Desweiteren bestimmt sie mit dem Sicherheitsrat den Generalsekretär und die 15 Richter des internationalen Gerichtshofes.
Die GV tritt alljährlich zusammen und kann auf Ersuchen des Sicherheitsrates auch zu Sondertagungen zusammentreffen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlußfähig ist die GV, wenn mindestens die Mehrheit der Mitglieder anwesend sind. Bei „wichtigen Fragen“ (Fragen, die den Weltfrieden betreffen; Wahl von Ratsmitgliedern; Fragen, die Mitgliedschaft betreffen) entscheidet das die 2/3-Mehrheit und bei „anderen Fragen“ die normale Stimmenmehrheit.
1.3.2. Der Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen (5 ständige und 10 nichtständige)
Die 5 ständigen stellen die VR China, Frankreich, die russische Föderation, USA und Großbritannien dar. Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter. Die 10 nicht-ständigen Mitglieder werden für zwei Jahre durch die Generalversammlung durch eine 2/3-Mehrheit gewählt. Fünf Sitze stehen Afrika und Asien zu, jeweils zwei Europa/westliche Welt und Lateinamerika, sowie eins Osteuropa.
Nach Art. 24 der Charta trägt der SR als exekutives Organ die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Der Sicherheitsrat ist das einzige Organ, welches verbindliche Beschlüsse fassen, sowie wirtschaftliche und militärische Sanktionen durchführen bzw. anordnen kann. Für solche Entscheidungen sind die fünf Stimmen der ständigen, sowie vier weitere der nichtständigen Mitglieder notwendig. Dies bedeutet das sogenannte „Vetorecht“, welches den fünf ständigen Mitgliedern zukommt, da keine Entscheidung getroffen werden kann, wenn ein ständiges Mitglied gegen eine solche Entscheidung stimmt. Bevor der SR Sanktionen veranlaßt, kann er präventive Maßnahmen zur Beilegung von Streitigkeiten treffen, z.B. die Entsendung von Friedenstruppen oder
Beobachtermissionen. Solche Operationen nennt man peace-keeping-operations. Beim Bemühen um Frieden spricht man von verschiedenen Begriffen:
§ Preventive diplomacy : Streitigkeiten zwischen Parteien werden schon im Vorfeld behoben, bzw. wird darauf geachtet, dass diese nicht eskalieren. § Peacemaking: Bezeichnet die Handlung, feindlich gesinnte Parteien zu einer Lösung zu bringen
§ Peace-building: Hilfestellung der UNO gegenüber Krisengebieten g espannte Verhältnisse zu stabilisieren
§ Peace-enforcement: Entsendung von Truppen in Krisengebiete, um Waffenstillstand weiter zu gewährleisten.
1.3.3. Das Sekretariat
Das Sekretariat stellt die Verwaltungseinrichtung der UNO dar und macht diese politisch und o rganisatorisch handlungsfähig. Die Leitung hat der Generalsekretär, der für fünf Jahre von der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates ernannt wird (derzeit Kofi Annan / Ghana). Zusätzlich zum Generalsekretär besteht das Sekretariat noch aus einem Beamtenstab.
1.3.4. Weitere Organe
Desweiteren zählen zu den Hauptorganen ein Wirtschafts- und Sozialrat, ein Trauhandrat, der allerdings mittlerweile bedeutungslos ist und er internationale Gerichtshof.
Die UNO hat derzeit 188 Mitglieder.
2.1. Notwendigkeit der VN:
In der Vergangenheit haben die Vereinten Nationen bereits häufiger ihre Daseinsberechtigung unter Beweis gestellt :
⇒ Als institutionelles Instrumentarium dienen die Vereinten Nationen für die Regierungen als unentbehrliches Forum, in dessen Rahmen neue Weltprobleme benannt, Lösungsansätze ausgehandelt und bestätigt werden, um anschließend gemeinsam vereinbarte Maßnahmen zusammen durchzusetzen.
§ Die bedeutendste Leistung bestand vor allem zu Beginn ihrer Arbeit in der Entkolonialisierung
§ Universalität der Mitgliedsstaaten - Abstimmungen erhalten global wirksamen Charakter: besondere Nützlichkeit auf dem Gebiet der internationalen Normsetzung § Stabilisierung regionaler Streitigkeiten durch Friedenssoldaten § Humanitäre Einsätze aller Art: Alphabetisierungskampagnen, Hungerbekämpfung, Förderung wirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Entwicklung, Verbesserung des Ernährungsstands, Ausrottung von Krankheiten, § Formulierung von weitreichend gültigen Normen [Charta der VN : z.B. Menschenrechte]
§ Fähigkeit Problemstellungen aufzuzeigen und Lösungen auszuarbeiten [z.B. in Bereichen des Umweltschutzes, Verbrechensbekämpfung, Terrorismus, Gleichberechtigung der Geschlechter]
§ Als global einzige Organisation sind die VN imstande die Gesamtheit der Entwicklungsfragen in sozialer, wirtschaftlicher und politischer Dimension mit Unterstützungsmaßnahmen abzudecken
2.2. Probleme
Es gibt jedoch enorme Divergenzen zwischen ihren Bestrebungen und den tatsächlichen Zielerfüllungen:
§ Dauerhaftes Versagen in der Bekämpfung der Armut - Keinerlei Eindämmung der immer weiter wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich
§ Es herrscht eine eingeschränkte Aktionsfähigkeit bei der Umsetzung aktueller Beschlüsse (1.Trägheit des Umsetzungsprozesses / 2. umständlicher Verwaltungskomplex / 3.Kapazitätsengpässe durch verfehlte Ressourcenpolitik (z.B. bei der Finanzierung von Projekten))
§ Institutionelle Schwäche in bestimmten organisatorischen Aspekten - z.B. in Bezug der politischen Blockbildung (Kalter Krieg) [Sicherheitsrat] § Zahlreiche Funktionen die in der Charta vorgesehen waren konnten daher unmöglich durchgesetzt werden, besonders im Bereich der Friedenssicherung und der Sicherheit § Es gibt nach wie vor zahlreiche Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die Grundsätze der Charta
§ Imminente Gefahr der Ausgrenzung der am wenigsten entwickelten Länder aufgrund UN- interner Finanzierungsengpässe (bedingt durch Zahlungssäumnisse der Mitgliedsstaaten)
§ Bisherige Reformversuche scheiterten bisher daran das, anstatt auf leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen auf zusätzliche Koordinationsinstanzen zurückgegriffen wurde
§ Die Interessen der Schwellen- und Entwicklungsländer werden häufig nicht wahrgenommen à zwar werden Beschlüsse aufgrund des Mehrheitsmandats in der Generalversammlung durchgesetzt - über Umsetzung entscheiden aber die finanzstarken Wirtschaftsnationen
2.3. Reformbestrebungen:
§ Beseitigung bzw. Verringerung der Divergenzen bei der Umsetzung von Planzielen § eine größere Geschlossenheit in der Zielverfolgung à Struktureller Umbau der verschiedenen Organe soll dies bewerkstelligen
§ Ziele: Effizienzsteigerung der einzelnen Organe, Arbeitsgebietsübergreifende Koordination zwischen einzelnen Organen, Erhöhung der Reaktionsschnelligkeit und Beweglichkeit im Handeln, Kosteneinsparungen durch Rationalisierungsprozesse im Bereich des Verwaltungswesens
§ Herausforderung besteht darin neue Führungs- und Managementstruktur zu schaffen die zu einer gemeinsamen, zielorientierten, reaktions- und kostenwirksameren Weltorganisation führt
§ Erhöhtes Anliegen soll auf der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen liegen um den eigenen Wirkungsradius zu erhöhen § Straffung der Tagesordnung der Generalversammlung à Setzung von Prioritäten bei der Themenauswahl - wobei aktuelle schwerwiegende Themen primär behandelt werden sollten § Einführung eines Ergebnisorientierten Haushaltsverfahrens à Mitgliedsstaaten wünschen eine größere Transparenz in der Verwendung der Mittel
§ Die Wiederherstellung der in der Charta vorgesehenen Aufgabenteilung à speziell die Stärkung des Einflussbereiches des Generalsekretärs gegenüber der Generalversammlung
§ Koordinationsoptimierung und die Straffung der VN-Stellen auf Landesebene § Verbesserung der Datenaustauschmöglichkeiten durch moderne Informationstechnologien
§ Schaffung eines Sonderhaushalts für Entwicklungsprogramme
2.4. Problemfall Sicherheitsrat:
§ Ungleiche Machtverteilung herrscht im Sicherheitsrat (durch Vetorecht der ständigen Mitglieder)
§ Durch Vetorecht ist das Fassen konstruktiver Entscheidungen stark eingeschränkt § Reformbemühungen werden blockiert
§ Die Stimmenverteilung entspricht nicht mehr aktueller weltpolitischer Realität (eher der von 1945)
§ „Kollektive Sicherheit“ kann objektiv gar nicht gewährleistet werden : Eigeninteressen der ständigen Mitglieder stehen im Vordergrund § Wahrung des Weltfriedens kann auf dieser Basis nicht funktionieren - Verdeutlichen tun dies die Militärbündnisse und -Allianzen, welchen die meisten Staaten zusätzlich angehören
§ Problematik der Erweiterung des Sicherheitsrats durch Nicht-Atommächte : ein wichtiges machtpolitisches Instrument würde fehlen à Entscheidungsstrukturen liegen daher in festen Händen
3. Der Umbau des Sicherheitsrates.
3.1. Kritik am bisherigen Aufbau des Sicherheitsrates
Die Kritik am bisherigen Aufbau des Sicherheitsrates besteht zunächst darin, dass das die Zusammensetzung des Rates nicht mehr die weltpolitische Lage in ausreichender Form wiederspiegele, sondern immer noch die Rahmenbedingungen von 1945, also die Ausgangssituation nach dem 2. Weltkrieg darstelle.
Der Rat übervorteile durch seine Aufteilung in ständige und nichtständige Mitglieder eindeutig die Industriestaaten gegenüber den Entwicklungsländern. Es sei daher eine Unterrepräsentanz der Entwicklungsländer festzustellen, die sich um die wenigen nichtständigen Sitze bzw. Vertretungen streiten müssten. Bevölkerungsreiche Staaten wie Indien oder wirtschaftsstarke Nationen wie Deutschland oder Japan würden gegenüber den exklusiven ständigen Mitgliedern des Rates nachrangig behandelt.
In v ielen Verfahrensfragen habe es außerdem Transparenzprobleme gegeben, es herrsche z.B. keine Begründungspflicht für den Gebrauch des Vetos. Auch am einseitigen Vetorecht der ständigen Ratsmitglieder mache sich die Benachteiligung der Entwicklungsländer fest.
Durch das Vetorecht habe der Sicherheitsrat oftmals nicht seine Aufgabe als Gremium zur Wahrung des Weltfriedens wahrnehmen können, weil in entscheidenden Fragen Resolutionen blockiert wurden. Das Veto diene eher dem nationalen Interesse eines Staates als dem internationalen Ansinnen.
3.2 Gang der Debatte um den Umbau
Indien ergreift in Abstimmung mit einer Staatengruppe erstmalig eine Initiative zur Reform des Sicherheitsrates auf der 47. Generalversammlung 1992. Es gab zwar einen Konsens über die Notwendigkeit einer Reform, aber keine konkreten Ergebnisse. Am 20.03.1997 stellte der Präsident der Generalversammlung, Razali Ismail einen konkreten Reformvorschlag vor. Er beinhaltet folgende Kernpunkte:
§ Die Zahl der ständigen Mitglieder von 5 ist auf 10 zu erhöhen (jeweils ein Land aus Asien, Afrika und Lateinamerika/Karibik sowie zwei Industrieländer). § Die neuen permanenten Mitglieder sollen im Gegensatz zu den alten permanenten Mitgliedern kein Vetorecht erhalten.
→ Unter den Industrieländern fühlten sich am ehesten Deutschland und Japan angesprochen
3.3 Positionen der Regierung Kohl und der Regierung Schröder
Das Auswärtige Amt bemerkte zu Razalis Vorschlag zunächst, dass sich es um einen »wichtigen Beitrag« handele, aber auch, dass sich Bonn ohne Vetorecht als »Mitglied 2. Klasse« sehe.
Die Bundesregierung versucht mit deutlichen Reden die Reformnotwendigkeit zu untermauern. Auf das dt. Engagement wird auch durch (symbolische) finanzielle Unterstützung von Arbeitsgruppen hingewiesen. Dennoch bleibt die Bundesregierung bei den meisten Vorschlägen wenig konkret, mit Ausnahme der Reform des Sicherheitsrates.
Christian Nuernbergk, Dennis Richter, Carsten Lappe 5 WS 00/01, GK I: Die Reformproblematik der VN
Die Regierung Kohl und auch die nachfolgende Regierung Schröder schlagen beim Umbau des Sicherheitsrates übereinstimmend folgende Punkte vor.
§ Größere Transparenz in den Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates, bessere Informationen für nicht vertretene Staaten.
§ Die Erweiterung des Staates um fünf ständige Mitglieder, darunter Deutschland und Japan, sowie je ein Land aus Afrika, Asien und Lateinamerika (ggf. Rotation). Ferner die Erweiterung um vier nichtständige Mitglieder auf insgesamt 24 Ratsmitglieder.
§ Die Reform des Entscheidungsverfahrens (Änderung des Vetorechts für alle vertretenen Staaten) § Periodische Überprüfung der Klauseln.
(Vorgetragen durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen).
Die Regierung Schröder präzisiert den Punkt der Vetoreform. Außenminister Fischer schlägt eine Begründungspflicht vor der Generalversammlung vor. Damit würde es erschwert, dass durch das Einlegung eines Vetos einseitig nur nationale Interessen berücksichtigt werden. Für BM Fischer ist die Reform des Sicherheitsrates »überfällig«. Nachdrücklich forderte auch Bundeskanzler Schröder auf dem Millenniums-gifpel der VN am 6.9.2000 die Reform. Deutschland sei bei einer Erweiterung des Kreises der ständigen Mitglieder »zur Übernahme entsprechender Verantwortung bereit«.
3.4 Umsetzungsprobleme dieser Positionen
Die Erweiterung des Rates nach dem Wunsch der Bundesregierung und die Veränderung des Vetorechts erweisen sich als schwer durchsetzbare Punkte.
§ Die Vetomächte sind nicht bereit, von ihrem Privileg abzurücken. § Es gibt eine Uneinigkeit über die ständigen Mitglieder, die aus dem „Süden“ kommen sollen. (z.B. Indien vs. Pakistan). § Es käme durch Deutschlands und Japans Aufnahme zu einer weiteren Akzentuierung auf die Industrieländer.
§ Innerhalb der EU ist die Aufnahme Deutschlands umstritten, prominenter Gegner ist vor allem Italien.
§ Die Forderung nach einem Veto ist schwer umsetzbar, da z.B. die USA nicht einem Staat aus dem „Süden“ das Veto gewähren wollen. Insofern blockiert die Vetoforderung wie auch die Weigerung das Veto abzugeben gleichermaßen die Reform des Rates.
Problematisch ist auch, dass die gesamte Handlungs- u nd Gestaltungsfähigkeit der Vereinten Nationen wesentlich von der Reform des Rates und auch von der Neudefinition seiner Aufgaben abhängt. Diese Reform selbst ist aber so diffizil, dass der gesamte Reformprozess in Schwierigkeiten gerät.
⇒ Sollte Deutschland daher auf seine Ansprüche verzichten?
Arbeit zitieren:
Carsten Lappe, 2001, Die Vereinten Nationen, München, GRIN Verlag GmbH
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