Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... 1
1.) Einführung... 2
2.) Begriffsklärung... 3
2.1.) Aktive Sterbehilfe... 3
2.2.) Indirekte Sterbehilfe ... 4
2.3.) Passive Sterbehilfe... 5
2.3.1.) Die Patientenverfügung ... 5
3.) Die Debatte um die Aktive Sterbehilfe ... 6
3.1.) Argumente, die für die aktive Sterbehilfe sprechen ... 7
3.2.) Argumente, die gegen die aktive Sterbehilfe sprechen ... 8
4.) Die Situation in den Niederlanden ... 11
5.) Schluss... 13
6.) Quellenverzeichnis ... 15
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1.) Einführung
Tod und Sterben sind Themen, die jeden Menschen angehen, denen sich aber die wenigsten
Menschen stellen. Früher starben die Menschen zu Hause, im Kreise ihrer Familie. Sie
wurden von ihren Angehörigen gepflegt und in ihrem Sterbeprozess begleitet. Heute dürfen
die wenigsten Menschen zu Hause sterben. Meist findet der Sterbeprozess im Krankenhaus
statt; nicht selten wird er durch die moderne Apparate,- und Intensivmedizin lange
hinausgezögert. Oft stellt sich die Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt, das
heißt zum Beispiel das Beatmungsgerät ausgeschalten werden soll, um so den Sterbeprozess
zu ermöglichen.
Ich selbst habe mich erst durch den Tod meines Großvaters mit dem Thema Sterben
beschäftigt. Aus nächster Nähe habe ich sein jahrelanges Krebsleiden und den damit
einhergehenden körperlichen und auf Grund der starken Medikamente auch geistigen Verfall
mitbekommen. Mehr als einmal befand er sich am Rande der Verzweiflung, sah keine
Hoffnung mehr und litt unter ständigen Schmerzen, denen auch mit Morphium nicht
beizukommen war. Er fühlte sich als Belastung für meine Großmutter, die ihn
aufopferungsvoll pflegte und als unnötigen Ballast für das Gesundheitssystem und die
Gesellschaft. So äußerte er des Öfteren den Wunsch endlich sterben zu dürfen, um seinem
Leid ein Ende zu bereiten.
Immer wieder gibt es Patienten, die mit ihrer Krankheit und den damit verbundenen
Schmerzen nicht mehr leben können und wollen. Sollte man diesen Menschen; Menschen wie
meinem Großvater nicht helfen und sie von ihrem Leiden erlösen? Ist es nicht unsere Pflicht,
ihren Willen zu erfüllen und ihnen ein Sterben in Würde zu ermöglichen? Die Debatte um die
Sterbehilfe ist weit mehr als eine interessante Forschungsfrage, die von einer kleinen Gruppe
von Experten geführt wird. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen moralischen Konflikt,
der alle Menschen betrifft, beziehungsweise einmal betreffen könnte und dem sich daher
keiner verschließen sollte. Vor allem auch der Blick auf unsere Nachbarländer, insbesondere
die Niederlande und die Schweiz, in denen aktive Sterbehilfe mittlerweile straffrei
durchgeführt werden darf, führt in Deutschland immer wieder zu der Diskussion, ob aktive
Sterbehilfe auch bei uns legalisiert werden sollte.
In meiner Hausarbeit möchte ich zunächst klären, was man unter aktiver, indirekter und
passiver Sterbehilfe versteht. Im Rahmen der passiven Sterbehilfe erscheint es mir wichtig,
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kurz auf die Patientenverfügung einzugehen, um dann in die Diskussion um die aktive
Sterbehilfe einzusteigen. Dazu möchte ich sowohl Argumente der Befürworter, als auch der
Gegner der aktiven Sterbehilfe anführen. Auch die Situation in den Niederlanden möchte ich
nicht unerwähnt lassen, da sich immer wieder die Frage auftut, ob die Sterbehilfe- Praxis der
Niederlande nicht als Vorbild für Deutschland gelten könnte. Zum Abschluss werde ich in
meiner eigenen Stellungnahme kurz die für mich wichtigen Argumente zusammenfassen und
auf Grund dessen meine eigene Einstellung und Meinung zum Thema Sterbehilfe darlegen.
Dabei gehe ich immer von der einen Leitfrage aus: sollte aktive Sterbehilfe auch in
Deutschland legalisiert werden?
2.) Begriffsklärung
Der Begriff Euthanasie ist in der deutschen Sprache nach wie vor sehr negativ besetzt, da er
an die Mordaktion der Nazis erinnert, durch die hunderttausende von Menschen zu Tode
kamen. In anderen Ländern jedoch wird der Begriff Euthanasie nicht mit der Vernichtung
unwerten Lebens gleichgesetzt, sondern wertfrei verwendet (Linke, 2004, 23). Laut Lexikon
ist Euthanasie ein griechischer Begriff, den man mit Todeslinderung oder Sterbehilfe
übersetzen kann (Der große Knaur, 2225). Peter Singer definiert den Begriff als ,,das Töten
jener, die unheilbar krank sind und große Schmerzen oder Leiden erdulden, um ihretwillen
und um ihnen weiteres Leiden oder Elend zu ersparen" (Singer, 225f.). Im deutschen
Sprachraum ist der Begriff Sterbehilfe der geläufige Ausdruck, der auch als ,,Hilfe im
Sterben" verstanden werden kann. Er bezeichnet den psychologischen, theologischen,
menschlichen aber auch medizinischen Beistand eines Sterbenden. Diesem soll ermöglicht
werden die verbliebenen Lebensmöglichkeiten so weit wie möglich persönlich zu gestalten
und seinen eigenen Tod zu sterben (Zimmermann-Acklin, 2002, 98ff.).
Durch diesen kurzen Versuch einer Begriffsbestimmung wird deutlich, dass es keineswegs
eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition der Sterbehilfe gibt. In der Literatur findet
man jedoch mittlerweile fast immer die Unterscheidung von aktiver, passiver und indirekter
Sterbehilfe, die ich im Folgenden genauer erläutern möchte.
2.1.) Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe bezeichnet die ,,Lebensverkürzung durch Maßnahmen, die den Tod
herbeiführen oder das Sterben beschleunigen" (Fricke, 2006, 153). In Deutschland ist Tötung
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auf Verlangen nach §216 des Strafgesetzbuches verboten und hat strafrechtliche
Konsequenzen. Im Zusammenhang mit der aktiven Sterbehilfe möchte ich auch die Beihilfe
zum Suizid nicht unerwähnt lassen. Betonen möchte ich zunächst, dass es sich sowohl bei der
aktiven Sterbehilfe als auch bei der Beihilfe zum Suizid um einen zur Selbsttötung
entschlossenen Patienten handeln muss, der unter unerträglichen Schmerzen leidet und dem
zunehmenden physischen und psychischen Verfall durch den selbst gewählten Tod zuvor
kommen möchte. Hierbei ist also keineswegs von schlicht lebensmüden Menschen die Rede.
Der Suizid ist nach deutschem Recht nicht strafbar; die Beihilfe zum Suizid unter Umständen
schon. So darf derjenige der Beihilfe zum Suizid leistet, die tödlich wirkende Injektion oder
Tabletten zwar bereitlegen, sie aber nicht verabreichen. Im zweiten Falle würde er sich
wegen eines begangenen Tötungsdeliktes strafbar machen. Der Suizident muss autonom
handeln; den Suizid also mit eigener Tatherrschaft durchführen. Zu beachten ist jedoch noch
die Pflicht zur Hilfe. So wird unterlassene Hilfeleistung nach §323c des Strafgesetzbuches
unter Strafe gestellt. In unserem konkreten Fall hieße das, dass derjenige, der Beihilfe zum
Suizid leistet zwar die todbringenden Tabletten bereitstellen darf, während des
Sterbeprozesses jedoch das Zimmer verlassen sollte, da er sonst verpflichtet wäre,
Maßnahmen zur Lebensrettung des Suizidenten einzuleiten (Fricke, 2006, 253ff.).
2.2.) Indirekte Sterbehilfe
Von Indirekter Sterbehilfe spricht man, wenn man Medikamente zur Linderung von
Beschwerden einsetzt, die als Nebenwirkung die Lebensdauer eventuell verkürzen können.
Als Beispiel könnte man einen Arzt nehmen, der einem schwerkranken Patienten ein
schmerzstillendes Medikament in hoher Dosierung gibt, da nur so die Schmerzen erfolgreich
bekämpft werden können. Er muss damit rechnen, dass in Anbetracht der hohen Dosis das
Leben des Patienten verkürzt wird, nimmt das Risiko aber in Kauf um dem Patienten
Schmerzfreiheit, bzw. Schmerzlinderung zu ermöglichen. Stirbt der Patient an der
Überdosierung oder wird sein Leben dadurch verkürzt, spricht man von indirekter Sterbehilfe.
Hierbei bleibt der Arzt nach herrschendem Recht straffrei. So kann sein Handeln mit dem
sogenannten Interessenabwägungsprinzip, das im §34 des Strafgesetzbuches aufgeführt ist,
gerechtfertigt werden.
Kurz erwähnen möchte ich im Zusammenhang mit der indirekten Sterbehilfe noch die
sogenannte ,,terminale Sedierung". Darunter versteht man das Verabreichen einer
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