Inhaltsverzeichnis
I Einleitung 3
II Politik als Beruf 3
2.1 Politik als Beruf Definitionen 3
2.2 Politik als Beruf Stabilität des Staates 4
2.3 Politik als Beruf Politiker 5
2.4 Politik als Beruf Die Entwicklung 6
2.5 Politik als Beruf Ethische Fragen 7
III Stammzellenforschung 10
3.1 Stammzellenforschung Einleitung 10
3.2 Stammzellenforschung Abriss: Naturwissenschaftliche Grundlagen 10
3.3 Stammzellenforschung Abriss: Juristische Grundlagen 12
3.4 Stammzellenforschung Grundlegendes ethisches Problem 13
3.5 Stammzellenforschung Gesinnungsethik vs Verantwortungsethik beim
Problem der Stammzellenforschung 13
IV Fazit 15
V Anhang 16
5.1 Anhang Literaturverzeichnis 16
I Einleitung
„Der Vortrag, den ich auf Ihren Wunsch zu halten habe, wird Sie nach verschiedenen Richtungen notwendig enttäuschen. In einer Rede über Politik als Beruf werden Sie unwillkürlich eine Stellungnahme zu aktuellen Tagesfragen erwarten. Das wird aber nur in einer rein formalen Art [...] geschehen[...]“ (Weber 1926/ 1992: 5). Mit diesen Worten beginnt Max Weber seinen 1919 gehalten Vortrag über Politik als Beruf. Auch diese Arbeit wird Sie, die Leser notwendig enttäuschen. Zunächst werden wir Webers Gedankengang durch seinen Vortrag hindurch folgen. Wir werden dabei nahe an der zweiten Auflage des Textes von 1926 bleiben. Anschließend werden wir versuchen diese Gedanken auf aktuelle Tagesfragen zu beziehen. Dazu werden wir, mit Weber die Debatte um die Stammzellenforschung beleuchten. Im Rahmen dieser Arbeit wird es jedoch nicht möglich sein (weit) über das von den Medien vermittelte Alltagswissen zu diesem Thema hinauszugehen. Ebenso wenig werden wir die Argumentationen der verschiedenen Positionen in Gänze nachvollziehen können. Da es sich bei dieser Ausarbeitung aber um eine soziologische Perspektive handelt, soll uns dieser Umstand nicht allzu sehr stören. „- Damit zur Sache!“ (Weber 1926/ 1992: 5)
II Politik als Beruf
2.1 Politik als Beruf. Definitionen
Weber beginnt den Vortrag mit einer umfassenden, allgemein gültigen Definition. Er versteht unter Politik „jede Art selbstständig leitender Tätigkeit“ (Weber 1926/ 1992: 5). Für die folgenden Fragestellungen ist es nach Weber jedoch nötig den Begriff deutlich enger zu fassen. Politik ist demnach „die Leitung oder die Beeinflussung der Leitung eines politischen Verbandes“ (Weber 1926/ 1992: 5). Unter einem politischen Verband oder Staat versteht Weber „diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes – dies: das >>Gebiet<<, gehört zum Merkmal- das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“ (Weber 1926/ 1992: 6). Er weist darauf hin, dass Gewalt niemals das einzige oder gar das normale Mittel eines Staates ist. Sie ist nur das ihm spezifische.
Beide Definitionen verbindend erkennt man die im Alltag dominierende Bedeutung
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des Begriffs der Politik. So bedeutet er immer „Sterben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung, sei es zwischen Staaten, sei es innerhalb eines Staates zwischen den Menschengruppen, die er umschließt“ (Weber 1926/ 1992: 7).
2.2 Politik als Beruf. Stabilität des Staates
Damit ein Staat nun bestehen kann bedarf es der Fügung (oder dem Gehorsam) der Beherrschten gegenüber den Herrschern. Nach Weber stützt sich jede Herrschaft auf innere Rechtfertigungsgründe und auf äußere Mittel (vgl. Weber 1926/ 1992: 8). Bei der Frage nach den Gründen der inneren Rechtfertigung begegnen wir Webers drei (Ideal-)Typen legitimer Herrschaft. Diese sind: legale, traditionale und charismatische Herrschaft. 1 Die bürokratische Herrschaft ist der reinste Typ der legalen Herrschaft Kraft Satzung. „Grundvorstellung ist: daß beliebiges Recht durch formal korrekt gewillkürte Satzung geschaffen und abgeändert werden könne.“ (Weber 1922/ 2002: 717) Bei diesem Typ der Herrschaft gilt das Gehorsam keiner bestimmten Person. Allein den aufgestellten Regeln ist zu folgen. Das gilt für den Herrschenden ebenso wie für die Gehorchenden. Bei der traditionellen Herrschaft, „kraft Glaubens an die Heiligkeit der von jeher vorhandenen Ordnung und Herrengewalten“ (Weber 1922/ 2002: 720) wird einer Person gehorcht. Das Herrschaftsverhältnis beruht auf Pietät. Typischer Vertreter dieser Form ist die patriarchalische Herrschaft. Hier gefährdet der Herrscher seine Macht, falls er versucht „neues Recht gegenüber den Traditionsnormen zu schaffen“ (Weber 1922/ 2002: 720). Bei der charismatischen Herrschaft, „kraft affektueller Hingabe an die Person des Herren und ihre Gnadengabe“ (Weber 1922/ 2002: 725) gilt das Gehorsam der Jünger rein den Qualitäten des Führers. Diese Form der Herrschaft scheint am wenigsten stabil. Verliert der Führer sein Charisma, vertrauen und folgen ihm die Jünger nicht mehr. Seine Herrschaft endet.
Weber betont, dass er sich bei diesen (reinen) Typen nicht auf die Motive der Beherrschten bezieht, sich zu fügen. In diesem Zusammenhang verweist er auf Furcht oder die Hoffnung auf Lohn. An dieser Stelle will er jedoch nicht näher darauf eingehen.
Im Folgenden ist vor allem die charismatische Herrschaft interessant. Hier gilt der
1 Für eine ausführliche Darstellung vgl. Weber, Max (1922) „Die drei reinen Typen legitimer Herrschaft. Eine soziologische
Studie“ in Kaesler, Dirk (2002): Max Weber Schriften 1884- 1922, S.717- 733
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Herrscher als berufener Führer des Volkes. Genau daraus lässt sich nach Weber der Beruf des Politikers ableiten.
Aber selbst der charismatischste Führer ist nicht im Stande seine Macht ohne Hilfsmittel aufrecht zu erhalten. Hier kommen die zuvor erwähnten äußeren Mittel ins Spiel. Diese Mittel bestehen einerseits aus dem Verwaltungsstab, andererseits aus den Verwaltungsmitteln. Der Verwaltungsstab ist nicht allein durch die Legitimitätsvorstellung an den Herrscher gebunden (vgl. Weber 1926/ 1992: 10). Weber entdeckt zwei entscheidende Mittel, die den Gehorsam des Verwaltungsstabs bedingen. Erstens (materielles) Entgelt und zweitens soziale Ehre. Da beide „an das persönliche Interesse appellieren“ (Weber 1926/ 1992: 10) kann man an dieser Stelle von (tatsächlichen) Motiven der Akteure sprechen.
Was die Verwaltungsmittel angeht, lassen sich laut Weber zwei grundsätzliche Staatsordnungen unterscheiden. In einem ständisch gegliederten Verband liegen die Verwaltungsmittel „ganz oder teilweise in der Eigenmacht des abhängigen Verwaltungsstabes“ (Weber 1926/ 1992: 11). Hier herrscht eine Art der Machtteilung. Im zweiten Fall ist der Herrscher im alleinigen Besitz aller Verwaltungsmittel. In diesem Fall ist der Herrscher auch alleiniger Machthaber. Der moderne rational bürokratische Staat ist das perfekte Beispiel für diese Art der Verwaltungsorganisation. Er entsteht immer durch die Enteignung der „Träger von Verwaltungsmacht“ (Weber 1926/ 1992: 12) durch den Herrscher. Das Resultat erkennen wir im heutigen modernen Staat: „die >Trennung< des Verwaltungsstabs: der Verwaltungsbeamten und Verwaltungsarbeiter, von den sachlichen Betriebsmitteln“ (Weber 1926/ 1992: 13). Im Zuge dieser Entwicklung sind weitere Berufspolitiker aufgetreten, die „nicht selbst Herren sein wollten, wie die charismatischen Führer, sondern in den Dienst politischer Herren traten“ (Weber 1926/ 1992: 14).
2.3 Politik als Beruf. Politiker
Politik kann von Gelegenheits-, neben- und hauptberuflichen Politikern betrieben werden. Für Weber gehört jeder der zur Wahl geht, schon zur Gruppe der Gelegenheitspolitiker. Nebenberufliche Politiker sind all die, die „weder materiell noch ideell in erster Linie“ (Weber 1926/ 1992: 14) ihr Leben aus der Politik machen. Als Beispiel nennt Weber Parteivereine Vorstände, die ihre Tätigkeit nur im Bedarfsfall ausüben. Er erklärt, dass kein Fürst seine Macht mit dieser Art der politischen
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Daniel Klein, 2008, Max Weber und die Stammzellenforschung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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