1. Entscheidungen, die nur die Person oder mehrere Personen betrifft und
2. Entscheidungen, die in ihrer Konsequenz klar oder unklar sind. Die beiden gegensätzlichen Thesen in dieser Erörterung sind: „Der Jugendliche ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich.“ und „Eine Autoritätsperson ist für die Entscheidungen des Jugendlichen verantwortlich.“
Schon durch die weitreichende Differenzierung des Begriffs E. ist hier keine eindeutige Ausgrenzung der einen oder anderen These möglich.
Auch durch die Ausgeglichenheit der Pro-Argumente für die beiden Thesen wird dies deutlich.
Für die erstere spricht, dass der Jugendliche lernen muß, selbst Verantwortung zu übernehmen und das so früh wie möglich. So gewöhnt sich ein Jugendlicher am schnellsten an das spätere Leben, wo ihm kaum eine Entscheidung mehr abgenommen wird; dadurch lernt er auch, Konsequenzen abzuschätzen und mit ihnen umzugehen. Er lernt also für das wirkliche Leben.
Für die zweite These sprechen aber auch eine Reihe von Argumenten, an deren Spitze eine Forderung an ihre gesetzlichen Vormünder steht, sich auch eines ges. Vormundes zu verhalten, wenn mit der Autoritätsperson die Eltern gemeint sind. Außerdem lernen Jugendliche bzw. Kinder als erstes von den Eltern, d.h. sie versuchen, ihre Eltern in ihren Verhaltensweisen nachzuahmen. Dieser Verantwortung müssen sich die Autoritätspersonen bewußt werden. Auch die damit verbundene Aufsichtspflicht darf auf keinen Fall vergessen werden. Schon an diesen wenigen Argumenten sieht man, dass man nicht die eine oder andere Seite ganz vergessen darf.
Für Jugendliche ist es einerseits wichtig, auf eigenen Beinen zu stehen und eigene Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel bei der eigentlich trivialen Wahl der Hobbys oder dem Bildungsweg nach der Grundschule. Andererseits dürfen Autoritätspersonen, besonders die Eltern, ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen und müssen ihren Kindern ein gutes Vorbild sein.
Gegen die erste These, dass Jugendliche für ihre Entscheidungen selbst verantwortlich sind, spricht zum Beispiel, dass sie besonders in jungen Jahren noch nicht genug Erfahrungen gesammelt haben, um Entscheidungen zu treffen und ihre Konsequenzen abzuschätzen. Auch vom Gesetzlichen her können Jugendliche oder Kinder nicht für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.
Insgesamt spricht hier die fehlende Erfahrung für die Jugendlichen. Die Autoritätspersonen entlasten eigentlich zwei Hauptargumente: Zum einen ist es für sie schwer, einen Konsens aus Freiraum für ihre Schützlinge und der Kontrolle und Hilfe zu finden. Sie können die Jugendlichen ja nicht rund um die Uhr beobachten. Außerdem ist es besonders in der Pubertätsphase für die Autoritätspersonen schwer, die Zöglinge unter Kontrolle zu halten. Auch diese Gegenargumente dürfen nicht außer Acht gelassen werden, enthalten sie doch unumstößliche Inhalte.
Auffallend sind hier die gesetzliche Lage, d.h. alle Jugendlichen unter 14 Jahren sind vom Gesetz aus strafunmündig, und der schwierige Umgang mit Jugendlichen und ihrer Kontrolle.
Die oben genannten Differenzierungen und die auffallend breitgefächerten Pro- und Contra-Argumente lassen aus objektiver Sicht keine eindeutige Aussage zu und führen zwangsläufig zu einem Kompromiß, der nur so aussehen kann, dass sich Jugendliche und ihre Autoritätspersonen nicht gegenseitig den schwarzen Peter in die Schuhe schieben sollten, sondern versuchen sollten, gemeinsam wichtige Entscheidungen zu überdenken und sie dann zu treffen. Das ist meiner Meinung nach auch die einzige wirkliche Möglichkeit um die Konsequenz abzuschätzen und mögliche Streitsituationen so weit wie möglich zu verhindern.
Um die Differenzierung aufzugreifen, sind Entscheidungen, die nur den Jugendlichen selbst betreffen, nur von ihm zu treffen und er hat dann auch selbst die Verantwortung zu tragen. Bei Entscheidungen, die eine weiteren Personenkreis betreffen und die damit auch schwieriger zu treffen sind, kann ein Jugendlicher in den meisten Fällen nicht allein entscheiden und sollte dies auch nicht tun, sondern gemeinsam mit den Betroffenen entscheiden.
Genauso verhält es sich mit den Konsequenzen von Entscheidungen, die ja nicht immer sofort absehbar sind. E. mit eindeutigen Konsequenzen sind meistens auch durch Jugendliche leicht zu fällen und ziehen in der Regel keine größeren Probleme nach sich. Das größte Problem liegt in den unabsehbaren Konsequenzen, die von Jugendlichen meist unvernüftigerweise nicht überdacht werden und bei denen dann Probleme auftreten. Trotzdem kann man keiner der beiden Parteien bzw. Thesen uneingeschränkt zustimmen, es muß zumindest nach Alter und nach der Tragweite der Entscheidung unterschieden werden.
Wenn man sich gegenseitig bei Entscheidungen hilft oder sie dem andern leichter macht, sind schließlich auch die Konsequenzen leichter zu kalkulieren.
Arbeit zitieren:
Sebastian Ruff, 2000, Ist der Jugendliche für seine Entscheidungen selbst verantwortlich?, München, GRIN Verlag GmbH
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