Inhaltsverzeichnis
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Einleitung 3
I.: Marsilius von Padua und der „Defensor Pacis“
a) Marsilius von Padua 7
b) Der „Defensor Pacis“ 8
II.: Die Konziliare Bewegung 12
III.: Ergebnis 16
Literatur 19
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Hans Küng schreibt in den 1962 erschienenen Strukturen der Kirche: „Die (traditionell verstandene) Legitimität Martins V. und aller folgenden Päpste bis auf den heutigen Tag hängt an der Legitimität des Konstanzer Konzils“. 1 Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Mitte des 20. Jahrhunderts, in dessen Kontext Küng schreibt, rückt auch die Frage nach der Superiorität von Papst oder Synode wieder in den Blickpunkt aktuellen Interesses. Küngs Aussage ist auch aus heutiger Perspektive genauso aktuell wie provokativ. Denn der Blick auf die kirchlichen Strukturen nach dem Ersten Vatikanischen Konzil - verfestigtes Papstprimat, Jurisdiktionsprimat des Papstes und Unfehlbarkeitdogma - zeigt, daß Küngs Position durchaus nicht in Übereinstimmung mit der offiziellen kirchlichen Lehre war.
Um die Stellung Küngs zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Konflikte zweier gegensätzlicher Organisationsformen, zwischen denen sich die Kirche in ihrer Geschichte bewegt hatte. Auf Jesu Ausspruch „Tu es petrus“ 2 berufen sich diejenigen, welche die Kirchenführung in die Hand eines einzelnen vicarius iesu christi, eines Papstes, geben wollen. Verschieden akzentuierte konziliare Modelle stellen dazu den Gegenpol dar. Sie fordern, generell oder zumindest in bestimmten Situationen, ein Konzil, welches über dem Papst steht. Konziliare Ideen werden besonders aus zwei verschiedenen Erwägungen heraus begründet: Einerseits weisen sie darauf hin, daß das Primatsprinzip nicht in der alten Kirche verwurzelt oder geschichtlich zu erklären sei. Andererseits müsse die Kirche für Fälle, in denen das päpstliche Primat ihr schaden könne, etwa im Falle eines häretischen Papstes oder eines Schismas, Vorsorge treffen, indem dann das Konzil über dem Papst steht.
Mit der Spaltung von römischen und byzantinischen Kirchen trennten sich auch die eben angedeuteten gegensätzlichen Auffassungen innerkirchlicher Repräsentation: die Gleichberechtigung aller Bischöfe der Ostkirchen stand im Widerspruch zum katholischen Primat des Papstes. Im Dictatus Papae 3 aus dem Jahr 1075 bezeichnet Papst Gregor VII. sein Amt schließlich als alleinige universale Instanz, der nicht nur die Bischöfe, sondern sowohl die Fürsten als auch der Kaiser unterstellt seien. Dies impliziert einen „Jurisdiktionsprimat“ 4 des Papstes und bedeutet gleichzeitig, daß er von niemandem verurteilt werden kann. 5
1 Küng, Hans: Strukturen der Kirche. Freiburg, 1962, S. 246.
2 Matth. 16,18-19: „Du bist Petrus der Fels und auf diesem Felsen will ich meine Kirche errichten und dir gebe
ich die Schlüssel des Himmelreiches. Was du auf Erden bindest, soll im Himmel gebunden sein. Und was du auf
Erden lösest, soll im Himmel gelöst sein.“
3 Dictatus Papae, Greg. VII Reg. II 55a, in: Register Gregors des Siebenten, hg. v. Erich Caspar, München 1990.
4 Kreuzer, Georg: Die konziliare Idee, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte, S. 30
5 Dictatus Papae XVIIII.
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Im zwölften Jahrhundert setzte sich mit dem Decretum Gratiani die Auffassung durch, daß ein allgemeines Konzil nur mit der Billigung des Papstes zustande kommen könne. Gleichzeitig wurde aber auch der Grundsatz des römischen Rechts, „Quod omnes tangit, ab omnibus comprobetur“ 6 ins Kirchenrecht eingefügt, was die Teilnahme des Kaisers (stellvertretend für die Gläubigen) am Konzil rechtfertigte. Um die Frage, ob das Konzil über dem Papst stehe, oder der Papst über dem Konzil, wurde auch im 13. Jahrhundert weiter gestritten. 7 Zunächst setzte sich die papalistische Auffassung durch.
Als ausführlichste Rechtfertigungsschrift der päpstlichen Universalherrschaft gilt die 1302 von Papst Bonifaz VIII. erlassene Bulle Unam sanctam, die den Papst nicht nur in Kirchenfragen allein zuständig machte, sondern darüber hinaus den unbedingten Gehorsam ihm gegenüber zur Heilsnotwenidgkeit für jeden Einzelnen erklärte und damit auch weltliche Fürsten dem unbeschränkten päpstlichen Machtanspruch unterwarf. 8
Jede Entwicklung erzeugt nicht nur Auswirkungen, sondern ruft meist auch gegenläufige Reaktionen hervor; der „Defensor Pacis“ 9 des Pariser Gelehrten Marsilius von Padua ist solch eine Reaktion. Entstanden 1324, sieht er die Ursache alles Unfriedens in den Konflikten zwischen kirchlicher und weltlicher Macht, die sich aus dem päpstlichen Gestaltungsanspruch ergeben. Marsilius schlägt einen besonders radikalen Lösungsansatz vor, um diesen Konflikt zu lösen. Er will die Vollgewalt über die Kirche vom Papst lösen und an seine Stelle eine allgemeine Kirchenvertretung setzen, die sowohl über den Papst, als auch in Glaubensfragen entscheidet. Geprägt vom Konflikt zwischen Kaiser und Papst, ist im Defensor Pacis klar zu erkennen, auf wessen Seite sich der Verfasser stellt, denn Marsilius beabsichtigt die weitgehende Entmachtung des Papstes. 10
Der Hauptgrund dafür, daß sich konziliare Ideen schließlich durchsetzen konnten, ist das Schisma zum Ende des 14. Jahrhunderts. 11 Eine zweigeteilte Kirche mit zwei Päpsten, zwei Kurien und zwei Christentümern war eine für alle Welt faktisch sichtbare Infragestellung des päpstlichen Primats und seines Anspruchs, einziger Stellvertreter Christi auf Erden zu sein. Zur Lösung des Schismas wurde schließlich auch die via concilii gegangen, indem ein Konzil
6 Was alle betrifft, muß auch von allen gebilligt werden. Vgl. Kreuzer, S. 30.
7 Kreuzer, S. 31.
8 Bonifaz VIII.: Bulle Unam sanctam: DH 870-875.
9 Marsilius von Padua: Der Verteidiger des Friedens (Defensor Pacis), hg. von Horst Kusch, Darmstadt, 1958.
10 DP II 8, 7-9.
11 Vgl. z.B.: Haller, Johannes: Papsttum und Kirchenreform. Berlin, 1903, S. 154.
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mit dem Ziel einberufen wurde, die Einheit der Kirche durch Absetzung der konkurrierenden Päpste und Neuwahl eines Nachfolgers zu erreichen. Das Dekret Haec Sancta, auf welches sich Küng letztlich bezieht, ist die Grundlage der Umsetzung dieses konziliaren Modells der Kirchenleitung. 12
Ziel der Arbeit ist zu klären, welchen Einfluß der Defensor Pacis auf die Konziliare Bewegung im ausgehenden 14., wie im 15. Jahrhundert hatte. Inwieweit kann man bei diesem Werk, auch im Hinblick auf die Umstände seiner Entstehungszeit, wirklich von einem Konzilstraktat sprechen? Wie tiefgründig und in welcher Absicht behandelt Marsilius konziliare Theorien im Defensor Pacis? Welche Teile des Defensor Pacis verwendeten die Konziliaristen und welche Auswirkungen auf die Konziliare Bewegung lassen sich tatsächlich nachweisen? Schließlich soll geklärt werden, welche Bedeutung der Defensor Pacis für die konziliaren Theorien hat.
In der Forschung gibt es durchaus verschiedene Auffassungen über die Rolle den Defensor Pacis des Marsilius von Padua auf die Konziliare Bewegung.
Hirsch sieht in Marsilius fast schon den „Urheber des Konziliarismus“, 13 der vor allem durch das im Defensor Pacis angewandte Prinzip der Volkssouveränität „für die Ausbildung der konziliaren Theorie eine große Bedeutung erlangte“. 14
Heimpel hingegen bezeichnet die Benutzung des Defensor Pacis zum Anfang des 15. Jahrhunderts als „selten und auffallend“. 15 Marsilius spielt seiner Auffassung nach für die Konziliaristen nur in Einzelfällen, zum Beispiel bei Dietrich von Niem, eine gewisse Rolle.
Prinz sieht Marsilius von Padua zuerst als den „ersten systematisch-wissenschaftlichen Friedensforscher“ 16 , der im Haupt der Kirche die Quelle des Unfriedens erkannt habe. Als Instrument zur Verteidigung des Friedens habe Marsilius „gleichsam im Nebenschluß […]
12 :Haec Sancta: „Diese im Heiligen Geiste rechtmäßig versammelte Synode, die ein allgemeines Konzil darstellt
und die streitende katholische Kirche repräsentiert, hat ihre Vollmacht unmittelbar von Christus; ihr ist
jedermann, welchen Standes oder welcher Würde auch immer, auch wenn es die päpstliche sein sollte, gehalten
zu gehorchen in dem, was den Glauben, die Ausrottung des besagten Schismas und die allgemeine Reform
dieser Kirche Gottes an Haupt und Gliedern betrifft.“
13 Hirsch, Karl: Die Ausbildung der konziliaren Theorie, Wien, 1903, S. 32.
14 Hirsch, S. 28.
15 Heimpel, Hermann: Dietrich von Niem (1340-1418). Münster, 1932, S. 89.
16 Prinz, Friedrich: Marsilius von Padua. in: ZBLG (Zeitschrift für bayr. Landesgeschichte) 39, 1976, S. 39.
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eine moderne Staatslehre“ entwickelt, 17 die ein Teil dessen war, woraus „im folgenden Jahrhundert das Programm der großen Konzilien und insbesondere die konziliare Theorie selbst formuliert und konkretisiert wurde“. 18
Sigmund bezeichnet Marsilius als „revolutionären Vorkämpfer“ 19 konziliarer Ideen. Der Einfluß des Defensor Pacis sei vor allem in den Schriften Dietrich von Niems und Nikolaus von Kues’ zu finden, wenn auch deren Konziliarismus deutlich gemäßigtere Züge aufweise.
Sieben bezeichnet Marsilius als den ersten, der den Repräsentationsgedanken konsequent auf das Konzil angewandt und diese Anwendung auch „wirklich zu Ende gedacht“ hat. 20 Der Defensor Pacis enthält für ihn grundsätzlich aber eine andere als die konziliare Stoßrichtung: Marsilius wolle vielmehr „lediglich den Träger der plenitudo potestatis auswechseln“. 21 Die Konziliaristen hingegen hätten „fundamental“ andere Vorstellungen von der Struktur der Kirche, als Marsilius.
Tierney weist in seinen Foundations of the Conciliar Theory darauf hin, daß der Einfluß des Defensor Pacis auf die konziliare Bewegung geringer, ihre Verhaftung stärker im älteren kanonischen Denken fußt, als das die Forschung bisher angenommen habe. Die Konstanzer Dekrete stellt er dar als „eine logische Kulmination von Ideen, die in Gesetz und Lehre der Kirche selbst eingebettet waren“. 22
Küng lehnt es ab, „den Ursprung der konziliaren Ideen in den „revolutionären“ und häretischen Ideen des Ockham und des Marsilius zu suchen und auf diese Weise die Konstanzer Dekrete in ein schiefes Licht zu rücken“. 23 In Anlehnung an Tierney zeigt er, daß konziliare Theorien in „Lehre und Gesetz der Kirche eingebettet waren“ 24 und sich aus dem Fundus der kanonischen Überlieferung bedienten.
17 Prinz, S. 63f.
18 Prinz, S. 46.
19 Sigmund, Paul E.: The Influence of Marsilius of Padua on XV century Cociliarism, in: Journal of the History
of Ideas 23, 1962,S. 393.
20 Sieben, Josef: Die Konzilsidee des lateinischen Mittelalters (847-1378), Konziliengeschichte, Reihe B:
Untersuchungen. Paderborn 1984, S. 392.
21 Sieben, S. 408.
22 Tierney, Brian: Foundations of the Conciliar Theory. The Contribution of the Medieval Canonists from
Gratian to the Great Schism. Cambridge, 1955, S. 13.
23 Küng, S. 274.
24 ebd.
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Arbeit zitieren:
Konrad Gähler, 2005, Der Einfluß von Marsilius von Paduas Defensor Pacis auf die Konziliare Bewegung, München, GRIN Verlag GmbH
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