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Abkürzungsverzeichnis
Aufl. .....................................Auflage
bspw. ....................................beispielsweise bzw. ..................................... beziehungsweise Dr. .........................................Doktor et al. ......................................et alii EWG .....................................Europäische Wirtschaftsgemeinschaft F.A.Z. ...................................Frankfurter Allgemeine Zeitung F&E ......................................Forschung und Entwicklung f. ...........................................folgende (eine) ff. ..........................................folgende (mehrere) h.c. ........................................honoris causa Hrsg. .....................................Herausgeber Jg. .........................................Jahrgang Jr. ..........................................Junior LBO ......................................Leveraged Buy-Out M&A ....................................Mergers and Acquisitions MBI ......................................Management Buy-In MBO .....................................Management Buy-Out Nachdr. .................................Nachdruck Nr. .........................................Nummer o.J. ........................................ohne Jahresangabe o.V. .......................................ohne Verfasser Prof. ......................................Professor S. ...........................................Seite Sp. .........................................Spalte u.a. ........................................und andere v. ...........................................von vgl. ........................................vergleiche WISU ....................................Wirtschaftsstudium WS ........................................Wintersemester z.B. .......................................zum Beispiel
zfo .........................................Zeitschrift Führung und Organisationen
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1. Ausgangssituation
Die Vielzahl der in der jüngsten Vergangenheit aufgetretenen Unternehmenstransaktionen legt den Schluß nahe, daß sich die Unternehmen mit veränderten Bedingungen konfrontiert sehen. Diese beruhen dabei auf Veränderungen des Unternehmensumfeldes, auf Veränderungen, die in den Unternehmen zu suchen sind, und schließlich auf Veränderungen des Marktes für Unternehmenskäufe und -verkäufe. Die nachstehenden Ausführungen zur Ausgangssituation lehnen sich an JANSEN an. 1
Unternehmen müssen sich den sich ändernden Rahmenbedingungen der Märkte, auf denen sie agieren oder agieren wollen, fortlaufend anpassen. Globalisierung bedeutet zum einen eine wechselseitige Internationalisierung von zunehmend allen Funktionsbereichen und Prozessen nationaler Firmen auf internationalen Beschaffungs-, Absatz-, Informations- und Arbeitsmärkten. Auf der anderen Seite ist damit aber auch der Aufbau internationaler Kooperationen, Kapitalverflechtungen und Akquisitionen gemeint. Die Gründe dafür sind vielfältig: Heimische Unternehmen stehen zunehmend mit ausländischen Anbietern im Wettbewerb um Marktanteile auf den deutschen Absatzmärkten. Ein weiterer Grund ist in der Zunahme neuer Märkte zu suchen. Neue regionale Märkte und Freihandelszonen entstehen, Zölle entfallen, Probleme mit Wechselkursen verlieren an Bedeutung. 2 Gerade in diesem Zusammenhang spielt die Bildung des Europäischen Wirtschaftsraums eine Rolle: Der Aufbau eigener Produktionsanlagen und Netze ist für außereuropäische Konzerne oftmals ein teures und riskantes U nterfangen. Dem wird zunehmend mit anfangs teuren, im Endeffekt preiswerteren Akquisitionen begegnet. 3 Aufgrund unterschiedlichster Kulturen bedarf das Gros dieser neuen Märkte - für eine erfolgreiche Erschließung - der Akquisition von oder der Kooperation mit ansässigen Unternehmen. 4 Ein entscheidender Grund, um der Globalisierung mit Akquisitionen und Kooperationen zu begegnen, liegt in den technologischen Veränderungen. Als Beispiel dafür ist das Internet zu nennen: Die globale Reichweite hat sich schlagartig verändert.
Auch die Veränderungen der Unternehmensstrukturen tragen dazu bei, daß sich Unternehmungen Gedanken über Kooperationen machen. Netzwerkunternehmen, virtuelle Unternehmen heißen die neuen hybriden Formen. Wertschöpfungsketten verändern sich, werden zunehmend komplexer bis hin zu einem Grade, an dem sich das Auslagern auf andere Unternehmen in Form von Kooperationen oder Akquisitionen empfiehlt. Durch solche Unternehmenstransaktionen lassen sich aber auch Forschungs- und Ent-
1Vgl. JANSEN, S. A. (2000), S. 1 ff.
2 Vgl. HÄTSCHER, A. M. (1992), S. 33 ff.
3 Vgl. BEHRENS, R./ MERKEL, R. (1990), S. 9.
4 Vgl. GEBHARDT, G. (1993), Sp. 1375.
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wicklungskosten reduzieren, da es mitunter günstiger ist, Wissen einzukaufen als es selbst zu entwickeln.
Die Entstehung von Mergers&Acquisitions-Märkten gründet in der Suche nach Mitteln und Wegen, Unternehmen und Unternehmensteile zu kaufen und zu verkaufen. 5 Großen börsennotierten Unternehmen bietet sich die Börse als geeigneter Markt, kleinere Unternehmen können nur auf dem M&A-Markt ihre Transaktionen abwickeln. In den letzten Jahren verzeichnete dieser Markt enormes Wachstum. 6 Mit zu dieser Entwicklung hat auch die Entwicklung der Aktienmärkte beigetragen, da die Aktie zu einer beliebten „Akquisitionswährung“ avancierte. 7
2. Möglichkeiten der Unternehmenstransaktionen
Der Begriff „Mergers and Acquisitions“ „umfaßt alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit Akquisitionen, Fusionen, Beteiligungen sowie ganzen oder teilweisen Unternehmensverkäufen stehen.“ 8 Anschaulich dargestellt sind die Möglichkeiten im Anhang I, S. 17.
Schon immer wurden Unternehmenszusammenschlüsse kontrovers diskutiert. Während die einen in ihnen den besten Weg zur Schaffung leistungsfähiger Großunternehmungen sehen, die allein im internationalen Wettbewerb überleben können, bestehen für andere darin in erster Linie Konzentrationsvorgänge mit wettbewerbsbeschränkender Wirkung. Im weiteren Sinne kann darunter jedes Zusammenführen von mindestens zwei Unternehmungen zu einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Einheit verstanden werden. 9 Sie können geordnet werden nach dem leistungswirtschaftlichen Zusammenhang (auch Integrationsrichtung) oder nach der Bindungsintensität (Einschränkung der Entscheidungsfreiheit). 10
Nach dem ersten Gesichtspunkt unterscheidet man horizontale, vertikale und konglomerate Zusammenschlüsse. Ein horizontaler Zusammenschluß liegt dann vor, wenn Unternehmen derselben Branche sich verbinden. Von einem vertikalen Zusammenschluß spricht man, wenn sich Unternehmen aufeinanderfolgender Produktions- oder Handelsstufen verbinden. Konglomerate Zusammenschlüsse bedeuten eine Expansion in „neue“ Produkt-Markt-Felder. 11
Auf die Ordnung nach der Bindungsintensität soll im folgenden eingegangen werden.
5 Vgl. GRENFELL, M. (1989), S. 14.
6 Bezüglich Zahlen und Fakten zur Entwicklung des M&A-Marktes vgl. ausführlich JANSEN, S. A. (2000), S. 21 ff.
7 Vgl. ACHLEITNER, P. (2000), S. 102 f.; WUNDERLIN, R. (2000), S. 14 f.
8 BAUMÜLLER, K. (1988), S. 21; vgl. auch DAHM, H (1982), S.15.
9 Vgl. NEUMANN, A. (1994), S. 33.
10 Vgl. PAUSENBERGER, E. (1993), Sp. 4437.
11 Vgl. DRAYTON, C. I./EMERSON, C./ GRISWOLD, J. D. (1965), S. 146; PAUSENBERGER, E. (1993), Sp. 4438.
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2.1 Unternehmensvereinigungen
Unter Unternehmensvereinigungen sind Zusammenschlüsse zu verstehen, bei denen die wirtschaftliche Selbständigkeit mindestens eines der beteiligten Unternehmen beseitigt wird. 12 Dabei kann nun noch unterschieden werden, ob die rechtliche Selbständigkeit betroffen ist oder nicht. Eine Fusion liegt dann vor, wenn rechtlich selbständige Unternehmen miteinander rechtlich verschmelzen. 13 KÜTING definiert die Fusion folgendermaßen: „Wesensmerkmal der Fusion ist somit die Aufgabe der rechtlichen Eigenständigkeit zumindest eines Unternehmens (Verschmelzung durch Aufnahme) oder aller beteiligten Unternehmen mit Zusammenschluß zu einem neuem Unternehmen (Verschmelzung durch Neubildung).“ 14 Eine Fusion kann dabei durch käuflichen Erwerb einer ganzen Unternehmung durch eine andere erfolgen sowie durch Einbringung eines Unternehmens in eine Gesellschaft zum Zwecke der Beteiligung (Sacheinlage). 15 Zu den rechtlichen Durchführungsformen vergleiche ausführlich KÜTING. 16 Werden Unternehmen wirtschaftlich vereinigt, agieren sie also bei weiter bestehender rechtlichen Eigenständigkeit unter einheitlicher Leitung, spricht man von Konzernierung. Dies vollzieht sich im Normalfall so, daß eine Unternehmung die Mehrheit der Anteilsrechte einer anderen Gesellschaft erwirbt und so die Beherrschungsmacht über diese Gesellschaft erlangt. 17
Wie oben dargestellt können Unternehmensvereinigungen durch käuflichen Erwerb erfolgen. Akquisitionen bezeichnen den „Kauf eines Unternehmens bzw. dessen Teilerwerb [...]“. 18 Akquisitionen können auf zwei Wegen durchgeführt werden: Durch Vermögenserwerb der zum Kaufobjekt gehörenden Vermögenspositionen (Asset Deal) oder durch Erwerb von Kapitalanteilen des Kaufobjektes (Share Deal). Beim Asset Deal wird eine Übertragung aller (wesentlichen) Aktiva und Passiva vorgenommen und stellt einen „Kauf durch Singularsukzession“ dar. Beim Share Deal erfolgt der Kauf durch eine Übertragung des Rechtsträgers im Wege des Anteils- bzw. des Beteiligungserwerbs. 19
Unter dem Begriff „Buy-Outs“ lassen sich die wichtigsten Übernahmetechniken subsumieren, die in den vergangenen Jahren - aus den Vereinigten Staaten kommend - auch in Deutschland übernommen wurden. Die bedeutendsten hierunter sind der Leveraged
12 Vgl. PAUSENBERGER, E. (1989), S. 624.
13 Vgl. ZIMMERER, F. (1982), S. 942.
14 KÜTING, K. (1993), Sp. 1341.
15 Vgl. BECKMANN, L./ PAUSENBERGER, E. (1961), S. 63; HÖLTERS, W. (1992), S. 11; STEIN, I. (1992), S. 13.
16 Vgl. KÜTING, K. (1993), Sp. 1342 ff.
17 Vgl. PAUSENBERGER, E. (1989), S. 624.
18 GABLER, T. (Hrsg.) (1994), S. 72.
19 Vgl. PICOT, G. (1995), S. 9 ff.
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Buy-Out (LBO), der Management Buy-Out (MBO) und der Management Buy-In (MBI).
Beim LBO erfolgt eine Bündelung des zuvor weit gestreuten Aktienbesitzes auf eine kleine Gruppe. Das wesentliche Merkmal dabei ist, daß aufgrund der Fremdfinanzierung der Fremdkapitalanteil nach dem Kauf enorm zunimmt. Der MBO zeichnet sich dadurch aus, daß das Unternehmen durch die bisherigen Manager gekauft wird, meist durch einen LBO realisiert. Bei einem MBI erfolgt der Kauf durch bislang unternehmensfremde Manager. 20
Eine nun auch in Deutschland aufkommende Form der Akquisition ist die feindliche Übernahme; nicht zuletzt durch die Mannesmann-Vodafone-Übernahmeschlacht in Erinnerung gerufen. Dabei stößt der Käufer auf einen Verkäufer, der nicht verkaufen will. In Folge dessen unterbreitet der Käufer den Anteilseignern des Kaufobjekts ein direktes Angebot für deren Anteile. 21
2.2 Unternehmenskooperationen
Wurde bei der Unternehmensvereinigung die Selbständigkeit mindestens eines Unternehmens beseitigt, bleibt diese - rechtlich wie wirtschaftlich - bei der Unternehmenskooperation weitgehend erhalten. Die Kooperation ist eine eigene Zusammenschluß-form mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen, bei der Betriebsfunktionen mit dem Ziel der gemeinsamen Führung und Ausübung ausgegliedert werden. 22 Zweck einer solchen Funktionskoordinierung ist die Leistungssteigerung der beteiligten Unternehmen sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. 23 Auf die häufigsten Formen der Kooperationen - Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und Strategische Allianzen - wird nun näher eingegangen.
Gemeinschaftsunternehmen und Joint Ventures dürfen dann synonym verwendet werden, wenn ein Equity Joint Venture vorliegt. Dann nämlich wird wie beim Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Aktivität im Rahmen eines rechtlich selbständigen Unternehmens, deren Gesellschafter die Partnerunternehmen werden, durchgeführt. Beim Contractual Joint Venture hingegen kommt es nicht zu einer Neugründung. 24 Von besonderer Bedeutung bei Gemeinschaftsunternehmen ist die Tatsache, daß dieses gemeinschaftlich von den Beteiligten geführt wird und kein Beteiligter den anderen seinen Willen aufzwingen kann. 25
20 Vgl. HÖLTERS, W. (1992), S. 25 ff.; JANSEN, S. A. (2000), S. 46.
21 Vgl. SCHARF, C. A./ SHEA, E. E./ BECK, G. C. (1985), S. 1 f.
22 Vgl. KÜTING, K. (1990), S. 654 f.; RÜHLE von LILIENSTEIN, H. (1983), S. 622.
23 Vgl. BENISCH, W. (1972), S. 153.
24 Vgl. GEBHARDT, G. (1993), Sp. 1375 ff.
25 Vgl. JANSEN, S. A. (2000), S. 102 f.; SCHAUB, D. (1972), S. 181.
Arbeit zitieren:
Stephan Sauer, 2001, Motive für Unternehmenstransaktionen, München, GRIN Verlag GmbH
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