II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis. IV
A. Einleitung. 1
B. Risiken im Firmenkundengeschäft 1
C. Risikomanagement der Kreditinstitute 2
I. Sofortmaßnahmen 2
a) Informationsgewinnung 3
b) Problemkreditbetreuung. 3
c) Liquiditätsverbesserung durch die Gesellschaft(er) 4
d) Liquiditätsverbesserung durch einen Überbrückungskredit 4
II. Mittelfristige Maßnahmen 5
a) Sanierungskredit 5
b) Zinsverzicht 5
c) Stundung der Tilgungsleistungen 6
d) Forderungsverzicht 6
e) Kündigung 6
1. Ordentliche Kündigung. 6
2. Außerordentliche Kündigung 7
III. Langfristige Maßnahmen 7
a) Risikovermeidung. 7
b) Risikoanalyse 8
1. Kreditscoring 8
2. Rating. 8
c) Reduzierung des Risikos. 9
1. Diversifikation des Risikos. 9
2. Abwälzung des Risikos. 9
3. Risikobegrenzung 9
4. Abgeltung des Risikos 9
d) Risikotransfer durch Kreditderivate. 10
e) Risikovorsorge 10
1. Krisenfrüherkennung 10
2. Vorsorgemaßnahmen 11
D Fazit 11
III
Anhang............................................................................................................................ IV Verzeichnis der Abbildungen im Anhang ....................................................................... V Literaturverzeichnis ....................................................................................................XXV Eidesstattliche Erklärung .......................................................................................... XXIX
IV
Abkürzungsverzeichnis
BAKred Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich EURIBOR European Interbank Offered Rate HGB Handelsgesetzbuch i.e.S. im engeren Sinn i.S.v. im Sinn von i.w.S. im weiteren Sinn IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. KWG Kreditwesengesetz LIBOR London Interbank Offered Rate MaK Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute
1
A. Einleitung
Mit zunehmen Unternehmensinsolvenzen und den damit verbundenen enormen Kreditausfällen, besteht die Notwendigkeit diesen Risiken aus Sicht der Kreditinstitute entgegenzuwirken und in Krisensituationen richtig zu reagieren. Ein wichtiger Indikator für die Einschätzung eines Kreditengagements ist die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. Die verschlechterte Bonität eines Unternehmens aufgrund von Liquiditätsengpässen ist nur ein Krisensymptom im Zeitablauf. 1 In diesem Fall müssen die Kreditinstitute zeitnah Maßnahmen treffen um die Krise des kreditnehmenden Firmenkunden abzuwenden. Mit dem Rundschreiben vom 20.02.2002 stellt auch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) bzw. die am 01.05.2002 gegründete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK). Diese umfassen u.a. auch bankübliche Standards für die Problemkreditbearbeitung und Risikovorsorge. Zudem wird ein Rahmen für die Ausgestaltung des Systems zur Identifikation, Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft festgelegt. 2 Die generell üblichen Maßnahmen der Kreditinstitute werden in dieser Arbeit dargestellt.
B. Risiken im Firmenkundengeschäft
Bei einem Kreditgeschäft verzichtet das Kreditinstitut 3 , für einen festgelegten Zeitraum 4 auf die Nutzung eines bestimmten Kapitalbetrages 5 . Der Firmenkunde hat für diese Überlassung Kreditzinsen zu zahlen und muss das ausgereichte Darlehen während bzw. nach der Laufzeit tilgen. Die Bank als Kreditgeber vertraut dabei darauf, dass der Kreditnehmer die Fähigkeit und Bereitschaft besitzt seine Schuldverpflichtungen vereinbarungsgemäß zu erfüllen. 6
Als Erfolgsrisiken der Kreditinstitute (siehe Anhang, Abb. 1) unterscheidet man Preis-und Adressenausfallrisiken. 7 Unter dem Adressenausfallrisiko versteht man die Gefahr, dass der Kreditnehmer seine Forderungen, häufig wegen Zahlungsunfähigkeit, nicht
S. 30
Künstlicher Neuronaler Netze, Frankfurt am Main 2002, S. 15
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vollständig zur vertraglich festgelegten Zeit begleicht. 8 Zu den Adressenausfallrisiken zählt auch das Kreditrisiko (siehe Anhang, Abb. 2). Der Begriff des Kreditrisikos wird in der Bankbetriebslehre und in der Praxis mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Einerseits sieht man darin sämtliche Risiken des Kreditgeschäftes der Banken, also neben den Ausfallrisiken z.B. auch Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken. Andererseits wird der Begriff des Kreditrisikos gewählt, um den Ausfall eines Schuldners aufgrund einzelwirtschaftlicher Insolvenz zu bezeichnen. 9 Die Unsicherheit über die Höhe der Einbringung der Restschuld, insbesondere der Sicherheiten, ist mit einem Ausfall ver-bunden. 10 Als Kreditrisiko i.e.S. bezeichnet Büschgen das Bonitätsrisiko im Kreditgeschäft. 11 Unter dem Bonitätsrisiko werden die Verluste aufgrund von Bonitätsveränderungen verstanden. Bereits einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners liegt ein Bonitätsrisiko vor, da die Kreditausfallwahrscheinlichkeit erhöht und daher der Wert des Kredits reduziert wird. 12
C. Risikomanagement der Kreditinstitute
I. Sofortmaßnahmen
Stellt das Kreditinstitut eine Krise des Firmenkunden fest, sollte das Kreditengagement sofort umfassend überprüft werden. 13 Dabei ist außer der Analyse der bestehenden Kredit- und Darlehensverträge sowie der Sicherheitensituation auch die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens einzuschätzen. Zudem sollte die risikobehaftete Kreditposition sofort in eine spezielle "Watch List" aufgenommen werden um die weitere systematische Bewirtschaftung und Überwachung zu gewährleisten. 14 Liegen ungesicherte Positionen vor, sollte das Kreditinstitut die Krise als Anlass für eine Verstärkung der gestellten Sicherheiten (siehe Anhang, Abb. 3 und 4) nehmen. Oft wird sich diese Möglichkeit jedoch nicht mehr geben, da keine werthaltigen Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Zur Bewältigung einer akuten Unternehmenskrise (siehe Anhang, Abb. 5) kann das Gläubigerinstitut die Tilgungsraten zeitlich begrenzt stunden, ein Tilgungsauffangdarlehen bereitstellen, um die vereinbarte Tilgung des Kredites dauerhaft zu gewährleisten
gen/Braunschweig 1998, S. 83
2001, S. 1229
Bern/Stuttgart/Wien 1995, S. 32
3
oder einen Überbrückungskredit einräumen, bis die Sanierungsfähigkeit des Firmen-kunden geklärt ist. 15 Zudem kann es bereits jetzt notwendig sein, Überziehungen der vereinbarten Kreditlinien bewusst zu dulden und damit eine ggf. drohende Insolvenz abzuwenden. 16 Da bei drohender Insolvenz die Kontokorrentkreditlinie zum großen Teil in Anspruch genommen wird, sollte das hier entstehende Risiko nicht unterschätzt werden. 17
a) Informationsgewinnung
Um die Ursache der Bonitätsverschlechterung zu ermitteln sollte der eingesetzte Kundenbetreuer des Kreditinstituts schon bei ersten Anzeichen einer Unternehmenskrise (siehe Anhang, Abb. 6 und 7) das Gespräch mit dem gefährdeten Unternehmen und dessen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer suchen. 18 Dabei wird auch deutlich, ob das Unternehmen schon gegensteuernde Maßnahmen eingeleitet hat bzw. solche plant. Gemeinsam sollte versucht werden, die Ursachen (siehe Anhang, Abb. 8) und die Möglichkeiten für die Überwindung der Krise herauszuarbeiten. 19 In der Praxis zeigt sich, dass der aus den risikopolitischen Maßnahmen (siehe Anhang, Abb. 9) entstehende Anstieg des Informationsbedarfs der Bank nicht immer ausreichend von den Unternehmen befriedigt wird. Zudem präsentiert die Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens häufig Unverständnis oder Unwillen gegenüber der Handlungsweise (siehe Anhang, Abb. 10 und 11) des Kreditinstituts. Hier sollte das Bewusstsein für das Vorliegen einer Krise und für die daraus zu ziehenden Konsequenzen bei der Geschäftsleitung geweckt werden. 20
b) Problemkreditbetreuung
Häufig ist unklar wann ein Kreditengagement als risikobehaftet einzustufen ist. Daher erfolgt die Übergabe an den Sanierungsbereich erst sehr (zu) spät, insbesondere erst während der Liquiditätskrise des Kunden. Abhilfe sollten konkrete Vorgaben und Verhaltensrichtlinien schaffen, welche durch das Kreditinstitut festgelegt werden. 21 So kann frühzeitig entschieden werden durch welche Abteilung die weitere Betreuung erfolgt.
gart 2001, S. 123
tems - Erfahrungen aus der Praxis, in: Die Bank 2/2001, S. 114
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Besteht für das Unternehmen noch eine Chance die Krise zu bewältigen, so sollten die Sofortmaßnahmen anstatt durch die bisherige Firmenkundenbetreuung von sog. Workout-Einheiten 22 bzw. einem Sanierungsteam geleitet werden. 23 Bleibt die Betreuung und Bearbeitung des Problemengagements weiterhin Aufgabe des Firmenkundenbetreuers kann dieser gegebenenfalls die Doppelbelastung nicht bewältigen. Des weiteren fehlt es dem Firmenkundenbetreuer oft an der notwendigen Kenntnis für Handlungsalternativen im Krisenfall sowie an der geforderten Objektivität und der gebotenen Konfliktfähigkeit in dieser Ausnahmesituation. 24
c) Liquiditätsverbesserung durch die Gesellschaft(er)
Um die Liquidität des Unternehmens zu verbessern, kann das Kreditinstitut den Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Anlagevermögen anregen. Unter Umständen werden damit stille Reserven offengelegt, welche die Liquidität des Unternehmens kurzfristig sichern. Ebenso sollte das Kreditinstitut bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen das Verhalten der Gesellschafter beachten. Diese könnten durch Entnahmekürzungen oder vorübergehenden völligen Entnahmeverzicht sowie durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen zur Liquiditätsverbesserung beitragen. 25
d) Liquiditätsverbesserung durch einen Überbrückungskredit
Besteht grundsätzlich die Bereitschaft des Kreditinstitutes das Unternehmen unter der Voraussetzung der Sanierungsfähigkeit 26 durch die Krise zu begleiten, kann zunächst kurzfristig ein Überbrückungskredit (siehe Anhang, Abb. 12) gewährt werden. Der Überbrückungskredit dient ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit während der Sanierungsfähigkeitsprüfung bzw. der Erstellungsphase des Sanierungskonzepts 27 (siehe Anhang, Abb. 13). Die Kreditgewährung zur Überbrückung des Zeitraumes zwischen Auftreten der Krise und dem Beginn der Sanierung, stellt keine Insolvenzverschleppung oder Gläubigerbenachteiligung dar, insofern eine Sanierung von vornherein möglich ist. 28 Die Hereinnahme von werthaltigen Sicherheiten ist besonders während der Konzepterstellungsphase, in der eine Sanierungsfähigkeit noch nicht feststeht, unabdingbar. Unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten sollte die Kreditlaufzeit
a.a.O. S. 80
wesen 17/02, S. 26
Arbeit zitieren:
Mike Brzuske, 2003, Maßnahmen der Kreditinstitute bei einer anerkannten Bonitätsverschlechterung eines Firmenkunden, München, GRIN Verlag GmbH
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