Summen sind überwiegend die von den Kassen ermittelten statistischen Nachweise für 80 Krankheiten. Ich bezweifle schon heute, ob eine fachgerechte Plausibilität der Statistiken vorgenommen werden konnte. Weil es zunächst Pauschalabschläge im Jahre 2009 sind, werden die einzelnen Krankenkassen nicht bewerten können, inwieweit Zusatzbeiträge von den Mitgliedern abverlangt werden müssen. Diese Entscheidung wird also erst nach der Bundestagswahl von den GKV-Kassen gefällt werden können! Man sage nicht, die Politik sei nicht einfallsreich genug.
Was findet nun aus der Sicht des Versicherten an Gegebenheiten statt, wenn dieser den Arzt aufsucht, um diagnostische und therapeutische Leistungen abfordern zu müssen, oder ins Krankenhaus zu einer Behandlung/Operation eingewiesen wird. Politiker aus der Koalition haben die Jahr für Jahr steigenden Krankenkassenbeiträge und den jetzt fälligen Einheitsbeitrag damit begründet, ich zitiere:” Gesundheitliche Topleistungen für die Bürger haben nun eben einmal ihren Preis!!” Ich denke, dass viele Volksvertreter überhaupt nicht mehr erkennen, wie es tatsächlich in unserem Gesundheitswesen aussieht. Jeder Leser, der keine Privilegien hat und einen Haus- oder Facharzt als normaler Kassenpatient aufsuchen muss, weiß, welche Tatsachen man vorfindet. Ob mit oder ohne Anmeldung sitzt der Patient beim Hausarzt in einer größeren Stadt durchschnittlich 2 Stunden im Wartezimmer. Es gibt nur wenige Arztpraxen, die effizienter im Sinne der Patienten organisiert sind. Das “Vieraugen-Gespräch” dauert dann in der Regel ca. 8 maximal 10 Minuten. In dieser Zeit wird der Patient seine Beschwerden darstellen und der Hausarzt wird ihm seine diagnostischen und gegebenenfalls therapeutischen Maßnahmen erläutern. Aber nur dann, wenn die “Zeit” dafür vorhanden ist. In aller Regel werden Medikamente verschrieben und der Arzt wird nebenbei seine Patienten-Kartei oder PC-Fenster aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen bearbeiten. Überwiegend wird die eben genannte Zeit aber nicht nur ausschließlich für den gerade im Sprechzimmer anwesenden Patienten vom Arzt genutzt. Sollte ein anderer Patient im Behandlungsraum auf ihn warten, dann wird der Arzt ärztliche Kurzmaßnahmen gleichzeitig vornehmen. Warum das so ist, kann leicht aufgeklärt werden. Das Bewertungssystem zur Bezahlung seiner Gesprächs- und Veranlassungsarbeit rentiert sich nur dann halbwegs, wenn eine große Anzahl von Patienten durchgeschleust werden kann. Weist der abrechnende Hausarzt im Quartal zu viele Leistungen gegenüber dem Durchschnitt seiner praktizierten Kollegen im KV-Bereich nach, werden in der Regel alle Leistungen über dem Durchschnitt gestrichen. Der niedergelassene Arzt spricht dann von unbezahlter Arbeit
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am Patienten. Kann er sein Leistungsvolumen im Quartal erkennen, wird er rechtzeitig eine Reise, eine Fortbildung oder Betriebsurlaub machen und die Praxis für einige Tage schließen. Der Ablauf bei einem Facharzt ist etwas organisierter, aber für den Patienten und für den behandelnden Arzt auch nicht weniger ärgerlich. Die fachärztlichen Termine sind insbesondere bei Orthopäden, Kardiologen und Gynäkologen manchmal auf Monate hin besetzt. Wohl dem, der sich als Privatpatient einen frühen Termin besorgen kann. Die Abrechnungsproblematik ist hier für den Kassenarzt genauso gegeben. Nicht die Gesprächszeit ist hier das Problem, sondern die hochwertigen und zeitmäßig unterschiedlichen Diagnostik- und Therapiemaßnahmen werden - bei Nichtüberschreitung des Durchschnitts der Leistungsanzahl anderer Kollegen im KV-Bereich - bezahlt. Über die Abrechnungssystematik befindet die Kassenärztliche Vereinigung. Die Punktbewertungen je Patientenleistung werden nach Fachbereich unterschieden. Darüber befindet die Ärztliche Selbstverwaltung. Die Leistungsübersichten der einzelnen Ärzte verbleiben bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
Mit anderen Worten: Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur über statistische ärztliche Leistungen zu informieren , nicht aber über einzelne Versichertenleistungen, die beim Haus-oder Facharzt angefallen sind. Die Krankenkassen überweisen aufgrund von Budgetverhandlungen eine Summe Geld an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die dann von dort aus in Punktbewertungen beim Haus- oder Facharzt vergütet werden. Dieses System ist nicht nur ungerecht, sondern absolut veränderungsbedürftig. Wer soll allerdings dieses System ändern wollen? Vielleicht der niedergelassene Arzt? Hier spielen erhebliche Eifersüchteleien und machtpolitische Auseinandersetzungen eine ganz erhebliche Rolle, weil für ärztliche Leistungen die unterschiedlichsten Punkte beschlossen werden. Bevorzugte Fachbereiche werden dieses System nicht ändern wollen. Eine einheitliche Meinung wird also nicht von der Ärzteschaft zu erwarten sein. Nun hat die Politik in ihren “Reformansätzen” versucht, im Rahmen dieses beizubehaltende System Hausärzten gesonderte Krankenkassen-Verträge einzuräumen. Für chronische Erkrankungen kann sich der Patient verpflichten, zunächst immer den Hausarzt aufzusuchen, damit dieser entscheidet, ob noch andere Kollegen einbezogen werden sollten. Krankenkassen
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zahlen dann diesen Hausärzten eine zusätzliche Pauschale mit dem Hintergedanken, fachärztliche Folgemaßnahmen fallen weitgehend aus. Hier gibt es mittlerweile deswegen erhebliche Spannungen innerhalb der Selbstverwaltung der Ärzteschaft. Es sind m.E. grundsätzliche einschneidende Veränderungen in der Organisation und der Systematik der ambulanten Krankenversorgung erforderlich. Darauf werde ich noch näher eingehen und meine Auffassungen darlegen.
Soweit zunächst die grundsätzlichen Gegebenheiten in der ambulanten Patientenversorgung in Deutschland.
Nunmehr möchte ich auf die heutigen Verhältnisse in der Krankenhausversorgung eingehen. Die Problematik ist nicht weniger inakzeptabel.
Sofern keine Noteinweisung ins Krankenhaus erfolgen muss, ist der behandlungsbedürftige Patient darauf angewiesen, die Empfehlung des einweisenden Arztes, welches Krankenhaus die richtige Wahl ist, zu akzeptieren.
Die Krankenkassen sind zwar sehr kooperativ bei der Empfehlung fachkompetente Informationen zu geben. Wenn eigene Bedürfnisse und Vorstellungen eine Rolle spielen, sind derartige Empfehlungen in der Regel wenig wert. Als Krankenhauspatient macht man sehr schnell folgende Erfahrungen: In den staatlichen Einrichtungen machen die Pflegekräfte einen gestressten, ja fast genervten Eindruck. Die Freundlichkeit lässt zu wünschen übrig und nach 24 Stunden Aufenthalt waren bereits 4 verschiedene Pflegekräfte am Bett. Private und kirchliche Krankenhäuser haben dieses Problem besser im Griff. Die Hierarchie der Ärzte ist bemerkenswert auffällig.
Sollte aus organisatorischen Gründen ein Kassenpatient ausnahmsweise in einem Zweibettzimmer untergebracht worden sein, so läuft die Visite nach folgenden Grundsätzen ab; der zweite Patient, mit “Wahlleistung Chefarzt” wird vom Oberarzt gründlich diagnostiziert und ausführlich befragt. Zweimal in den ersten Tagen nach der Operation besucht der Chefarzt diesen Patienten dann auch noch persönlich. Der Kassenpatient wird von einem Assistenzarzt untersucht, diagnostiziert und informiert. Hat der Oberarzt oder Chefarzt sich mit dem Privatpatienten abschließend unterhalten, so verlässt er ohne den Blick auf den Kassenpatienten zu richten, den Raum. Ausnahme sind die wöchentlichen Chefvisiten mit einem Rattenschwanz von Stationsärzten bzw. Fachschwestern/Fachpflegern. Auf Hygiene
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Günter Steffen, 2008, Gesundheitspolitik heute - warum nicht viel effizienter für die Versicherten?, München, GRIN Verlag GmbH
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