Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 F oderalismusdiskussion in der fr uhen Neuzeit: F oderalismus
oder Souver anit atslehre 2
2.1 Der F oderalismusgedanke im Werk des Johannes Althusius 2
2.1.1 Biographische Skizze 2
2.1.2 Der Entwurf der Politica methodice digesta“ 3
2.1.3 Der Gegensatz zur Souver anit atslehre Bodins 6
3 F oderalismus und Machtkontrolle - F oderalistische Entw urfe
der Aufkl arungsepoche 7
3.1 Die Argumente der Federalist Papers“ 7
3.2 Supranationaler F oderalismus und Friedenssicherung - Die
Utopie Kants 9
4 19.Jahrhundert: F oderalismuskonzepte im Spannnungsfeld
von sozialer und nationaler Frage 11
4.1 Karl Gerog Winkelblech 11
4.2 Constantin Frantz 12
4.2.1 Kurzbiographie 12
4.2.2 Deutschland als mitteleurop aische F oderation 14
4.2.3 St andischer F oderalismus statt repr asentative Demo-
kratie 17
5 Schlußbetrachtung 18
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1 Einleitung
In dieser Arbeit soll anhand einiger ausgew¨ ahlter Vertreter die Entwicklung der F¨ oderalismusidee im politischen Denken von der Neuzeit bis zum 19. Jahrhundert nachgezeichnet werden.
Unter F¨ oderalimus wird heute ein Staatsstrukturprinzip verstanden, nach welchem ein Gesamtstaat regional in Gliedstaaten unterteilt ist, wobei sowohl auf Gesamtstaatsebene als auch auf Gliedstaatsebene wesentliche Elemente der Staatlichkeit vorkommen. Heute wird der F¨ oderalismus scharf vom Korporationismus unterschieden, bei dem die Glieder St¨ ande oder Berufsgenossenschaften sind. Allerdings hat sich dieser moderne F¨ oderalismusbegriff erst mit der Zeit herausgesch¨ alt, und deshalb ist es wohl berechtigt, wenn in dieser Arbeit ausf¨ uhrlich auch solche Konzepte dargestellt werden, die man heute eher als St¨ andestaat bezeichnen w¨ urde. Daraus, daß F¨ oderalismus im wesentlichen ein Staatsstrukturprinzip ist und keine ” große politische
Idee“ ergibt sich bereits, daß der F¨ oderalismus in der politischen Diskussion h¨ aufig eher ein Anh¨ angsel bildet zu den großen Fragen der Zeit. So stellt sich denn die Frage von f¨ oderalistischem oder zentralistischem Staatsaufbau im 16./17.Jahrhundert im Zusammanhang mit dem Problem des staatlichen Machterhalts im Zeichen konfessioneller Spaltung. In der Aufkl¨ arung wird F¨ oderalismus dann (unter anderem) als ein Mittel zu dem Zweck gesehen, die staatliche Macht im Inneren zu z¨ ahmen oder kriegerische Aggressionen zwischen Staaten einzud¨ ammen. Bei einigen Denkern des 19.Jahrhundert wiederum spielt der F¨ oderalismus im Zusammenhang mit dem Problem sozialer Gerechtigkeit eine wichtige Rolle. Es wird versucht, in dieser Arbeit solche Zusammenh¨ ange zu verdeutlichen. Daher wurden vor allem solche Vertreter des F¨ oderalismusgedankens ausgew¨ ahlt, die in gewisser Weise repres¨ antativ f¨ ur eine Str¨ omung ihrer Epoche sind, und in deren Werk der F¨ oderalismus eine zentrale Rolle spielt. Auch kam es vor allem darauf an, dem F¨ oderalismus in der politischen Ideengeschichte nachzusp¨ uhren und nicht die staatsrechtliche Entwicklung des F¨ oderalismus in Deutschland zu verfolgen. F¨ ur die Aufkl¨ arungsepoche weicht diese Arbeit davon ab, nur deutsche Vertreter zu besprechen. Die wesentlichen Impulse zur Weiterentwicklung des F¨ oderalismusgedankens kamen zu dieser Zeit von John Locke, David Hume und Montesqieu. Viele ihrer Argumente finden sich geb¨ undelt wieder in den ” Federalist papers“. Um nun nicht diese Autoren einzeln darzustellen und auch
wegen der großen Bedeutung der ”
ser Stelle eine knappe Darstellung der wichtigsten Gedanken der ” Papers“ gegeben.
An Literatur wurden soweit wie m¨ oglich die Werke der besprochenen Autoren verwendet, daneben ausgew¨ ahlte Sekund¨ arliteratur und historische
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Standardwerke.
2 F¨ oderalismusdiskussion in der fr¨ uhen Neu-
zeit: F¨ oderalismus oder Souver¨ anit¨ atslehre
2.1 Der F¨ oderalismusgedanke im Werk des Johannes
Althusius
F¨ oderalistische Auffassungen vom Aufbau der Gesellschaft und des Staates waren unter den Denkern des ausgehenden Mittelalters durchaus verbreitet. Sie standen meist im Zusammenhang mit bestimmten theologischen Ideen, insbesondere mit der Vorstellung des Weltganzen als eines hierarchisch gerodneten, vielfach geschichteten Kosmos. Durch die Reformation erhielt der F¨ oderalismusgedanke - vertreten vor allem durch die Gruppe der F¨ oderaltheologen - wesentlichen Auftrieb, mußten sich doch die reformierten F¨ urstent¨ umer des deutschen Reiches gegen¨ uber der katholischen kaiserlichen Oberhoheit behaupten. Aber auch in der politischen Wirklichkeit des 16.Jahr-hunderts spielte der F¨ oderalismus eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt baute der Augsbuger Religionsfrieden 1555 mit dem Prinzip des cuius regio eius religio bei gleichzeitiger Anerkennung der beiden Hauptkonfessionen im Reich auf der faktisch vorhandenen f¨ oderlistischen Struktur des deutschen Reiches auf. Dieser in die st¨ andische Gesellschaftsordnung des 16.Jahrhunderts eingebette F¨ oderalismus wie er im Deutschen Reich herrschte, ist es, den Johannes Althusius in seinem politiktheoretischen Hauptwerk, der ” Politica methodice
digesta“, ebensowohl empirisch beschreibt wie propagiert.
2.1.1 Biographische Skizze
Johannes Althusius wurde im Jahre 1557 in Diedenhausen, einem kleinen westf¨ alischen Dorf, geboren. M¨ oglicherweise ein uneheliches F¨ urstenkind erhielt Johannes Althusius eine optimale F¨ oderung durch seinen Landesherren, den Grafen von Sayn und Wittgenstein. Er erm¨ oglichte Althusius Rechtswissenschaften zu studieren, zun¨ achst in K¨ oln, dann in Basel und Genf. Insbesondere die Aufenthalte in den letzteren beiden St¨ adten vermittelten Althusius pr¨ agende Bildungseinfl¨ usse durch den neuzeitlichen Humanismus sowie durch den Calvinismus. Unmittelbar nach Abschluß seines Studiums im Jahre 1586 wurde er an die Universit¨ at Herborn berufen, wo er rasch aufstieg. In der folgenden Zeit verfasste er zahlreiche, meist juristische Schriften. Der Durchbruch gelang ihm jedoch mit seinem zuerst im Jahre 1603 erschienen umfassenden politikwissenschaftlichen Werk: ” Politica methodice digesta et
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exemplis sacris et profanis illustrata“, welches Althusius weithin bekannt machte und ihm schließlich 1604 das Amt eines Syndikus der calvinistischen Stadt Emden einbrachte. Der Magistrat erhoffte sich durch die Berufung von Althusius eine wirkungsvollere Vertretung gegen¨ uber der ostfriesischen Landesherrschaft. Althusius entt¨ auschte die emdener Ratsherren nicht. Es gelang nach z¨ ahen Verhandlungen entg¨ ultige Vereinbarungen zwischen der Stadt Emden und dem Grafen von Ostfriesland zu erzielen. Bis zu seinem Tod im Jahre 1638 blieb Althusius - tortz lukrativer Angebote aus anderen St¨ adten - in Emden, wo er weiterhin sowohl politisch als auch wissenschaftlich t¨ atig war. Im Jahre 1617 ver¨ offentlichte er mit den ” Dicaeologicae libri
tres totum et universum jus“ ein umfassendes Kompendium der Rechtslehre seiner Zeit 1 .
2.1.2 Der Entwurf der ” Politica methodice digesta“
Obwohl Althusius ein ausgebildeter Jurist war, bestand er doch darauf, daß die Politikwissenschaft neben der Rechtswissenschaft und auch neben anderen Wissenschaften, wie Theologie oder Philosophie einen eigenst¨ andigen Platz einnehmen m¨ usse. Im Unterschied zur Rechtswissenschaft beschreibt die Politikwissenschaft nach Althusius’ Auffassung die Lebenssachverhalte, deren normative Regelung die Jurisprudenz behandelt. In diesem Sinne einer (eher) empirischen, die Wirklichkeit beschreibenden Wissenschaft ist auch Politica“ zu verstehen 2 . Althusius ”
Was f¨ ur eine große Rolle der F¨ oderalismus in Althusius Werk spielt, wird schon daran deutlich, daß Althusius nicht mit einer Darstellung der zentralen und wichtigsten Institutionen des Staates beginnt, sondern daß er zun¨ achst beschreibt, wie die einzelnen Individuen kleine Gemeinschaften bilden, wie diese Gemeinschaften sich zu gr¨ oßeren Einheiten zusammenf¨ ugen, und wie sich zu guter Letzt ¨ uber mehrere Zwischenstufen hinweg aus solchen Einheiten schließlich der Staat konstituiert. Die aus nat¨ urlichen Gemeinschaften auf eine gewissermaßen organische Weise zusammengestzte Gesellschaft bezeichnet Althusius als consociatio symbiotica. An der untersten Stelle stehen dabei die einfachen und privaten Lebensgenossenschaften, womit Althusius vor allem Familie und Hausgemeinschaften meint. Sie sind nach Althusius naturgegeben und ihr Zusammenhalt beruht auf gegenseitigem Vertrauen
1 Zur Biographie von Althusius vgl. Carl Joachim Friedrich[15]: Johannes Althusius und sein Werk im Rahmen der Entwicklung der Theorie von der Politik, Berlin 1975. - Vgl. Erik Wolf (Hrsg.)[12]: Johannes Althusius. Grundbegriffe der Politik. Aus ” Politica methodice digesta“.1603, Frankfurt/M 1948, S.42-44.
2 Vgl. die Eineitung von Althusius, in: Wolf (Hrsg.)[12], a.a.O., S.3-12.
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und Hilfsbereitschaft. 3 Daneben enstehen privatrechtliche Genossenschaften, die freiwillig und unter Umst¨ anden auch nur auf bestimmte Zeit geschlossen werden. Zu diesen geh¨ oren vor allem die Berufsgenossenschaften. Die privatrechtlichen Genossenschaften verf¨ ugen ¨ uber eigenes Recht und eigenes
Eigentum. Durch gemeinsames Handeln und Erleben, sowie Einm¨ utigkeit (concordia) und gegenseitiges Wohlwollen wird die Verbundenheit der weitgehend gleichberechtigten Mitglieder dieser Genossenschaften hergestellt. Es gibt nun verschiedene Klassifizierungen dieser Genossenschaften. Unter anderem k¨ onnen sie den St¨ andegruppen von Adel, Klerus oder drittem Stand zugeordnet werden 4 . ¨ Uber den einfachen Lebensgenossenschaften und den privatrechtlichen Genossenschaften stehen die besonderen und allgemeinen politischen Gemeinschaften. Die politischen Gemeinschaften umfassen stets ein bestimmtes Territorium und schließen alle privatrechtlichen Genossenschaften und Lebensgemeinschaften dieses Territoriums in sich ein. Anders als die privtrechtlichen Genossenschaften bestehen die politischen Gemeinschaften zumindest prinzipiell zeitlich unbegrenzt, und die Mitgliedschaft in ihnen ist nicht freiwillig, denn sie beruht auf einem Bund (pactus), was ausschließlich Gegenseitigkeit von Garantien und Verpflichtungen meint, und nicht auf einem Vertrag (contractus), der freiwillig geschlossen werden kann. Die politischen Gemeinschaften unterteilt Althusius wiederum in besondere bzw. engere und allgemeinere politische Gemeinschaften. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Gemeinschaftstypen besteht darin, daß die engeren politischen Gemeinschaften (zu denen D¨ orfer, Gemeinden und St¨ adte z¨ ahlen) unmittelbar von den einzelnen B¨ urgern gebildet werden, w¨ ahrend in den allgemeineren politischen Gesellschaften die B¨ urger nur mittelbar als Angeh¨ orige besonderer Gemeinschaften vertreten sind. 5 Die allgemeinste politische Gemeinschaft ist der Gesamtstaat.
Der Gesamtstaat setzt sich sowohl aus politischen Gemeinschaften als auch aus privatrechtlichen Genossenschaften zusammen. (Insbesondere die St¨ andeversammlungen spielen hierbei eine große Rolle). Die Herrschaftsgewalt (potestas universalis imperandi) in der allgemeinsten politischen Gemeinschaft wird von ihren Gliedern getragen. Hieren stellt sich Althusius in bewußten Gegensatz zur Souver¨ anit¨ atslehre Bodins, 6 nach der die Herschaftsgewalt allein dem Monarchen bzw. der Majest¨ at zukommt. Althusius schließt sich jedoch insoweit der Souver¨ anit¨ atslehre an, als auch er von der
3 Vgl. Wolf(Hrsg.)[12], a.a.O., S.18ff.
4 Vgl. Wolf(Hrsg.)[12], a.a.O., S.25ff.
5 Vgl. Johannes Althusius[1]: Politica. Faksimiledruck der 3.Auflage Herborn 1614, Meisenheim am Glan 1961, Cap. 9, Rn 5, S.168.
6 Vgl. Althusius[1], a.a.O., Cap. 9, Rn 20, S.170.
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Unteilbarkeit dieser Gewalt ausgeht. Auch erlaubt Althusius die Delegation der Herrschatfsgewalt an eine Vertretung, doch warnt er ausdr¨ ucklich davor die gesamte Macht einer einzelnen Person in die H¨ ande zu legen. 7 Diejenigen, welche die Herrschaftsgewalt aus¨ uben, bleiben an die Grenzen der ihnen ubertragegenen Vollmachten gebunden. ¨ Uberschreiten sie diese, so erlischt ¨
damit automatisch der Gerhorsamsanspruch gegen¨ uber den Untertanen. 8
W¨ urdigung Es w¨ are m¨ ußig darauf hinzuweisen, daß der theoretische Ansatz des Althusius, der von der St¨ andegesellschaft des ausgehenden Mittelalters bzw. der fr¨ uhen Neuzeit ausgeht, den heutigen Politikvorstellungen nicht mehr entspricht. Dennoch gibt es einige Aspekte, die seinen Ansatz nach wie vor beachtenswert erscheinen lassen.
Einmal kommt Althusius’ Begriff der consociatio symbiotica und des f¨ oderlistisch gegliederten Staates dem Subsidiarit¨ atsprinzip sehr nahe. Althusius hebt immer wieder deutlich hevor, daß die kleineren Gemeinschaften und insbesondere die privatrechtlichen Genossenschaften ihre inneren Verh¨ altnisse selbst regeln. Weiterhin erscheint dieser Begriff unter legitimatorischen Gesichtspunkten interessant. Indem Althusius n¨ amlich den gewissermaßen vorstaatlichen Gesellschaftsaufbau in den Staatsaufbau einbezieht, werden Loyalit¨ aten und Gruppenidentit¨ aten unterhalb der Gesamtstaatsebene automatisch mitber¨ ucksichtigt. Dadurch kann die Interessenstruktur der Gesellschaft wahrscheinlich akkurater wiedergegeben werden als durch eine politische Repr¨ asentation allein auf Gesamtstaatsebene. In diesem Punkt scheint Althusius’ Politikauffassung gegen¨ uber manchen Gesellschaftsvertragstheorien ¨ uberlegen, die von abstrakten Individuen ausgehen. Andererseits darf nicht vergessen werden, daß die consociatio symbiotica des Althusius eine Gesellschaft von Ungleichen beschreibt. Zwar gibt es keinen unmittelbaren Widerspruch zum Gedanken der Gleichheit der Menschen, aber die normative Forderung nach gleichberechtigter politischer Partizipation aller Individuen l¨ aßt sich aus dem System des Althusius nicht ganz zwanglos ableiten. Die wesentliche mit Althusius f¨ oderlistischer Konzeption verbundene Frage ist jedoch, ob ein solcher f¨ oderal gegliederter Staat lebensf¨ ahig und stabil sein kann. Sie soll im folgenden im Vergleich mit der etwa zur selben Zeit entstandenen Souver¨ anit¨ atslehre Bodins er¨ ortert werden.
7 Vgl. Althusius[1], a.a.O., Cap. 9, Rn 19, S.170.
8 Vgl. Althusius[1], a.a.O., Cap. 18, Rn 41, S.289. - Zum Staats- und Gesellschaftsaufbau bei Althusius vgl. auch: Peter Jochen Winters: Die ¿¿Politik¡¡ des Johannes Althusius und ihre zeitgen¨ ossischen Quellen. Zur Grundlegung der politischen Wissenschaft im 16. und im beginnenden 17.Jahrhundert, Freiburg im Breisgau 1963, S.170ff. - Vgl. Otto v. Gierke[16]: Johannes Althusius und die Entwicklung der naturrechtlichen Staatstheorien. Nachdruck der 3.Auflage von 1913, Meisenheim am Glan 1958, S.226-263.
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2.1.3 Der Gegensatz zur Souver¨ anit¨ atslehre Bodins
Jean Bodin (1529-1596) hatte bereits 27 Jahre, bevor Althusius seine ” litica“ ver¨ offentlichte, mit den ”
retisches Werk geschaffen, dessen Grunds¨ atze auf einen strikten Antif¨ oderlismus hinausliefen. Unter dem Eindruck der franz¨ osischen Religionsunruhen im 16.Jahrhundert fordert Bodin in diesem Werk, daß die h¨ ochste Macht im Staat ungeteilt und unbeschr¨ ankt seien m¨ usse. 9 Diese unbeschr¨ ankte und ungeteilte Staatsmacht, die Bodin als souverainit´ e bezeichnet, sieht er als definierendes Wesensmerkmal des Staates an. Insbesondere schließt f¨ ur Bodin die Souver¨ anit¨ at eines Staates aus, daß einzelne Gruppen innerhalb des Staauber eigene Herrschaftsmacht verf¨ ugen, da sonst der B¨ urgerkrieg droht. 10 tes ¨
Bodins Theorie setzte sich mit dem Siegeszug des Absolutismus in der europ¨ aischen Staatenwelt auch unter den Staatstheoretikern durch, w¨ ahrend Althusius in Vergessenheit geriet. Es stellt sich die Frage, inwieweit dies zu Recht geschah, d.h. ob Althusius f¨ oderalistische Konzeption unter den Bedingungen der konfessionellen Spaltung in der Tat nicht tragf¨ ahig war. Betrachtet man die historische Entwicklung des deutschen Reiches in der Zeit zwischen dem Augsburger Religionsfrieden 1555 und dem Beginn des Dreißigj¨ ahrigen Krieges, so springt als einer der wesentlichen Vorg¨ ange, die zum Dreißigj¨ ahrigen Krieg gef¨ uhrt haben, der Prozeß der schleichenden S¨ akularisierung zahlreicher Kircheng¨ uter ins Auge, in welchem protestantische F¨ ursten - meist mit sanftem Druck - diese G¨ uter in die Hand ihrer Familien brachten. Zu Beginn des 17.Jahrhunderts hatte sich die Situation schon soweit zugespitzt, daß ein Kompromiß nur noch unter schwierigen Bedingungen m¨ oglich gewesen w¨ are, denn ein Nachgeben h¨ atte f¨ ur die katholische Seite bedeutet, auf ihre im Augsburger Religionsfrieden wohlverbrieften Rechte zu verzichten, f¨ ur die protestantischen F¨ ursten aber geheißen, G¨ uter, in deren Besitz sie nun schon seit einer geraumen Zeit waren, wieder aufzugeben. Die dadurch entstehende Konfliktlage wurde durch das Ausfallen zentraler Entscheidungsinstanzen 11 zus¨ atzlich versch¨ arft. Einen Kompromiß - ohne Krieg - zu erzwingen, war der Habsburger Kaiser nicht m¨ achtig genug 12 .
9 Vgl. Jean Bodin[2]: Les six Livres de la R´ epublique avec l’Apologie de R.Herjin. Faksimiledruck der Ausgabe Paris 1583, o.O. (Meisenheim am Glan?), 1961, Livre Premi` er, Chap. VIII, S.122ff.
10 Vgl Bodin[2], a.a.O., Livre Quatri` eme, Chap. VII, S.634ff.
11 So wurde die Entscheidung des Reichskammergerichtes im sogenanten ” Vierklosterstreit“ von protestantischer Seite schließlich nicht mehr anerkannt, was allerdings nur einer der Kulminationspunkte des l¨ anger schwelenden und langsam exkalierenden Streits war. Vgl. Heinrich Lutz[18]: Das Ringen um die deutsche Einheit und die krichliche Erneuerung. Von Maximilian I. bis zum westf¨ alischen Frieden, Berlin 1983, S.362-363.
12 Zur Vorgeschichte des Dreißigj¨ ahrigen Krieges vgl. Heinrich Lutz[18], a.a.O., S.358ff.,
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Im Ausbruch des Dreißigj¨ ahrigen Kriges kann geradezu eine Best¨ atigung von Bodins Bef¨ urchtungen gesehen. Gleichzeitig offenbart dieser geschichtliche Vorgang eine entscheidende Schw¨ ache von Althusius Theorie: Althusius hatte den f¨ oderalen Staat statisch konzipiert. Seine Stabilit¨ at beruht letzlich auf dem Machtgleichgewicht der unterschiedlichen Gruppen und auf der Einhaltung der Rechte. Was geschehen soll, wenn eine der Großgruppen st¨ andig an St¨ arke zunimmt, so daß sich die andere schließlich vital bedroht f¨ uhlen muß, daf¨ ur ist aus Althusius’ ” Politica“ kein Rat zu holen. Innerhalb von
Bodins Ansatz stellt sich dieses Problem dagegen nicht, da es f¨ ur Bodin von Anfang an darauf ankommt, der souver¨ anen Majest¨ at alle Macht zu sichern, so daß bei einem inneren Streit die Majest¨ at in jedem Fall entscheiden kann.
3 F¨ oderalismus und Machtkontrolle -F¨ oderalistische Entw¨ urfe der Aufkl¨ arungs-
epoche
3.1 Die Argumente der ” Federalist Papers“
Das Vorbild der vereinigten Staaten und die ” Federalist Papers“, die gewissermaßen die politische Philosophie zum amerikanischen Bundesstaat liefern, haben - wenn auch mit erstaunlicher Verz¨ ogerung - einen erheblichen Einfluß auf das politische Denken in Europa ausge¨ ubt. Der heutige F¨ oderalismusbegriff entspricht im wesentlichen dem F¨ oderalismuskonzept das in den ” Federalist Papers“ beschrieben wird. Wegen der außerordentlichen Bedeutung der ” Federalist Papers“ f¨ ur diese Entwicklung des F¨ oderalismusgedankens soll daher kurz auf die wichtigsten Argumente dieses Werkes eingegangen werden. Die ” Federalist Papers“ enstanden in den Jahren 1787/1788 im Vorfeld der Bildung des amerikanischen Bundesstaates. Sie bestehen aus einer Serie von Zeitungsartikeln, in denen ihre Autoren Alexander Hamilton, James Madison und John Jay, f¨ ur die Bildung eines echten amerikanischen Bundesstaates mit gest¨ arkter Zentralgewalt warben. 13 W¨ ahrend ein Teil der Artikel speziell die amerikanischen Verh¨ altnisse betrifft, behandelt ein anderer Teil der Artikel die verschiedenen Aspekte eines f¨ oderalistischen Staates
S.393ff.
13 Zur Geschichte der ” Federalist Papers“ vgl. die Einleitung von Barbara Zehnpfennig in: Alexander Hamilton / James Madison / John Jay[8]: Die Federalist Papers. ¨ Ubersetzt,
eingeleitet und mit Anmerkungen versehen von Barbara Zehnpfennig, Darmstadt 1993, S.1ff.
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in grunds¨ atzlicher Weise. Die wesentlichen Merkmale eines f¨ oderalistischen Staates (im Vergleich zu einem Staatenbund) sind dabei folgende:
• Außenpolitische Vorteile: Ein Bundesstaat ist nach außen hin m¨ achtiger und geschlossener. Er kann daher die (prinzipell gleichgerichteten) sicherheits- und handelspolitischen Interessen der Gliedstaaten erfolgreicher wahrnehmen, als dies die Einzelstaaten alleine oder innerhalb einer losen, gegen¨ uber den Spaltungsbem¨ uhungen ¨ außerer M¨ achte anf¨ alligen Konf¨ oderation leisten k¨ onnten. 14
• Friedenspolitische Vorz¨ uge: Die Aufgabe der einzelstaatlichen Souver¨ anit¨ at bewirkt den Abbau von Drohpotentialen und gegenseitiger Gef¨ ahrdung der Einzelstaaten. Dadurch werden außerdem die Verteidigungsausgaben gesenkt, und die Einzelstaaten gewinnen einen weniger militaristischen Charakter. Im Vergleich zu einem Vertrags- und B¨ undnissystem von Einzelstaaten garantiert ein Bundesstaat die gr¨ oßere Stabilit¨ at. 15 (Dies ist vor allem deshalb interessant, weil die M¨ oglichkeit einer stabilen Zwischenl¨ osung zwischen Staatenbund und Zentralstaat oft geleugnet worden ist.)
• Zus¨ atzliche Machtkontrolle durch vertikale Gewaltenteilung: Der einzelne B¨ urger ist sowohl vor der Machtanmaßung oder sogar dem Machtmißbrauch sowohl des Einzelstaates als auch des Bundesstaates gesch¨ utzt, da die jeweils andere Ebene ein Gegengewicht bilden kann. Der F¨ oderalismus erscheint damit neben der funktionalen Gewaltentrennung im Staat als ein zus¨ atzliches Mittel um die Gewaltenteilung zu implementieren. 16
• Umittelbare Beziehung des B¨ urgers zum Bundesstaat als Hauptwesensmerkmal: Die Autoren des ” Federalist“ gehen recht ausf¨ uhrlich auf
zahlreiche Einzelheiten der Kompetenzverteilung zwischen Bundesstaat und Gliedstaaten ein. Ein entscheidendes Merkmal ist, daß der einzelne B¨ urger in unmittelbare Beziehung zum Gesamtstaat tritt, indem er unmittelbar die Bundesregierung w¨ ahlt und sich umgekehrt die Maßnahmen der Bundesregierung und die Gesetzgebung des Bundesstaates unmittelbar auf die einzelnen B¨ urger anstatt ausschließlich auf die Gleidstaaten beziehen. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu vie-
14
Vgl.Hamilton / Madison / Jay [8], a.a.O., Nr.3, S.61ff., Nr.4, S.64ff., Nr.5, S.69ff., Nr.11, S.100ff. 15 Vgl. Hamilton / Madison / Jay [8], a.a.O., Nr.7, S.78ff., Nr.8, S.83ff., Nr.10, S.93ff.
16 Vgl. Hamilton / Madison / Jay [8], a.a.O., Nr.45, S.289ff., Nr.51, S.319ff.
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len ¨ alteren F¨ oderalismuskonzeptionen, nach denen die Glieder nur als Kollektive in der zentralen Einheit vertreten sind. 17
3.2 Supranationaler F¨ oderalismus und Friedenssiche-
rung - Die Utopie Kants
Der Gedanke, daß die Bildung eines f¨ oderalen Staates milit¨ arische Aggressionen zwischen den Gliedstaaten verhindern kann, spielt in Immanuel Kants 18 Zum ewigen Frieden“ 19 eine zentrale Rolle. Kant 1795 erschienener Schrift ”
sieht n¨ amlich in der Bildung eines Weltstaatenbundes die einzige realistische M¨ oglichkeit, um den Frieden zwischen den Staaten dauerhaft zu sichern. Bei seiner Argumentation f¨ ur den Weltstaatenbund muß Kant zwei (theoretische) Probleme bew¨ altigen. Einmal scheint das Konzept eines Weltstaa-tenbundes der v¨ olkerrechtlichen Forderung nach Unabh¨ angigkeit und Selbstbestimmung der souver¨ anen Einzeltaaten zu widersprechen. Mit welchem Recht k¨ onnte daher Bildung eines Weltstaates gefordert werden, wenn dies nur unter Einschr¨ ankung elementarer v¨ olkerrechtlicher Prinzipien m¨ oglich ist? Die zweite Schwierigkeit besteht darin zu zeigen, daß die Bildung eines Weltstaates ¨ uberhaupt herbeif¨ uhrbar ist, da nun einmal die bestehenden Staaten kaum freiwillig ihre Souver¨ anit¨ at abgeben werden. Das erste Problem ist moralischer Natur. Kant beantwortet es, indem er darauf besteht, daß die Freiheit der Staaten sich nicht auf das Recht zu z¨ ugellosem Gewaltgebrauch erstreckt. Z¨ ugelloser Gewaltgebrauch kann aber allein durch freiwillige Selbstkontrolle eines souver¨ anen Staates nicht effektiv verhindert werden. Daher sind die Staaten moralisch verpflichtet, aus dem anarchischen Naturzustand, in welchem sie sich untereinander befinden, herauszutreten, was durch die Bildung eines Gesamtstaates geschehen k¨ onnte. Diese Verpflichtung der Staaten, einen dauerhaften Friedenszustand zu schaffen, ¨ ahnelt Kant zufolge der moralischen Vepflichtung einzelner Menschenen, die in einem Hobbeschen Naturzustand leben, durch die Bildung eines Staates einen Rechtszustand zu schaffen. 20
17 Vgl. Hamilton / Madison / Jay [8], a.a.O., Nr. 15, S.122ff.
18 Zur Biographie: Immanuel Kant (1724-1804) verbrachte fast sein ganzes Leben in K¨ onigsberg. Nachdem er 1781 sein philosophisches Hauptwerk Kritik der reinen Vernunft ver¨ offentlicht hatte, verfasste er auch wieder verst¨ arkt wissenschaftliche und politische Schriften. Unter seinen politischen Schriften sind außer der hier dargestellten Friedensschrift noch die Ideen zu einer Geschichte in Weltb¨ urgerlicher Absicht (1784) und die Metaphysik der Sitten (1797) hervorzuheben.
19 Immanuel Kant[9]: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf, Stuttgart 1991.
20 Vgl. Kant[9], Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden. Das V¨ olkerrecht soll auf einem F¨ oderalism freier Staaten gegr¨ undet sein, S.16-18.
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F¨ ur das zweite Problem bietet sich als K¨ onigsweg der F¨ oderalismus an. Ein Welteinheitsstaat w¨ urde zwar das Friedensproblem in idealer Weise l¨ osen, aber ein solcher Staat ist unrealistisch und auch nicht unbedingt w¨ unschenswert, da die Eigenst¨ andigkeit der V¨ olker auch bei Kant durchaus einen hohen Wert darstellt. Ein Weltstaatenbund w¨ urde jedoch bei den einzelnen Staaten auf weniger Widerstand stoßen. Denkbar w¨ are, daß eine einzelne und sehr m¨ achtige Republik dazu die Initiative ergreift, denn Republiken sind nach Kants Auffassung naturgem¨ aß weniger angriffslustig 21 und w¨ urden daher eine Eigenst¨ andigkeit, die sich positiv in der M¨ oglichkeit ersch¨ opft, Kriege vom Zaun zu brechen, weniger hoch sch¨ atzen als etwa Monarchien. Diese Repulik k¨ onnte dann das Zentrum eines sich nach und nach ausbreitenden Weltstaa-tenbundes abgeben. 22
Kant geht nicht n¨ aher auf die technischen Details eines solchen Weltf¨ oderalismus ein. Dies ist verst¨ andlich, denn eine wesenliche Vorausstzung f¨ ur diese erhoffte Entwicklung bestand f¨ ur Kant darin, daß sich die republikansiche - heute w¨ urde man sagen ” demokratische“ - Staatsform druch-
setzten m¨ ußte, was zu seiner Zeit in Europa und in der Welt nur f¨ ur die we-
nigsten Staaten galt. Daher lag f¨ ur Kant auch der ” in einiger Ferne. Wie ist die Kantsche Utopie eines ” doch heute zu bewerten, nachdem die Demokratie sich inzwischen in einigen Teilen der Erde durchgesetzt hat?
Zwei Faktoren fallen unmittelbar auf, die Kants Annahmen zu widersprechen scheinen. Einmal hat sich gezeigt, daß auch Demokratieen sich sehr stark gegen die Aufgabe ihrer Souver¨ anit¨ at str¨ auben. Dies erschwert die Bildung supranationaler F¨ oderationen selbst bei ausschließlicher Beteiligung von Demokratien. Zum zweiten hat sich erwiesen, daß sich Demokratien zumindest gegen¨ uber nicht-demokratischen Staaten oft nicht weniger aggressiv verhalten als autokratisch gef¨ uhrte Staaten 23 . Dies ist ein Faktor, der der Bildung eines Weltstaatenbundes entgegensteht, da ein solcher Bund unterschiedliche Staatssysteme umfassen m¨ ußte. Dennoch zeigen Prozesse, wie die Entstehung der Vereinigten Staaten von Amerika oder die Europ¨ aische Integration, die beide mit einer weitgehend erfolgreichen inneren Befriedung verbunden
21 Vgl. Kant[9], Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden. Die b¨ urgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein, S.10-15.
22 Vgl. Kant[9], S.19-21.
23 Vgl. Ernst-Otto Czempiel[13]: Kants Theorem. Oder: Warum sind Demokratien (noch immer) nicht friedlich, in: Zeitschrift f¨ ur Internationale Beziehungen, 3.Jahrgang (1996), Heft 1, S.79-101. - Czempiels eigene Hypothese zur Erkl¨ arung dieses (empirisch ziemlich gesichert festgestellten) Ph¨ anomens l¨ auft darauf hinaus, daß auch in den heutigen Demokratieen noch keine gen¨ ugende Kongruenz zwischen denjenigen, die die Kreigslasten zu tragen haben, und denjenigen, die eine Kriegsentscheidung beeinflussen, besteht.
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waren, daß Kants Grundidee der Friedensstiftung durch Bildung einer F¨ oderation eine realistische Grundlage hat.
4 19.Jahrhundert: F¨ oderalismuskonzepte im
Spannnungsfeld von sozialer und nationa-
ler Frage
4.1 Karl Gerog Winkelblech
Eng mit den sozialen Fragen seiner Zeit verkn¨ upft ist das F¨ oderalismuskonzept von Karl Georg Winkelblech. 24 Bei Winkelblech gewinnt das Wort F¨ oderalismus eine umfassende Bedeutung. Er bezeichnet damit eine politische, wirtschaftliche und soziale Ordnung. Den Ausgangspunkt seiner ¨ Uberlegungen bildet die f¨ oderale Eigentumsordnung. Dieser Begriff bezieht sich auf das Eigentum an nat¨ urlichen Resourcen (Naturkr¨ afte). Die f¨ oderale Eigen-tumsordnung erlaubt jedem Menschen genau soviel Besitz an nat¨ urlichen Resourcen wie er mit seiner eigenen Arbeitskraft verwerten kann. Winkelblech grenzt diese Eigentumsordnung von der liberalen und kommunistischen Ei-gentumsordnung ab. Der liberalen Eigentumsordnung wirft Winkelblech vor, daß sie es Einzelnen erlaubt ihr Eigentum an den nat¨ urlichen Resourcen unbegrenzt zu erweitern. Dies f¨ uhrt, da die menschliche Arbeitskraft ohne nat¨ urliche Resourcen v¨ ollig nutzlos ist, zu einer geradezu sklavischen Abh¨ angigkeit. Die f¨ oderale Eigentumsordnung betrachtet Winkelblech als ein Ideal, welches zwar nie ganz verwirklicht werden kann, an das aber eine Ann¨ ahrung m¨ oglich ist und - dies fordert die christliche Gerechtigkeit - angestrebt werden muß. Dieses Ziel soll bei Winkelblech im Rahmen einer demokratischen politischen Ordnung verwirklicht werden. Das Regierungssystem teilt sich in gesetzgebende und Regierungsk¨ orperschaften, wobei die vollziehenden Organe den gesetzgebenden Organen untergeordnet sind. An der Spitze der Regierung steht ein Wahlkaiser, der f¨ ur begrenzte Zeit aus dem Kreise eines Verdienstadels gew¨ ahlt wird. Das gesamte politische System ist f¨ oderalistisch gegliedert, neben die Reichskammer treten Provinzialkammern, die in
24 Zur Biographie: Winkelblech wure 1810 in Ensheim bei W¨ orstadt in Rheinhessen geboren. Er studierte Pharmazie und Chemie. Sein Interesse an sozialen Fragen wurde geweckt als er 1843 in Norwegen bei einem Fabrikbesuch mit dem Elend der Arbeiter konfrontiert wurde. Winkelblech besch¨ aftigte sich daraufhin intensiv mit sozialen und wirtschaftlichen Fragen. In den Jahren 48/49 versuchte er (allerdings ohne allzu großen Erfolg) Handerwerker und Arbeiter f¨ ur seine Ideen zu gewinnen. Winkelblech starb im Jahre 1865. -Vgl. Ernst Deuerlein: F¨ oderalismus. Die historischen und philosophischen Grundlagen der f¨ oderativen Prinzips, M¨ unchen 1972, S.102-106.
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die Reichsgesetzgebung eingebunden sind.
Winkelblech betont ausdr¨ ucklich, daß es keine Trennung zwischen politischer und sozialer Ordnung geben d¨ urfe, womit er vor allem meint, daß Privatwirtschaft und Privateigentum nicht v¨ ollig sakrosant seien d¨ urfen und durch interventionsstaatliche Maßnahmen angetastet werden k¨ onnen. Winkelblech skizziert in seinem Werk auch ein in hohem Maße interventionsstaatliches Wirtschaftsmodell, in dem manche Bereiche ausschließlich ¨ offentlich bewirtschaftet werden, und in dem die privatwirtschaftlichen Bereiche in Z¨ unften gegliedert sowie durch eine Erwerbsordnung genau geregelt sind. Die Erwerbsordnung legt unter anderem Grenzen fest, bis zu denen private Betriebe wachsen d¨ urfen. 25
Winkelblechs Vorschl¨ age sind nie in die Tat umgesetzt worden. Die Arbeiterbewegung, auf die er vor allem hatte Einfluß nehmen wollen, tendierte eher in eine rein sozialistische Richtung. Ob die Umsetzung seiner Ideen die sozialen Probleme der Mitte des 19.Jahrhunderts wirksam h¨ atte bek¨ ampfen k¨ onnen, kann deshalb bestenfalls hypothetisch entschieden werden. Es w¨ are die Frage zu stellen, ob Winkelblechs z¨ unftliche Wirtschaftsordnung ebenfalls jene Entwicklungsdynamik entfaltet h¨ atte, durch die der Industriekapitalismus mit seiner raschen Kapazit¨ atsausweitung nach der Jahrhundertmitte den Pauperismus als das dr¨ angenste soziale Problem schließlich zum Verschwinden brachte. 26
4.2 Constantin Frantz
4.2.1 Kurzbiographie
Ebenso wie Karl Georg Winkelblech und wie viele andere bedeutende Intelektuelle seiner Zeit ging Constantin Frantz aus einem protestantischen Pfarrhaus hervor. Er wurde 1817 zu Oberb¨ ornecke in der N¨ ahe von Halberstadt in der preußischen Provinz Sachsen geboren. Im Jahre 1836 begann Frantz an der Universit¨ at Halle Mathematik und Physik zu studieren. Obwohl er schließlich ¨ uber ein mathematisches Thema promovierte, scheint ihn die Besch¨ aftigung mit der exakten Naturwissenschaft nicht wesentlich gepr¨ agt zu haben. Daf¨ ur h¨ orte Frantz, nachdem er 1839 nach Berlin gewechselt war, nebenher mit großem Interesse philosophische und historische Vorlesungen -
25 Vgl.Karl Georg Winkelblech (alias Karl Marlo)[11]: Untersuchungen ¨ uber die Or-
ganisation der Arbeit oder System der Welt¨ okonomie. Ersten Bandes erste Abteilung. Historischer Teil, Kassel 1850, S.347-383.
26 Zum Pauperismus vgl. Hans-Ulrich Wehler[21]: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band. Von der Reform¨ ara bis zur industriellen und politischen ” Deutschen Doppelrevolution“. 1815-1845/49, M¨ unchen 1987, S.281-296.
12
letztere bei Leopold Ranke. 27 In philosophischer Hinsicht hat ihn, nach einer kurzen hegelianischen Phase, am nachhaltigsten die religi¨ os gef¨ arbte Gedankenwelt Schellings 28 beeinflußt. Etwa zur selben Zeit begann Frantz damit, kleinere Schriften und Zeitungsartikel zu Themen der Politik und Philosophie zu schreiben. Durch eine philosophische Schrift auf ihn aufmerksam geworden, stellte ihn 1844 der preußische Kultusminister Eichhorn im Ministerium ein. Seitdem hoffte Frantz auf eine politische Karriere. Diese schien sich zun¨ achst auch recht g¨ unstig zu entwickeln und Frantz blieb - abgesehen von einer kleinen Unterbrechung durch die Revolution - bis 1862 im preußischen Staatsdienst. W¨ ahrend dieser Zeit publizierte Frantz unerm¨ udlich und br¨ uskierte, obwohl seine Schriften von durchaus konservativem Geist waren, durch seine eigenwilligen Meinungen immer wieder Vorgesetzte un G¨ onner. Dies und die Tatsache, daß die ihm angebotenen Posten oft nicht seinen ehrgeizigen Erwartungen entsprachen, trugen 1862 mit zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst bei. Seitdem hielt sich Frantz als freier Publizist ¨ uber
Wasser. Mit seinen politischen Ansichten geriet Frantz mehr und mehr in eine Außenseiterposition, zumal er als strikter Bef¨ urworter einer großdeutschen L¨ osung das 1871 entstandene Bismarckreich entschieden ablehnte. Constantin Frantz starb 1891 in einem kleinen Ort in der N¨ ahe von Dresden.
29
Unter den zahlreichen Publikationen von Constantin Frantz sind beson-
ders hervorzuheben: Seine beiden Denkschriften ” land“(1848) und ” Frantz sein deutschlandpolitisches Konzept einer mulitnationalen, mitteleurop¨ aischen F¨ odertion entwirft; das 1859 entstandene Werk ” Untersuchungen
uber das europ¨ aische Gleichgewicht“, worin er sich mit dem Zerfall des eu-¨
rop¨ aischen Gleichgewichtssystems auseinandersetzt und die Zunkunftsvision eines Systems von vier Weltm¨ achten (Amerkia, Rußland, England, Frankreich) entwirft; schließlich Frantz’ 1879 entstandenes Werk ” Der F¨ oderalis-
27 Leopoldv. Ranke(1795-1886), einer der bekanntesten deutschen Historiker, entickelte eine empirisch-quellenkritische Historiographie mit staatsfreundlich konservativer Tendenz. Zu seinen Grunddogmen geh¨ orte das Individualit¨ atsprinzip, nach welchem jeder Staat und jede Epoche ihren eigenen Gesetzen gehorcht, die nicht ¨ ubertragbar sind. Dieser Gedanker findet sich auch bei Frantz wieder.
28 Schelling (1775-1854) ist neben Fichte und Hegel einer der Hauptvertreter der philosophischen Schule des Deutschen Idealismus. Er erfand die Identit¨ atsphilosophie nach welcher Natur und Geist eins sind. In seiner zunehmend religi¨ os verbr¨ amten Sp¨ atphilosophie, von der Frantz offenbar stark beeinflußt worden ist, deutet er die menschliche Geschichte als Heilsprozeß, in welchem sich Gott mit den Menschen vereinigt.
29 Zur Biographie vgl.: Eugen Stamm[20]: Ein ber¨ uhmter Unber¨ uhmter. Neue Studien uber Konstantin Frantz und den F¨ oderalismus, Konstanz 1948, S.143-157. - Vgl.: Paulus ¨
Franciscus Hermanus Lauxtermann[17]: Romantik und Realismus im Werk eines politischen Außenseiters, Utrecht 1979, S.9-21.
13
mus, als das leitende Prinzip f¨ ur die soziale, staatliche und internationale Organisation [...]“, in welchem Frantz den Begriff des F¨ oderalismus als ein umfassendes, Staat, Gesellschaft und Wirtschaft pr¨ agendes Prinzip bestimmt 30 . Auch wenn Frantz’ Schriften sich fast immer auf aktuelle politische Vorg¨ ange bezogen, soll im folgenden weniger die Gedankenentwicklung von Constantin Frantz und die historische Porblematik seiner Entw¨ urfe thematisiert werden, sondern es wird versucht, die mehr oder weniger gleich bleibenden Grundideen seines F¨ oderalismuskonzeptes darzustellen unter der Fragestellung, ob sich daraus m¨ oglicherweise Ankn¨ upfungspunkte f¨ ur die gegenw¨ artige Diskussion ergeben. Einer zeitgem¨ aßen Interpretation von Frantz stellen sich jedoch einige Schwierigkeiten in den Weg, die vor allem auf Frantz’ Denk- und Argumentationsstil beruhen. So sind Frantz’ Schriften durchsetzt mit Romantizismen 31 und gelegentlich durch einen entschiedenen Antisemitismus stark verunziert. 32
4.2.2 Deutschland als mitteleurop¨ aische F¨ oderation
Mehrfach hat Frantz Entw¨ urfe f¨ ur die staatliche Zukunft Deutschlands vorgelegt, denen allen gemeinsam ist, daß Deutschland darin als eine offene mitteleurop¨ aische F¨ oderation beschrieben wird. So empfielt Frantz etwa in der 1860 erschienen Denkschrift ” Dreiunddreißig S¨ atze ¨ uber den deutschen
Bund“ 33 einen deutschen Staat zu bilden, in welchem Preußen, ¨ Osterreich
30 Zu den wichtigsten Schriften von Frantz mit ausf¨ uhrlichen Zitaten: Lauxtermann[17], a.a.O.
31 Dazu geh¨ oren bei Frantz’ unter anderem: Der R¨ uckgriff auf ein mythisch verkl¨ artes Mittelalter, vor allem auf ein idealisiertes heiliges r¨ omisches Reich deutscher Nation; die Vorstellung, daß alle V¨ olker bzw. Nationen ein je eigenes Prinzip verk¨ orpern und einen je eigenen und nur sehr bedingt wandelbaren Wesenscharakter haben; der Glaube, daß jeder Staat eine besondere Idee verk¨ orpert bzw. verk¨ orpern soll, was letzten Endes auf eine Sakralisierung der Politik hinausl¨ auft; das organische Staatsdenken mit seiner deskriptiven wie normativen ¨ Uberbetonung von geographischen und historischen Bestimmungsfaktoren; schließlich der Glaube an einen christlichen Missionsauftrag des Abendlandes und insbesondere Deutschlands.
32 Der Antisemitismus von Constantin Frantz, der leider nicht auf das zu seiner Zeit auch unter Gebildeten durchaus gel¨ aufige Ressentiment beschr¨ ankt bleibt sondern - religi¨ os begr¨ undet - mit seiner Theorie vom christlichen Missionsauftrag Deutschlands in plausiblem Zusammenhang steht, soll hier nicht weiter breit getreten werden. Zur Kostprobe immerhin: Constantin Frantz[6]: Der F¨ oderalismus als das leitende Prinzip f¨ ur die sociale, staatliche und internationale Organisation, unter besonderer Bezugnahme auf Deutsch-land, Mainz 1879, S.352ff.
33 Vgl. Lauxtermann, a.a.O., S.58ff. - Frantz zog mit dieser Schrift ebenso wie mit den zuvor erschienen ” Untersuchungen ¨ uber das europ¨ aische Gleichgewicht“ die Konsequenzen
aus dem Krimkrieg, der f¨ ur ihn den Zerfall des pentarchischen Gleichgewichtssystems markierte.
14
und die restlichen Bundesgebiete als drei gleichberechtigte Partner vertreten seien sollten. Dieser Staat sollte jedoch nicht als nach außen abgeschlossener Nationalstaat entstehen (ohnehin w¨ urde er bereits mehrere Nationalit¨ aten umfassen), sondern es sollte zumindest kleineren Nachbarstaaten erm¨ oglicht werden, sich dieser F¨ oderation ebenfalls anzuschließen. 34 Schon in fr¨ uheren Schriften hatte Frantz - damals allerdings noch st¨ arker aus preußischer Sicht - Vorschl¨ age zu einer deutsche-¨ osterreichischpreußischen F¨ oderation vorgelegt. 35 Bemerkenswert sind insbesondere seine Denkschriften zur Polenfrage, worin er die Bildung einer preußisch-polnischen F¨ oderation empfiehlt. Frantz sieht in einer solchen F¨ oderation eine M¨ oglichkeit die berechtigten nationalen Anspr¨ uche der polnischen Bev¨ olkerung (freilich nicht die demokratischen Anspr¨ uche der polnischen Freiheitsbewegung) zum beiderseitigen Vorteil mit den Interessen Preußens zu vers¨ ohnen. 36 Daß der F¨ oderalismus f¨ ur Frantz nicht bloß ein Mittel zur L¨ osung politischer Gestaltungsfragen in Mitteleuropa sondern auch Selbstzweck ist, geht besonders daraus hervor, daß Frantz auch nach der Reichsgr¨ undung entschieden an seinen f¨ oderalistischen Pl¨ anen f¨ ur Deutschland festhielt und das Bismarcksche Reich unter diesem Aspekt scharf kritisierte. 37 Aus den verschiedenen F¨ oderalismus-Entw¨ urfen lassen sich in etwa folgende wesentliche Merkmale herausfiltern:
• Der F¨ oderalismus soll das Nationalit¨ atenproblem l¨ osen, da in einer F¨ oderation jede ihr angeh¨ orende Nationalit¨ at durch das f¨ oderale Prinzip ihre Eigenst¨ andigkeit bewahren kann. Frantz erkennt sehr deut-
34 Oballerdings Belgien oder die Schweiz begeistert gewesen w¨ aren sich als Juniorpartner einer deutschen F¨ oderation anzuschließen ist fraglich. Auch w¨ are die von Frantz angebotene Alternative zum Deutschen Reich wohl wesentlich schwieriger zu verwirklichen gewesen als das Bismarckreich. Vgl. Lauxtermann[17], a.a.O., S.66-78. - Vgl. auch Golo Mann[19]: Deutsche Geschichte des 19. und 20.Jahrhunderts, Frankfurt /M 1992, S.392f.
35 Vgl. Constantin Frantz[5] : Von der deutschen F¨ oderation, Siegburg 1980 (zuerst Berlin 1851).
36 Constantin Frantz[4]: Polen, Preussen und Deutschland. Ein Beitrag zur Reorganisation Europas. Faksimiledruck der Ausgabe Halberstadt 1848, Siegburg 1969. - Constantin Frantz: Betrachtungen ¨ uber den Polonismus im Großherzogtum Posen und die damit
zusammenh¨ angenden politischen Verh¨ altnisse, abgedruckt ebda., S.61ff. - Frantz Polen-Schrift muß freilich vor dem Hintergrund der Zeit interpretiert werden, in welcher neben einer nur sehr kurzlebigen Polenbegeisterung bei den Liberalen die Politik der preußischen Regierung durch den r¨ ucksichtslosesten Interessenegoismus bestimmt wurde. Heutzutage w¨ urde eine solche Schrift wegen der darin immer noch deutlich zum Ausdruck kommenden ¨ Uberheblichkeit Emp¨ orung hervorrufen.
37 Vgl. Constantin Frantz[6]: Der F¨ oderalismus als das leitende Prinzip f¨ ur die sociale, staatliche und internationale Organisation, unter besonderer Bezugnahme auf Deutsch-land, Mainz 1879, S.220ff.
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lich die Ungerechtigkeiten und das Konfliktpotential, welches demgegen¨ uber der R¨ uckgriff auf das Nationalstaatsprinzip heraufbeschw¨ ort 38 .
• Ein f¨ oderaler Großstaat bietet gegen¨ uber kleineren nach außen hin abgeschlossenen Nationalstaaten große wirtschaftliche Vorteile, die sich aus der gegenseitigen Erg¨ anzung der in ihm vereinten unterschiedlichen Wirtschaftsregionen ergeben. F¨ ur Frantz bildet Deutschland in geographischer, historischer und wirtschaftlicher Hinsicht eher ein Netzwerk interdependenter Regionen. Diesem organischen Gebilde w¨ urde ein f¨ oderaler Staat eher entsprechen als ein vermeintlich gewaltsam konstruierter zentralistischer Staat. 39
• Weiterhin geht Frantz davon aus, daß eine große mitteleurop¨ aische F¨ oderation sich gegen¨ uber den Nachbarn Rußland und Frankreich sowie auch auf internationaler B¨ uhne besser behaupten kann. Gleichzeitig unterstellt Frantz, daß eine solche F¨ oderation von Natur aus weniger aggressiv ist und deshalb weniger Argwohn unter den anderen Staaten hervorrufen wird. Das Letztere erscheint nicht unbedingt plausibel, und es stellt sich daher die Frage, ob die Frantzsche F¨ oderation, die immer noch scharf gegen Rußland und Frankreich abgegrenzt bleibt, wirklich eine bessere friedenspolitische Perspektive geboten h¨ atte als der Bismarcksche Machtstaat. 40
• ¨ Uber diesen mitteleurop¨ aischen F¨ oderalimus hinausgehend malt sich Frantz noch einen f¨ oderalen Weltv¨ olkerbund aus. Seine eng an Novalis 41 ankn¨ upfenden Ideen, die auf eine Art christlicher Zwangsbegl¨ uckung der Welt unter deutscher F¨ uhrung hinauslaufen, sind allerdings ebenso unrealistisch wie indiskutabel. 42
Abgesehen von seinen Ausfl¨ ugen in die politische Romantik erscheinen Frantz Gedanken in mancherlei Hinsicht zukunftsweisend. Dies gilt besonders f¨ ur seine Relativierung der Bedeutung des Nationalstaates und auch f¨ ur den von ihm nahegelegten Politikstil, welcher - im Gegensatz zum rein egoistischen Machtstaatsdenken - bei vern¨ unftiger Ber¨ ucksichtigung des Eigeninteresses die Rechte anderer anerkennt (was am deutlichsten in seinen Schriften zur Polenfrage zum Ausdruck kommt). Dieser Eindruck relativiert
38
Vgl. Frantz[5]: Von der deutschen F¨ oderation, a.a.O., S.87-122.
39 Vgl. Constantin Frantz[7]: Deutschland und der F¨ oderalismus, Hellerhau 1917, S.38ff.
40 Vgl. Lauxtermann[17], S.58ff.
41 Vgl. Novalis[10]: Die Christenheit oder Europa. Und andere philosophische Schriften, K¨ oln 1996, S.23-43.
42 Vgl. Frantz[7]: Deutschland und der F¨ oderalismus, a.a.O., S.154-216.
16
sich jedoch wieder, wenn man untersucht, wie Frantz sich den inneren Aufbau seines f¨ oderalen Staates denkt.
4.2.3 St¨ andischer F¨ oderalismus statt repr¨ asentative Demokratie
Man w¨ urde zweifellos ein falsches Bild von Konstantin Frantz bekommen, s¨ ahe man in ihm nur den Vision¨ ar einer europ¨ aischen Friedensl¨ osung. Abgesehen davon war Konstantin Frantz n¨ amlich ein entschiedener Reaktion¨ ar. Bereits 1846 hatte er - damals ein Angestellter des preußischen Kultusministeriums - ein scharfes Pamphlet gegen die “Constitutionellen” verfasst. Unter den konservativen Theoretikern seiner Zeit war es ¨ ublich Liberalismus und Demokratie als eine versch¨ arfte Form von Staatsabsolutismus zu betrachten und dementsprechend zu brandmarken. Auf dieser Schiene f¨ ahrt auch Konstantin Frantz, wenn er den gesellschaftlichen F¨ oderalismus als heilsames Prinzip dem demokratischen Repr¨ asentativsystem entgegenstellt. In seinem sp¨ aten Werk zum F¨ oderalismus weitet Frantz diesen Begriff zu einem umfassenden, die soziale wie die staatliche und internationale Ordnung umfassenden Prinzip aus. Frantz Ideen zur internationalen Ordnung wurden bereits dargestellt. Seine Vorschl¨ age zur Gestaltung einer sozialen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung lehnen sich an Winkelblech an und werden daher hier nicht noch einmal besprochen. Bleibt die Frage, wie Frantz sich das f¨ oderale politische System denkt. Die wichtigsten grunds¨ atzlichen Kritikpunkte, 43 die Constantin Frantz gegen das repr¨ asentative System anf¨ uhrt sind:
1. Echte Repr¨ asentation ist unm¨ oglich, da der Volkswille ohnehin nicht delegiert werden kann. Frantz untermauert dies durch eine Rechnung, die zeigen soll, daß bei Entscheidungen eines Repr¨ asentativorganes in der Regel nur eine Minderheit des Volkes ihren Willen erh¨ alt.
2. Die gesetzgebenden Organe werden von Leuten gew¨ ahlt, die nichts von der Gesetzgebung verstehen (n¨ amlich vom Volk). Aus diesem Grund hat eine Volkswahl auch h¨ ochstens innerhalb der kleinsten Einheiten (St¨ adte, Gemeinden) sinn.
3. Das Volk stellt beim Wahlakt keinen lebendigen K¨ orper (d.h. keine durch organisierte K¨ orperschaften strukturierte Gemeinschaft) mehr
43 Frantz entwickelt seine Kritik am politischen System des Kaiserreichs gegen das er einige sehr treffende Einw¨ ande erhebt (z.B.: Unausgewogenheit des F¨ oderalismus durch die preußische Dominanz, ungen¨ ugende politische Kontrolle des Milit¨ ars). Hier sollen allerdings nur Frantz’ prinzipielle Vorstellungen vom Design des politischen System dargelegt werden.
17
da, sondern einen bloßen Menschenhaufen. Dieser k¨ onne aber weder sinnvoll ein Repr¨ asentationsorgan w¨ ahlen noch durch den Wahlakt eine glaubhafte Legitimation bereitstellen. Die Vertreter sollten nach Frantz aus der Mitte von K¨ orperschaften hervorgehen, da die K¨ orperschaften uber einen einheitlichen Geist verf¨ ugen, der auch ihre Vertreter durch-¨ dringt.
Constantin Frantz empfiehlt aus all diesen Gr¨ unden ein mehrstufiges System, bei welchem die Vetretungsorgane der umfassenderen Ebenen von Deligierten der jeweils niedrigeren Ebene gebildet werden. Nur auf Kreis- oder Gemeindeebene sollen Wahlen stattfinden. Außerdem schl¨ agt Constantin Frantz eine zweite Kammer vor, die sich aus Vertretern der St¨ ande und Berufsgenossenschaften zusammensetzten soll. Nach Frantz’ Vorstellung von F¨ oderalismus ist der Staatsb¨ urger also nicht B¨ urger zweier Staaten (Gliedstaat und Gesamtstaat), sondern steht zumindest hinsichtlich seiner politischen Partizipationsrechte nur zur untersten Einheit des mehrstufigen Staates in unmittelbarer Beziehung. 44
Es er¨ ubrigt sich, im Einzelnen gegen diese Auffassungen nun den Katalog von Standardargumenten f¨ ur die repr¨ asentative Demokratie und das allgemeine Wahlsystem herunterzubeten. Auff¨ allig ist, wie gering Constantin Frantz die politische M¨ undigkeit des einzelnen B¨ urgers veranschlagt. Auch ordnet Frantz den B¨ urger v¨ ollig dem Kollektiv von Gemeinde bzw. Berufsgenossenschaft unter, so als w¨ are mit dieser Zugeh¨ origkeit auch der politische Standpunkt schon vorgegeben. Mit diesem autorit¨ aren und kollektivistischen Zug erinnert Frantz st¨ andischer F¨ oderalismus nicht wenig an Althusius. Nur klingen solche Vorstellungen am Ende des 19.Jahrhunderts nicht so plausibel wie zu Beginn des 17.Jahrhunderts, weshalb denn auch Frantz emp¨ ort forden muß, was Althusius noch mit gelassender Selbstverst¨ andlichkeit beschreiben konnte.
5 Schlußbetrachtung
An welche der hier dargestellten Werke k¨ onnte oder sollte die heutige F¨ oderalismusdiskussion auf der Suche nach historischen Vorbildern ankn¨ upfen? Am ehesten bieten sich hierf¨ ur ohne Zweifel die Federalist Papers an. Einmal entsprechen sie, da sie den F¨ oderlismus in Verbindung mit der liberalen Demokratie zum Gegenstand haben, am meisten der heutigen Situation. Zum zweiten lassen sich zahlreiche der Argumente der Federalist Papers fast unmittelbar auf die gegenw¨ artige Lage der Europ¨ aischen Union ¨ ubertragen.
44 Vgl. Constantin Franz[7]: Deutschland und der F¨ oderalismus, a.a.O., S.7-37.
18
Aber auch Althusius Theorie tr¨ agt einige Z¨ uge, die ihn heute noch oder wieder interessant erscheinen lassen k¨ onnten. Althusius anthropologische Auffassung, daß der Mensch sich nur in einer Gemeinschaft mit anderen Menschen verwirklichen k¨ onnte, und daß ein nat¨ urlicher Altruismus existiert, der zumindest innerhalb kleinerer Gruppen f¨ ur das Gemeinschaftsleben nutzbar gemacht werden kann, erinnert nicht wenig an heutige kommunitaristische Ideen.
Weniger als Vorbild geeignet erscheint dagegen Constantin Frantz. Seine politischen Entw¨ urfe tragen immer einen gewissen autokratischen Zug. Man gewinnt bei Frantz ¨ ofters den Eindruck, als wolle er den Betroffenen ihre Rollen zuweisen, ohne ihnen zu erlauben, ihre Interessen und Ziele selbst zu definieren.
19
Literatur
[1] Johannes Althusius: Politica. Faksimiledruck der 3.Auflage. Herborn 1614, Meisenheim am Glan 1961.
[2] Jean Bodin: Les six Livres de la Republique avec lApologie de R.Herjin. Faksimiledruck der Ausgabe Paris 1583, o.O. (Meiesnheim am Glan?) 1961.
[3] Constantin Frantz: ¨ Uber die Gegenwart und Zukunft der preussischen Verfassung. Neudruck der Ausgabe Halberstadt 1846, Siegburg 1975.
[4] Constantin Frantz: Polen, Preussen und Deutschland. Ein Beitrag zur Reorganisation Europas. Faksimiledruck der Ausgabe Halberstadt 1848, Siegburg 1969.
[5] Constantin Frantz: Von der deutschen F¨ oderation, Siegburg 1980. (Neudruck der Ausgabe Berlin 1851).
[6] Constantin Frantz: Der F¨ oderalismus als das leitende Prinzip f¨ ur die sociale, staatliche und internationale Organisation, unter besonderer Bezugnahme auf Deutschland, Mainz 1879.
[7] Constantin Frantz: Deutschland und der F¨ oderalismus, Hellerhau 1917. (Auszug aus dem zuvor genannten Werk, hrsg. von Franz Blei)
[8] Alexander Hamilton / James Madison / John Jay: Die Federalist Papers. ¨ Ubersetzt, eingeleitet und mit Anmerkungen versehen von Barbara Zehnpfennig, Darmstadt 1993.
[9] Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf, Stuttgart 1991. (Erscheinungsdatum der Erstausgabe: 1795)
[10] Novalis (Georg Philipp Friedrich von Hardenberg): Die Christenheit oder Europa. Und andere philosophische Schriften, K¨ oln 1996.
[11] Karl Georg Winkelblech (alias Karl Marlo): Untersuchungen ¨ uber die
Organisation der Arbeit oder System der Welt¨ okonomie. Erster Band, Kassel 1850, Zweiter Band, Kassel 1857.
[12] Erik Wolf (Hrsg.): Johannes Althusius. Grundbegriffe der Politik. Aus Politica methodice digesta“.1603, Frankfurt/M 1948.
”
20
[13] Ernst-Otto Czempiel: Kants Theorem. Oder: Warum sind Demokratien (noch immer) nicht friedlich, in: Zeitschrift f¨ ur Internationale Beziehungen (ZiB), 3.Jahrgang (1996), Heft 1, S.79-101.
[14] Ernst Deuerlein: F¨ oderalismus. Die historischen und philosophischen Grundlagen der f¨ oderativen Prinzips, M¨ unchen 1972.
[15] Carl Joachim Friedrich: Johannes Althusius und sein Werk im Rahmen der Entwicklung der Theorie von der Politik, Berlin 1975.
[16] Otto v. Gierke: Johannes Althusius und die Entwicklung der naturrechtlichen Staatstheorien. Nachdruck der 3.Auflage von 1913, Meisenheim am Glan 1958.
[17] Paulus Franciscus Hermanus Lauxtermann: Romantik und Realismus im Werk eines politischen Außenseiters, Utrecht 1979.
[18] Heinrich Lutz: Das Ringen um die deutsche Einheit und die krichliche Erneuerung. Von Maximilian I. bis zum westf¨ alischen Frieden, Berlin 1983.
[19] Golo Mann: Deutsche Geschichte des 19. und 20.Jahrhunderts, Frankfurt /M 1992.
[20] Eugen Stamm: Ein ber¨ uhmter Unber¨ uhmter. Neue Studien ¨ uber Konstantin Frantz und den F¨ oderalismus, Konstanz 1948.
[21] Hans-Ulrich bf Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band. Von der Reform¨ ara bis zur industriellen und politischen ” Deutschen
Doppelrevolution“. 1815-1845/49, M¨ unchen 1987.
[22] Peter Jochen Winters: Die ¿¿Politik¡¡ des Johannes Althusius und ihre zeitgen¨ ossischen Quellen. Zur Grundlegung der politischen Wissenschaft im 16. und beginnenden 17.Jahrhundert, Freiburg im Breisgau 1963.
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