INHALTSÜBERSICHT
Einleitung
1. Frauen auf dem Arbeitsmarkt
1.1 Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern in der Europäischen Union
1.2 Frauenanteile in Berufsgruppen und Fachrichtungen
1.3 Arbeitslosigkeit
1.4 Teilzeitarbeit
1.5 Einfluß von Ehe und Kindern auf die Berufstätigkeit
1.6 Arbeitsentgelte
2. Grundsätzliche Zielsetzungen der Europäischen Union
3. Ziele der Europäischen Union an ausgewählten Beispielen
3.1 Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern
3.2 Kinderbetreuung
3.3 Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
4. Der Europäische Sozialfond (ESF)
4.1 Welche Ziele verwirklicht der ESF?
5. Programme zur Verwirklichung der Ziele
5.1 Drittes Aktionsprogramm zur Chancengleichheit
5.2 Viertes Aktionsprogramm zur Chancengleichheit
6. Praxisbeispiel - Die Berlinerinnen steigen in das Geschäft ein
7. Schlussfolgerungen und Zukunftsaussichten
Literaturverzeichnis - Quellennachweise
Einleitung
"Frauen spielen eine Schlüsselrolle im Entwicklungsprozess. Sie sind die entscheidenden Akteurinnen in Bereichen wie Fischerei, Tierzucht, Kleinhandel und Transport. Für die Entwicklungszusammenarbeit der EU muß deshalb aktive Frauenförderung zum Ausgangspunkt solidarischer Politik werden." ....... 1
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist Grundprinzip der Demokratie und der Achtung des Menschen, das als solches jedoch in der Praxis nicht immer anerkannt wird. Die Europäische Gemeinschaft hat seit ihrer Gründung den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann vertreten.
Zur Förderung der Gleichstellung in der Praxis hat die Gemeinschaft seit den 80er Jahren spezifische Aktionsprogramme durchgeführt, die trotz begrenzter Haushaltsmittel spürbare Wirkung gezeigt haben.
Die Kommission hat die Erzielung der Chancengleichheit zu einer der wichtigsten Überlegungen bei der Entwicklung aller ihrer Politikbereiche erklärt. Chancengleichheit von Männern und Frauen soll in die Konzeption, Organisation, Begleitung und Evaluierung aller Politiken und Aktionen einbezogen werden. Das Ziel der ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozeß und der Übernahme von Verantwortung in allen Lebensbereichen ist eine wesentliche Vorbedingung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Frauen müssen gleiche Chancen erhalten, um als gleichrangige Partnerinnen von Männern operieren zu können. Allmählich gewinnt die Feststellung an Boden, dass die Gesellschaft die Frauen nötig hat; daß man es sich nicht leisten kann, Frauen außen vor zu lassen. Frauen müssen als in wirtschaftlicher, politischer, sozialer und kultureller Hinsicht ernstzunehmende Bürgerinnen wahrgenommen werden; stoßen sie dabei auf Hindernisse, müssen diese beseitigt werden.
Die vorliegende Arbeit erläutert zunächst die gegenwärtige Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Danach beschäftigt sie sich mit den grundsätzlichen Zielsetzungen der Europäischen Union bezüglich der Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Im Anschluß daran wird der Europäische Sozialfond vorgestellt sowie seine Zielsetzungen im Hinblick auf die Chancengleichheit untersucht. Die Darstellung zweier der bisher erfolgten bzw. noch andauernden Programme soll Einblick in die Aktivitäten der Europäischen Union geben. Abschließend soll ein Beispiel aus Berlin zeigen, wie Gleichberechtigung und Gleich-behandlung funktionieren kann und Frauen die ihnen gegebenen Chancen nutzen. Die Arbeit schließt mit einer kritischen persönlichen Stellungnahme sowie einiger Ausblicke in die Zukunft.
1 Lissy Gröner, SPD, Mitglied des Europäischen Parlaments; aktiv in den Ausschüssen: Kultur, Jugend, Bildung und Medien sowie Rechte der Frau Seite 3 von 3
1. Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Der Anteil der Frauen am Arbeitsmarkt hat sich seit den sechziger Jahren beträchtlich erhöht. Diese Tendenz zu einer verstärkten Frauenpräsenz wird in allen Mitgliedsstaaten auch an der höheren Bildungsbeteiligung von Frauen und am gestiegenen Anteil der Frauen mit Hochschulabschluß, auch in ehemals typischen Männerdomänen, sichtbar.
Trotzdem ist die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Berufsleben noch nicht realisiert. Auf einige Aspekte dieser Situation soll im folgenden hingewiesen werden.
Ungeachtet einer gewissen Entwicklung entscheiden sich viele Mädchen immer noch für Ausbildungsgänge, die nicht besonders tragfähig für ihre berufliche Zukunft sind. Trotz aller Maßnahmen, die seit Jahren im Interesse einer Vielfältigkeit der Berufswahl durchgeführt werden, konnte noch keine wirkliche Verhaltensänderung herbeigeführt werden.
Die Zahlen zeigen, daß Frauen sich immer noch auf die typisch weiblichen Berufe konzentrieren. Arbeiten, die sogenannte weibliche Fähigkeiten wie Geduld, Sanftmut, geschickten Umgang mit Menschen, Genauigkeit, Sorgfalt usw. verlangen, werden häufig geringer bewertet und schlechter bezahlt. Es sind diese Fähigkeiten, die die Arbeit in den frauentypischen Berufen beherrschen (Krankenschwester, Erzieherin, Verkäuferin, Büroangestellte usw.)
Das größte Problem auf dem Gebiet der Chancengleichheit für Frauen und Männer ist die Notwendigkeit, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Die Zahlen zeigen deutlich, daß die Erwerbstätigkeit der Frauen ganz erheblich durch die Familiensituation beeinflußt wird. Eine mehr oder weniger kurze Unterbrechung ihres Berufslebens aufgrund einer Schwangerschaft wirkt sich in vielen Fällen negativ auf ihre Karriere, ihre berufliche Erfahrung und ihr Arbeitsentgelt aus. Wenn Kleinkinder zu versorgen sind und die Kinderbetreuungsplätze nicht ausreichen, sehen sich viele Frauen veranlaßt, ihre berufliche Laufbahn zu unterbrechen. Ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, der zunehmend unter Konkurrenzdruck steht, wird dann sehr schwierig.
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1.1 Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern in der Europäischen Union
Im Hinblick auf die Erwerbsbeteiligung lässt sich die Bevölkerung in zwei grosse Kategorien gliedern: in Erwerbspersonen (Personen, die einen Arbeitsplatz haben, und Arbeitslose, d. h. Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich jedoch um eine Arbeitsstelle bemühen) und Nichterwerbspersonen (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen im Ruhestand, Personen im Haushalt usw.).
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1.2 Frauenanteile in Berufsgruppen und Fachrichtungen
Die geschlechtliche Arbeitsteilung auf dem Arbeitsmarkt ist trotz der Strukturveränderungen und der Beschäftigungszunahme weiterhin sehr ausgeprägt und nimmt in manchen Fällen sogar zu. Die Zunahme der weiblichen Beschäftigungen fand vor allem in zwei Berufsgruppen statt: unter den Freiberuflern und unter den Schreib- und Bürokräften. Verbesserte Qualifikationen und berufliche Fähigkeiten haben einigen Frauen neue Möglichkeiten in Fachberufen eröffnet, doch Führungs- und Verwaltungsaufgaben bleiben weiterhin fast ausschließlich den Männern vorbehalten.
In den geistes- und naturwissenschaftlichen Berufen gibt es Unterschiede zwischen sogenannten Frauen- und Männerbereichen. Frauen spezialisieren sich eher auf die Bereiche Pädagogik, Biologie und Medizin, während Männer vor allem in den technischen Bereichen arbeiten. Hier besteht eine Parallele zu den Studienfächern, die von Frauen und Männern an der Hochschule gewählt werden. Das Unterrichtswesen insgesamt hat einen hohen Frauenanteil. Von den unteren zu den höheren Schulstufen nimmt dieser Anteil jedoch ab.
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1.3 Arbeitslosigkeit
• In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Arbeitslosenquote der Frauen höher als die der Männer.
• Besonders hoch ist die Arbeitslosenquote bei Frauen und Männern unter 25 Jahren. • In den meisten EU-Staaten sind Frauen stärker von Langzeit- und Dauerarbeitslosigkeit betroffen als Männer.
• Arbeitslosigkeit nach einer Phase der Nichterwerbstätigkeit kommt bei Frauen sehr viel häufiger vor als bei Männern.
• Die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, ist für Frauen mit Kind höher als für Frauen ohne Kind. Die Arbeitslosenquote der alleinerziehenden Mütter ist besonders hoch.
• Arbeitslose Frauen suchen sehr viel häufiger als Männer eine abhängige Teilzeitbeschäftigung.
Trotz des beispiellosen Einflusses, den Frauen in den letzten fünfzig Jahren auf die Arbeitswelt ausgeübt haben, werden sie auf dem europäischen Arbeitsmarkt gegenüber den Männern noch immer benachteiligt. In der Gruppe der 20 - 59jährigen sind etwa 12,4 % der Frauen arbeitslos, verglichen mit 9,4 % der Männer, obgleich gegenüber 88 % bei den Männern nur 62,5 % der Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Frauen dürften einen Großteil des „schwarzen Arbeitsmarktes“ ausmachen. Es ist unbestritten, daß einige Frauen, die statistisch als „nicht erwerbstätig“ erfaßt sind, einer unbezahlten, nicht angemeldeten oder rechtswidrig bezahlten Arbeit nachgehen.
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1.4 Teilzeitarbeit
Erwerbstätige Frauen sind zu einem großen Teil teilzeitbeschäftigt. In den meisten Ländern war der Anstieg in der Beschäftigungsquote für Frauen während der 80er Jahre fast ausschließlich auf den Anstieg von Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen. Für sehr viele Frauen ist eine Reduzierung der Arbeitsstunden eine der Möglichkeiten, bezahlte Arbeit mit Familie, Haushalt und sonstigen Verpflichtungen zu vereinbaren.
Frauen nehmen natürlich nicht immer freiwillig eine Teilzeitbeschäftigung an: Es bietet sich ihnen möglicherweise gar keine andere Wahl als Teilzeitbeschäftigung.
1992 hatten 29,1 % der erwerbstätigen Frauen in der Europäischen Union eine Teilzeitbeschäftigung, von den Männern waren es dagegen nur 4,2 %. Teilzeitarbeit nimmt sowohl bei Frauen als auch bei Männern zu. 1987 lagen die Zahlen noch bei 27,9 % und 3,9 %.
1.5 Einfluß von Ehe und Kindern auf die Berufstätigkeit
Fragestellung: Behindern Ehe und Kinder die Berufstätigkeit?
Ehe für die 22,5 26,5 27,2 21,0 20,8 19,8 21,3 19,5 24,1 20,3 Frau Kinder für den 7,0 4,5 3,6 3,9 13,5 11,0 6,7 4,3 4,5 8,6 Mann Kinder für die 59,7 60,2 58,6 48,9 57,9 56,0 54,0 49,2 55,9 54,0 Frau
Eine Antwort auf die Frage ist ganz eindeutig: die Ehe und vor allem Kinder behindern die Berufstätigkeit der Frauen sehr viel stärker als die der Männer.
Die Statistiken bestätigen den großen Einfluß der Familie auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Ehe und Kinder sind der Grund für den Rückgang der Frauenerwerbsquote, während diese Faktoren die Erwerbsbeteiligung der Männer eher zu steigern scheinen. Das ist auch nicht anders zu erwarten, wenn die Frau beschließt, zu Hause zu bleiben, um sich um die Kinder zu kümmern, und der Mann für den Lebensunterhalt der Familie sorgt.
1 Quelle: Eurobarometer Nr. 39.0
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1.6 Geschlechtsabhängige Arbeitsentgelte
Obwohl in den europäischen Mitgliedsstaaten die Anzahl der Frauen, die eine bezahlte Arbeit verrichten, heutzutage wesentlich höher ist als vor 10 Jahren, muß man feststellen, daß die Entwicklung der Gleichberechtigung in bezug auf das Entgelt nicht im gleichen Maße vorangekommen ist.
Frauen in Europa verdienen im Durchschnitt ca. 20 % weniger als Männer. Obwohl sie ihren Anteil an den relativ gut bezahlten Verwaltungs-, Fach- und Führungsposten ausbauen konnten, ist ein großer Teil der zunehmenden Zahl an beschäftigten Frauen in niedrig bezahlten Aushilfs- und Gelegenheitsjobs im Dienstleistungsbereich tätig. Folglich blieben die durchschnittlichen Entgelte für Frauen niedrig und die Abstände zwischen den Verdiensten von Frauen und Männern weiter bestehen.
Die Unterschiede bei den geschlechtsabhängigen Arbeitsentgelten bestehen sowohl im gewerblichen als auch im Dienstleistungsbereich und sind Ausdruck für die ungleiche Lage von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Die Bekleidungs- und Textilbranche, das Bankgewerbe und der Einzelhandel sind wichtige Arbeitgeber für die Frauen, doch liegen ihre Verdienste dort durchschnittlich nur bei 63 % dessen, was die Männer verdienen.
2. Grundsätzliche Zielsetzungen der Europäischen Union
In den Römischen Verträgen von 1957 wurde in Artikel 119 der Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit verankert. Seit 1975 wurden mehrere Richtlinien verabschiedet, in denen dieses grundlegende Prinzip des Gemeinschaftsrechts präzisiert und weiterentwickelt wurde. Im einzelnen ging es dabei um folgende Aspekte:
• gleiches Arbeitsentgelt für weibliche und männliche Arbeitnehmer; • Gleichbehandlung hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; • schrittweise Verwirklichung der Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit;
• Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben;
• Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen und Wöchnerinnen.
Im übrigen setzte sich die Europäische Union folgende Ziele: • Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit; • Chancengleichheit für Mädchen und Jungen im Bildungswesen; • Wiedereingliederung und Späteingliederung von Frauen in das Berufsleben; • Schutz der Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz; • Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen durch Maßnahmen der Europäischen Strukturfonds;
• ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozeß; • Darstellung der Frau und des Mannes in Werbung und Medien.
Das Europäische Parlament hat sich intensiv mit der Problematik befaßt. Die Kommission ist der Auffassung, daß die Anwendung der Gesetze allein nicht genügt, um die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Praxis weiter voranzubringen. Daher ist sie bemüht, im Rahmen ihrer fortlaufenden mehrjährigen Aktionsprogramme, konkrete Maßnahmen zu fördern, die auf eine Verbesserung der Situation der Frau in der Praxis abzielen, insbesondere, was den Bereich der Beschäftigung anbelangt.
Auf internationaler Ebene hat die Kommission einen aktiven Beitrag zur Vorbereitung der Vierten UN-Weltfrauenkonferenz geleistet und war hier eine treibende Kraft. Die Konferenz stellte folgende Aspekte in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit: Rechte der Frau, sexuelle Selbstbestimmung, Bedeutung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frauen, ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, Einbeziehung der Chancengleichheit in alle Politiken.
Im Dezember 1995 hat der Europäische Rat erneut bekräftigt, daß die Chancengleichheit für Frauen und Männer - neben der Beschäftigung - eine der vorrangigen Aufgaben der Europäischen Union ist.
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3. Darstellung einiger Ziele der Europäischen Union an ausgewählten Beispielen
3.1 Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern
Ziel: Mindestmaßnahmen treffen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von
1 Quelle: Amtsblatt L 348 vom 28.11.1992
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3.2 Kinderbetreuung
Solange die Betreuung von Kleinkindern weiterhin als die Hauptaufgabe der Mütter betrachtet wird, können Probleme bezüglich der Kinderbetreuung schwerwiegende Hindernisse für Frauen bilden, die die Chancengleichheit im Beruf wahrnehmen wollen. In vielen Mitgliedsstaaten verändert sich der Beschäftigungsanteil entsprechend der Zahl der Kinder.
Das laufende 4. Aktionsprogramm umfasst die Individualisierung der Steuer- und Sozialversicherungssysteme, durch die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben gefördert werden soll.
Ziel: Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, Vereinbarkeit ihrer beruflichen, familiären und erzieherischen Pflichten im Hinblick auf die Kinderbetreuung.
3.3 Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
Ziel: Förderung des Bewußtseins um die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und ihrer Folgen; Bekanntmachung des Verhaltenskodex.
4. Der Europäische Sozialfond (ESF)
Bereits in den 70er Jahren stellte die Kommission im Rahmen eines ESF-Sonderfonds Mittel für die bedürftigsten und am stärksten benachteiligten Frauen zur Verfügung. Doch erst nach der umfassenden Reform der Strukturfonds im Jahre 1989 kam es hier zu eigenständigen Maßnahmen.
Es gibt eine breite Palette von ESF-geförderten Programmen, deren Ziel es ist, die Beschäftigungsaussichten für Frauen zu verbessern und sie über vorhandene Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu informieren. Hierzu zählen die allgemeine Beratung, die Frauen helfen soll, unabhängiger zu werden und mehr Selbstvertrauen zu entwickeln, wie auch die Berufsberatung und -orientierung, die sie in der Wahl ihres Berufes unterstützen soll. Es werden neue Formen der Arbeitsorganisation und neue Technologien gefördert, die Frauen helfen sollen, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen.
Vom ESF unterstützte Projekte erschließen Frauen Beschäftigungsmöglichkeiten in den ingenieurtechnischen Branchen wie Werkzeugmaschinenbau, Luftfahrttechnik und Bauwesen und verschaffen ihnen Zugang zu den entsprechenden Führungspositionen Aber auch Projekte in Bereichen mit traditionellen Frauenberufen wie Bekleidungsindustrie, Reinigungs- und Reparaturservice erweisen sich als der geeignete Weg zur Erwerbstätigkeit und eine der besten Methoden, Frauen rasch zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu verhelfen und ihr Selbstwertgefühl zu stärken.
Der ESF hat die soziale Aufgabe, die Beschäftigungsmöglichkeiten und die geographische und berufliche Mobilität der Arbeitnehmer/-innen in der Gemeinschaft zu fördern sowie die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Mit der Reform des ESF ab 1994 wurde erstmals die Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt festgeschrieben.
4.1 Welche Ziele verwirklicht der ESF?
Das Ziel I (Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand), Ziel II (Umstellung von Industrieregionen) und Ziel V b (Entwicklung des ländlichen Raumes) gilt zugunsten der arbeitslosen Frauen und Männer oder den in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erwerbstätigen Arbeitnehmern/-innen in ausgewählten Gebieten der Gemeinschaft.
Das Ziel III (Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit) gilt zugunsten der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer, der weiblichen Jugendlichen, die eine Beschäftigung suchen, sowie der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen in das Erwerbsleben in der gesamten Gemeinschaft (z. B. alleinerziehende Frauen, Migrantinnen). Der Förderschwerpunkt d) bei Ziel III sieht die Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt vor.
Das Ziel IV gilt zugunsten der Erleichterung der Anpassung von männlichen und weiblichen Arbeitskräften, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, vor allem in KMU, an die industriellen Wandlungsprozesse und an die Veränderungen der Produktionssysteme.
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5. Programme zur Verwirklichung der Ziele
5.1 Drittes Programm zur Chancengleichheit
Ziel: Förderung einer uneingeschränkten Mitwirkung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und zur Anerkennung ihres Beitrags zum wirtschaftlichen und sozialen Leben beizutragen sowie eine stärker integrierte und umfassendere Aktionsstrategie anzubieten.
Es wurde erkannt, daß der Grundsatz der Chancengleichheit am Arbeitsplatz in einer Gesellschaft nicht verwirklicht werden kann, in der die Frauen und Männer nicht wirklich gleichbehandelt werden, und sie in den Medien und in den Entscheidungsprozessen nur unzureichend vertreten sind. Hier galt es, Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, denn eine aktive Beteiligung der Frauen am Entscheidungsprozess könnte eine der effizientesten Möglichkeiten zur Herbeiführung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen sein und zu einer dauerhaften Veränderung der Ansichten über Geschlechterrollen führen.
Inhalt: 1. Das dritte Aktionsprogramm verfolgte drei Hauptorientierungen: • die Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften sollte verbessert
2. Die Mitgliedsstaaten waren aufgefordert, folgende Ziele zu verwirklichen: • den Stand der Information über Rechte und Pflichten zu verbessern;
5.2 Viertes Programm zur Chancengleichheit
Ziel: Die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Konzeption, Durchführung und Begleitung aller Politiken, Aktionen und Maßnahmen auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene fördern.
1. Mit dem Programm werden insbesondere nachstehende fünf Ziele verfolgt: Inhalt:
• stärkere Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit in alle
6. Praxisbeispiel
Die Berlinerinnen steigen in das Geschäft ein
Das größte Geschäftszentrum Europas für weibliche Unternehmensleiter befindet sich im Bau in Deutschland, im östlichen Teil Berlins. Eine ehemalige Kosmetikfabrik mit 5.500 qm auf sechs Stockwerken und ein neues Gebäude werden fünfzig Unternehmen beherbergen, die ausschließlich von Frauen geleitet werden dürfen. Vierunddreissig dieser Unternehmen sind bereits gegründet worden, darunter eine Informatikschule, ein Beratungsbüro für Organisation und Geschäfte, eine Werbeagentur, ein Reisebüro, Cafés und Geschäfte für Dessous und Strümpfe.
Um Arbeit und Leben auf eine befriedigende Art miteinander zu vereinen, sind im Laufe des Sommers 1996 dreizehn Wohnungen für die Mitglieder der Genossenschaft Weiber Wirtschaft EG gebaut worden. Das Projekt soll ein ökologisches Vorbild sein: die Stätten von Arbeit, Freizeit und Gewerbe werden unter einem Dach integriert, wodurch die mit Fahrten verlorene Zeit verringert wird.
Es sind ebenfalls spezifische Einrichtungen für die Kinder der Mütter, die arbeiten, vorgesehen worden, da die sozialen Fragen, nach Ansicht der Gründer der Genossenschaft, ein fester Bestandteil der Ökonomie sind. Das Gebäude bietet den Geschäftsfrauen stabile und erschwingliche Mieten, die gemeinsame Benutzung der technischen Ausstattung, die gemeinsame Werbung, ein Zentrum für Konferenzen, Seminare und Ausstellungen.
An die tausend Frauen aus ganz Deutschland und dem Ausland, von allen Altersstufen und mit verschiedenen sozialen Hintergründen, sind schon Mitglieder dieses von der Europäischen Union mitfinanzierten Unternehmens geworden. Man kann diesem Projekt schon mit einer Investition von 200 DM beitreten. Durch den Beitritt wird man gleichzeitig Mitbesitzer des Geschäftszentrums - wenn es auch eine gewisse Zeit dauern könnte, bis dieselben einen Teil des Gewinnes erhalten.
Das Projekt, das eine Gesamtinvestition von 34 Mio. DM darstellen wird - von denen 12,5 Mio. DM als Kaufpreis für die Anlage der Treuhandanstalt gezahlt werden müssen - ist eines der größten von der feministischen Bewegung gegründeten Unternehmen in Europa.
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7. Schlussfolgerungen
Diese Arbeit schließt mit der Feststellung, daß sich die Politik in bezug auf die Chancengleichheit in einer Übergangsphase zur ihrer Erneuerung befindet. Ein wichtiger „acquis communautaire“ der Gemeinschaft bezüglich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern wurde in den Rechtsvorschriften und in der Praxis verankert. Es entstand eine neue Debatte über die Notwendigkeit, einen Schritt weiterzugehen und den Handlungsbereich der beteiligten Akteure zu erweitern. Dies muß zu einem neuen Vertrag zwischen den Geschlechtern und einem neuen vorausschauenden Überdenken der Stellung der Frauen überall auf der Welt führen. Diese Erneuerung ist als die letzte Phase des sich in Europa bereits seit 20 Jahren entwic??kelnden Besitzstandes zum Thema Chancengleichheit zu verstehen.
Die Umsetzung der Strategien schritt nicht in demselben Maße voran wie das Bewußtsein für die Notwendigkeit neuer Methoden und Ansätze zugunsten der Chancengleichheit. Das Übergreifen der Dimension der Chancengleichheit in alle Politikbereiche und Programme ist eine langwierige Aufgabe, die nur ganz allmählich Früchte tragen wird.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß die Situation der Frauen zunehmend vielfältiger wird und daß neue Strategien zur Weiterentwicklung der Chancengleichheit auf europäischer Ebene künftig die Unterschiede zwischen den Frauen selbst ebenso berücksichtigen müssen wie die zwischen Frauen und Männern. Dies macht die Probleme, die sich bei der Entwicklung einer geschlechterspezifischen Perspektive stellen, natürlich noch komplexer.
Es ist nicht leicht, Botschaften zu vermitteln, die mehr Verständnis und Flexibilität in einer Welt verlangen, in der die Gesetze des Marktes regieren und wirtschaftliche Probleme als Entschuldigung herhalten müssen für mangelnde Aktivität bei der Lösung von Problemen, die auf den hintersten Rang verwiesen werden. Die Politik der einzelnen Staaten wie auch der Europäischen Union muß dazu beitragen, daß die Verteilung der familiären und der beruflichen Aufgaben auf Frauen und Männer zu ihrem beiderseitigen Vorteil und zum Nutzen der Gesellschaft insgesamt erleichtert wird.
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LITERATURVERZEICHNIS - QUELLENNACHWEISE
Allgemeine Literatur:
Handbuch der europäischen Integration, Röttinger/Weyringer, Manz-Verlag, Wien 1991 Lernprozess Europa, Hans-W. Platzer, Dietz-Verlag, Bonn 1995 Jahrbuch der Europäischen Integration 1993/94, Weidenfeld/Wessels, Europa Union Verlag, Bonn 1994
Themenbezogene Literatur:
Leitfaden zur Anwendung des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1996
Förderprogramme der Europäischen Union, Sabathil/Hörstmann-Jungemann, Economica-Verlag, Bonn
Handbuch Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Europäischen Union, Junia Pais Macedo van Overbeek, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1995
Europäische Sozialpolitik - Weichenstellung für die Europäische Union, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1993 Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau - ESF Projektbeispiele, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1998 Sozialpolitik der Gemeinschaft - Programme, Netzwerke und Beobachtungsstellen, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1996 Eurostat Jahrbuch 1997, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1997
Sozialporträt Europas, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1995
Frauen und Männer in der Europäischen Union - Ein statistisches Porträt, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1995 Europa Dossier Nr. 4, Klaus Löffler (Europäisches Parlament), Informationsbüro für Deutschland 1995
Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 1997
sowie Berichte aus Frankfurter Rundschau, Spiegel und den Informationsseiten der Europäischen Union im Internet
Arbeit zitieren:
Marlis Moritz, 1999, Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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