsatzes für die Mischehen kann Acker keineswegs als moderne, antirassistische Person eingeschätzt werden. Stellt man die bildhafte Sprache und ideologisierende Wortwahl den unter moralisch- sittlichen Gesichtspunkten formulierten Forderungen entgegen, liegt der innere
57 Gouverneur v. Lindquist untersagte in DSWA neben der standesamtlichen sogar die kirchliche Trauung. Siehe dazu: Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S. 61
58 Bley, H.: a.a.O., S.252
59 Zur Frage der Mischrasseehen in den deutschen Schutzgebieten, DKZ, 30. Jahrgang (1913), S.90
15
Konflikt und Widerstreit, den der Verfasser mit sich (und mit ihm der Rest der Kirchen) ausgefochten hat, auf der Hand 60 .
4. Schlußbemerkung
„Das Verbot der Mischehe wird seinen Zweck nicht erreichen, weil man die unehelichen Verbindungen nicht verhindern kann und so die gewünschte „Rassereinheit“ nicht erhalten bleiben wird. Auch der „Rassenstolz“ wird durch ein solches Verbot nicht gehoben werden. Im Gegenteil, ein solches Verbot, das zu 4/5 ganz sicher umgangen werden wird, wird in glänzendster Weise zeigen, daß wir in dieser Beziehung auf unsere Rasse nicht stolz sein können“ 61 Mit diesen Ausführungen von 1913 zeigt Acker selbst den zukünftigen Weg der geschichtlichen Ereignisse auf dem Gebiet der Rassenmischung in den deutschen Schutzgebieten auf. Weder Appelle an die Landsleute in den Kolonien 62 , sich auf die Reinhaltung der deutschen Rasse zu konzentrieren, noch die verstärkte Auswanderung weißer Frauen oder die rigorosen Verbote konnten in den folgenden Monaten eine Rassenvermischung verhindern, ja noch nicht einmal abschwächen. Doch auf eine Aufhebung der demütigenden Verbote, insbesondere des Samoa- Erlasses 63 , hofften Betroffene und Verbotsgegner offenbar umsonst. Immerhin verabschiedete die Kommission für den Reichshaushaltsetat auf Antrag der Zentrumspartei am 20. Mai 1912 eine Resolution, die Reichstag und Reichskanzler zur Aufhebung der Mischehenverbote bewegen sollte 64 . Die Resolution wurde aber nie verwirklicht, da sich das Zentrum anscheinend mit vagen Versprechungen von der öffentlichen Durchsetzung ihrer Ziele im Reichstag abhalten ließ 65 . Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges am 28. Juli 1914 (Kriegserklärung Österreich- Ungarns an Serbien) hat die Debatte um die Rassen- 60 siehedazu auch Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.92
61 vgl. Anm. Nr.58
62 Schulte- Althoff, F.-J.: a.a.O., S.63
63 Die Mischehen mit einer Samoanerin wurden in der deutschen Bevölkerung überwiegend als nicht so verwerflich angesehen, wie die Heirat mit einer eingeborenen Afrikanerin. Ein Grund dafür war der geringere Kontrast der Hautfarben, der die Rassenschranken anscheinend leichter fallen ließ. Vgl. dazu: Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S.77
64 siehe DKZ, 29. Jahrgang (1912), S.214-216
65 Schulte-Althoff, F.-J.: a.a.O., S. 92f
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mischehen wahrscheinlich wichtigeren Fragen weichen müssen 66 . Nach dem Krieg stellte sich das Problem für Deutschland nicht mehr, da im Friedensvertrag von Versailles die Übernahme der deutschen Kolonien durch den Völkerbund festgelegt wurde 67 .
Erst mit dem Aufkommen der nationalsozialistischen Rassenlehre und der Verwirklichung der „Nürnberger Gesetze“ erlangte die Frage der Mischehen wieder traurige Berühmtheit 68 .
Letztendlich ist noch anzumerken, daß es im Rahmen dieser Hausabeit interessant gewesen wäre, etwas über die Rassenmischehe aus der Perspektive der Eingeborenen zu erfahren. Wie beurteilten die einzelnen Ethnien die Mischehe? Welchen Status hatten mit Weißen verheiratete eingeborene Frauen? Wurden Mischlinge diskriminiert? Über diesen Aspekt ist in der Sekundärliteratur leider noch (?) nichts zu finden.
66 Kinder, Hermann/ Hilgemann, Werner: dtv- Atlas zur Weltgeschichte. Karten und chronologischer Abriß. Bd. II: Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart, 27. Aufl.. München 1993, S.400
67 ebenda, S. 411
68 ebenda, S.483
Arbeit zitieren:
Simone Broeker, 1997, Rassenmischehen zur Zeit des deutschen Kolonialismus, München, GRIN Verlag GmbH
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fehlende Kritik am Rassebegriff.
Diese Arbeit setzt sich mit dieser Thematik einer "Rassenvermischung" sehr zweifelhaft auseinander. Die Humanbiologie konnte zeigen, dass die Menschheit nicht in Rassen aufgeteilt ist. Dennoch wird in dieser Arbeit ein Bild von verschiedenen Menschenrassen und aus Vermischung dieser entstandenen Mischlingen konstruriert. Weiterhin werden die Einheimischen des kolonisierten als "Eingeborene" tituliert. Aus den genannten Gründen entbehrt diese Schrift jegliche Wissenschaftlichkeit und rückt sich in gefährliche Nähe von Rassenkunde und völkischer Ideologie. Das belegt auch die Themastellung, da untersucht wird wie mit dem "Problem" von Mischehen umgegangen wird.
am Saturday, December 15, 2001-