Sowjetunion). Zur Zeit sind jedoch keine 100% sicheren Zahlen zu finden.
3. Die Zwangsarbeiter wurden je nach ihrem Herkunftsland unterschiedlich behandelt. Sie wurden unterschiedlich untergebracht ( z.B. in Barackenlagern). So gab es unbewachte Lager, bewachte Lager, mit Stacheldraht oder mit Elektrozäunen umzäunt oder solche, die doppelt umzäunt waren, wo in der Mitte blutrünstige Schäferhunde herumliefen. Bei der Grundversorgung mit Essen und Kleidung bekamen die Ostarbeiter eine erheblich schlechtere Behandlung als die anderen Fremdarbeiter. So soll das Russenbrot zu 50% aus Roggenschrot, zu 20% aus Rübenschnitzeln, zu 20% aus Zellmehl und zu 10%aus Stroh oder Laub bestanden haben. Während ein Arbeiter in der Metallindustrie vier bis sechs RM am Tag verdiente, bekamen die Ostarbeiter nur 2,55 RM und davon wurden 1,50 RM für Unterkunft und Verpflegung abgezogen.
Bereits seit März 1940 hatte Himmler schlimme Richtlinien zur Behandlung von Fremdarbeitern herausgegeben, die damals vor allem polnische Fremdarbeiter betrafen. Ungehorsam musste mit Schlägen bestraft werden. Verkehr mit Deutschen war verboten. Die Fremdarbeiter sollten keine Zeitungen kaufen und kein Radio hören dürfen.
4. Die Zwangsarbeiter-Entschädigungen sollen einen materiellen Ausgleich für ihre frühere Entlohnung bieten und ideell der Versöhnung mit den Opfern dienen.
III. Warum kam es erst jetzt zur Entschädigungsdiskussion? 1. Nach dem Krieg gab es zwar Wiedergutmachungsgesetze und ein Bundesentschädigungsgesetz. Ihre Wirkung waren durch die Teilung Deutschlands auf die Bundesrepublik beschränkt. Hatten z.B. aufgrund Schindlers Liste zwei Arbeiter überlebt, hatten sie ein unterschiedliches Schicksal. Der im Westen gebliebene wurde entschädigt, der in den Osten
gegangene bekam nichts. Die Zahlungen von Kanzler Schmidt an Polen kamen im Endeffekt nicht bei den Opfern an. 2. Durch das Londoner Schuldenabkommen waren alle Forderungen gegen Deutschland bis zu einem Friedensvertrag zurückgestellt worden.
Die Wiedervereinigung- also der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990- kam einem Friedensvertrag nahe. So begannen die Überlegungen, ob und welche Ansprüche gegen Deutschland geltend gemacht werden könnten. 3. Erfolgreiche Kampagnen gegen Schweizer Banken, die sich an Raubgold und Herrenlosen Konten bereichert hatten, brachten US-Anwälte dazu, nunmehr deutschen Firmen mit Sammelklagen von Zwangsarbeitern zu drohen.
4. Unterschiedliche Standpunkte bestehen in der Frage, ob es überhaupt Rechtsan
sprüche für die Zwangsarbeiter gibt ( so die Vertreter der Opferverbände) oder ob . eine moralische Wiedergutmachung vorgenommen werden soll ( so die Auffas- . sung der Bundesrepublik).
5. In Deutschland wurde daher eine Stiftung gegründet, und es wurden Verhand- - lungen geführt, mit dem Ziel, eine endgültige Regelung über die Höhe der Ge-. samtentschadigung treffen soll. IV. Welche Einigung wurde erzielt?
1. Vertreter der Opferverbände ( z.B. Eizenstat) und aus Deutschland (z.B. Lambsdorff) einigten sich auf eine Summe von 10 Mrd. DM. Die deutsche Seite geht davon aus, dass dieser Betrag je zur Hälfte von der deutschen Wirtschaft und dem Staat aufgebracht wird. Offen ist, ob sich die Bundesländer und die Gemeinden an der Finanzierung beteiligen werden.
Die Bundesrepublik wird die Entschädigungsmittel voraussichtlich aus dem Verkauf von Industrie-Beteiligungen finanzieren.
2. Offen ist, in wie weit durch die Vereinbarungen überhaupt eine Bindung für alle Zwangsarbeiter erreicht werden kann.
2.a. USA:
Die Gerichte in den USA entscheiden im Einzelfall. Es ist offen, ob der letter of Interest ( Zusicherung der USA, dass aus politischem Interesse der USA kein Urteil zugunsten des Klägers ergehen wird), vom einzelnen Gericht angewendet werden wird
2.b. EU:
Offen ist auch, ob die Vereinbarung in der EU wirksam sein wird, weil sie gegen Art.6. der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grund-Freiheit ( ERMK ) verstoßen könnte, der dem einzelnem Europäer umfassenden Rechtsschutz bietet.
2.c. Länder ausserhalb der EU und den USA
Wie eine Bindung von Drittländern erreicht werden soll, scheint nirgendwo bedacht zu sein.
3. Offen ist wie die Entschädigungssumme verteilt werden soll. Nach den deutschen Vorstellungen sollen fünf Gruppen von Anspruchsberechtigten gebildet werden, und zwar je nach der Schwere des Einzelschicksals. Die Anwälte der Opfer wollen jeweils einen möglichst hohen Anteil für die von ihnen vertretene Gruppe, u.a., da sich ihr Honorar nach der Höhe der Entschädigung richtet. Wie soll ein Opfer seinen Anspruch nachweisen? Nach dem Krieg wurden Zwangsarbeiter in der BRD nach dem Bundesentschä - -digungsgesetz mit Geld Entschädigt. Sind diese Leistungen Anzurechnen? Es wird Monate dauern die Einzelheiten eines Gesetzentwurfs auszuarbeiten. Allein die offenen Fragen zeigen, dass es unmöglich sein wird die Zahlungen bis Mitte 2000, wie von den Anwälten gefordert, zu leisten.
Arbeit zitieren:
Felix Sigel, 2001, Zwangsarbeiter-Entschädigung, München, GRIN Verlag GmbH
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