Vorwort
In dem folgenden Referat geht es um den Bereich der Finanzierung der Unternehmung. Ich habe mich von den Grundsätzen, über die Finanzierungsarten bis hin zu den Grundpfandrechten mit diesem Thema auseinandergesetzt und versucht es kurz, verständlich und dennoch ausführlich wiederzugeben.
Meine Vielzahl an literarischen Mitteln ermöglichte mir diese umfangreiche Arbeit.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 1
Inhaltsverzeichnis 2
I. Einleitung 4
II. Grundlagen der Finanzierung 4
III. Finanzierungsanlässe 4
IV. Arten der Finanzierung 5
IV.I. Arten der Innenfinanzierung 5
IV.I.I. Die Selbstfinanzierung 5
IV.I.I.I. Selbstfinanzierung bei Einzelunternehmen /
Personengesellschaften 6
IV.I.I.II. Selbstfinanzierung bei Kapitalgesellschaften 6
IV.I.II. Stille Reserven 7
IV.I.III. Abschreibungen 8
IV.II. Die Außenfinanzierung 9
IV.II.I. Eigenfinanzierung als Beteiligungsfinanzierung 9
IV.II.I.I. Einzelunternehmung, Personengesellschaft
und Kapitalgesellschaft 9
IV.II.II. Die Fremdfinanzierung/Kreditfinanzierung 13
IV.II.II.I. Kreditarten nach ihrer Verwendung 14
IV.II.II.II. Kreditarten nach ihrer Laufzeit 14
IV.II.II.III. Kreditarten nach der Befristung 15
IV.II.II.IV. Kreditarten nach ihrer Kündbarkeit 15
IV.II.II.V. Kreditarten nach ihrer Form 15
IV.II.II.VI. Kreditarten nach dem Kreditgeber 16
IV.II.III. Kreditfinanzierung durch Ausgabe von Gläubigerpapieren 17
IV.II.IV. Der Kontokorrentkredit 20
IV.II.V. Das Leasing 21
IV.II.VI. Der Lieferantenkredit 23
IV.II.VII. Der Lombardkredit 23
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Literaturverzeichnis 32
Anlage:
Modifizierter Handelsregisterauszug einer KG 33
Kopie Abteilung III eines Grundbuches 34
3
I. EINLEITUNG
Als Finanzierung bezeichnet man alle Maßnahmen, die der Bereitstellung von Geld und Sachmitteln für die betriebliche Leistungserstellung dienen.
Es ist nicht nur eine, bei der Gründung eines Unternehmens, zu lösende Aufgabe, sondern eine laufende Tätigkeit des Beschaffens, Freisetzens und Wiedereinsetzens von Mitteln, um sich veränderten Gegebenheiten anzupassen. Diese Finanzierungsmaßnahmen werden in der Kapital- und Vermögensausstattung (Aktivseite der Bilanz) sichtbar. 1
II. GRUNDLAGEN DER FINANZIERUNG
Jede Investition bindet auf längere Sicht Kapital in einem Unternehmen. Egal ob es sich um eine Neu-, Erweiterungs- oder Ersatzinvestition handelt. Es ist jedoch nicht möglich, dass jede beabsichtigte Investition sofort getätigt werden kann. Das benötigte Kapital muss erst noch beschafft werden. Gleichzeitig muss natürlich die Frage beantwortet werden, ob eine Investition vorteilhaft ist oder nicht. 2
III. FINANZIERUNGSANLÄSSE 3
Für eine OHG oder auch eine andere Gesellschaft ist ein Finanzierungsanlass z.B. der Erwerb eines Grundstücks oder auch die Erweiterung des Anlagevermögens. Das dafür notwendige Kapital (zur Finanzierung eines Grundstückskaufs und der geplanten Erweiterungsbauten) kann dem Unternehmen aus eigenen und fremden Mitteln bereitgestellt werden.
Stehen die Mittel zur Erweiterung des Anlagevermögens (z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) zur Verfügung, ist das Finanzierungsproblem noch nicht gelöst, denn jede Erweiterung des Anlagevermögens bedingt auch eine Ausweitung des Umlaufvermögens.
1 (vgl.) Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000. Seite 389
2 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 150
3 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 334
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Mit wachsender Anlagekapazität müssen z. B. größere Bestände an Materialien und Waren gehalten werden. Zusätzliches Personal ist einzustellen. Der steigende Umsatz bringt höhere Außenstände (Forderungen) mit sich. Der Zahlungsverkehr nimmt wertmäßig zu, so dass höhere Reserven auf den Girokonten (und in der Kasse) gehalten werden müssen.
Die wichtigsten Finanzierungsanlässe liegen demzufolge sowohl in der Erhaltung und Ausweitung des Anlagevermögens einerseits und des Umlaufvermögens andererseits.
IV. ARTEN DER FINANZIERUNG
Bei den Arten der Finanzierung wird nach zwei Arten unterschieden. Bei diesen Arten handelt es sich um die Herkunft des Kapitals. Das Kapital findet seine Herkunft entweder als Innenfinanzierung, oder auch als Außenfinanzierung. 4
IV.I. ARTEN DER INNENFINANZIERUNG
IV.I.I. DIE SELBSTFINANZIERUNG
„Unter Selbstfinanzierung versteht man die Einbehaltung von Gewinnen.“ 5 Es wird entweder nicht der komplette erzielte Gewinn oder gar kein Gewinn ausgeschüttet. Dadurch wird es weiterhin dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die einbehaltenen Gewinne stärken zusätzlich die Eigenkapitaldecke des Unternehmens. Diese Art der Finanzierung wird auch als offene Selbstfinanzierung oder auch als Bildung offener Rücklagen bezeichnet.
Es muss allerdings beachtet werden, dass die Bildung offener Rücklagen von der 6 Rechtsform der Unternehmung abhängig ist.
4 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 334
5 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 335
6 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 151
5
IV.I.I.I. SELBSTFINANZIERUNG BEI EINZELUNTERNEHMEN / PERSONENGESELLSCHAFTEN 4
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgt die Selbstfinanzierung dadurch, dass die Unternehmer bzw. der Geschäftsinhaber beim Einzelunternehmen in ihrer Gesamtheit weniger Privatentnahmen tätigen, als der Gewinn beträgt.
Beispiel: Bildung offener Rücklagen in der Gewinn- und Verlustrechnung. 7
Die Selbstfinanzierung ist auch durch den Zuwachs des Eigenkapitals sichtbar. Die Genaue Höhe ist jedoch in der Bilanz oft schwer ersichtlich, denn das Prinzip der Vorsicht verlangt es, die Vermögenswerte möglichst niedrig zu halten (Niederstwertprinzip), die Schulden jedoch möglichst hoch anzusetzen (Höchstwertprinzip). Sind die Vermögenswerte unterbewertet bzw. die Schulden überbewertet, so spricht man von einer verdeckten Selbstfinanzierung.
IV.I.I.II. SELBSTFINANZIERUNG BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN
Eine Kapitalgesellschaft weist ein Nominalkapital (Grund- und Stammkapital) aus, welches durch einbehaltene Gewinne nicht verändert wird. Der nicht ausgeschüttete Gewinn wird deshalb in der Position „Rücklagen“ ausgewiesen. Für Aktiengesellschaften ist laut Aktiengesetz (AktG) die Bildung einer gesetzlichen Rücklage vorgeschrieben. Dieses Gesetz besagt, dass mindestens 5 % des Jahresüberschusses (Satzung kann auch prozentual mehr verlangen) solange der gesetzlichen Rücklage zuzuführen sind, bis diese 10 % des 8 Grundkapitals erreicht haben.
7 Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 151 8 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 151
6
Beispiel: 9 Eine AG mit einem Grundkapital von 1.000.000,00 €, einer Kapitalrücklage von 16.000,00 €
und einer gesetzlichen Rücklage von 50.000,00 € weist einen vorläufigen Jahresüberschuss von 400.000,00 € aus. Die Aufsichtsratstantieme in Höhe von 10.000,00 € und die Vorstandstantieme in Höhe von 20.000,00 € sind noch nicht berücksichtigt. Im letzten Geschäftsjahr wurde ein Verlust in Höhe von 15.000,00 € ausgewiesen.
mit der Kapitalrücklage 10 % oder den in der Satzung bestimmten
- Einstellung (höchstens 50 % des Restbetrags) in die anderen Gewinnrücklagen aufgrund der Entscheidung des Aufsichtsrats und des
- Dividende (Beschluss der HV aufgrund des Vorschlags des Vorstands)
In diesem Beispiel beträgt die offene Selbstfinanzierung der AG 175.000,00 € (Zuwachs der gesetzlichen Rücklage 17.750,00 €, Zuwachs der anderen Gewinnrücklagen 150.000,00 € und Gewinnvortrag 7.250,00 €).
IV.I.II. STILLE RESERVEN
Handelsrechtliche Bestimmungen (§§ 252 ff. HGB) verbieten es dem Unternehmen das Vermögen bzw. Kapital in der Bilanz mit ihrem tatsächlichen (realen) Wert auszuweisen. Werden auf der Aktivseite der Bilanz Vermögenspositionen unterbewertet ausgewiesen und auf der Passivseite Verbindlichkeiten in Form von überbewerteten Rückstellungen ausgewiesen, ergibt dies einen niedrigeren Bilanzgewinn. Aktienrechtlich ist vorgeschrieben, dass nicht realisierte Gewinne auch nicht bilanziert werden dürfen (Niederstwertprinzip). Verluste dagegen, die noch nicht realisiert wurden, sind jedoch in der Bilanz auszuweisen. 10
Insbesondere werden stille Reserven durch die Bildung von Rückstellungen auf der Passivseite begründet. Der Kaufmann ist nach dem Vorsichtsprinzip verpflichtet, Verbindlichkeiten in die Bilanz aufzunehmen, deren Ursache zwar gegeben, deren voraussichtliche Höhe und Fälligkeit zum Bilanzstichtag aber noch nicht genau feststehen. Derartige Rückstellungen werden u. a. getätigt für
9 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 335/336
10 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 152
7
Ein Grundstück, welches in der Bilanz mit dem Anschaffungspreis bewertet wurde, wird zum Tagespreis veräußert. Das Unternehmen erzielt dadurch einen zusätzlichen Gewinn, der versteuert und entweder ausgeschüttet oder der offenen Rücklage zugeführt werden muss. Der Vorteil besteht also darin, dass die Finanzierungskraft des Unternehmens gestärkt wird, indem die Gewinnbesteuerung bis zum Zeitpunkt der Auflösung der stillen Reserve verschoben wird.
Ob durch stille Reserven oder Rücklagen finanziert, steht dem Unternehmen zusätzlich Kapital zur Verfügung, das als Eigenkapital bewertet wird. Somit führt die Finanzierung nicht zu Tilgungs- und Zinsverpflichtungen. 11 „Die Liquidität des Unternehmens wird in wirtschaftlich schwachen Zeiten nicht zusätzlich belastet.“ 12
Beispiel: Bewertung eines Grundstücks 13
Der Anschaffungswert eines Grundstücks betrug vor 5 Jahren 500.000,00 €. Zum Bilanzierungszeitpunkt ist der Grundstückswert auf 800.000,00 € gestiegen (Tageswert). In der Bilanz darf dieser Vermögensgegenstand jedoch nur mit seinem niedrigeren Wert angesetzt werden, da der Wertzuwachs durch den Verkauf noch nicht realisiert worden ist.
IV.I.III. ABSCHREIBUNGEN
Abschreibungen sind Kosten und drücken den betrieblichen Werteverzehr der Betriebsmittel (Fuhrpark, Maschinen) aus. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Abschreibungen als Aufwand erfasst, um den sich der Vermögenswert der Betriebsmittel in der Bilanz verringert. Da die Abschreibungen Bestandteil der Preiskalkulation sind, fließen diese über die Verkaufserlöse an das Unternehmen zurück. Die sich ansammelnden Abschreibungsbeträge sollen das Unternehmen in die Lage versetzen, verbrauchte Anlagegüter durch neue zu ersetzen. Diese Art der Finanzierung dient also der Ersatzinvestition, damit die Leistungsbereitschaft des Unternehmens aufrecht erhalten bleibt. Bis zu dem Zeitpunkt der Ersatzinvestition stehen dem Unternehmen liquide Mittel zur Verfügung, mit denen weitere Anlagegüter beschafft und finanziert werden können, ohne zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital einsetzen zu müssen. 11
11 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 153
12 Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 153
13 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 152
8
Beispiel: Finanzierung durch Abschreibungen 14
Ein Unternehmen beschafft im Laufe von 5 Jahren jeweils eine Maschine im Wert von 2.000,00 € jährlich. Diese Anlagegüter werden über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben.
Die aus dem Beispiel ersichtlichen freigesetzten Mittel können jedes Jahr für neue Investitionen verwendet werden.
IV.II. DIE AUßENFINANZIERUNG
Im Gegensatz zur Innenfinanzierung wird dem Unternehmen im Rahmen der Außenfinanzierung Eigen- und bzw. Fremdkapital von außen zugeführt.
IV.II.I. EIGENFINANZIERUNG ALS BETEILIGUNGSFINANZIERUNG
IV.II.I.I. EINZELUNTERNEHMUNG, PERSONENGESELLSCHAFT UND KAPITALGESELLSCHAFT
Wie sicherlich bereits bekannt sein wird, haftet der Einzelunternehmer für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens mit seinem Betriebs- als auch Privatvermögen. Zur Finanzierung hat er lediglich die Möglichkeit Teile seines privaten Vermögens heranzuziehen. Will er aber im Falle eines größeren Kapitalbedarfs die Aufnahme von Fremdkapital verhindern, gibt es für ihn nur noch die Möglichkeit einen Kapitalgeber an seinem Unternehmen zu beteiligen. In einem solchen Fall muss die Einzelunternehmung in eine Personen- oder in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Diese Art der Finanzierung bezeichnet man als Beteiligungsfinanzierung. 14
14 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 154
9
Personengesellschaften:
An bereits bestehenden Personengesellschaften können Kapitalgeber als Gesellschafter beteiligt werden. Die Aufnahme weiterer Gesellschafter in die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und weiterer Teilhaber in die Kommanditgesellschaft (KG) führt zu einer Einschränkung der Leitungs- und Entscheidungsrechte der bisherigen Gesellschafter. Jedoch ist zu erwähnen, dass eine bessere Streuung des Kapitalrisikos, bei höherer Gesellschafterzahl, gegeben ist. Nur bei der KG gibt es zwei Arten von Gesellschafter, die unterschiedlich haften können und die unterschiedliche Leitungs- und Entscheidungsrechte besitzen. Man unterscheidet den Kommanditisten und den Komplementär. Der Kommanditist haftet mit der Beteiligung, wie sie auch im Handelsregister eingetragen wird und der Komplementär auch mit seinem gesamten privaten Vermögen (Eine Kopie eines modifizierten Handelsregisterauszuges befindet sich in der Anlage). Deshalb stehen dem Komplementär auch die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse zu und die Kommanditisten besitzen lediglich Überwachungsaufgaben gegenüber den Komplementären.
In der Praxis sieht man, dass die Eigenkapitalbeschaffung über zusätzliche Einlagen bei Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften oft schwer fällt, denn die Entscheidung richtet sich oft nach der Rendite und diese sollte höher sein als die bankübliche Verzinsung. Zusätzlich soll sich auch das Risiko in Grenzen halten. 15
Kapitalgesellschaften:
a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
In einer GmbH wird durch die Gesellschafterversammlung eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen. Die GmbH verkauft zu diesem Zweck entweder an
Geschäftsanteile.
In beiden Fällen können bzw. werden sich die Kapitalverhältnisse verändern, da das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und der Gewinnanspruch der Gesellschafter von der Höhe ihrer Geschäftsanteile abhängt. Denn je angefangene 50,00 € (Beispiel) besitzt der Gesellschafter eine Stimme. 15
15 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 154/155
10
Beispiel: Veränderung der Beteiligungsverhältnisse durch Aufnahme eines neuen Gesellschafters. 16
b) Die Aktiengesellschaft (AG):
Entscheidungen über die Erhöhung des Grundkapitals werden in der Hauptversammlung getroffen, bei der die Aktionäre von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können. Die Zuführung des Kapitals erfolgt durch den Verkauf bzw. Ausgabe von zusätzlichen (jungen) Aktien.
Es stehen drei Formen der Kapitalerhöhung zur Verfügung: Die ordentliche, die bedingte oder die genehmigte Kapitalerhöhung. 17
Die ordentliche Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe „junger“ Aktien, wobei die bisherigen Aktionäre ein Vorkaufsrecht besitzen, da durch die Ausgabe der „jungen“ Aktien der bisherige Börsenkurs der Aktie neu berechnet wird und meist unter dem aktuellen Börsenwert liegt, jedoch über dem Ausgabewert der „jungen“ Aktien. Auf diese Weise können die Aktionäre Verluste wieder ausgleichen.
Für den feststehenden Ausgabepreis ist die Hauptversammlung verantwortlich. 17
Auch die bedingte Kapitalerhöhung wird von der Hauptversammlung beschlossen (§§ 192 ff. AktG). Diese Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchzuführen, wie von dem Umtausch- bzw. Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, welches einem berechtigten Personenkreis zugedacht wurde. Betroffen sind:
Von einer genehmigten Kapitalerhöhung spricht man, wenn gemäß § 202 AktG der Vorstand der AG, von der Hauptversammlung, für längstens 5 Jahre ermächtigt wird, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Voraussetzung ist allerdings, dass das genehmigte
16 Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 155
17 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 156 - 158
11
Kapital nicht die Hälfte des bereits vorhandenen Grundkapitals übersteigt. Zusätzlich kann der Beschluss auch beinhalten, dass die neuen Aktien nur an die Arbeitnehmer ausgegeben werden. 18
Beispiel: Rechnerische Ermittlung des Wertes eines Bezugsrechts bei Ausgabe junger Aktien. 19
Die AG ist mit einem Grundkapital von 60.000,00 € ausgestattet. Die Aktien weisen einen Nominalwert von 100,00 € auf. Die Hauptversammlung hat die Erhöhung des Grundkapitals um 10.000.000,00 € beschlossen. Das Bezugsverhältnis zwischen alten und jungen Aktien beträgt 6 : 1. Der Altaktionär erhält für 6 alte Aktien die entsprechende Anzahl an Bezugsrechten, um eine junge Aktie zum Ausgabekurs zu beziehen, der mit 160,00 € von der Hauptversammlung festgesetzt wurde. Die alten Aktien wurden vor der Börseneinführung der jungen Aktien zu einem Kurs von 200,00 € gehandelt.
Tabelle: Rechnerische Ermittlung des Wertes eines Bezugsrechts.
Ermittlung des Mittelkurses:
Kurswert aller Aktien / Anzahl der Aktien 133,0 Mio. € / 0,7 Mio. Stück = 190,00 € je Aktie
Nach Börseneinführung ergibt sich ein rechnerischer Mittelkurs von 190,00 € je Aktie als Durchschnittskurs.
Die Differenz zwischen altem Kurs
ergibt den Wert des Bezugsrechts von 10,00 €
Die Vorteile der Beteiligungsfinanzierung: 20
1. Die von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien führt der AG auf jeden Fall das gewünschte Kapital zu. 2. Wurden in bereits vergangenen Geschäftsjahren hohe Gewinne erzielt, so bereitet der Absatz der neuen Aktien keine Schwierigkeiten, weil dem Anleger eine höhere Sicherheit gegeben ist, als bei kleinen AGs. Zusätzlich kann auch der Ausgabekurs höher angesetzt werden, wodurch das zusätzliche Grundkapital überstiegen wird. Und dieser zusätzliche Kapitalanteil kann den Rücklagen zugeführt werden.
18 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 156 - 158
19 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 156
20 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 158
12
3. Da Dividenden niedriger versteuert werden, als einbehaltene Gewinne, zahlt sich für eine AG eine großzügig bemessene Ausschüttungspolitik bei einer Neuemission aus.
Nachteile der Beteiligungsfinanzierung:
Neuemissionen sind mit hohen Kosten verbunden, auf Grund des Ausgabeverfahrens. Für kurzfristig notwendige Finanzierungsmaßnahmen ist diese Form der Finanzierung nicht geeignet. 21
c) Investmentzertifikate:
Investmentzertifikate sind zum Teil vergleichbar mit Aktien, denn die Investmentgesellschaft erhöht ihr Kapital durch den Verkauf solcher Zertifikate. Die Investmentgesellschaft steigert jedoch nicht ihren Gewinn durch Produktion und Verkauf, sondern durch den Kauf von Wertpapieren, deren Verzinsung, Dividenden und ihren sonstigen Gewinnmitnahmen durch den Verkauf dieser Wertpapiere bei höheren Aktienkursen. Der Erwerber von Investmentzertifikaten erwirbt mit dem Kauf Anteile an einem Wertpapierfond und ist somit Miteigentümer des Fonds. Die Anteile werden von der jeweiligen Investmentgesellschaft treuhänderisch verwaltet wird. Fonds bestehen aus Aktien und/oder Obligationen der verschiedensten Unternehmen. Da viele Sparer zusammentreffen, kommen erhebliche Geldbeträge zusammen und jeder ist am Fondvermögen beteiligt. Der Vorteil von Investmentzertifikaten liegt in der Risikominderung, durch „[...] die Beteiligung an Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige [...]“ 22 .
Indirekt sind Investmentzertifikate ein Finanzierungsinstrument der Wirtschaft, da der Kapitalbedarf durch viele „kleine“ Sparer gedeckt wird. 23
IV.II.II. DIE FREMDFINANZIERUNG/KREDITFINANZIERUNG
Bei der Fremdfinanzierung/Kreditfinanzierung werden Geld- und Sachmittel von fremden Personen (Gläubiger) zur Verfügung gestellt. Der Unterschied zur Eigenfinanzierung besteht darin, dass bei der Fremdfinanzierung ein Kreditverhältnis entsteht. Dieses Kreditverhältnis verursacht Kosten und kann deshalb die Liquidität hemmen, weshalb man immer die
21 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 158
22 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 343
23 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 343
13
Kreditbedingungen beachten sollte. Andererseits ist es auch möglich die Kosten für den Kredit (Zinsen) als Betriebsausgabe geltend zu machen, was eine Verminderung des zu versteuernden Gewinns zur Folge hat. 24
Kredite können wie folgt unterschieden werden:
IV.II.II.I. KREDITARTEN NACH IHRER VERWENDUNG
Nach ihrer Verwendung werden Kredite unterschieden in Produktivkredite und Konsumtivkredite.
• Produktivkredite: Unternehmen und Selbstständige investieren mit diesen Krediten
im Anlage- und Umlaufvermögen.
Soll die Kapazität eines Unternehmens gesteigert werden, handelt es sich um einen „Erweiterungskredit“.
Werden vorübergehende finanzielle Engpässe mit Krediten ausgeglichen, spricht man vom „Überbrückungskredit“. 25
• Konsumtivkredite: Diese Kredite werden aufgenommen für den Erwerb von Konsumgütern. 22
IV.II.II.II. KREDITARTEN NACH IHRER LAUFZEIT 25
Nach ihrer Laufzeit werden Kredite unterschieden in:
• Kurzfristige Kredite: Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
• Mittelfristige Kredite: Dies sind Kredite mit einer Laufzeit von einem bis zu vier
Jahren.
• Langfristige Kredite: Die Laufzeit ist länger als 4 Jahre. Dienen der Finanzierung
von Investitionen in das Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen...)
24 (vgl.) Dr. Kugler, Gernot: Kaufmännische Betriebslehre. 21. Auflage. Wuppertal 1992. Seite 332
25 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 343 - 344
14
IV.II.II.III. KREDITARTEN NACH DER BEFRISTUNG 26
Diese Kredite werden unterschieden in:
• Befristete Kredite: Diese Kredite liegen vor, wenn feste Rückzahlungstermine
vereinbart sind.
• Unbefristete Kredite: Es werden keine festen Rückzahlungstermine vereinbart, denn
an deren Stelle treten Kündigungsfristen.
IV.II.II.IV. KREDITARTEN NACH IHRER KÜNDBARKEIT 27
Kreditarten nach ihrer Kündbarkeit, kann man unterscheiden in:
• Kündbare Kredite: Nach Maßgabe der vereinbarten Kündigungsfristen kann der
Kreditvertrag von beiden Parteien gekündigt werden.
• Nicht kündbare Kredite: Dies sind Kredite die befristet sind und regelmäßig wieder
verlängert werden. Während der vereinbarten Laufzeit kann der Kreditvertrag nicht rechtswirksam gekündigt werden.
IV.II.II.V. KREDITARTEN NACH IHRER FORM 27
Nach der Form unterscheidet man:
• Darlehen: Dieser Kredit wird in einer Summe gewährt und wird, in seiner vorab
vereinbarten Laufzeit, entweder einmalig oder in Teilen zurückgezahlt. Darlehen können unterschieden werden, nach Art der Rückzahlung, in Fälligkeitsdarlehen, Abzahlungsdarlehen und Annuitätendarlehen, sowie nach der gegebenen Sicherheit, in grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen und anderweitig gesicherte Darlehen.
1. Fälligkeitsdarlehen: Es wird ein fester, einmaliger Rückzahlungstermin vereinbart. Es sind lediglich die Zinsen regelmäßig zu zahlen (monatlich, vierteljährlich).
2. Abzahlungsdarlehen: Die Tilgung erfolgt in gleich bleibenden Raten zu
26 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 343 - 344
27 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 344 - 345
15
vereinbarten Zahlungsterminen (z.B. vierteljährlich). Die Zinsbelastung nimmt im Laufe der Zeit ab.
3. Annuitätendarlehen: Es wird eine feste Annuität vereinbart (Zins + Tilgung). Die Tilgungsrate bleibt stets gleich, sodass die Zinsbelastung sinkt und die Tilgungsbeträge steigen.
4. Grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen: Als Sicherheit dient ein oder mehrere Grundstücke des Schuldners. Das Darlehen wird erst dann gegeben, nachdem eine Grundschuld oder eine Hypothek für den Gläubiger, durch den Schuldner bestellt wurde. 28
5. Anderweitig gesicherte Darlehen: Sie ermöglichen eine Finanzierung, ohne Grundbesitz zu haben. Jedoch muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offen legen und sonstige Sicherheiten leisten. 28
• Kontokorrentkredite: (Siehe Punkt IV.II.IV.)
IV.II.II.VI. KREDITARTEN NACH DEM KREDITGEBER 29
Kreditgeber können sein: Lieferer, Kunden, Banken, Staat und auch Privatpersonen. Nach dem Kreditgeber werden also Kredite unterschieden in:
• Kundenkredite: Sie liegen vor, wenn z.B. Kunden Anzahlungen leisten.
• Liefererkredite: (Siehe Punkt IV.II.VI.) Zahlungsaufschub.
• Bankkredite: Wesentliche Arten dieser Kredite sind die Darlehen und die
Kontokorrentkredite, sowie die Kleinkredite für Privatleute. Sie sind nach ihrem Inhalt und Bedingungen (Konditionen) sehr unterschiedlich, denn jeder Kredit muss auf seinen Kreditnehmer speziell abgestimmt werden.
• Staatskredite (öffentliche Kredite): „Not leidende und förderungswürdige Wirtschaftszweige erhalten aus öffentlichen Kassen häufig zinsgünstige Kredite.“ 30 Die Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem Zinssatz der öffentlichen Kredite stellt eine Subvention (einen Zuschuss) dar.
28 (vgl.) Dr. Kugler, Gernot: Kaufmännische Betriebslehre. 21. Auflage. Wuppertal 1992. Seite 333
29 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 345 - 346
30 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 346
16
• Privatkredite: „Sie können den Unternehmen unmittelbar (z.B. Verwandtenkredite,
Einlagen stiller Gesellschafter) oder über den Kauf von festverzinslichen Wertpapieren (Gläubigerpapieren) gewährt werden.“ 31
IV.II.III. KREDITFINANZIERUNG DURCH AUSGABE VON GLÄUBIGERPAPIEREN
Langfristiges Fremdkapital wird in Anspruch genommen, wenn die zur Tilgung notwendigen Mittel, erst nach Ablauf einer längeren Frist zur Verfügung stehen. Die Kreditfinanzierung dient meist der Anlagenmehrung, also dem Kauf von Anlagevermögen (Maschinen, Fuhrpark), oder auch der Umwandlung von kurzfristigen in langfristige Kredite. Dies kann mittels Schuldverschreibungen und Darlehen realisiert werden. 32
1. Schuldverschreibungen: Von Schuldverschreibungen spricht man bei Anleihen, Obligationen (Verpflichtung, Schuld, Verbindlichkeit) und Pfandbriefe. Es handelt sich hierbei um Urkunden über langfristige Forderungsrechte an großen Unternehmen. In der Regel sind Schuldverschreibungen durch erstrangige Grundpfandrechte (Pfandrechte an einem Grundstück - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) gesichert i.V.m. Bürgschaften anderer Unternehmen. Da Schuldverschreibungen eine verhältnismäßig teure Art der Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung) sind, entwickelte sich eine weitere Art: Das Schuldscheindarlehen. Der Schuldschein ist kein Wertpapier, sondern eine Beweisurkunde. Deshalb können sie nicht an der Börse gehandelt werden.
Die Schuldverschreibungen müssen während der Laufzeit getilgt und verzinst werden. Durch einen i.d.R. festen Zinssatz, zählt man die Schuldverschreibungen zur Gruppe der festverzinslichen Wertpapiere. Schuldverschreibungen sind vertretbare Inhaberpapiere, die börsenmäßig gehandelt werden, deren Kurs jedoch nicht so stark schwankt, wie die Aktienkurse.
Aus Kostengründen treten an die Stelle von verbrieften Schuldverschreibungen, die Schuldbuchforderungen. 33
Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören auch die Nullkupon-Anleihen (Zerobond), die im Allgemeinen einer langen Laufzeit unterliegen. Hierbei handelt es sich um Anleihen, bei
31 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 347
32 (vgl.) Dr. Kugler, Gernot: Kaufmännische Betriebslehre. 21. Auflage. Wuppertal 1992. Seite 332
33 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 348
17
denen es keine regelmäßigen Zinszahlungen gibt. Die Zinsen entstehen durch einen geringeren Ausgabekurs oder durch einen höheren (aufgezinsten) Rücknahmekurs. 34
2. Wandelschuldverschreibungen: Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der
Schuldverschreibungen. Man unterscheidet zwei Arten, die Wandelobligationen (Convertible Bonds) und die Optionsanleihen (Optionsbonds).
Als Wandelobligationen bezeichnet man Anleihen, „[...] die innerhalb einer bestimmten Frist unter festgelegten Umtauschbedingungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft umgetauscht werden können.“ 35 Der Obligationär wird nach dem Umtausch zum Aktionär, also zum Teilhaber.
Anleihen mit Zusatzrechten sind die Optionsanleihen. Der Inhaber hat das Recht (die Option) in einer gesetzten Frist zusätzlich Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere zu erwerben. Da das Bezugsrecht in einer Urkunde (dem Optionsschein) verbrieft ist, werden nach der Ausübung oder dem Verkauf des Bezugsrechts die Optionsscheine wieder abgegeben. Diese Bezugsrechte werden an den Wertpapierbörsen gehandelt. 36
Mit den Wandelschuldverschreibungen wird Kapital beschafft, wenn es dringend erforderlich ist und der Kapitalmarkt ausgeschöpft ist. Den Anlegern sollen besondere Kaufreize gegeben werden. Der Vorteil für Käufer liegt darin, dass zunächst eine feste Verzinsung geboten wird, dann der Umtausch in Aktien (bei inflationärer Entwicklung) bzw. das Beziehen von jungen Aktien oder auch lukrative festverzinsliche Wertpapiere. Für die AG besteht natürlich der Nachteil durch sehr hohe Kosten (Anleihenkosten & Kosten der Kapitalerhöhung). Um Wandelschuldverschreibungen ausgeben zu können, ist der Beschluss der Hauptversammlung erforderlich ( 3 / 4 Mehrheit). 36
3. Hypothekenpfandbriefe: Hypothekenbanken vergeben Hypothekenpfandbriefe und der entstehende Erlös fließt den Grundstückseigentümern in Form eines Darlehens (Hypotheken- & Grundschulddarlehen) zu. 36
4. Kommunalobligationen: Als solche bezeichnet man Schuldverschreibungen, die von Hypothekenbanken aufgrund von Kommunaldarlehen ausgegeben werden. 37 Der Unterschied zu Hypothekenpfandbriefen besteht darin, dass der Erlös den Gemeinden
34 (vgl.) Rittershofer, Werner: Wirtschaftslexikon. Originalausgabe. München 2000. Seite 1066
35 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 350
36 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 350 - 351
37 (vgl.) Rittershofer, Werner: Wirtschaftslexikon. Originalausgabe. München 2000. Seite 551
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zufließt. Gesichert ist diese Art der Obligation durch die Steuerkraft der Gemeinde oder auch durch staatliche Bürgschaften oder Hypotheken. 38
5. Staatsanleihen: Dies „sind die von dem Bund, den Ländern oder fremden Staaten
ausgegebenen Schuldverschreibungen.“ 39 Hierbei nimmt eine staatliche Körperschaft Gelder auf, um wichtige gemeinwirtschaftliche Vorhaben finanzieren zu können. 38
6. Sonstige Gläubigerpapiere: Als sonstige Gläubigerpapiere gibt es die Sparbriefe. Diese
besitzen einen festen Zinssatz und eine feste Laufzeit. Die Laufzeitskala reicht bis zu 10 Jahren. Ausgestellt werden sie von Banken und Sparkassen, auf den Namen des jeweiligen Begünstigten bzw. Erwerbers (Namensschuldverschreibungen). Unterschieden werden Sparbriefe in normale Sparbriefe und abgezinste Sparbriefe.
• Der normale Sparbrief wird zum vollen Nennwert ausgegeben und die Zinsen werden
jeweils zum Jahresende (nachträglich = postnumerando) ausgezahlt.
• Beim abgezinsten Sparbrief werden die Zinsen und Zinseszinsen für die gesamte
Laufzeit von vornherein berechnet. Diese Zinsen werden vom Kaufpreis abgezogen, so dass der Kaufpreis deutlich geringer ist, als der Nennwert. 40 Weiterhin gibt es die Sparschuldverschreibungen (Spar[kassen]obligation). Dies sind Order- oder Inhaberpapiere mit einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren. Sie werden in Form normalverzinslicher, abgezinster und aufgezinster Obligationen ausgegeben (emittiert). Aufgezinst bedeutet: Der Erwerb erfolgt zum Nominalbetrag und die Rückzahlung zuzüglich anteiliger Laufzeitzinsen. 40
Sparzertifikate sind ebenfalls eine Form der sonstigen Gläubigerpapiere. Ausgegeben werden sie als Rektapapiere und teilweise auch als Sparurkunden. Die Laufzeit beträgt 5 bis 7 Jahre. Die Jahreszinsen werden nicht ausgezahlt, sondern werden weiterverzinst. Der Vorteil dieser Zertifikate besteht in einer Kündigungsfrist. Breits nach neun Monaten kann das Guthaben gekündigt werden und steht nach drei Monaten wieder zur Verfügung (wie beim Sparbuch). 40
Zu den sonstigen Gläubigerpapieren zählen auch die Bundesschatzbriefe. Mit dem Erwerb eines solchen Briefes erhält man einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung der Zinsen und auf Rückzahlung des Nennbetrages. Der Erwerber erhält jedoch kein Wertpapier, sondern nur eine Gutschrift auf seinem Depokonto. Man kann zwei Arten von Bundesschatzbriefen erwerben. Beim Typ A, dessen Laufzeit 6 Jahre beträgt, werden die Zinsen jährlich ausgezahlt und beim Typ B, dessen Laufzeit 7 Jahre beträgt, werden die
38 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 350 - 351
39 (vgl.) Rittershofer, Werner: Wirtschaftslexikon. Originalausgabe. München 2000. Seite 861
40 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 351 - 352
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Zinsen erst mit der Rückzahlung ausgezahlt. Jedoch ist die Gemeinsamkeit bei beiden Typen, dass der Zinssatz von Jahr zu Jahr steigt und dass ein Verkauf der Schatzbriefe erst nach einem Jahr möglich ist. 41
Beispiel: Effektive Verzinsung einer Schuldverschreibung (Obligation) 42
Ausgabekurs: Nominalzins:
Wird die Teilschuldverschreibung zum Unterkurs von 95 % des Nominalwerts ausgegeben, so beträgt die Rendite
(7,5 x 100) : 95 = 7,89 %
Da die Teilschuldverschreibung nach (z.B.) 10 Jahren zum Nominalwert getilgt wird, ist das Disagio auf die einzelnen Jahre der Laufzeit zu verteilen. Dieses Disagio in Höhe von 50,00 € je 1.000,00 € Teilschuldverschreibung erhöht die effektive Verzinsung nochmals:
IV.II.IV. DER KONTOKORRENTKREDIT
Der Kontokorrentkredit ist ein „[...] Kredit in laufender Rechnung [...]“ 43 . Der Unternehmer (auch Privatkunden) hat die Möglichkeit ein Bankkonto zu überziehen. Vertragsparteien müssen aber nicht nur Banken und Unternehmer sein, sonder auch Unternehmer untereinander können untereinander Kontokorrente führen. Ihre gegenseitigen Forderungen werden in regelmäßigen Zeitabständen gestundet.
Nach außen handelt es sich bei einem Kontokorrentkredit um einen kurzfristigen Kredit. Tatsächlich ist es aber ein mittel- oder langfristiger Kredit, weil er zu den unbefristeten 44 Krediten gehört.
Von der Kreditlinie darf nicht ohne vorherige Absprache mit der Bank abgewichen werden. Diese Kreditform verursacht natürlich auch Kosten, so wie die üblichen Kreditzinsen, Provision für die Breitstellung des Kredits, sowie eventueller Überziehungsprovision, falls auch das Kreditlimit überschritten wird.
Der Kontokorrentkredit soll kurzfristig auftretende Liquiditätsengpässe überbrücken. 45
41 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 351 - 352
42 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 166
43 Rittershofer, Werner: Wirtschaftslexikon. Originalausgabe. München 2000. Seite 561 44 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 344/345
45 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 160/161
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IV.II.V. DAS LEASING
Kredite können auch in der Hergabe von Sachkapital bestehen. Die wichtigste Art der so genannten Sachmittelfremdfinanzierung ist das Leasing.
Beim Leasing werden Nutzungsrechte an Wirtschaftsgütern durch Miet- und Pachtverträge erworben. 46
Die Arten des Leasings können unterschieden werden nach:
1) nach dem Leasinggeber 46
• Direktes Leasing: Bei dieser Art des Leasings, ist derjenige Leasinggeber, der
Hersteller der Produkte ist.
• Indirektes Leasing: Finanzunternehmen kaufen die Anlagen/Produkte um sie später
zu vermieten.
2) nach der vertraglichen Bindung 47
• Finance-Leasing: Diese Leasingart tritt beim langfristigen mieten von
Investitionsgütern auf. Die Leasingdauer richtet sich nach der Nutzungsdauer.
• Operate-Leasing: Diese Leasingverträge haben eine kurze- bis mittelfristige Dauer
und können unter Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden.
3) nach dem geleasten Gegenstand 47
• Equipment-Leasing (Ausrüstungsvermietung): Die geleasten Gegenstände
dienen der „Ausrüstung“ des Unternehmens, wie z.B. Maschinen.
• Industrieleasing (Industrieanlagenvermietung): Hierbei werden ganze
Industrieanlagen geleast, was z.B. ein komplettes Fabrikgebäude einschließlich der Ausrüstung sein kann.
• Konsumgüterleasing: Der Leasingnehmer ist eine private Person. In diesem Fall
können Autos, Fernsehgeräte, Waschmaschinen und Gefriertruhen die Leasinggüter darstellen.
Weiterhin können Leasingverträge danach unterschieden werden, ob eine Kauf- oder Mietverlängerungsoption besteht (ob der Leasingnehmer nach Mietzeit das Leasinggut weiter leasen oder kaufen kann). 47
46 (vgl.) Dr. Kugler, Gernot: Kaufmännische Betriebslehre. 21. Auflage. Wuppertal 1992. Seite 336
47 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 347
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Vertragsdauer und Kosten: I.d.R. beträgt die Vertragsdauer für Maschinen 4 bis 5
mindestens jedoch 3 Jahre. Für Gebäude gilt eine Vertragsdauer von 30 Jahren. Der Mietsatz ist abhängig von der Vertragsdauer und vom Kaufpreis des Gutes. In dem Vertragszeitraum ist die Miete so bemessen, dass das eingesetzte Kapital verzinst und getilgt wird. 48
Vorteile: 49
• Kreditwürdige Unternehmen können ohne Inanspruchnahme von Barmitteln einen
Betrieb aufbauen, erweitern und rationalisieren.
• Die Liquidität wird günstig beeinflusst, da die durch Leasing überlassenen Anlagen
nicht gekauft werden müssen.
• Die Anlagen können zu einem früheren Zeitpunkt ausgetauscht werden
Nachteile: 49
• Die Miet- und Pachtkosten für die Anlagen sind hoch, weil das eingesetzte Kapital in
kurzer Zeit getilgt werden muss, der Vermieter eine Risikoprämie einkalkuliert und einen angemessenen Gewinn erzielen will.
• Das Unternehmen kann durch die monatlich wiederkehrenden Miet- oder
Pachtzahlungen in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, wenn die Mietausgaben in den Umsatzerlösen nicht rechtzeitig zurückfließen.
Beispiel: Leasing 49
Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes:
Laufzeit des Leasingvertrages: Wert des Leasinggegenstandes: Kaufoption im 4. Jahr
Würde der Wert des Leasinggegenstandes als Mietzahlung auf die dreijährige Nutzungsdauer verteilt werden, müsste der Leasingnehmer eine jährliche Mietrate in Höhe von 30.000,00 € zahlen. Diese Mietausgabe würde als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn mindern. Erfolgt die Realisierung der Kaufoption im 4. Jahr, so weist der Gegenstand noch einen erheblichen Restwert auf, der von dem ehemaligen Leasingnehmer ebenfalls als steuermindernder Abschreibungsaufwand abgesetzt werden kann. Um diese steuerliche Überbewertung des aus der Anlagenutzung sich ergebenden Aufwands zu verhindern, wird der Leasingnehmer zum wirtschaftlichen Eigentümer. Mit Beginn des Leasingvertrages kann nur die Abschreibung bezogen auf die zehnjährige Nutzungsdauer aufwandsmäßig behandelt werden; der Leasinggegenstand wird als Vermögenswert aktiviert.
48 (vgl.) Dr. Kugler, Gernot: Kaufmännische Betriebslehre. 21. Auflage. Wuppertal 1992. Seite 336 - 337
49 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 178
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IV.II.VI DER LIEFERANTENKREDIT
Im kurzfristigen Finanzierungsbereich kommt der Lieferantenkredit sehr häufig vor. Diese entstehen, wenn bei Dienstleistungen und Warenlieferungen eine Zahlungsfrist eingeräumt wird (wenn Lieferer „auf Ziel“ leistet). Man spricht auch von einem Warenkredit. Wird innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt, so entsteht sogar ein kostenloser Warenkredit, auf Grund dessen, weil von dem zu zahlenden Geldbetrag ein prozentualer Skontoanteil 50 abgezogen werden kann.
Der Lieferer sichert sich mit einem Eigentumsvorbehalt ab, welcher jedoch nur eine schwache Absicherung darstellt. Dennoch reicht diese Absicherung aus, da der Kreditnehmer durch die Ausnutzung eines Skontobetrages gelockt wird, in der vorgesehenen Frist zu zahlen. Wirtschaftlich gesehen ist die Ausnutzung des Skontoabzuges so günstig, dass sich auch die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits lohnen wird. 51
Beispiel: Zinsertrag aus der Inanspruchnahme des Skontoabzugs. 52
Rechnungsbetrag: 2.000,00 €, zahlbar innerhalb von 30 Tagen;
Skonto: 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
Erfolgt die Zahlung auf Ziel, so verliert der Käufer den Skontoabzug in Höhe von 40,00 €
Zinsaufwand durch Ausnutzung des Zahlungsziels von 20 Tagen:
(Skonto in € x 100) : Nettobetrag ( 40,00 € x 100) : 1960,00 € = 2,04 %
Für den Zahlungsaufschub nimmt der Käufer einen Zinsaufwand in Höhe von 2,04 % in Kauf.
Der Zinsaufwand, bezogen auf das Jahr, ist demnach wesentlich höher:
(360 Tage x Zinsaufwand für Zahlungsziel) : Dauer des Zahlungsaufschubs (360 Tage x 2,04 %) : 20 Tage = 36,72 %
IV.II.VII. DER LOMBARDKREDIT 53
„Der Lombardkredit ist ein Realkredit, der durch Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder einem verbrieften Recht (Faustpfand) gesichert ist.“ 54
50 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 345/346
51 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 160
52 Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 160
53 (vgl.) Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000. Seite 407
54 Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000. Seite 407
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Selbstverständlich erhält der Kreditnehmer nicht den vollen Wert des Pfandes, sondern nur einen prozentualen Anteil. Hauptbeleihungsgegenstand bei den Kreditinstituten sind Effekte, Warenwertpapiere, Lebensversicherungen und Bausparverträge.
Bestellung des Pfandrechts: Zwischen beiden Parteien muss die Einigung über das
Bestehen eines Pfandrechts und die Übergabe des zu verpfändeten Gegenstandes (Faustpfand) erfolgen. Der Pfandgläubiger wird somit Besitzer, jedoch nicht Eigentümer.
Verwahrung des Pfandes: Der Pfandgläubiger ist verpflichtet den Faustpfand mit Sorgfalt zu
verwahren und zu verwalten. Möglicherweise kann er sogar verpflichtet werden es getrennt von seinen Beständen zu verwahren.
Verwertung des Pfandes: Wenn der Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist, kann der Pfandgläubiger den Pfand verwerten und seine Forderung aus dem Erlös befriedigen.
Erlöschen des Pfandrechts: Es erlischt durch:
1. Rückgabe des Pfandes.
2. Erlöschen der Forderung, für die es bestellt ist. 3. Verzicht des Pfandgläubigers gegenüber dem Verpfänder.
Vorteile des Lombardkredits: Der Lombardkredit ermöglicht die Beschaffung kurzfristiger Betriebsmittel, durch die Beleihung von, zur Zeit nicht genutzten, Gegenständen. Dadurch ermöglicht er die kurzfristige Bezahlung von großen Warenmengen.
IV.II.VIII DER AVALKREDIT 55
Ein Avalkredit entsteht, wenn ein Kreditinstitut für einen ihrer Kunden eine Bürgschaft übernimmt. Dadurch werden Zahlungsansprüche Dritter abgesichert.
Beispiel: Gegenüber von Zollbehörden sichert die Bank die zu entrichtenden Abgaben wie Steuern und Zölle, die der Importeur aus Liquiditätsgründen erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen kann. Auch bei der Ausführung öffentlicher Aufträge und im Auslandsgeschäft kann die Bank für ihren Kunden einen Aval als Bankbürgschaft übernehmen. In diesen Fällen soll die Zahlung von Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung von Leistungs- und Bietungsgarantien oder die geleistete Anzahlung bei Nichterfüllung des Vertrages besichert werden.
55 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 162
24
IV.II.IX. DER PERSONALKREDIT
Bei dem Personalkredit werden Kredite nur nach der Kreditwürdigkeit vergeben. Der Kredit wird ohne dingliche Sicherheit gewährt.
Diese Kredite sind meist kurzfristig, eigenen sich nicht zu Investitionszwecken und werden in der Regel als Kontokorrentkredite gewährt.
Als Sicherheit dient meistens ein Schuldschein über die Höhe der Schuld, die Verzinsung und Rückzahlung. 56
IV.II.IX.I. VERSTÄRKTER PERSONALKREDIT
Der Unterschied zum einfachen Personalkredit liegt in seiner Haftung. Beim verstärkten Personalkredit haften noch weitere Personen für die Rückzahlung und Verzinsung des Kredits. 57
IV.II.IX.I.I. DER WECHSELDISKONTKREDIT
„Der Diskontkredit ist ein Kredit, bei welchem dem Kreditnehmer der Barwert später fälliger Wechsel zur Verfügung gestellt wird, im Vertrauen darauf, dass am Verfalltag die Wechsel eingelöst werden. Dem Kreditinstitut haften mindestens zwei Wechselbeteiligte, der Akzeptant und der Einreicher.“ 57
Vorteile: Der Vorteil besteht in der Sicherheit des Kreditinstitutes, was den Kredit für den Kunden sehr billig macht. Bei Bedarf kann das Kreditinstitut den Wechsel von der Bundesbank refinanzieren lassen. Aufgrund dessen, der Wechselstrenge, der Kurzfristigkeit, der Bestimmtheit des Zahlungstages und der Vorprüfung der Zahlungsfähigkeit des Akzeptanten durch den Aussteller entstehen diese Vorteile. 57
IV.II.IX.I.II. DIE FORFAITIERUNG 57
„Forfaitierung ist der Ankauf einer wechselmäßig verbrieften Exportforderung unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall.“ 58
56 (vgl.) Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000. Seite 403 - 404
57 Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000. Seite 403
58 Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000. Seite 404
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Der Ankaufende, der sog. Forfaiteur, übernimmt nur das wirtschaftliche und politische Risiko. Dieser verlangt jedoch vom Verkäufer (dem Forfaitist) meist eine Bankbürgschaft. Durch den vertraglichen Ausschluss des Wechselregresses verbleibt beim Verkäufer nur das Risiko für den rechtlichen Bestand der Forderung sowie für Gewährleistungen aus dem Lieferungsgeschäft.
Vorteile: - Sofortige Verflüssigung längerfristiger Auslandsforderungen,
- Fortfall aller Risiken bei Auslandsforderungen,
- Fortfall der Kosten für Forderungsüberwachung und Eintreibung
IV.II.IX.I.III. DER BÜRGSCHAFTSKREDIT
Bei einem Bürgschaftskredit wird der Bürge durch einen Bürgschaftsvertrag ein Ersatzschuldner für die Forderung eines Gläubigers. Dieser Ersatzschuldner verpflichtet sich der Bank gegenüber für die Forderungen des Hauptschuldners einzustehen (Tilgung, Verzinsung). 59
Zustande kommt ein Bürgschaftsvertrag durch die schriftliche Bürgschaftserklärung des Bürgen und die formlose entgegennahme des Kreditinstituts. 60
Unterschieden werden bei der Bürgschaft zwei Arten. Die gewöhnliche Bürgschaft (nachschuldnerische Bürgschaft) und die selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei der gewöhnlichen Bürgschaft haftet der Bürge erst, nachdem die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner erfolglos gewesen ist. Der Bürge hat das Recht zur „Einrede der Vorausklage“. Wird der Bürge zur Zahlung der Forderung herangezogen, so geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf den Bügen über.
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger das Recht, die Zahlung unmittelbar vom Bürgen zu verlangen ohne vorherige Klage gegen den Hauptschuldner. Sind mehrere Bürgen vorhanden, so kann das Kreditinstitut die Zahlung von irgendeinem dieser verlangen. Der Bürge haftet also so, als ob er selbst Schuldner wäre. 60
Beim Bürgschaftsvertrag werden meist Höchstbeträge vereinbart, die über der ursprünglichen Schuldsumme liegen, da zu der Hauptforderung (Darlehenssumme) noch Nebenforderungen (Zinsen) dazukommen.
59 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 358
60 (vgl.) Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000. Seite 404
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Bei Nichtkaufleuten hat nur ein schriftlicher Bürgschaftsvertrag Gültigkeit und zwischen Kaufleuten gilt auch eine mündliche Bürgschaft. 61 „Gewähren Banken einen Bürgschaftskredit, verlangen sie immer die selbstschuldnerische Bürgschaft.“ 62
IV.II.IX.I.IV. DER ZESSIONSKREDIT 63
Bei dieser Kreditart werden der Bank Forderungen abgetreten (zediert). Dadurch wird die Bank Eigentümerin der Forderung. Bei der Zession unterscheidet man in:
• Stille Zession: Die Schuldner haben meist keine Kenntnis von der Abtretung
• Offene Zession: Diese liegt vor, wenn der Schuldner von der Abtretung Kenntnis hat.
Kommt der Bankschuldner mit seiner Verpflichtung gegenüber der Bank in Verzug, teilt die Bank dem Schuldner das Vorliegen einer Zession mit.
• Einzelzession: Bei dieser Art der Zession wird nur eine Forderung abgetreten, was im
Geschäftsleben sehr selten ist, weil für die Vergabe eines Kredites eine Forderung nicht ausreicht. Jedoch ist es in diesem Fall möglich, dass ein Angestellter bei seiner Bank einen Kontokorrentkredit eingeräumt bekommt gegen die Abtretung seiner Lebensversicherungspolice.
• Kollektivzession: Da sich die Höhe und die Zusammensetzung der Forderungen
immer wieder ändern, werden Kollektivzessionen eingeräumt. Unterschieden werden hier zwei Arten:
• Factoring: Dies ist eine besondere Art der Zession. Der Factor (eine Bank) kauft alle
Forderungen (Warenlieferungen und Dienstleistungen) seines Kunden und übernimmt das volle Kreditrisiko. Gleichzeitig führt die Bank die Kundenbuchhaltung,
61 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 358
62 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 358
63 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 359/360
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das Mahnwesen und den Einzug der Forderungen durch. Manche Factorinstitute übernehmen sogar die Rechnungsschreibung.
In der Regel sind Zessionskredite kurz- und mittelfristige Kredite. Die Banken beleihen einen Forderungsbestand mit etwa 60 bis 70 % seines Wertes.
IV.II.IX.I.V. DER DISKONTKREDIT 64
„Der Verkauf noch nicht fälliger Besitzwechsel (Rimessen) an ein Kreditinstitut heißt Diskontkredit.“ 65
Noch nicht fällige Besitzwechsel in einem Unternehmen können an eine Bank verkauft werden. Es handelt sich hierbei um ein Kreditgeschäft, weil die Bank, gegen Zahlung/Abzug von Diskont, den Gegenwert gleich zur Verfügung stellt, obwohl sie die verliehene Geldsumme erst später wieder hereinbekommt.
IV.II.IX.I.VI. DER AKZEPTKREDIT 65
Der Akzeptkredit ist eine Art Kreditleihe, weil die Bank ihren Namen hergibt. Die Vorgehensweise ist folgende:
1. Der Bankkunde zieht einen Wechsel auf seine Bank, die diesen akzeptiert. 2. Der Kunde lässt den Wechsel bei der gleichen Bank diskontieren und verschafft sich dadurch Bargeld.
Wird der Wechsel nicht diskontiert, so kann dieser an einen Lieferer weitergegeben werden. Ein Bankakzept ist überall gerne gesehen und auch gerne angenommen, weil es sich um einen sehr sicheren Wechsel handelt. Der Diskontkredit ist deshalb auch ein Kreditsicherungsmittel, weil nicht nur der Bezogene als Hauptschuldner haftet, sondern auch alle Indossanten und auch der Aussteller ersatzweise haften.
64 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 360 - 361
65 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 360
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IV.II.X. DER SICHERUNGSÜBEREIGNUNGSKREDIT 66
„Das Wesen der Sicherungsübereignung besteht darin, dass der Kreditgeber (meist eine Bank) zwar eine dingliche Sicherheit für seine Forderung erhält, die ihm übereignete Sache jedoch im unmittelbaren Besitz des Schuldners bleibt.“ 67
Auf Grund dessen beinhaltet der Sicherungsübereignungsvertrag gleichzeitig auch einen Miet-, Pacht- oder Leihvertrag.
Das Eigentumsrecht wird erst dann wirksam, wenn der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ist die Rückzahlung erfolgt, so geht das Eigentum ohne zusätzliche Vereinbarung wieder auf den Kreditnehmer über.
Diese Kreditart ist eine Ergänzung zum Pfandrecht. Sie ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt und ist somit ein Beispiel für das Gewohnheitsrecht.
Der Vorteil dieser Kreditsicherung besteht darin, dass der Kreditnehmer die übereignete (bewegliche) Sache weiterhin wirtschaftlich nutzen kann. Und für den Kreditgeber besteht der Vorteil darin, dass er den Pfand nicht aufbewahren muss.
Nachteile sind natürlich, dass der Schuldner die verpfändete Sache an Dritte gutgläubig verkaufen kann und das mit der Zeit ein Wertverlust zu verzeichnen ist.
IV.II.XI. GRUNDPFANDRECHTLICH GESICHERTE KREDITE
„Grundkredite sind Kredite, die durch Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch gesichert sind. Ein Grundpfandrecht ist ein Pfandrecht an einem Grundstück.“ 68 Grundpfandrechte sind Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, welche im Grundbuch eingetragen sein müssen. 67
IV.II.XI.I. DAS GRUNDBUCH
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in welchem alle Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks enthalten sind. Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt. 67
66 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 362/363
67 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 362
68 Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 363
29
IV.II.XI.II. DER AUFBAU EINES GRUNDBUCHES 69
• Das Bestandsverzeichnis es gibt Auskunft über Lage, Größe und Art des
Grundstücks.
• Abteilung I weist die Eigentumsverhältnisse aus.
• Abteilung II führt die Belastungen und Beschränkungen mit Ausnahme der
Grundpfandrechte auf.
• Abteilung III enthält die Grundpfandrechte, wie Hypotheken, Grund- und
Rentenschulden. (Eine Kopie befindet sich in der Anlage)
IV.II.XI.III. DIE ENTSTEHUNG VON HYPOTHEKEN UND GRUNDSCHULDEN 70
Hypotheken und Grundschulden entstehen durch Einigung, Eintragung und eventuell durch die Übergabe des Hypotheken- bzw. des Grundschuldbriefes.
• Einigung: Zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner muss Einigkeit über die
Bestellung einer Hypothek bzw. einer Grundschuld bestehen.
• Eintragung: Die Hypothek bzw. die Grundschuld muss in das Grundbuch eingetragen
werden.
• Übergabe des Hypotheken- bzw. Grundschuldbriefes: Sofern nicht das Gegenteil
vereinbart ist, so wird ein Hypotheken- bzw. Grundschuldbrief (nicht vertretbares Kapitalwertpapier; Weitergabe erfolgt durch Einigung, privatschriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Briefes) ausgestellt. Die Hypothek bzw. die Grundschuld ist erst durch die Übergabe des Briefes an den Gläubiger entstanden.
IV.II.XI.IV. DIE ÜBERTRAGUNG
Die Übertragung eines Grundpfandrechtes erfolgt durch die Einigung, Abtretungserklärung des Gläubigers und durch die Übergabe des Hypotheken- bzw. Grundschuldbriefs. Ist eine Buchhypothek oder -grundschuld vorhanden, erfolgt die Übertragung durch die Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Grundpfandrechtsgläubiger. 71
69 (vgl.) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991. Seite 176
70 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 364
71 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 364 - 366
30
IV.II.XI.V. DER ZWECK EINES GRUNDPFANDRECHTS
Der Sinn eines Grundpfandrechts besteht darin, dass sich der Gläubiger, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, aus dem Grundstück befriedigen kann. Der Gläubiger kann dann eine Zwangsversteigerung oder auch eine Zwangsverwaltung durchführen. Im Falle einer Zwangsversteigerung erhält der Gläubiger den ihm zustehenden Erlös und bei einer Zwangsverwaltung erhält der Gläubiger die Erträge des Grundstücks (Mieterträge). 72
72 (vgl.) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000. Seite 364 - 366
31
Literaturverzeichnis
1) Härter, Hartmann: Allgemeine Wirtschaftslehre für kaufmännische Auszubildende. 31. Auflage. Rinteln 2000 2) Irgel, Lutz: Der Kaufmann. Wiesbaden 1991 3) Kümmel, Gerd: Betriebswirtschaft der Unternehmung. Haan-Gruiten 2000 4) Dr. Kugler, Gernot: Kaufmännische Betriebslehre. 21. Auflage. Wuppertal 1992 5) Rittershofer, Werner: Wirtschaftslexikon. Originalausgabe. München 2000 6) Schmolke/Deitermann. Industrielles Rechnungswesen IKR. 29. Auflage. Darmstadt 2001 7) Falb, Rudolf H. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen für Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Berufliche Gymnasien. 3. Auflage. Troisdorf 2002
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WAS IST FINANZIERUNG?
Als Finanzierung bezeichnet man alle Maßnahmen, die der Bereitstellung von Geld und Sachmitteln für die betriebliche Leistungserstellung dienen.
GRUNDLAGEN DER FINANZIERUNG
- Jede Investition bindet auf längere Sicht Kapital
- Egal ob Neu-, Erweiterungs- oder Ersatzinvestition
- nicht möglich, jede Investition sofort zu tätigen
- benötigte Kapital muss erst beschafft werden
- Frage: Ist die Investition vorteilhaft
FINANZIERUNGSANLÄSSE
- Erhaltung und Ausweitung des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens
DIE SELBSTFINANZIERUNG
- Art der Innenfinanzierung: Unter Selbstfinanzierung versteht man die Einbehaltung von Gewinnen.
Beispiel: Bildung offener Rücklagen in der Gewinn- und Verlustrechnung.
STILLE RESERVEN
Beispiel: Bewertung eines Grundstücks
Der Anschaffungswert eines Grundstücks betrug vor 5 Jahren 500.000,00 €. Zum Bilanzierungszeitpunkt ist der Grundstückswert auf 800.000,00 € gestiegen (Tageswert). In der Bilanz darf dieser Vermögensgegenstand jedoch nur mit seinem niedrigeren Wert angesetzt werden, da der Wertzuwachs durch den Verkauf noch nicht realisiert worden ist.
IV.I.III. ABSCHREIBUNGEN
Beispiel: Finanzierung durch Abschreibungen
Ein Unternehmen beschafft im Laufe von 5 Jahren jeweils eine Maschine im Wert von 2.000,00 € jährlich. Diese Anlagegüter werden über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben.
Die aus dem Beispiel ersichtlichen freigesetzten Mittel können jedes Jahr für neue Investitionen verwendet werden.
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DIE AUßENFINANZIERUNG
Im Gegensatz zur Innenfinanzierung wird dem Unternehmen im Rahmen der Außenfinanzierung Eigen- und bzw. Fremdkapital von außen zugeführt.
EIGENFINANZIERUNG ALS BETEILIGUNGSFINANZIERUNG
- Finanzierung durch Aufnahme eines weiteren Gesellschafters
- evt. Bildung einer Personen bzw. Kapitalgesellschaft
- An bereits bestehenden Personengesellschaften können Kapitalgeber als Gesellschafter beteiligt werden
- Die Aufnahme weiterer Gesellschafter führt zu einer Einschränkung der Leitungs- und Entscheidungsrechte der bisherigen Gesellschafter
- Jedoch bessere Streuung des Kapitalrisikos bei höherer Gesellschafterzahl
- Eigenkapitalbeschaffung über zusätzliche Einlagen bei Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften schwer, denn die Entscheidung richtet sich nach der Rendite
a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- durch die Gesellschafterversammlung wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen
- Die GmbH verkauft zu diesem Zweck entweder an
Geschäftsanteile.
Beispiel: Veränderung der Beteiligungsverhältnisse durch Aufnahme eines neuen Gesellschafters.
DIE KREDITFINANZIERUNG
Kredite können wie folgt unterschieden werden:
KREDITARTEN NACH IHRER VERWENDUNG
• Produktivkredite:
- Investitionen im Anlage- und Umlaufvermögen
- Soll die Kapazität eines Unternehmens steigern (Erweiterungskredit)
- Werden vorübergehende Engpässe ausgeglichen (Überbrückungskredit)
• Konsumtivkredite: - Erwerb von Konsumgütern.
KREDITARTEN NACH IHRER LAUFZEIT
• Kurzfristige Kredite: 12 Monate.
• Mittelfristige Kredite: Laufzeit von einem bis zu vier Jahren.
• Langfristige Kredite: Laufzeit ist länger als 4 Jahre.
KREDITARTEN NACH DER BEFRISTUNG
• Befristete Kredite: - feste Rückzahlungstermine
• Unbefristete Kredite: - keine festen Rückzahlungstermine vereinbart, sondern Kündigungsfristen.
KREDITARTEN NACH IHRER KÜNDBARKEIT
• Kündbare Kredite: Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden
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• Nicht kündbare Kredite: sind befristet und werden regelmäßig verlängert. Während der Laufzeit kann der Kreditvertrag nicht gekündigt werden.
KREDITARTEN NACH IHRER FORM
• Darlehen: Dieser Kredit wird in einer Summe gewährt und wird, in seiner vorab vereinbarten Laufzeit, entweder einmalig oder in Teilen zurückgezahlt.
1. Fälligkeitsdarlehen: Es wird ein fester, einmaliger Rückzahlungstermin vereinbart. Es sind lediglich die Zinsen regelmäßig zu zahlen (monatlich, vierteljährlich).
2. Abzahlungsdarlehen / Annuitätendarlehen: Die Tilgung erfolgt in gleich bleibenden Raten zu vereinbarten Zahlungsterminen (z.B. vierteljährlich). Die Zinsbelastung nimmt im Laufe der Zeit ab.
3. Grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen: Als Sicherheit dient ein oder mehrere Grundstücke des Schuldners. Das Darlehen wird erst dann gegeben, nachdem eine Grundschuld oder eine Hypothek für den Gläubiger, durch den Schuldner bestellt wurde.
4. Anderweitig gesicherte Darlehen: Sie ermöglichen eine Finanzierung, ohne Grundbesitz zu haben. Jedoch muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offen legen und sonstige Sicherheiten leisten.
• Kontokorrentkredite: ...
KREDITARTEN NACH DEM KREDITGEBER
• Kundenkredite: Sie liegen vor, wenn z.B. Kunden Anzahlungen leisten.
• Liefererkredite: ...
• Bankkredite: Darlehen, Kontokorrentkredite, sowie Kleinkredite für Privatleute. Sie sind nach ihren Konditionen sehr unterschiedlich, denn jeder Kredit muss auf seinen Kreditnehmer speziell abgestimmt werden.
• Staatskredite (öffentliche Kredite): Not leidende und förderungswürdige Wirtschaftszweige erhalten aus öffentlichen Kassen häufig zinsgünstige Kredite. Die Differenz zwischen dem Marktzinssatz und dem Zinssatz der öffentlichen Kredite stellt eine Subvention (einen Zuschuss) dar.
• Privatkredite: Verwandtenkredite, Einlagen stiller Gesellschafter oder Kauf von festverzinslichen Wertpapieren (Gläubigerpapieren)
DER KONTOKORRENTKREDIT
- Kredit in laufender Rechnung
- Unternehmer hat die Möglichkeit ein Bankkonto zu überziehen
- Unternehmer untereinander können Kontokorrente führen
- ihre gegenseitigen Forderungen werden in regelmäßigen Zeitabständen gestundet
- Nach außen handelt es sich bei einem Kontokorrentkredit (kurzfristiger Kredit)
- Tatsächlich ist es ein mittel- oder langfristiger Kredit, wegen seiner Fristlosigkeit
- Diese Kreditform verursacht Kosten, so wie die Kreditzinsen, Provision für die Breitstellung des Kredits, sowie eventueller Überziehungsprovision, falls auch das Kreditlimit überschritten wird.
- soll kurzfristig auftretende Liquiditätsengpässe überbrücken
DAS LEASING
Die Arten des Leasings können unterschieden werden nach: 1) nach dem Leasinggeber
• Direktes Leasing: Bei dieser Art des Leasings, ist derjenige Leasinggeber, der Hersteller der Produkte ist.
• Indirektes Leasing: Finanzunternehmen kaufen die Anlagen/Produkte um sie später zu vermieten. 2) nach der vertraglichen Bindung
• Finance-Leasing: Diese Leasingart tritt beim langfristigen mieten von Investitionsgütern auf. Die Leasingdauer richtet sich nach der Nutzungsdauer.
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• Operate-Leasing: Diese Leasingverträge haben eine kurze- bis mittelfristige Dauer und können unter Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden. 3) nach dem geleasten Gegenstand
• Equipment-Leasing (Ausrüstungsvermietung): Die geleasten Gegenstände dienen der „Ausrüstung“ des Unternehmens, wie z.B. Maschinen.
• Industrieleasing (Industrieanlagenvermietung): Hierbei werden ganze Industrieanlagen geleast, was z.B. ein komplettes Fabrikgebäude einschließlich der Ausrüstung sein kann.
• Konsumgüterleasing: Der Leasingnehmer ist eine private Person. In diesem Fall können Autos, Fernsehgeräte, Waschmaschinen und Gefriertruhen die Leasinggüter darstellen.
Vorteile:
• Kreditwürdige Unternehmen können ohne Inanspruchnahme von Barmitteln einen Betrieb aufbauen, erweitern und rationalisieren.
• Die Liquidität wird günstig beeinflusst, da die durch Leasing überlassenen Anlagen nicht gekauft werden müssen.
• Die Anlagen können zu einem früheren Zeitpunkt ausgetauscht werden Nachteile:
• Die Miet- und Pachtkosten für die Anlagen sind hoch, weil das eingesetzte Kapital in kurzer Zeit getilgt werden muss, der Vermieter eine Risikoprämie einkalkuliert und einen angemessenen Gewinn erzielen will.
• Das Unternehmen kann durch die monatlich wiederkehrenden Miet- oder Pachtzahlungen in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, wenn die Mietausgaben in den Umsatzerlösen nicht rechtzeitig zurückfließen.
Beispiel: Leasing
Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes:
Laufzeit des Leasingvertrages: Wert des Leasinggegenstandes: Kaufoption im 4. Jahr
Würde der Wert des Leasinggegenstandes als Mietzahlung auf die dreijährige Nutzungsdauer verteilt werden, müsste der Leasingnehmer eine jährliche Mietrate in Höhe von 30.000,00 € zahlen. Diese Mietausgabe würde als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn mindern. Erfolgt die Realisierung der Kaufoption im 4. Jahr, so weist der Gegenstand noch einen erheblichen Restwert auf, der von dem ehemaligen Leasingnehmer ebenfalls als steuermindernder Abschreibungsaufwand abgesetzt werden kann. Um diese steuerliche Überbewertung des aus der Anlagenutzung sich ergebenden Aufwands zu verhindern, wird der Leasingnehmer zum wirtschaftlichen Eigentümer. Mit Beginn des Leasingvertrages kann nur die Abschreibung bezogen auf die zehnjährige Nutzungsdauer aufwandsmäßig behandelt werden; der Leasinggegenstand wird als Vermögenswert aktiviert.
DER LIEFERANTENKREDIT
- sehr häufig im kurzfristigen Finanzierungsbereich
- entstehen, wenn eine Zahlungsfrist eingeräumt wird (sog. Warenkredit)
- innerhalb einer bestimmten Frist entsteht sogar ein kostenloser Warenkredit
- Grund: ein prozentualer Skontoanteil kann abgezogen werden
- Lieferer sichert sich durch Eigentumsvorbehalt ab
- nur eine schwache Absicherung
Beispiel: Zinsertrag aus der Inanspruchnahme des Skontoabzugs.
Rechnungsbetrag: 2.000,00 €, zahlbar innerhalb von 30 Tagen;
Skonto: 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
Erfolgt die Zahlung auf Ziel, so verliert der Käufer den Skontoabzug in Höhe von 40,00 €
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Zinsaufwand durch Ausnutzung des Zahlungsziels von 20 Tagen: (Skonto in € x 100) : Nettobetrag ( 40,00 € x 100) : 1960,00 € = 2,04 %
Für den Zahlungsaufschub nimmt der Käufer einen Zinsaufwand in Höhe von 2,04 % in Kauf. Der Zinsaufwand, bezogen auf das Jahr, ist demnach wesentlich höher: (360 Tage x Zinsaufwand für Zahlungsziel) : Dauer des Zahlungsaufschubs (360 Tage x 2,04 %) : 20 Tage = 36,72 %
DER PERSONALKREDIT
- Vergabe von Krediten nur nach Kreditwürdigkeit
- Der Kredit wird ohne dingliche Sicherheit gewährt
- Kredite sind nur kurzfristig und eignen sich somit nicht zu Investitionszwecken
- werden in der Regel als Kontokorrentkredite gewährt
- Schuldscheine dienen als Sicherheit
VERSTÄRKTER PERSONALKREDIT
- Beim verstärkten Personalkredit haften noch weitere Personen für die Rückzahlung
DER BÜRGSCHAFTSKREDIT
- der Bürge wird Ersatzschuldner für die Forderung eines Gläubigers
- verpflichtet sich für die Forderungen des Hauptschuldners einzustehen
- Bürgschaftsvertrag kommt durch schriftliche Bürgschaftserklärung des Bürgen und die formlose entgegennahme des Kreditinstituts zustande
- Die gewöhnliche Bürgschaft (nachschuldnerische Bürgschaft): Bei der gewöhnlichen Bürgschaft haftet der Bürge erst, nachdem die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner erfolglos gewesen ist. Wird der Bürge zur Zahlung der Forderung herangezogen, so geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf den Bügen über.
- Die selbstschuldnerische Bürgschaft: Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger das Recht, die Zahlung unmittelbar vom Bürgen zu verlangen ohne vorherige Klage gegen den Hauptschuldner. Sind mehrere Bürgen vorhanden, so kann das Kreditinstitut die Zahlung von irgendeinem dieser verlangen. Der Bürge haftet also so, als ob er selbst Schuldner wäre.
DER ZESSIONSKREDIT
Bei dieser Kreditart werden der Bank Forderungen abgetreten (zediert). Dadurch wird die Bank Eigentümerin der Forderung. Bei der Zession unterscheidet man in:
• Stille Zession: Die Schuldner haben meist keine Kenntnis von der Abtretung.
• Offene Zession: Schuldner hat von der Abtretung Kenntnis.
• Einzelzession: Bei dieser Art der Zession wird nur eine Forderung abgetreten.
• Kollektivzession: Da sich die Höhe und die Zusammensetzung der Forderungen immer wieder ändern, werden Kollektivzessionen eingeräumt. Unterschieden werden hier zwei Arten:
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• Factoring: Der Factor (eine Bank) kauft alle Forderungen (Warenlieferungen und Dienstleistungen) seines Kunden und übernimmt das volle Kreditrisiko. Gleichzeitig führt die Bank die Kundenbuchhaltung, das Mahnwesen und den Einzug der Forderungen durch. Manche Factorinstitute übernehmen sogar die Rechnungsschreibung.
In der Regel sind Zessionskredite kurz- und mittelfristige Kredite. Die Banken beleihen einen Forderungsbestand mit etwa 60 bis 70 % seines Wertes.
DER DISKONTKREDIT
„Der Verkauf noch nicht fälliger Besitzwechsel (Rimessen) an ein Kreditinstitut heißt Diskontkredit.“
DER SICHERUNGSÜBEREIGNUNGSKREDIT
Das Wesen der Sicherungsübereignung besteht darin, dass der Kreditgeber (meist eine Bank) zwar eine dingliche Sicherheit für seine Forderung erhält, die ihm übereignete Sache jedoch im unmittelbaren Besitz des Schuldners bleibt.
Auf Grund dessen beinhaltet der Sicherungsübereignungsvertrag gleichzeitig auch einen Miet-, Pacht- oder Leihvertrag.
GRUNDPFANDRECHTLICH GESICHERTE KREDITE
Grundkredite sind Kredite, die durch Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch gesichert sind. Ein Grundpfandrecht ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Grundpfandrechte sind Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, welche im Grundbuch eingetragen sein müssen.
DAS GRUNDBUCH
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in welchem alle Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks enthalten sind. Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt.
DER AUFBAU EINES GRUNDBUCHES
• Das Bestandsverzeichnis gibt Auskunft über Lage, Größe und Art des Grundstücks.
• Abteilung I weist die Eigentumsverhältnisse aus.
• Abteilung II führt die Belastungen und Beschränkungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte auf.
• Abteilung III enthält die Grundpfandrechte, wie Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.
DIE ENTSTEHUNG VON HYPOTHEKEN UND GRUNDSCHULDEN
• Einigung: Zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner muss Einigkeit über die Bestellung einer Hypothek bzw. einer Grundschuld bestehen.
• Eintragung: Die Hypothek bzw. die Grundschuld muss in das Grundbuch eingetragen werden.
• Übergabe des Hypotheken- bzw. Grundschuldbriefes: Sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist, so wird ein Hypotheken- bzw. Grundschuldbrief (nicht vertretbares Kapitalwertpapier; Weitergabe erfolgt durch Einigung, privatschriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Briefes) ausgestellt. Die Hypothek bzw. die Grundschuld ist erst durch die Übergabe des Briefes an den Gläubiger entstanden.
DER ZWECK EINES GRUNDPFANDRECHTS
- Der Gläubiger kann seine Forderungen aus dem Grundstück befriedigen.
- Der Gläubiger kann eine Zwangsversteigerung oder auch eine Zwangsverwaltung durchführen.
- Zwangsversteigerung: der Gläubiger erhält den ihm zustehenden Erlös
- Zwangsverwaltung: der Gläubiger erhält die Erträge des Grundstücks (Mieterträge).
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Fragen:
1.) Was ist Finanzierung?
2.) Wofür wird finanziert?
3.) Wie funktioniert eine Beteiligungsfinanzierung?
4.) Wonach können Kredite unterschieden werden?
5.) Warum ist dir rechtzeitige Begleichung einer Rechnung für ein Unternehmen so vorteilhaft?
6.) Erkläre den Unterschied einer gewöhnlichen Bürgschaft und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft am Beispiel eines Autokaufs!
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Arbeit zitieren:
Torsten Karsch, 2003, Finanzierung der Unternehmung, München, GRIN Verlag GmbH
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