Abkürzungsverzeichnis
AASM -Assoziierte afrikanische Staaten und Madagaskar AKP-Staaten -afrikanische-, karibische- und pazifische-Staaten BIP -Bruttoinlandsprodukt BSP -Bruttosozialprodukt d.h. -das heißt EEF -Europäische Entwicklungsfonds EG europäische Gemeinschaft EIB -Europäische Entwicklungsbank etc. -et cetera EU -Europäische Union EWG -europäische Wirtschaftsgemeinschaft EZ -Entwicklungszusammenarbeit gem. gemäß LDSs -Less Developed Countries Mrd. -Milliarden u.a. -unter anderem UN -United Nation USA -United States of America vgl. -vergleiche WTO -World Trade Organisation z.B. - zum Beispiel
Literaturverzeichnis
BÜCHER
Außenbeziehungen der Europäischen Union, Information zur politischen Bildung; von Renner Günter, 2. Auflage, 1998.
Das Lomé-Abkommen in der Reformdebatte; von Hans Georg, 1 Auflage, 1999. Die Europäische Union; von Elke Thiele, 8. Auflage, 2000. Die Südpolitik der EU, Europas entwicklungspolitische Verantwortung in der Veränderten Weltordnung; von Franz Nüscheler und Otto Schmuck, 3 Auflage, 1995.
Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos, von Peter J. Opitz, 1 Auflage, 1983.
Entwicklungshilfe der EU; von Anderson; 1 Auflage, 1999. Entwicklungspolitik, Lern- und Arbeitsbuch; von Franz Nuscheler; 6 Ausgabe, 1999.
Europa in 100 Stichworten, von Agenda 2000 bis Zollunion; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 5 Auflage, 2000. Europa von A-Z; von Werner Weigenfeld u. Wolfgang Wessels, 8 Auflage, 2000. Handlexikon der Europäischen Union, Information zur politischen Bildung; von Wolfgang Mickel und Karl Engelhard, Heft 264, 1999. Lomé-Abkommen, Kooperation zwischen gleichen Partnern?, www.diepresse.at
INTERNETRESCHERSCHESEITEN
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www.bpb.de/publikationen/09863641157873143175967172358917,0,0Entwicklun gsl%E4nder.html
www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html www.dse.de/zeitschr/ez1202-12.htm
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Literaturverzeichnis
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Anhangsverzeichnis
Mitgliedsstaaten der EU -01 AKP-Staaten -02
Anhang 01
Die EU-Mitgliedsstaaten
Belgien, Dänemark; Deutschland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Irland; Italien; Luxemburg; Niederlande; Österreich; Portugal; Schweden; Spanien
EU und Entwicklungsländer Seite 1
1 Ziel der Arbeit
Hauptmark dieser Arbeit liegt auf den bis dato ergriffenen Hilfsmaßnahmen, die von der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedern ergriffen wurden um den Entwicklungsländern zu helfen. Es sollen auch u.a. die Ursachen und Gründe aufgezeigt werden, die Hauptsächlich zu der Förderung dieser Länder in ihrer wirtschaftlichen, technischen und sozialen Entwicklungsschritten geführt haben.
In dieser Arbeit werden die Begriffe EU, EG und EWG synonym verstanden und auf die politische Änderung innerhalb des Staatenbundes wird nicht weiter eingegangen.
2 Kennzeichen eines Entwicklungslandes
Eine einheitliche Definition des Begriffs „Entwicklungsland“ gibt es nicht. Nachfolgend jedoch sollen eine Vielzahl von Faktoren aufgezeigt werden, die ein Entwicklungsland kennzeichnen.
Ökonomische Merkmale können sein, wie ein zu geringes Bruttosozialprodukt (BSP) pro Einwohner, niedrige Spar- und Investitionstätigkeiten, unzureichende Infrastruktur sowie Schul- und Ausbildung etc. Außenwirtschaftliche ökonomische Merkmale sind unterdessen die Ausrichtung der Wirtschaft auf die Industrieländer, eine einseitige Exportpalette Trade begleitend mit einer hohen Auslandsverschuldung. 1
Ökologische Probleme sind u.a. Folgeprobleme der Industrialisierung, wie chemiegestützte Landwirtschaft, Bodenerosion, Desertifikation, Abholzung des tropischen Regenwaldes und Wasserknappheit.
Soziokulturelle Merkmale der Entwicklungsländer sind eine starke Orientierung an Primärgruppen wie die enge Bindung an die Großfamilie oder an andere Gruppen aus dem näheren Umfeld, die zu einer geringen soziale Mobilität führt. 2
__________
1 Vgl. „Europa in 100 Stichworten, von Agenda 2000 bis Zollunion“; Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, 5. Auflage, 2000, S. 10.
2 Europa in 100 Stichworten, von Agenda 2000 bis Zollunion“; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
5. Auflage, 2000, S. 10.
EU und Entwicklungsländer Seite 2
3 Politische und historische Motive der EU
Die Europäische Gemeinschaft hat sich seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1958 zur Aufgabe gemacht, den verschiedenen Arten von unterentwickelten Ländern Unterstützung zukommen zu lassen. Die Entwicklungshilfe beinhaltet alle Maßnahmen privater und öffentlicher, nationaler und internationaler Organisationen zur Unterstützung und Förderung von Entwicklungsländern. Neben der bilateralen Entwicklungshilfe existiert auch eine multilaterale Entwicklungshilfe, wie sie u.a. von der EU, regionalen Entwicklungsbanken und den UN betrieben werden. 3
Nach dem Vertrag von Maastricht ist die Entwicklungshilfe der Europäische Union (EU) (Mitgliedsstaaten im Anhang 01 aufgeführt) erstmals vertraglich abgesichert worden, aber nur als Ergänzung der nationalen Entwicklungspolitik der Mitgliedsländer.
3.1 Der historische Aspekt
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des römischen Vertrages 1957, waren die meisten Mitgliedsstaaten noch Kolonialmächte. Hierdurch resultierten enge wirtschaftliche Verflechtungen zu den Gebieten in Übersee. Die damaligen Kolonialmächte machten die Einbeziehung ihrer damaligen abhängigen Gebiete in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Vorbedingung für ihre Mitgliedschaft. 4 „Alles hat ganz bescheiden, vielleicht sogar etwas peinlich begonnen, als Frankreich gegen Ende der Romvertrag-Verhandlungen das Problem seiner überseeischen Gebiete auf den Tisch gelegt und deren Assoziierung an die künftige EWG verlangt hat. (.....) Rückblickend sollten wir Frankreich dankbar sein, dass es uns das Kuckucksei der Assoziierung ins EWG-Nest legte“. 5
__________
3 Vgl. „Europa in 100 Stichworten, von Agenda 2000 bis Zollunion“; Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, 5. Auflage, 2000, S. 54.
4 Vgl. „Die Südpolitik der EU“; von Nuscheler und Schmuck, 3. Auflage, 1995, S. 112-115
5 „Entwicklungshilfe der EU“; von Anderson; 1999, S. 41
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3.2 Der politische Aspekt
Die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Subsahara-Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und der Europäischen Gemeinschaft (EG) stammt aus den Anfängen der EG. Sie ist ein wichtiger Aspekt der Entwicklungspolitik der EU und ihrer Politik im Bereich Außenbeziehungen im Allgemeinen. Die Verantwortung für die Handelsangelegenheiten der EU im Rahmen internationaler Beziehungen wurde bereits bei Ihrer Gründung klar definiert. 6
Die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des Handels legt die Bedeutung der Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Handel und Integration der Entwicklungsländer in der Wirtschaft dar. 7 Es zeigt die verschiedenen Mittel und Wege wie die Europäische Union die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen unterstützen und stärker im Welthandelssystem profitabel integrieren will. 8 Die EU Kommission betont, wie wichtig es ist, dass Investitionsklima für Unternehmen zu Verbessern und zu gewährleisten, das auch die Armen vom Handel profitieren können. 9
4 Die EU und die AKP-Staaten
4.1 Die AKP-Staaten
Die AKP-Staaten bilden eine Gruppe von 77 Ländern, von denen 48 zum afrikanischem, 15 zum karibischen und 14 zum pazifischen Raum zählen (Mitgliedsstaaten im Anhang 02 aufgeführt). Die Bevölkerungszahl ist mit 650 Millionen anzunehmen , die ein Zehntel der Weltbevölkerung stellen. 10 Die Partizipation der AKP-Staaten am Welthandel liegt bei weniger als 2 %. Die EU ist für diese Staaten der wichtigste Handelspartner. 11
__________
6 Vgl. www.europa.eu.int/comm/resarch/inco/leaflets/de/whatelse.htm.
7 Vgl. www.europa-web.de/europa/03euinf/07eukomm/entwwelt.htm.
8 Vgl. ebenda
9 Vgl. www.europa.eu.int/comm/trade/whats_new/dpp_de.htm
10 Vgl. www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html
11 Vgl. www.weed-online.org/eu/presse/pm260902.htm.
EU und Entwicklungsländer Seite 4
Die am wenigsten entwickelten Länder der Welt sind u.a. 40 der AKP-Staaten auch genannt LDSs (Less Developed Countries). Für diese sieht die im Februar 2001 von der EU angenommene Kommissionsinitiative „Everything but Arms“ weitreichende Handelserleichterungen vor. Hierdurch erhalten alle 48 am wenigsten entwickelten Länder der Welt (LDCs) zollfreien Zugang zum europäischen Markt für alle Produkte gewährt. 12 Für ökonomisch besonders sensible Produkte wie Bananen, Zucker und Reis sollen allerdings verlängerte Übergangsfristen bis 2006 bzw. 2009 gelten. 13
Die 1963 bzw. 1969 unterzeichnete Abkommen von Jaunde I und II zwischen den AASM (Assoziierte afrikanische Staaten und Madagaskar) und der EWG bildeten den ersten Schritt auf dem Weg zur Begründung der Partnerschaft. 14
4.2 Ziele der EU
Ziele der europäischen Entwicklungszusammenarbeit sind danach die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung, deren harmonische schrittweise Eingliederung in die Weltwirtschaft sowie die Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern. 15 Die Förderung der regionalen Integration ist eines der Hauptziele der AKP-EU-Partnerschaft sowie die Wahrung der Solidarität und Einheit der Gruppen der AKP-Staaten.
Gegenwärtig gelten für 93 % der AKP-Mitgliedsstaaten Exporte an die Gemeinschaft keinerlei Zölle und Kontingente mehr. Eine weitere Öffnung des EU-Marktes ist nach Maßgabe der voranschreitenden regionalen Integration und der Festlegung geeigneter Politiken vorgesehen. Die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit soll den unterschiedlichen Bedürfnissen und den unterschiedlichen Entwicklungsstand der AKP-Staaten Rechnung tragen. 16
__________
12 Vgl. www.aussenwirtschaft.info/indexi.htm?content/euintegration/k0406a-A.htm
13 Vgl. www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html
14 Vgl. www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/r12100.htm
15 Vgl. „Entwicklungshilfe der EU“; von Anderson; 1999, S. 41
16 Vgl. www.europa.eu.int/comm/trade/bilateral/acp/nsp_acp_de.htm
EU und Entwicklungsländer Seite 5
4.3 Die Finanzleistungen
Die Europäische Entwicklungspolitik definiert sich nicht durch die Summe der von den EU-Staaten aufgebrachte ODA-Leistungen (Entwicklungsleistung), sondern die vergemeinschaftete und in Brüssel verwaltete Entwicklungspolitik. Sie macht etwa 13 % dieser Gesamtleistung aus. 17 In der Konferenz vom 18 - 22.03.2002 in Monterrey wurde die Erhöhung der Hilfe sowohl von der EU als auch von den USA angekündigt. Die EU einigte sich auf eine kollektive Erhöhung ihrer Zahlungen von 0,33 % auf 0,39 % des BIP. Dieses entspricht bis 2006 einem Plus von 20 Mrd. US Dollar. 18
Die Finanzierungsquellen sind der EU-Haushalt sowie der Europäische Entwicklungsfond (EEF). Diese finanzieren sich aus den nationalen Beiträgen der Mitgliedsstaaten an die AKP-Staaten. Die Europäische Investitionsbank stellt Darlehen für produktive Projekte und Programme sowie für Infrastrukturmaßnahmen bereit. 19
5 Die Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten
Bereits im Gründungsvertrag der EWG wurde die Zusammenarbeit der sechs Gründerstaaten und der ihnen nahestehenden überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten in den Artikeln 131 - 136 grundsätzlich bestimmt. Die Einzelheiten, wie z.B. finanzielle oder technische Hilfeleistungen und Öffnung der westeuropäischen Märkte wurden in einem Durchführungsabkommen für die Dauer von 1958 bis 1962 festgelegt. Zentraler Punkt dieses Abkommens war die Gründung eines EEF, aus dem vor allem Sozialinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden sollten. 20
__________
17 Vgl. „Die Europäische Union“; von Thiele; 8. Auflage 2000, S. 246
18 Vgl. www.ausssenwirtschaft.info/indexi.htm?/content/euintegration/k0416a-A.htm
19 Vgl.„Die Südpolitik der EU“; von Nuscheler und Schmuck, 3. Auflage, 1995, S. 112-115
20 Vgl. „Handlexikon der Europäischen Union, Information zur politischen Bildung“; Heft 264, 1999, S. 337-338
EU und Entwicklungsländer Seite 6
5.1 Die Jaunde-Abkommen I. und II.
5.1.1 Das Jaunde-Abkommen I.
Als das Durchführungsabkommen 1962 auslief hatte sich die politische Ausgangslage deutlich verändert. Fast alle ehemaligen Kolonien, hauptsächlich in Afrika, waren unabhängig geworden und wurden somit gezwungen ihr zukünftiges wirtschaftliches Verhältnis zur EWG zu regeln. 21 Ferner sollten diese Staaten mit einsetzen des kalten Krieges in der westlichen Einflusszone verbleiben. 22
Ergebnisse von den Verhandlungen zwischen den damaligen 18 afrikanischen souveränen Staaten und der EWG waren die Verträge von Jaunde, benannt nach der Hauptstaat des Staates Kamerun, die mit einer Laufzeit von fünf Jahren 1964 in Kraft traten. Dieses neue Assoziierungsabkommen enthielt hauptsächlich Bestimmungen zur Gewährung gegenseitiger Zollpräferenzen. Weitere Bestandteile waren u.a. eine erneute Auffüllung des EEF sowie Produktions- und Diversifizierungsbeihilfen, um die afrikanischen Staaten wettbewerbsfähiger und krisensicherer zu machen. 23
5.1.2 Das Jaunde-Abkommen II.
1969 wurde das Abkommen überarbeitete und neu als Jaunde II-Abkommen um einige Maßnahmen erweitert, wie z.B. der Verzicht der EWG auf Vorteile aus der Meistbegünstigungsklausel. Dieses besagte, sofern die Zusammenarbeit der afrikanischen Staaten mit dritten afrikanischen Staaten darunter leidet, Vergünstigungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Afrika sowie eine höhere Finanzausstattung des EEF, die eine stärkere Diversifizierung der Wirtschaft betonen sollte. 24
Schon während der Laufzeit der genannten Abkommen bekundeten viele ehemalige Kolonien anderer Staaten ihr Interesse Teilnehmer dieser Abkommen zu werden. Ein weiterer Punkt, der zum Umdenken in der Entwicklungspolitik führte, war der Beitritt __________
21 Vgl. „Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos“; von Opitz, 1. Auflage, 1983, S. 35-36
22 Vgl. „Das Lomé-Abkommen in der Reformdebatte“; von Georg, 1. Auflage, 1999, S. 14.
23 Vgl. „Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos“; von Opitz, 1. Auflage, 1983, S. 35-36
24 Vgl. Ebenda, S. 36-37
EU und Entwicklungsländer Seite 7
Großbritanniens 1973 zur EWG. Dieses führte zur Erweiterung der Staatenbündnisse um die ehemaligen Commonwealthgebiete. Der beitritt Großbritanniens, Irlands und Dänemarks war der Anlass für eine Neuformulierung der Assoziierungspolitik. Das Ergebnis der hierdurch resultierenden Veränderung sind die Verträge von Lomé. 25
5.2 Die Lomé-Abkommen I. bis IV.
5.2.1 Das Lomé-Abkommen I.
Der erste Vertrag von Lomé, benannt nach der Hauptstadt Togos in Afrika, wurde im Februar 1975 von damals 9 EU- und 46 AKP-Staaten 26 mit einer Finanzierungsausstattung von ca. 3,4 Mrd. EURO abgeschlossen. 27 Wesentliche Eckpunkte des Abkommens waren:
Die Stabilisierung der Ausfuhrerlöse (STABEX): Die EU verpflichtet sich dazu, den einzelnen Staaten mit Ausgleichszahlungen zu helfen, um somit zumindest einen Mindesterlös zu gewährleisten. 28
Die handelspolitische Zusammenarbeit: Alle Produkte, bis auf wenige Ausnahmen von Agrarerzeugnissen, können aus den AKP-Staaten zoll- und kontingentfrei in die EU exportiert werden, wodurch AKP-Staaten zolltechnisch als Einheit betrachtet werden. Hierdurch sollen unterschiedliche Bearbeitungsstufen in den einzelnen Staaten ermöglicht werden und die EU verzichtet komplett auf die Einrichtung von Gegenpräferenzen. 29
Die industrielle Zusammenarbeit: Wunsch der Dritte-Welt-Staaten war die internationale Arbeitsteilung umzugestalten, d.h. weg vom eigenen Rohstoffexport und Industriegüterimport, hin zu einer ausgewogenen, funktionsfähigen Volkswirtschaft durch u.a. Förderung der industriellen Exporte auf anderen Märkten, Erleichterung und
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25 Vgl. Ebenda, S. 38-39
26 Vgl. „Europa von A-Z“; von Weigenfeld u. Wessels, 8. Auflage, 2000, S. 120
27 Vgl. „Die Europäische Union“; von Thiele; 8. Auflage 2000, S. 246
28 Vgl. „Die Europäische Union“; von Thiele; 8. Auflage 2000, S. 246-247
29 Vgl. www.jura.uni-sb.de/BGBI/TEIL2/1991/19919176.2.html
EU und Entwicklungsländer Seite 8
Unterstützung bei Technologietransfers und deren Umsetzung, Förderung neuer industrieller Beziehungen etc. 30
Die landwirtschaftliche Zusammenarbeit: Diese wurde besonders unterstützt, da die Bevölkerung der AKP-Staaten auf dem Land leben und die Nahrungsmittelsituation bereits 1975 schwierig war. Die unterstützenden Maßnahmen für die Landwirtschaft aus dem EEF wurden um 9 % des Gesamtetats von 27 % auf 29 % angehoben. 31
5.2.2 Das Lomé-Abkommen II.
1980 stand die Erneuerung des Abkommens an. Der Lomé II.-Vertrag wurde mit 5,6 Mrd. EURO Finanzmittel ausgestattet. 32 Wesentliche Veränderungen zu dem bisherigem Abkommen lagen in folgenden Bereichen:
Hinzu kam ein weiteres Stabilisierungssystem, das SYSMIN. Die genannte Stabilisierung der Ausfuhrerlöse sollte auch für die Bergbauerzeugnisse greifen. 33 Diese SYSMIN-Mittel werden als nicht rückzahlbare Kredite vergeben und verfolgen den Zweck, die Auslieferung von Rohstoffen an die rohstoffarme EU zu sichern.
Die Förderung im Bereich der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit vom Aufbau von Bewässerungssystemen, Verbesserung von Ackerbau und Viehzucht bis hin zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur waren einige dieser Bestandteile die hinzu kamen. Ferner sollte ein Zentrum für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft errichtet werden. 34
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30 Vgl. „Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos“; von Opitz, Auflage 1, 1983, S. 40-42
31 Vgl. Ebenda, S. 56
32 Vgl. „Europa in 100 Stichworten, von Agenda 2000 bis Zollunion“; Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, 5. Auflage, 2000, S. 55.
33 Vgl. „Entwicklungspolitik vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“; 1999,
S. 222
34 Vgl. „Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos“, von Opitz, 1. .Auflage, 1983, S. 40-42
EU und Entwicklungsländer Seite 9
5.2.3 Das Lomé-Abkommen III.
Nach Ablauf der fünf Jahresfirst wurde 1985 das Lomé-Abkommen II überarbeitet und durch Lomé III ersetzt. Dieses wies jedoch außer der Aufstockung der Finanzmittel in Höhe von 8,5 Mrd. EURO keine gravierende Änderung auf. 35 Die einzige Neuerung war eine gemeinsame Erklärung, die ein Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte, zur demokratischen Kontrolle und zur Teilnehme der Bevölkerung an Entwicklungsprozessen enthielt und in den Vertragstext übernommen wurde. 36
5.2.4 Das Lomé-Abkommen IV
Der vierte Vertrag von Lomé wurde 1991 für einen Zeitraum bis 2000 in Kraft gesetzt. Das zugehörige Finanzprotokoll wurde auf fünf Jahre begrenzt und wurde mit 12 Mrd. EURO ausgestattet. 1995 musste das Finanzprotokoll für die zweite Hälfte der Laufzeit neu verabschiedet werden. Dieses belief sich auf ca. 15 Mrd. EURO. 37 Wesentliche Veränderungen zu dem vorherigem Abkommen waren:
Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit der AKP-Mitgliedsstaaten wurde als Grundlage der Zusammenarbeit festgehalten. Dies besagt, dass sich die EU vorbehält, das Abkommen für die Staaten teilweise oder ganz auszusetzen, sollte dieser Punkt nicht erfüllt werden. 38
Der aktuelle Vertrag wurde für 10 Jahre ratifiziert statt für fünf Jahre, wobei die Finanzausstattung in der Mitte der Laufzeit neu verhandelt werden musste. Die Geldmittel wurden also in zwei Tranchen vergeben. 39
Das System STABEX gereifte in der Neuregelung nunmehr für 49 landwirtschaftliche Produkte und war mit 1,8 Mrd. EURO ausgestattet. Die damit verbundene wichtigste
__________
35 Vgl. „Die Europäische Union“; von Thiele; 8. Auflage 2000, S. 246
36 Vgl. „Die Verträge von Lomé zwischen Modell und Mythos“, von Opitz, 1. .Auflage, 1983, S. 49.
37 Vgl. „Entwicklungspolitik vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“; 1999,
S. 221
38 Vgl. Ebenda, S. 221
39 Vgl. Ebenda, S. 222
EU und Entwicklungsländer Seite 10
Erneuerung war, dass die Zahlungen als Zuschüsse entrichtet wurden und somit nicht zurückgezahlt werden mussten. 40
Neu im System von SYSMIN war, dass nun auch Zahlungen zur Diversifizierung der Bergbauproduktion gezahlt wurden. Diese Gelder wurden den AKP-Staaten als Zuschüsse gewährt, die durch Kredite an die Bergbauunternehmen weitergegeben wurden. Die Finanzausstattung für SYSMIN belief sich auf 575 Millionen EURO. 41
5.3 Der Cotonou-Vertrag
Mit der Unterzeichnung des Abkommens im Juni 2000 leitete die EU eine grundlegende Erneuerung der Entwicklungszusammenarbeit ein. Das Ziel des neuen Vertrages besteht darin, die Veränderungen in der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der Handelskooperation im Rahmen das Cotonou darzustellen, umzusetzen und zu analysieren. 42
Nach langjährigen Verhandlungen unterzeichneten die nunmehr 77 AKP-Staaten und die 15 EU-Mitglieder in der Hauptstaat des westafrikanischen Landes Benin am 23. Juni 2000 das neue Vertragswerk, das die 25 Jahre andauernde Lomé-Abkommen ersetzte. 43 Die Laufzeit wurde auf 20 Jahre festgesetzt, wobei alle fünf Jahre eine Überprüfung vorgesehen ist. Die vorgesehenen Maßnahmen im Partnerschaftsabkommen werden aus dem EEF und durch Darlehen der Europäischen Entwicklungsbank (EIB) finanziert. Deutschland ist mit ca. 23 % nach Frankreich zweitgrößter Beitragszahler zum EEF. 44
Der geographische Schwerpunkt liegt in Schwarzafrika, welches 95 % der Gesamtbevölkerung der AKP-Staaten und somit ca. 80 % der Leistungen ausmacht. Die finanzielle Ausstattung des EEF beträgt für den Zeitraum von 2000 bis 2007 insgesamt 13,5 Mrd. EURO. Hinzu kommt das Kreditvolumen der Europäischen Entwicklungsbank mit 1,7 Mrd. EURO sowie den Restbeträgen aus dem vorherigen EEF
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40 Vgl. „Entwicklungspolitik“; von Nuscheler, 6. Auflage, 1999, S. 472
41 Vgl. „Die Europäische Union“; von Thiele; 8. Auflage 2000, S. 247-248
42 Vgl. www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html
43 Vgl. Ebenda
44 Vgl. www.auswertige-amt.de/www/de/eu_politik/gasp/eu_aussenbez/akp_html
EU und Entwicklungsländer Seite 11
von 9,9 Mrd. EURO. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten basiert auf den folgenden fünf Säulen. 45
5.3.1 Die politischen Dimension der Kooperation
Zu der Verankerung der politischen Dimensionen, die bereits im Lomé-Abkommen IV im Gebiet der Rechtsstaatlichkeit aufgenommen wurden, kamen Themen wie die Höhe der Militärausgaben, Verbrechen, ethnische und religiöse Diskriminierung etc. Neu ist, dass nichtstaatliche Akteure an dem Dialog über ein ausgeweitetes Themenspektrum beteiligt werden sollen. Hinzu kommt das Prinzip good governance, dass die Suspendierungsmöglichkeit eines Landes bei schweren Korruptionsfällen herbei ruft. 46 Dieses stellt eine weitere Säule dar, welche als den entwicklungsorientierten und transparenten Umgang mit den Entwicklungsressourcen eines Landes verstanden wird. 47
5.3.2 Die Armutsbekämpfung
Im Artikel 19 des Cotonou-Abkommens steht als Kooperationsziel die Verringerung der Armut bis hin zu ihrer vollständigen Überwindung, die z.B. in Schwarzafrika 27,8 % der Gesamtbevölkerung ausmacht. Die Entwicklungsstrategie in diesen Ländern zielt auf die Frage, wie Wirtschaftswachstum und Ernährungssicherheit zur Überwindung der Armut und der Unterentwicklung erreicht werden kann. 48
5.3.3 Die Einbeziehung von nichtstaatlichen Akteuren
Artikel 10 führt auf, dass auch Zivilgesellschaften und der private Sektor sich direkt mit Finanzierungsanträgen an die EU wenden können. Hierdurch sollen Unternehmen in die Projektplanung und -durchführung integriert und unterstützt werden. 49
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45 Vgl. www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html
46 Vgl. www.auswertige-amt.de/www/de/eu_politik/gasp/eu_aussenbez/akp_html
47 Vgl. www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html
48 Vgl. Ebenda
49 Vgl. Ebenda
EU und Entwicklungsländer Seite 12
5.3.4 Die Reform der wirtschaftlichen- und finanziellen Zusammenarbeit
Während einer Übergangszeit bis Ende 2007 sollen WTO-kompatible Wirtschaftsabkommen beginnend 2002 ausgehandelt werden. Diese sollen die STABEX-und SYSMIN-Abkommen während der Übergangszeit nach und nach ersetzten. Die dafür angewandte Waiver-Klausel besagt, dass die einseitigen Präferenzen für weitere sieben Jahre angewandt werden. Erst nach 2008 soll eine 12 jährige Übergangszeit beginnen, in der die Nachteile der Liberalisierung ausgeglichen werden sollen. 50
Die Integration der AKP-Staaten in den Welthandel soll nach Artikel 34, smooth and gradual, d.h. mit Rücksichtsnahme erfolgen. Im ersten Schritt sollen sich regionale Wirtschaftskooperationen zwischen den AKP-Staaten entwickeln. Im zweiten Schritt beabsichtig die EU mit diesen Freihandelsabkommen abzuschließen. 51
5.3.5 Die Reform der Finanzierung und Programmierung
Im Cotonou-Abkommen wurde das bürokratische und komplizierte
Genehmigungsverfahren für Programme und Projekte reformiert. Unter anderem sollen Finanzzusagen nach maximal fünf Jahren kritisch überprüft werden und finanzielle Kooperationen durch gemeinsame Ausschüsse überwacht werden. Hinzu kommt, dass durch regelmäßige Überprüfung von Projekten, erfolgreiche Länder mit höheren Mitteln bezuschusst werden sollen. 52
6 Die kritische Würdigung
Nicht jede erbrachte Hilfeleistung führt zur gewünschten Wirkung. Die Abkommen der EU mit Südafrika zeigen auf, wie durch die erzwungene Markteröffnung zur EU die Wirtschaft des Vertragspartners geschädigt wird: regionale Produkte werden durch billigere EU-Exporte verdrängt. Die Folge ist, dass die EU zum großen Gewinner der
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50 Vgl. www.dse.de/zeitschr/ez1202-12.htm
51 Vgl. www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html
52 Vgl. Ebenda.
EU und Entwicklungsländer Seite 13
Freihandelsabkommen wird. 53 Die Entwicklungsländer können immer weniger als geschlossene Gruppe den Industriestaaten entgegentreten, weil ihr wirtschaftliches Niveau und ihre Interessen sich in den letzten 15 Jahren immer weiter voneinander entfernt haben. Ihre Ausdifferenzierung hat dazu geführt, das Katastrophenregionen bzw. Länder jungen Industriemächten gegenüberstehen, die zur unangenehmen Konkurrenz etwa der deutschen Autoindustrie geworden sind. 54
Für Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe gibt es kein Patentrezept, sondern nur für die jeweilige Region und für das jeweilige Entwicklungsniveau abgestimmte und gezielte Kooperationsmaßnahmen. 55 Dennoch darf man nicht außer Acht lassen, dass die Europäische Union ein starker Partner ist in der Entwicklungszusammenarbeit ist. Die Beiträge der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft sowie die nationalen Aufwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit belaufen sich auf über 55 % der öffentlichen Entwicklungshilfe weltweit.
__________
53 Vgl. www.das-parlament.de/2002/19_20/Beilage/004.html
54 Vgl. www.weltpolitik.net/sachgebiete/wirtschaft/article/1120.html.
55 Vgl.
www.bpb.de/publikationen/09863641157873143175967172358917,0,0Entwicklungsl%E4nder.html
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Esra Bayrak, 2003, EU und Entwicklungsländer, München, GRIN Verlag GmbH
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