Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften verlangt persönliche Mitarbeit und Haftung.
Zu den Personengesellschaften zählen:
offene Handelsgesellschaft ( OHG )
- Kommanditgesellschaft( KG )
- Gesellschaftder bürgerlichen Rechts ( BGB - Gesellschaft )
- StilleGesellschaft
- GmbH& Co. KG
- OffeneHandelsgesellschaft ( OHG )
Eine OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Sie führen das Unternehmen als eine gemeinsame Firma. Somit haften sie mit dem gesamt Vermögen = Kapitaleinlagen und Privatvermögen. Jeder ist zur Mitarbeit verpflichtet. Bei der Finanzierung erbringt jeder eine Einlage und ist somit am Gewinn voll beteiligt. Der Kapitalanteil ( Einlage ) ist bei der Gewinnverteilung mit 4% zu verzinsen, sofern es nicht anders festgelegt ist ( Gesellschaftsvertrag ). Der Rest des Gewinn/Verlust wird nach Abzug der Unternehmensvergütung gleichmäßig ( gerecht ) verteilt. Wenn der Gewinn für eine Verzinsung von 4% nicht ausreicht, muss ein niedrigerer Prozentsatz errechnet werden. Auch ein Verlust wir gleichmäßig auf alle verteilt. Beispiel für die Gewinnverteilung:
In eine OHG beträgt der Reingewinn 120.000,- DM. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind: Person A 60.000,- DM Person B 40.000,- DM Person C 20.000,- DM
- 4.800,- DM ( Abzug von 4% )
Restgewinn 115.200,- DM 1. Anteil 38.400,- DM
Der Vorteil der OHG ist das sie ein breitere Kapitalbasis hat als das Einzelunternehmen, der Nachteil wiederum ist die gesamtschuldnerische Haftung. Die Gründung erfolgt durch den schriftlichen Gründungsvertrags ( Gesellschaftsvertrag ) und durch den Eintrag ins Handelsregister ( HR ):
Kommanditgesellschaft ( KG )
Bei der Kommanditgesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter voll, und ein anderer nur mit seinem Kapitalanteil. Die Vertretung der KG dürfen nur Komplementäre
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( = persönlicher haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft )übernehmen. Bei mehreren Komplementären in einer KG werden die Aufgabenbereiche im Gründungsvertag erklärt.
Die Rechtsform ist am besten für einen Familienunternehmen gegeignet. Die Kündigungsfrist für Teilhafter ( Kommanditisten ) ist 6 Monate. Beispiel zur Gewinnverteilung der KG: An einer KG sind die Gesellschafter A mit 75.000,- DM und
- Bmit 85.000,- DM als Komplementäre
- Cmit 40.000,- DM als Kommanditist beteiligt
- VomJahresgewinn, der 32.000,- DM beträgt, erhält jeder 4% seiner Kapitalanlage. Der Restgewinn wird im Verhältnis 3:4:1 aufgeteilt. Welcher Betrag erhält jeder?
= 12.000,-DM Gewinn - 8.000,- DM
Restgewinn 24.000,-DM
Die Gründung verfolgt wie bei OHG durch den schriftlichen Gründungsvertag und die Eintragung der KG ins Handelsregister. Der Vorteil eine KG ist das es keine Geschäftsführung gibt. Der Nachteil wäre die unbeschränkte Haftung der Komplementäre.
GbR bzw. BGB-Gesellschaft
Diese Gesellschaft ist die einzige für „Nicht - Kaufleute“ eine Gesellschaft zu gründen. Die Rechtsform hier ist eine Personengesellschaft, die Rechte ergeben sich aus dem BGB. Es sollten mindestens zwei Personen für die Gründung vorhanden sein. Die Gesellschafter sind Vollhafter, alle haben gleiche Rechte und Pflichten. Die Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Aufgabenvereilung u.s.w. werden im Gesellschafter-Vertag schriftlich festgehalten.
Stille Gesellschaft
Bei einer stillen Gesellschaft gibt der stille Teilhaber eine Kapitaleinlage, somit ist er am Gewinn ( Verlust ) beteiligt. Er wird nach außenhin nicht erwähnt weder im Firmennamen noch hat er das Recht auf „Mitspracherecht“: So ist der Inhaber also
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immer noch „selbständig“. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sollten im Innenverhältnis, also im schriftlichen Gesellschaftsvertrag geklärt werden. Wenn es nicht anders festgelegt wurde, haftet der stille Gesellschafter mit seinem Kapitalanteil.
GmbH & Co. KG
Diese Rechtsform ist eine Personengesellschaft. Die Gründungsmöglichkeiten für eine solche GmbH & Co. KG wären: eine GmbH nimmt Kommanditisten auf
- eineGmbH und eine KG bilden die GmbH & Co. KG
- EineKG gründet erst eine GmbH und dann die GmbH & Co. KG
- Nachder Gründung entsteht eine neue KG
- NeueKG
Die neue KG als GmbH & Co. KG ist voll handlungsfähig, durch die Gesellschaftsführer Die GmbH als Komplementär haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen bei Verbindlichkeit. Die Gewinnaufteilung verfolgt wie bei der KG.
Kapitalgesellschaften
In der Regel wird das Gesellschaftskapital von vielen Geldgebern aufgebracht. Die Gesellschafter haften bei dieser Gesellschaftsform nur mit ihren Kapitaleinlagen und wirken sich bei der Geschäftsführung nur durch Gewählte Vertreter z.B. Vorstand, Aufsichtsrat u.a. mit.
Zu den Kapitalgesellschaften zählen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )
- Kommanditgesellschaftauf Aktien ( KgaA )
- Aktiengesellschaft( AG )
- Genossenschaft
- Versicherungsvereineauf Gegenseitigkeit
- Gesellschaftmit beschränkter Haftung ( GmbH )
Bei der GmbH schließen sich mindestens zwei Personen zusammen. Sie haften mit ihrer Einlage. Die GmbH zeigt Ähnlichkeit mit der AG bei der die Haftung auch beschränkt ist und mit der OHG bei der Kapitalbesitz und persönliche Mitarbeit vereint sind. Sie kann aus jedem gesetzlichen zugelassenen Zweck geründet werden. Sie wird durch das Eintragen in das Handelsregister ( HR ) eine juristische Person. Der Gesellschafter muss mindestens 500,- DM bzw. 100,- EURO ( ab 01.01.2002 ) als Stammkapital bei der Gründung vorlegen. Das Mindestkapital / Gründungskapital = 50.000,- DM. Zur Gründung braucht man mindestens ein Gesellschafter. Die GmbH handelt durch ihre Organe: Gesellschaftsversammlung
- Aufsichtsrat
- Geschäftsführer
- DieGewinne eine GmbH werden nach Kapitalanteilen der einzelnen Gesellschafter verteilt.
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Eine Beispiel zur Gewinnverteilung: An einer GmbH sind die Gesellschafter A mit 60.000,-DM
- Bmit 48.000,-DM
- Cmit 27.000,-DM beteiligt
- DerJahresgewinn von 117.180,00 DM soll nach eine gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt werden.
60.000 : 1.000 = 60 : 3 = 20 1 Anteil = 117.180,- DM
48.000 : 1.000 = 48 : 3 = 16 45 27.000 : 1.000 = 27 : 3 = 09
Die Gründung der GmbH verfolgt durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag ( Satzung ) mit notarieller Beglaubigung und Eintragung der GmbH ins Handelsregister ( HR ).Vorteile eine GmbH sind die Kapitalbeschaffung und Nachteile sind das Mindestgründungskapital und die Anteile sind schwer übertragbar.
Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA )
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Diese Rechtsform ist eine Kombination zwischen KG und AG. Der Komplementär oder die Komplementäre bilden automatisch den Vorstand der KgaA. Die wichtigsten Organe dieser Rechtsform sind: Aufsichtsrat
- Vollversammlung
- DieTeilhaber sind die Kommanditaktionäre ( haften nur in Höhe ihrer Aktie ).
Aktiengesellschaft ( AG )
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft sowie eine Handelsgesellschaft. Diese Rechtsform ist sehr günstig für größere Unternehmen. Das Grundkapital ist gesetzlich auf 100.000,- DM festgelegt. Das Grundkapital wird bei dieser Gesellschaft durch Anteilscheine, Aktien gebildet.
Die Verzinsung des Aktienkapitals bezeichnet man als Dividende ( = Gewinnteil, der auf ein Wertpapier entfällt ) .Somit kann sich die AG durch Ausgabe von Aktien leicht Geld verschaffen. Die Aktionäre haften beschränkt mit der Höhe ihrer Aktie. Die AG handelt durch ihre Organe: Hauptversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand
- Beider AG muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ( Satzung muss notariell beglaubigt werden ) verfasst werden. Durch die Eintragung ins Handelsregister wird die AG eine Selbständige Rechtspersönlichkeit, nämlich eine juristische Person. Die Vorteile
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dieser Gesellschaft sind: die Steuerung des Kapitals, die Aktien und Kredite. Die Nachteile dieser Gesellschaft sind: Mindestgründungskapital und Publizitätspflicht.
Genossenschaft ( e.G. )
Zur Gründung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Personen beteiligt sein. Die Höhe für das Gründungskapital ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die e.G. handelt durch folgende Organe: Generalversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand.
- Esgibt verschiedene Arten einer Genossenschaft: Handelsgenossenschaft
- Baugenossenschaft
- Kreditgenossenschaft
- Produktion- und Absatzgenossenschaft
- Verkehrsgenossenschaft
- Diee.G. muss ins Genossenschaftsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung ins Genossenschaftsregister ist die e.G. eine juristische Person ( eine Selbständige Rechtsperönlichkeit )
Wesentliche Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und
Personengesellschaft
Die Rechtsquellen der wesentlichen Rechtsformen
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Arbeit zitieren:
Jasmin Ohnesorg, 2001, Unternehmensformen, München, GRIN Verlag GmbH
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du hast mich gerettet....
es ist sonntag...
ich überleg "da war doch noch was, was du unbedingt machen wolltest."
plötzlich um 21.uhr fällt mir ein "SCHEISSE" das referat!!!!
ich ab ins netz un hab das hier gefunden!!!ich danke dir wirklich sehr!!
du hast mich mit deinem Referat echt gerettet.
Viele Grüsse
de manu
am Monday, April 15, 2002-