INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG 1
2 FÖRDERSCHULE MIT DEM FÖRDERSCHWERPUNKT
GEISTIGE ENTWICKLUNG 3
3 FÖRDERUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT 3
3.1 SELBSTSTÄNDIGKEIT 4
3.2 FÖRDERUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT 5
3.3 SELBSTSTÄNDIGKEIT IM STRAßENVERKEHR 6
3.4 RELEVANZ FÜR SCHÜLER DER MAMRE-PATMOS-SCHULE 7
4 KONZEPTE DER VERKEHRSERZIEHUNG 8
4.1 VORHANDENE KONZEPTE 8
4.2 KONZEPT DER VERKEHRSERZIEHUNG FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER
BEHINDERUNG 9
4.3 VERKEHRS- UND MOBILITÄTSERZIEHUNG FÜR SCHÜLER DER MAMRE-
PATMOS -SCHULE 11
5 SELBSTSTÄNDIGKEITSFÖRDERUNG IM RAHMEN VON
VERKEHRSERZIEHUNG 12
5.1 KONZEPTIONELLE VORÜBERLEGUNGEN 12
5.1.1 SCHÜLER DER OBERSTUFE 12
5.1.2 MÖGLICHER HANDLUNGSRAHMEN 13
5.1.3 ORGANISATORISCHE ÜBERLEGUNGEN 14
5.1.4 PRINZIPIEN DER FÖRDERUNG 15
5.1.5 MÖGLICHE LERNBEREICHE IN ALLTAGSSITUATIONEN 17
5.2 DIAGNOSTIK DER VORHANDENEN KOMPETENZEN 17
5.2.1 UMFELDANALYSE 17
5.2.2 KOMPETENZKATALOG 18
5.2.3 MÖGLICHE DIAGNOSTIK 21
5.2.4 KONSEQUENZEN 21
5.3 MÖGLICHER AUFBAU DER FÖRDERUNG 22
5.3.1 PLANUNGSPHASE 22
5.3.2 FÖRDEREINHEIT „WEGE MIT AKTIVER BEGLEITUNG BESTREITEN“ 23
5.3.3 FÖRDEREINHEIT „WEGE MIT PASSIVER BEGLEITUNG BESTREITEN“ 27
5.3.4 FÖRDEREINHEIT „WEGE SELBSTSTÄNDIG BESTREITEN“ 28
6 MÖGLICHKEIT DER EVALUATION 29
7 SCHLUSSBETRACHTUNG 29
LITERATURVERZEICHNIS 31
SCHLUSSVERSICHERUNG 33
ANHANG 34
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Struktur des Lernfeldes „Selbstständiges Handeln“…………………………..5
Einleitung
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den konzeptionellen Überlegungen zur Förderung der Selbstständigkeit im Rahmen von Verkehrserziehung in Alltagssituationen einer Arbeitsgemeinschaft 1 der Oberstufe einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Ein Schwerpunktbereich der Arbeit in der Oberstufe an der Mamre-Patmos-Schule liegt in der gezielten Förderung der Verkehrsteilnahme. Ein ausgearbeitetes Konzept, orientiert an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler 2 der Oberstufe, existiert jedoch noch nicht und soll im Rahmen dieser Arbeit angedacht werden.
Die AGs der Oberstufe dienen der Förderung von Freizeitaktivitäten. Die Schüler sollen durch vielfältige Angebote Erfahrungen in verschiedenen Bereichen machen, ihre Wünsche und dieser Vorlieben ggf. erweitern und somit ihre Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule anhand ihrer Vorlieben auswählen können. Um im Alltag selbstständig und unabhängig an externen Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können, bedarf es zusätzlich einer möglichst selbstständigen Teilnahme am Straßenverkehr. Diese ist jedoch bei vielen Schülern nur in Ansätzen oder gar nicht erkennbar. Schulwege werden mit Bustransporten bzw. Schulbussen zurückgelegt und der Lehrer übernimmt die Verantwortung für die Nutzung des ÖPNV - alle Schüler folgen der Lehrperson.
Die Beobachtungen sprechen für nicht ausreichende Praxiserfahrungen und fehlende Kompetenzen im Straßenverkehr und machen ein gezieltes pädagogisches Handeln unabdingbar. Dieses Handeln könnte im Rahmen einer AG zur Förderung von Freizeitaktivitäten immanent stattfinden.
Selbstverständlich können nicht alle verkehrsspezifischen Aspekte ausreichend mit diesen konzeptionellen Überlegungen angesprochen werden. Einzelne Bereiche müssen in der jeweiligen Situation je nach Schülervoraussetzungen vertieft und modifiziert werden. Daher liegt das Ziel dieser Arbeit einerseits in der Herauskristallisierung der Bedeutung der Verkehrserziehung für ein selbstständiges Leben und andererseits in der Darstellung konzeptioneller Überlegungen zu einer handlungs- und praxisorientierten Verkehrserziehung zur möglichst selbstständigen Bewältigung von alltäglichen Wegen in einer AG.
1 Im weiteren Verlauf wird die Abkürzung „AG“ verwendet.
2 Um den Lesefluss nicht zu stören, wird von nun an die männliche Form „Schüler“ benutzt. Alle Angaben und
Aussagen beziehen sich aber ebenso auf Schülerinnen. Es geht um die Vereinfachung sprachlicher Darstellung
und beinhaltet keinerlei Wertung.
Einleitung
Um diese Ziele zu erreichen, gliedert sich diese Arbeit in folgende Teilbereiche: Im zweiten Kapitel beschreibe ich kurz die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und setze mich im dritten Kapitel mit der Förderung der Selbstständigkeit auseinander, indem ich mich mit dem Begriff „Selbstständigkeit“ beschäftige, die mögliche Förderung in diesem Bereich durchleuchte, die Bedeutung der Selbstständigkeit für den Straßenverkehr herausarbeite und die Relevanz für Schüler der Mamre-Patmos-Schule herauskristallisiere. Daran schließt sich das vierte Kapitel an, in dem ich mich mit den Konzepten der Verkehrserziehung allgemein, den Konzepten speziell für Menschen mit geistiger Behinderung und der Verkehrserziehung für Schüler der Mamre-Patmos-Schule auseinandersetze. Das fünfte Kapitel umfasst die konzeptionellen Überlegungen zur Selbstständigkeitsförderung im Rahmen von Verkehrserziehung, in dem zunächst die Vorüberlegungen, daran anschließend die Diagnostik der vorhandenen Kompetenzen und zum Schluss die mögliche Umsetzung zur Förderung durchdacht und aufgestellt werden. Im sechsten Kapitel stelle ich eine Möglichkeit zur Evaluation der Selbstständigkeitsförderung im Straßenverkehr vor.
Zur Umsetzung dieser konzeptionellen Überlegungen liegt der Schwerpunkt in den folgenden Lehrerqualifikationen:
- Organisieren: Eine Vielzahl von Aspekten muss bedacht und in die Überlegungen mit einbezogen werden.
- Diagnostizieren: Um eine an den Lernvoraussetzungen der Schüler der AG orientierte Selbstständigkeitsförderung im Rahmen von Verkehrserziehung durchführen zu können, ist es unbedingt notwendig, die Kompetenzen der Schüler in verschiedenen Verkehrssituationen zu erheben.
- Fördern: Anhand der diagnostizierten Kompetenzen müssen individuelle Förderpläne erstellt und eine jedem Schüler angemessene Förderung entwickelt werden.
- Unterrichten: Anhand der individuellen Vorbedingungen muss ein Unterrichtskonzept entwickelt und umgesetzt werden, das der Gesamtgruppe gerecht wird.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
2 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
In der Vergangenheit sprach man allgemein von der „Sonderschule für Geistigbehinderte“, diese Bezeichnung wurde jedoch als zu stigmatisierend empfunden und so, im Zuge des Paradigmenwechsels, der eine Abkehr von der defizitorientierten Sichtweise zum Ziel hatte, in „Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ umbenannt. Diese Bezeichnung soll weniger den Sonderstatus der Schüler als vielmehr deren Förderung betonen.
Bei der Mamre-Patmos-Schule handelt es sich um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Bielefeld. Diese Schule ist eine Förderschule in der Trägerschaft der von-Bodelschwinghschen Anstalten Bethel.
Ihr Einzugsgebiet bezieht sich primär auf Kinder und Jugendliche, die im Bereich der von-Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel leben. Darüber hinaus versteht sich die Mamre-Patmos-Schule als private Angebotsschule für den Bereich der Stadt Bielefeld. Zusätzlich nimmt sie in begründeten Ausnahmefällen auch Schüler aus den angrenzenden Kreisen auf. In dieser Schule leben und lernen aktuell 240 Schüler. Zurzeit gibt es 24 Lerngruppen, die von 76 Sonderpädagoginnen und -pädagogen und Fachlehrerinnen und -lehrern unterrichtet werden. Die Klassengrößen variieren zwischen acht und zwölf Schülern. Das vorrangige Ziel der schulischen Bildung liegt in der individuellen Persönlichkeits- und Selbstständigkeitsentwicklung und der Integration in eine vielfältige Gemeinschaft. Die Schule verfolgt den Leitsatz: „Unsere Vision ist das selbstverständliche Zusammenleben, das gemeinsame Lernen und Arbeiten aller Menschen in ihrer Verschiedenheit.“ (Mamre-Patmos-Schule, ohne Jahresangabe)
3 Förderung der Selbstständigkeit
An der Mamre-Patmos-Schule ist die individuelle Selbstständigkeitsförderung ein vorrangiges Ziel. Dementsprechend werde ich in diesem Kapitel zunächst den Begriff „Selbstständigkeit“ klären, daraufhin die Förderung der Selbstständigkeit genauer betrachten und im Anschluss die Bedeutung der Selbstständigkeit im Straßenverkehr herausarbeiten. Zum Schluss überprüfe ich die Bedeutung der Selbstständigkeitsförderung für die Schüler der Mamre-Patmos- Schule.
Förderung der Selbstständigkeit
3.1 Selbstständigkeit
Das Wort selbst meint „ohne fremde Hilfe stehen können“ (LENZEN, 1989, S.1360). Es gibt nach dem Zukunfts- und Freizeitforscher OPASCHOWSKI drei Dimensionen der Selbstständigkeit, die in unserer Gesellschaft vorzufinden sind: 1. die psychologischpädagogische Dimension (Selbst-ständigkeit im Laufe der Entwicklung, Erziehung und Abgrenzung), 2. die kulturell-soziale Dimension (Selbstständigkeit bezogen auf das Umfeld, die Gesellschaft) und 3. die ökonomische Dimension (wirtschaftliche Selbstständigkeit) (zitiert von PRIES, 2003, S.78ff). Die Definition ist immer abhängig vom Standpunkt der Betrachtung.
Im pädagogischen Kontext ist Selbstständigkeit nach GILICH das oberste Bildungs- und Erziehungsziel und wird umschrieben als „Fähigkeit zum eigenständigen und damit auch kritischen Denken sowie zum daran angeschlossenen sachgerechten und verantwortungsbewussten Handeln“ (1993, S.14). Selbstständigkeit kann dementsprechend auch als Handlungsfähigkeit verstanden werden und bedeutet die interessengeleitete, zielgerichtete, planvolle und bewusste Auseinandersetzung mit der Umwelt (BREHM, 1981, S.59f). Selbstständigkeit per se gibt es jedoch nicht. ZIECHMANN betont in diesem Zusammenhang den immer vorhandenen Bezug zum Inhalt (1988, S.30) und PRIES den daraus resultierenden lebenslangen Lernprozess (2003, S.14). Daraus ist zu schließen, dass alle Menschen in bestimmten Bereichen so lange unselbstständig sind, bis sie sich Handlungskompetenz in diesem Bereich angeeignet haben. Folglich bezieht sich die Selbstständigkeit immer auf einen speziellen Lebensbereich, in dem sich die Selbstständigkeit durch Handlung realisiert. Diese umfasst die selbstständige Orientierung, Planung, Durchführung und Kontrolle der Handlung (PITSCH/ THÜMMEL, 2005, S.59ff). Die Entwicklung der Handlungsfähigkeit erfolgt nach PITSCH in vier Stufen: ganzheitlich-reaktives Handeln gelenkt-reproduktives Handeln reproduktiv-selbstständiges Handeln schöpferisch-selbstständiges Handeln (1999, S.82). Im Bereich der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bestimmt die Förderung der Handlungsfähigkeit das Erziehungsziel der Selbstständigkeit. Ziel ist, auf der Basis der „eingeschränkten Handlungsfähigkeit Geistigbehinderter“ (MÜHL, 1981, S.69), das Erreichen eines den individuellen Möglichkeiten entsprechenden, selbstständigen Handelns (PITSCH/ THÜMMEL, 2005, S.23). Selbstständigkeit wird dabei verstanden als ein Unab- hängigsein von anderen Menschen - nach PITSCH als Handlungsfähigkeit (2003, S.14).
Förderung der Selbstständigkeit
3.2 Förderung der Selbstständigkeit
Aus dem oben genannten Verständnis von Selbstständigkeit entstand die Grundintention der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, ihren Schülern eine größtmögliche Handlungsfähigkeit bzw. Selbstständigkeit zu ermöglichen. Ziel ist ein „Leben in größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung“ (KMK, 1998, S.3). Um diesem Ziel gerecht werden zu können, bedarf es des Lernens von Handlungen. Nach SCHIMPKE beansprucht dieses Lernen eine gezielte Förderung der einzelnen konstituierenden Merkmale von Handlung (1994, S.320f), die in der folgenden Abbildung zu erkennen sind.
Zusätzlich müssen die Funktionsbereiche Wahrnehmung, Motorik, Kommunikation, Kognition, soziale Kompetenz und Interaktion, die die Handlungsfähigkeit bestimmen können, gefördert werden. Diese Förderung sollte die Schüler dazu befähigen, - unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen - Kompetenzen aufzubauen und Erfahrungen auf andere, ihnen unbekannte Situationen und Aufgaben übertragen und folglich auch dort selbstständig handeln zu können.
Der grundlegendste Bereich der Handlung ist der Alltagsbereich, der durch die Handlungsfelder Selbstversorgung (Pflege, Nahrung, Wohnen), Alltagsorientierung (Wohn- und Arbeitsumfeld, Verkehr, Infrastruktur, Information), Arbeit und Beruf, etc. bestimmt wird. Unterbereiche der Alltagsorientierung sind der Verkehr und der Aktionsradius, in dem die
Förderung der Selbstständigkeit
größtmögliche Selbstständigkeit von großer Bedeutung ist, da sie den Aktionsraum der Schüler erheblich erweitern kann. Dieser Bereich wird im nächsten Kapitel näher betrachtet.
3.3 Selbstständigkeit im Straßenverkehr
Freizeit, Arbeit und Wohnen sind die relevanten alltäglichen Bereiche jedes Menschen. Sie bestimmen den Aktionsrahmen, in dem sich das Individuum bewegt - mobil ist. „Mobilität hat in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Mobilität heißt Beweglichkeit, Lebendigkeit, Wandel. Mobilität wird als Symbol unserer heutigen Zeit angesehen: mobil sein, mobil telefonieren, mobil denken. Mobilität führt zur Erweiterung unseres Aktionsradius, zur aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt, eröffnet immer neue Wahlmöglichkeiten, beispielsweise bei der Freizeitgestaltung, und dient der Aufnahme und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten“ (HIELSCHER & STÖPPLER 2001, S.6). Selbstständigkeit meint im Rahmen von Verkehrserziehung die Handlungsfähigkeit zur Überwindung von Distanzen. Dementsprechend spricht man hier von der Handlungsfähigkeit in allen Bereichen, die den Straßenverkehr betreffen, um ein Erreichen bestimmter Orte möglich zu machen. Diese Kompetenz befähigt folglich zu einer Erweiterung des Aktionsrahmens, einer Erschließung neuer Erlebnisräume, einem Treffen mit Freunden, einem Kennenlernen neuer Menschen, einem Weggehen, einem „Auf-Tour-Sein“, einem Aufsuchen von Treffpunkten, etc. und steht demzufolge für Autonomie in räumlicher, zeitlicher und sozialer Hinsicht.
Nach STÖPPLER werden Menschen mit geistiger Behinderung, denen aufgrund der Art und der Schwere ihrer geistigen Beeinträchtigung zuzüglich der Gefährlichkeit des Straßenverkehrs keine selbstständige Verkehrsteilnahme möglich ist, als „mobilitätsbehindert“ (2002, S.21) bezeichnet. Für entsprechende Personen wird so eine Abhängigkeit von Bezugspersonen, Transportdiensten sowie von Bereitwilligkeit und Zeit anderer forciert. Menschen mit geistiger Behinderung lernen im Regelfall die eigenständige Verkehrsbewältigung erst gar nicht kennen, da sie zumeist mit speziellen Transportdiensten zum Kindergarten, zur Schule, zum Wohnheim oder in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gebracht und wieder abgeholt werden. Auf diese Weise führt eine Behinderung durch die Handlungsunfähigkeit, unabhängig am privaten und öffentlichen Leben teilzunehmen, zu einer deutlichen Benachteiligung.
Diese Handlungseinschränkung führt zu einem geringeren Aktionsrahmen, zur Einschränkung im selbstbestimmten Leben und in der Autonomie und gleichzeitig zur Abhängigkeit von
Förderung der Selbstständigkeit
anderen Personen im sozialen, räumlichen und zeitlichen Bereich. Zusätzlich führt sie zur Erschwerung des alltäglichen Lebens, zur Beeinflussung des Selbstwertgefühls, zu eingeschränkter Kommunikation und Interaktion und nicht zuletzt zu sozialer Isolierung (vgl. STÖPPLER 2002, S.20).
Durch eine angemessene Verkehrserziehung, im Rahmen derer eine Vorbereitung auf die Straßenverkehrsteilnahme gewährleistet werden muss, könnten sich erheblich mehr Menschen mit geistiger Behinderung selbstständig im Straßenverkehr zurechtfinden. Die Möglichkeit der Verkehrsteilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung hängt vom individuellen Aktionsradius ab. Dieser wird bestimmt durch die Fähigkeiten in den Bereichen Mobilität, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen, Gedächtnis,
Kommunikation, soziale Kompetenz, Kognition, Interaktion und Selbstständigkeit (STÖPPLER, 2002, S.113ff). Unabhängig vom individuellen Ist-Status ist daher ein möglichst selbstständiges Leben anzustreben und zu fördern - auch im Bereich des Straßenverkehrs. Eine selbstständige Verkehrsteilnahme entspricht auch den Ideen aktueller Gedankenprozesse in der Behindertenbewegung wie dem Normalisierungsprinzip, dem Empowerment, dem Selbstbestimmten Leben und der Inklusion. Um deren Ziele und Forderungen nach Normalisierung der Lebensführung, nach einem selbstbestimmten, gleichberechtigten Leben, nach schulischer und sozialer Inklusion von Menschen mit Behinderung erfüllen zu können, ist eine Verkehrserziehung für diesen Personenkreis unabdingbar.
Daher bedarf es einer gezielten, individualisierten Verkehrserziehung für Menschen mit geistiger Behinderung, um diesen Leitprinzipien gerecht werden zu können:
„Wenn die Aufgabe in der Erziehung darin besteht, das Kind zur Selbständigkeit, zur Mündigkeit […] zu erziehen, dann bildet die Verkehrserziehung ein hervorragendes Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Ein Kind, das sich selbständig im Straßenverkehr bewegen kann, hat ein hohes Maß von Selbständigkeit und Mündigkeit […] erreicht.“ (POHL, 1992, S.11)
3.4 Relevanz für Schüler der Mamre-Patmos-Schule
Die Schüler der Mamre-Patmos-Schule nutzen den Straßenverkehr in der Rolle des Fußgängers und des ÖPNV-Nutzers. Demnach ist das Zurechtkommen in diesen Bereichen für sie von großer Bedeutung, um ihr jetziges und ihr zukünftiges Leben vielfältiger und
Arbeit zitieren:
Julia Stenner, 2008, Konzeptionelle Überlegungen zur Förderung der Selbstständigkeit im Rahmen von Verkehrserziehung in Alltagssituationen einer AG der Oberstufe einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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