Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
Jugendschutz als Verfassungsauftrag 3
1 Arten der gefährdenden Beeinträchtigungen im Internet 5
(1) Strafbare Inhalte: 5
(2) Schwer jugendgefährdende Medieninhalte 9
(3) Jugendgefährdende Inhalte 9
(4) Jugendbeeinträchtigende Medieninhalte 10
Weitere Regelungen des Jugendmedienstaatsvertrages: 11
2 Probleme und Lösungen der Alterbeschränkung im Internet 12
Möglichkeiten für effektive Barrieren: 15
Jugendschutz innerhalb der EU und weltweit: 17
Literatur- und Quellenverzeichnis 18
2
Einleitung
In dieser Hausarbeit soll auf die medialen Gefährdungen und Beeinträchtigungen der heutigen Jugend eingegangen werden und in welcher Art und Weise der Gesetzgeber im Grundgesetz den gesetzlich verankerten Jugendschutz mittels den von ihm zusätzlich geschaffenen Regelwerken einen Missbrauch zu verhindern versucht. Im Hauptteil dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Inhalte als strafbar gelten, was schwer strafbare Inhalte, was jugendgefährdende Medieninhalte sowie jugendbeeinträchtigende Medieninhalte sind. Hierzu betrachtet der Verfasser die aktuellen Regelwerke zum Jugendschutz, insbesondere im Internet. Die Frage,
inwiefern Jugendschutz Verfassungsauftrag ist, wird dabei oberflächlich behandelt 1 . Weiterhin finden Sie Ansätze zur Umsetzung des Jugendschutzes und ausgewählte Probleme wie zum Beispiel Tabakwarenversand im Internet an Jugendliche unter 18 Jahre und das Bereitstellen von pornografischen Medieninhalten ohne ausreichende Zugriffskontrolle. Im Schluss stellt der Verfasser Möglichkeiten zur Einhaltung des Jugendschutzes mittels ausreichender Zugangskontrollen dar.
Jugendschutz als Verfassungsauftrag
In der Verfassung ist als Rechtsgut das Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung der eigenen Persönlichkeit gem. Art. 2 Abs. I GG verankert. Dies wird weiterhin geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG. Demnach ist dem Staat die Aufgabe zugewiesen, die Rechte der Minderjährigen zu schützen und bei deren Verwirklichung ihrer Ziele zu unterstützen. Hier ist zu beachten, dass nicht der Jugendschutz selbst den Verfassungsrang genießt, sondern das Rechtsgut,
welches geschützt werden soll. 2 Art. 6 Abs. 2 GG benennt die natürlichen Rechte der Eltern ihre Kinder zu pflegen und ihnen Erziehung zukommen zu lassen. Hier ist zu erkennen, dass der Staat verhindern möchte, dass Eltern den Jugendschutz als Bevormundungsinstrument missbrauchen und greift dort, wo die Eltern
versagen ein. 3 An dieser Stelle tritt der Staat in das „Wächteramt“ ein. Diese
1 Leider ermöglichen die formalen Vorraussetzungen dieser Arbeit keine näheren Betrachtungen.
2 Berger, MMR 2003, 773ff aus http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=112522 (02.07.2008, 18:17)
3 Langenfeld, MMR 2003 Heft 5, Seite 503 aus www.beckonline.de vgl. NJW 2002, 2966, 2971
3
Funktion in Art. 6 II S.2 GG wird häufig überschätzt. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Norm klarstellen, dass die Eltern in erster Linie die Kindeserziehung in der
Hand haben und nicht der Staat. 4 Der Eingriff des Staates bei der Kindeserziehung soll erst dann erfolgen, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind ihre Kinder ordentlich zu erziehen und in der Weise schwer versagen, so dass eine dauerhafte
erhebliche Gefährdung des Kindeswohls besteht. 5 Der Staat ist nicht generell dafür da die Kinder vor gefährdenden Inhalten im Internet zu schützen. Dies müssen an der Stelle die Eltern im Sinne der Selbstkontrolle durchführen. Denn es besteht keine grundsätzliche Gefährdung durch pornografische Medieninhalte. Zumindest ist davon auszugehen, dass Pornografie im Internet bisher noch eher selten eine Gefahr darstellt. Der Staat kann daher in den seltenen Fällen unterstützend bei der
Erziehung der Kinder durch ihre Eltern eingreifen. 6 Die Anforderungen an eine ordentliche Ausgestaltung des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 gestalten sich nach den Kommunikationsgrundrechten im Art.5 Abs.1 GG auch in dem neu
entstandenen Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) . 7 Dieses Grundrecht in Art. 5 GG darf aber nicht grundsätzlich reduziert werden. So müssen Möglichkeiten gesucht werden um keines der angegebenen Grundrechte einzuschränken. Im Sinne des Jugendschutzes, welcher ein besonderer Schutzzweck ist, darf jedoch eine gewisse Einschränkung hingenommen werden. Die Grundrechte aus Art. 5 I
GG werden durch Jugendmedienschutzvorschriften lediglich beschränkt und ein
direkter Eingriff in den Art. 6 II GG käme einem Zitiergebot gleich und ist demnach
verfassungswidrig gemäß Art. 19 I S. 2 GG. 8 Durch die immerwährende Ausweitung des Jugendschutzes wird den Eltern immer mehr die Möglichkeit genommen, ihre Kinder so zu erziehen wie sie es für richtig halten. In anderen Ländern, welche durchaus liberalere Jugendschutzvorschriften haben, zeigt sich keine merkliche Gefährdung der Kinder und Jugendliche. Diese Vorschriften wälzen die Verantwortung der Eltern vielmehr auf die Herausgeber solcher Medien ab. Durch Altersbeschränkung sollen diese den Zugriff der Kinder und Jugendliche auf ihre im Netz bereitgestellten Medien verhindern. Die Selbstkontrolle ist in diesem Moment nicht gerade die effektivste Methode und bleibt in manchen Fällen
4 BeckOK GG Art. 6 Rn. 58 – 60, Stand: 01.02.2008
5 NJW 2005 Heft 12 S. 794 II 1 Abs. 1 „Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen“, Michael Köhne
6 NJW 2005 Heft 12 S. 794 II 1 Abs. 2 „Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen“, Michael Köhne
7 www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz/arbeitsgrundlagen,did=39832.html
(Stand: 23.06.2008, 22:27 Uhr)
8
NJW 2005 Heft 12 S. 794 II 1 Abs. 3 „Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen“, Michael Köhne
4
den gewollten Erfolg schuldig. Zwar schreibt der Gesetzgeber eine Altersverifikation im Internet vor, aber die technischen Möglichkeiten dafür zeigt er
nicht auf. 9 Welche Arten von beeinträchtigenden Internetinhalten gibt es?
§1 Arten der gefährdenden Beeinträchtigungen im Internet
(1) Strafbare Inhalte:
Hier unterscheidet der Jugendmedienstaatsvertrag hinsichtlich der Angebote, welche entweder eingeschränkt oder zumindest beschränkt im Internet existieren. Die drei Kategorien unterscheiden sich in überhaupt nicht über das Internet zu verbreitende Inhalte, diejenigen Angebote die zwar grundsätzlich unzulässig sind, aber Erwachsenen, hier in einer geschlossenen Benutzergruppe, zugänglich sind und natürlich die entwicklungshemmenden bzw. entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote.
Die Strafvorschriften des StGB:
Nach dem Amoklauf in Erfurt vom 26.04.2002 am Gutenberg Gymnasium musste der Gesetzgeber ein gesetzliches Steuerungsinstrument schaffen, dass eine Wiederholung einer solchen oder ähnlichen Katastrophe zumindest Einhalt gebietet. Die Reglementierung findet sich im Kernstrafrecht der §§ 86, 86a, 130, 130a, 131, 184 StGB. Dazu kommt das Jugendschutzgesetz, welches im Jahr 2003 novelliert wurde. In der Ausweitung des Strafrechts ist eher ein symbolischer Charakter zusehen. Denn es fehlen noch immer die „Musterverfahren“ um die
Wirksamkeit zu erlangen. 10 Anzumerken bleibt hier, dass der Bundestag bereits mit der Drucksache 14/1776 vom 29.09.1999 auf den Seiten 31ff auf den immer größer werdenden Internetmarkt hinweist und sehr wohl die wachsenden Probleme hinsichtlich der Jugendgefährdung durch Gewaltpornografie kannte.
Insbesondere der § 184c StGB soll die Lücken im Strafrecht schließen, welche durch die §§ 184 bis 184b entstehen. Der § 184c StGB meint nicht nur die
9 NJW 2005 Heft 12 S. 795 „Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen“, Michael Köhne
10 ZRP 2007 Heft 3 Seite 91, Hönck, Pfeiffer, „Verbot von „Killerspielen“
5
Quote paper:
Jerome Herbst, 2008, Jugendschutz im Internet, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Wie kann Jugendschutz im Internet gewährleistet werden?
Law - Media, Multimedia Law, Copyright
Scholary Paper (Seminar), 30 Pages
Der monetäre Transmissionsmechanismus - Der Kreditkanal
Economics - Monetary theory and policy
Scholary Paper (Seminar), 23 Pages
Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen einer Bildung für nachhaltige En...
Business economics - Didactics, Economic Pedagogy
Diploma Thesis, 72 Pages
Ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine Form des Mobbings?
Sociology - Work, Profession, Education, Organisation
Scholary Paper (Seminar), 29 Pages
Mittelstandsfinanzierung in Deutschland - Finanzierungsmöglichkeiten f...
Business economics - Investment and Finance
Diploma Thesis, 60 Pages
Bildung einer nachhaltigen Entwicklung in der Grundschule
Dargestellt am Thema: Nachhalt...
Regional History and Geography (Basic Primary School Pedagogy)
Master's Thesis, 71 Pages
Mobbing vor dem Hintergrund ge...
Law - Civil / Private / Industrial / Labour
Scholary Paper (Seminar), 24 Pages
Die Relevanz der Idee der nachhaltigen Entwicklung für die berufliche...
Eine bildungstheoretische Refl...
Pedagogy - Job Education, Occupational Training, Further Education
Termpaper, 27 Pages
Transmission monetärer Impulse aus portfoliotheoretischer Sicht
Economics - Monetary theory and policy
Scholary Paper (Seminar), 21 Pages
Funktionen, Kriterien und Mögl...
Pedagogy - Common Didactics, Educational Objectives, Methods
Scholary Paper (Seminar), 32 Pages
Finanzierungsbedürfnisse mittelständischer Unternehmen im Überblick
Business economics - Investment and Finance
Termpaper, 15 Pages
Entwicklung und Aufbau eines durch einen Mikrocontroller gesteuertern...
Diploma Thesis, 98 Pages
Zu: John Colins - Highlife Time - Concert Partys und Highlife Musik
Literature Review, 8 Pages
Interventionsmöglichkeiten
Scholary Paper (Seminar), 34 Pages
Jerome Herbst's text Jugendschutz im Internet is now available as a printed book
Jerome Herbst has published the text Jugendschutz im Internet
Jerome Herbst has uploaded a new text
Internet-Recht und IT-Verträge (Schweizer Recht)
8. Tagungsband
Florian S. Jörg, Oliver Arter
Red Wired: China's Internet Revolution
China's Internet Revolution
Sherman So, J. Christopher Westland
0 comments