Europarat - Hüter der demokratischen Sicherheit
Hauptorgane: Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union
Ministerkomitee:
- setzt sich aus den Außenministern oder durch Ständige Vertreter der Regierung der Mitgliedsstaaten zusammen.
- Exekutivorgan, legt Richtlinien in Form von Konventionen oder Empfehlungen fest (entspricht nicht Bundestag, da dieser Gesetzte ausführt und der Bundesrat Gesetze beschließt.)
- es verabschiedet das Arbeitsprogramm und den Etat des Europarates
- tagt halbjährlich
Parlamentarische Versammlung:
- setzt sich aus Delegationen der 43 nationalen Parlamente zusammen
- ist damit (43 Delegationen) heute größte Versammlung Europas.
- ist ein demokratisches Forum mit beratender Funktion
- gibt Empfehlungen an das Ministerkomitee, wodurch sie maßgebliche Impulse für viele konkrete Arbeitsergebnisse des Europarats gegeben hat.
Die Parlamentarische Versammlung ist sozusagen die treibende Kraft des Europarates
- Erarbeitete Resolutionen (Entscheidung/Beschluss) von der parlamentarischen Versammlung müssen von der Mehrheit des Ministerkomitees gebilligt werden, ehe sie den nationalen Gesetzgebungsorganen übergeben werden.
- Gesetzgebungsorgane: Legislative - Rat der EU (Ministerrat) + europäische Parlament Exekutive - europäische Kommission
- der Beitritt neuer Mitglieder bedarf ihrer Zustimmung.
- tagt vier Mal pro Jahr
- Derzeitige Präsident: Lord Russel-Johnston (Schottland)
Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE):
- setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen
- ist in zwei Kammern gegliedert von denen eine die Regionen, die andere die Gemeinden vertritt.
- er ist das Beratungsorgan für die Gemeinden und Regionen.
- er kommt einmal jährlich zu einer Plenarsitzung in Straßburg zusammen.
- Ziel: Stärkung der demokratischen Strukturen an der Basis, insbesondere in den neuen Demokratie
Generalsekretariat: - unterstützt all diese Instanzen
- derzeitiger Generalsekretär ist seit Juni 1999 Walter Schwimmer (Österreich)
Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung treten jährlich zu gemeinsamer Sitzung in Straßburg, dem Sitz des Europarates, zusammen. Beide Gremien können sich auch getrennt zur Behandlung besonderer Fragen versammeln.
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Europarat - Hüter der demokratischen Sicherheit
Ziel: Engerer Zusammenschluss zwischen den Mitgliedstaaten, um ihr gemeinsames Erbe zu
bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern
Schutz und Stärkung der Prinzipien der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit
Suche nach Lösungen für die großen Probleme der europäischen Gesellschaft: Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung von Minderheiten, Drogenmissbrauch, Bioethik, soziale Ausgrenzung, Umweltschutz, Korruption und organisierte Kriminalität Stärkung des Bewusstseins einer europäischen Identität und Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Völkern unterschiedlicher Kulturen.
Beispiele:
Menschenrechte: Verbesserung der Garantien der Menschenrechtskonvention, Beschleunigung gerichtlicher Verfahren und Erweiterung der Rechte, insbesondere für Minderheiten.
Soziales und Wirtschaft: Schaffung von Richtlinien für mehr soziale Gerechtigkeit in Europa und Schutz der sozial schwächsten Gruppen.
Erziehung: Vermittlung demokratischer Werte und Vorbereitung der jungen Menschen auf ein Leben in einem mehrsprachigen und multikulturellen Europa.
Sonderprogramme zur Zusammenarbeit mit den neuen Demokratien: Der Europarat hat Kooperations- und Hilfsprogramme für Mittel- und Osteuropa erarbeitet, um diesen Ländern bei der Einführung ihrer demokratischen Reformen zu helfen und sie in die Arbeit des Europarates einzubeziehen.
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Europarat - Hüter der demokratischen Sicherheit
Aufgabe: der Europarat beobachtet die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten
der Rat dient vor allem als Forum, das dringliche europäische und außereuropäische
Eine weiter zentrale Aufgabe des Europarates war und ist die wirtschaftliche Integration seiner Mitgliedsstaaten.
Der Rat trug wesentlich zur Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für
Das breitgefächerte Spektrum der Tätigkeiten des Europarats schlägt sich häufig in Form von Konventionen nieder, die zur Harmonisierung der Rechtspraxis in den einzelnen Mitgliedstaaten untereinander sowie zur Angleichung an die Normen des Europarats beitragen sollen.
Bisher sind 173 Konventionen und Vertragswerke entstanden mit denen die rechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geregelt wird
Die bekannteste Konvention ist die am 4.11.1950 unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Beispiele:
Die Europäische Menschenrechtskonvention schafft einen Kontroll- und Schutzmechanismus für die Menschenrechte und Grundfreiheiten von rund 800 Millionen europäischen Bürgern. Wer seine in der Konvention verbrieften Rechte als verletzt betrachtet, kann vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg klagen, sofern die Rechtsmittel im jeweiligen Land ausgeschöpft sind.
Das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin verbietet das Klonen von menschlichen Lebewesen und definiert die Rechte jedes einzelnen bei einer ärztlichen Behandlung.
Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen verbürgt die Freiheit, grenzüberschreitende Fernsehprogramme europaweit zu verbreiten und zu empfangen.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Kooperation Stärkung der Demokratien in Osteuropa Durchsetzung der Menschenrechte
In Hinblick auf den europäischen Einigungsprozess erfüllt der Rat eine wichtige Aufgabe als Instrument zur Anregung und Ausarbeitung multilateraler (mehrseitiger) Abkommen Schwerpunkte sind hierbei Bereiche wie der Schutz der Menschenrechte die Kultur
die Entwicklung gemeinsamer Ausbildungsstandards Abbau oder die Aufhebung von Reisebeschränkungen
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Europarat - Hüter der demokratischen Sicherheit
Aktuell: Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen
Stärkung der Demokratien in Osteuropa, Durchsetzung der Menschenrechte.
Am 25. Januar 2001 gab der Europarat den 18 russischen Abgeordneten in der
Begründet wurde die Wiederzulassung der russischen Abgeordneten mit der zwar nicht
Der Europarat übte jedoch auch scharfe Kritik an der weiterhin mangelhaften
Neue Mitglieder: 25. Januar 2001 wurden Armenien und Aserbaidschan in Europarat
Beitrittsbedingung: Jeder europäische Staat kann dem Europarat beitreten, wenn der demokratisch
Die Symbole des Europarats
Europafahne: 1955 vom Europarat ausgewählt
Europahymne: Vorspiel zur "Ode an die Freude" der 9. Symphonie von L. van Beethoven in
Europatag: seit 1964 am 5. Mai gefeiert (dem Gründungstag des Europarates) soll die Idee der europäischen Einigung bei den Bürgern stärken. Obwohl die Europäische Union und der Europarat diese Symbole gemeinsam gewählt haben, handelt es sich um völlig unterschiedliche Institutionen.
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Deutschland und der Europarat:
am 13. Juli 1950 eintritt in den Europarat
Bundesaußenminister Joseph (Joschka) Fischer vertritt Deutschland im Ministerkomitee Zu letzt Vorsitz im Ministerkomitee vom 6. Nov. 1997 bis 5. Mai 1998 Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung war Leni Fischer (CDU) vom 22. Jan 1996 bis 25. Jan. 1999
Sie war die erste Frau an der Spitze der Versammlung.
Zum zweiten Mal sicherte sich Deutschland dieses Amt seit der Gründung des Europarats (1949).
Der erste deutsche Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats war Karl Ahrens (1983-1986).
Im Kongress der Gemeinden und Regionen ist Deutschland mit einer Delegation von 18 Vertreter repräsentiert.
Das Budget 2001 des Europarates beläuft sich auf rund 300 Mio. DM (ca. 152 968 106 Euros), wovon Deutschland knapp 40 Mio. DM trägt.
Deutschland hat bis heute 106 der insgesamt 173 Europaratskonventionen ratifiziert und 35 weitere unterzeichnet.
Deutschland erkannte im Dezember 1952 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als verbindlich an
Quellen:
1) Microsoft Encarta Enzyklopädie 2001. „Europarat“ „Armenien und Aserbaidschan neue Vollmitglieder“ 2) Harenberg „Aktuell 2002“ 3) Fischer „Der Fischer Weltalmanach 2002“ 4) www.europarat.de 5) www.coe.int
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Arbeit zitieren:
Jessica Funke, 2002, Europarat - Hüter der demokratischen Sicherheit, München, GRIN Verlag GmbH
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