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1. Vorwort 1
2. Einleitung 3
3. Die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät 5
4. Zur Diskussion in der Staatsrechtslehre 9
4.1 Radbruchs Auseinandersetzung mit dem Römisch- 12
rechtler Gerhard von Beseler
4.2 Der Einfluss der Kieler Schule auf die Staatsrechts- 17
lehre von 1933 bis 1937/38
5. Vom Rechtspositivismus zur Kieler Schule 21
6. Anhang 23
7. Bibliographie
7.1 Quellenliteratur 24
7.2 Forschungsliteratur 24
1. Vorwort
Der Rechtspositivismus ist ein Teil der Rechtsphilosophie. Die Rechtsphilosophie wiederum ist zum einen ein Teil der Philosophie und zum anderen ein Teil der Rechtswissenschaft und Politologie. Sie befasst sich mit der Geltung des Rechts und erreichte im 17. und 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt durch das Vernunftrecht. Mit dem Neukantianismus 1 und dem Neuhegelianismus 2 erlebte die Rechtsphilosophie erst wieder im 20. Jahrhundert eine Renaissance. 3 Der Rechtspositivismus bildet den Gegensatz zum im 19. Jahrhundert vorherrschenden Naturrecht. 4 Die Lehre des Naturrechts verband die Annahme einer natürlichen Ordnung. Dabei wird das gegenseitige menschliche Verhalten nicht durch eine menschliche Autorität geregelt, sondern von Gott, der Natur oder der Vernunft. 5 Das Naturrecht ist im Gegensatz zum Rechtspositivismus zwangsfrei, denn nach dem Rechtspositivismus ist „der Staat die vollendete Form des positiven Rechts.“ 6 Der Rechtspositivismus ist eine Bewegung des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Rechtspositivismus wurde zu Beginn des 20. Jahr-hunderts zum Gesetzespositivismus. Dies bedeutete, dass nur noch das positive Recht als Rechtsquelle anerkannt wurde. Kurze Zeit später wurde der Rechtspositivismus vom Neukantianismus und Neuhegelianismus abgelöst. 7 Zwischen dem allgemeinem philosophischen Positivismus und dem Rechtspositivismus besteht ein Zusammenhang. Dieser liegt darin, dass beide Positivisten an das „positiv Gegebene […] an etwas Tatsächliches“ glauben. 8 Die Positivität des Rechts liegt nach der Auffassung des Rechtspositivisten in der Setzung des Rechts durch eine staatliche Instanz. Demnach sind alle Staatsverträge, Gesetze und Verordnungen
1 „Neukantianismus: einflussreiche philosoph. Richtung in Dtl., die etwa von 1865 bis 1910 dauerte […].“ Der Neukantianismus unterteilt sich in drei Phasen. In der zweiten Phase bildeten sich die Schulen des Neukantianismus heraus. Der Neukantianismus wurde hauptsächlich durch die Marburger und Südwestdeutsche Schule repräsentiert. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd.
21. Leipzig/Mannheim 21 2006. S. 559.
2 „Neuhegelianismus: zusammenfassende Bez. Für sehr verschiedenartige Erneuerungsversuche der Philosophie G.W.F. Hegels im 1. Drittel des 20. Jh.“ In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 21. Leipzig/Mannheim 21 2006. S. 554.
3 Rechtsphilosophie. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 24 Bänden. Bd. 18. Mannheim 1992. S. 153/154.
4 Kelsen, Hans: Die philosophischen Grundlagen der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus. Berlin 1928. S. 8.
5 Ebd.
6 Kelsen 1928. S. 9.
7 Rechtspositivismus. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 24 Bänden. Bd. 18. Mannheim 1992. S. 154.
8 Ott, Walter: Der Rechtspositivismus. Kritische Würdigung auf der Grundlage eines juristischen Pragmatismus. Berlin 2 1992. S. 19.
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bis zu ihrer Aufhebung positives Recht 9 , welches also als ein „tatsächlich existierendes, wirkliches, faktisch geltendes Recht“ unter den Rechtspositivisten definiert wird. 10
Die Lehre des Rechtspositivismus lässt sich in mehrere Richtungen einteilen. Darunter findet sich der etatistische Positivismus, welcher in der Setzung des Rechts durch eine staatliche Instanz die Positivität des Rechts sehen. Hans Kelsen war einer der Rechtspositivisten des 20. Jahrhunderts. 11 Georg Jellinek war ebenfalls ein Rechtspositivist. Nur lag für ihn die Positivität des Rechts in bestimmten Gefühls- und Bewusstseinsinhalten. Somit war Georg Jellinek ein psychologischer Positivist. Die psychologischen Positivisten sahen in der Rechtswissenschaft ein Zweig der Psychologie und Soziologie. 12 Für die soziologischen Positivisten lag die Positivität des Rechts in bestimmten menschlichen Verhaltensweisen. 13 Diese drei Hauptgruppen des Rechtspositivismus lassen sich noch weiter in Untergruppen unterteilen. Der etatistische Positivismus gliedert sich unter anderem in den Gesetzespositivismus 14 und eine weitere berühmte Richtung des Gesetzespositivismus ist die Reine Rechtslehre Hans Kelsens. 15 Kelsen sah die Positivität des Rechts von zwei Seiten. Einerseits lag für ihn die Positivität des Rechts in der Setzung durch menschliche Akte und andererseits darin, dass der menschliche Akt in gewisser Weise wirksam sein musste. 16 Für Hans Kelsen bestand die Reinheit der Rechtslehre im Fehlen von unjuristischen Elementen. Daraus lässt sich folgern, dass Kelsen die Rechtswissenschaft als eine eigenständige Wissenschaft ansah, frei von der Psychologie, der Ethik und der Politik. So wie der etatistische Positivismus Untergruppen aufweist, weisen auch der psychologische und der soziologische Positivismus Untergruppen auf. Der psychologische Positivismus teilte sich dabei in die generelle Anerkennungstheorie mit Georg Jellinek und Adolf Merkel als Vertreter, in die individuelle Anerkennungstheorie und in den Skandinavischen Rechtsrealismus. Der soziologische Positivist hält sich nun an
9 Ott 1992. S. 20.
10 Ebd.
11 Ott 1992. S. 25.
12 Ott 1992. S. 26.
13 Ott 1992. S. 24.
14 Ott 1992. S. 39/40.
15 Ott 1992. S. 45.
16 Ott 1992. S. 46.
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die Grundauffassungen seiner Vorgänger. So gilt Eugen Ehrlich als der Begründer der Rechtssoziologie. 17
Diese unterschiedlichen Richtungen gründen sich auf die Rechtstheorie Immanuel Kants. Dieser Neukantianismus setzte sich zwischen 1865 und 1910 in Deutschland durch und galt als eine einflussreiche philosophische Richtung. Aus dem Neukantianusmus heraus entstanden folgende Schulen, auf welche Persönlichkeiten wie Kelsen und Radbruch ihre Rechtstheorie stützten. Bei der einen handelte es sich um die Marburger Schule, welche den Umfang der Philosophie auf den Bereich der Erkenntnistheorie beschränkt. 18 Die Marburger Schule wurde auf juristischem Gebiet von Rudolf Stammler repräsentiert und beschränkte sich in ihrer Erforschung auf die Naturwissenschaften. 19 Des Weiteren gab es die Südwestdeutsche Schule oder auch Badische Schule genannt. Unter ihrem Einfluss standen Staatsrechtslehrer wie Georg Jellinek und Gustav Radbruch. Im Gegensatz zur Marburger Schule dehnte die Südwestdeutsche Schule ihre kritische Methode nicht nur auf die Naturwissenschaften aus, sondern auch auf die Geisteswissenschaften. So entstand eine soziologische Schule mit Max Weber als Hauptvertreter. 20 Kelsen stand mit seiner Wiener Schule zwischen den Fronten. Einerseits wurde er von beiden Schulen, der Marburger und der Südwestdeutschen, beeinflusst, aber andererseits lehnte er den Neukantianismus streng ab, da er der Auffassung war, die Welt des Sollens und die Welt des Seins seien unvereinbar miteinander. 21 Kelsen trat offen für die strikte Trennung von Sollen und Sein ein.
2. Einleitung
1665 wurde die Christian-Albrechts-Universität als eine Gottorfische Errichtung des Herzogs von Gottorf gegründet. Nach ihrer Gründung erlebte sie einige Höhen und Tiefen. Die Kieler Alma Mater wurde im Laufe ihrer Zeit zu einer größe-
17 Ott1992. S. 77. Vgl. Zum Rechtspositivismus im weiteren Sinne das Schema bei Ott. S. 109.
18 Vgl. Neukantianismus. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 19. Leipzig/Mannheim 2006. S. 559.
19 Tsatsos, Themistokles: Zur Problematik des Rechtspositivismus. Für und Wider einer Denkmethode in der Staatsrechtslehre. Stuttgart 1964. S. 15/16.
20 Tsatsos 1964. S. 19.
21 Tsatsos 1964. S. 20.
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ren Universität. Im Jahr 1900 begann der 1000. Student an der Christiana Albertina zu studieren. Die Kieler Hochschule befand sich also im Aufstieg. 22 Mittlerweile ist die Universität Kiel zu einer Massenuniversität mit ungefähr 21.000 Studenten geworden. 23 Bis zu unserer heutigen Zeit durchlebte die Kieler Universität zwei große Weltkriege mit verheerenden Folgen für sie. Darunter ist der Erste Weltkrieg, welcher 1914 den weiteren Aufstieg der Kieler Alma Mater verhinderte. So zogen einige Studenten und Professoren in den Krieg, um ihr Va-terland zu verteidigen. Nach dem Ersten Weltkrieg 1918 hatten sich die Studenten und Professoren wieder an ihr Hochschulleben zu gewöhnen. Zur Unterstützung der Studenten wurden zahlreiche Stiftungen gegründet worden, denn die Studenten hatten nach dem Ersten Weltkrieg stark unter finanzieller Not zu leiden. Ein Jahr nach Kriegsende wurde die Weimarer Republik ausgerufen. Einiges änderte sich mit einer neuen demokratischen Verfassung. Jedoch war die Universität Kiel wieder in ihr eigentliches Leben, nämlich der Forschung und Lehre zurückgekehrt. Nur die Juristische Fakultät Kiel befand sich in einer anfänglichen Krise, welche sich in den Jahren der Weimarer Republik noch weiter zuspitzen sollte. Mit der Entwicklung der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel wird sich im folgenden diese Arbeit beschäftigen. Der in der Weimarer Zeit vorherrschende Methodenstreit in der Staatsrechtslehre soll bei der Ausführung dieser Arbeit im Mittelpunkt stehen. Des Weiteren wird zu Beginn der Arbeit die Geschichte der Juristischen Fakultät Kiel kurz aufzeigt. Für diese Ausführung wird mir die Literatur von Erich Döhring Geschichte der Christian-Albrechts-Universität Kiel sehr hilfreich sein.
Da es in der Zeit der Weimarer Republik mehrere Richtungen in der Methodik der Staatsrechtslehrer gab, wird sich diese Hausarbeit mit der Rechtsphilosophie des ausgehenden 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts beschäftigen. Einige Rechtsphilosophen dieser Zeit lehrten an der Kieler Universität. Darunter war der Rechtsphilosoph und Staatsrechtslehrer Gustav Radbruch zu finden, welcher den Rechtspositivismus vertrat. Beeinflusst wurde Radbruch von der Südwestdeutschen Schule einer Richtung des Neukantianismus beeinfluss. Gustav Radbruch wird einer der zentralen Figuren dieser Ausführung darstellen, da er von 1919 bis
22 Vgl. zur Geschichte Kieler Hochschule Karl Jordan: Die Geschichte der Christian-Albrechts-Universität 1665-1965. Neumünster 1965.
23 Vgl. die Statistik auf der Homepage der Kieler Universität: www.uni-kiel.de
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1926 an der Kieler rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät lehrte und als einer der Befürworter der Weimarer Republik die Staatsrechtslehre mit veränderte. So hielt er am 11. August 1926 eine Rede zur Verfassungsfeier der Republik. Die „Republikanische Pflichtenlehre“ und Radbruchs Schrift „Ihr jungen Juristen“ werden in meiner Arbeit Verwendung finden. Nach dem ich aufgezeigt habe, wie die Juristenausbildung in der Zeit der Weimarer Republik sich gestaltete, möchte ich abschließend aufweisen, was die Kieler Schule bei den Nationalsozialisten war und inwieweit sich die Staatsrechtslehre durch das NS-Regime veränderte.
3. Die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel war seit 1867 mit der Eingliederung Schleswig-Holsteins in Preußen eine der kleineren preußischen Universitäten. 24 Bereits im Jahr 1900 konnte die Kieler Alma Mater ihren tausendsten Studenten melden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es einige Veränderungen. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges waren die medizinische und die philosophische Fakultäten zahlenmäßig die größten. Da aber die philosophische Fakultät die anderen Fakultäten zu überflügeln schien, wurde sie 1913 verkleinert. 25 Dabei wurden ihr die Nationalökonomie und die Jurisprudenz abgetrennt. Diese beiden schlossen sich noch im gleichen Jahr zur rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät zusammen. 26 Die Angliederung der Wirtschaftswissenschaften an die Rechtswissenschaften bedeutete eine große Umwälzung in diesem Bereich, denn es mussten die Promotions- und die Habilitationsvorschriften auf die Volkswirtschaftsstudenten umgestellt werden. 27 Trotz der anfänglichen Veränderungen besagte die Zusammenlegung für die Christian-Albrechts-Universität und vor allem für die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät Erfolg. 28 Ein Jahr später, 1914, zählte die Christiana Albertina bereits 2600 Studenten, wobei die Mehrzahl der Studenten nun aus anderen deutschen Ländern als Schleswig-Holstein kamen. 29 Mit der Verkleinerung der philosophischen Fakultät
24 Wohlhaupter, Eugen: Geschichte der juristischen Fakultät. In: Festschrift zum 275-jährigen Bestehen der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Leipzig 1940. S. 100.
25 Jordan, Karl: Geschichte der Christian-Albrechts-Universität Kiel 1665-1965. Neumünster 1965. S. 45/46.
26 Jordan 1965. S. 46.
27 Döhring, Erich: Geschichte der juristischen Fakultät 1665-1965. Geschichte der Christian-Albrechts-Universität 1665-1965. Bd. 3, Teil 1. Neumünster 1965. S. 184/185.
28 Döhring 1965. S. 185.
29 Jordan 1965. S. 45.
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wurde die medizinische zur zahlenmäßig größten an der Kieler Universität. 30 Die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät konnte kurz vor Beginn des Krieges 600 eingeschriebene Studenten aufweisen. 31 Der andauernde Aufstieg und die wachsenden Studentenzahlen führten zur Verdopplung der Lehrstühle. 32 Durch diese Erweiterung der Lehrstühle kamen immer mehr bedeutende und erfolgreiche Gelehrte an die kleine Kieler Universität. So war unter den Juristen Albert Hänel einer der bedeutesten Staatsrechtslehrer in Kiel. 33 Er blieb der Kieler Alma Mater von 1863 bis zu seinem Tod 1911 treu. 34 Seine Treue und enge Verbundenheit mit dem juristischen Seminar und der Christiana Albertina zeigte sich dadurch, dass die Hochschule die Alleinerbin des Hänelschen Vermögens wurde. 35 Neben Albert Hänel unterrichteten aber auch andere bedeutende Gelehrte. Unter ihnen war der Römischrechtler Theodor Niemeyer zu finden, der in Kiel das Völker- und Seekriegsrecht erforschte und kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges das Institut für internationales Recht gründete. 36
In den Wirtschaftswissenschaften kam es in Kiel mit dem Gelehrten Bernhard Harms zu Entwicklungen und neuem Aufschwung. Er gründete 1914 das Institut für Seeverkehr und Weltwirtschaft. 37 Durch diese Errichtung erlangte die Christian-Albrechts-Universität internationalen Ruhm. 38 Jedoch wurde dem internationalen Ruhm und dem schnellen Aufstieg der kleinen preußischen Universität bald durch den Ersten Weltkrieg ein Ende gesetzt. Schließlich zogen zahlreiche Studenten und Dozenten in den Krieg, um ihr Vaterland zu verteidigen und ließen oft auf dem Schlachtfeld ihr Leben. Dadurch litt die Forschung und Lehre an der Alma Mater in Kiel. In der Folge musste der Unterricht und der weitere Auf- wie Ausbau der Universität stark eingeschränkt werden. 39 Die Kieler Universität wurde durch den Ersten Weltkrieg stark geschwächt und fand 1918 bei Kriegsende nur langsam ihren Weg zurück zur Forschung und Lehre. Vor allem die Studenten hatten nach dem Krieg zu leiden. Sie kämpften nicht nur schwer mit den schrecklichen Kriegserlebnissen, sondern auch im Zuge der bevorstehenden Inflation mit
30 Jordan 1965. S. 46.
31 Ebd.
32 Jordan 1965. S. 47.
33 Jordan 1965. S. 48.
34 Ebd.
35 Ebd. Vgl. die Kopie eines Auszugs aus dem Testament von Albert Hänel befindet sich im Anhang dieser Arbeit.
36 Ebd.
37 Ebd.
38 Ebd.
39 Jordan 1965. S. 52.
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finanzieller Not. Aus diesem Grund gründete Willy Anschütz 1921 die Schleswig-Holsteinische Studentenhilfe. 40 Diese schloss sich einige Zeit später mit der 1918 gegründeten Schleswig-Holsteinischen Universitätsgesellschaft zusammen. 41 Die Universitätsgesellschaft setzte sich vor allem für das Verhältnis von Land und Hochschule ein und wollte dieses nach dem Weltkrieg wieder verbessern. 42 Die Christian-Albrechts-Universität erholte sich nur schwer. Erst nach der Inflation von 1923 konnte sie ihre Pläne fortsetzen, aber im Zuge der Weltwirtschaftskrise von 1929 musste die Universität den weiteren Ausbau erste einmal ruhen lassen. 43 Mit dieser erneuten finanziellen Not und die Furcht vor Arbeitslosigkeit nach dem Studium, die innere Beziehungslosigkeit zur Weimarer Republik und die Zurückhaltung der Professoren gegenüber der Demokratie wurden die Studenten politisch radikaler. 44 Es kam immer öfter zu Unruhen und schließlich gewann der 1926 gegründete NS-Studentenbund die Oberhand bei den studentischen Vereinigungen. 45
Aber bevor die Studenten radikaler und das Ende der Weimarer Republik in Sicht waren, erlebte die Kieler Alma Mater ab 1923 die sogenannten Goldenen Zwanziger Jahre. Diese Zeit war erfüllt von „kulturellen Leistungen der Weimarer Republik, zu denen Angehörige unserer Universitäten beigetragen haben.“ 46 Unter diesen Angehörigen waren unter anderem einige Kieler Professoren, zu denen der Völkerrechtler Walter Schücking und die Rechtsgelehrten Hermann Kantorowicz, August Skalweit, Gustav Radbruch und Walter Jellinek gehörten. 47 Mit der Weimarer Republik und der neuen demokratischen Verfassung gab es einige Veränderungen. In der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät gab es Ende 1918 die Ordinarien für deutsches Recht und Handelsrecht mit Max Pappenheim, das Völkerrecht und internationales Privatrecht mit Theodor Niemeyer und die Ordinarien für Straf- und Prozessrecht und Römisches und bürgerliches Recht. 48 Ein Jahr
40 Jordan 1965. S. 53.
41 Bargmann, Wolfgang: Die Christiana Albertina in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Kiel 1965. S. 17.
42 Jordan 1965. S. 53.
43 Jordan 1965. S. 53. Vgl. Bargmann 1965. S. 17.
44 Bargmann 1965. S. 17.
45 Jordan 1965. S. 55.
46 Bargmann 1965. S. 17.
47 Ebd.
48 Döhring 1965. S. 186.
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später, 1919, übernahm Walter Jellinek den Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität. 49
Da die Juristische Fakultät gegen Gustav Radbruchs Berufung war, bekam er 1919 nicht das vakant gewordene Extraordinariat für öffentliches Recht übertragen. Beim zweiten Versuch des Kultusministeriums reichten die Argumente der Fakultät gegen Radbruch nicht aus und so bekam der Strafrechtler das zweite Strafrechtsordinariat übertragen. Radbruchs Tätigkeit wurde im Hinblick auf die Juristenausbildung eine besondere Rolle zugeschrieben. 50 Mit dem Beginn seiner Arbeit wurde den strafrechtlichen Fächern eine Lehrverpflichtung für Rechtsphilosophie und Völkerrecht hinzugefügt. 51 Da Gustav Radbruch in der Fakultät nicht gern gesehen war, hatte der Strafrechtler und Rechtsphilosoph nur wenige gute Freunde an der Christiana Albertina gefunden. Zu seinen engen Freunden zählten Max Pappenheim, Werner Wedemeyer und Walter Jellinek. 52 Im Jahr 1925 musste der Lehrstuhl von Theodor Niemeyer neu besetzt werden. Diese Neubesetzung bereitete der rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät erhebliche Probleme. 53 Als Nachfolger konnte die Fakultät nach langen Diskussionen Walter Schücking gewinnen, obwohl die Mehrzahl des Juristenkollegiums Bedenken hatte. Aber schon nach kurzer Zeit wurden die Vorlesungen Schückings über internationales Recht zum Hauptanziehungspunkt des Hochschulunterrichts. 54 Durch das NS-Regime verlor Walter Schücking 1933 seinen Kieler Lehrstuhl. 55 1926 wurde an der Fakultät um Radbruchs Nachfolger gestritten. Radbruch selbst und sein langjähriger Freund Walter Jellinek setzten sich für Hermann Kantorowicz ein, welcher wegen politischer Streitigkeiten im Kultusministerium auf Widerstand hätte treffen können. 56 Trotz der Befürchtungen, es könne durch die Studenten zu Unruhen kommen, wenn Kantorowicz den Lehrstuhl Radbruchs übernehme, bekam er den Lehrstuhl für Strafrecht 1929 übertragen. 57 Gegen Ende der Weimarer Republik wurden also die antisemitischen und nationalsozialistischen Töne in Kiel lauter. Wie schon der Erste Weltkrieg so stellte auch die Machtergreifung 1933 einen erheblichen Bruch für die Christian-
49 Ebd.
50 Döhring 1965. S. 188.
51 Ebd.
52 Ebd.
53 Döhring 1965. S. 189.
54 Ebd.
55 Döhring 1965. S. 192.
56 Ebd.
57 Döhring 1965. S. 192/193.
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Albrechts-Universität dar. 58 Mit dem Jahr 1933 begann nicht nur für die anderen deutschen Universitäten eine Veränderung, sondern auch für die Kieler Alma Mater. Ihre demokratische Institution „wurde in eine nach dem Führerprinzip geleitete Organisation umgewandelt.“ 59 Es dauerte nicht lange und die Studenten in Kiel kämpften ebenfalls gegen jüdische und politisch anders eingestellte Professoren. Des Weiteren wurden die Universitätsbibliotheken von „artfremder Literatur gesäubert.“ 60
Die Nationalsozialisten stellten im April 1933 das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wieder her, was zur Folge hatte, dass zahlreiche Angehörige der Universität emeritiert oder entlassen werden konnten. 61 Unter ihnen waren hochrangige Gelehrte wie Walter Schücking und Bernhard Harms, die der Kieler Universität zu viel Ruhm verholfen hatten. In dieser Zeit aber verlor vor allem die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät ihren eigentlichen Charakter. Nach den langjährigen Diskussionen wie es um die Staatsrechtslehre und die Ausbildung der Juristen gehen sollte, stand die juristische Fakultät nun kurz davor zu einer „Stoßtruppfakultät“ zu werden. 62 Diese sollte Rechtslehrer heranziehen, welche dem NS-Regime vollends untergeben waren. 63 Auch bei allen anderen Fakultäten der Kieler Christian-Albrechts-Universität wurden Maßnahmen der Nationalsozialisten ergriffen. Aber vor allem die Jurisprudenz wurde grundlegend verändert.
All diese Schwierigkeiten wie den Ersten und Zweiten Weltkrieg und die Bewegung der 68er überstand die Kieler Universität. Bis heute ist in der rechtswissenschaftlichen Fakultät die Rechtsphilosophie, welche mit dem Rechtspositivismus und vielen anderen Richtungen die Rechtswissenschaft kennzeichnete, ein kleiner Bestandteil in der heutigen Juristenausbildung geblieben. 64
4. Zur Diskussion in der Staatsrechtslehre
Mit dem Entstehen der Weimarer Republik 1919 entstand ein demokratischer, sozialer Volksstaat mit einem Reichspräsidenten an seiner Spitze. Mit dieser Ver- 58 Jordan1965. S. 55.
59 Bargmann 1965. S. 18.
60 Jordan 1965. S. 55.
61 Ebd.
62 Jordan 1965. S. 56.
63 Ebd.
64 Vgl. das Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität Kiel vom Wintersemester 2006/07.
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änderung von einer Monarchie zu einer Demokratie gab es viele Entwicklungen in Deutschland. Vor allem die deutsche Staatsrechtslehre sah sich im Umbruch. Zu Beginn der zwanziger Jahre steckte sie in einer Grundlagendiskussion der Methodik. 65 Von 1870 bis 1914 herrschte der Positivismus in der deutschen Staatsrechtslehre vor. 66 Nach dem Ersten Weltkrieg veränderte sich das Verständnis von Recht. So gab es mehrere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Disziplin. Auf der einen Seite standen die wissenschaftstheoretischen Anstöße des Neukantianismus und der Naturwissenschaften, um aus der Staatsrechtslehre alle unjuristischen Elemente zu beseitigen, so wie es schon die Reine Rechtslehre Hans Kelsens vorsah. Kelsen sah in der Reinheit des Rechts, dass vor allem die Psychologie, die Ethik und die Politik aus der Rechtslehre verschwinden müssen, um das Recht zu einer reinen Rechtswissenschaft machen zu können. 67 Eben diese Krise in der Staatsrechtslehre führte später zu der Entstehung der Verfassungslehre von Carl Schmitt (1928). 68 In der Staatsrechtslehre gab es nun mehrere Gruppen, welche sich gegenüberstanden. Auf der einen Seite war die Generation der zwischen 1890 und 1910 ausgebildeten Hochschullehrern, welche national, konservativ und rechtspositivistisch waren. Deshalb legten sie großen Wert darauf, dass „das Staatsrecht aus seinen eigenen Begriffen heraus systematisch entwickelt“ wurde. 69 Demnach wurde die Staatsrechtslehre zwischen 1919 und 1930 von der Lehre der „Wiener Schule“ geprägt, dessen Begründer Hans Kelsen mit seiner Reinen Rechtslehre wurde. 70 Die Wiener Schule Kelsens war streng antinaturrechtlich und antimetaphysisch, das heißt, sie trat für die strikte Trennung des Rechts von der Geschichte, Politik und Moral ein. 71 Die Wiener Schule traf allerdings in Deutschland auf heftigen Widerstand. Bereits die nachfolgenden Jahrgänge von 1900 und 1910 vertraten schon nicht mehr die Vorstellungen der Wiener Schule, welche vom Neukantianismus beeinflusst worden war, sondern vertraten nun zusehends die Auffassungen der hegelschen Philosophie. 72 Gegen Ender der zwanziger Jahre wurde der Rechtspositivismus immer schwächer und es schloss sich
65 Stolleis, Michael: Der Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre - ein abgeschlossenes Kapitel der Wissenschaftsgeschichte? Sitzungsberichte der wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main. Bd. 39, Nr. 1. Stuttgart 2001. S. 5.
66 Stolleis 2001. S. 6.
67 Ott 1992. S. 46.
68 Stolleis 2001. S. 7.
69 Stolleis 2001. S. 8.
70 Stolleis 2001. S. 9.
71 Stolleis 2001. S. 10.
72 Stolleis 2001. S. 12/13.
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eine Gruppe um Carl Schmitt zusammen, welche sich unter dem Titel „Konservative Revolution“ für die Stabilisierung durch „Ordnung“ einsetzten. 73 Die Krise der Staatsrechtslehre war also gegen Ende der Weimarer Republik immer noch nicht beendet und wurde sogar noch nach der Machtergreifung 1933 weitergeführt. 74
Ebenfalls die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät sah sich in einer Krise. Nach dem Ersten Weltkrieg gab es im juristischen Seminar der Christian-Albrechts-Universität einige Veränderungen auch personeller Natur. Bei der Berufung des Straftrechtlers und Rechtsphilosophen Gustav Radbruch für das vakant gewordene Extraordinariat für öffentliches Recht stellte sich die Kieler Fakultät quer und Radbruch bekam dieses Ordinariat nicht übertragen. 75 Radbruch konnte dennoch einige Zeit später im Jahr 1919 sein Ordinariat für den zweiten Strafrechtlehrstuhl antreten. Trotz der Bedenken der juristischen Fakultät bekam Radbruchs Tätigkeit in Bezug auf die Juristenausbildung eine besondere Rolle zugesprochen. Mit dem Antreten Radbruchs in Kiel veränderte sich einiges. Zum ersten Mal wurde in Kiel Rechtsphilosophie gelehrt und den strafrechtlichen Fächern wurde eine Lehrverpflichtung für Rechtsphilosophie und Völkerrecht hinzugefügt. 76 Im Hinblick auf Radbruchs anfängliche Schwierigkeiten konnte er doch mit einigen seiner Fakultätskollegen Freundschaften schließen. Darunter waren Max Pappenheim, Werner Wedemeyer und Walter Jellinek. Nur mit dem Römischrechtler Gerhard von Beseler geriet Radbruch 1919 öffentlich aneinander. Diese Auseinandersetzung hielt drei Jahre an und es drehte sich um die von Gustav Radbruch in Berlin 1919 erschienene Schrift Ihr jungen Juristen, welche Gerhard von Beseler für politisch hielt und Radbruchs revolutionäre Gesinnung zeige. 77 Im folgenden Abschnitt wird diese Auseinandersetzung, welche auch auf den Universitätsunterricht in der Staatsrechtslehre Einfluss hatte, näher erläutert.
73 Stolleis 2001. S. 13.
74 Stolleis 2001. S. 17.
75 Döhring 1965. S. 187/188.
76 Döhring 1965. S. 188. Vgl. die Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom Wintersemester 1919/20.
77 Otte, Holger: Gustav Radbruchs Kieler Jahre 1919-1926. Rechtshistorische Reihe Bd. 17. Frankfurt am Main/Bern 1982. S. 42/43. Zu einer ausführlichen Biografie empfehle ich Spendel, Günter: Radbruch. In: Neue deutsche Biographie. Bd. 21. Berlin 2003. S. 83-86.
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4.1 Radbruchs Auseinandersetzung mit dem Römischrechtler Gerhard von Beseler
Wie oben schon einmal erwähnt, fand die Rechtsphilosophie erst mit Gustav Radbruch Eintritt in die Kieler Hörsäle. Auffällig dabei ist, dass in der Zeit, als Radbruch Reichsjustizminister war und keine Lehrveranstaltungen an der Kieler Alma Mater halten konnte, die rechtsphilosophischen Seminare nicht stattgefunden haben. 78 Erst im Wintersemester 1923/24 nahm Radbruch in Kiel seine Lehrtätigkeit wieder auf. Aber selbst in diesem Semester gab es keine Veranstaltungen in Rechtsphilosophie.
Die Auseinandersetzung zwischen von Beseler und Radbruch drehte sich um Radbruchs Schrift Ihr jungen Juristen, in der Radbruch erwähnt, dass der neue soziale Volksstaat eine Veränderung in der Juristenausbildung hervorrufe. 79 In seiner Schrift erläutert Radbruch es folgendermaßen: Denn darüber kann kein Zweifel sein: der soziale Volksstaat fordert einen ganz neuen Typus des Juristen, eine völlig neue Berufsauffassung und Berufsstellung.
Die Revolution begann als eine Auflehnung gegen den Offizier. Sie setzt sich fort als eine Revolution gegen den andern Herrenstand von gestern: die Juristen. 80
Des Weiteren war Radbruch sich sicher, dass im Volksstaat „die Rechtwissenschaft aus einer Philologie des Staatswillens zu einer Philosophie des Staatszweckes […] werden muß.“ 81 Gustav Radbruch wurde in seiner Rechtsphilosophie von der neukantianischen Linie der Südwestdeutschen Schule beeinflusst. 82 Darüber hinaus war Radbruch Gesetzespositivist, der nur das Recht als „positiv“ ansieht, wenn es von staatlicher Autorität gesetzt wurde. 83 Ferner äußert sich Radbruch in seiner Schrift Ihr jungen Juristen gegen die Lehre der Historischen Schule, welche von Savigny begründet wurde und die Basis des Rechts in der Ge-
78 Vgl.die Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Christian-Albrechts-Universität im Sommersemester 1922 und Wintersemester 1922/23.
79 Otte 1982. S. 44.
80 Radbruch, Gustav: Ihr jungen Juristen (1919). In: Ders. Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II Justiz, Bildungs- und Religinspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 24.
81 Radbruch. Ihr jungen Juristen. S. 28.
82 Neukantianismus: einflussreiche, philosophische Richtung in Deutschland etwa von 1865 bis 1910. Ihr Ziel war die Rückbesinnung auf die Rechtsphilosophie Kants. Ihre Schulen waren die Marburger und die Südwestdeutsche Schule, welche die Fragen der Wertphilosophie im Mittelpunkt sah. Es ging um die Anerkennung ideeller Werte und zwar in dem Sinne der lebensbestimmenden Bedeutung für das Individuum wie für die Gesellschaft. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 19. Leipzig/Mannheim 2006. S. 559.
83 Ott 1992. S. 40.
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schichte sucht. Deshalb trat Radbruch dafür ein, dass die Lehre der Historischen Schule nicht mehr in der Juristenausbildung angewandt werde. Nicht die Geschichte darf künftig die Weltanschauung des Juristen bestimmen. Als eine Wissenschaft […] als eine praktische Wissenschaft muß sie in der praktischen Philosophie ihre letzten Grundlagen suchen, in der Ethik, der Rechtsphilosophie, der Politik. Heute gibt es in Deutschland […] nicht einen einzigen rechtsphilosophischen Lehrstuhl! 84
Der Rechtsphilosoph setzte sich dabei für eine komplette Veränderung im Studienaufbau ein, schließlich würde es nicht reichen, wenn man dem rechtswissenschaftlichen Studium Rechtsphilosophie und Rechtspolitik hinzufüge. Für Radbruch musste der gesamte Studienaufbau grundlegend verändert werden, sodass in absehbarer Zeit keine Lehrbücher des Rechts und der Rechtsgeschichte mehr geben werde. 85 In seiner Schrift hatte Gustav Radbruch sogar einen Vorschlag gemacht, wie er sich das Juristenstudium in naher Zukunft vorstellte: Bisher war das Rechtsstudium auf drei Grundsätze aufgebaut: 1. erst die Theorie, dann die Praxis. 2. Erst das Recht der Vergangenheit, dann das Recht der Gegenwart. 3. Erst das Privatrecht, dann das öffentliche Recht. Diese drei Grundsätze müssen sämtlich in ihr Gegenteil verkehrt werden. 1. Erst die Theorie, dann die Praxis; erst das Studium, dann der Vorbereitungsdienst. Das heißt: erst der Bergriff, dann die Anschauung. Aber Kant hat uns gelehrt, daß Begriffe ohne Anschauung leer sind. 86 Auch hier zeigt sich der Einfluss von Kants Rechtsphilosophie. Ferner wollte er, dass der Student in Staatsbürgerkunde unterrichtet werde. 87 Nun kommt Radbruch in seiner Rede zum eigentlichen Streitpunkt zwischen von Beseler und seiner Person. Der Rechtsphilosoph äußert sich kritisch gegen das römische Recht, schließlich solle es vor dem Recht der Gegenwart gelehrt werden und das sei wiederum eine Folge der Historischen Schule, die in der „Geschichte die beste Propädeutik für das System“ 88 sah. Aber Radbruch gestand auch ein, dass das römische Recht in der Ausbildung der Juristen gelehrt werden müsse, aber erst später und nicht am Anfang des Studiums. Damit meinte aber Radbruch nicht den Unterricht des Systems des römischen Rechts, schließlich habe das römische Recht seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs seine Geltung verloren. Daraus schließt Radbruch, dass „das System des römischen Rechts aus der juristischen Ausbildung in Zukunft auszuschalten ist.“ 89 Letztendlich wollte Radbruch noch das öf-
84 Radbruch.Ihr jungen Juristen. S. 29/30.
85 Otte 1982. S. 53. Radbruch. Ihr jungen Juristen. S. 30.
86 Radbruch. Ihr jungen Juristen. S. 31.
87 Radbruch. Ihr jungen Juristen. S. 32.
88 Radbruch. Ihr jungen Juristen. S. 32/33.
89 Ebd.
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fentliche Recht dem Privatrecht vorangestellten, da die Rechtswissenschaft nicht die Disziplin eines einzelnen sei, sondern „Gemeinbesitz des ganzen Volkes.“ 90 Auf diese Schrift Radbruchs reagierte Gerhard von Beseler am 15. November 1919 in der Aula der Kieler Universität mit seinem Vortrag „Römisches Recht und Revolution.“ In dieser Rede bedauerte von Beseler zunächst gegen einen Kollegen zu sprechen, welchen er besonders schätze, aber er sehe „die Stellung des römischen Rechts in der juristischen Ausbildung bedroht.“ 91 In seiner Rede ging der Römischrechtler zunächst nicht auf die Argumente Radbruchs ein, sondern versuchte das römische Recht zu rechtfertigen und zu verteidigen, indem er von großen bedeutenden römischen Juristen sprach.
Wer beobachten will, wie ein starkes Volk sein Recht immer mehr entfaltet und dem Ideale zubildet, aber um mit Leibnitz zu reden, in der Rechtserkenntnis immer hellere Monade wird, der kann in der ganzen Welt und in allen Zeiten kein besseres Beobachtungsobjekt finden als die Geschichte des römischen Rechts.
Der Franzose Girard hält das für den Hauptgrund, weshalb heute der Jurist das römische Recht studieren soll. 92
Im Verlauf seiner Rede kommt von Beseler endlich auf die Vorwürfe Radbruchs zu sprechen. Versucht aber hier Radbruch selber zu analysieren. Für ihn fürchte sich Radbruch vor der „Lähmung des Wollens“ 93 verursacht durch die Geschichte. 94 Bei diesem Argument nannte von Beseler Radbruch einen Revolutionär, weil für ihn „der Hauptgrund, weshalb Radbruch die Geschichte fürchtet, […] kurz das schlechte Gewissen des Revolutionärs […] ist.“ 95 Für von Beseler ist die ganze Schrift Ihr jungen Juristen eine politische und revolutionäre. Da Gerhard von Beseler Gustav Radbruch seine Rede, welcher er im November 1919 vor dem Kieler Juristenkollegium gehalten hatte, nicht zum Lesen gegeben hatte, war Radbruch über diese Hinwegsetzung seiner Person empört und sah sich ein letztes Mal dazu gezwungen, etwas schriftlich zu erwidern. 96 Zu Beginn der Erwiderung ging Radbruch auf die Angriffe auf seine Person ein und versuchte diese zu entkräftigen. Wenig später schrieb er dann von der eigentlichen Streitsache und brachte abermals die gleichen Argumente hervor wie bei Ihr jungen
90 Otte 1982. S. 56.
91 Otte 1982. S. 58.
92 Beseler, Gerhard v.: Römisches Recht und Revolution (1919). In: Radbruch, Gustav: Poltische Schriften aus der Weimarer Zeit II Justiz, Bildungs- und Religionspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 41.
93 Beseler. Römisches Recht und Revolution. S. 45.
94 Beseler. Römisches Recht und Revolution. S. 44.
95 Beseler. Römisches Recht und Revolution. S. 45.
96 Radbruch, Gustav: Erwiderung 1919. In: Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II Justiz, Bildungs- und Religionspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 48.
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Juristen nur erklärte er diese diesmal ein wenig detaillierter. Zunächst einmal möchte Radbruch zu verstehen geben, dass eine Hochschulreform in den Rechtswissenschaften nicht ausreiche. Es müsse ebenfalls eine Schulreform geben, damit die angehenden Juristen schon mit rechtswissenschaftlichen Begriffen zu Beginn ihres Studiums umgehen können, da sie diese schon in ihrer Schulzeit kennen gelernt haben. 97 Gustav Radbruch stellte sich den Aufbau des Studiums folgendermaßen vor:
Das ganze erste Semester sollte der Einführung in die Rechtswissenschaft gewidmet sein. […] Ein erster Anfang zu einer solchen Ausgestaltung der Einführungsvorlesung ist von der Kieler Fakultät bereits gemacht worden. […]
Im weiteren Verlaufe des Studiums folgen der Reihe nach das öffentliche Recht, das Privatrecht, die Rechtsgeschichte. […] Endlich an den Schluß des Studiums die Rechtsgeschichte und das römische Recht, soweit es erhalten bleiben kann. 98
Um Gerhard von Beseler zu beruhigen, verdeutlicht Radbruch noch einmal, dass er nur das System des römischen Rechts ausgeschaltet haben möchte. Er sei nicht feindlich gegen das römische Recht gestellt, aber „das System des römischen Rechts vermittelt antiken Rechtsstoff in den Formen mittelalterlichen und neuzeitlichen Rechtsdenkens […].“ 99 Eben genau darin sah Radbruch die Unvereinbarkeit mit dem Juristenstudium.
Abschließend möchte Gustav Radbruch seinen Fakultätskollegen daran erinnern, dass die Revolution bereits vorbei sei und der soziale Volksstaat juristische Wirklichkeit geworden sei. Aus diesen Tatsachen heraus, könne er ihn nicht mehr der revolutionären Gesinnung bezichtigen. 100 Wie Radbruch es auch schon geahnt hatte, schrieb Gerhard von Beseler daraufhin eine Triplik, in der er noch schärfer gegen seinen Kollegen vorging. Er ist sich zudem sicher, dass Radbruch keine seiner Vorwürfe entkräftigen konnte und das die Schrift Ihr jungen Juristen eine rein politische sei, davon ließ er sich auch nicht abbringen. Vielmehr schrieb er, dass es für ihn nicht verwunderlich sei, dass Radbruch auf seine Vorwürfe nicht eingegangen sei, denn „wer auf gebrechlichem Wagen fährt, meidet rauhe Straßen.“ 101
97 Radbruch. Erwiderung. S. 50.
98 Radbruch. Erwiderung. S. 50/51.
99 Radbruch. Erwiderung. S. 51.
100 Radbruch. Erwiderung. S. 52.
101 Beseler, Gerhard v: Triplik. In: Radbruch, Gustav: Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II Justiz, Bildungs- und Religionspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 56.
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Die juristische Fakultät hatte sich also mit dem Antritt des Rechtsphilosophen Gustav Radbruchs verändert. Zum ersten Mal wurden in Kiel rechtsphilosophische Seminare angeboten und die Einführungsveranstaltungen, welche von Radbruch gewollt waren, fanden ebenfalls statt. Zu Beginn der Weimarer Republik wurde in der Staatsrechtslehre eingesehen, dass die Geschichte nicht die Basis des Rechts bilden könne. Demnach wurde die Überzeugung, dass Geschichtskenntnis die Grundlage der juristischen Bildung sei, immer schwächer. 102 In Bezug auf das römische Recht, weshalb die Auseinandersetzung zwischen von Beseler und Radbruch bestand, gab es 1923 eine Vorschrift, die besagte, dass „Interpretationen römischrechtlicher Quellen, die mit Übersetzungen verbunden sind, im Referendarexamen nicht mehr stattfinden sollten.“ 103 Wie es Radbruch gewollt hatte, wurde dem öffentlichen Recht eine bedeutender Rolle zugeschrieben. Die Kieler Fakultätskollegen Radbruch, Jellinek, Wedemeyer, Schücking und Kantorowicz waren sich einige, dass die Studenten im akademischen Unterricht sich nicht nur mit der Normenwelt, sondern auch mit der Rechtswirklichkeit beschäftigen sollten. Aus diesem Grund gab es ab 1928 Veranstaltungen in den „Grundzügen der Kriminologie“, in der „Kriminalpolitik“ und in der „forensischen Psychiatrie.“ 104 Dass es der Kieler Fakultät wichtig war, sich mit der Rechtsphilosophie zu beschäftigen zeigten die Berufungen der Rechtsphilosophen wie Gustav Radbruch, Hermann Heller, Erich Wolf, Günther Holstein und Hermann Kantorowicz. Aber der Rechtspositivismus währte an der Kieler rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät nicht lange. Mit dem Vordringen der Nationalsozialisten in den Universitäten begann sich die Kieler Fakultät zu verändern. Mit der Machtergreifung Hitlers 1933 war der Anfang für eine neue Denkweise in der Rechtswissenschaft geschaffen. In der 1934 erschienen Schrift Carl Schmitt „Über die drei Arten wissenschaftlichen Denkens“ sahen die Nationalsozialisten einen neuen Ansatzpunkt, die Rechtslehre grundlegend zu ändern. 105 Vor allem in Kiel wurde durch die Kieler Schule einiges verändert.
102 Döhring 1965. S. 195.
103 Döhring 1965. S. 196.
104 Vgl. das Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrecht-Universität vom Wintersemester 1928/29.
105 Döhring 1965. S. 213.
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4.2 Der Einfluss der Kieler Schule auf die Staatrechtslehrer von 1933 bis 1937/38
Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 wollte man die deutschen Universitäten grundlegend verändern. Die Rektoren der Hochschulen wurden zu Führern ernannt, denen die Dozenten und Studenten seit einer Verordnung vom 3. April 1933 „soldatisch“ untergeordnet waren. 106 In Kiel waren die Mehrheit der Profes-soren gegen die Weimarer Republik gewesen. Diese Mehrheit stand nun einer geringen Zahl von Hochschulprofessoren gegenüber, welche liberal und offen für die Demokratie waren. Vor allem die Dozenten aus dem Juristischen Seminar setzten sich für die Weimarer Verfassung ein. Darunter auch der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch, der von 1919 bis 1926 in Kiel lehrte. Der Rechtsphilosoph hielt einige Reden zur Verfassungsfeier. Die Rede zur Verfassungsfeier vom 11. August 1926 hielt Gustav Radbruch im Stadttheater Kiel. In dieser Rede wird schon bei der Anrede der Gäste deutlich, wie sehr sich Radbruch für die neue deutsche Republik einsetzte. Deutsche Volksgenossen und Volksgenossinnen! Bürger der Deutschen Republik!
Wir feiern die Verfassung, das heißt, wir feiern das Vaterland. 107 In dieser Rede bringt der Jurist immer wieder zum Ausdruck, dass die Vaterlandsliebe von großer Bedeutung sei und dass der Deutsche sich mit anderen Menschen anderer Nationalität versöhnen müsse. 108 Ferner brachte Radbruch zum Ausdruck, dass „die Reichsfarben für uns der Gegenstand eines ebenso freudigen Kultes sein müssen, wie das Sternenbanner für den Amerikaner […].“ 109 Ebenso wichtig war für ihn, dass der Spruch „Einigkeit und Recht und Freiheit“ zu einer „kanonischen Formel werden sollte.“ 110 Die Verfassungsrede Radbruchs wurde in Kiel zu einer Zeit gehalten, in der sich an der Universität die ersten nationalsozialistischen Vereine zusammenschlossen. So wurde der Nationalsozialistische deutsche Studen-tenbund (NSdStB) in diesem Jahr gegründet.
Für das neue nationalsozialistische Regime war es nun an der Zeit, diese Hoch-schulprofessoren, die sich nicht an das Regime anpassten und politisch für eine Weiterführung der Demokratie waren, zu entlassen. Vor allem die Kieler Juristen-
106 Eckert1992. S. 37.
107 Radbruch, Gustav: Republikanische Pflichtenlehre. Kiel 1926. S. 3.
108 Radbruch. Republikanische Pflichtenlehre. S. 4.
109 Radbruch. Republikanische Pflichtenlehre. S. 6.
110 Ebd.
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fakultät traf es hart. In dieser Fakultät wurden fast alle Juristen entlassen oder emeritiert. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums gab den Nationalsozialisten die Möglichkeit dazu. 111 Dieses Gesetz richtete sich vor allem gegen jüdische Universitätsprofessoren.
§ 3: Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen. 112
Nachdem also die juristische Fakultät neue Hochschulprofessoren bekommen hatte, bildete sich um die noch sehr jungen Dozenten Dahm, Huber, Larenz, Michaelis, Schaffstein und Siebert die sogenannte Kieler Schule, welche zum Ziel hatte, die Fakultät oder auch die ganze Universität in den Dienst der Ideologisierung und Politisierung der Wissenschaften zu stellen. 113 Mit der Kieler Schule rückte die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät immer mehr in den Mittelpunkt der Nationalsozialisten, weil sich dort am besten die Errichtung eines „Zentrum[s] der Rechtserneuerung im nationalsozialistischen Sinne“ anbot. 114 Den Kern der Kieler Schule sollten die jungen Juristen und unter ihnen Radbruchs ehemaliger Schüler Georg Dahm, Karl Larenz und Ernst Rudolf Huber bilden. Sie sollten sich darum bemühen, in Kiel eine „Pflanzschule für junge, dem Regime bedingungslos ergebene Rechtslehrer“ zu errichten. Die Kieler Juristenfakultät sollte zur „Stoßtruppfakultät“ werden. 115 Die Schlüsselfigur der Kieler Schule wurde der Germanist Karl August Eckhardt, welcher noch 1934 einen Nachruf für seinen jüdischen Hochschulkollegen Max Pappenheim verfasste. 116 Eckhardt kümmerte sich um die Rechtserneuerung und um die Zusammenstellung der Kieler Gruppe. 117 Erst im Verlauf der Jahre und durch den Einfluss Kieler Studenten wurde Karl August Eckhardt zu einem überzeugten Nationalsozialisten. Mit dem Einzug der Nationalsozialisten veränderte sich einiges an den Universitäten. Nicht nur die Fächer sollten auf die nationalsozialistische Ideologie einstimmen, sondern auch rein äußerlich wurde viel verändert. In den Hörsälen und auf wissenschaftlichen Veranstaltungen wurde der „Hitler-Gruß“ Pflicht. Des Weiteren schmückten Hitler-Bilder und -Büsten sowie Hakenkreuzfahnen Ge-
111 Jordan1965. S. 55.
112 Eckert 1992. S. 42.
113 Eckert 1992. S. 37.
114 Eckert 1992. S. 46.
115 Eckert 1992. S. 47/48.
116 Eckert 1992. S. 51.
117 Eckert 1992. S. 50.
18
bäude und Räume. 118 Bei den Universitätsfakultäten sollte vor allem die rechts-und staatswissenschaftliche vom nationalsozialistischen Geist geprägt werden. Dazu sollte das „Kitzeberger Lager für junge Rechtslehrer“ hilfreich sein. Mit dem „Haus Buchenhagen“ war dieses Lager seit 1933 für die Kieler Schule zum ständigen Schulungsort außerhalb der Universität geworden. Ihr Leiter war Gerhard Jungmann. 119 Inwieweit sich das Rechtsstudium verändert hatte, zeigte die Justizausbildungsordnung vom 22. Juli 1934. Diese schrieb vor, dass sich die Studierenden auf allen Ebenen mit Nationalsozialismus auseinandersetzen mussten und zu dem noch Wehrsport oder Arbeitsdienst leisten mussten. 120 Karl August Eckhardt war es dann weiter, der einen Studienplan für die jungen Juristen ausgearbeitet hatte, welcher vom Ministerium Rust im Januar 1935 vorgelegt wurde. Diesen Studienplan führte die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät ab dem Sommersemester 1935 aus. Darin enthalten, waren „Richtlinien für das Studium der Rechtswissenschaften.“ Dabei stand im Vordergrund der „Unterricht über Rasse und Sippe, über Volk und Staat in ihrem historisch-politischen Kontext.“ 121 Außerdem gab es neun Unterkategorien, zu denen Geschichte, Volk, Stände, Staat, Rechtsverkehr, Rechtsschutz, außerstaatliches Recht, Rechtsphilosophie und Wirtschaftswissenschaften zählten. 122 Mit diesem Studienplan wollte die Kieler Schule erreichen, dass sich die Rechtslehre auf die Grundbegriffe der Gemeinschaft und Volk, Pflicht, Treue und Ehre umstellte. Einer der Kieler Gruppe Karl Larenz hatte die Rechtsphilosophie und das Zivilrecht übernommen. In beiden wollte er das Parteiprogramm der NSDAP zum juristischen Programm werden lassen. 123 Mit seiner Trennung von Volksgenosse und Nichtvolksgenosse schürte er früh die „Ausgrenzung der Juden und ihre Vernichtung.“ 124 Die Fakultätskollegen Dahm und Schaffstein kümmerten sich um die Rechtserneuerung in der Strafrechtslehre. Dabei sahen sie ein Verbrechen, egal wie schwerwiegend es war, als einen „Treuebruch“, als eine „Pflichtverletzung“ und als „Verrat“ an Führer und Volk an. Die Strafen waren in den meisten Fällen Ehrenstrafen wie Prangerwirkung und „Ehrloserklärung.“ Dahm hatte so-
118 Eckert1992. S. 54/55.
119 Eckert 1992. S. 55.
120 Eckert 1992. S. 58.
121 Eckert 1992. S. 59.
122 Ebd. Vgl. Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität vom Sommersemester 1935.
123 Eckert 1992. S. 62.
124 Ebd.
19
gar die öffentliche Ächtung gefordert, was zur Folge gehabt hätte, dass der Straftäter seinen Status als „Rechtssubjekt“ verloren hätte. 125 Die Kieler Schule hatte die Strafrechtslehre hingegen so erneuert, dass nun nicht mehr die Straftat im Vordergrund stand, sondern vielmehr die „Täterpersönlichkeit“ und der „Tätertyp.“ 126 Ernst Rudolf Huber hatte die Staats- und Verwaltungslehre übernommen. Für ihn gab es kein Individuum mehr, sondern nur noch die Volksgemeinschaft. Das bedeutete soviel, wie, der Staat war nicht mehr „an vor- oder außenstaatliche Freiheitsrechte des Einzelnen gebunden.“ 127 Das Ziel der Kieler Schule war erreicht. Sie hatte das Recht vollends politisiert und ideologisiert. Hinzu kam, dass sie es geschafft hatte, dass nationalsozialistische Willkür und Verbrechen, welche heute als Gesetzeswidrigkeiten und Abscheulichkeiten verurteilt wurden, als rechtens anzusehen waren. Die Möglichkeit dafür hatten die Hochschulprofessoren geliefert, welche Rechtfertigungsgründe für die Verachtung des Gesetzgebungswesens geliefert hatten. 128 Vor allem in der Strafrechtslehre hatte sich durch die Kieler Schule viel verändert. So wurde der Mordparagraph neu formuliert: Der Mörder wird mit dem Tode bestraft. 129
Bis 1935 war die Kieler Juristenfakultät zusammen mit der Kieler Schule „die […] Verfechterin des nationalsozialistischen Standpunktes in der Rechtswissenschaft“ gewesen. 130 Aber bereits Ende 1934/Anfang 1935 bekam die Kieler Schule starken Gegenwind zu spüren, da sie weit über die Grenzen der Hochschule hinausgegangen war. 131 Ab 1936 wurde der Einsatz der Kieler Gruppe für die nationalsozialistischen Machthaber schwächer, weil sie erkannt hatten, wohin sie der nationalsozialistische Weg führen würde. 132 Aus diesem Grund ließ der Aufstieg der Kieler Schule ab und viele Rechtslehrer begannen sich von der Kieler Juristenfakultät zu trennen. Paul Ritterbusch konnte die Auflösung der Kieler Schule nicht verhindern und so löste sie sich Ende 1937/Anfang 1938 auf. Der Versuch, „eine weltanschaulich geschlossene Fakultät oder Universität“ im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie zu errichten, war gescheitert. 133
125 Eckert 1992. S. 62/63.
126 Eckert 1992. S. 63.
127 Eckert 1992. S. 64.
128 Eckert 1992. S. 65.
129 Eckert 1992. S. 66.
130 Eckert 1992. S. 67.
131 Ebd.
132 Eckert 1992. S. 68.
133 Eckert 1992. S. 70.
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5. Vom Rechtspositivismus zur Kieler Schule
Die 1913 aus Wirtschaftswissenschaften und Jurisprudenz zusammengesetzte rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hatte in der Zeit der Weimarer Republik eine Methodendiskussion in der Staatsrechtslehre wie an allen anderen deutschen Hochschulen ebenfalls. Diese Diskussion wurde bei den Nationalsozialisten fortgesetzt, nur hatten sich dabei die gegenseitigen Fronten noch mehr verhärtet.
Der Rechtspositivismus des ausgehenden 19. Jahrhunderts hatte sich zum Gesetzespositivismus gewandelt. Dieser wurde im 20. Jahrhundert von den neuzeitlichen Richtungen des Neukantianismus und Neuhegelianismus abgelöst. Die Reine Rechtslehre Kelsens und seine Wiener Schule stießen in Deutschland auf großen Widerstand. Lange Zeit war an der Kieler Juristenfakultät ein Studienplan gelehrt worden, in dem die Rechtsphilosophie und damit verbunden der Rechtspositivismus nicht vorkam. Erst mit der Berufung des Rechtsphilosophen Gustav Radbruchs 1919 an die Kieler Fakultät wurde Rechtsphilosophie gelehrt. Bemerkenswert dabei ist, dass in der Zeit zwischen 1922 und 1924, als Radbruch Reichsjustizminister war, keine Seminare unterrichtete, aber auch damit der Wegfall des rechtsphilosophischen Unterrichts verbunden war. Erst Radbruch hatte mit seiner neuen Auffassung der Juristenausbildung Veränderungen an der Kieler Universität bewirkt. Dabei geriet er mit dem Römischrechtler Gerhard von Beseler aneinander, welcher in Radbruchs Schriften politische Gründe vermutete. Er wolle mit Hilfe seiner politischen Macht das römische Recht aus der Juristenausbildung entfernen. Radbruch setzte sich für die Erneuerung des Juristenstudiums ein, indem nicht die Geschichte die Grundlage der Rechtswissenschaft bildete, wie es von Beseler und schon von Savigny mit der Historischen Schule gewünscht war, sondern das Recht selber. Radbruch war Neukantianist und setzte sich dafür ein, dass die Studenten im Sinne Kants Rechtslehre ausgebildet werden. In der Zeit der Weimarer Republik beherrschte der Neukantianismus mit Vertretern wie Gustav Radbruch und Hermann Kantorowicz die Staatsrechtslehre. Schon einige Zeit später änderte sich der Charakter der Kieler Juristenfakultät komplett. Mit dem Aufkommen von antisemitischen und nationalsozialistischen Tönen, wandelte sich das Bild der Kieler Staatsrechtslehre. Durch die Gruppierung um die Kieler Schule und die personellen Umstrukturierungen wurde die Kieler Fakultät zum Zentrum der nationalsozialistischen Rechtslehrerausbildung.
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Im Laufe der Jahre wurden die nationalsozialistischen Interessen durch die Kieler Schule durchgesetzt. Dies ging sogar soweit, dass Verbrechen und Abscheulichkeiten des NS-Regimes zu legalen Fähigkeiten und Maßnahmen erklärt wurden. Aber der Stern der Kieler Schule begann zu sinken, da sie ihr eigentliches Ziel, die Umwandlung der Universität in eine nationalsozialistische Hochschule nicht erreichten.
So kurz der Rechtspositivismus an der Kieler Fakultät die Staatsrechtslehre bestimmte, so kurz war auch die Zeit der Kieler Schule. Sie bestand nur von 1933 bis 1937/38. was danach kam, war der Zweite Weltkrieg mit der kompletten Zerstörung der Christian-Albrechts-Universität im Jahr 1945.
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6. Anhang
Abb. : Abschrift des Testaments von Albert Hänel. Landesarchiv Schleswig. Abt.
47, Nr. 7666.
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7. Bibliographie 7.1Quellenliteratur
1. Beseler, Gerhard v.: Römisches Recht und Revolution. In: Radbruch, Gustav: Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II. Justiz, Bildungs- und Religionspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 39-48.
2. Beseler, Gerhard v.: Triplik. In: Radbruch, Gustav: Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II. Justiz, Bildungs- und Religionspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 54-58.
3. Landesarchiv Schleswig. Abt. 47, Nr. 7666.
4. Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität vom Sommersemester 1922 und Wintersemester 1922/23.
5. Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität vom Wintersemester 1928/29.
6. Radbruch, Gustav: Ihr jungen Juristen. In: Ders.: Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II. Justiz, Bildungs- und Religionspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 23-39.
7. Radbruch, Gustav: Erwiderung. In: Ders.: Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II. Justiz, Bildungs- und Religionspolitik. Hg. v. Arthur Kaufmann. Bd. 13. Heidelberg 1993. S. 48-54.
8. Radbruch, Gustav: Republikanische Pflichtenlehre. Kiel 1926.
9. Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität vom Sommersemester 1935.
10. Vorlesungsverzeichnis der Christian-Albrechts-Universität vom Wintersemester 2006/07.
7.2 Forschungsliteratur
1. Bargmann, Wolfgang: Die Christiana Albertina in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Kiel 1965.
2. Döhring, Erich: Geschichte der juristischen Fakultät 1665-1965. Geschichte der Christian-Albrechts-Universität 1665-1965. Bd. 3, Teil 1. Neumünster 1965.
3. Eckert, Jörn: Was war die Kieler Schule? In: Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus. Ringvorlesung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Baden-Baden 1992. S. 37-71.
24
4. Jordan, Karl: Geschichte der Christian-Albrechts-Universität 1665-1965. Neumünster 1965.
5. Kelsen, Hans: Die philosophischen Grundlagen der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus. Berlin 1928.
6. Neuhegelianismus. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 19. Leipzig/Mannheim 21 2006. S. 554.
7. Neukantianismus. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Bd. 19. Leipzig/Mannheim 21 2006. S. 559.
8. Ott, Walter: Der Rechtspositivismus. Kritische Würdigung auf der Grundlage eines juristischen Pragmatismus. Berlin 2 1992.
9. Otte, Holger: Gustav Radbruchs Kieler Jahre 1919-1926. Rechtshistorische Reihe Bd. 17. Frankfurt am Main/Bern 1982.
10. Rechtsphilosophie. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 24 Bänden. Bd. 18. Mannheim 1992. S. 153/154.
11. Rechtspositivismus. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 24 Bänden. Bd. 18. Mannheim 1992. S. 154.
12. Spendel, Günter: Radbruch. In: Neue deutsche Biographie. Bd. 21. Berlin 2003. S. 83-86.
13. Stolleis, Michael: Der Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehreein abgeschlossenes Kapitel der Wissenschaftsgeschichte? Sitzungsberichte der wissenschaftlichen Gesellschaft der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main. Bd. 39, Nr. 1. Stuttgart 2001. S. 5-21.
14. Tsatsos, Themistokles: Zur Problematik des Rechtspositivismus. Für und Wider einer Denkmethode in der Staatsrechtslehre. Stuttgart 1964.
15. Wohlhaupter, Eugen: Geschichte der juristischen Fakultät. In: Festschrift zum 275-jährigen Bestehen der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Leipzig 1940. S. 48-108.
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Sabrina Panknin, 2006, Die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät, München, GRIN Verlag GmbH
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