Herausgeber
Aktion barrierefreies Internet Infomedicus e.V. i.G., Stuttgart
Autoren
Vitango Gesellschaft für Neue Medien mbH Zahn – Nopper – Straße 3 70435 Stuttgart Tel. 0711 / 879 434 Fax 0711 / 879 415 E-Mail: info@vitango.de
Klaus Seeberger, Tina Newell, Sabrina Härle
Diese Publikation ist auch im Internet verfügbar: www.barrierefreiesInternet.de
Stuttgart, Dezember 2001
Vitango Gesellschaft für Neue Medien mbH
1 EINLEITUNG 4
2 GLEICHSTELLUNGSGESETZ 4
3 BEHINDERTE IM UMGANG MIT NEUEN MEDIEN 5
3.1 MENSCHEN MIT EINER SEHBEHINDERUNG 5
3.2 MENSCHEN MIT EINER KÖRPERBEHINDERUNG 6
3.3 MENSCHEN MIT HÖRSCHÄDEN 6
3.4 MENSCHEN MIT EINER SPRACHBEHINDERUNG 6
3.5 MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG 6
4 LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN 7
4.1 BETITELTE BILDER 7
4.2 SAUBERE PROGRAMMIERUNG 8
5 PACKEN SIE DAS PROBLEM AN 8
5.1 INFORMATIONSBESCHAFFUNG 8
5.2 REALISIERUNG 8
5.3 AUSBLICK IN DIE ZUKUNFT 8
6 INFORMATIONSQUELLEN 9
6.1 INTERNET 9
6.2 LITERATUR 9
Vitango Gesellschaft für Neue Medien mbH
1 Einleitung
Kein Medium hat in so kurzer Zeit eine solche Marktdurchdringung erreicht wie das Internet. Jeden Tag werden neue, wunderbar bunte und aufregende Seiten erstellt und gehen um die Welt. Dass für viele Menschen, vor allem aber für Behinderte, das Internet oft das einzige Kommunikationsmittel ist, um mit der Außenwelt kommunizieren zu können, wird dabei meist vergessen.
In Deutschland leben rund 8 Millionen Behinderte. Wenn die gleiche Anzahl behinderter Menschen im Internet surft wie Nichtbehinderte, bedeutet dies, dass mindestens 2,7 Millionen Internet-Nutzer eine Behinderung haben.
Leider sind viele Internetseiten wegen ihrer Gestaltung und Umsetzung für Behinderte nicht zugänglich. Eine erste Auswertung der Online-Umfrage „Barrierefreies Internet“, die derzeit im Umlauf ist, ergab, dass die Anzahl an behindertengerechten Webseiten weniger als 5% beträgt.
Das vollständige Ergebnis wird Ende Januar 2002 vorliegen und veröffentlicht. Rechtzeitig vor der Entscheidung des Bundesrates über das Gleichstellungsgesetz.
2 Gleichstellungsgesetz
Am 7. November 2001 beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze". Das parlamentarische Verfahren wird eingeleitet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Mai 2002 gerechnet.
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§ 11 Barrierefreie Informationstechnik
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter
Menschen,
2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen
Anwendung ,
3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.
3 Behinderte im Umgang mit Neuen Medien
3.1 Menschen mit einer Sehbehinderung
Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen Menschen mit Sehschäden, Farblinden und Blinden. Durch spezielle Monitore und entsprechende Software, die es ermöglichen Text auf die individuellen Bedürfnisse hin zu vergrößern bzw. den Text mittels Sprachausgabesystem vorzulesen, können diese Menschen am PC arbeiten. Damit die Informationen einer Website auch für Sehbehinderte, Farbblinde und Blinde zugänglich sind, sollte vor allem auf umfangreiche Tabellen (nahezu unmöglich vom Sprachausgabesystem auszulesen), unbetitelte Bilder und auf Farbspiele verzichtet werden.
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3.2 Menschen mit einer Körperbehinderung
Während sich für einen Rollstuhlfahrer wenige Probleme beim Umgang mit dem PC ergeben, versucht ein Mensch ohne Hände anhand von Hilfsmitteln (für Mund, Kopf...) an die Informationen auf dem Bildschirm zu gelangen. Für ihn ist es vor allem wichtig, nicht nur per Mausklick auf die entsprechende Ebene zu gelangen sondern auch per Tastatureingabe.
3.3 Menschen mit Hörschäden
Da Unternehmen vermehrt Wert darauf legen, bei der Gestaltung ihres Internetauftritts Video und Sound zu integrieren, sind schwerhörige und taube Menschen die zweitwichtigste Gruppe, auf die eingegangen werden muss. Für diese Menschen sollte die Website so aufgebaut sein, dass jedes Nicht-Text-Element auch als Text-Dialog abrufbar ist. Das kann durch Untertitel oder auch durch separate Seiten gelöst werden.
3.4 Menschen mit einer Sprachbehinderung
Sprachstörungen treten häufig in Kombination mit einer anderen Behinderung auf. Hervorgerufen wird diese Art von Behinderung z. B. bei der Krankheit Multiple Sklerose oder Autismus sowie bei Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben.
Der Inhalt eines Internetauftritts sollte so gestaltet sein, dass der Benutzer die Geschwindigkeit des Ablaufs auf seine individuellen Bedürfnisse hin, einstellen kann.
3.5 Menschen mit geistiger Behinderung
Menschen mit geistiger Behinderung , wie Dyslexie-Patienten oder Epileptiker, profitieren von kurzen und einfachen Inhalten. Auf blinkende Animation sollten Gestalter und Entwickler von Internetauftritten verzichten, da unter Umständen ein Anfall ausgelöst werden kann.
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4 Lösungsmöglichkeiten
Natürlich erfordert eine behindertengerechte Webseite einen vergleichbaren Aufwand an Konzeption und Realisation wie eine „normale“ Webseite. Aber schon kleine Lösungen und etwas Engagement können vielen Behinderten Zugang zu Ihren Seiten erlauben. Hier nur zwei einfache Beispiele:
4.1 Betitelte Bilder
Dass Blinde keine Bilder sehen können leuchtet ein. Dass man daher Bilder mit alternativen Texten versehen sollte, ist leicht verständlich. Vielfach besteht jedoch eine Navigation aus Schrift-Grafiken und nicht aus Nur-Text. Diese Grafiken bleiben für Blinde verschlossen, wenn sie nicht mit Alternativ-Texten versehen werden.
Wenn man jedoch die Grundlagen barrierefreier Webgestaltung beachtet, kann eine solche Seite mit wenigen Handgriffen auch für einen Blinden zugänglich gemacht werden.
Abbildung 1 Webseite mit Navigation aus Bildern ohne alternativ Texten
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4.2 Saubere Programmierung
Viele technische Hilfsmittel können HTML-Code lesen und übersetzen. Ob die Ausgabe dann in riesigen Buchstaben für Sehgeschädigte angezeigt wird oder in Sprache durch ein Sprachausgabesystem, spielt dabei keine Rolle.
Damit diese technischen Hilfsmittel jedoch einwandfrei funktionieren, sollten gewisse Grundregeln bei der Gestaltung einer Website eingehalten werden.
5 Packen Sie das Problem an
5.1 Informationsbeschaffung
Wir sehen unsere Aufgabe darin, primär den Bedarf an barrierefreien Internetauftritten bei der Zielgruppe der Kommunen und Unternehmen zu wecken. Da wir jedoch auch als Unternehmen tätig sind und uns weitgehend selbst fördern, möchten wir sie gerne als Kunden beraten um Ihnen Probleme und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
5.2 Realisierung
Bevor es an die Umsetzung geht, muss festgelegt werden, ob ein zusätzlicher Internet-Auftritt gestaltet werden soll oder der bestehende Auftritt in einen behindertengerechten Auftritt umgestaltet werden soll.
Die entstehenden Kosten hängen davon ab, welcher Sachstand bereits vorhanden ist.
5.3 Ausblick in die Zukunft
Wir sensibilisieren Ihre Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten) für die Belange behinderter Menschen einzutreten . Außerdem bieten wir Ihnen gerne gemeinsame PR-Aktionen und Unterstützung in Ihrer Medienarbeit an.
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6 Informationsquellen
6.1 Internet
Die Seiten der Web Access Initiative beim World Wide Web Commite (W3C) sind die Referenz für Barrierefreies Internet.
http://www.w3c.org/WAI
Hinzu kommen noch Guidelines des US Access Boards. Diese sind zwar wesentlich kürzer, dafür aber relativ unvollständig.
http://www.access-board.gov/
Die Weltgesundheitsorganisation versucht die Vielseitigkeit des Begriffs Behinderung und die Arten von Behinderung zu definieren. http://www.behinderung.org/definit.htm
6.2 Literatur
Barrierefreies Webdesign, Jan Eric Hellbusch KnowWare Verlag, Osnabrück www.knowWare.de
Web Accessibility for People with Disabilities Michael G. Paciello
CMP books
ISBN 1-929629-08-7
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Arbeit zitieren:
Klaus Seeberger, 2001, Barrierefreies Internet, München, GRIN Verlag GmbH
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Bravo.
Tolle Informationsquelle - ich bin selber Betroffener.
Gruss Peter
am Tuesday, September 03, 2002-