In der vorliegenden Arbeit werde ich versuchen, mich mit dem Thema ,,Die Rolle der Frau in Tenach, Bibel und Koran - ein interkultureller Vergleich" auseinanderzusetzen. Zum einen muß man ersteinmal das Wort ,,Religion" definieren und die wichtigsten Weltreligionen nennen. Da ich mich mit religiosen Texten beschäftigen werde, ist es auch notwendig die Ethymologie der Wörter „Bibel“, „Tenach“ und „Koran“ zu erleuchten.
I. Einführung
Religion ist so alt wie die menschliche Kultur und mit dieser untrennbar verbunden. Religiöse Vorstellungen sind seit prähistorischen Zeiten überliefert. Bei aller kulturellen Vielfalt weisen alle Religionen gemeinsame Elemente auf. So gehört zur Religion ein Glaube an transzendente, übernatürliche, nicht hinterfragbare Wesen oder Ordnungen (“das Heilige”), die das diesseitige, natürliche Geschehen bestimmen und beeinflussen können. Religion ist ein Wort, was ursprünglich aus dem Lateinischen kommt. Frei übersetzt bedeutet es ,,das an Gott gebunden sein". Es ist also: Der gemeinsame Glaube von Menschen, die sich an einen bestimmten Gott gebunden fühlen; also an ihn glauben.
Es gibt die verschiedensten Religionen auf der Erde mit vielen und weniger Gläubigen. Die wichtigsten werden ,,Weltreligionen" genannt. Dazu gehören unter anderem: Christentum, Islam, und Judentum.
Das Judentum ist eine ethnische und religiöse Gemeinschaft, die sich im historischen Land Juda, im heutigen Israel, in Südwestasien gelegen, entwickelt hat. Das Judentum als Glaube bezeichnet eine monotheistische Religion, die durch den Glauben an einen einzigen, allmächtigen Gott (Jahwe) geprägt wird und deren Lehre auf den Rechtssätzen und dem Glaubensinhalt von Tenach und der Thora, als Offenbarung Gottes, fußt. Tenach die 24 Bücher der jüdischen Bibel (die jüdische Abkürzung für das Alte Testament). Thora (hebräisch: Gesetz, Doktrin), - die ersten fünf Bücher des Alten Testaments. Diese Religion ist die eigentliche messianistische Universalreligion und betont eine gesetzliche und rituell-praktische Lebensführung. Heute werden als Glaubensrichtungen eine orthodoxe sowie eine liberale Richtung und das Reformjudentum (hauptsächlich in den USA) unterschieden. Das Christentum ist eine der größten Weltreligionen und gründet sich auf Jesus von Nazareth (geboren in Bethlehem bei Jerusalem). Kern des Christentums ist der Glaube an die Dreieinigkeit von Gottvater, Sohn und Heiligem Geist. Jesus Christus, der von den gläubigen Christen für Gottes Sohn gehalten wird, steht im Mittelpunkt der Religion. Die Bibel als Heilige Schrift des Christentums lehrt, dass die Menschen durch den Glauben an Christus und die Liebe zu Gott und allen anderen Menschen ewiges Leben erlangen können. Das Wort ‚Bibel‘ ist aus dem lateinischen ‚biblia’ was ‚die Schrift‘ bedeutet. Als Bibel wird die Heilige Schrift des Alten Testament und Neuen Testament bezeichnet. Die menschlichen Verfasser standen bei ihrer Arbeit derart unter dem Einfluß des Heiligen Geistes, daß ihre Schriften die Arbeit Gottes darstellt, diese biblischen Bücher seien deswegen als heilig anzusehen. Ursprünglich im heutigen Staat Israel entstanden, breitete sich das Christentum über die ganze Welt aus und teilte sich schließlich in drei große Glaubensgruppen: Römisch-Katholisch, Orthodox und Protestantisch. Der Islam ist eine monotheistische Religion mit einer in sich geschlossenen dogmatischen Gesetzeslehre. Sie berufen sich auf die religiöse Lehre ihrer Leitfigur, des Propheten Mohammed. Er wurde etwa 570 n. Chr. in Makkah ( Mekka) geboren. Der Islam besagt, dass Mohammed von Allah zum Propheten berufen wurde, um seine Offenbarung zu verkünden und die Menschen zum Glauben an den einzigen und allmächtigen Gott Allah aufzufordern. Mit dem Wort ‚Koran‘ ist gewohnlich das gesamte Heilige Buch des Islams gemeint, d.h. die Sammlung der von Mohammed empfangenen und öffentlich verkündeten Offenbarungen Gottes. In diesem Sinne wird arabisch ‚qur’an‘ von Muslimen auch ganz überwiegend verwendet und dann meistens mit dem ehrenden Beiwort ‚Karim‘ versehen, was so wie wie ‚edel, wert‘ bedeutet. .
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Außer Gebetstexten und Lobpreisungen Allahs enthält er auch die Grundlagen des islamischen Rechts. Er ist in Reimprosa abgefasst und stellt das älteste arabische Prosawerk dar. Gegenwärtig bekennen sich ungefähr eine Milliarde Menschen zum Islam.
II. Rechte und Pflichten der Frau 1) Koran
Um die positiven Veränderungen für den Stand der Frau durch den Koran zu verdeutlichen, ist es wichtig zu wissen, wie die Lage der Frau in vorislamischer Zeit war. Die Lebensumstände der arabischen Frau vor der islamischen Offenbarung waren bedauernswert. Sie besaß keinerlei Rechte und war dem Mann in jeder Hinsicht unterlegen. So hatte sie keinerlei Anrecht auf Erbe mit dem Argument, daß sie keinen Kriegsdienst leistete. Außerdem konnte eine ledige Frau in der arabischen Gesellschaft vor dem Islam, gegen ihren Willen verheiratet werden. Sie besaß nicht das Recht, ihren Ehemann auszuwählen. Einer der schlimmsten Bräuche der Djahilijja (Zeit der Unwissenheit), wie der Zeitabschnitt vor der islamischen Offenbarung bezeichnet wurde, war wohl das lebendige Begraben von neugeborenen Mädchen. Da die Frau als Quelle der Erniedrigung für die Familie betrachtet wurde, war das Töten weiblicher Neugeborener der einzige Ausweg "diese Schande" im Keime zu ersticken. Tötete ein Vater sein Kind nicht, konnte er tagelang nicht aus dem Haus gehen.
Auch in der Ehe gewann die arabische Frau erst durch den Islam Rechte, die im Koran verankert sind. Der Ehemann durfte sie allerdings so oft scheiden wie er wollte. Die Scheidung wiederum war kein Grund, die Frau ziehen zu lassen. Vielmehr konnte er sie unter seiner Obhut behalten. Man sieht, die Frau war damals in Arabien nachgerade so tief in der öffentlichen Achtung gesunken wie zu keiner anderen Zeit und in keinem anderen Lande. Der Koran (geoffenbart ab 610 n.Chr.) verbesserte im Vergleich zum vorislamischen Arabien in vieler Hinsicht die Stellung der Frau. (Parrinder, S.186)
Um ihre Stellung zu heben, widmete das heilige Buch ihr ein besonderes Kapitel (Sure). Dieses Kapitel wurde zu ihren Ehren „Die Frauen" benannt. Der Eingangsvers dieses Kapitels, des vierten im heiligen Buche, bildet die Schlüsselnote der vom Koran eingeführten Reform und lautet:
„Oh, Leute! Achtet auf eure Pflichten gegen den Herrn, der euch und eure Genossin aus demselben Material erschuf und aus diesen zweien viele Männer und Frauen zur Entstehung kommen ließ; und achtet auf eure Pflichten gegen euren Gott, in dessen Namen ihr gemeinschaftlich um Gunst bittet, und achtet auf die Bande der Verwandtschaft; wahrlich, Gott wachet über euch!" (Sure, 4,1)
Mann und Frau teilen, wie man sieht, den gleichen Ursprung, sie haben dieselbe Natur. Deshalb ist angeordnet, daß der Mann die Frau nur um dessentwillen, weil er sie schwach und gebrechlich findet, nicht gering schätzen, sondern vielmehr ehren soll. Lebt zusammen und gesellt euch freundlich zueinander, so lautet eine andere Mahnung, die Gott dem Propheten diktierte:
„Und eines Seiner Zeichen ist, daß Er Frauen für euch geschaffen hat von eurer eigenen Art, damit ihr von ihnen erheitert werden möget, und hat Liebe und Zärtlichkeit zwischen euch eingesetzt."
Aber es gibt zwei Offenbarungen Allahs in den Suren, die es deutlich machen, daß Männer der Vorrang von den Frauen haben:
„Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (vor Natur vor diesen) ausgezeichnet hat...“ (Sure, 4,34)
Die Frau ist in ihrer religiösen Rechten und Pflichten dem Mann gleichrangig. Beide sind Stellvertreter (Khalifa) Gottes auf Erden und für ihr Tun verantwortlich:
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„Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, gleichviel, ob es sich um Mann oder Frau handelt.“ (Sure, 3,195)
„Eure Frauen sind Gewänder für euch und ihr seid ein Gewand für sie" „Die gläubigen Männer und Frauen sind untereinander Freunde. Sie gebieten, was recht ist, verbieten, was verwerflich ist, verrichten das Gebet, leisten die Pflichtangabe und gehorhen Gott und seinem Gesandten...“ (Sure, 9,71) Für Mann und Frau in gleicher Weise das Paradies bestimmt:
„Wer aber Rechtes tut, sei es Mann oder Weib, und gläubig ist - jene sollen eingehen ins Paradies und sollen nicht um ein Keimgrübchen im Dattelkern Unrecht erleiden.“ (Sure, 4,123) Gefragt, welche Rechte einer Frau von seiten ihres Gatten zuständen, soll der Prophet geantwortet haben:
„Du sollst ihr zu essen geben, wenn du selbst ißt, sie bekleiden, wenn du sich selbst kleidest, sie nicht ins Gesicht schlagen, sie nicht beschimpfen und nicht verstoßen.“ Der Vorrang des Mannnes vor der Frau kommt in den medinensischen Suren findet in der Zeugenschaft und im Erbrecht. Im Zeugnisrecht das Zeugnis zweier Frauen ist nur so aussagekräftig, wie das eines Mannes:
„Sind nicht zwei Männer da, so sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch zu Zeugen passend erscheinen, daß wenn die eine irrt, die andere sich erinnern kann.“ (Sure, 2,282) Im Erbrecht der Kinder soll den Jungen der doppelte Anteil von dem der Mädchens gemäß Allahs Willen zugeteilt werden:
„Allah schreibt euch vor, hinsichtlich eurer Kinder, dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben.“ (Sure, 4,11)
Und wenn ein Mann kinderlos stirbt, und er hat „Brüder und Schwestern, so soll den Mann den Anteil von zwei Frauen haben.“ (Sure, 4,175)
Aber die Frau hat das Recht, von ihrem Ehemann finanziell versorgt zu werden. Der Mann hat demnach Unterhaltspflicht. Demgemäß ist ihr Bedarf an materiellem Gut geringer als derjenige der Männer. Die Frau jedoch über ihr Vermögen frei verfügen kann. Es gibt also keine Gütergemeinschaft. Folglich ist der Mann verpflichtet, berufstätig zu sein, um den Lebensunterhalt der Familie zu decken.
„Und der Vatter ist verpflichtet ihren Unterhalt und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu bestreiten. Von niemanden wird mehr verlangt, als er vermag“. (Sure, 2,233) Aus diesem Umstand wird die Pflicht der Frau abgeleitet, sich um den häuslichen Bereich zu kümmern. Hinzu kommt das Aufziehen der Kinder. Sie trägt also die Verantwortung für Heim und die Kindererziehung. Sie muß sich bemühen ein harmonisches Familienleben zu gestalten und ihren Mann zu unterstützen. Denn die muslimische Frau spielt eine äußerst wichtige Rolle für das Glück des Mannes und für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder. Sie sollte stets versuchen die Familie zu einem Ort der Geborgenheit und des Friedens zu machen. Gegenüber dem Mann hat sie ebenso die Pflicht zur ehelichen Treue und zur sexuellen Befriedigung. (Tworuschka, S.122) Hinsichtlich der Eigentumsrechte heißt:
„Und begehret nicht das, womit es Allah gefallen hat, einige von euch mehr als andere auszuzeichnen. Männer sollen genießen, was sie verdienen, und Frauen sollen genießen, was sie verdienen..." (Sure, 4,32)
Ein weiteres Recht, was der Islam den Frauen einräumte, ist das Recht auf Bildung und Entfaltung ihrer Talente. Eine schulische Ausbildung ist gerade für die Frau, die als Mutter die erste pädagogische Bezugsperson des Kindes ist, von großer Wichtigkeit. In einem Hadith sagt der Prophet Muhammed, daß es "eine religiöse eines jeden Moslems (ist) nach Wissen zu streben“.
Muslimische Frauen hatten keinen Zugang zu religiösen Ämten.
Eine sehr wichtige religiöse Pflicht ist das Anlegen des Kopftuches. Die meisten Leute denken bei der Erwähnung des Schleiers in erster Linie an die Welt des Islam, an mehr oder
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weniger vollständig verhüllte Muslimahs. Es ist eher wenig bekannt, daß auch das Judentum und das Christen die Verschleierung der Frau kennen. Interessanterweise bestimmt weder die jüdische Bibel, noch das christliche Neue Testament noch der Koran, daß eine Frau sich verschleiern muß. Die jüdische Bibel beschreibt zwar die Verschleierung der Frau, macht sie aber nicht zum Gebot,
Laut ‚Reclams Bibellexikon‘ handelte es sich bei dem Schleier um ‚ein kleines Tuch zum Verhüllen des Gesichts, das ‚von der Frau während der Hochzeitstage in Gegenwart ihres Mannes (1. Mose 24,65, ebenso wohl auch Jesaja 47,2) und auch sonst (Jesaja, 3,19) getragen‘ wurde.
Im christlichen Neuen Testament stellt sich der Apostel Paulus gegen die in der Christengemeinde in Korinth gebräuchliche Praxis, daß Frauen sich beim Beten und prophetisch Reden zu verschleiern hätten, im Koran wird die Frau nicht aufgefordert, sich zu verschleiern, sondern nur, sich außerhalb des Hauses schamvoll zu kleiden. Der folgende Vers legt es gutem Musliminnen nahe,
„Sage auch den gläubigen, daß sie ihre Augen niederschlagen und sich vor Unkeuschem bewahren sollen und daß sie nicht ihren nackten Körper, außer nur, was notwendig sichtbar sein muß, entblößen und daß sie ihren Busen mit dem Schleier verhüllen sollen...“ (Sure, 24,31) Von einem Gesichtsschleier ist nicht die Rede. Dennoch sind in allen drei Religionen Traditionen entstanden, nach denen Frauen sich zu verschleiern hätten. So wird die Jüdin vom babylonischen Talmud als eine Frau beschrieben, die eingehüllt geht wie eine Leidtragende, eingesperrt in ihr Haus und in ihren Schleier. Es gab Jüdinnen, die sich so streng verschleierten, daß nicht einmal ihre nächsten Verwandten jemals ihr Angesicht zu sehen bekamen. Die christliche Tradition verstand die Aussagen Paulus' im ersten Brief an die Korinther falsch und legte den Frauen die Pflicht, sich zu verschleiern, auf. Neben den Gläubigen in manchen konservativen Gemeinden tragen noch heute die Nonnen eine Form des Schleiers. In der Regel ist der christliche Schleier nicht mehr als ein Kopftuch, kein alles verhüllender Schleier. Die Tragen von Gesichtschleiern (Niqab), (im Islam) die Einrichtung von Harems sowie die Verbannung der Frau aus dem öffentlichen Leben wurden erst üblich, als nach der Übernahme des Kalifats durch die Abbasiden (750) persische und byzantische Gewohnheiten den Lebensstil zu prägen begannen. Was zunächst nur ein Zeichen feiner Gesittung war, wurde von christlichen, judischen und islamischen Geistlichen später zur Legitimierung eines Schleierzwangs aufgegriffen. In Wirklichkeit ist die religiöse Verschleierung der Frauen in Judentum, Christentum und Islam also eher eine religös verbrämte Tradition denn eine Frage der Heiligen Schriften dieser Religionen. (Tworuschka, S.123)
2) Tenach
Jetzt sehen wir welche Rechte und Pflichten die Frau gemäß des Alten Testaments (Tenach) hat. Das Alte Testament war stark patriarchalisch ausgerichtet - schon Abracham, Isaak und Jakob hatten mehrere Ehefrauen -, und dieser Umstand begünstigte die Dominanz des Mannes. Vor dem Gezetz waren die Frauen schlechter gestellt, die Gatin war „Besitz“ ihres Mannes, der Mann war der "Eheherr" seiner Frau. Gott sagte zu Eva u.a.: "Nach deinem Mann wird dein Verlangen sein, er aber wird über dich herrschen" (1.Ms., 3,16). Im Lauf der Zeit wurden beiden Geschlechtern religiöse Pflichten aufgelegt, obgleich gewisse Vorschriften für Frauen nicht galten, zum Beispiel das Tragen von Phylakterien. Der Mann war hauptsächlich dafür verantvortlich, daß die Vorschriften der Thora eingehalten wurden; die Frau hatte häusliche Pflichten. Der Talmud schrieb den Männern eine Danksagung dafür vor, daß sie nicht als Frauen geboren wurden, und sie wird aus dem offiziellen Gebetsbuch der Juden noch heute täglich vorgelesen:
„Gepriesen sei Gott, daß er mich nicht als Heiden geschaffen hat! Gepriesen, daß er mich nicht als Frau geschaffen hat! Gepriesen, daß er mich nicht als Unwissenden geschaffen hat!"
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„Von einem Weibe nahm die Sünde ihren Anfang, und um seitenwillen müssen wir alle sterben“. Solche Frauenfeindlichkeit fand ihr Echo im Talmud, der die Schwarzhaftigkeit und Eifersucht der Frauen anprangerte, doch während einige Verse tadeln, die Frauen seien leichtfertig und nur an ihrer Schönheit interessiert, "Die Frau ist in jeder Hinsicht geringer als der Mann" (Josephus: c.Ap. 2,24); "Die Zeugenaussage einer Frau soll wegen der Leichtfertigkeit und Unbesonnenheit ihres Geschlechtes nicht anerkannt werden!"
Der Talmud spricht oft verächtlich von den Frauen, nicht aber von ihrer Stellung im Haus, denn dort haben sie eine religiöse Funktion inne. „Sie achtet auf das, was vorgeht im Haus...“ (Spr., 31,27)
Jeden Sabbat zündet die Mutter des Hauses, umringt von Mann und Kindern, die Kerzen an und liest die Lobpreisung Gottes. (Parrinder, S.226)
Andererseits sollten manche Gesetzesbestimmungen im Hinblick auf die Ehe sicherlich dem Schutz der Frauen dienen (z.B. der Scheidebrief, 5. Ms. 24,1, oder die Vorschrift, nach der ein Mann, der ein junges Mädchen verführt hatte, sie heiraten mußte, 2. Ms. 22,15). Auch hatte die Frau Gott gegenüber mehr oder weniger die gleiche Stellung wie der Mann. Frauen konnten alle Ämter ausüben bis auf das des Priesters; es gab Prophetinnen (2. Ms., 15, 20/2. Kön., 22,14), Richterinnen (Richt., 4,4) und eine Königin (2. Kön., 11,3). Aber es waren keine Rabbinerinnen:
„Ein Lediger darf nicht Kinderlehrer sein, ebenso darf eine Frau nicht Kinderlehrerin sein.“ (Qiddushin Fol.82a)
Demgemäß durfte die Frau keine öffentliche Lehrfunktion haben, obgleich sie im Familienleben einen bedeutenden Anteil an der Weitergabe jüdische Glaubens und Lebens leistet. In vorexilischer Zeit versahen neben Männern auch Frauen im Tempel noch kultische Dienste; so z.B. die
„diensttuenden Frauen, die am Eingang des Zeltes der Begegnung taten“. (2. Ms., 38,8) aber schon in späterer Zeit wurde diese Schriftstelle der hebräischen Bibel in der griechischen Übersetzung geschtriechen: Der Dienst der Frau wurde in späteter Zeit umgesetzt in Beten und Fasten. Erst rechthat dann die nachexilische Priesterschrift infolge ihrer rituellen Reinheitsvorschriften die Kultfähigkeit der jüdischen Frauen erheblich eingeschrenkt und sie vor allem vom Priesteramt ausgeschlossen.
Dennoch bedeutete die Unterordnung der Frau im Alten Bund eine starke Benachteiligung für sie.
3) Bibel
Es dürfte eigentlich niemanden verwundern, daß in der heutigen Zeit die meisten Menschen die biblische Forderung der Unterordnung der Frau ablehnen. Auch, daß viele gläubige Christen Schwierigkeiten haben mit den eindeutigen und unmißverständlichen Aussagen des Neuen Testaments, die den Lehr- und Leitungsdienst in der Gesamtgemeinde den Männern vorbehält (1. Kor., 14,34 / 1. Tim., 2,11-12), ist verständlich. Das einzig Richtige an dieser Ansicht ist die Erkenntnis, daß auch Gottes Ordnungen für das Zueinander von Mann und Frau im Lauf der Heilsgeschichte gewisse Wandlungen erfahren haben. Die in den Evangelien bezeugte Gleichwertung von Frauen und Männern durch Jesus wird vom Apostel Paulus aufgehoben und durch eine Unterordung der Frau unter den Mann ersetzt. Jetzt besteht wieder die tradizionelle hebräische Dominanz des Mannes und die Unterordnung der Frau. Die Christen sollten sich einander unterordnen, aber Frauen sollten ihren Männern untertan sein wie dem Herrn.
„Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus as Haupt der Kirche ist.“ (1. Kor., 11,3)
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„...der Mann stammt nicht vor der Frau, sondern die Frau vom Mann. Der Mann wurde auch nicht für die Frau geschaffen, sondern die Frau für den Mann“. (1. Kor., 11,8-9) Und weiter heißt es,
„Doch im Herrn gibt es weder die Frau ohne den Mann noch den Mann ohne die Frau. Denn wie die Frau vom Mann stammt, so kommt der Mann durch die Frau zur Welt; alles aber stammt von Gott“. (1. Kor., 11,11-12) Und jeder einzelne solle
„seine Frau so lieben wie sich selbst, die Frau aber soll vor dem Mann Ehrfurcht haben.“ (Eph. 5,21)
Dennoch räumte Paulus an anderer Stelle ein, daß im neuen Glauben die Unterscheidungen der Geschlechter zu fallen hatten:
„Da ist nicht Jude noch Grieche, da ist nicht Sklave noch Freier, da ist nicht Mann und Weib; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus.“ (Gal., 3,28)
Auch wurde die Frau daran erinnert, daß Eva als erste ‚in Übertretung geraten‘ sei, (1. Tim., 2,14), sie werde „aber gerettet werden durch das Kindergebären“ (1. Tim., 2,9). Andererseits wurden die Frauen als „Miterben der Gnade des Lebens“ bezeichnet. Sie waren gastfreundlich und hilfsbereit. Noch in urchristlicher Zeit hatten Frauen wie Männer die christlichen Hausgemeinden geleitet, wie dies die neutestamentlichen Schriften bezeugen. Frauen waren als Profetinennen und Apostelinnen, als Lehrerin und Predigerinnen, als Priesterinnen und Diakoninnen tätig. Erst mit der Herausbildung einer Ämterhierarchie wurden die Frauen allmählich aus allen offiziellen Ämtern der Großkirche verdrängt, so daß vom 3.Jh. an die Leitung der Christengemeinden und der Vollzug der Eucharistiefeier aussließlich in den Händen einer Männerhierarchie lagen. (Bellinger, S.430)
III. Familienrecht 1) Koran
Das Eingehen der Ehe ist für Muslime eine heilige Pflicht. Es gibt viele Überlieferungen, die sich auf die Ehe beziehen, und der Prophet soll erklärt haben, man dürfte die ganze Welt genießen, aber das Beste in der ganzen Welt sie eine gute Frau. (Parrinder, S.191) Der Koran sieht in der Ehe für heiratsfähige Männer und Frauen eine Verpflichtung: „Wer heiratet, hat eine Hälfte seiner Frömmigkeit gesichert, dann soll er für die zweite Hälfte Gott fürchten.“ (Sure, 24,32)
"Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen / Gatten für euch schuf aus euch selber, auf dass ihr Frieden in ihnen fändet, und Er hat Liebe und Zärtlichkeit zwischen euch gesetzt.." (Sure, 30,21)
Der Koran erlaubt dem Mann vier Frauen zu heiraten, darüber hinaus eine beliebige Anzahl von Sklavinnen-Konkubinen:
„Und wenn ihr fürchtet, ihr könnt nicht gerecht gegen Waisen handeln, dann heiratet solche Frauen, wie euch gut scheint, zwei, drei oder vier, aber wenn ihr fürchtet, ihnen nicht gerecht werden zu können, dann heiratet nur eine...“ (Sure, 4,3)
Der wichtige Punkt, den man hierbei sorgfältig beachten muß, ist der, daß der Quranvers die Vielweiberei nicht zur Pflicht macht. Der Koran knüpft daran allerdings die Verpflichtung, alle seine Ehefrauen gleich und gerecht zu behandeln.
„Es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider ihren Willen zu erben. ...und geht gut mit ihnen um!...“ (Sure, 4,19)
Muslimische Frauen sollen keine nichtmuslimischen Männer heiraten. Einem Muslim ist es andererseits jedoch gestattet eine Jüdin oder Christin zu ehelichen. „Und gebt nicht gläubigen Frauen an heidische Männer in die Ehe, solange diese nicht gläubig werden! Ein gläubiger Sklave ist besser als ein heidischer Mann...“ (Sure, 2,221)
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Der Mann kann die Ehe ohne Begründung durch einfache Scheidungserklärung auflösen, dagegen können die weiblichen Muslime die Scheidung nur über einen langwierigen Prozeßweg anstreben und manchmal auch erreichen. Nach einer Scheidung beträgt die Wartezeit mindestens drei Monate, bevor sie sich wieder verheiraten darf:
„Und die geschiedene Frauen sollen warten, bis sie dreimal die Reinigung (Menstruation) gehabt haben...“(Sure, 2,228) Im Gegensatz dazu darf der Mann sofort heiraten. „Und wenn die beiden (Mann und Frau) (falls keine Einigung mehr möglich ist) sich trennen, wird Gott jeden (von beiden) aus der Fülle seiner Macht entschädigen.“ (Sure, 4,130) Das Problem der Abtreibung. Es gibt keine Weltreligion, welche die Vernichtung von Menschenleben gutheißt. Der Islam bildet hier keine Ausnahme. Denn der werdende Mensch ist nicht der Verfügungsgewalt seiner Eltern unterworfen, sondern als Diener Gottes (Sure, 19,93) Eigentum seines Schöpfers (Sure, 10,68).
Die Anerkennung des Geschlechtsverkehrs als rechtmäßiges Verlangen hatte zur Folge, daß man sich bereits im klassischen Islam mit Methoden der Empfängnisverhütung auseinandersetzte. Eine relativ freimütige Diskussion dieses Problems war auch möglich, weil es zu dieser Frage keinen klaren kanonischen Text gibt. In der Diskussion der Empfängnisverhütung (coitus interruptus (Alz), konzeptionshemmenden Mittel) gibt es jetzt zwei Hauptrichtungen. Die eine betrachtet die Einschränkung von Geburten als Zweifel an der göttlichen Fürsorge. Die zweite Richtung erklärt Empfängnisverhütung unter bestimmten Voraussetzungen für erlaubt. (Tworuschka, S.128-132)
2) Tenach
Auch der Talmud erlaubte die Polygamie, doch waren die Ansichten dazu geteil. Der eine Sachverständige sagte, ein Man dürfte soviele Frauen haben, wie er wollte, ein anderer, es seien nicht mehr als vier erlaubt (wie bei den Moslems). Die Polygamie wurde im Judentum erst im 11. Jahrhundert endgültig verboten.
Das Ehe- und Familienleben genießt im Judentum eine hohe Wertschätzung: "Seid fruchtbar und mehret euch, und füllet die Erde" (1. Ms., 1,28)
"Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sein; ich will ihm eine Gehilfin machen" (1. Ms., 2,18) "Wer keine Frau hat, lebt ohne Freude, ohne Glück, ohne Seligkeit." (Babylon. Talmud, Jebamot 62b)
Im rabbinischen Judentum gilt das Eingehen einer Ehe als ein göttliches Gebot für den Mann. Selbst wenn er im höheren Alter verwitwete, sollte er nicht ohne Frau bleiben. "Ein Mensch, der keine Frau hat, ist kein Mensch...“ (1. Ms., 5,2)
Diese Ehepflicht besteht wegen der Fortpflanzung für den Mann, aber nicht für der Frau. Voraussetzung für die Eheschließung eines Mädchens ist ihre noch vorhandene Jungfräulichkeit. Wenn sie jedoch bereits vorehelichen Geschlechtsverkehr hatte, so wird diesim Gegensatz zu einem ähnlichen Verhalten bei einem Jungen - streng geahndet: „die Zeichen der Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden, dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie stirbt, weil sie ein Schandtat in Israel verübt hat...“ (5. Ms., 22,13-21)
Wie wichtig die Freude an der Ehe und der Zeugung von Kindern war, geht aus einer biblischen Vorschrift hervor:
„Wenn jemand vor kurzem erst ein Weib genommen hat, so muß er nicht mit in der Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen, er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein, daß er mit seinem Weibe fröhlich sei, das er genommen hat.“ (5. Ms., 24,5) Die Ehe eines Juden mit einem Nichtjuden hat nach jüdischem Religionsgesetz keine bindende Kraft und ist religiös ungültig, auch wenn sie von hundert Rabbinern gesegnet wurde. In einer Mischehe, in der jeder Partner einen anderen Glauben hat, fehlt die wichtigste
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Grundlage einer jüdischen Ehe und ihr Zweck. Die Kinder einer solchen "Ehe" werden jedoch nicht als illegitim angesehen; ihr Status als Juden hängt nur davon ab, ob die Mutter jüdisch ist oder nicht. (Bellinger, S.349)
Zwei der (zehn) ‚Gebote‘ des Deuteronomiums sind aus der Sicht männlichen Sexualverhaltens formuliert: „Du sollst nicht ehebrechen.“ (5. Ms., 5,18)
„Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren. Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten, noch seine Magd, ...“ (5. Ms., 5,21)
Auch das priesterschriftliche Heiligkeitsgezetz kennt das. Verbot des Sexualverkehrs mit der Ehefrau des Hächsten:
„Und bei der Frau deines Nächsten sollst du nicht zu Begattung ligen, daß du durch sie unrein wirst.“ (Levitikus 18,20) Und zwei Kapitel weiter wird für ein solches Verhalten die Todesstrafe angekündigt:
„Und wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, müssen der Ehebrecher und die Ehebrecherin getötet werden.“ (Levitikus 20,10) oder
„Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben...“. (5. Ms., 22,22)
Aber wenn die Jungfrau nicht verlobt ist und ein Mann „sie ergreift und bei ihr liegt“, so muß er eine Buße bezahlen „und sie zum Weib nehmen dafür, daß er sie geschwächt hat; er darf sie nicht verstoßen sein Leben lang“. (2. Ms., 22,15)
Die Scheidung war einfach - für den Mann. Das patriarchale System der Bibel und des Talmud verlieh dem Ehemann absolute Autorität, eine Ehescheidung kann allein von Mann ausgehen, er ‚verstößt‘ die Ehefrau. Einzige Bedingung ist die Ausstellung der Scheidungsurkunde, die das vertragliche Gegenstück zu der auch vom Bräutigam allein und nicht von der Braut unterschriebenen Eheschließungurkunde (ketubba) bildet. Während der Mann sich von seiner Frau auch gegen deren Willen scheiden lassen kann, ist dies der Frau nur mit Einwilligung ihres Mannes möglich. Weigert sich der Mann, ihr den Scheidungbrief auszustellen, so ist diese Frau wie diejenige, deren Mann dazu nicht in der Lage ist,weil er z.B. verschollen ist, und sie kann nicht wieder heiraten. Im 11. Jahrhundert verfügte jedoch der Reformer Rabbi Gerschom, der die Polygamie verbot, daß keine Scheidung ohne die Zustimmung der Frau ausgesprochen werden dürfe.
Das simple Scheidungsverfahren - der Mann konnte einen Scheidebrief schreiben, weil er etwas Häßliches an seiner Frau gefunden hatte - stützte sich auf das Alte Testament: „Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt...“ (5. Ms., 24, 1-4) (Parrinder, S. 238)
„Die Schule Schammajs sagt, man dürfe von seiner Frau auch dann scheiden lassen, wenn man an ihr etwas Schändliches gefunden hat, denn es heißt: ‚dann er fand an ihr etwas Schädliches‘; die Schule Hillels sagt, selbst wenn sie ihm die Suppe verzalzen hat, denn es heißt: ‚denn er fand an ihr etwas Schädliches‘; Rabbi Aquiba sagt, selbst wenn er eine andere schöner als sie findet, denn es heißt: ‚wenn sie keine Gunst in seinen Augen findet‘.“
Orale und intravaginale Verhütungsmittel sind seit altersher in vielen Kulturen bekannt, so auch in der jüdische. Willkürliche Anwendung, besonders außerhalb der Ehe, galt als anstößig. In der Bibel steht der Gebot der Zeugung: „Seid fruchtbar und vermehret euch“ (1. Ms., 9,6) das Verbot des Mordes: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden“ vorausgeht, schließt Rabbi Eliezer daraus
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„Wenn jemand die Fortpflanzung nicht übt, so ist es ebenso, als würde er Blut vergießen“, (Jabmuth Fol. 63b, 536) d.h., wer keine Kinder zeugt, gleicht einem Mörder. Danach wäre eine absolute Empfängnisverhütung verboten.
Aber der Talmud spricht von drei Frauen, die sich intravaginal schützen sollten: „Eine Minderjährige, weil sie schwanger werden und sterben könnte, eine Schwangere, weil ihr Foetus zu Schaden kommen könnte; eine Stillende, weil ihre Milch versiegen und ihr Kind sterben könnte.“
Die biblische Grundlage der Diskussion um den Abort ist Exodus 21,22: „Wenn Männer streiten und eine schwangere Frau verletzen, so daß ihre Frucht abgeht, aber ihr kein Unheil geschiet, so wird er mit einer Geldbuße belegt. Aber wenn ein Unheil geschiet, dann sollst du Leben um Leben geben“.
Die meisten Fälle von gestatteter Abtreibung werden am Beginn der Schwangerschaft vorgenommen. Aufgrund talmudischer Aussagen ist dies möglich bei Fragen der seelischen Gesundheit, nach Vergewaltigung, sowie bei einigen Krankheiten.
3) Bibel
Das Christentum ist die einzige Weltreligion, die offenbar von Anfang an auf dem Prinzip der Einehe bestand. Die Bibel sagt:
"Jeder Mann soll seine eigene Frau haben und jede Frau ihren eigenen Mann" (1. Korinther 7, 2).
Jesus sagt: "Habt ihr nicht gelesen: Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau und sprach: Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein" (Matthäus 19, 4-5). Paulus entwickelte die auf die Genesis zurückgehende Lehre Jesu über die Vereinbarung von Mann und Frau weiter:
„So haben die Männer die Pflicht, die Frauen zu lieben wie ihre eigenen Leiber...“ „Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich für sie
Paulus schätzte die Jungfräulichkeit höher als die Ehe. Die Ehe wurde nicht verdammt, denn Christus hatte sie gesegnet und Gott hatte sie begründet; aber sie galt im Vergleich zur Jungfräulichkeit als minderwertig. Ehelosigkeit war das Ideal für die Menschen, die nach Vollkommenheit strebten. Andere Autoren stimmten der Auffassung zu, die Ehe dürfe nicht verachtet werden, betonten aber, Unverheiratete hätten mehr Zeit, Gott zu dienen. (Parrinder, S. 268)
„Es ist gut für den Mann keine Frau zu berühren“. (1. Kor., 7,1)
„Wer seine Jungfrau heiratet, handelt richtig; doch wer sie nicht heiratet, handelt besser“. (1. Kor., 7,38) Es gelte Gottes Verbot der Trennung:
„Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ (Matth., 19,6) Eine solche Ablehnung der Scheidung stand im Widerspruch zu den jüdischen Bräuchen und dem mosaischen Gezetz. Jesus sagt weiter:
„Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch“, und gleicherweise von der Frau:
„und wenn sie ihren Mann entläßt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.“ (Matth., 19,9)
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Das Matthäus-Evangelium gestattet nur in einem einzigen Fall die Scheidung, bei Ehebruch. IV. Sexuelle Rechte und Pflichten der Frau in Koran, Bibel und Tenach
1) Koran
Obwohl die Fortpflanzung als Hauptzweck sexuelle Beziehungen gilt, sind sie dennoch nicht ausschließlich durch die Zeugungsabsicht legitimiert. Der Wunsch nach sexueller Erfüllung ist ein natürlicher Bestandteil des Menschen.
Ein Beleg dafür, daß Sexualität in erster Linie von seiten des Mannes begründet wird, findet sich in Sure 2,223:
„Eure Weiber sind euch ein Acker. Geht zu euerm Acker, wo immer ihr wollt.“ Obschon dieser Vers keine Diskriminierung der Frau bedeutete und daß man gerade ein Ackerland gut behandeln and pflegen müsse, besteht dennoch kein Zweifel, daß die Initiative hier ausschließlich vom Mann ausgeht, der mit Eheschließung das Recht an der Sexualität und gebärfähigkeit der Frau erworben hat. Die Frau besitzt zwar ein Recht auf sexuelle Beziehungen und kann sich im Fall der Impotenz ihres Mannes sogar scheiden lassen. Auf der andere Seite ist im Koran und in der Tradition in erster Linie von der Verfügungsgewalt des Mannes über den Körper seiner Frau die Rede. Von einem entsprechenden Recht der Frau gegenüber ihrem Mann wird weniger gesprochen. Eine Ehefrau durfte nicht wie eine Sklavin gepeitscht und dann zum Koitus gezwungen wurden, aber wenn ein Mann seine Frau rief, um sein Bedürfnis zu befriedigen, sollte sie zu ihm gehen:
„Wenn der Mann seine Frau zu seinem Bett ruft, sie aber nicht kommt, so daß er zornig die Nacht verbringt, dann werden die Engel sie verfluchen, bis es Morgen wird.“ Die Menstruation wird im Koran als ein „Übel“ bezeichnet:
„Sie ist ein Schaden. Darum haltet euch während der Menstruation von den Frauen fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie wieder rein sind!“ (Sure, 2,222) Während dieser Zeit eine Frau darf nicht fasten, auch nicht den Koran anrühren. Sie darf nicht einmal eine Moschee betreten. Der Koitus während der Menstruation wurde als Unglaube betrachtet, aber nur mit einer Geldbuße bestraft.
Geschlechtsverkehr ist nach dem Koran nur innerhalb der Ehe erlaubt. Voreheliche oder außereheliche Beziehungen gelten als verboten. Heutzutage berufen sich islamische Staaten immer noch auf die Überlieferungen; sie steinigen zum Beispiel Ehebrecher und hacken einem Dieb die Hand ab, und doch erhält nicht der Koran solche Vorschriften. Die Strafen für Unzucht waren schwer; der Koran schrieb hundert Peitschenhiebe für jeden an einem solchen Vergehen Beteiligten vor. Die Härte der jüdischen Gesetze scheint jedoch Probleme aufgeworfen zu haben. Einige Juden sollen sich an den Propheten gewendet und ihm erzählt haben, ein Mann und eine Frau ihrer Gemeinschaft hätten Unzucht begangen. Er fragte sie, was dir Thora lehre. Sie sagten, die Täter seien zu verprügeln, aber ein anderer sagte, das sie gelogen, die Strafe sei Tod durch Steinigung. Mohammed befahl, ihm eine Thora zu bringen und als der Vers über die Steinigung vorgelesen wurde, ordnete er an, sie auszuführen. Andere Quellen hingegen besagen, Mohammed habe zwieschen der Unzucht Lediger, auf die ein Jahr Verbannung und hundert Peitschenhiebe standen, und der Verheirateter, die zu Tode gesteinigt werden sollten, unterschieden. (Parrinder, S.197) „Die Hure und den Hurer, geißelt jeden von beiden mit hundert Hieben; und nicht soll euch Mitleid erfassen zuwider dem Urteil Allahs...“ (Sure, 24,2) Homosexualität oder lesbische Liebe ist nach islamischem Verständnis keine anerkannte Alternative oder gar eine der zwischengeschlechtlichen Liebe gleichwertige Beziehung.
2) Tenach
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Einer der bedeutendsten Unterschiede zwischen jüdischer und christlicher Ethik ist ihre Haltung zu Sexualität und Ehe. Für den Christen ist die Heirat im Grunde genommen eine Konzession an die ‚Bedürfnisse des Fleisches‘ sowie eine Notwendigkeit für das Überleben der Menschheit. Der sexuelle Akt dagegen wird gewöhnlich als etwas Schamloses betrachtet. Das Judentum teilt diese Auffassung nicht. Der Geschlechtstrieb ist ein Geschenk Gottes, genauso wie die übrigen physischen Bedürfnisse seinem Schöpferplan entstammen. Schamgefühl hat dabei nichts zu suchen. Im Gegenteil, die Rabbinen hatten für dieses menschliche Verlangen Verständnis und lehrten, daß es die Pflicht des Gatten sei, die sexuelle Bedürfnisse seiner Frau zu befriedigen.
Der jüdische Ehemann ist nach dem Buch Exodus 21,10 verpflichtet, regelmäßig Sexualverkehr mit seiner Frau zu pflegen. Will ein Mann seinen Beruf wechseln, so daß er nur selten daheim sein kann, braucht er die Einwilligung seiner Frau. Eine Frau oder einen Mann, die den Verkehr verweigern, zestören dadurch die Ehe.
Während der Menstruation ist der Verkehr ausgeschlossen. Blut wie auch Sperma führten zu ritueller Unreinheit. Die Menstruation und jedes Bluten der Frau machten eine Reinigung erforderlich; die Gewänder waren zu waschen, ebenso mußte sich jeder reinigen, der die Frau berührt hatte. Nach der Geburt eines Knabes galt die Mutter sieben Tage lang als unrein, nämlich bis zur Beschneidung; bei einem Mädchen galt eine Frist von zwei Wochen und weitere 66 Tage kultunfähig. Während der darauffolgenden Tage der Reinigung sollte sie daheim bleiben und „nichts Heiliges berühren, und zum Heiligtum darf sie nicht kommen“. (Levitikus, 12,2-5) Für den biblischen Moralkodex bedeuten Homosexsualität unter Männer ein schweres Vergehen.
„Wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt. Sie sollen getötet werden...“ (3. Ms., 20,13)
Die lesbische Liebe wird hier nicht erwähnt, doch später, in der hellenistischen Welt, spielt Paulus darauf an,
„denn die Frauen unter ihnen verwandelten den natürlichen Verkehr in den widernatürlichen“, und der „Zorn Gottes“ trifft sie. (Röm., 1,26) Transvestismus wurde im (5. Ms., 22,5) verdammt:
„Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel ist dem Herrn, deinem Gott, ein jeder, der solches tut.“ Der Verkehr mit Tieren wird im Leviticus strengstens verurteilt; wenn Mann oder Frau bei einem Tier liegen, sollen sie mitsamt dem Tier getötet werden. (3. Ms., 20,15)
3) Bibel
‚Liebe‘ ist wohl der wichtigste Begriff des Neuen Testaments, aber spätere Theologen gingen seinem Sinngehalt nicht bis zur Diskussion sexueller Beziehungen nach, denn letztere galten als etwas nur ’Fleischliches‘, das geringeren Wert hat als das Leben im Geist. Die einzige Rechtvertigung für den Geschlechtsakt war also die Zeugunsabsicht - „Seid fruchtbar und mehret euch.“- und diese Idee infizierte die christliche Lehre für viele Jahrhunderte. Augustins Ansicht, die Freude oder ‚Lust‘ am Geschlechtsakt sei sündhaft und entspreche der Lüsternheit des Fleisches wider den Geist. Die Erbsünde wurde praktisch mit den sexuellen Regungen gleich gesetzt, so daß jeder Koitus an sich übel war und demnach jedes Kind durch die ‚Sünde‘ seiner Eltern empfangen wurde. (Parrinder, S.272) Verheiratete Paare sollten sich einander nicht entziehen, da sie einander die Erlaubnis gegeben haben, über ihren Leib zu verfügen.
„Der Frau leiste der Mann die schuldige Pflicht, ebenso aber auch die Frau dem Manne. Die Frau hat über ihren eigenen Leib nicht die Verfügung, sondern der Mann. Ebenso aber hat auch der Mann über seinen eigenen Leib nicht die Verfügung, sondern die Frau.“ (1. Kor., 7,3)
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Solche Lehren waren ganz und gar hebräisch und standen der Starrheit, die später in der Kirche aufkam, entgegen.
Im Gegensatz zu Jesus, für den auch im Bereich menschlicher Sexualität nur das allgemein gehaltene Gebot der Nächstenliebe gilt - der also keine besonderen Gesetze oder Verbote zur Sexualität aufstellt und diese mit Strafandrohungen verbindet -, warnt Paulus in seinen vier Hauptbriefen nicht nur speziell vor der Unzucht, sondern droht sogar göttliche Sanktionen an und später 53/54 n.Chr. begnügt er sich mehr damit, den Unzüchtigen das zukünftige Gericht des Gottes anzukündigen, sondern er fordert die Gemeinde dazu auf, die Unzüchtigen schon jetzt aus der Gemeinschaf auszuschließen. (1. Korinther, 5,1-5) Als nach dem Evangelisten Johannes (Johannes, 8,2-10) wurde eine Frau zu Jesus gebracht, die beim Ehebruch ergriffen worden war:
„Lehrer, diese Frau ist auch frischer Tat beim Ehebruch ergriffen worden. In dem Gesetz aber hat uns Mose geboten, solche zu steinigen. Du nun, was sagst du?“ Daraufhin gab Jesus ihnen zur Antwort:
„Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als erster einen Stein auf sie.“
Als sie daraufhin einer nach den anderen hinausgingen, blieb Jesus allein mit der Frau, und er sagte zu ihr:
„Auch ich verurteile dich nicht. (3. Mose, 20,10). (Bellinger, S. 395) Paulus verurteilte männliche wie auch weibliche Homosexualität und sagte: „die Frauen unter ihren verwandelten den natürlichen Verkehr in den widernatürlichen. Gleicherweise verlißen auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau...“ Gottes Zorn werde über sie kommen. Dies stimmte völlig mit der hebräischen Tradition überein. (Parrinder, S. 261) Prostitution wird verurteilt:
„Der Leib ist aber nicht für die Unzucht da, sondern für den Herrn, und der Herr für den Leib...Wißt du nicht, daß eure Leiber Glieder Christi sind? Darf ich nun die Glieder Christi nehmen und zu Gliedern einer Dirne machen?“. (1. Kor., 6,13-15)
Es läßt sich ferner feststellen, daß es Probleme mit der Gleichberechtigung der Frau in allen hier genannten Religionen gibt. Des weiteren können wir sagen, daß es die Androzentrik des Denkens und die patriarchalischen Strukturen innerhalb der jeweiligen Gesellschaften sind, welche zur Benachteiligung der Frau führen. Das gilt auch noch dann, wenn einzelne religiöse Traditionen ihnen institutionell die Amtsfähigkeit zusprechen. Die Religionen Judentum, Christentum und Islam, welche einen weitaus längeren Zeitraum gesellschaftlicher Veränderungen widerspiegeln, sind von einer ambivalenten Wertung der Frau geprägt. Im Judentum drängen die Eliten von Priestern und Gelehrten die Frauen in nachexilischer Zeit in den Hintergrund; die öffentliche Religion wird zu einer reinen Männerangelegenheit. Im Christentum wurden die Frauen mit der Herausbildung einer Ämterhierarchie allmählich aus allen offiziellen Ämtern der Großkirche verdrängt, so daß vom 3.Jh. an die Leitung der Christengemeinden und der Vollzug der Eucharistiefeier aussließlich in den Händen einer Männerhierarchie lagen. Muslimische Frauen hatten keinen Zugang zu religiösen Ämten.
Die Bestetigung der Unterordnung der Frau unter den Mann findet man in den Schriften allen hier genannten Religionen:
„Gepriesen, daß er mich nicht als Frau geschaffen hat!“ (Tenach) „Die Männer stehen über den Frauen...“(Koran)
„Der Mann wurde auch nicht für die Frau geschaffen, sondern die Frau für den Mann“(Bibel) „Sie ist ein Schaden. Darum haltet euch während der Menstruation von den Frauen fern, und kommt ihnen nicht nahe...“(Koran)
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„...nichts Heiliges berühren, und zum Heiligtum darf sie nicht kommen“ ( während der Menstruation) (Tenach)
Dagegen finden wir in den Hl. Schriften durchaus Traditionen, welche uns einen Hinweis geben, wie das Verhältnis zwischen Frau und Mann sein könnte. Wenn sich das aber in der jeweiligen Gesellschaft so nicht entwickelt hat, führt das zu einer Anfrage an die Religion. Andererseits zeigt es uns, daß zwischen Religion und sozio-kulturellem Kontext Interdependenzen bestehen. Es muß also auch eine Anfrage an die Gesellschaft erfolgen, in welcher Macht, Einfluß und Werte als Interaktionsmedien den Wandel bewirken und damit auch einen solchen in den Religionsgemeinschaften. Androzentrik und Patriarchalismus sind folglich nicht nur Strukturen in der Kirche oder der Religion, sondern verweisen stets auf die Gesamtgesellschaft, von der die Frauen gut die Hälfte ausmachen.
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Literatur
Die Bibel Gesamtausgabe, Psalmen und Neues Testament, 1980, Stuttgart Der Koran, Übersetzung von Rudi Paret, 1985, Stuttgart
Bellinger G. J., Im Himmel wie auf Erden: Sexualität in den Religionen der Welt 1993, München Klöcker, M. & Tworuschka, U., Ethik der Religionen - Lehre und Leben Band 1 Sexualität 1984, München
Parrinder, G., Sexualität in den Religionen der Welt 1991, Olten
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Arbeit zitieren:
Hnenna, Oksana, 2001, Zur Rolle der Frau in Koran, Bibel, Tenach, München, GRIN Verlag GmbH
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