Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Definition 5
3. Der Herzogstitel bis 1098. 6
3.1 Frühere Dukate. 6
3.2 Der Ausgleich von 1098. 7
4. Berthold II. 9
4.1 Bertholds Titel aus der Sicht Ottos von Freising. 9
4.2 Zürich und Zähringen als Fahnlehen. 10
5. Der Herzogstitel und Burgund: 1111 bis 1140. 12
5.1 Die Zähringer unter Heinrich V. und Lothar III. 12
5.2 Das burgundische Erbe und das Rektorat. 13
6. Frühe Stauferherrschaft und Ausblick. 16
6.1 Titelvielfalt. 16
6.2 Der Vertrag mit Friedrich I. 17
6.3 Ausblick: Zaringia und Bewusstseinswandel 18
7. Zusammenfassung. 20
Quellennachweis 21
Literaturnachweis 21
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1. Einleitung
Als Theodor Mayer 1935 an der Freiburger Universität seine Antrittsrede mit dem Titel „Der Staat der Herzöge von Zähringen“ 1 hielt, kombinierte er zwei Ausdrücke, die in dieser Thematik kaum strittiger hätten sein können. Nicht nur, dass es als sehr fragwürdig erscheint, ob die Herrschaft der Zähringer als Staat bezeichnet werden kann, auch der damit unmittelbar verbundene Titel wirft Fragen auf. [Ihr Benut1]Nicht einmal 50 Jahre nachdem das erste Mal der Ausdruck Herzog von Zähringen fiel, urteilte Bischof Otto von Freising bereits, es handele sich hierbei um einen vacuum [...] nomen. 2 Und auch in der modernen Forschung bleibt der Titel umstritten. Gerd Althoff bringt die bedenkenlose Anerkennung des Herzogstitels mit einem „südbadischen Regionalpatriotismus“ in Zusammenhang 3 und sieht das Geschlecht dementsprechend als „Herzöge ohne Herzogtum“. 4
Doch waren die Bertholde tatsächlich nur Inhaber eines leeren Titels, also „Titelherzöge“?
Diese Fragestellung gilt es zu beantworten. 1098 beendete ein staufisch-zähringischer Ausgleich faktisch den Investiturstreit in Schwaben und gestand Berthold II. zudem offiziell eine Herzogstitulatur zu, der das Interesse gelten soll. Weiter kann das Betrachtungsfeld etwa auf die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts beschränkt werden, [Ihr Benut2]der Zeitraum, in dem sich die zähringische Herrschaft maßgeblich entwickelte. Zu Beginn soll der Begriff Herzog definiert werden und als Ausgangspunkt die dukale Tradition des Geschlechts bis zum Ausgleich von 1098 dargestellt werden. Darauf folgt eine genauere Untersuchung des „neuen“ Titels Bertholds II. bis zu seinem Tode.
1 Theodor Mayer: Der Staat der Herzöge von Zähringen (Freiburger Universitätsreden 20),
Freiburg 1935.
2 Ottonis episcopi Frisingensis et Rahewini gesta Frederici seu rectius chronica (Ausgewählte
Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 17), Darmstadt
1965, I, 9 [im Folgenden zitiert als Otto].
3 Vgl. Gerd Althoff: Die Zähringer - Herzöge ohne Herzogtum (Veröffentlichungen zur
Zähringer-Ausstellung 3), hg. vom Archiv der Stadt Freiburg i.Br., Sigmaringen 1990, S. 81 [im
Folgenden zitiert als Althoff, Herzöge].
4 Althoff, Herzöge, 82.
3
Der Gebrauch dieses nomen unter seinen Söhnen bis etwa 1140 wird wiederum eine Betrachtung der Umstände in Burgund einschließen. Daran[Ihr Benut3] wird eine Darstellung der Entwicklung unter der frühen Staufer-Herrschaft bis etwa 1156 sowie ein kurzer Ausblick folgen. Schließlich sollen die Ergebnisse zusammengefasst werden. Da die Geschichte der Bertholde in unmittelbarem Zusammenhang mit den Staufern steht, wird auch dieses Geschlecht gelegentlich für Vergleich[Ihr Benut4] herangezogen werden.
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2. Definition
Um sich eingehend mit dem Thema befassen zu können, bedarf es zunächst einer Begriffsklärung: Was verstand man unter einem Herzog? Nach Zotz war er „ranghöchster Vertreter des Königs“, 5 also zunächst einmal durch eine höhere, königliche oder gar kaiserliche[Ihr Benut5] Instanz legitimiert. Weiter hatte er meist einen geografischen Bezugspunkt, „sei es gentil, z. B. dux Suevorum, sei es territorial, dux Sueviae.“ 6 Allerdings ist diese Definition ausdrücklich auf die Zeit bis gegen Ende des 11. Jahrhunderts bezogen, so dass[Ihr Benut6] es sich empfiehlt, darüber hinaus eine weitere Erklärung heranzuziehen. So bedurfte der Herzog auch nach Maurer einer königlichen Bestätigung (hier durch ein Reichs[Ihr Benut7]lehen), zeichnete sich darüber hinaus aber durch das Abhalten von „consilium coram duce“ 7 , also von Landtagen, aus. Effektiv benötigte er also immer noch ein Herrschaftsgebiet, in diesem hatte er aber nicht mehr nur ein Amt inne, sondern zeichnete sich durch eine größere Selbstständigkeit aus. Als Veranstalter eigener Landtage distanzierte er sich zunächst einmal weiter vom König. Gleichzeitig hob er sich vom untergeordneten Adel ab, ein Zeichen für das Abhängigkeits- beziehungsweise Gefolgschaftsverhältnis.
Dies geht mit den zahlreichen Herrschaften[Ihr Benut8] einher, die sich im 12. Jahrhundert zunehmend verselbstständig[Ihr Benut9]en und aus anderen Gebieten[Ihr Benut10] heraus lösten.
5 Thomas Zotz: Dux de Zaringen - dux Zaringiae. Zum zeitgenössischen Verständnis eines neuen
Herzogtums im 12. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 139 (Jg. 1991), S. 12
[im folgenden zitiert als Zotz, Dux].
6 Ebd.
7 Zitiert nach: Helmut Maurer: Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen
seiner Herrschaft in ottonischer, salischer und staufischer Zeit, Sigmaringen 1978, S. 237 [im Folgenden
zitiert als Maurer].
5
3. Der Herzogstitel bis 1098
3.1 Frühere Dukate
Doch wie gelangten die Zähringer an ihr Herzogtum? Erstmals ist Berthold I. 1061 als Herzog von Kärnten bezeugt, 8 das er als Entschädigung für das ihm versprochene, aber vier Jahre vorher[Ihr Benut11] vorenthaltene Herzogtum Schwaben erhalten haben soll. 9 Dass Berthold den Dukat tatsächlich besessen hat, ist strittig. Otto von Freising verneint dies grundsätzlich, 10 jedoch gibt es immerhin einen Beleg für seine Anwesenheit in der dazugehörigen Mark Verona. Letztlich konnte er sich dort jedoch nicht durchsetzen. Das Herzogtum soll von Liutolf von Eppenstein usurpiert worden sein. Nachdem Berthold den antisalischen Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden unterstützte, wurde es ihm 1077 schließlich offiziell von Heinrich IV. aberkannt. 11
Sein jüngerer Sohn Berthold II., der ihm seit 1078 nachfolgte, ließ sich jedoch weiterhin als dux bezeichnen, so dass er auch in den 1080er-Jahren noch so genannt wurde[Ihr Benut12]. 12 Da Kärnten bis dato das einzige[Ihr Benut13] königlich legitimierte Herzogtum der Zähringer blieb und auch unter den Gegenkönigen keine weitere Erhöhung nachweisbar ist, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nominell noch auf den ducatus carinthiorum, den Dukat der Kärntner, bezog. Die Legitimationsbasis änderte sich jedoch im Frühjahr 1092, als er von der
schwäbischen Adelsopposition auf dem Ulmer Landtag zum [dux] totius Sueviae 13 erhoben wurde.
8 Ulrich Parlow: Die Zähringer. Kommentierte Quellendokumentation zu einem
südwestdeutschen Herzogsgeschlecht des hohen Mittelalters, Stuttgart 1999, Nr. 31 [im Folgenden zitiert
als Parlow].
9 Frutolfi et Ekkehardi chronica necnon anonymi chronica imperatorum (Ausgewählte Quellen
zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 15), Darmstadt 1972, a.
1057 [im Folgenden zitiert als Frutolf].
10 Otto, I, 9.
11 Frutolf, a. 1057.
12 Parlow, Nr. 112.
13 Annales Marbacenses (MGH SS 17), ed. Georg Heinrich Pertz, Hannover 1861, a. 1092.
6
Berthold II. erhielt also zunächst eine - zumindest aus Sicht der Oppositionwesentlich stärkere Grundlage für seinen Titel. Immerhin konnte er diesen künftig nicht mehr nur mit einem Dukat begründen, auf den er Anspruch erhob, sondern mit einem, in dem er auch zu weiten Teilen über tatsächliche Macht verfügte. Diese Entwicklung brachte jedoch nicht nur Vorteile mit sich, sondern machte ihn gleichzeitig zu einem direkten Konkurrenten dems Staufers Friedrich, dem Kaiser Heinrich IV. 1077 das Herzogtum Schwaben verliehen hatte. 14
3.2 Der Ausgleich von 1098
Den Ausgang dieses Konfliktes fasste Otto von Freising mit wenigen Worten zusammen:[Ihr Benut14] Fridericus [...] Bertolfum tandem pacem petere coegit. Der Frieden sei ihm aber nur unter der Bedingung gewährt worden, ut [...] ducatum exfestucaret. Berthold soll also von Friedrich besiegt worden sein und Ottos Beschreibung erweckt dabei den Eindruck, als wäre dies innerhalb kürzester Zeit nach der Erhebung des Staufers erfolgt. Zieht man aber in Betracht, dass das endgültige Ende der Kampfhandlungen in Schwaben heute auf das Jahr 1098 datiert wird, liegen dazwischen über 20 Jahre: Eine Dauer, die einer raschen Unterwerfung völlig widerspricht. Otto räumte schließlich selbst ein, dies könne auch erst unter Friedrichs Sohn geschehen sein. Doch auch in weiteren Stellen widersprach er sich. Denn noch im selben Absatz schrieb er, der Zähringer habe tamen die Stadt Zürich erhalten, und zwar a manu imperatoris. Was anfangs noch wie eine Entschädigung, eine Mitleidsgeste für den Verlust des Herzogtums wirkt, bleibt aber nicht als solches haltbar. Denn dieses nobilissimum Suevie oppidum verfügte über eine glänzende königliche 14 und herzogliche Tradition. 15 Otto selbst rühmte die Stadt: Nobile Turegum multorum copia rerum. 16
14 Otto, I, 8.
15 Maurer, S. 57-75.
16 Otto, I, 8.
7
Angesichts dieser Erkenntnisse drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass es sich gar nicht um eine ruhmreiche Unterwerfung Bertholds durch den Staufer handelte, sondern vielmehr um einen staufisch-zähringischen Ausgleich mit Zustimmung des salischen Kaisers. Schmid hatte zudem den Gedanken geäußert, dass der Zähringer Zürich bereits vorher besaß, 17 womit es sich bei dem Ausgleich um eine Anerkennung des damaligen Status quo handeln [Ihr Benut15]würde. Von Seiten der Salier wäre dies also eine Legalisierung der damaligen politischen Zustände gewesen.
17 Karl Schmid: Zürich und der staufisch-zähringische Ausgleich 1098, in: Die Zähringer.
Schweizer Vorträge und neue Forschungen (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 3), hg. vom
Archiv der Stadt Freiburg i.Br., Sigmaringen 1990, S. 57.
8
4. Berthold II.
4.1 Bertholds Titel aus der Sicht Ottos von Freising
Nach Ottos Darstellung verzichtete Berthold II. also auf das Herzogtum Schwaben. Weiter schrieb er: Fredericus autem ducatum Alemannie exhinc sine contradictione habuit. 18 Hier stellt sich seine Aussage erneut als teilweise unrichtig heraus. Denn in der Tat trat der Zähringer nach 1098 zwar nicht mehr als „Herzog von Schwaben“ in Erscheinung, auf das nomen ducis, den Titel eines dux hingegen verzichtete er nicht, im Gegenteil, dieser wurde ihm in der Folgezeit sogar in kaiserlichen Urkunden zugestanden. 19 Auch dieser Punkt spricht erneut für einen Ausgleich, einer Anerkennung des damals bestehenden Zustandes. Aber die Auswirkungen dieser Anerkennung waren bedeutend: Durch das Zugeständnis wurde Berthold Friedrich nominell gleichgestellt, sein Machtbereich wurde aus der Provinz Schwaben eximiert. Es fand also eine „vom König offiziell sanktionierte Spaltung der einen Herzogsherrschaft in Schwaben in zwei völlig voneinander getrennte und voneinander unabhängige [...] Herzogsherrschaften“ 20 statt.
Althoff weiß[Ihr Benut16]t jedoch - nicht zu Unrecht - auf einen Argumentationspunkt Ottos hin, der einen wunden Punkt der zähringischen Titulatur berührt: Es soll sich von nun an um einen nomine sine re, 21 einen leeren Titel ohne dazugehöriges Herzogtum, gehandelt haben, denn ein Dukat besaß Berthold zu diesem Zeitpunkt offiziell nicht. Dass der Bischof das Herzogtum Kärnten als Legitimation des Titels ablehnte, wurde bereits erwähnt. Auch auf das 1090 von den Rheinfeldenern[Ihr Benut17] geerbte Ostburgund ging er ein. Es rechtfertige den Titel aber ebenso wenig, denn hierbei handele es sich nur um ein comitatum. 21
18 Otto, I, 8.
19 Parlow, Nr. 159.
20 Maurer, S. 220.
21 Otto, I, 9.
9
4.2 Zürich und Zähringen als Fahnlehen
Eine weitere Theorie[Ihr Benut18] um diesen Herzogstitel zu stützen äußert Maurer. So soll Berthold II. von Heinrich IV. mehrere Reichslehen erhalten haben, um damit sein neues „Reichsfürstentum“ zu rechtfertigen. 22 Hier ist zunächst die Stadt Zürich zu nennen, die bekanntlich nicht nur über eine kaiserliche Tradition verfügte, sondern Berthold laut Otto auch vom Kaiser persönlich verliehen wurde. Als zweiten wichtigen Bezugspunkt sieht Maurer die später für das Geschlecht namensgebende Burg Zähringen selbst. Sie soll als allodialer Eigenbesitz dem Kaiser aufgetragen worden sein, der sie anschließend als königliches Lehen wieder an den Burgherren ausgab. 23 Zwar war dieser Ort ursprünglich wohl gar kein zähringisches Eigengut, sondern entfremdetes Reichsgut, 24 dies steigert seine Bedeutung aber nur umso mehr.[Ihr Benut19] Die Burg Rheinfelden erwähnt Maurer nicht, jedoch könnte auch sie angesichts ihrer rheinfeldisch-königlichen Tradition und des verwandtschaftlichen Verhältnisses zwischen den beiden Familien durchaus als Reichslehen im Sinne dieser These herhalten[Ihr Benut20]. Mehrere Fahnlehen hätten somit im Zuge des Ausgleichs für die Erhebung eines adligen Herrschaftsbereiches zu einem neuen Herzogtum stehen können. Nach Maurer war dies durchaus kein zähringischer Sonderweg, auch die Staufer sollen mit Ulm und Rottweil entsprechende Fahnlehen für ihr Herzogtum erhalten haben. 25 Doch es gibt Einwände, die diese These entkräften.
Im Jahr 1146 erwähnt Otto von Freising eine Fehde zwischen dem jungen Friedrich I. Barbarossa und dem Zähringer Konrad und rühmt die Taten des Staufers: Captoque [...] oppido Torego, [...] ad Zaringen usque, eiusdem ducis castrum, pervenit [...] [et] etiam arcem ipsius quandam, que cunctis adhuc cernentibus inexpugnabilis esse cepit. 26 videtur,
In der uneinnehmbaren Burg meint Maurer die Burg Zähringen zu erkennen. Hätte also dieser Kriegszug sie als direktes Ziel gehabt, um das Fundament des „Herzogtums“ zu
22 Vgl. Maurer, S. 221-222.
23 Vgl. Maurer, S. 222.
24 Thomas Zotz: Siedlung und Herrschaft im Raum Freiburg am Ausgang des 11. Jahrhunderts, in:
Freiburg 1091-1120. Neue Forschungen zu den Anfängen der Stadt (Archäologie und Geschichte.
Freiburger Forschungen zum ersten Jahrtausend in Südwestdeutschland 7), hg. von Hans Ulrich Nuber u.
A., Sigmaringen 1995, S. 75.
25 Vgl. Maurer, S. 235-236.
26 Otto, I, 28.
10
treffen, 27 würde das seine Thesen stützen. Ausgrabungen haben von der „Stammburg“ jedoch relativ bescheidene Ausmaße zu Tage gebracht, so dass die neuere Forschung die genannte uneinehmbare Festung eher mit der Burg Rheinfelden gleichsetzt. 28 Auch diese kann zwar als Basis eines möglichen Herzogtums gelten, aber es stellt sich dennoch die Frage, wieso Otto nicht explizit die Eroberung der Burg Zähringen erwähnte, obwohl er doch bereits Barbarossas Anwesenheit in ihrer[Ihr Benut21] Umgebung nannte. Mehr noch, er sprach diesen Ort als mögliche Legitimationsbasis gar nicht an, obwohl er[Ihr Benut22] doch angesichts seiner deutlich parteiischen, anti-zähringischen Darstellung gerade auf solche Argumente hätte eingehen sollen. 29 Gegen diese breisgauische Feste als königliches Fahnlehen spricht auch die Selbstbezeichnung des Geschlechts. Entgegen der geläufigen Annahme, die Zähringer hätten sich ab etwa 1100 selbst so benannt, vermeiden diese bis gegen Ende des 12. Jahrhunderts ziemlich konsequent jeden Bezug zu diesem Ort. Selbst in der Überlieferung ihres Hausklosters St. Peter erscheinen sie meist nur als „nostri principes“. 30 Die Burg kommt somit für sie selbst nicht als Rechtfertigungsobjekt in Frage.
Es erscheint also eher unwahrscheinlich, dass die Burg Zähringen als Fahnlehen angesehen wurde. Ob die Stadt Zürich hingegen als solches gelten darf, bleibt - trotz ihrer Bedeutung - strittig. Zwar war sie ein Symbol der königlichen Anerkennung und damit unbestritten ein Reichslehen, jedoch konnte sie wohl kaum als einzelnes Lehen ein vollwertiges Herzogtum rechtfertigen. Rheinfelden hingegen[Ihr Benut23] wird von den Gegnern und Rivalen der Bertholde, allen voran den Staufern, als Reichslehen wohl nicht akzeptiert worden sein, da es von Seiten der ehemaligen Gegenkönige stammte. So wird Berthold[Ihr Benut24] II. für seinen Herzogstitel ohne dazugehöriges Dukat nur über eine sehr geringe verfassungsrechtliche[Ihr Benut25] Grundlage verfügt haben, ein vacuum nomen also.
27 Vgl. Maurer, S. 222.
28 Alfons Zettler: Geschichte des Herzogtums Schwaben, Stuttgart 2003, S. 191.
29 Zotz, Dux, S. 22-23.
30 Zitiert nach: Zotz, Dux, S. 11.
11
5. Der Herzogstitel und Burgund: 1111 bis 1140
5.1 Die Zähringer unter Heinrich V. und Lothar III.
Im Jahr 1111 verstarb Berthold II. Sein gleichnamiger Sohn folgte ihm im selben Jahr in der Herrschaft nach, ohne jedoch gleich den dux-Titel zu übernehmen. Dieser wurde ihm das erste Mal in den Überlieferungen von St. Peter für das Jahr 1113 zugestanden, 31 sofern es sich hierbei nicht um eine nachträgliche Änderung handelt. Sicher belegt ist der dux Berchtoldus [III.] hingegen erst im Folgejahr auf einem kaiserlichen Hoftag zu Basel, wo er als Zeuge auftrat. 32 In der Zwischenzeit hingegen tauchte er nur als dom[i]nus, 33 als adliger Herr also, oder - noch schlichter - als filius ducis nach seinem Vater benannt auf. 34 Die Dauer von zwei beziehungsweise drei Jahre stellt dabei eine erstaunlich lange Zeit für die Bestätigung eines Herzogs dar, zumal Otto von Freising schreibt, Berthold II. habe den Titel quasi hereditarium posteris reliquit. 35
Irrte Otto hier, handelte es sich gar um einen Berthold III. persönlich neu verliehenen Titel? Auffällig ist, dass während dieser Zeitspanne dennoch von einen „domus ducis“36[Ihr Benut26] die Rede war. Hier trifft eine Eigenschaft des Titelherzogtums zu, auf die Althoff hinweist: „Es wurde zunächst persönlich verliehen und bedurfte offensichtlich der Bestätigung durch neue Könige oder auch beim Herrschaftsantritt der Zähringersöhne.“37[Ihr Benut27] Die Familie galt also durchaus als Herzogsgeschlecht, der älteste Sohn und Erbe hatte sich den Titel wohl nur noch nicht verdient.
In der Tat blieben zumindest Bertholds II. Söhne, was die Bewilligung der Herzogstitulatur betrifft, noch zu weiten Teilen von der Gunst des - oder vielmehr eines - Königs abhängig. Obwohl Konrad, der seinen während einer Fehde verstorbenen
31 Parlow, Nr. 190.
32 Parlow, Nr. 192.
33 Parlow, Nr. 186.
34 Parlow, Nr. 188.
35 Otto, I, 9.
36 Zitiert nach: Thomas Zotz: St. Peter unter den Zähringern und unter den Grafen von Freiburg.
Hausklosterfunktion und Vogteifrage, in: Das Kloster St. Peter auf dem Schwarzwald. Studien zu seiner
Geschichte von der Gründung im 11. Jahrhundert bis zur frühen Neuzeit (Veröffentlichungen des
Alemannischen Instituts Freiburg i. Br. 68), hg. von Otto Mühleisen u. A., Waldkirch 2001, S. 62-63.
37 Gerd Althoff: Zähringerherrschaft im Urteil Ottos von Freising, in: Die Zähringer. Eine
Tradition und ihre Erforschung (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 1), herausgegeben vom
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Bruder 1122 beerbte, noch im Monat des Begräbnisses in einer Urkunde Kaiser Heinrichs V. als dux bezeichnet wurde,38 büßte[Ihr Benut28] er diesen Titel wenige Jahre später unter König Lothar III. bereits wieder ein. Erst im Jahre 1130 war er unter diesem Herrscher wieder als Herzog bezeugt,39 davor erfolgte nur die „bewährte“ Bezeichnung durch Filiation. 40
Während das nomen also nach wie vor eher einen Ehrentitel darstellte - sein Träger entsprechend einen Titelherzog - lässt sich bei der „Amtsgewalt“ das Gegenteilige beobachten. Der zähringische Einflussbereich wurde zunehmend aus dem des schwäbisch-staufischen Herzogtums eximiert. Dies lässt sich vor allem anhand der Teilnehmerlisten an den schwäbischen Landtagen beobachten. Finden sich in der Versammlung in Rottenacker 1116 noch einige Adlige aus dem Breisgau (darunter die Zähringer selbst) und dem Schwarzwald ein, so fehlen diese um 1140. Die Entwicklung setzt sich das Jahrhundert hindurch fort, so dass in den 1180er Jahren auch kaum noch Teilnehmer aus der heutigen Nordschweiz erscheinen. 41 Der regionale Adel nahm statt dessen an den eigenen Landtagen der Zähringer teil. [Ihr Benut29]
5.2 Das burgundische Erbe und das Rektorat
Im Jahr 1127 fand eine tiefgreifende Zäsur in der Geschichte des breisgauischen Geschlechts statt. Anlass war zunächst ein Erbschaftsstreit. Graf Wilhelm III. von Burgund, genannt „das Kind“, war ermordet worden. Auf dessen bedeutende Besitzungen erhoben sowohl sein Onkel Konrad als auch sein Vetter Rainald III. von Burgund Anspruch. Konrad wandte sich noch im selben Jahr an König Lothar III., der ihm das Erbe mit der umstrittenen Begründung zu sprach, Rainald habe seine seine Anwesenheitspflicht auf den Hoftagen vernachlässigt. 42 Der Grund für Lothars anscheinend bedingungslose Unterstützung lag in seiner Notlage. Zur selben Zeit beanspruchte der Staufer Konrad als Gegenkönig den Thron, so dass Lothar dringend Verbündete benötigte. Die Zustimmung gegenüber Konrad von Zähringen dürfte ihm in
Stadtarchiv der Stadt Freiburg i. Br., Sigmaringen 1986, S. 48.
38 Parlow, Nr. 234.
39 Die Urkunden Lothars III. und der Kaiserin Richware (MGH DD 8), hg. von der Gesellschaft
für ältere Deutsche Geschichtskunde, Berlin 1927, Nr. 24 [im Folgenden zitiert als MGH DD 8].
40 MGH DD 8, Nr. 6.
41 Vgl. Karten bei Maurer, S. 238, 241, 242.
42 Otto, II, 50.
13
diesem Rahmen also nicht schwer gefallen sein, zumal er „an eine eigenständige burgundische Politik [...] derzeit ohnehin nicht denken“ 43 konnte. Doch Lothar scheint ihm noch weitere Zugeständnisse gemacht zu haben. In den Annalen des Klosters Disibodenberg findet sich für das Jahr 1127 die Erwähnung, Konrad sei durch den principatu[s] Burgundiae 44 erhöht worden. Offensichtlich handelte es sich hier also um mehr als nur eine Erbschaft und auch mehr als eine Grafschaft. Eine der ersten Urkunden, die Konrad wieder Mal wieder als Herzog führten, verlieh ihm zusätzlich einen völlig neuen Titel: Den eines regierers Bürgendens 45 oder auch rectoris Burgundiorum. 46 Diese befremdliche Titulatur wird zunächst nicht genauer definiert, eine aussagekräftige Beschreibung findet sich erst in einem Vertrag zwischen Berthold IV. und König Friedrich I. Barbarossa aus dem Jahr 1152: Post discessum regis dux utrasque terras [die beiden Länder Burgunds: Burgund und die Provence] in potestate et ordinatione sua retinebit. 47 Der Rektor war also in Abwesenheit des Königs dessen Stellvertreter in Burgund, verfügte aber im Gegensatz zu einem Herzog teilweise auch über die kirchliche Regalieninvestitur und wohl auch das Reichsgut.
Auch wenn das Amt vermutlich in der Tradition des früheren Königreichs Burgund stand und Rudolf von Rheinfelden hier ebenfalls besondere Befugnisse besessen hatte, blieb der Titel fragwürdig und nichtssagend. Entsprechend schnell verschwand er auch wieder aus den königlichen Urkunden, in privaten tauchte er so gut wie gar nicht auf[Ihr Benut30], wenn Aussteller oder Empfänger nicht in direkter Verbindung zu den Zähringern standen. 48 Statt dessen blieb neben dem simplen dux der seit 1100 geläufige Titel eines dux de Zaringen in Gebrauch. In den ersten Jahren der Stauferherrschaft ist vereinzelt auch das nomen eines dux Burgundie vorzufinden, selbst Otto von Freising verwendete es. 49 Allerdings hat es auch zu dieser Zeit keinen burgundischen Dukat gegeben, was Heinemann zu der Annahme veranlasst, diese Bezeichnung beruhe „auf
43 Hartmut Heinemann: Untersuchungen zur Geschichte der Zähringer in Burgund. 1. Teil, in:
Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 29 (Jg. 1983), S. 117 [im Folgenden
zitiert als Heinemann, Untersuchungen].
44 Annales Sancti Disibodi (MGH SS 17), ed. Georg Heinrich Pertz, Stuttgart und New York 1963,
a. 1127.
45 MGH DD 8, Nr. 24.
46 MGH DD 8, Nr. 55.
47 Die Urkunden Friedrichs I. 1152-1158 (MGH DD 10, 1), Hannover 1975, Nr. 12 [im Folgenden
zitiert als MGH DD 10].
48 Vgl. Heinemann, Untersuchungen, S. 149-150.
14
der Interpretation der Reichskanzlei, die offenbar für den Rektor von Burgund sonst keinen angemessenen Titel wusste.“ 50
Der betroffenen Fürstenfamilie hingegen scheint dieser Titel durchaus nicht unlieb gewesen zu sein. Ab 1140 testierten sie fast durchgehend mit der Siegelumschrift dux et rector Burgundie, 51 in ihren Urkunden tauchte dieser Titel ebenfalls auf. „Man verband damit geschickt den schon gesicherten Titel eines Herzogs mit dem Reichsauftrag in Burgund, für den ein geeigneter Titel fehlte.“ 52
Der Rektor war also letztlich auch kein vollwertiger Titel. Zwar verfügte er im Gegensatz zum dux de Zaringen über einen klaren territorialen Bezug zum principatus Burgundie, seine tatsächliche Bedeutung konnten die Zeitgenossen jedoch kaum nachvollziehen. Statt dessen attestierte man dem Zähringer vielfach einen quasiherzoglichen Status, wie man den entsprechenden Ersatztiteln entnehmen kann. Die Zähringer aber, denen eine Benennung nach einem Ort - ihrer Burg im Breisgau - nicht als angemessen oder standesgemäß erschien, nahmen diese Option hingegen bereitwillig auf, da ihnen dieser Titel erstmals einen zufriedenstellenden herrschaftlichen Bezug zu ihrer Herzogstitulatur lieferte.
49 Otto, I, 50.
50 Heinemann, Untersuchungen, S. 152.
51 Die Zähringer. Anstoß und Wirklichkeit (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 2), hg.
vom Archiv der Stadt Freiburg i. Br. u. A., Simaringen 1986, S. 100 [im Folgenden zitiert als Zähringer
2].
52 Hartmut Heinemann: Die Zähringer und Burgund, in: Die Zähringer. Eine Tradition und ihre
Erforschung (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 1), hg. vom Archiv der Stadt Freiburg i. Br.,
Sigmaringen 1986, S. 68.
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6. Frühe Stauferherrschaft und Ausblick
6.1 Titelvielfalt
Zweifellos stellte der Reichsauftrag in Burgund letztlich mehr dar als nur einen simplen Ehrentitel, er stärkte die Position der Zähringer nicht unerheblich. Das lässt sich nicht nur daran erkennen, dass Berthold IV. bereits wenige Tage nach dem Tode seines Vaters Konrad 1152 in den Urkunden König Konrads III. als Herzog bezeichnet wurde. Der staufische Herrscher begab sich aus Anlass des Todesfalls gar selbst nach Freiburg. 53 Zudem wurde zumindest der reine Herzogstitel auf Reichsebene künftig nicht mehr in Frage gestellt. Die früher beobachtete Zäsur bei Generations- oder Herrscherwechseln schien überwunden.
Was aber den Bezugspunkt des nomen betrifft, war auch hier noch keine endgültige Lösung gefunden worden. Unter mehreren anderen Titeln war der bereits erwähnte dux Burgundie nur einer, der ab 1138 zwar „häufig, aber nicht regelmäßig“ 54 Verwendung fand. Darüber hinaus wurde er gegenüber burgundischen Adligen vermieden, 55 wohl vor allem aus Rücksicht auf Rainald von (West-) Burgund, in dessen Gebiet sich die Zähringer nie hatte[Ihr Benut31] durchsetzen können. Vereinzelt wurde Berthold IV. noch dux Briscoaudie 56 oder gar dux Karinthie 57 genannt. Ein extremer Anachronismus, zumal das Herzogtum Kärnten offiziell längst anderweitig ausgegeben war und zumindest das Stammgeschlecht der Zähringer schon seit 1092 keinen namentlichen Anspruch mehr darauf erhob. Der häufige Wechsel zwischen diversen Bezeichnungen spricht also eher gegen die rechtliche Standfestigkeit eines zähringischen Dukats.
53 Parlow, Nr. 339.
54 Heinemann, Untersuchungen, S. 153.
55 Heinemann, Untersuchungen, S. 153-154.
56 Parlow, Nr. 355.
57 Parlow, Nr. 353.
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6.2 Der Vertrag mit Friedrich I.
Aus dem Jahr 1152 ist bereits der obige Vertrag zwischen Berthold und Barbarossa bekannt. Neben einer Klärung des Verhältnisses zwischen Rektor und König enthielt er auch eine Vereinbarung über gegenseitige militärische Hilfeleistung:
Dominus rex dabit eidem duci [Berthold IV.] terram Burgundie et Prouincie et intrabit cum eodem duce in predictas terras et adiuvabit eum easdem terras subiugare. 58
Der Staufer versprach Berthold also Hilfe bei der Unterwerfung der von diesem erbrechtlich seit 1127 beanspruchten Gebiete Westburgunds und der Provence, wofür er im Gegenzug Unterstützung für seinen Krieg in Italien erhalten sollte. 59 Ein Gebiet, das - wäre der Kriegszug erfolgreich gewesen - sicherlich eine immense Bereicherung für den Zähringer dargestellt hätte. Doch offensichtlich hatte sich Berthold übernommen. Als Friedrich nach Ablauf der angesetzten Frist von einem Jahr in Colmar los zog, war der Herzog dort präsent, 60 kurze Zeit später fehlte er. Letztlich kam der Vertrag also nicht zur Ausführung. Dass es nicht Barbarossa war, der ihn brach, sondern eher Berthold die geforderten mille loricatos equites 61 nicht aufbringen konnte, ist daraus ersichtlich, dass der Zähringer in den Folgejahren dennoch in königlichen Diensten agierte. 62 Dieses Ergebnis[Ihr Benut32] gab dem Staufer freie Hand für seine eigene Burgundpolitik, die 1156 zur Hochzeit mit der burgundischen Erbtochter Beatrix führte.63 Im selben Jahr schließlich verzichtete Berthold gegen eine Entschädigung auf alle westburgundischen Erbansprüche.64
Dem Zähringer blieb also eine beachtliche Expansion versagt. Ob Barbarossa von vornherein auf dessen Scheitern spekuliert hatte oder sich erhofft hatte, mit möglichst geringem eigenen Aufwand die Gebiete in das Reich eingliedern zu können, kann wohl nur gemutmaßt werden. Dass er sich aber überhaupt auf einen solchen Vertrag mit dem
58 MGH DD 10, Nr. 12.
59 Ebd.
60 Parlow, Nr. 352.
61 MGH DD 10, Nr. 12.
62 Otto, III, 29.
63 Otto, II, 50.
64 Parlow, Nr. 390.
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dux Burgundie einließ, zeigt, dass man zu diesem Zeitpunkt an dem Status des Herzogs kaum noch zweifelte. Immerhin hätte dieser sich im Erfolgsfall auf die direkte Tradition des einstigen Königreichs Burgund berufen können - eine Legitimation, die den Herzogstitel mehr als gerechtfertigt hätte. Durch den Verzicht auf Westburgund und die Provence konnte sich Berthold IV. fortan wieder seinem ostburgundischen Einflussgebiet widmen, wo er seine Herrschaft festigen konnte und wo „das Rektorat [...] nicht mehr in Frage gestellt“ 65 wurde.
6.3 Ausblick: Zaringia und Bewusstseinswandel
Etwa in diese Zeit fiel auch eine neue Namensgebung für die Zähringer: Der „dux Zaringie“ 66 oder „dux de Ceringia“. 67 Thomas Zotz weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung Wibalds von Stablo hin, des „beste[n] Kenner[s] burgundischer Verhältnisse“, 68 der bereits dadurch aufgefallen war, dass in seiner Gegenwart oft auf einen Burgundbezug in der zähringischen Titulatur verzichtet wurde. 69 So kann[Ihr Benut33] wohl auch das Aufkommen dieses Titels seinem Zutun[Ihr Benut34] angerechnet werden. Wo aber liegt der Unterschied zum bislang geläufigen „dux de Zaringen“? Auf den ersten Blick scheint die Zaringia mehr „eine territoriale oder provinziale Bedeutung“ 70 zu besitzen, im Gegensatz zu Zaringen, der einen einfachen Ort - und noch nicht einmal einen sonderlich bedeutenden - als Bezugspunkt hat. Eine Bestätigung hierfür findet sich in einer Urkunde Friedrichs I. an den Grafen Albert von Prato. Als Zeugen traten auf:
Henricus dux Saxonie, Bertoldus dux Zaringie, Odacaro marchio de Stira, Hermannus marchio de Bade, Vdalricus comes Lenzeburc, Werneherus comes Bade, Ernestus comes de Hohenburc. 71 de
Hier heben sich die Herzöge mit ihren „Territorien“ also besonders deutlich von den Grafen und Markgrafen ab, die meist nach einer bestimmten Ortschaft oder vereinzelt nach ihrer Grafschaft benannt waren. Dieser Titel stellte also, vor allem in der Genitiv-
65 Heinemann, Untersuchungen, S. 148.
66 Parlow, Nr. 377.
67 Parlow, Nr. 365.
68 Zitiert nach: Zotz, Dux, S. 26.
69 Vgl. Zotz, Dux, S. 27.
70 Ebd.
71 MGH DD 10, Nr. 110.
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Form, eine zumindest nominelle Erhöhung Bertholds dar. Laut Zotz versuchte man mit diesem neuen Namen eine Angleichung an die Territorialbezeichnungen der übrigen Herzöge zu erreichen, 72 da eine Benennung nach Burgund ab 1152 und vor allem nach Friedrichs Heirat 1156 zunehmend komplizierter wurde. Es sollte jedoch auch nicht unüberlegt bleiben, ob es sich hier nicht um einen allmählichen Bewusstseinswandel handeln könnte, dass das zähringische Herrschaftsgebiet also allmählich als ein neues, zusammengehöriges Fürstentum wahrgenommen wurde.
Dagegen spricht, dass auch[Ihr Benut35] dieses nomen ducis in den Königsurkunden zunächst nur vorübergehend in Gebrauch blieb und zu Gunsten des dux de Zaringen wieder zurück trat. Doch bleibt zu berücksichtigen, dass dieser Titel zu [Ihr Benut36]späterem Zeitpunkt auch von den Zähringern selbst wieder aufgegriffen wurde. 1186 geschah dies zunächst im familiären Umfeld des Herzogs, 73 ab 1210 benannte sich der letzte des Geschlechts selbst so. 74
Angesichts der politischen Entwicklung[Ihr Benut37] in den[Ihr Benut38] frühen 1150er-Jahren[Ihr Benut39] kann man also sagen, dass die zähringische Herrschaft zu diesem Zeitpunkt ein festes Fundament erlangt hatte. Der Vertrag mit Friedrich I. 1152 zeigt, dass die Rektoren[Ihr Benut40] auch außerhalb ihrer direkten Umgebung mittlerweile als vollwertige Herzöge wahrgenommen wurden. Dies lässt sich auch daran erkennen, dass sie ihr Herzogtum nicht auf einzelne symbolischen Reichslehen stützen mussten, wie Maurer urteilt. Ihr schwacher Punkt hingegen blieb, dass es für dieses Herzogtum nach wie vor keinen passenden Namen gab. Da sie sich zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mit der gängigen Ortsbezeichnung de Zaringen zufriedengeben wollten, dauerte es noch einige Zeit, bis sich für ihr Dukat ein allgemeingültiger[Ihr Benut41] Titel fand.
72 Vgl. Zotz, Dux, S. 28.
73 Vgl. Zotz, Dux, S. 32.
74 Vgl. Zähringer 2, S. 100.
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7. Zusammenfassung
Im Zuge der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts ist also eine deutliche Wandlung des zähringischen Titels zu beobachten. Der nomen ducis, der Berthold II. 1098 zugestanden worden war, war zwar königlich sanktioniert, blieb jedoch ein Ehrentitel, den seine Söhne sich später durch Meriten oder Gefolgschaft erneut verdienen mussten. Der zähringische Herrschaftsbereich dürfte zu dieser Zeit vom staufischen Herzogtum bereits weitestgehend unabhängig gewesen sein, verfügte aber noch nicht über die traditionelle oder territoriale „Rechtfertigung“ eines anerkannten Dukats.
Dies änderte sich erst mit dem burgundischen Erbe 1127. Da die Zähringer nun offiziell vom König damit beauftragt wurden, die Autorität des Reiches in diesem Gebiet wieder herzustellen, konnte zumindest an ihrer Reichsfürstenwürde nicht mehr gezweifelt werden. Der Herzogstitel selbst wurde künftig nicht mehr in Frage gestellt, sondern vielmehr als Alternative zu dem ungeläufigen Rektorentitel verwendet. Andererseits wurden allerdings wohl auch Ostburgund und die übrigen Besitzungen im Breisgau und auf dem Schwarzwald nicht als vollwertiges Herzogtum angesehen, was man aus den häufig wechselnden Bezugspunkten schließen kann. Den Titel territorial zu erklären war nach wie vor heikel.
Bis zur Mitte des Jahrhunderts hatten die Zähringer ihr Ansehen jedoch derart ausgebaut, dass ihr Herrschaftsbereich nicht mehr als einfaches Einflussgebiet wahrgenommen wurde, sondern sie als Herzöge vollends akzeptiert wurden. Dies lässt sich vor allem an dem Kompetenzen- und Landgewinn beobachten, den Friedrich I. Berthold IV. 1152 auf Grund der burgundischen Erbschaft in Aussicht stellte. Dieser Vertrag änderte jedoch auch nichts an der Namensfrage, dem Problem des territorialen Bezugs, das das Herzogsgeschlecht fast das ganze 12. Jahrhundert hindurch begleitete und erst gegen 1200 in einem Bewusstseinswandel seine Lösung fand.
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Quellennachweis
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Literaturnachweis
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Heinemann, Hartmut: Die Zähringer und Burgund, in: Die Zähringer. Eine Tradition und ihre Erforschung (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 1), hg. vom Archiv der Stadt Freiburg i. Br., Sigmaringen 1986, S. 59-74. Maurer, Helmut: Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft in ottonischer, salischer und staufischer Zeit, Sigmaringen 1978. [Maurer]
21
Mayer, Theodor: Der Staat der Herzöge von Zähringen (Freiburger Universitätsreden 20), Freiburg 1935.
Parlow, Ulrich: Die Zähringer. Kommentierte Quellendokumentation zu einem südwestdeutschen Herzogsgeschlecht des hohen Mittelalters (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A, 50), Stuttgart 1999. [Parlow]
Schmid, Karl: Zürich und der staufisch-zähringische Ausgleich 1098, in: Die Zähringer. Schweizer Vorträge und neue Forschungen (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 3), hg. vom Archiv der Stadt Freiburg i.Br., Sigmaringen 1990, S. 49-79. Die Zähringer. Anstoß und Wirklichkeit (Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung 2), hg. vom Archiv der Stadt Freiburg i. Br. u. A., Simaringen 1986. [Zähringer 2] Zettler, Alfons: Geschichte des Herzogtums Schwaben, Stuttgart 2003. Zotz, Thomas: Dux de Zaringen - dux Zaringiae. Zum zeitgenössischen Verständnis eines neuen Herzogtums im 12. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 139 (Jg. 1991), S. 1-44. [Zotz, Dux]
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Arbeit zitieren:
Julian Hessenkamp, 2007, Herzogstitel und Titelherzog - Der zähringische nomen ducis in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag GmbH
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