Grundeinkommen – gerecht?

Das Gerechtigkeitsverständnis Adam Smiths und John Rawls' bezogen auf das Bedingungslose Grundeinkommen


Bachelorarbeit, 2008

41 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. ‚Ein Gespenst geht um in Deutschland’

2. Das Bedingungslose Grundeinkommen
2.1 Ausgangsprämissen
2.2 Zentrale Elemente des Konzeptes
2.3 Erwünschte Effekte

3. Adam Smith und die Gerechtigkeit
3.1 Grundlagen von Smiths Gerechtigkeitsverständnis
3.2 Gerechtigkeit und Ökonomie
3.2.1 Das Selbstinteresse
3.2.2 Die Tauschgerechtigkeit
3.2.3 Die Verteilungsgerechtigkeit
3.3 Achillessehnen in Smiths Konzeption – eine kritische Würdigung
3.4 Tauschgerechtigkeit bei Höffe als mögliche Weiterentwicklung

4. John Rawls und die Gerechtigkeit
4.1 Grundlagen von Rawls’ Gerechtigkeitsverständnis
4.1.1 Gerechtigkeit als Fairness
4.1.2 Der Urzustand
4.2 Die beiden Gerechtigkeitsgrundsätze
4.2.1 Das Freiheitsprinzip
4.2.2 Das Differenzprinzip
4.3 Achillessehnen in Rawls’ Konzeption – eine kritische Würdigung
4.4 Egalitaristischer Liberalismus bei Dworkin als mögliche Weiterentwicklung

5. Kommentierte Zusammenfassung und Vergleich der Ansätze

6. Fazit: Bedingungsloses Grundeinkommen nicht mit Smiths jedoch aber mit Rawls’ Gerechtigkeitsvorstellungen vereinbar

1. ‚Ein Gespenst geht um in Deutschland’

„Ein Gespenst geht um in Deutschland. Eine revolutionäre Idee, die den Sozialstaat vom Kopf auf die Füße stellen würde: ein Grundeinkommen für jeden Staatsbürger und jede Staatsbürgerin ohne Bedarfsprüfung und ohne Arbeitspflicht.“[1] Mit diesen Zeilen leitet Reinhard Loske seinen Zeit-Artikel ‚Arbeiten ohne Zwang: Warum ein Grundeinkommen unserer Gesellschaft guttun würde’ ein und reagiert damit auch auf die Äußerung von Norbert Blüm, der eine Woche zuvor in der gleichen Wochenschrift schrieb, dass ein Grundeinkommen für alle ungerecht sei, denn das „‚arbeitslose’ Grundeinkommen, welches Bürgergeld genannt wird, verstößt gegen alles, was wir über Gerechtigkeit und Solidarität gelernt haben. Es kämmt alle über den gleichen Kamm. Das Zeitalter der Gleichmacherei hat begonnen“[2].

Mit diesem Argument wirft Blüm den Befürwortern des Grundeinkommens vor, den Egalitarismus als Maxime der Gerechtigkeit zu positionieren. Doch welchen Gerechtigkeitsidealen hängen die Verfechter des Grundeinkommens wirklich an? Und inwieweit stehen diese dem Egalitarismus nahe? In der Diskussion um das Grundeinkommen, das bedingungslos an alle Bürger ausgezahlt werden soll, spielt der Begriff der Gerechtigkeit also eine zentrale Rolle. Da das Konzept massiv in Wirtschaftskreisläufe eingreifen und diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig verändern würde, kann der ökonomische Aspekt der Idee neben der Gerechtigkeit als zweite zentrale Di- mension identifiziert werden. In das daraus entstehende Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Gerechtigkeit wird die vorliegende Arbeit eingebettet.

Um die Diskussion über ein Grundeinkommen auf eine fundierte Basis zu stellen, wird der Fokus der Arbeit auf die Konzepte von zwei dem Liberalismus nahe stehenden Personen der Ideenge- schichte gesetzt, die auf die heutige Sichtweise des Gerechtigkeitsbegriffs in der Ökonomie wichtigen Einfluss ausüben. Zum einen handelt es sich um die Ansätze von Adam Smith, der sich schon im 18. Jahrhundert ausführlich sowohl mit Moralphilosophie als auch mit zentralen Fragen der Ökonomie beschäftigt hat und auf Grund seiner fundierten ökonomischen Einlassungen als Begründer der modernen Volkswirtschaftslehre gilt. Zum anderen werden die Ideen des erst kürzlich verstorbenen John Rawls, der in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen Paradig- menwechsel hinsichtlich des Gerechtigkeitsbegriffs in der Politischen Philosophie bewirkte, einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bilden.

Für die Diskussion um die Einführung eines Grundeinkommens ist die Perspektive dieser beiden Denker von besonderem Interesse. Konkret stellt sich folgende Frage: Wie bestimmen Adam Smith und John Rawls den Gerechtigkeitsbegriff und wie würden sie vor dem Hintergrund dieser Bestimmung zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens stehen? Dieser Frage soll mit vorliegender Arbeit nachgegangen werden. Es geht darum, die Diskussion über das Grundeinkommen um einen philosophisch-theoretischen Aspekt zu bereichern, indem die Ge- rechtigkeitsvorstellungen Smiths und Rawls’ in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werden.

Um sich der Beantwortung der Forschungsfrage systematisch zu nähern, soll im ersten Teil der Arbeit auf das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens eingegangen werden, wobei die Ausgangsprämissen, zentrale Elemente des Konzepts sowie die erwünschten Effekte kurz aufge- zeigt werden. Im zweiten Teil wird nach einer Beschäftigung mit den Grundlagen von Smiths Gerechtigkeitsverständnis in deduktiver Vorgehensweise der Blick auf seine Auffassung von Gerechtigkeit in Bezug auf die Ökonomie gelenkt, indem nach der Einführung des Konzeptes des Selbstinteresses näher auf die Tausch- und die Verteilungsgerechtigkeit eingegangen wird. Zur Förderung des differenzierten Umgangs mit Smiths Konzept und der daran anschließenden Anwendung auf das Grundeinkommen folgt eine kritische Würdigung des Ansatzes und eine kurze Einführung in die Tauschgerechtigkeit bei Otfried Höffe, die als mögliche Weiterentwicklung des Konzeptes von Smith gesehen werden kann.

Damit die Vergleichbarkeit der Ansätze von Smith und Rawls gewährleistet ist, ähnelt sich die Systematik der Untersuchungen und damit auch die der Vorgehensweise. So werden auch im dritten Teil zuerst die Grundlagen des Gerechtigkeitsverständnisses bei John Rawls untersucht, indem seine Theorie der ‚Gerechtigkeit als Fairness’ und die damit zusammenhängende Kon- struktion des Urzustandes kurz angeschnitten werden. Hierauf folgt die für die Beantwortung der Forschungsfrage unerlässliche Beschäftigung mit den beiden Gerechtigkeitsgrundsätzen Rawls’ , dem Freiheits- und dem Differenzprinzip. Anschließend werden – wie bei Smith – Elemente des Ansatzes von Rawls kritisch gewürdigt, um die Basis zur Beantwortung der Forschungsfrage um kritische Aspekte zu bereichern. Zudem soll der egalitaristische Liberalismus von Ronald Dworkin im Sinne einer möglichen Weiterentwicklung des Ansatzes von Rawls kurz vorgestellt werden. Vor diesem konzeptionellen Hintergrund wird schließlich diskutiert, ob Adam Smith und John Rawls im Hinblick auf ihr Gerechtigkeitsverständnis das Konzept des Bedingungslosen Grundein- kommens befürworten würden oder nicht.

Da sich die vorliegende Arbeit mit zwei individuellen Gerechtigkeitskonzeptionen befasst, erfolgt keine allgemeine Abhandlung über den Gerechtigkeitsbegriff. Wegen der Komplexität der Gerechtigkeitsproblematik und der kontrovers diskutierten Definitionen würde eine – not- gedrungen – kurze Einführung dem Gerechtigkeitsbegriff nicht gerecht werden. Ähnliches gilt für die Werke von Smith und Rawls: Da es das Ziel der Arbeit ist, die wesentlichen Elemente zur Beantwortung der Forschungsfrage aus den Konzepten herauszufiltern, werden die Ansätze von Smith und Rawls nicht in ihrer umfassenden Gesamtheit erörtert.

Als Methode erscheint eine Literaturauswertung besonders geeignet, da zum einen ausreichend aktuelle Literatur zu Verfügung steht, und zum anderen der Rückgriff auf bereits gewonnene Erkenntnisse die Argumentationskette der vorliegenden Arbeit verstärken kann. Dabei werden im ersten Teil vornehmlich Schriften aus dem Umfeld des Unternehmers Götz Werner, eines weithin bekannten Verfechters des Bedingungslosen Grundeinkommens, einer Würdigung unterzogen. Allerdings müssen seine zahlreichen Veröffentlichungen stets kritisch betrachtet werden, da er einerseits aus unternehmerischer Sichtweise in Verbindung mit einem positiv humanistischen Menschenbild argumentiert – Werner versteht sich selbst als Anthroposoph – und andererseits eine selbst entwickelte Variation des Konzeptes vertritt, die zwar eine große Schnittmenge mit anderen Modellen des Bedingungslosen Grundeinkommens teilt, jedoch auch in einigen Aspek- ten von diesen abweicht.

Bezüglich des zweiten Teils der Arbeit über Adam Smith sind neben seinen eigenen beiden Hauptwerken – die ‚Theorie der ethischen Gefühle’ und ‚Der Wohlstand der Nationen’ – die Veröf- fentlichungen von Peter Hauer, Reiner Manstetten und Robert Rolle zu würdigen, die einen um- fassenden Überblick über Smiths Gerechtigkeitsverständnis und dessen Herleitung aufzeigen. Hinsichtlich des dritten Teils wird auf John Rawls’ Hauptwerk ‚Eine Theorie der Gerechtigkeit’ verwiesen, das die Grundlage für sein Gerechtigkeitsverständnis abbildet. Jedoch erscheinen einige hierin aufgeführte Thesen in jüngeren Aufsätzen und Publikationen von Rawls in neuem Licht, da er diese seit dem Erscheinen seines Hauptwerkes stetig an die akademische Rezeption angepasst hat. Hinsichtlich der Sekundärliteratur wird besonders auf die Werke von Wolfgang Kersting, Otfried Höffe und Wilfried Hinsch zurückgegriffen, weil diese einerseits einen sehr guten Einblick in Rawls’ Gerechtigkeitsverständnis bieten, anderseits ihn auch durchweg kritisch be- trachten.

2. Das Bedingungslose Grundeinkommen

Um die Basis für die Beantwortung der Forschungsfrage zu schaffen, soll zu Anfang auf das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) eingegangen werden. Erst hiernach erscheint eine Beschäftigung mit Smiths Gerechtigkeitsverständnis sinnvoll, da sich die Struktur dieser Analyse am Konzept des BGE orientieren muss.

Dabei werden die Argumente der Verfechter des BGEs keiner ausführlichen Kritik unterworfen, da der Fokus der Arbeit nicht auf einer umfassenden Beschäftigung mit dem Konzept liegt. Ent- scheidend für die Beantwortung der Forschungsfrage ist es, eher auf die grundlegende Idee des BGE einzugehen, als eine erschöpfende und kritische Würdigung des Konzepts vorzunehmen.

Aus demselben Grund erfolgt auch keine Beschäftigung mit möglichen Finanzierungsmodellen[3], sowie mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden der verschiedenen Konzeptionen[4]. Um den zentralen Gedanken des BGE aufzuzeigen, werden im Folgenden die Ausgangsprämissen, die zentralen Elemente des Konzepts und die erwünschten Effekte näher beleuchtet.

2.1 Ausgangsprämissen

Die argumentativen Grundlagen der Verfechter des Bedingungslosen Grundeinkommens lassen sich hinreichend mit den zentralen Prämissen dieses Konzeptes aufzeigen: Eine Grundannahme ist die These, dass sich die Produktivität durch globale Arbeitsteilung, Automatisierungs-, sowie Rationalisierungsprozesse signifikant erhöht[5] hat, und dass dadurch immer weniger Arbeitskräfte vonnöten sind, um die gesellschaftlich notwendigen Güter und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Das Ziel von Produktivitätssteigerungen sei, so die Argumentation, ein größeres Ergebnis mit weniger Aufwand zu erreichen, weshalb „immer weniger Menschen und immer weniger Zeit gebraucht wird, um immer mehr zu produzieren“[6]. Hannah Arendt schrieb hierzu schon in der ‚Vita Activa’: „Wir wissen bereits, ohne es uns recht vorstellen zu können, dass die Fabriken sich in wenigen Jahren geleert haben werden und dass die Menschheit der uralten Bande (...) ledig sein wird, der Last der Arbeit“[7].[8]

Nach den Befürwortern führt diese Entwicklung bei Beibehaltung der jetzigen Funktionslogik zu Massenarbeitslosigkeit, da die Wirtschaft nur noch einen kleinen Teil der potentiell Erwerbstätigen braucht, um ihrer Aufgabe, der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, gerecht werden zu können. Weiter ließe sich mit diesem Argument die These, nach der in Deutschland wieder Vollbeschäftigung wahrscheinlich sei, nicht aufrechterhalten, da Vollbeschäftigung nur in Zeiten starken Wirtschaftswachstums wie etwa nach dem Zweiten Weltkrieg möglich sei. In näherer Zukunft hingegen sei ein solch großes Wachstum nicht zu erwarten. Allerdings werde es trotz hoher Arbeitslosigkeit weiterhin Bedarf nach Erwerbsarbeit geben, dieser werde jedoch im Um- fang wesentlich geringer sein als heute.[9]

Die Unterstützer des Grundeinkommens entwickeln dieses Argument weiter, indem sie behaup- ten, dass Massenarbeitslosigkeit nicht mehr negativ zu bewerten sei, da die Wirtschaft die Bevöl- kerung mit Gütern und Dienstleistungen versorgen könne, ohne dass die Menschen dafür voll arbeiten müssten. Bereits heute könne ein großer Teil der Bevölkerung versorgt werden, der nicht aktiv am Erwerbsleben teilnehme (beispielsweise Kinder, Arbeitslose, Privatiers oder Rentner). Arbeitslosigkeit wird in diesem Sinne als Befreiung des Menschen von der Bürde der Arbeit gese- hen. Diese Entwicklung werde jedoch von der Bevölkerung noch nicht positiv eingeschätzt, da noch immer das nicht mehr zeitgemäße Paradigma vorherrsche, nachdem nur essen solle, wer auch arbeite. Die Befürworter fordern deshalb einen Paradigmenwechsel, nach dem Arbeitslosig- keit auch als Befreiung von Arbeit gesehen werden könne, denn – so der Sozialwissenschaftler Ulrich Beck – „Massenarbeitslosigkeit und Armut sind nicht Ausdruck von Niederlagen, sondern der Siege moderner Arbeitsgesellschaften (…). Die Aussichtslosigkeit der Armut ist die Kehrseite der Vollbeschäftigung, die ihre Glaubwürdigkeit historisch längst verloren hat“[10].[11]

Angesichts wachsender Arbeitslosigkeit in Verbindung mit der Annahme, dass flächendeckend immer mehr Menschen ihre Existenz nicht mehr mit Erwerbsarbeit sichern können, fordern die Befürworter des Grundeinkommens die Entkoppelung von Erwerbsarbeit und Einkommen. Somit verlangen sie nicht mehr ein Recht auf Arbeit, sondern ein Recht auf Einkommen.[12]

2.2 Zentrale Elemente des Konzeptes

Nach den Vertretern des Grundeinkommens würde dieses Recht mit der Einführung eines BGE garantiert werden. Auch wenn es voneinander abweichende Konzepte der Ausgestaltung gibt[13], beziehen diese sich doch auf eine gemeinsame Basis, die in der ‚Hannoveraner Erklärung’ des überparteilichen ‚Netzwerk Grundeinkommen’ wie folgt formuliert ist:

„Das bedingungslose Grundeinkommen soll eine regelmäßige Zahlung an jede und je- den darstellen, auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht, die ohne Bedürftigkeits- prüfung geleistet wird, die nicht an Arbeitsbereitschaft oder andere Gegenleistungen ge- koppelt wird, deren Höhe existenzsichernd ist und die Teilhabe am gesellschaftlichen Le- ben gewährleistet.“[14]

Danach zählen zu den Empfängern ein möglichst umfassender Personenkreis, beispielsweise alle Staatsbürger eines Landes. Hierin besteht auch der Unterschied zu den heutigen Sozialsys- temen, die nur in bestimmten Fällen wie bei Arbeitslosigkeit oder einem bestimmten Alter und meist erst nach einer Bedürftigkeitsprüfung greifen. Das Grundeinkommen soll also bedingungs- los sein und damit jedem, unabhängig von seinem sozialen Hintergrund, ausgezahlt werden. Diese Forderung beruht auf der Idee, dass jeder ein Einkommen braucht und dieses nicht für Arbeit sondern für die Anwesenheit ausgezahlt wird.[15]

Hieraus leitet sich auch der Rechtsanspruch ab: Da idealerweise der Mensch durch seine Anwe- senheit zum Bürger eines Staates werde, sei der Staat in Verbindung mit dem Recht auf Leben verpflichtet, dem Bürger ein Existenzminimum zur Verfügung zu stellen. Das BGE soll deshalb als Bürgerrecht anerkannt werden. Bezüglich der Höhe des Grundeinkommens sind sich die meisten Verfechter einig, dass es Existenz sichernd sein soll. Allerdings herrscht Uneinigkeit darüber, ab welchem Betrag von Existenzsicherung gesprochen werden kann und was diese Sicherung impliziert. Götz Werner zufolge soll das BGE so hoch sein, „dass jeder Mensch, bescheiden zwar, aber in Würde leben kann [und dass] jeder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilneh- men kann“[16]. Andere Befürworter sprechen von einem Betrag, der sich an das heutige Hartz IV Niveau anlehnt[17]. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Bedingungslose Grundein- kommen als ein Sockeleinkommen aus staatlicher Quelle verstanden wird, das an alle Bürger ohne weitere Bedingungen ausgezahlt werden und damit ihre Existenz garantieren soll.

2.3 Erwünschte Effekte

Um die Motivation der Befürworter des Bedingungslosen Grundeinkommens aufzuzeigen, ist es von Bedeutung, die erwünschten gesellschaftlichen und humanen Effekte und damit die Auswir- kungen des Konzeptes auf Wirtschaft und Gesellschaft näher zu beleuchten. Einige Verfechter berufen sich auf Karl Marx, der für eine veränderte Wahrnehmung von Erwerbsarbeit plädierte, denn das „Reich der Freiheit beginnt in der Tat erst da, wo das Arbeiten, das durch Not und äußere Zweckmäßigkeit bestimmt ist, aufhört“[18]. Diese Freiheit versprechen sich die Befürworter, wenn sie einen freien Bürger postulieren, der ohne externen Druck sowie ohne Existenzsorgen ein würdiges Leben führen kann. Zudem würde die Zivilgesellschaft gestärkt, da mehr Menschen Zeit für soziales, politisches und kulturelles Engagement hätten. Ihrer Auffassung nach würde die Stigmatisierung der Arbeitslosigkeit wegfallen und den Bürgern die Möglichkeit gegeben ihre Talente ohne Zukunftsangst frei zu entfalten.[19]

Die Verfechter des Konzepts behaupten, dass sich die Menschen durch die Einführung eines Grundeinkommens und der damit einhergehenden freien Entfaltung der Talente Arbeitsplätze suchen würden, bei denen sie eher ihre Potentiale entfalten könnten, und dass sie bereit wären zu arbeiten, wenn der Arbeitsplatz attraktiv genug wäre, also wenn Arbeitsbedingungen, Arbeits- inhalt und Vergütung ihren Vorstellungen entsprechen würden. Weiter würde ein Arbeitsmarkt entstehen, in dem beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, frei über Gehälter und Arbeitsbe- dingungen verhandeln könnten. Die Untergrenze des Gehaltes wäre die Höhe, bei dem es der Arbeitnehmer bevorzugt, nicht zu arbeiten und nur vom BGE zu leben; die Obergrenze hingegen wäre der Betrag, bei dem der Arbeitgeber keinen monetären Mehrwert durch die Einstellung des Arbeitnehmers erzielen könnte. Unbeliebte Arbeiten müssten dieser Logik zu Folge entweder besser bezahlt oder durch Automatisierung überflüssig gemacht werden.[20]

Dem Argument, dass mit der Einführung eines Grundeinkommens ein großer Teil der Bevölke- rung nicht mehr arbeiten würde, halten die Befürworter die intrinsische Motivation des Menschen entgegen, nach welcher Menschen nicht nur wegen der Existenzsicherung erwerbstätig sein würden, sondern auch arbeiten würden, um im System eingebunden zu sein. Zudem wirke Arbeit sinnstiftend und biete die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung. Auf Grund dieser immateriellen Werte von Arbeit in Verbindung mit der Annahme, dass das BGE für die meisten Menschen nicht hoch genug wäre, um ihren jetzigen Lebensstandard zu erhalten, würde der größte Teil der Be- völkerung weiter arbeiten. Insgesamt würde jedoch weniger gearbeitet, da mehr Menschen als heute versuchen würden, ihrer Erwerbsarbeit nur noch in Teilzeit nachzugehen, weil sie auf Grund des Sockelbetrags des Grundeinkommens kein volles Gehalt mehr benötigen würden.[21]

3. Adam Smith und die Gerechtigkeit

Um die Grundlage für eine mögliche Position Adam Smiths zur Einführung eines bedingungslo- sen Grundeinkommen zu erstellen, wird im Folgenden das Gerechtigkeitsverständnis von Smith hinsichtlich der Ökonomie sowohl im Allgemeinen als auch im Besonderen erörtert. Weiter wer- den zentrale Thesen kritisch gewürdigt und eine mögliche Weiterentwicklung der Tauschgerech- tigkeit durch Otfried Höffe aufgezeigt.

3.1 Grundlagen von Smiths Gerechtigkeitsverständnis

Um sich ein Bild von Smiths Gerechtigkeitskonzeption machen zu können, soll zuerst auf den Begriff der ‚Wohltätigkeit’ verwiesen werden, da sich nur im Zusammenhang mit diesem sein Verständnis von Gerechtigkeit aufzeigen lässt. Wohltätigkeit, genauer gesagt „Handlungen, die auf einen wohltätigen Erfolg abzielen und aus schicklichen Beweggründen entspringen“[22], sind als Akt des Guten zu verstehen und in diesem Sinne immer als freiwillige Handlungen zu begreifen. Das Unterlassen von Wohltätigkeit darf nicht verurteilt werden, und „setzt an und für sich noch keinen Menschen einer Bestrafung aus“[23], da es niemandem einen ‚positiven Schaden’ zufügt. Bei mangelnder Wohltätigkeit entsteht aber nach Smith bei den Betroffenen Hass[24] auf den nicht Wohltätigen.[25]

An dieser Stelle führt Smith den Gerechtigkeitsbegriff ein, um Unterschiede zur Wohltätigkeit aufzuzeigen, ohne diesen jedoch näher zu definieren: Im Gegensatz zu mangelnder Wohltätigkeit führe fehlende Gerechtigkeit[26] bei den Betroffenen nicht zu Hass sondern zu Vergeltungsgefüh- len[27]. Diese dienten dem Schutze der Gerechtigkeit, denn das Gerechtigkeitsempfinden führe zur Abwehr des Unheils und das Vergeltungsgefühl des Betroffenen ziehe oft die Bestrafung des unrecht Handelnden nach sich. Gleichzeitig würden andere auf Grund der Furcht vor Strafe von ungerechten Handlungen abgeschreckt werden. Für Smith ist Gerechtigkeit – im Gegensatz zur Wohltätigkeit – einklagbar[28] und damit keine freiwillige Tugend. Verstöße gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit seien zu bestrafen, da „die Verletzung der Gerechtigkeit (…) das Unrecht [ist]: Es fügt einer bestimmten Person einen wirklichen und positiven Schaden zu (…), aus Motiven die natürlicherweise missbilligt werden“[29]. Damit ist Gerechtigkeit nach Smith eine negative Tugend, sie soll uns daran hindern anderen Schaden zuzufügen.[30]

Da diese Schäden unterschiedlich hoch ausfallen können und ungerechte Handlungen somit nicht das gleiche Maß an Vergeltungsgefühlen hervorrufen, könnten diese auf hierarchische Weise voneinander unterschieden werden: „Der Tod ist das größte aller Übel (…) und erregt im höchsten Grade das Vergeltungsgefühl derjenigen, die in unmittelbarer Verbindung mit dem Erschlagenen standen. Mord ist deshalb von allen Verbrechen (…) das grässlichste (…)“[31]. Ein Stufe darunter fänden sich Eigentumsverletzungen wie beispielsweise Diebstahl, die jedoch immer noch einen höheren Grad an Ungerechtigkeit erkennen ließen als das Nichteinhalten von Verträgen. Denn nach Smith ist es schlimmer bereits erworbenes Eigentum zu verlieren als durch gebrochenes Versprechen benachteiligt zu werden. Die Einhaltung dieser Gesetze der Gerech- tigkeit böten für den Einzelnen den Vorteil der Sicherheit und Planbarkeit und führten im gesamt- gesellschaftlichen Kontext zu anhaltender Stabilität und Beständigkeit.[32]

Hier lässt sich der universelle Stellenwert des Gerechtigkeitsbegriffs bei Smith zeigen: Der Mensch könne nur in sozialer Interaktion und in Form einer Gesellschaft bestehen[33], da „alle Mitglieder der menschlichen Gesellschaft (…) des gegenseitigen Beistandes“[34] bedürften. Dieses Bedürfnis begründe sich durch das letztendliche Ziel der Menschheit, das Überleben der Spezies und die Bewahrung des Gemeinwesens zu sichern, und kann als Minimalbedingung gesehen werden.[35]

[...]


[1] Loske, Reinhard: Arbeiten ohne Zwang. Warum ein Grundeinkommen unserer Gesellschaft guttun würde, in: Die Zeit, 18/2007, S. 34.

[2] Blüm, Norbert: Wahnsinn mit Methode. Ein Grundeinkommen für alle ist ungerecht und bläht den Staat auf, in: Die Zeit, 17/2007, S. 28.

[3] Das Hamburgerische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat verschiedene Modelle durchgerechnet. Vgl. hierzu Hohenleitner, Ingrid/Straubhaar Thomas: Grundeinkommen und soziale Marktwirtschaft, in: Aus Politik und Zeitge- schichte, 51-52/2007, S. 15-17.

[4] Christoph Butterwegge versucht einen Überblick über die Modelle zu geben. Vgl. hierzu Butterwegge, Christoph: Grundeinkommen und soziale Gerechtigkeit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 51-52/2007, S. 25-28.

[5] So habe sich die Produktivität in Deutschland zwischen 1970 und 1995, in einer Zeit, in der das Wirtschaftswachs- tum nicht mehr ungewöhnlich hoch war, verdoppelt. Vgl. Lotter, Wolf: Der Lohn der Angst, in: Werner, Götz (Hrsg.): Ein Grund für die Zukunft: das Grundeinkommen. Interviews und Reaktionen, Stuttgart 2007, S. 65f.

[6] Bischoff, Joachim: Allgemeines Grundeinkommen. Fundament für soziale Sicherheit? Hamburg 2007, S. 25.

[7] Arendt, Hannah: Vita activa oder vom tätigen Leben, München 1981, S. 11f.

[8] Vgl. Bischoff, a.a.O., S. 24-26. Und: Lotter, a.a.O., S. 63f. Und: Segbers, Franz: Zum garantierten Grundeinkommen aus sozialethisch-theologischer Perspektive, Vortrag an der Evangelischen Akademie Meißen, 6. Dezember 2007, in: Netzwerk Grundeinkommen, https://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2008/02/12-07-franz-segbers-grund einkommen.pdf (Entnahmedatum: 01.06.2008). Und: Werner, Götz: Wir leben in paradiesischen Zuständen, in: brand eins, 03/2005, S. 72.

[9] Vgl. Bischoff, Joachim, a.a.O., S. 19-24. Und: Eichhorn, Wolfgang: Zukunft der Arbeit VII: Arbeitslohn steuerfrei! In: a tempo, 7/2006, S. 6. Und: Hardorp, Benediktus/Werner, Götz: Man muss radikal denken und schrittweise han- deln, in: Werner, Götz (Hrsg.): Ein Grund für die Zukunft. Interviews und Reaktionen, Stuttgart 2007, S. 50. Und: Lotter, a.a.O., S. 59-61. Und: Werner, Götz: Das manische Schauen auf Arbeit macht uns alle krank, in: Ders. (Hrsg.): Ein Grund für die Zukunft. Interviews und Reaktionen, Stuttgart 2007, S. 43.

[10] Beck, Ulrich: Abschied von der Utopie der Vollbeschäftigung, in: NZZ, 4./5.11.2006, http://www.nzz.ch/2006/11/ 04/fe/articleEM5N6.html (Entnahmedatum: 02.06.2008).

[11] Vgl. Lotter, a.a.O., S. 65f. Und: Werner 2005, a.a.O., S. 72f.

[12] Vgl. Werner 2007, a.a.O., S. 38.

[13] Grob können diese in eine wissenschaftliche und eine politische Diskussion unterteilt werden. Bemerkenswert ist hierbei, dass es Forderungen zur Einführung eines Grundeinkommens sowohl vom linken politischen Spektrum als auch von liberaler Seite gibt. Allerdings möchten Erstere das BGE über den Zwischenschritt eines Existenz sichernden Grundeinkommens langfristig als Instrument zur systematischen Vermögensumverteilung im Sinne des Egalitarismus einsetzen, während Liberale nicht über den Schritt der Existenzsicherung hinauswollen. Vgl. Kaltenborn, Bruno: Modelle der Grundsicherung: Ein systematischer Vergleich, Baden-Baden 1995, S. 45-107. Und: Lotter, a.a.O., S. 67. Und: Nida-Rümelin, Julian: Integration statt Ausstieg. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde unsere Gesell- schaft noch weiter spalten, in: Frankfurter Rundschau, 64. Jg., 5. Juni 2008, S. 36.

[14] Netzwerk Grundeinkommen: Hannoveraner Erklärung. Das Bedingungslose Grundeinkommen – konkrete Konzepte für mehr Freiheit und Sicherheit, in: Netzwerk Grundeinkommen, https://www.grundeinkommen.de/26/11/2007/ hannoveraner-erklaerung.html#more-165 (Entnahmedatum: 06.06.2008).

[15] Vgl. Füllsack, Manfred: Leben ohne zu arbeiten? Zur Sozialtheorie des Grundeinkommens, Berlin 2002, S. 101f. Und: Haaf, Meredith: Geld für alle: Wie funktioniert das bedingungslose Grundeinkommen? In: Süddeutsche Zeitung, http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/339113 (Entnahmedatum: 22.07.2008). Und: Liebermann, Sascha: Freiheit ermöglichen, das Gemeinwesen stärken, in: Werner, Götz (Hrsg.): Ein Grund für die Zukunft. Interviews und Reaktio- nen, Stuttgart 2007, S. 110. Und: Mitschke, Joachim: Grundsicherungsmodelle – Ziele, Gestaltung, Wirkungen und Finanzbedarf. Eine Fundamentalanalyse mit besonderem Bezug auf die Steuer- und Sozialordnung sowie den Ar- beitsmarkt der Republik Österreich, Baden-Baden 2000, S. 47f.

[16] Werner 2007, a.a.O., S. 38.

[17] Vgl. Bischoff, a.a.O., S. 10. Und: Dahrendorf, Ralf: Ein garantiertes Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht, http://www.archiv-grundeinkommen.de/bvfa/dahrendorf.htm (Entnahmedatum: 08.06.2008). Und: Lotter, a.a.O., S. 67. Und: Straubhaar, Thomas: Zukunft der Arbeit III. Trennung von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik, in: a tempo, 03/2006, S. 10. Und: Werner 2005, a.a.O., S. 74. Und: Werner 2007, a.a.O., S. 38.

[18] Marx, Karl: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie, Band I, Berlin 1982, S. 828.

[19] Vgl. Hardorp, a.a.O., S. 51. Und: Rudzio, Kolja: Nie wieder Hartz IV, in: Die Zeit, 16/2007, S. 21. Und: Walwei, Ulrich/Dietz, Martin: Leben auf Kosten anderer, in: Frankfurter Rundschau, http://fr-online.de /in_und_ausland/politik /dokumentation/?em_cnt=1236269& (Entnahmedatum: 20.07.2008). Und: Werner 2007, a.a.O., S. 38-40.

[20] Vgl. Hohenleitner, a.a.O., S. 17f. Und: Liebermann 2007, a.a.O., S. 112f. Und: Straubhaar, a.a.O., S. 81. Und: Werner 2005, a.a.O., S. 76.

[21] Vgl. Hardorp, a.a.O., S. 55. Und: Häußner, Ludwig/Werner, Götz/Presse, Andre: Wohlstand für alle durch Ein- kommen für alle? Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert, in: Karlsruher Tranfer, 21. Jg., Nr. 37, S. 18. Und: Werner 2007, a.a.O., S. 42.

[22] Smith, Adam: Theorie der ethischen Gefühle, Hamburg 2004, S. 115.

[23] Ebd., S. 115.

[24] Welcher nach Smith eine Empfindung ist, die „ganz natürlich durch die Unschicklichkeit des Fühlens, und des Verhaltens erregt wird“. Smith 2004, a.a.O., S. 116.

[25] Vgl. Krüsselberg, Hans-Günter: Die immanente Ethik des Vermögensbegriffs bei Adam Smith – Kooperationspo- tential einer freien und gerechten Gesellschaft, in: Meyer-Faje, Arnold/Ulrich, Peter (Hrsg.): Der andere Adam Smith. Beiträge zur Neubestimmung von Ökonomie als Politischer Ökonomie, Stuttgart 1991, S. 220f. Und: Macfie, Alec: Adam Smiths ‚Theorie der ethischen Gefühle’ als Grundlage für seinen ‚Wohlstand der Nationen’, in: Recktenwald, Horst (Hrsg.): Ethik, Wirtschaft und Staat. Adam Smiths politische Ökonomie heute, Darmstadt 1985, S. 135f. Und: Smith 2004, a.a.O., S. 115f.

[26] Die nach der Auffassung Smiths auf Handlungen zurückzuführen sind, „die auf einen schädlichen Erfolg hinzielen und aus unschicklichen Beweggründen entspringen“. Smith 2004, a.a.O., S. 115.

[27] Welche Smith als Affekte sieht, die durch den Willen motiviert sind, anderen zu schaden. Vgl. Smith 2004, a.a.O., S. 117.

[28] Hier im Sinne von einforderbar.

[29] Smith 2004, a.a.O., S. 117.

[30] Vgl. Andree, Georg: Sympathie und Gerechtigkeit. Adam Smiths System der natürlichen Moralität, Paderborn 2003, S. 83f. Und: Manstetten, Reiner: Das Menschenbild der Ökonomie. Derhomo oeconomicusund die Anthropologie von Adam Smith, Freiburg/München 2004, S. 249-251. Und: Raphael, D.: Adam Smith, Frankfurt/Main 1991, S. 56. Und: Robertson, D.: Adam Smith’s Science of Morals, Edinburgh 1971, S. 186-189. Und: Smith 2004, a.a.O., S. 115-118, 121f.

[31] Smith 2004, a.a.O., S. 124.

[32] Vgl. Andree, a.a.O., S. 82f. Und: Ballestrem, Karl: Adam Smith, München 2001, S. 155. Und: Hauer, Peter: Leitbil- der der Gerechtigkeit in den marktwirtschaftlichen Konzeptionen von Adam Smith, John Stuart Mill und Alfred Müller-Armack, Frankfurt/Main 1991, S. 144. Und: Liebermann, David: Adam Smith on Justice, Rights, and Law, in: Haakonssen, Knud: The Cambridge Companion to Adam Smith, New York 2006, S. 216-218. Und: Smith 2004, a.a.O., S. 124f.

[33] An dieser Stelle drängt sich eine Parallele zu Aristoteles Philosophie auf, nach der es natürlich ist, dass der Mensch in Gemeinschaft lebt. Diese ist im Gegensatz zu Aristoteles bei Smith jedoch nicht als politische gedacht. Vgl. Schmi- dinger, Heinrich: Der Mensch ist ein politisches Lebewesen – Erinnerung an die Geschichte einer Definition, in: Ders./Sedmak, Clemens (Hrsg.): Der Mensch als „zoon politikon“? Gemeinschaft – Öffentlichkeit – Macht, Darmstadt 2006, S. 7f.

[34] Smith 2004, a.a.O., S. 127.

[35] Vgl. Hauer, a.a.O., S. 141-144. Und: Smith 2004, a.a.O., S. 117f, 127f.

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Details

Titel
Grundeinkommen – gerecht?
Untertitel
Das Gerechtigkeitsverständnis Adam Smiths und John Rawls' bezogen auf das Bedingungslose Grundeinkommen
Hochschule
Universität Regensburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
41
Katalognummer
V117744
ISBN (eBook)
9783640200931
Dateigröße
657 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundeinkommen
Arbeit zitieren
Cornelius Nohl (Autor:in), 2008, Grundeinkommen – gerecht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117744

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Titel: Grundeinkommen – gerecht?



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