Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und Ludwig Erhards Position zur
Kartellgesetzgebung 4
2.1 Zum Ursprung und Wesen der sozialen Marktwirtschaft 4
2.2 Die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft. 5
2.2.1 Die soziale Marktwirtschaft als wertverpflichtendes System 5
2.2.2 Das Wettbewerbsprinzip 6
2.2.3 Die sozialen Prinzipien. 7
2.3 Kartelle als „Feinde des Verbrauchers“ bei Ludwig Erhard 8
3 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. 9
3.1 Zum Ursprung und Wesen des Begriffs Kartell. 10
3.2 Zur Wegbereitung und Entstehung des GWB und seine Ziele 11
3.3 Zum Verfahrensrecht im GWB 12
4 Fazit. 14
5 Literaturverzeichnis. 15
2
1 Einleitung
Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption der sozialen Marktwirtschaft, dessen Durchsetzung in der Bundesrepublik Deutschland untrennbar mit dem Namen Ludwig Erhard verbunden ist und soll die Erfahrungen herausstellen, die richtungsweisend für das am 1.1.1958 in Kraft getretene deutsche Kartellgesetz, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Nach einem kurzen Blick auf den Ursprung der sozialen Makrtwirtschaft, der beim Ordoliberalismus und in seinem konkreten Begriff bei Alfred Müller-Armack zu suchen ist, und nach einem Blick auf ihre Grundprinzipien, wird ausgehend von diesem Ludwig Erhards Position zu Kartellbildung und Monopolen in der BRD herausgestellt und untersucht, wie es in Erhards wirtschaftlicher Konzeption dazu kommt, dass Kartelle als „Feinde des Verbauchers“ gesehen werden.
Der letzte Abschnitt der Arbeit beschäftigt sich dann mit dem GWB. Es wird eingeleitet mit dem geschichtlichen Ursprung des Wortes „Kartell“ und seinen sich verändernden Assoziationen um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Für die Entstehung des GWB waren Ereignisse und Erfahrungen wichtig, die richtungsweisend für die spätere deutsche Kartellgesetzgebung waren. Ein Teil der Arbeit beschäftigt sich daher mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse, die bis ins ausgehende 19. Jahrhundert zurückreichen.
Ziel der Arbeit ist es, zu zeigen, wie sich Ludwig Erhards Anti-Kartell-Haltung bereits vor seinem Buch „Wohlstand für alle“ herauskristallisiert und aufzuzeigen, auf welchen Erfahrungen das deutsche Kartellgesetz, das GWB, resultiert sowie was seine Aufgaben und Ziele sind.
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2 Die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und Ludwig Erhards Position zur Kartellgesetzgebung
Ein Blick auf den Ursprung und die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft erweist sich als sinnvoll, da sie richtungsweisend für Ludwig Erhards Anti-Kartell-Haltung sind. Somit sind sie dem Kapitel, das Erhards Position zu Kartellen ausführt, vorangestellt.
2.1 Zum Ursprung und Wesen der sozialen Marktwirtschaft
Der Ursprung des Begriffs der sozialen Marktwirtschaft ist in Alfred Müller-Armacks Schrift „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft“ aus dem Jahr 1946 zu suchen. Müller-Armack entwickelt seine Konzeption einer sozial geprägten Marktwirtschaft als direkte Antwort auf die sich aus der Kriegs- , Zwischenkriegs, und Nachkriegszeit herauskristallisierenden Probleme und Zwänge. Die Ursprünge für diese Konzeption sind jedoch schon zur Zeit des Kaiserreichs auszumachen. 1
Im Fokus dieser Konzeption steht die Suche nach Auswegen aus den sich aus den Gegensätzen von Laissez-faire-Liberalismus, sozialistischen und faschistischen Kollektivismus sowie interventionalistischer Staatsmacht herausbildenden Spannungsfeld. Neben Müller-Armack als konkreten Schöpfer des Begriffs der sozialen Marktwirtschaft sind hier noch weitere Wegbereiter zu eben diesem zu nennen, die allesamt persönliche Erfahrungen in Bezug auf Kartellwirtschaft im Kaiserreich, in Bezug auf die einzelfallorientierte Wirtschaftspolitik der Weimarer Republik sowie der Befehls- und Beutewirtschaft im dritten Reich und der sowjetischen Zentralverwaltungswirtschaft gemacht haben. Hier sind als Vertreter des Ordoliberalismus - auszugsweise - zu nennen Walter Eucken, Franz Böhm und Hans Großmann-Doerth als Vertreter der Freiburger Schule, zu der auch Ludwig Erhard gerechnet werden kann sowie im weiteren Sinne Wilhelm Röpke und Alexander Rüstow, die der sozialhumanistischen Tradition zugerechnet werden können, Friedrich A von Hayek und weitere. Die genannten Nationalökonomen, Philosophen und Sozialwissenschaftler entwickelten auf Grundlage der oben beschriebenen Erfahrungen ihre voneinander abweichenden Konzeptionen, geeint in dem Gedanke, dass die Wiederherstellung der Freiheit des Einzelnen sowie das Rückgreifen auf die humanen Prinzipien der Aufklärung und liberaler Werte als Ausgangspunkt für die Neuordnung von Gesellschaft und Wirtschaft notwendig sind. Sie selbst nannten sich Neoliberale, da sie an Prinzipen des Liberalismus zwar anknüpften, aber gleichzeitig seine Missstände und Defizite erkannten und versuchten, diese mittels einer Neukonzeption zu überwinden. 2
1von Prollius, Michael: Deutsche Wirtschaftsgeschichte nach 1945, Göttingen 2006, S.50 (im folgenden zitiert als: von Prollius, Deutsche Wirtschaftsgeschichte). 2von Prollius, Deutsche Wirtschaftsgeschichte, S. 50-58.
Starbatty, Joachim: Soziale Marktwirtschaft als Forschungsgegenstand. Ein Literaturbericht, in: Soziale
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Die Durchsetzung dieser Wirtschaftsordnung ist untrennbar mit dem Namen Ludwig Erhard verbunden, der in ihr eine Antwort auf Schwächen der Laissez-faire-Marktwirtschaft sah und definiert, eine Marktwirtschaft dürfe sich nur sozial nennen, wenn sie „den wirtschaftlichen Fortschritt, die höhere Leistungsergiebigkeit und die steigende Produktivität dem Verbraucher schlechthin zugute kommen läßt“ 3 . Dadurch gestaltete Erhard das wirtschaftspolitische Leitbild, das die deutsche Wirtschaftspolitik nach 1948 prägte. 4 In Bezug auf den mit der deutschen Wirtschaftspolitik verknüpften heutigen Gebrauch des Begriffs lässt sich festhalten, dass die Soziale Marktwirtschaft die Forderungen des Ordoliberalismus der Freiburger Schule nach einer funktionsfähigen Wettbewerbsordnung aufgreift und diese Forderungen wirtschaftspolitischer Natur unter Betonung sozialpolitischer Ziele ergänzt. 5
Die oben beschriebene in den 1940ern entstandene Konzeption wurde 1949 im Bundeswahlkampf der CDU als ihr offizielles Wirtschaftsprogramm übernommen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Neukonzeption einer sozial gesteuerte Marktwirtschaft auf dem Fundament des Wettbewerbsgedankens eine Antwort auf Fragen und Probleme des deutschen Aufbauproblems liefern sollte. 6
2.2 Die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft
Ludwig Erhards greift in Bezug auf seine Haltung zu Kartellen auf Überlegungen zu, die der sozialen Marktwirtschaft zu Grunde liegen. Von daher wird im folgenden ein kurzer Überblick über diese grundlegenden Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft gegeben.
2.2.1 Die soziale Marktwirtschaft als wertverpflichtendes System
Die soziale Marktwirtschaft ist in ihrem Selbstverständnis ein wertverpflichtendes System. Ludwig Erhard führt dazu aus, dass sich der Sinn der sozialen Marktwirtschaft für ihn darin auszeichne, das „Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs und der sittlichen Verantwortung jedes einzelnen dem Ganzen gegenüber zu verbinden.“ 7 Da dieses Konzept der Marktwirtschaft ein wertverpflichtendes ist, macht Erhard hierbei die Freiheit des Einzelnen zum Fundament, da sich durch diese erst ermöglichen lässt, dass sich das Individuum nach persönlichen Wünschen und Vorstellungen verwirklichen kann. Erhard sieht
Marktwirtschaft als historische Weichenstellung. Eine Festschrift zum hundertsten Geburtstag von Ludwig Erhard, hrsg. von der Ludwig-Erhard-Stiftung e.V., Bonn 1996, S. 64-68.
3Erhard, Ludwig: Wohlstand für alle, Düsseldorf 1957, S.164 (im folgenden zitiert als: Erhard, Wohlstand). 4Pätzold, Soziale MW, S.11. 5Art. Soziale Marktwirtschaft, Gablers S. 2694
6Abelshauser, Werner: Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945-1980, Frankfurt a. M. 1983, S. 71 (im folgenden zitiert als: Abelshauser, Wirtschaftsgeschichte).
7Erhard, Ludwig: Wirtschaft und Bildung, in: Karl Hohmann (Hrsg.):Ludwig Erhard. Gedanken aus fünf Jahrzehnten, Düsseldorf u.a. 1988, S. 515.
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Arbeit zitieren:
Tim Domagalski, 2008, Ludwig Erhards Position zur Kartellgesetzgebung und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, München, GRIN Verlag GmbH
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