Günter Rutkowski: Beispiele für extraaurale Lärmwirkungen - 2 -
Gliederung
1. Einführung und Eingrenzung des Themas
2. Der Übergang vom Schall zur Lärmbelästigung
2.1. Vom Schallereignis zum Lärm
2.2. Die Ausbildung der Belästigungsempfindung
2.3. Bewertung und Messung des Ausmaßes der Belästigung
3. Psychische Auswirkungen von Lärm auf das Individuum
3.1. Beispiel eines direkten Lärmeffekts: Gestörte Kommunikation
3.2. Streßtheoretische Aspekte am Beispiel gestörten Schlafes:
3.3. Beeinflussung kognitiver Funktionen durch Lärm
4. Zusammenfassende Bewertung der Befunde und Ausblick
Anhang A: Literaturverzeichnis
Anhang B: Erklärung
1. Einführung und Eingrenzung des Themas
„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie mit Geräusch verbunden“,
dichtete schon Wilhelm Busch. In der Tat finden durchziehen Bemerkungen
über Lärm die Texte der Geschichte von den alten Ägyptern bis zur Neuzeit
Etymologisch stammt das Wort „Lärm“ vom lateinischen „ad arma“, aus dem
altitalienisch „allarme“ und später „alerm“ wurde und mit „Waffengeschrei“
assoziiert wurde. Die modernen Worte „Alarm“ und „Lärm“ haben eine ge
meinsame Wurzel und, wie ich später zeigen werde, einen sinnhaften Zusam
menhang. Auch das englische Wort „noise“ verknüpft mit seinem lateinischen
Ursprung „nocere“ („schaden“) negative Vorstellungen
In der Tat lassen statistische Erhebungen in Deutschland eine hohe Ge
räuschbelästigung vermuten (MASCHKE, 2001 ) Ca. 36 der Anwohner ei
ner Stadt empfanden danach die Geräuschkulisse ihres Wohnumfeldes als stö
rend. Dabei stand Straßenverkehrslärm unangefochten an der Spitze des Kla
genkataloges, gefolgt von Lärm aus der Nachbarschaft sowie Krach von Flug
und Schienenverkehr
Während sich offensichtlich ein gutes Drittel der bundesdeutschen Bevölke
rung durch Lärm gestört fühlt, wird dieses Phänomen in verschiedenen wis
senschaftlichen Disziplinen wie Medizin, Psychologie und Soziologie unein
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heitlich diskutiert. Es gibt zwar eine WHO-Definition: „Als Lärm wird akustische Energie bezeichnet, die die Gesundheit des Menschen oder sein physisches, geistiges oder soziales Wohlbefinden beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann“ (KLEIN, 2001), jedoch keine eine allgemeingültige Bewertungsmethode.
Unbestritten handelt es sich bei „Lärm“ um ein Schallereignis, das im Individuum eine negative Bewertung erfährt und dadurch ein Gefühl des Belästigtseins auslöst. Man weiß auch, daß die belästigende Wirkung nicht unbedingt von der physikalischen Lautheit in dB(A) abhängt. Aus eigener Erfahrung kennt jeder den nervtötenden Effekt eines tropfenden Wasserhahns. Die Beschallung in einer Diskothek bei 110 dB(A) löst bei den Besuchern allenfalls Ekstase aus, was man von gleichlautem Motorengeräusch eines Flugzeugs beim Start nicht unbedingt behaupten kann. Auf der anderen Seite führt ein Schallereignis über 90 dB(A) zu physiologischen Veränderungen (z.B. Blutdrucksteigerung) (vgl. z.B. ISING, 1980; MEYER-FALCKE, 1990 und 1997) die subjektiv überhaupt nicht wahrgenommen werden. Es existiert also keine einfache Reiz-Reaktions-Beziehung. Vielmehr wird das Lärmereignis im Menschen wie jede andere Information empfangen, verarbeitet und bewertet. Der Bewertungsvorgang impliziert eine große interindividuelle Bandbreite dessen, was als Lärmbelästigung aufgefaßt wird.
In der vorliegenden psychologischen Hausarbeit will ich mich jedoch nicht mit somatischen, sondern ausschließlich psychischen Lärmfolgen befassen. Dabei müssen zunächst die psychologischen Prozesse betrachtet werden, die aus dem physikalisch definierten Schallereignis eine subjektiv-individuelle Belästigung werden lassen. Ferner muß auf die Schwierigkeit, solche Prozesse hinlänglich präzise zu messen, hingewiesen werden. In Laborversuchen lassen sich zwar Geräusche erzeugen, jedoch „Fehlbewertungen“ durch Wahrnehmen der künstlichen Situation nicht ausschließen. Empirische Untersuchungen wiederum kranken oft an ihrer geringen Spezifität und Validität, da die Bewertung desselben Lärmereignisses schon durch denselben Menschen je nach Tageszeit und psychophysischem Allgemeinbefinden variiert. Weiterhin schränke ich das Thema dahingehend ein, Auswirkungen auf die Psyche von Individuen nur an wenigen Beispielen zu beschreiben. „Psyche“
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ist ein sehr allgemeiner Begriff. Es gibt jedoch eine Reihe von Untersuchungen, die sich mit veränderten Emotionen und Kognitionen bei gestörtem Schlafmuster befaßt haben. Wenn auch Lärm in der Lage wäre, den Schlaf zu stören, könnte man dieselben psychischen Folgen annehmen wie bei Schlafstörung anderer Urasche. Als Paradigma kognitiver Leistungen können Lernprozesse gelten. Ließen sich Konzentrations- und Lernstörungen unter Lärm nachweisen, läge zumindest die verallgemeinernde Vermutung nahe, daß auch andere kognitive Leistungen negativ beeinträchtigt sein könnten. Die Beschränkung auf Lern- und Schlafstörungen ist auch durch die Menge des Datenmaterials gerechtfertigt. Die erwähnten Bereiche wurden in den letzten Jahrzehnten von zahlreichen Forschergruppen bearbeitet, und viele ähnliche Ergebnisse erhöhen die Wahrscheinlichkeit, den jeweiligen Forschungsge-genstand wahr erfaßt und nicht nur einen statistischen Ausreißer oder ein Artefakt gefunden zu haben.
Am Ende muß die Frage erörtert werden, ob die beschriebene Lärmbelästigung ausreichend ist, Krankheiten auszulösen. Es gibt hier Parallelen zur Streßforschung. Ausdrücklich ausgeklammert seien in dieser Arbeit jedoch die hinlänglich bekannten auralen Schäden wie das Knalltrauma oder die Lärmschwerhörigkeit als Erkrankungen des Innenohres. Die Diskussion zur Schädlichkeit soll mit einem kurzen Ausblick zu Lösungsansätzen abschließen.
2. Der Übergang vom Schall zur Lärmbelästigung
2.1. Vom Schallereignis zum Lärm
Physikalische Schallereignisse bilden in ihrer Gesamtheit die akustische Umwelt des Menschen. Diese vermittelt Informationen, beeinflußt Emotionen und ist wesentliche Grundlagen des sozialen Lebens. Dieser Bedeutung tragen physiologische Funktionen Rechnung: Das Gehörorgan als Hauptrezeptor für Schall ist nicht abschaltbar. So löst plötzlich auftretender Schall stets bestimmte vegetative Orientierungsreflexe aus, z.B. Hinwendung der Aufmerksamkeit zur Schallquelle, Erhöhung des Erregungsniveaus des sympathischen Anteils des vegetativen Nervensystems (HELLBRÜCK, 1999, S.228ff.). Erst die individuelle Einordnung des Signals als harmlos führt wieder zur Entspannung und bei wiederholtem Auftreten eventuell zur Habituation. Diese „Klas- sifikation“ setzt jedoch bereits eine kognitive Leistung, nämlich eine Bewer-
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tung des rezipierten physikalischen Phänomens voraus. Es soll an dieser Stelle nicht der Frage der Informationsübertragung und -speicherung akustischer Inhalte nachgegangen werden. HÖGER und WÜHLER (1992, S18) definieren „Lärm“ nunmehr als „unerwünschten Schall“, der „stört und belästigt“. Es erhebt sich daher das Problem, Kriterien zu definieren, die für die Bewertungsunterschiede in „störend, lästig“ bzw. „nicht störend, angenehm“ verantwortlich sind. Als solche Faktoren erwähnten HÖRMANN (1974) und GUSKI (1976 und 1987, zitiert nach HÖGER & WÜHLER, 1992, S. 21f.):
a) Individuelle Geräuschempfindlichkeit, z.B. psychovegetative Labilität (Nervosität, Gereiztheit), Alter, bestehende Gesundheitsstörungen (z.B. Kopfschmerz);
b) Bedeutungsinhalt des Geräusches, also ein Merkmal, das die Erklärbarkeit oder Nützlichkeit erfaßt (z.B. Fluglärm versus Weinen des eigenen Kindes);
c) Tätigkeit des Betroffenen zum Zeitpunkt des Schallereignisses: Wurde beispielsweise durch das Geräusch eine Tätigkeit, die hohe Konzentration erfordert, unterbrochen, oder die sprachliche Kommunikation gestört?
d) Wahrgenommene oder vermutete Kontrolle über die Geräusche: Lärmbewältigungsvermögen. Wirkliche oder vermutete ungenügende Kontrolle über Ereignisse, die den Einzelnen betreffen, wird heute als ein wichtiger Stressor im Rahmen der Streßforschung gesehen (vgl. u.a. LAZARUS, 1977).
HÖRMANN (1974) interpretierte diese Faktoren unter Annahme einer direkten Kausalität als allgemeine Moderatoren der Informationsbearbeitung von der Reizaufnahme bis zur individuellen Reaktion (Wirkung), ohne allerdings Rückkopplungsmechanismen auf die auslösende Ursache zu berücksichtigen. Die Liste der mutmaßlichen Moderatoren wurde später noch erweitert. So erwähnte BOSSHARDT 1988 zusätzlich
e) bestehende Ängste hinsichtlich der Schädlichkeit der geräuschauslösenden Ursache und
f) Persönliche Einstellungen gegenüber dem Verursacher, z.B. schon vorbestehende Antipathie.
2.2. Die Ausbildung der Belästigungsempfindung
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Die Bewertung eines Geräusches als unerwünscht (also als Lärm) soll nach MARCEL (1983) bereits in den ersten Millisekunden nach der Reizaufnahme erfolgen. Damit ist aber noch nichts über den Grad der Lästigkeit ausgesagt. Dieses erfordert andere Determinanten, die als Lärmwirkungen vielfach beschrieben wurden (vgl. z.B. SCHUSCHKE, 1981; BOSSHARDT, 1988; HELLBRÜCK et al., 1999, S.222f.):
a) Störung der Kommunikation (Gespräche, Radio-/Fernseh-/Telefonverständnis),
b) Störung der Rekreation (Entspannung, Schlaf),
c) Störung der Konzentration (durch Ablenkung oder Maskierung wichtiger anderer Signale) und dadurch kognitive Leistungsminderung,
d) Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens, z.B. durch Verärgerung;
e) Minderung der Wohnqualität auch in ökonomischer Hinsicht (geringerer Wiederverkaufswert von Grundstücken in lärmbelasteten Gebieten, vgl. KISTLER, 1983, und den Bericht der ROSKILL-COMMISSION, 1970). Die oben genannten Lärmwirkungen korrelieren jedoch noch nicht mit dem subjektiven Gefühl des Belästigtseins. Vielmehr muß als verknüpfende Komponente der Bedeutungsaspekt, also die subjektive Bewertung der jeweiligen Störung einbezogen werden (nach ALLPORT, 1965), wie jedem aus seinem Alltag bekannt ist: Beispielsweise stört Krach bei einer langweiligen Fernsehdarbietung weit weniger als beim jeweiligen Lieblingsprogramm. Das Ausmaß der Belästigungsempfindung scheint also an das jeweilige Handlungskonzept der belästigten Person und seine Emotionen gebunden zu sein. SCHÖN-PFLUG und HECKHAUSEN zeigten diesen Zusammenhang 1976 in folgendem Versuch: Die Versuchspersonen mußten bei unterschiedlich intensivem weißen Rauschen (60 - 105 dB(A) Zeitschätzaufgaben lösen, bei der Erfolgs-und Mißerfolgsmeldungen manipuliert wurden. Tatsächlich fühlten sich die Versuchspersonen, die hohe Erfolgsrückmeldungen erhalten hatten, erst bei lauterem Störgeräusch (ab 85 DB(A)) belästigt als die anderen. Die Experi-mentatoren schlossen daraus, daß negative emotionale Einflüsse (Ärger über Mißerfolge) die subjektive Empfindlichkeit gegenüber dem Störgeräusch erhöhten. Jedoch ließen sich Lärmwirkungen nicht ausschließlich aus dem sub- jektiven Handlungskonzept erfassen, da auch die positiv eingestellten Ver-
Arbeit zitieren:
Guenter Rutkowski, 2002, Extra-aurale Lärmwirkungen, München, GRIN Verlag GmbH
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