1 Einleitung
Dieser viel zitierte Ausspruch beschreibt die Situation hinsichtlich der literarischen Produktion von Frauen in Deutschland Mitte des 18. Jahrhunderts sehr treffend. Vor allem muss darunter eine Kritik an dem allgemein gültigen Topos dieser Zeit, der Frauen die Fähigkeit Dramen zu schreiben abspricht, verstanden werden. Hegel beschreibt das Drama „als die höchste Stufe der Poesie und Kunst überhaupt“ 1 , da die dramatische Handlung sowohl objektiven, als auch subjektiven Charakter hat. Daraus entwickelte sich seit der Renaissance eine normativdeduktive Dramenpoetik.
Der Grundgedanke des Dramas beruht auf der Divergenz zweier dramatischer Räume. Der sozialen Ordnung, der Norm, wird die Freiheit, die Leidenschaft, die Willkür gegenübergestellt. Die dramatische Handlung kommt zustande durch das Übertreten dieser Grenzen und sucht nach Auflösung dieser Normverletzung. Da Frauen im zeitgenössischen Diskurs auf die weibliche, familiäre Rolle, d.h. dem häuslichen Raum beschränkt wurden und eine Überschreitung dieses Raumes als unmöglich angesehen wurde, konnten Frauen folglich auch nicht in der Lage sein Dramen selbst zu verfassen. 2
Aus diesen beschränkten Fähigkeiten ließen sich ebenso beschränkte Rechte der Frauen des 18. Jahrhunderts ableiten.
Diese werden in Bezug auf die Eheschließung in dieser Arbeit eine besondere Rolle spielen. Es ist auffallend, dass die meisten Dramen von Frauen
1 G. F. W. Hegel 1965, S. 512
2 vgl. D. von Hoff 1989
3
Familienstücke sind, in denen eben diese Machtverhältnisse innerhalb des familiären Kreises dargestellt sind. Unbestritten ist, dass sich darin auch
Aussagen über die politischen Verhältnisse dieser Zeit verbergen, aber diese offen zu formulieren, wäre für eine Frau undenkbar gewesen. Dies soll aber bei der weiteren Betrachtung nicht von Relevanz sein.
Als Grundlage werde ich mich mit der geschichtlichen Situation der Frauen - des Adels, des gehobenen und mittleren Bürgertums - und ihrer Rechte näher auseinandersetzen. Die persönliche Lage von Victoria Luise Adelgunde Gottsched wird anschließend besonders hervorgehoben, da abschließend die Umsetzung der Hochzeitsthematik in ihrem Drama Der Witzling genauer untersucht werden soll.
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2 Frau und Familie
Die soziale Situation der Frau des 18. Jh. ist in vielerlei Hinsicht durch den Begriff der Abhängigkeit geprägt. Zunächst wird sie durch die moderne Kleinfamilie definiert. „Frauen werden nun zu Aufseherinnen über den Haushalt und zur Erzieherin der Kinder.“ 3
Das idealisierte Frauenbild ist fest in der Familie verankert und beschreibt das weibliche Geschlecht als eines, was in der harmonischen Idylle der Familie aufgeht. Dies ist geprägt von der „Arbeit der Frau für andere, die Unterdrückung der eigenen Wünsche und das Glücksgefühl in der privaten Intimsphäre der Familie“ 4 . Damit verbunden werden der Frau Eigenschaften wie Emotionalität, Fürsorglichkeit, Passivität, Geduld und Demut zugeschrieben. 5
Die Reduzierung der Frau auf diese Rolle rechtfertigte die weit verbreitete Annahme, dass Frauen keiner höheren Bildung bedürften. Die traditionell weibliche Bildung war beschränkt auf Grundkenntnisse im Schreiben, Lesen, Rechnen, etwas Weltgeschichte, Mythologie, Zeichnen, Tanzen, Briefeschreiben, Musik, Handarbeit und Französisch. 6 Sie waren von der Universitätsbildung ausgeschlossen, hatten keinen Zugang zu Zeitschriften und konnten folglich an öffentlichen Diskursen nicht teilhaben. Der so erzielte Ausschluss aus dem Gelehrtentum bedeutete ebenso den Ausschluss aus der Aufklärung. Nur wenige Männer waren an einer guten Ausbildung der Frauen interessiert, so zum Beispiel Johann Christoph Gottsched, aber auch schon die Eltern von Luise Adelgunde Viktorie Gottsched, die ihr einen außergewöhnlichen Zugang zur formalen Bildung ermöglichten.
Schon hier zeigt sich eine entschiedene Abhängigkeit von den Männern was die Literaturproduktion betrifft. Zum Einen bestimmen die Männer über
3 K. A. Wurst 1991, S. 27
4 ebd.
5 vgl. K. A. Wurst 1991, S. 29
6 vgl. K. A. Wurst 1991, S. 35
5
Zugangsmöglichkeiten zur Literatur, zum Anderen war die Produktion noch zu großen Teilen von einem Amt abhängig, und da Frauen sowohl von einem Amt als auch vom öffentlichen Leben ausgeschlossen waren, war es ihnen nahezu unmöglich, an der Literaturproduktion direkt, d. h. ohne die Vermittlung von Männern, Anteil zu nehmen. 7
Ferner war die Frau im juristischen Sinne vom männlichen Geschlecht abhängig, da sich aus ihren beschränkten Fähigkeiten ebenso beschränkte Rechte ableiten ließen. Sie stellte keine Rechtsperson dar und musste deshalb vom Vater, Ehemann, Bruder oder einem anderen Vormund vertreten werden. Auch das Recht auf Eigentum blieb ihnen verwehrt, und so war die Ehe häufig die einzige Alternative zum Kloster oder einer schlecht bezahlten Gouvernantenstelle. In der Ehe blieb die Frau also genauso rechtlich, sozial und finanziell abhängig von ihrem Ehemann, wie vorher von ihrem Vater. 8
Diese Konstellation ließ den autodidaktischen Bildungsbestrebungen von Frauen nahezu keinen Raum. „Die relativ hohe Scheidungsrate […] weist auf das problematische Verhältnis […] hin.“ 9
Dass diese „psychologischen Belastungen des Familienlebens“ 10 in der literarischen Produktion verarbeitet werden mussten, ist nahe liegend. Aber wie gelang es den Frauen mit so brisanten Themen die Zensur zu umgehen? Die Thematik wurde meist auf sehr dezente Weise behandelt. Die Institution der Ehe wurde nicht abgelehnt, sondern die Liebe als Scheinthema in den Vordergrund gerückt und im Stück nur unterschwellig auf die jeweiligen Probleme angespielt. So standen sie scheinbar ganz in der Tradition der Komödie und des Schauspiels, bei denen ein Happy End in Form der Ehe oder zumindest einer Verlobung unverzichtbar erschien.
7 vgl. K. A. Wurst 1991, S. 4
8 vgl. S. Kord 1992, S. 42
9 K. A. Wurst 1991, S. 38
10 ebd.
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Arbeit zitieren:
Melanie Teege, 2006, Von der Fremd- zur Selbstbestimmung, München, GRIN Verlag GmbH
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